Aktuelle Sitzungen
21.05.2026
21 Themen
·
Sitzung Stadtrat
-
Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Stadtbau-GmbH Regensburg Zustimmung
Stimmenverteilung
41 JA-Stimmen | 5 NEIN-StimmenCSU- Andreas Träg Ja
- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Erich Tahedl Ja
- Julia Lang Ja
- Jürgen Eberwein Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Ludwig Schifferl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Thomas Zeilhofer Ja
- Ute Frei Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yassin Domke Ja
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Andrea Diermeier Ja
- Claudia Neumaier Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Christian Eberl Nein
- Hermann Auer Nein
- Lukas Daiser Nein
- Nikolai Sitschow Nein
- Thomas Straub Nein
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Ludwig Artinger Abwesend
- Michael Schien Ja
Die Linke- Cassandra Andraschko Ja
- Laura-Ann Neumann Ja
- Michelle Hake Ja
- Sebastian Wanner Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
FDP- Horst Meierhofer Abwesend
Volt- Gwydion Kunz Ja
- Lisa Brenner Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: Stadtratsfraktionen CSU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Brücke, Die Linke, Freie Wähler, ÖDP, Volt, Herr Stadtrat Friedl Ablehnung: AfD-StadtratsfraktionBeschluss
Der Stadtrat beschließt: In den Aufsichtsrat der Stadtbau-GmbH Regensburg werden folgende Personen entsandt: - der Oberbürgermeister der Stadt Regensburg - Cassandra Andraschko - Lisa Brenner - Theresa Eberlein - Michael Lehner - Dr. Klaus Rappert - Dr. Christoph Schießl - Erich Tahedl - Joachim WolbergsBeschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Nach § 8 des Gesellschaftsvertrags der Stadtbau-GmbH Regensburg (Stadtbau) besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern. Die Gesellschafterin entsendet demnach als Mitglied zum einen den/die jeweilige(n) Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister oder eine/einen Bürgermeisterin/Bürgermeister der Stadt Regensburg und zum anderen weitere acht Mitglieder, die durch die Gesellschafterin auf die Dauer der Gemeindewahlperiode aus Mitgliedern des Stadtrates der Stadt Regensburg bestimmt werden.Anlagen
Keine Daten. -
Bestellung von Beiräten für die Stadtbau-GmbH Stiftung Zustimmung
Stimmenverteilung
44 JA-Stimmen | 2 NEIN-StimmenCSU- Andreas Träg Ja
- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Erich Tahedl Ja
- Julia Lang Ja
- Jürgen Eberwein Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Ludwig Schifferl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Thomas Zeilhofer Ja
- Ute Frei Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yassin Domke Ja
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Andrea Diermeier Ja
- Claudia Neumaier Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Christian Eberl Ja
- Hermann Auer Ja
- Lukas Daiser Ja
- Nikolai Sitschow Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Ludwig Artinger Abwesend
- Michael Schien Ja
Die Linke- Cassandra Andraschko Nein
- Laura-Ann Neumann Ja
- Michelle Hake Nein
- Sebastian Wanner Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
FDP- Horst Meierhofer Abwesend
Volt- Gwydion Kunz Ja
- Lisa Brenner Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: Stadtratsfraktionen CSU, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, SPD, Brücke, Freie Wähler, ÖDP, Volt, Herr Stadtrat Friedl; Herr Stadtrat Wanner, Frau Stadträtin Neumann Ablehnung: Frau Stadträtin Hake, Frau Stadträtin AndraschkoBeschluss
Der Stadtrat beschließt: In den Beirat der Stadtbau-GmbH Stiftung werden folgende Stadtratsmitglieder entsandt: Beirat Stellvertretung Theresa Eberlein Dr. Klaus Rappert Erich Tahedl Michael LehnerBeschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Nach § 5 der Satzung der "Stadtbau-GmbH Stiftung" in Regensburg werden die Stiftungs-zuwendungen von einem Beirat festgelegt, der aus dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin der Stadt Regensburg, dem Geschäftsführer/der Geschäftsführerin der Stadtbau-GmbH Regensburg und dessen Vertreter/deren Vertreterin bzw. dem jeweiligen Vertreter/der jeweiligen Vertreterin im Amt und zwei Stadtratsmitgliedern besteht, die dem Aufsichtsrat der Stadtbau-GmbH Regensburg angehören müssen.Anlagen
Keine Daten. -
Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der das Stadtwerk Regensburg GmbH (dSR) Zustimmung
Stimmenverteilung
41 JA-Stimmen | 5 NEIN-StimmenCSU- Andreas Träg Ja
- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Erich Tahedl Ja
- Julia Lang Ja
- Jürgen Eberwein Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Ludwig Schifferl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Thomas Zeilhofer Ja
- Ute Frei Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yassin Domke Ja
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Andrea Diermeier Ja
- Claudia Neumaier Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Christian Eberl Nein
- Hermann Auer Nein
- Lukas Daiser Nein
- Nikolai Sitschow Nein
- Thomas Straub Nein
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Ludwig Artinger Abwesend
- Michael Schien Ja
Die Linke- Cassandra Andraschko Ja
- Laura-Ann Neumann Ja
- Michelle Hake Ja
- Sebastian Wanner Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
FDP- Horst Meierhofer Abwesend
Volt- Gwydion Kunz Ja
- Lisa Brenner Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: Stadtratsfraktionen CSU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Brücke, Freie Wähler, Die Linke, ÖDP, Volt, Herr Stadtrat Friedl; Ablehnung: AfD-StadtratsfraktionBeschluss
Der Stadtrat beschließt: Die bisher vom Stadtrat entsandten Mitglieder des Aufsichtsrats der das Stadtwerk Regensburg GmbH werden mit Wirkung zum Ablauf des 22.06.2026 abberufen. In den Aufsichtsrat der das Stadtwerk Regensburg GmbH werden mit Wirkung ab dem 23.06.2026 folgende Stadtratsmitglieder neu entsandt: • der Oberbürgermeister, • die zweite Bürgermeisterin sowie • Elisabeth Christoph • Bernadette Dechant • Kathrin Fuchshuber • Daniel Gaittet • Hans Holler • Michael Lehner • Dr. Christoph Schießl • Benedikt Suttner • Sebastian Wanner • Joachim WolbergsBeschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Nach § 7 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages der das Stadtwerk Regensburg GmbH (dSR) besteht der Aufsichtsrat dieser Gesellschaft aus 18 Mitgliedern. Zwölf Mitglieder werden von der Stadt Regensburg entsandt, nämlich: der/die jeweilige Oberbürgermeister/in oder ein/eine Bürgermeisterin/Bürgermeister der Stadt Regensburg ein/eine Stellvertreter/in des/der Oberbürgermeisters/Oberbürgermeisterin nach der Gemeindeordnung sowie zehn durch den Stadtrat der Stadt Regensburg aus seiner Mitte bestimmte Mitglieder. Sechs Mitglieder sind nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes zu wählen. Die Besetzung des Aufsichtsrats der das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH, das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH, das Stadtwerk Regensburg.Fahrzeuge und Technik GmbH und das Stadtwerk Regensburg.Dienstleistungen GmbH erfolgt gemäß den Gesellschaftsverträgen dieser Unternehmen personenidentisch, d.h. die Aufsichtsratsmitglieder der dSR sind automatisch auch Aufsichtsratsmitglieder dieser Unternehmen. Da die Amtszeit der bisherigen vom Stadtrat entsandten Aufsichtsratsmitglieder nicht automatisch mit der Entsendung der neuen Mitglieder endet, sind die bisherigen Mitglieder zuvor abzuberufen; der Gesellschaftsvertrag der dSR sieht in § 7 Absatz 4 die Möglichkeit der jederzeitigen Abberufung dieser Aufsichtsräte durch die Stadt vor. Die Neuentsendung soll zum 23.06.2026 erfolgen; das ist der Tag, an dem die konstituierende Sitzung geplant ist.Anlagen
Keine Daten. -
Benennung der Mitglieder des Kuratoriums der Sozial- und Sportstiftung der das Stadtwerk Regensburg GmbH Zustimmung
Stimmenverteilung
44 JA-Stimmen | 2 NEIN-StimmenCSU- Andreas Träg Ja
- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Erich Tahedl Ja
- Julia Lang Ja
- Jürgen Eberwein Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Ludwig Schifferl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Thomas Zeilhofer Ja
- Ute Frei Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yassin Domke Ja
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Andrea Diermeier Ja
- Claudia Neumaier Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Christian Eberl Ja
- Hermann Auer Ja
- Lukas Daiser Ja
- Nikolai Sitschow Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Ludwig Artinger Abwesend
- Michael Schien Ja
Die Linke- Cassandra Andraschko Nein
- Laura-Ann Neumann Ja
- Michelle Hake Nein
- Sebastian Wanner Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
FDP- Horst Meierhofer Abwesend
Volt- Gwydion Kunz Ja
- Lisa Brenner Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: Stadtratsfraktionen CSU, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, SPD, Brücke, Freie Wähler, ÖDP, Volt, Herr Stadtrat Friedl; Herr Stadtrat Wanner, Frau Stadträtin Neumann Ablehnung: Frau Stadträtin Hake, Frau Stadträtin AndraschkoBeschluss
Der Stadtrat beschließt: Als Mitglieder im Kuratorium der Sozial- und Sportstiftung der das Stadtwerk Regensburg GmbH werden folgende Stadtratsmitglieder benannt: Kuratoriumsmitglied Stellvertretung Wiebke Richter Hans Holler Erich Tahedl Ute FreiBeschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Nach § 8 Abs. 1 Ziffer 3 der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium der Sozial- und Sportstiftung der das Stadtwerk Regensburg GmbH u. a. zwei vom Stadtrat der Stadt Regensburg zu benennende Stadtratsmitglieder an.Anlagen
Keine Daten. -
Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der RBD Regensburg Business Development GmbH Zustimmung
Stimmenverteilung
44 JA-Stimmen | 2 NEIN-StimmenCSU- Andreas Träg Ja
- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Erich Tahedl Ja
- Julia Lang Ja
- Jürgen Eberwein Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Ludwig Schifferl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Thomas Zeilhofer Ja
- Ute Frei Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yassin Domke Ja
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Andrea Diermeier Ja
- Claudia Neumaier Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Christian Eberl Ja
- Hermann Auer Ja
- Lukas Daiser Ja
- Nikolai Sitschow Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Ludwig Artinger Abwesend
- Michael Schien Ja
Die Linke- Cassandra Andraschko Nein
- Laura-Ann Neumann Ja
- Michelle Hake Nein
- Sebastian Wanner Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
FDP- Horst Meierhofer Abwesend
Volt- Gwydion Kunz Ja
- Lisa Brenner Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: Stadtratsfraktionen CSU, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, SPD, Brücke, Freie Wähler, ÖDP, Volt, Herr Stadtrat Friedl; Herr Stadtrat Wanner, Frau Stadträtin Neumann Ablehnung: Frau Stadträtin Hake, Frau Stadträtin AndraschkoBeschluss
Der Stadtrat beschließt: In den Aufsichtsrat der RBD Regensburg Business Development GmbH werden folgende Personen entsandt: - der Oberbürgermeister der Stadt Regensburg - Dr. Stefan Christoph - Dr. Klaus Rappert - Florian Rottke - Michael Schien - Dagmar Schmidl - Thomas ZeilhoferBeschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Nach § 7 des Gesellschaftsvertrags der RBD Regensburg Business Development GmbH (RBD) besteht der Aufsichtsrat aus sieben Mitgliedern. Die Gesellschafterin Stadt Regensburg entsendet demnach als Mitglied den/die jeweilige(n) Oberbürgermeister/in oder eine(n) Bürgermeister/in der Stadt Regensburg und sechs weitere durch den Stadtrat der Stadt Regensburg bestimmte Mitglieder.Anlagen
Keine Daten. -
Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der BioPark Regensburg GmbH Zustimmung
Stimmenverteilung
39 JA-Stimmen | 7 NEIN-StimmenCSU- Andreas Träg Ja
- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Erich Tahedl Ja
- Julia Lang Ja
- Jürgen Eberwein Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Ludwig Schifferl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Thomas Zeilhofer Ja
- Ute Frei Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yassin Domke Ja
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Andrea Diermeier Ja
- Claudia Neumaier Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Christian Eberl Nein
- Hermann Auer Nein
- Lukas Daiser Nein
- Nikolai Sitschow Nein
- Thomas Straub Nein
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Ludwig Artinger Abwesend
- Michael Schien Ja
Die Linke- Cassandra Andraschko Nein
- Laura-Ann Neumann Ja
- Michelle Hake Nein
- Sebastian Wanner Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
FDP- Horst Meierhofer Abwesend
Volt- Gwydion Kunz Ja
- Lisa Brenner Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: Stadtratsfraktionen CSU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Brücke, Freie Wähler, ÖDP, Volt, Herr Stadtrat Friedl; Herr Stadtrat Wanner, Frau Stadträtin Neumann Ablehnung: AfD-Stadtratsfraktion, Frau Stadträtin Hake, Frau Stadträtin AndraschkoBeschluss
Der Stadtrat beschließt: In den Aufsichtsrat der BioPark Regensburg GmbH werden folgende Personen entsandt: - der Oberbürgermeister der Stadt Regensburg - Dr. Stefan Christoph - Dr. Klaus Rappert - Michael Schien - Dagmar Schmidl - Joachim Wolbergs - Thomas ZeilhoferBeschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Nach § 7 des Gesellschaftsvertrags der BioPark Regensburg GmbH (BioPark) besteht der Aufsichtsrat aus sieben Mitgliedern. Die Stadt Regensburg entsendet demnach als Mitglieder den/die jeweilige(n) Oberbürgermeister/in oder eine(n) Bürgermeister/in der Stadt Regensburg und sechs weitere durch den Stadtrat der Stadt Regensburg bestimmte Mitglieder.Anlagen
Keine Daten. -
Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der TechBase Regensburg GmbH Zustimmung
Stimmenverteilung
39 JA-Stimmen | 7 NEIN-StimmenCSU- Andreas Träg Ja
- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Erich Tahedl Ja
- Julia Lang Ja
- Jürgen Eberwein Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Ludwig Schifferl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Thomas Zeilhofer Ja
- Ute Frei Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yassin Domke Ja
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Andrea Diermeier Ja
- Claudia Neumaier Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Christian Eberl Nein
- Hermann Auer Nein
- Lukas Daiser Nein
- Nikolai Sitschow Nein
- Thomas Straub Nein
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Ludwig Artinger Abwesend
- Michael Schien Ja
Die Linke- Cassandra Andraschko Nein
- Laura-Ann Neumann Ja
- Michelle Hake Nein
- Sebastian Wanner Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
FDP- Horst Meierhofer Abwesend
Volt- Gwydion Kunz Ja
- Lisa Brenner Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: Stadtratsfraktionen CSU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Brücke, Freie Wähler, ÖDP, Volt, Herr Stadtrat Friedl; Herr Stadtrat Wanner, Frau Stadträtin Neumann Ablehnung: AfD-Stadtratsfraktion, Frau Stadträtin Hake, Frau Stadträtin AndraschkoBeschluss
Der Stadtrat beschließt: In den Aufsichtsrat der TechBase Regensburg GmbH werden folgende Personen entsandt: - der Oberbürgermeister der Stadt Regensburg - Dr. Stefan Christoph - Dr. Klaus Rappert - Michael Schien - Dagmar Schmidl - Ariane Weckerle - Joachim WolbergsBeschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Nach § 7 des Gesellschaftsvertrags der TechBase Regensburg GmbH (TechBase) besteht der Aufsichtsrat aus sieben Mitgliedern. Die Stadt Regensburg entsendet demnach als Mitglied den/die jeweilige(n) Oberbürgermeister/in oder eine(n) Bürgermeister/in der Stadt Regensburg und sechs weitere durch den Stadtrat der Stadt Regensburg bestimmte Mitglieder.Anlagen
Keine Daten. -
Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der R-KOM Regensburger Telekommunikationsgesellschaft mbH Zustimmung
Stimmenverteilung
46 JA-StimmenCSU- Andreas Träg Ja
- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Erich Tahedl Ja
- Julia Lang Ja
- Jürgen Eberwein Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Ludwig Schifferl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Thomas Zeilhofer Ja
- Ute Frei Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yassin Domke Ja
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Andrea Diermeier Ja
- Claudia Neumaier Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Christian Eberl Ja
- Hermann Auer Ja
- Lukas Daiser Ja
- Nikolai Sitschow Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Ludwig Artinger Abwesend
- Michael Schien Ja
Die Linke- Cassandra Andraschko Ja
- Laura-Ann Neumann Ja
- Michelle Hake Ja
- Sebastian Wanner Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
FDP- Horst Meierhofer Abwesend
Volt- Gwydion Kunz Ja
- Lisa Brenner Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Stadtrat beschließt: In den Aufsichtsrat der R-KOM Regensburger Telekommunikationsgesellschaft mbH werden folgende Personen entsandt: - der Oberbürgermeister der Stadt Regensburg - Yassin Domke - Alexander Irmisch - Michael Lehner - Thomas MayrBeschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Nach § 7 des Gesellschaftsvertrags der R-KOM Regensburger Telekommunikationsgesellschaft mbH (R-KOM) besteht der Aufsichtsrat aus fünf Mitgliedern. Die Gesellschafterin Stadt Regensburg entsendet demnach als Mitglied den/die jeweilige(n) Oberbürgermeister/in oder eine(n) Bürgermeister/in der Stadt Regensburg und vier weitere durch den Stadtrat der Stadt Regensburg bestimmte Mitglieder.Anlagen
Keine Daten. -
Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Regensburg Tourismus GmbH Zustimmung
Stimmenverteilung
44 JA-Stimmen | 2 NEIN-StimmenCSU- Andreas Träg Ja
- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Erich Tahedl Ja
- Julia Lang Ja
- Jürgen Eberwein Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Ludwig Schifferl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Thomas Zeilhofer Ja
- Ute Frei Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yassin Domke Ja
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Andrea Diermeier Ja
- Claudia Neumaier Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Christian Eberl Ja
- Hermann Auer Ja
- Lukas Daiser Ja
- Nikolai Sitschow Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Ludwig Artinger Abwesend
- Michael Schien Ja
Die Linke- Cassandra Andraschko Nein
- Laura-Ann Neumann Ja
- Michelle Hake Nein
- Sebastian Wanner Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
FDP- Horst Meierhofer Abwesend
Volt- Gwydion Kunz Ja
- Lisa Brenner Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: Stadtratsfraktionen CSU, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, SPD, Brücke, Freie Wähler, ÖDP, Volt, Herr Stadtrat Friedl; Herr Stadtrat Wanner, Frau Stadträtin Neumann Ablehnung: Frau Stadträtin Hake, Frau Stadträtin AndraschkoBeschluss
Der Stadtrat beschließt: In den Aufsichtsrat der Regensburg Tourismus GmbH werden folgende Personen entsandt: - der Oberbürgermeister der Stadt Regensburg - der Kulturreferent der Stadt Regensburg - Kathrin Fuchshuber - Alexander Irmisch - Florian Rottke - Michael Schien - Maria Simon - Andreas TrägBeschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Nach § 7 des Gesellschaftsvertrags der Regensburg Tourismus GmbH (RTG) besteht der Aufsichtsrat aus acht Mitgliedern. Die Gesellschafterin Stadt Regensburg entsendet demnach als Mitglied den/die jeweilige(n) Oberbürgermeister/in oder eine(n) Bürgermeister/in der Stadt Regensburg, den/die Kulturreferenten/in der Stadt Regensburg und sechs weitere durch den Stadtrat der Stadt Regensburg bestimmte Mitglieder.Anlagen
Keine Daten. -
Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH Zustimmung
Stimmenverteilung
44 JA-Stimmen | 2 NEIN-StimmenCSU- Andreas Träg Ja
- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Erich Tahedl Ja
- Julia Lang Ja
- Jürgen Eberwein Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Ludwig Schifferl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Thomas Zeilhofer Ja
- Ute Frei Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yassin Domke Ja
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Andrea Diermeier Ja
- Claudia Neumaier Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Christian Eberl Ja
- Hermann Auer Ja
- Lukas Daiser Ja
- Nikolai Sitschow Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Ludwig Artinger Abwesend
- Michael Schien Ja
Die Linke- Cassandra Andraschko Nein
- Laura-Ann Neumann Ja
- Michelle Hake Nein
- Sebastian Wanner Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
FDP- Horst Meierhofer Abwesend
Volt- Gwydion Kunz Ja
- Lisa Brenner Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: Stadtratsfraktionen CSU, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, SPD, Brücke, Freie Wähler, ÖDP, Volt, Herr Stadtrat Friedl; Herr Stadtrat Wanner, Frau Stadträtin Neumann Ablehnung: Frau Stadträtin Hake, Frau Stadträtin AndraschkoBeschluss
Der Stadtrat beschließt: In den Aufsichtsrat der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH werden folgende Personen entsandt: - der Oberbürgermeister der Stadt Regensburg - der dritte Bürgermeister der Stadt Regensburg - Elisabeth Christoph - Bernadette Dechant - Astrid Lamby - Julia Lang - Thomas Mayr - Wiebke RichterBeschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Nach § 10 des Gesellschaftsvertrags der Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbH (RSG) besteht der Aufsichtsrat aus acht Mitgliedern. Die Gesellschafterin Stadt Regensburg entsendet demnach als Mitglied den/die jeweiligen Oberbürgermeister/in der Stadt Regensburg, eine(n) weitere(n) Bürgermeister/in oder eine(n) weitere(n) Stellvertreter/in des/der Oberbürgermeister/in, den/die jeweiligen Bürgermeister/in oder Referenten/in der Stadt Regensburg, dem/der nach der Geschäftsverteilung der Stadt Regensburg das für die Belange der Altenhilfe zuständige Amt untersteht, und sechs weitere Mitglieder, die durch den Stadtrat der Stadt Regensburg bestimmt werden.Anlagen
Keine Daten. -
Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Regensburger Verkehrsverbund GmbH Zustimmung
Stimmenverteilung
46 JA-StimmenCSU- Andreas Träg Ja
- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Erich Tahedl Ja
- Julia Lang Ja
- Jürgen Eberwein Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Ludwig Schifferl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Thomas Zeilhofer Ja
- Ute Frei Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yassin Domke Ja
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Andrea Diermeier Ja
- Claudia Neumaier Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Christian Eberl Ja
- Hermann Auer Ja
- Lukas Daiser Ja
- Nikolai Sitschow Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Ludwig Artinger Abwesend
- Michael Schien Ja
Die Linke- Cassandra Andraschko Ja
- Laura-Ann Neumann Ja
- Michelle Hake Ja
- Sebastian Wanner Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
FDP- Horst Meierhofer Abwesend
Volt- Gwydion Kunz Ja
- Lisa Brenner Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Stadtrat beschließt: In den Aufsichtsrat der Regensburger Verkehrsverbund GmbH werden folgende Personen entsandt: - Theresa Eberlein - Ute Frei - Hans Holler - Laura Neumann - Florian Rottke - Dagmar Schmidl - Benedikt Suttner Als Beiräte ohne Stimmrecht werden in den Aufsichtsrat entsandt: - Prof. Dr. Georg Barfuß, Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent - Florian Plajer, Planungs- und Baureferent - Xaver Haimerl, Leiter des städtischen Bereichs UnternehmensbeteiligungenBeschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Nach § 8 des Gesellschaftsvertrags der Regensburger Verkehrsverbund GmbH (RVV) besteht der Aufsichtsrat einschließlich der geborenen Mitglieder aus 16 Mitgliedern, die unabhängig von den Geschäftsanteilen je zur Hälfte von der Stadt Regensburg und vom Landkreis Regensburg entsandt werden, sowie aus bis zu je 3 von diesen zu entsendenden Beiräten ohne Stimmrecht. Der/Die Oberbürgermeister/in der Stadt Regensburg ist nach § 8 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages der RVV geborenes Mitglied des Aufsichtsrats. Demnach sind durch den Stadtrat der Stadt Regensburg noch 7 Mitglieder und bis zu 3 Beiräte ohne Stimmrecht in den Aufsichtsrat zu entsenden. Als Beiräte ohne Stimmrecht sollen gemäß bisheriger Übung der Planungs- und Baureferent, der Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent und der Leiter des städtischen Bereichs Unternehmensbeteiligungen in den Aufsichtsrat entsandt werden. Zur angestrebten Neustrukturierung der Rechts- und Finanzierungsstruktur des Regensburger Verkehrsverbundes (RVV) im Kontext der Verbundraumerweiterung wird auf den Stadtratsbeschluss vom 26.03.2026 (VO/26/22909/61) verwiesen.Anlagen
Keine Daten. -
Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Theater Regensburg Anstalt des öffentlichen Rechts Zustimmung
Stimmenverteilung
41 JA-Stimmen | 5 NEIN-StimmenCSU- Andreas Träg Ja
- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Erich Tahedl Ja
- Julia Lang Ja
- Jürgen Eberwein Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Ludwig Schifferl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Thomas Zeilhofer Ja
- Ute Frei Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yassin Domke Ja
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Andrea Diermeier Ja
- Claudia Neumaier Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Christian Eberl Nein
- Hermann Auer Nein
- Lukas Daiser Nein
- Nikolai Sitschow Nein
- Thomas Straub Nein
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Ludwig Artinger Abwesend
- Michael Schien Ja
Die Linke- Cassandra Andraschko Ja
- Laura-Ann Neumann Ja
- Michelle Hake Ja
- Sebastian Wanner Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
FDP- Horst Meierhofer Abwesend
Volt- Gwydion Kunz Ja
- Lisa Brenner Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: Stadtratsfraktionen CSU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Brücke, Die Linke, Freie Wähler, ÖDP, Volt, Herr Stadtrat Friedl; Ablehnung: AfD-StadtratsfraktionBeschluss
Der Stadtrat beschließt: Für den Verwaltungsrat des Theater Regensburg Anstalt des öffentlichen Rechts werden folgende Stadtratsmitglieder bestellt: Verwaltungsratsmitglied Stellvertreter Bernadette Dechant Michael Lehner Andrea Diermeier Alexander Irmisch Gwydion Kunz Lisa Brenner Astrid Lamby Benedikt Suttner Thomas Mayr Joachim Wolbergs Laura Neumann Sebastian Wanner Wiebke Richter Hans Teufl Erich Tahedl Julia LangBeschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Nach § 4 Abs. 1 der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Regensburg „Theater Regensburg" besteht der Verwaltungsrat aus neun Mitgliedern, und zwar dem Oberbürgermeister der Stadt Regensburg und weiteren acht Mitgliedern. Diese Mitglieder sowie deren Stellvertreter/Stellvertreterinnen werden vom Stadtrat der Stadt Regensburg für sechs Jahre bestellt. Die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrats, die dem Stadtrat angehören, endet mit dem Ende der jeweiligen Wahlzeit des Stadtrats oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Stadtrat (Art. 90 Abs. 3 GO, § 4 Absätze 3 und 4 der Unternehmenssatzung). Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus.Anlagen
Keine Daten. -
Bestellung der Verbandsräte für den Zweckverband Sparkasse Regensburg Zustimmung
Stimmenverteilung
44 JA-Stimmen | 2 NEIN-StimmenCSU- Andreas Träg Ja
- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Erich Tahedl Ja
- Julia Lang Ja
- Jürgen Eberwein Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Ludwig Schifferl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Thomas Zeilhofer Ja
- Ute Frei Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yassin Domke Ja
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Andrea Diermeier Ja
- Claudia Neumaier Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Christian Eberl Ja
- Hermann Auer Ja
- Lukas Daiser Ja
- Nikolai Sitschow Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Ludwig Artinger Abwesend
- Michael Schien Ja
Die Linke- Cassandra Andraschko Nein
- Laura-Ann Neumann Ja
- Michelle Hake Nein
- Sebastian Wanner Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
FDP- Horst Meierhofer Abwesend
Volt- Gwydion Kunz Ja
- Lisa Brenner Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: Stadtratsfraktionen CSU, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, SPD, Brücke, Freie Wähler, ÖDP, Volt, Herr Stadtrat Friedl; Herr Stadtrat Wanner, Frau Stadträtin Neumann Ablehnung: Frau Stadträtin Hake, Frau Stadträtin AndraschkoBeschluss
Der Stadtrat beschließt: Der Stadtrat bestellt für den Zweckverband Sparkasse Regensburg folgende Verbandsräte: Verbandsrat Stellvertretung Ludwig Artinger Benedikt Suttner Dr. Astrid Freudenstein Bernadette Dechant Michelle Hake Laura Neumann Gwydion Kunz Lisa Brenner Claudia Neumaier Hans Holler Florian Rottke Thomas Mayr Michael Schien Astrid Lamby Dagmar Schmidl Ludwig Schifferl Monir Shahedi Yassin Domke Maria Simon Theresa Eberlein Thomas Straub Christian Eberl Ariane Weckerle Kathrin Fuchshuber Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 des Fusionsvertrages wird die zweite Bürgermeisterin, Frau Dr. Helene Sigloch, zur Verbandsrätin und Herr Stadtrat Thomas Thurow als ihr Stellvertreter bestellt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Die Stadt Regensburg stellt für den Zweckverband Sparkasse Regensburg neben dem Oberbürgermeister (Verbandsvorsitzender bzw. Stellvertretender Verbandsvorsitzender) 13 Verbandsräte sowie deren Stellvertreter (§ 4 der Satzung des Zweckverbandes Sparkasse Regensburg). Diese werden durch Beschluss des Stadtrates der Stadt Regensburg bestellt. Nach § 4 Abs. 2 der Satzung des Zweckverbandes Sparkasse Regensburg kann zum Verbandsrat nur bestellt werden, wer die sparkassenrechtlichen Voraussetzungen für die Bestellung zum Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse erfüllt (Art. 9 und 10 Abs. 1 SpkG). Die genannten Bestimmungen des Sparkassengesetzes sind als Anlage beigefügt. Nach § 3 Abs. 3 Satz 1 des Fusionsvertrages wendet die Stadt Regensburg bei der Entsendung von 12 der 13 auf sie entfallenden Verbandsräte die für die Zusammensetzung der kommunalen Ausschüsse geltenden Vorschriften des Art 33 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 GO entsprechend an. Für die Stadt Regensburg ist in § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat das Restteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer vorgeschrieben. Haben danach Fraktionen oder Gruppen den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet die größere Zahl der bei der Stadtratswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen. Von 12 Verbandsräten entfallen auf die Stadtratsfraktionen der CSU 3 Verbandsräte und auf die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 2 Verbandsräte. Die Stadtratsfraktionen der Freien Wähler, der SPD, der AfD, der Linke, der ÖDP, der Brücke und der Volt erhalten je einen Verbandsratsitz. Soweit die Besetzungsvorschläge davon abweichen, beruht dies auf einer entsprechenden Einigung zwischen den betreffenden Fraktionen. Die Vorschläge der Stadtratsfraktionen werden übernommen. Als weiterer (13.) Verbandsrat wird gem. § 3 Abs. 3 Satz 2 des Fusionsvertrages für die Stadt Regensburg der jeweilige zweite Bürgermeister/die jeweilige zweite Bürgermeisterin bestellt. Diese/r ist gem. § 9 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes Sparkasse Regensburg weiterer Stellvertreter/weitere Stellvertreterin des Verbandsvorsitzenden. Für den zweiten Bürgermeister/die zweite Bürgermeisterin ist vom Stadtrat ebenfalls ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin zu bestellen. Anlagen: Art. 9 und 10 SpkGAnlagen
Gesetz über die öffentlichen Sparkassen_Art. 9 und 10 (97 KB) -
Nominierung der Aufsichtsratsmitglieder der Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG (REWAG) Zustimmung
Stimmenverteilung
44 JA-Stimmen | 2 NEIN-StimmenCSU- Andreas Träg Ja
- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Erich Tahedl Ja
- Julia Lang Ja
- Jürgen Eberwein Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Ludwig Schifferl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Thomas Zeilhofer Ja
- Ute Frei Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yassin Domke Ja
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Andrea Diermeier Ja
- Claudia Neumaier Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Christian Eberl Ja
- Hermann Auer Ja
- Lukas Daiser Ja
- Nikolai Sitschow Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Ludwig Artinger Abwesend
- Michael Schien Ja
Die Linke- Cassandra Andraschko Nein
- Laura-Ann Neumann Ja
- Michelle Hake Nein
- Sebastian Wanner Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
FDP- Horst Meierhofer Abwesend
Volt- Gwydion Kunz Ja
- Lisa Brenner Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: Stadtratsfraktionen CSU, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, SPD, Brücke, Freie Wähler, ÖDP, Volt, Herr Stadtrat Friedl; Herr Stadtrat Wanner, Frau Stadträtin Neumann Ablehnung: Frau Stadträtin Hake, Frau Stadträtin AndraschkoBeschluss
Der Stadtrat beschließt: Für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG werden folgende fünf Stadtratsmitglieder nominiert: • Thomas Mayr • Dr. Klaus Rappert • Michael Schien • Dagmar Schmidl • Hans TeuflBeschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Nach § 7 Abs. 1 der Satzung der Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern. Hiervon können die das Stadtwerk Regensburg GmbH als Mitglieder den Oberbürgermeister der Stadt Regensburg und seinen Stellvertreter/seine Stellvertreterin und die Bayernwerk AG ein Mitglied entsenden. Sieben weitere Mitglieder werden durch die Hauptversammlung gewählt, fünf weitere Mitglieder werden nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes durch die Betriebsangehörigen der REWAG KG gewählt. Hinsichtlich der sieben durch die Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder ist nach dem Konsortialvertrag zwischen der Stadt Regensburg, der das Stadtwerk Regensburg GmbH, der Bayernwerk AG und der das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH bei fünf Personen darauf hinzuwirken, dass diese aus dem Kreis der Stadtratsmitglieder der Stadt Regensburg durch Nominierungsbeschluss des Stadtrats gewählt werden. Die Besetzung des Aufsichtsrats der Regensburg Netz GmbH erfolgt gemäß Konsortialvertrag mit der Bayernwerk AG personenidentisch mit dem Aufsichtsrat der REWAG.Anlagen
Keine Daten. -
Bestellung der Verbandsräte für den Zweckverband Müllverwertung Schwandorf Zustimmung
Stimmenverteilung
44 JA-Stimmen | 2 NEIN-StimmenCSU- Andreas Träg Ja
- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Erich Tahedl Ja
- Julia Lang Ja
- Jürgen Eberwein Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Ludwig Schifferl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Thomas Zeilhofer Ja
- Ute Frei Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yassin Domke Ja
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Andrea Diermeier Ja
- Claudia Neumaier Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Christian Eberl Ja
- Hermann Auer Ja
- Lukas Daiser Ja
- Nikolai Sitschow Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Ludwig Artinger Abwesend
- Michael Schien Ja
Die Linke- Cassandra Andraschko Nein
- Laura-Ann Neumann Ja
- Michelle Hake Nein
- Sebastian Wanner Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
FDP- Horst Meierhofer Abwesend
Volt- Gwydion Kunz Ja
- Lisa Brenner Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: Stadtratsfraktionen CSU, Bündnis 90/Die Grünen, AfD, SPD, Brücke, Freie Wähler, ÖDP, Volt, Herr Stadtrat Friedl; Herr Stadtrat Wanner, Frau Stadträtin Neumann Ablehnung: Frau Stadträtin Hake, Frau Stadträtin AndraschkoBeschluss
Der Stadtrat beschließt: Neben dem Oberbürgermeister werden folgende Stadtratsmitglieder in die Verbandsversammlung des Zweckverbands Müllverwertung Schwandorf entsandt: Verbandsrat Stellvertretung Ludwig Schifferl Thomas Zeilhofer Yassin Domke Hans HollerBeschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Nach § 6 der Verbandssatzung des Zweckverbands Müllverwertung Schwandorf gehören der Verbandsversammlung seitens der Stadt Regensburg die Oberbürgermeisterin und weitere zwei Verbandsräte sowie deren Stellvertreter an. Die Bestellung erfolgt durch Beschluss des Stadtrats für die Dauer seiner Wahlzeit. Nach dem Restteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer entfällt auf die Stadtratsfraktionen CSU und Bündnis 90/Die Grünen jeweils 1 Sitz in der Verbandsversammlung. Die Vorschläge der beiden Stadtratsfraktionen werden unverändert übernommen.Anlagen
Keine Daten. -
Berufung weiterer Stellvertreter des Oberbürgermeisters gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO Zustimmung
Stimmenverteilung
46 JA-StimmenCSU- Andreas Träg Ja
- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Erich Tahedl Ja
- Julia Lang Ja
- Jürgen Eberwein Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Ludwig Schifferl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Thomas Zeilhofer Ja
- Ute Frei Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yassin Domke Ja
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Andrea Diermeier Ja
- Claudia Neumaier Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Christian Eberl Ja
- Hermann Auer Ja
- Lukas Daiser Ja
- Nikolai Sitschow Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Ludwig Artinger Abwesend
- Michael Schien Ja
Die Linke- Cassandra Andraschko Ja
- Laura-Ann Neumann Ja
- Michelle Hake Ja
- Sebastian Wanner Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
FDP- Horst Meierhofer Abwesend
Volt- Gwydion Kunz Ja
- Lisa Brenner Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Stadtrat beschließt: Gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg werden aus der Mitte des Stadtrates als weitere Stellvertreter des Oberbürgermeisters in folgender Reihenfolge bestimmt: 1. Herr Alexander Irmisch 2. Herr Michael Schien 3. Herr Florian Rottke 4. Herr Daniel Gaittet 5. Herr Benedikt Suttner 6. Frau Lisa BrennerBeschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in Verbindung mit § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg beruft der Stadtrat für den Fall, dass der Oberbürgermeister und die weiteren Bürgermeister gleichzeitig verhindert sind, aus seiner Mitte weitere Stellvertreter des Oberbürgermeisters und bestimmt auch die Reihenfolge der Stellvertretung.Anlagen
Keine Daten. -
Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates Zustimmung
Stimmenverteilung
46 JA-StimmenCSU- Andreas Träg Ja
- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Erich Tahedl Ja
- Julia Lang Ja
- Jürgen Eberwein Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Ludwig Schifferl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Thomas Zeilhofer Ja
- Ute Frei Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yassin Domke Ja
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Andrea Diermeier Ja
- Claudia Neumaier Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Christian Eberl Ja
- Hermann Auer Ja
- Lukas Daiser Ja
- Nikolai Sitschow Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Ludwig Artinger Abwesend
- Michael Schien Ja
Die Linke- Cassandra Andraschko Ja
- Laura-Ann Neumann Ja
- Michelle Hake Ja
- Sebastian Wanner Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
FDP- Horst Meierhofer Abwesend
Volt- Gwydion Kunz Ja
- Lisa Brenner Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Stadtrat beschließt: Nach Anlage 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg werden die nachfolgenden Ausschüsse gebildet und wie folgt unter Berücksichtigung der Ergänzungen bei der Ausschussgemeinschaft Friedl/Meierhofer besetzt: Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen (16 Stadtratsmitglieder) CSU Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Thomas Zeilhofer Michael Lehner Ute Frei Ludwig Schifferl Dagmar Schmidl Julia Lang Michael Lehner Andreas Träg Erich Tahedl Dr. Astrid Freudenstein Andreas Träg Michael Lehner Ariane Weckerle Bernadette Dechant Kathrin Fuchshuber Michael Lehner Bündnis 90/Die Grünen Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Daniel Gaittet Theresa Eberlein Hans Teufl Maria Simon Dr. Stefan Christoph Theresa Eberlein Hans Teufl Maria Simon Wiebke Richter Theresa Eberlein Hans Teufl Maria Simon SPD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Claudia Neumaier Alexander Irmisch Hans Holler Andrea Diermeier Dr. Klaus Rappert Alexander Irmisch Hans Holler Elisabeth Christoph AfD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Thomas Straub Lukas Daiser Christian Eberl Hermann Auer Brücke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung Joachim Wolbergs Florian Rottke Thomas Mayr Die Linke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Michelle Hake Sebastian Wanner Laura-Ann Neumann Cassandra Andraschko Freie Wähler Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Dr. Christoph Schießl Michael Schien Ludwig Artinger Elisabeth Christoph ÖDP Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Astrid Lamby Benedikt Suttner Theresa Eberlein Yassin Domke Volt Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Gwydion Kunz Lisa Brenner Hans Holler Andrea Diermeier Ausschussgemeinschaft bestehend aus Herrn Stadtrat Friedl und Herrn Stadtrat Meierhofer Mitglied 1. Stellvertretung Horst Meierhofer Jakob Friedl Personalausschuss (16 Stadtratsmitglieder) CSU Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Bernadette Dechant Julia Lang Kathrin Fuchshuber Michael Lehner Dr. Astrid Freudenstein Julia Lang Dagmar Schmidl Ludwig Schifferl Ute Frei Ariane Weckerle Dagmar Schmidl Andreas Träg Thomas Zeilhofer Michael Lehner Andreas Träg Jürgen Eberwein Bündnis 90/Die Grünen Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Monir Shahedi Wiebke Richter Dr. Stefan Christoph Daniel Gaittet Maria Simon Wiebke Richter Dr. Stefan Christoph Daniel Gaittet Yassin Domke Wiebke Richter Dr. Stefan Christoph Daniel Gaittet SPD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Andrea Diermeier Alexander Irmisch Elisabeth Christoph Claudia Neumaier Hans Holler Dr. Klaus Rappert Elisabeth Christoph Claudia Neumaier AfD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Christian Eberl Hermann Auer Lukas Daiser Thomas Straub Brücke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung Thomas Mayr Joachim Wolbergs Florian Rottke Die Linke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Laura-Ann Neumann Michelle Hake Sebastian Wanner Cassandra Andraschko Freie Wähler Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Dr. Christoph Schießl Michael Schien Ludwig Artinger Claudia Neumaier ÖDP Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Astrid Lamby Benedikt Suttner Wiebke Richter Hans Teufl Volt Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Gwydion Kunz Lisa Brenner Elisabeth Christoph Claudia Neumaier Ausschussgemeinschaft bestehend aus Herrn Stadtrat Friedl und Herrn Stadtrat Meierhofer Mitglied 1. Stellvertretung Horst Meierhofer Jakob Friedl Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen (16 Stadtratsmitglieder) CSU Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Kathrin Fuchshuber Ute Frei Ludwig Schifferl Thomas Zeilhofer Andreas Träg Dagmar Schmidl Ariane Weckerle Jürgen Eberwein Bernadette Dechant Ariane Weckerle Thomas Zeilhofer Ute Frei Michael Lehner Thomas Zeilhofer Ariane Weckerle Julia Lang Bündnis 90/Die Grünen Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Maria Simon Theresa Eberlein Monir Shahedi Daniel Gaittet Hans Teufl Theresa Eberlein Monir Shahedi Daniel Gaittet Yassin Domke Theresa Eberlein Monir Shahedi Daniel Gaittet SPD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Dr. Klaus Rappert Andrea Diermeier Alexander Irmisch Claudia Neumaier Hans Holler Andrea Diermeier Alexander Irmisch Elisabeth Christoph AfD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Christian Eberl Thomas Straub Hermann Auer Lukas Daiser Brücke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung Florian Rottke Joachim Wolbergs Thomas Mayr Die Linke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Cassandra Andraschko Laura-Ann Neumann Sebastian Wanner Michelle Hake Freie Wähler Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Michael Schien Dr. Christoph Schießl Ludwig Artinger Elisabeth Christoph ÖDP Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Benedikt Suttner Astrid Lamby Theresa Eberlein Dr. Stefan Christoph Volt Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Lisa Brenner Gwydion Kunz Alexander Irmisch Claudia Neumaier Ausschussgemeinschaft bestehend aus Herrn Stadtrat Friedl und Herrn Stadtrat Meierhofer Mitglied 1. Stellvertretung Jakob Friedl Horst Meierhofer Ausschuss für Wirtschaft (16 Stadtratsmitglieder) CSU Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Ludwig Schifferl Michael Lehner Ariane Weckerle Julia Lang Andreas Träg Dr. Astrid Freudenstein Michael Lehner Ariane Weckerle Thomas Zeilhofer Ariane Weckerle Dr. Astrid Freudenstein Michael Lehner Kathrin Fuchshuber Julia Lang Michael Lehner Ariane Weckerle Bündnis 90/Die Grünen Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Dr. Stefan Christoph Yassin Domke Monir Shahedi Daniel Gaittet Hans Teufl Yassin Domke Monir Shahedi Daniel Gaittet Maria Simon Yassin Domke Monir Shahedi Daniel Gaittet SPD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Claudia Neumaier Dr. Klaus Rappert Hans Holler Andrea Diermeier Elisabeth Christoph Alexander Irmisch Hans Holler Andrea Diermeier AfD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Lukas Daiser Hermann Auer Nikolai Sitschow Thomas Straub Brücke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung Florian Rottke Joachim Wolbergs Thomas Mayr Die Linke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Sebastian Wanner Michelle Hake Cassandra Andraschko Laura-Ann Neumann Freie Wähler Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Ludwig Artinger Dr. Christoph Schießl Michael Schien Andrea Diermeier ÖDP Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Astrid Lamby Benedikt Suttner Monir Shahedi Theresa Eberlein Volt Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Gwydion Kunz Lisa Brenner Hans Holler Andrea Diermeier Ausschussgemeinschaft bestehend aus Herrn Stadtrat Friedl und Herrn Stadtrat Meierhofer Mitglied 1. Stellvertretung Horst Meierhofer Jakob Friedl Grundstücksausschuss (16 Stadtratsmitglieder) CSU Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Ute Frei Erich Tahedl Kathrin Fuchshuber Julia Lang Michael Lehner Dr. Astrid Freudenstein Thomas Zeilhofer Kathrin Fuchshuber Dagmar Schmidl Julia Lang Andreas Träg Erich Tahedl Ariane Weckerle Bernadette Dechant Thomas Zeilhofer Erich Tahedl Bündnis 90/Die Grünen Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Monir Shahedi Wiebke Richter Maria Simon Daniel Gaittet Theresa Eberlein Wiebke Richter Maria Simon Daniel Gaittet Yassin Domke Wiebke Richter Maria Simon Daniel Gaittet SPD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Dr. Klaus Rappert Hans Holler Alexander Irmisch Claudia Neumaier Elisabeth Christoph Andrea Diermeier Alexander Irmisch Claudia Neumaier AfD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Nikolai Sitschow Lukas Daiser Christian Eberl Hermann Auer Brücke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung Joachim Wolbergs Florian Rottke Thomas Mayr Die Linke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Michelle Hake Sebastian Wanner Laura-Ann Neumann Cassandra Andraschko Freie Wähler Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Ludwig Artinger Michael Schien Dr. Christoph Schießl Claudia Neumaier ÖDP Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Benedikt Suttner Astrid Lamby Dr. Stefan Christoph Hans Teufl Volt Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Lisa Brenner Gwydion Kunz Alexander Irmisch Claudia Neumaier Ausschussgemeinschaft bestehend aus Herrn Stadtrat Friedl und Herrn Stadtrat Meierhofer Mitglied 1. Stellvertretung Jakob Friedl Horst Meierhofer Kulturausschuss (16 Stadtratsmitglieder) CSU Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Bernadette Dechant Thomas Zeilhofer Ludwig Schifferl Michael Lehner Kathrin Fuchshuber Michael Lehner Thomas Zeilhofer Dagmar Schmidl Erich Tahedl Dagmar Schmidl Michael Lehner Thomas Zeilhofer Ute Frei Thomas Zeilhofer Julia Lang Michael Lehner Bündnis 90/Die Grünen Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Dr. Stefan Christoph Monir Shahedi Daniel Gaittet Maria Simon Wiebke Richter Monir Shahedi Daniel Gaittet Maria Simon Hans Teufl Monir Shahedi Daniel Gaittet Maria Simon SPD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Alexander Irmisch Dr. Klaus Rappert Hans Holler Claudia Neumaier Andrea Diermeier Dr. Klaus Rappert Hans Holler Elisabeth Christoph AfD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Lukas Daiser Nikolai Sitschow Hermann Auer Thomas Straub Brücke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung Florian Rottke Thomas Mayr Joachim Wolbergs Die Linke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Cassandra Andraschko Laura-Ann Neumann Michelle Hake Sebastian Wanner Freie Wähler Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Ludwig Artinger Michael Schien Dr. Christoph Schießl Elisabeth Christoph ÖDP Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Benedikt Suttner Astrid Lamby Yassin Domke Theresa Eberlein Volt Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Gwydion Kunz Lisa Brenner Hans Holler Claudia Neumaier Ausschussgemeinschaft bestehend aus Herrn Stadtrat Friedl und Herrn Stadtrat Meierhofer Mitglied 1. Stellvertretung Horst Meierhofer Jakob Friedl Ausschuss für Bildung (16 Stadtratsmitglieder) CSU Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Erich Tahedl Ute Frei Ariane Weckerle Michael Lehner Bernadette Dechant Kathrin Fuchshuber Ute Frei Michael Lehner Julia Lang Ute Frei Michael Lehner Ariane Weckerle Andreas Träg Michael Lehner Dagmar Schmidl Ute Frei Bündnis 90/Die Grünen Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Dr. Stefan Christoph Wiebke Richter Daniel Gaittet Maria Simon Theresa Eberlein Wiebke Richter Daniel Gaittet Maria Simon Yassin Domke Wiebke Richter Daniel Gaittet Maria Simon SPD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Alexander Irmisch Claudia Neumaier Elisabeth Christoph Hans Holler Andrea Diermeier Claudia Neumaier Elisabeth Christoph Dr. Klaus Rappert AfD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Thomas Straub Lukas Daiser Hermann Auer Christian Eberl Brücke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung Thomas Mayr Joachim Wolbergs Florian Rottke Die Linke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Laura-Ann Neumann Michelle Hake Cassandra Andraschko Sebastian Wanner Freie Wähler Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Michael Schien Dr. Christoph Schießl Ludwig Artinger Dr. Klaus Rappert ÖDP Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Benedikt Suttner Astrid Lamby Wiebke Richter Monir Shahedi Volt Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Lisa Brenner Gwydion Kunz Elisabeth Christoph Hans Holler Ausschussgemeinschaft bestehend aus Herrn Stadtrat Friedl und Herrn Stadtrat Meierhofer Mitglied 1. Stellvertretung Horst Meierhofer Jakob Friedl Sportausschuss (16 Stadtratsmitglieder) CSU Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Andreas Träg Michael Lehner Kathrin Fuchshuber Jürgen Eberwein Ute Frei Erich Tahedl Michael Lehner Ludwig Schifferl Julia Lang Dr. Astrid Freudenstein Bernadette Dechant Michael Lehner Thomas Zeilhofer Ariane Weckerle Dr. Astrid Freudenstein Michael Lehner Bündnis 90/Die Grünen Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Daniel Gaittet Dr. Stefan Christoph Yassin Domke Maria Simon Monir Shahedi Dr. Stefan Christoph Yassin Domke Maria Simon Hans Teufl Dr. Stefan Christoph Yassin Domke Maria Simon SPD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Hans Holler Andrea Diermeier Claudia Neumaier Alexander Irmisch Elisabeth Christoph Andrea Diermeier Claudia Neumaier Dr. Klaus Rappert AfD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Nikolai Sitschow Christian Eberl Lukas Daiser Hermann Auer Brücke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung Thomas Mayr Florian Rottke Joachim Wolbergs Die Linke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Sebastian Wanner Laura-Ann Neumann Cassandra Andraschko Michelle Hake Freie Wähler Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Dr. Christoph Schießl Michael Schien Ludwig Artinger Dr. Klaus Rappert ÖDP Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Benedikt Suttner Astrid Lamby Theresa Eberlein Wiebke Richter Volt Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Lisa Brenner Gwydion Kunz Claudia Neumaier Alexander Irmisch Ausschussgemeinschaft bestehend aus Herrn Stadtrat Friedl und Herrn Stadtrat Meierhofer Mitglied 1. Stellvertretung Jakob Friedl Horst Meierhofer Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz (16 Stadtratsmitglieder) CSU Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Michael Lehner Dr. Astrid Freudenstein Ute Frei Ludwig Schifferl Kathrin Fuchshuber Bernadette Dechant Thomas Zeilhofer Erich Tahedl Andreas Träg Ariane Weckerle Thomas Zeilhofer Ludwig Schifferl Julia Lang Ute Frei Erich Tahedl Thomas Zeilhofer Bündnis 90/Die Grünen Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Dr. Stefan Christoph Monir Shahedi Daniel Gaittet Maria Simon Yassin Domke Monir Shahedi Daniel Gaittet Maria Simon Theresa Eberlein Monir Shahedi Daniel Gaittet Maria Simon SPD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Hans Holler Dr. Klaus Rappert Andrea Diermeier Alexander Irmisch Claudia Neumaier Dr. Klaus Rappert Andrea Diermeier Elisabeth Christoph AfD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Lukas Daiser Hermann Auer Nikolai Sitschow Thomas Straub Brücke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung Florian Rottke Thomas Thurow Thomas Mayr Die Linke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Laura-Ann Neumann Cassandra Andraschko Michelle Hake Sebastian Wanner Freie Wähler Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Michael Schien Dr. Christoph Schießl Ludwig Artinger Elisabeth Christoph ÖDP Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Astrid Lamby Benedikt Suttner Hans Teufl Monir Shahedi Volt Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Gwydion Kunz Lisa Brenner Andrea Diermeier Alexander Irmisch Ausschussgemeinschaft bestehend aus Herrn Stadtrat Friedl und Herrn Stadtrat Meierhofer Mitglied 1. Stellvertretung Jakob Friedl Horst Meierhofer Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten (16 Stadtratsmitglieder) CSU Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Dagmar Schmidl Andreas Träg Thomas Zeilhofer Ariane Weckerle Erich Tahedl Dr. Astrid Freudenstein Ute Frei Michael Lehner Bernadette Dechant Ute Frei Kathrin Fuchshuber Jürgen Eberwein Julia Lang Michael Lehner Ariane Weckerle Ludwig Schifferl Bündnis 90/Die Grünen Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Theresa Eberlein Yassin Domke Daniel Gaittet Maria Simon Monir Shahedi Yassin Domke Daniel Gaittet Maria Simon Wiebke Richter Yassin Domke Daniel Gaittet Maria Simon SPD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Andrea Diermeier Elisabeth Christoph Dr. Klaus Rappert Claudia Neumaier Alexander Irmisch Hans Holler Dr. Klaus Rappert Claudia Neumaier AfD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Hermann Auer Lukas Daiser Nikolai Sitschow Thomas Straub Brücke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung Thomas Mayr Florian Rottke Joachim Wolbergs Die Linke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Sebastian Wanner Cassandra Andraschko Laura-Ann Neumann Michelle Hake Freie Wähler Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Michael Schien Dr. Christoph Schießl Ludwig Artinger Claudia Neumaier ÖDP Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Benedikt Suttner Astrid Lamby Dr. Stefan Christoph Hans Teufl Volt Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Gwydion Kunz Lisa Brenner Dr. Klaus Rappert Claudia Neumaier Ausschussgemeinschaft bestehend aus Herrn Stadtrat Friedl und Herrn Stadtrat Meierhofer Mitglied 1. Stellvertretung Jakob Friedl Horst Meierhofer Jugendhilfeausschuss (6 Stadtratsmitglieder) CSU Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Erich Tahedl Bernadette Dechant Ute Frei Michael Lehner Julia Lang Michael Lehner Bernadette Dechant Andreas Träg Bündnis 90/Die Grünen Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Theresa Eberlein Dr. Stefan Christoph Daniel Gaittet Maria Simon SPD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Alexander Irmisch Andrea Diermeier Dr. Klaus Rappert Claudia Neumaier AfD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Lukas Daiser Christian Eberl Hermann Auer Thomas Straub Brücke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung Thomas Mayr Joachim Wolbergs Florian Rottke Rechnungsprüfungsausschuss (5 Stadtratsmitglieder) CSU Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Ariane Weckerle Michael Lehner Thomas Zeilhofer Andreas Träg Bündnis 90/Die Grünen Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Daniel Gaittet Dr. Stefan Christoph Maria Simon Monir Shahedi SPD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Dr. Klaus Rappert Hans Holler Alexander Irmisch Claudia Neumaier AfD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Thomas Straub Lukas Daiser Christian Eberl Hermann Auer Brücke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung Joachim Wolbergs Thomas Mayr Florian Rottke Gemäß Art. 103 Abs. 2 GO werden aus der Mitte des Rechnungsprüfungsausschusses Herr Daniel Gaittet zum Vorsitzenden und Frau Ariane Weckerle zur stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmt. Stiftungsausschuss für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung (5 Stadtratsmitglieder) CSU Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Ariane Weckerle Julia Lang Dr. Astrid Freudenstein Erich Tahedl Bündnis 90/Die Grünen Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Wiebke Richter Hans Teufl Maria Simon Daniel Gaitett SPD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Claudia Neumaier Alexander Irmisch Dr. Klaus Rappert Hans Holler AfD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Hermann Auer Lukas Daiser Nikolai Sitschow Thomas Straub Brücke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung Joachim Wolbergs Florian Rottke Thomas Mayr Umlegungsausschuss (2 Stadtratsmitglieder) CSU Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Ariane Weckerle Michael Lehner Jürgen Eberwein Dagmar Schmidl Bündnis 90/Die Grünen Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Hans Teufl Theresa Eberlein Maria Simon Daniel GaittetBeschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt: Nach Anlage 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg werden die nachfolgenden Ausschüsse gebildet und wie folgt besetzt: Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen (16 Stadtratsmitglieder) CSU Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Thomas Zeilhofer Michael Lehner Ute Frei Ludwig Schifferl Dagmar Schmidl Julia Lang Michael Lehner Andreas Träg Erich Tahedl Dr. Astrid Freudenstein Andreas Träg Michael Lehner Ariane Weckerle Bernadette Dechant Kathrin Fuchshuber Michael Lehner Bündnis 90/Die Grünen Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Daniel Gaittet Theresa Eberlein Hans Teufl Maria Simon Dr. Stefan Christoph Theresa Eberlein Hans Teufl Maria Simon Wiebke Richter Theresa Eberlein Hans Teufl Maria Simon SPD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Claudia Neumaier Alexander Irmisch Hans Holler Andrea Diermeier Dr. Klaus Rappert Alexander Irmisch Hans Holler Elisabeth Christoph AfD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Thomas Straub Lukas Daiser Christian Eberl Hermann Auer Brücke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung Joachim Wolbergs Florian Rottke Thomas Mayr Die Linke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Michelle Hake Sebastian Wanner Laura-Ann Neumann Cassandra Andraschko Freie Wähler Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Dr. Christoph Schießl Michael Schien Ludwig Artinger Elisabeth Christoph ÖDP Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Astrid Lamby Benedikt Suttner Theresa Eberlein Yassin Domke Volt Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Gwydion Kunz Lisa Brenner Hans Holler Andrea Diermeier Ausschussgemeinschaft bestehend aus Herrn Stadtrat Friedl und Herrn Stadtrat Meierhofer Mitglied 1. Stellvertretung Personalausschuss (16 Stadtratsmitglieder) CSU Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Bernadette Dechant Julia Lang Kathrin Fuchshuber Michael Lehner Dr. Astrid Freudenstein Julia Lang Dagmar Schmidl Ludwig Schifferl Ute Frei Ariane Weckerle Dagmar Schmidl Andreas Träg Thomas Zeilhofer Michael Lehner Andreas Träg Jürgen Eberwein Bündnis 90/Die Grünen Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Monir Shahedi Wiebke Richter Dr. Stefan Christoph Daniel Gaittet Maria Simon Wiebke Richter Dr. Stefan Christoph Daniel Gaittet Yassin Domke Wiebke Richter Dr. Stefan Christoph Daniel Gaittet SPD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Andrea Diermeier Alexander Irmisch Elisabeth Christoph Claudia Neumaier Hans Holler Dr. Klaus Rappert Elisabeth Christoph Claudia Neumaier AfD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Christian Eberl Hermann Auer Lukas Daiser Thomas Straub Brücke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung Thomas Mayr Joachim Wolbergs Florian Rottke Die Linke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Laura-Ann Neumann Michelle Hake Sebastian Wanner Cassandra Andraschko Freie Wähler Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Dr. Christoph Schießl Michael Schien Ludwig Artinger Claudia Neumaier ÖDP Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Astrid Lamby Benedikt Suttner Wiebke Richter Hans Teufl Volt Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Gwydion Kunz Lisa Brenner Elisabeth Christoph Claudia Neumaier Ausschussgemeinschaft bestehend aus Herrn Stadtrat Friedl und Herrn Stadtrat Meierhofer Mitglied 1. Stellvertretung Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen (16 Stadtratsmitglieder) CSU Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Kathrin Fuchshuber Ute Frei Ludwig Schifferl Thomas Zeilhofer Andreas Träg Dagmar Schmidl Ariane Weckerle Jürgen Eberwein Bernadette Dechant Ariane Weckerle Thomas Zeilhofer Ute Frei Michael Lehner Thomas Zeilhofer Ariane Weckerle Julia Lang Bündnis 90/Die Grünen Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Maria Simon Theresa Eberlein Monir Shahedi Daniel Gaittet Hans Teufl Theresa Eberlein Monir Shahedi Daniel Gaittet Yassin Domke Theresa Eberlein Monir Shahedi Daniel Gaittet SPD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Dr. Klaus Rappert Andrea Diermeier Alexander Irmisch Claudia Neumaier Hans Holler Andrea Diermeier Alexander Irmisch Elisabeth Christoph AfD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Christian Eberl Thomas Straub Hermann Auer Lukas Daiser Brücke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung Florian Rottke Joachim Wolbergs Thomas Mayr Die Linke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Cassandra Andraschko Laura-Ann Neumann Sebastian Wanner Michelle Hake Freie Wähler Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Michael Schien Dr. Christoph Schießl Ludwig Artinger Elisabeth Christoph ÖDP Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Benedikt Suttner Astrid Lamby Theresa Eberlein Dr. Stefan Christoph Volt Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Lisa Brenner Gwydion Kunz Alexander Irmisch Claudia Neumaier Ausschussgemeinschaft bestehend aus Herrn Stadtrat Friedl und Herrn Stadtrat Meierhofer Mitglied 1. Stellvertretung Ausschuss für Wirtschaft (16 Stadtratsmitglieder) CSU Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Ludwig Schifferl Michael Lehner Ariane Weckerle Julia Lang Andreas Träg Dr. Astrid Freudenstein Michael Lehner Ariane Weckerle Thomas Zeilhofer Ariane Weckerle Dr. Astrid Freudenstein Michael Lehner Kathrin Fuchshuber Julia Lang Michael Lehner Ariane Weckerle Bündnis 90/Die Grünen Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Dr. Stefan Christoph Yassin Domke Monir Shahedi Daniel Gaittet Hans Teufl Yassin Domke Monir Shahedi Daniel Gaittet Maria Simon Yassin Domke Monir Shahedi Daniel Gaittet SPD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Claudia Neumaier Dr. Klaus Rappert Hans Holler Andrea Diermeier Elisabeth Christoph Alexander Irmisch Hans Holler Andrea Diermeier AfD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Lukas Daiser Hermann Auer Nikolai Sitschow Thomas Straub Brücke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung Florian Rottke Joachim Wolbergs Thomas Mayr Die Linke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Sebastian Wanner Michelle Hake Cassandra Andraschko Laura-Ann Neumann Freie Wähler Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Ludwig Artinger Dr. Christoph Schießl Michael Schien Andrea Diermeier ÖDP Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Astrid Lamby Benedikt Suttner Monir Shahedi Theresa Eberlein Volt Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Gwydion Kunz Lisa Brenner Hans Holler Andrea Diermeier Ausschussgemeinschaft bestehend aus Herrn Stadtrat Friedl und Herrn Stadtrat Meierhofer Mitglied 1. Stellvertretung Grundstücksausschuss (16 Stadtratsmitglieder) CSU Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Ute Frei Erich Tahedl Kathrin Fuchshuber Julia Lang Michael Lehner Dr. Astrid Freudenstein Thomas Zeilhofer Kathrin Fuchshuber Dagmar Schmidl Julia Lang Andreas Träg Erich Tahedl Ariane Weckerle Bernadette Dechant Thomas Zeilhofer Erich Tahedl Bündnis 90/Die Grünen Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Monir Shahedi Wiebke Richter Maria Simon Daniel Gaittet Theresa Eberlein Wiebke Richter Maria Simon Daniel Gaittet Yassin Domke Wiebke Richter Maria Simon Daniel Gaittet SPD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Dr. Klaus Rappert Hans Holler Alexander Irmisch Claudia Neumaier Elisabeth Christoph Andrea Diermeier Alexander Irmisch Claudia Neumaier AfD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Nikolai Sitschow Lukas Daiser Christian Eberl Hermann Auer Brücke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung Joachim Wolbergs Florian Rottke Thomas Mayr Die Linke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Michelle Hake Sebastian Wanner Laura-Ann Neumann Cassandra Andraschko Freie Wähler Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Ludwig Artinger Michael Schien Dr. Christoph Schießl Claudia Neumaier ÖDP Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Benedikt Suttner Astrid Lamby Dr. Stefan Christoph Hans Teufl Volt Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Lisa Brenner Gwydion Kunz Alexander Irmisch Claudia Neumaier Ausschussgemeinschaft bestehend aus Herrn Stadtrat Friedl und Herrn Stadtrat Meierhofer Mitglied 1. Stellvertretung Kulturausschuss (16 Stadtratsmitglieder) CSU Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Bernadette Dechant Thomas Zeilhofer Ludwig Schifferl Michael Lehner Kathrin Fuchshuber Michael Lehner Thomas Zeilhofer Dagmar Schmidl Erich Tahedl Dagmar Schmidl Michael Lehner Thomas Zeilhofer Ute Frei Thomas Zeilhofer Julia Lang Michael Lehner Bündnis 90/Die Grünen Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Dr. Stefan Christoph Monir Shahedi Daniel Gaittet Maria Simon Wiebke Richter Monir Shahedi Daniel Gaittet Maria Simon Hans Teufl Monir Shahedi Daniel Gaittet Maria Simon SPD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Alexander Irmisch Dr. Klaus Rappert Hans Holler Claudia Neumaier Andrea Diermeier Dr. Klaus Rappert Hans Holler Elisabeth Christoph AfD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Lukas Daiser Nikolai Sitschow Hermann Auer Thomas Straub Brücke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung Florian Rottke Thomas Mayr Joachim Wolbergs Die Linke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Cassandra Andraschko Laura-Ann Neumann Michelle Hake Sebastian Wanner Freie Wähler Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Ludwig Artinger Michael Schien Dr. Christoph Schießl Elisabeth Christoph ÖDP Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Benedikt Suttner Astrid Lamby Yassin Domke Theresa Eberlein Volt Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Gwydion Kunz Lisa Brenner Hans Holler Claudia Neumaier Ausschussgemeinschaft bestehend aus Herrn Stadtrat Friedl und Herrn Stadtrat Meierhofer Mitglied 1. Stellvertretung Ausschuss für Bildung (16 Stadtratsmitglieder) CSU Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Erich Tahedl Ute Frei Ariane Weckerle Michael Lehner Bernadette Dechant Kathrin Fuchshuber Ute Frei Michael Lehner Julia Lang Ute Frei Michael Lehner Ariane Weckerle Andreas Träg Michael Lehner Dagmar Schmidl Ute Frei Bündnis 90/Die Grünen Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Dr. Stefan Christoph Wiebke Richter Daniel Gaittet Maria Simon Theresa Eberlein Wiebke Richter Daniel Gaittet Maria Simon Yassin Domke Wiebke Richter Daniel Gaittet Maria Simon SPD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Alexander Irmisch Claudia Neumaier Elisabeth Christoph Hans Holler Andrea Diermeier Claudia Neumaier Elisabeth Christoph Dr. Klaus Rappert AfD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Thomas Straub Lukas Daiser Hermann Auer Christian Eberl Brücke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung Thomas Mayr Joachim Wolbergs Florian Rottke Die Linke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Laura-Ann Neumann Michelle Hake Cassandra Andraschko Sebastian Wanner Freie Wähler Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Michael Schien Dr. Christoph Schießl Ludwig Artinger Dr. Klaus Rappert ÖDP Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Benedikt Suttner Astrid Lamby Wiebke Richter Monir Shahedi Volt Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Lisa Brenner Gwydion Kunz Elisabeth Christoph Hans Holler Ausschussgemeinschaft bestehend aus Herrn Stadtrat Friedl und Herrn Stadtrat Meierhofer Mitglied 1. Stellvertretung Sportausschuss (16 Stadtratsmitglieder) CSU Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Andreas Träg Michael Lehner Kathrin Fuchshuber Jürgen Eberwein Ute Frei Erich Tahedl Michael Lehner Ludwig Schifferl Julia Lang Dr. Astrid Freudenstein Bernadette Dechant Michael Lehner Thomas Zeilhofer Ariane Weckerle Dr. Astrid Freudenstein Michael Lehner Bündnis 90/Die Grünen Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Daniel Gaittet Dr. Stefan Christoph Yassin Domke Maria Simon Monir Shahedi Dr. Stefan Christoph Yassin Domke Maria Simon Hans Teufl Dr. Stefan Christoph Yassin Domke Maria Simon SPD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Hans Holler Andrea Diermeier Claudia Neumaier Alexander Irmisch Elisabeth Christoph Andrea Diermeier Claudia Neumaier Dr. Klaus Rappert AfD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Nikolai Sitschow Christian Eberl Lukas Daiser Hermann Auer Brücke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung Thomas Mayr Florian Rottke Joachim Wolbergs Die Linke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Sebastian Wanner Laura-Ann Neumann Cassandra Andraschko Michelle Hake Freie Wähler Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Dr. Christoph Schießl Michael Schien Ludwig Artinger Dr. Klaus Rappert ÖDP Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Benedikt Suttner Astrid Lamby Theresa Eberlein Wiebke Richter Volt Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Lisa Brenner Gwydion Kunz Claudia Neumaier Alexander Irmisch Ausschussgemeinschaft bestehend aus Herrn Stadtrat Friedl und Herrn Stadtrat Meierhofer Mitglied 1. Stellvertretung Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz (16 Stadtratsmitglieder) CSU Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Michael Lehner Dr. Astrid Freudenstein Ute Frei Ludwig Schifferl Kathrin Fuchshuber Bernadette Dechant Thomas Zeilhofer Erich Tahedl Andreas Träg Ariane Weckerle Thomas Zeilhofer Ludwig Schifferl Julia Lang Ute Frei Erich Tahedl Thomas Zeilhofer Bündnis 90/Die Grünen Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Dr. Stefan Christoph Monir Shahedi Daniel Gaittet Maria Simon Yassin Domke Monir Shahedi Daniel Gaittet Maria Simon Theresa Eberlein Monir Shahedi Daniel Gaittet Maria Simon SPD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Hans Holler Dr. Klaus Rappert Andrea Diermeier Alexander Irmisch Claudia Neumaier Dr. Klaus Rappert Andrea Diermeier Elisabeth Christoph AfD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Lukas Daiser Hermann Auer Nikolai Sitschow Thomas Straub Brücke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung Florian Rottke Thomas Thurow Thomas Mayr Die Linke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Laura-Ann Neumann Cassandra Andraschko Michelle Hake Sebastian Wanner Freie Wähler Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Michael Schien Dr. Christoph Schießl Ludwig Artinger Elisabeth Christoph ÖDP Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Astrid Lamby Benedikt Suttner Hans Teufl Monir Shahedi Volt Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Gwydion Kunz Lisa Brenner Andrea Diermeier Alexander Irmisch Ausschussgemeinschaft bestehend aus Herrn Stadtrat Friedl und Herrn Stadtrat Meierhofer Mitglied 1. Stellvertretung Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten (16 Stadtratsmitglieder) CSU Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Dagmar Schmidl Andreas Träg Thomas Zeilhofer Ariane Weckerle Erich Tahedl Dr. Astrid Freudenstein Ute Frei Michael Lehner Bernadette Dechant Ute Frei Kathrin Fuchshuber Jürgen Eberwein Julia Lang Michael Lehner Ariane Weckerle Ludwig Schifferl Bündnis 90/Die Grünen Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Theresa Eberlein Yassin Domke Daniel Gaittet Maria Simon Monir Shahedi Yassin Domke Daniel Gaittet Maria Simon Wiebke Richter Yassin Domke Daniel Gaittet Maria Simon SPD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Andrea Diermeier Elisabeth Christoph Dr. Klaus Rappert Claudia Neumaier Alexander Irmisch Hans Holler Dr. Klaus Rappert Claudia Neumaier AfD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Hermann Auer Lukas Daiser Nikolai Sitschow Thomas Straub Brücke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung Thomas Mayr Florian Rottke Joachim Wolbergs Die Linke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Sebastian Wanner Cassandra Andraschko Laura-Ann Neumann Michelle Hake Freie Wähler Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Michael Schien Dr. Christoph Schießl Ludwig Artinger Claudia Neumaier ÖDP Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Benedikt Suttner Astrid Lamby Dr. Stefan Christoph Hans Teufl Volt Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Gwydion Kunz Lisa Brenner Dr. Klaus Rappert Claudia Neumaier Ausschussgemeinschaft bestehend aus Herrn Stadtrat Friedl und Herrn Stadtrat Meierhofer Mitglied 1. Stellvertretung Jugendhilfeausschuss (6 Stadtratsmitglieder) CSU Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Erich Tahedl Bernadette Dechant Ute Frei Michael Lehner Julia Lang Michael Lehner Bernadette Dechant Andreas Träg Bündnis 90/Die Grünen Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Theresa Eberlein Dr. Stefan Christoph Daniel Gaittet Maria Simon SPD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Alexander Irmisch Andrea Diermeier Dr. Klaus Rappert Claudia Neumaier AfD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Lukas Daiser Christian Eberl Hermann Auer Thomas Straub Brücke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung Thomas Mayr Joachim Wolbergs Florian Rottke Rechnungsprüfungsausschuss (5 Stadtratsmitglieder) CSU Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Ariane Weckerle Michael Lehner Thomas Zeilhofer Andreas Träg Bündnis 90/Die Grünen Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Daniel Gaittet Dr. Stefan Christoph Maria Simon Monir Shahedi SPD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Dr. Klaus Rappert Hans Holler Alexander Irmisch Claudia Neumaier AfD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Thomas Straub Lukas Daiser Christian Eberl Hermann Auer Brücke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung Joachim Wolbergs Thomas Mayr Florian Rottke Gemäß Art. 103 Abs. 2 GO werden aus der Mitte des Rechnungsprüfungsausschusses Herr Daniel Gaittet zum Vorsitzenden und Frau Ariane Weckerle zur stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmt. Stiftungsausschuss für die Evangelische Wohltätigkeitsstiftung (5 Stadtratsmitglieder) CSU Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Ariane Weckerle Julia Lang Dr. Astrid Freudenstein Erich Tahedl Bündnis 90/Die Grünen Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Wiebke Richter Hans Teufl Maria Simon Daniel Gaitett SPD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Claudia Neumaier Alexander Irmisch Dr. Klaus Rappert Hans Holler AfD Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Hermann Auer Lukas Daiser Nikolai Sitschow Thomas Straub Brücke Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung Joachim Wolbergs Florian Rottke Thomas Mayr Umlegungsausschuss (2 Stadtratsmitglieder) CSU Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Ariane Weckerle Michael Lehner Jürgen Eberwein Dagmar Schmidl Bündnis 90/Die Grünen Mitglied 1. Stellvertretung 2. Stellvertretung 3. Stellvertretung Hans Teufl Theresa Eberlein Maria Simon Daniel GaittetSachverhalt
Die Besetzung der Ausschüsse ist gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg (GeschO) nach dem Restteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer durchzuführen. Haben danach Fraktionen oder Gruppen den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet die größere Zahl der bei der Stadtratswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen. In § 5 Abs. 2 GeschO ist geregelt, dass sich einzelne Stadtratsmitglieder und kleine Gruppen, die aufgrund ihrer eigenen Stärke keine Vertretung in den Ausschüssen erreichen würden, zur Entsendung gemeinsamer Vertreter in die Ausschüsse zusammenschließen können (Ausschussgemeinschaft, Art. 33 Abs. 1 Satz 5 GO). Mit Schreiben vom 30. April 2026 haben Herr Stadtrat Friedl und Herr Stadtrat Meierhofer mitgeteilt, dass sie eine Ausschussgemeinschaft bilden wollen. Der Stadtrat ist bei der Bestellung der Ausschussmitglieder an die Vorschläge der Fraktionen und Gruppen gebunden (Art. 33 Abs. 1 Satz 4 GO). Die von den Stadtratsfraktionen übermittelten Vorschläge für die Besetzung der Ausschüsse sind im Beschlussvorschlag der Verwaltung aufgeführt. Die Mitteilungseingänge bis zum 19.05.2026 wurden berücksichtigt. Noch fehlende Mitteilungen werden in der Sitzung des Stadtrats mündlich ergänzt.Anlagen
Keine Daten. -
Bestellung der Vertreter der Stadt Regensburg in der Vollversammlung des Bayerischen Städtetags Zustimmung
Stimmenverteilung
30 JA-Stimmen | 16 NEIN-StimmenCSU- Andreas Träg Nein
- Ariane Weckerle Nein
- Bernadette Dechant Nein
- Dagmar Schmidl Nein
- Dr. Astrid Freudenstein Nein
- Erich Tahedl Nein
- Julia Lang Nein
- Jürgen Eberwein Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Nein
- Ludwig Schifferl Abwesend
- Michael Lehner Nein
- Thomas Zeilhofer Nein
- Ute Frei Nein
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yassin Domke Ja
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Andrea Diermeier Ja
- Claudia Neumaier Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Christian Eberl Nein
- Hermann Auer Nein
- Lukas Daiser Nein
- Nikolai Sitschow Nein
- Thomas Straub Nein
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Ludwig Artinger Abwesend
- Michael Schien Ja
Die Linke- Cassandra Andraschko Ja
- Laura-Ann Neumann Ja
- Michelle Hake Ja
- Sebastian Wanner Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
FDP- Horst Meierhofer Abwesend
Volt- Gwydion Kunz Ja
- Lisa Brenner Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Brücke, Die Linke, Freie Wähler, ÖDP, Volt, Herr Stadtrat Friedl Ablehnung: Stadtratsfraktionen CSU, AfDBeschluss
Der Stadtrat beschließt: Als Vertreter der Stadt Regensburg für die Vollversammlung des Bayerischen Städtetags werden - Herr Oberbürgermeister Dr. Thomas Burger - Frau Bürgermeisterin Dr. Helene Sigloch - Herr Bürgermeister Thomas Thurow - Herr Stadtrat Dr. Klaus Rappert benannt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Nach § 7 Abs. 2 der Satzung des Bayerischen Städtetags hat jedes Mitglied in der Vollversammlung für je angefangene 50.000 der Einwohnerzahl eine Stimme. Die Stadt Regensburg hat also vier Stimmen. In der Regel werden diese Stimmen durch so viele Vertreter ausgeübt als auch auf das Mitglied Stimmen entfallen (§ 7 Abs. 3 der Satzung des Bayerischen Städtetags). Es wird vorgeschlagen, Herrn Oberbürgermeister Dr. Thomas Burger, Frau Bürgermeisterin Dr. Helene Sigloch, Herrn Bürgermeister Thomas Thurow sowie Herrn Stadtrat Dr. Klaus Rappert als Vertreter der Stadt Regensburg für die Vollversammlung des Bayerischen Städtetags zu benennen.Anlagen
Keine Daten. -
Bildung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg; Wahl und Bestellung der Mitglieder Zustimmung
Stimmenverteilung
46 JA-StimmenCSU- Andreas Träg Ja
- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Erich Tahedl Ja
- Julia Lang Ja
- Jürgen Eberwein Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Ludwig Schifferl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Thomas Zeilhofer Ja
- Ute Frei Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yassin Domke Ja
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Andrea Diermeier Ja
- Claudia Neumaier Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Christian Eberl Ja
- Hermann Auer Ja
- Lukas Daiser Ja
- Nikolai Sitschow Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Ludwig Artinger Abwesend
- Michael Schien Ja
Die Linke- Cassandra Andraschko Ja
- Laura-Ann Neumann Ja
- Michelle Hake Ja
- Sebastian Wanner Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
FDP- Horst Meierhofer Abwesend
Volt- Gwydion Kunz Ja
- Lisa Brenner Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Stadtrat nimmt durch Wahl und Bestellung die Berufung von stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses der Stadt Regensburg vor. Der Stadtrat wählt nach Anhörung des Stadtjugendrings und der Bezirksarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege Oberpfalz sowie auf Vorschlag des Stadtrats gem. § 71 Abs. 1 Nr. 1/2. Alternative und § 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII i.V.m. Art. 18 Abs. 1 bis 3 AGSG sowie § 3 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 der JASatzung folgende acht stimmberechtigte Mitglieder sowie deren Stellvertreter(innen): Herrn Detlef Staude (Sportjugend) und als dessen Stellvertreter Herrn Ludwig Songsare Mgbatou (Sportjugend) Herrn Michael Schmid (Trachtenjugend) und als dessen Stellvertreter Herrn Florian Gmeiner (Scants of Grace – Performance e.V.) Frau Anna Gmeiner (Scants of Grace/DGB) und als deren Stellvertreterin Frau Franzsika Günther (Regensburger Schülerinnenvereinigung) Herrn Michael Hösl (Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.) und als dessen Stellvertreter Herrn Dr. Robert Seitz (Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V.) Herrn Dr. Michael Reil (Diakonie Regensburg) und als dessen Stellvertreterin Frau Sabine Wunderlich (Evangelische Jugendsozialarbeit Regensburg) Frau Silvia Frenzel (Paritätischer Wohlfahrtsverband) und als deren Stellvertreterin Frau Janina Weißenseel (BRK Kreisverband Regensburg) Frau Riegelsberger-Ganglmeier (Deutscher Kinderschutzbund e.V.) und als deren Stellvertreter Herrn Sascha Zehentbauer (Pfad für Kinder e.V) Frau Sylvia Meyer (Johanniter e.V.) und als dessen Stellvertreter Herrn Thomas Zintl (Don-Bosco-Zentrum Regensburg) Der Stadtrat bestellt gem. § 71 Abs. 2 SGB VIII i.V.m Art. 19 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 AGSG sowie § 3 Abs. 3 Nrn. 1 bis 10 JASatzung folgende 13 beratende Mitglieder und deren Stellvertreter(innen): Herrn Dr. Marco Hildebrand Merk und als dessen Stellvertreter Herrn Daniel Engelbrecht (Amt für Jugend und Familie) Herrn Oliver Nowak und als dessen Stellvertreterin Frau Angelika Göstl (Amt für Tagesbetreuung von Kindern) Frau Sabine Reindl und als deren Stellvertreter Herrn Jakob Pfreimer (Amt für Kommunale Jugendarbeit) Frau Dr. Ursula Breitkopf und als deren Stellvertreterin Frau Heike Hofbauer-Koller (Amtsgericht Regensburg) Herrn Clemens Sieber und als dessen Stellvertreterin Frau Birgit Sandmann (Staatl. Schulämter im Landkreis und der Stadt Regensburg) Herrn Valentin Steiner und als dessen Stellvertreterin Frau Christine Knoll (Agentur für Arbeit) Frau Martina Kindsmüller und als deren Stellvertreter Herrn Nils Bloom (Erziehungsberatungsstellen) Frau Sandra Gretschel und als deren Stellvertreterin Frau Veronika Rösch (Kommunale Gleichstellungsbeauftragte) Herrn Markus Fuchs und als dessen Stellvertreter Herrn Armin Glötzl (Polizeiinspektion Regensburg Süd und Nord) Herrn Jonas Scherer und als dessen Stellvertreterin Frau Lena Schulwitz (Stadtjugendring) Frau Augusta Hammer-Burgstaller und als deren Stellvertreterin Frau Stefanie Dandorfer (Kath. Kirche) Herrn Helmuth Klett und als dessen Stellvertreterin Frau Tamara Beirau (Evangel. Kirche) Frau Dorina Kuzenko und als deren Stellvertreterin Frau Irina Gaydar (Jüdische Gemeinde)Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Die Stadt Regensburg hat mit Beschluss des Stadtrats vom 09. Mai 1996 eine "Satzung für das Jugendamt zur Wahrnehmung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe in der Stadt Regensburg (Jugendamtssatzung)" erlassen. Nach dieser Jugendamtssatzung (JASatzung) i.d.F. vom 24. Juli 2008 sind die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zu wählen bzw. zu bestellen. § 3 JASatzung regelt die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss. In § 4 Abs. 1 Satz 2 JASatzung ist auf der Grundlage von Art. 17 Abs. 2 Satz 3 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ausdrücklich festgelegt, dass abweichend von Art. 51 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 GO die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeaus- schusses in offener Abstimmung erfolgt. Wahl der stimmberechtigten Mitglieder auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie auf Vorschlag des Stadtrates Nach § 3 Abs. 2 JASatzung gehören als stimmberechtigte Mitglieder dem Jugendhilfeausschuss an: der oder die Vorsitzende (Art. 17 Abs. 3 Satz 3 AGSG), sechs weitere Mitglieder des Stadtrats (§ 71 Abs. 1 Nr. 1/1. Alternative SGB VIII), zwei vom Stadtrat gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind (§ 71 Abs. 1 Nr. 1/2. Alternative SGB VIII), sechs auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Stadtrat gewählte Frauen und Männer (§ 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII), und zwar jeweils a) drei Frauen und Männer aus den im Stadtjugendring vertretenen Jugendverbänden nach Anhörung der Stadtjugendrings gemäß Art. 18 Abs. 2 Satz 4 AGSG, b) drei Frauen und Männer aus den Wohlfahrtsverbänden nach Anhörung der Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege/ Regierungsbezirk Oberpfalz– Stadt und Landkreis Regensburg. Die stimmberechtigten Mitglieder nach Nrn. 1 und 2 werden vom Stadtrat bestellt, die stimmberechtigten Mitglieder nach Nrn. 3 und 4 durch den Stadtrat gewählt. Gem. § 4 Abs. 2 JASatzung können Wahlvorschläge für die stimmberechtigten Mitglieder nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 JASatzung von jedem Mitglied des Stadtrats abgegeben werden. Wahlvorschläge für die stimmberechtigten Mitglieder nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 JASatzung können nur durch die im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere die Jugendverbände und Wohlfahrtsverbände, abgegeben werden. Nach Art. 18 Abs. 2 Satz 1 AGSG soll bei den Wahlvorschlägen und dem Wahlgang auf eine ausgewogene Berücksichtigung von Frauen und Männern hingewirkt werden. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist nach Art. 18 Abs. 3 Satz 1 AGSG und für jedes beratende Mitglied ist nach Art. 19 Abs. 3 AGSG ein Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin zu wählen bzw. zu bestellen. Mit Schreiben vom 07. April 2026 wurden entsprechend der Vorgabe des § 3 Abs. 2 Nr. 4 JASatzung der Stadtjugendring Regensburg und die in der Bezirksarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege Oberpfalz zusammengeschlossenen Wohlfahrtsverbände über die Modalitäten der Bildung des neuen Jugendhilfeausschusses informiert und um Übermittlung von Wahlvorschlägen gebeten: Sie sollten jeweils mindestens drei Kandidat(innen) zur Wahl als stimmberechtigte Mitglieder sowie die entsprechenden Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen vorschlagen. Die im Stadtjugendring vertretenen Verbände schlagen im Einvernehmen mit dem Stadtjugendring folgende Kandidat(innen) vor: Herrn Detlef Staude (Sportjugend) und als dessen Stellvertreter Herrn Ludwig Songsare Mgbatou (Sportjugend) Herrn Michal Schmid (Regensburger Trachtenjugend) und als dessen Stellvertreter Herrn Florian Gmeiner (Scants of Grace - Performance e. V.) Frau Anna Gmeiner (Scants of Grace/DGB) und als deren Stellvertreterin Frau Franziska Günther (Regensburger Schülerinnenvereinigung) Aufgrund der Vorschläge durch die Wohlfahrtsorganisationen ergibt sich in Abstimmung mit Frau Marja Mülder, Vorsitzende der Bezirksarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege Oberpfalz, folgende Vorschlagsliste: Frau Silvia Frenzel (Fachberatung Kinder- und Jugendhilfe im Paritätischen Bezirksverband Ndb./Opf.) und als deren Stellvertreterin Frau Janina Weißenseel (Leiterin Referat Soziale Arbeit, Kindheit & Jugend im BRK Kreisverband Regensburg) Herrn Dr. Michael Reil (Diakonie Regensburg) und als dessen Stellvertreterin Frau Sabine Wunderlich (Evangelische Jugendsozialarbeit Regensburg) Herrn Michael Hösl (Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V.) und als dessen Stellvertreter Herrn Dr. Robert Seitz (Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V.) Von Herrn Oberbürgermeister Dr. Thomas Burger werden zur Wahl vorgeschlagen: Frau Frauke Riegelsberger-Ganglmeier (Deutscher Kinderschutzbund e.V.) und als deren Stellvertreter Herr Sascha Zehentbauer (Pfad für Kinder e.V.) Frau Sylvia Meyer (Johanniter e.V.) und als dessen Stellvertreter Herr Thomas Zintl (Don-Bosco-Zentrum Regensburg) Bestellung der beratenden Mitglieder Nach § 3 Abs. 3 JASatzung gehören entsprechend Art. 19 Abs. 1 AGSG als beratende Mitglieder dem Jugendhilfeausschuss an: die Leiter bzw. Leiterinnen der drei Fachämter im Sinne des Art. 19 Abs. 1 Nr. 1 AGSG, ein Mitglied, das als Jugend- und Familien- oder Vormundschaftsrichter bzw. -richterin tätig ist, ein Mitglied aus dem Bereich der Schulen oder der Schulverwaltung, ein Bediensteter oder eine Bedienstete der zuständigen Arbeitsagentur, eine Fachkraft, die in der Beratung im Sinn des § 28 SGB VIII tätig ist, die kommunale Gleichstellungsbeauftragte der Stadt, ein Polizeibeamter oder eine Polizeibeamtin, der bzw. die Vorsitzende des Stadtjugendrings oder eine von ihm bzw. ihr beauftragte Person, sofern der oder die Vorsitzende des Stadtjugendrings dem Jugendhilfeausschuss nicht bereits als stimmberechtigtes Mitglied angehört, die Mitglieder nach Art. 19 Abs. 1 Nr. 9 AGSG, und zwar je ein Vertreter oder eine Vertreterin der Katholischen Kirche, der Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Jüdischen Kultusgemeinde. Art. 19 Abs. 2 AGSG regelt die Benennung der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Danach gilt: Das Mitglied nach Nr. 2 wird vom Leiter oder der Leiterin des für den Jugendamtsbezirk zuständigen Amtsgerichts benannt. Das Mitglied nach Nr. 3 wird vom Leiter oder der Leiterin des zuständigen staatlichen Schulamtes benannt. Das Mitglied nach Nr. 4 wird vom Leiter oder der Leiterin der zuständigen Arbeitsagentur benannt. Das Mitglied nach Nr. 5 wird durch die Leiter bzw. Leiterinnen der Erziehungsberatungsstellen benannt. Das Mitglied nach Nr. 7 wird vom zuständigen Polizeipräsidium benannt. Die Mitglieder nach Nr. 9 werden von den zuständigen Stellen der Kirchen und der sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts benannt. Die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind nach § 4 Abs. 4 JASatzung durch Beschluss des Stadtrates zu bestellen. Bei den Benennungen soll auf eine ausgewogene Berücksichtigung von Frauen und Männern hingewirkt werden (Art. 19 Abs. 3 i.V.m. Art. 18 Abs. 2 Satz 1 AGSG). Für jedes beratende Mitglied ist ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin zu bestellen (Art. 19 Abs. 3 i.V.m. Art. 18 Abs. 3 Satz 1 AGSG). Ein beratendes Mitglied kann nicht Stellvertreter oder Stellvertreterin eines stimmberechtigten Mitglieds sein (Art. 19 Abs. 4 AGSG). Nach § 3 Abs. 1 Satz 2 JASatzung reduziert sich die Zahl der beratenden Mitglieder um eins, sofern der Vorsitzende des Stadtjugendrings als stimmberechtigtes Mitglied bestellt wird. Mit Schreiben vom 07. April 2026 wurden die o.g. zuständigen Stellen über die Bildung des neuen Jugendhilfeausschusses informiert und um Übermittlung ihrer Benennungen bis 30. April 2026 gebeten. Es ergibt sich folgende Vorschlagsliste von 13 Personen zur Bestellung durch den Stadtrat: Herr Dr. Marco Hildebrand Merk und als dessen Stellvertreter Herr Daniel Engelbrecht (Amt für Jugend und Familie) Herr Oliver Nowak und als dessen Stellvertreterin Frau Angelika Göstl (Amt für Tagesbetreuung von Kindern) Frau Sabine Reindl und als deren Stellvertreter Herr Jakob Pfreimer (Amt für kommunale Jugendarbeit) Frau RinAG Dr. Ursula Breitkopf und als deren Stellvertreterin Frau RinAG Heike Hofbauer-Koller (Amtsgericht Regensburg) Herr Clemens Sieber und als dessen Stellvertreterin Frau Birgit Sandmann (Staatliche Schulämter im Landkreis und in der Stadt Regensburg) Herr Valentin Steiner und als dessen Stellvertreterin Frau Christine Knoll (Agentur für Arbeit) Frau Martina Kindsmüller und als deren Stellvertreter Herr Nils Bloom (Erziehungsberatungsstellen) Frau Sandra Gretschel und als deren Stellvertreterin Frau Veronika Rösch (Kommunale Gleichstellungsbeauftragte) Herr Markus Fuchs (Polizeiinspektion Regensburg Süd) und als dessen Stellvertreter Herr Armin Glötzl (Polizeiinspektion Regensburg Nord) Herr Jonas Scherer und als dessen Stellvertreterin Frau Lena Schulwitz (Stadtjugendring) Frau Augusta Hammer-Burgstaller und als deren Stellvertreterin Frau Stefanie Dandorfer (Kath. Kirche) Herr Helmuth Klett und als dessen Stellvertreterin Frau Tamara Beirau (Evangel. Kirche) Frau Dorina Kuzenko und als deren Stellvertreterin Frau Irina Gaydar (Jüdische Gemeinde) 1Anlagen
Keine Daten. -
Änderung der Richtlinie zur Förderung "Inklusionstaxi in Regensburg" - hier: Verlängerung des Förderzeitraums Zustimmung
Stimmenverteilung
46 JA-StimmenCSU- Andreas Träg Ja
- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Erich Tahedl Ja
- Julia Lang Ja
- Jürgen Eberwein Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Ludwig Schifferl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Thomas Zeilhofer Ja
- Ute Frei Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yassin Domke Ja
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Andrea Diermeier Ja
- Claudia Neumaier Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Christian Eberl Ja
- Hermann Auer Ja
- Lukas Daiser Ja
- Nikolai Sitschow Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Ludwig Artinger Abwesend
- Michael Schien Ja
Die Linke- Cassandra Andraschko Ja
- Laura-Ann Neumann Ja
- Michelle Hake Ja
- Sebastian Wanner Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
FDP- Horst Meierhofer Abwesend
Volt- Gwydion Kunz Ja
- Lisa Brenner Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Stadtrat beschließt: Die Richtlinie der Stadt Regensburg zur Förderung von Inklusionstaxis vom 28.05.2025 wird gemäß dem beigefügten Entwurf, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, geändert. Die Änderung tritt am 22.05.2026 in Kraft.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Mit Beschluss des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen vom 22.05.2025 sowie des Stadtrates vom 28.05.2025 (VO/25/22002/DB1) erließ die Stadt Regensburg im Rahmen einer freiwilligen Leistung eine Förder-Richtlinie, um Taxiunternehmen zum barrierefreien Umbau bereits vorhandener Fahrzeuge bzw. zum Erwerb bereits barrierefrei umgebauter Fahrzeuge zu gewinnen. Hierfür wurden im Rahmen des Nachtragshaushalts 2025 50.000 € als freiwillige Leistung eingestellt. Hintergrund war, dass das Taxigutachten aus dem November 2024 einen unabweisbaren Bedarf an barrierefreiem Taxiverkehr in Regensburg sah, der bislang nicht gedeckt wurde und zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Förder-Richtlinie kein barrierefreies Taxi in der Stadt Regensburg vorhanden war. Die derzeit geltende Richtlinie hat eine Laufzeit von einem Jahr und endet mit dem 28.05.2026. Zugleich verzögerte sich die Umsetzung der Richtlinie bis zur Genehmigung des Nachtragshaushalts 2025. Der Nachtragshaushalt wurde durch die Regierung der Oberpfalz mit Schreiben vom 13.09.2025, eingegangen bei der Stadt Regensburg am 15.09.2025, genehmigt. Faktisch verkürzte sich der Umsetzungszeitraum der Förder-Richtlinie auf etwas mehr als ein halbes Jahr. Es gab und gibt bereits einen Interessenten, die einen barrierefreien Umbau mindestens eines vorhandenen Fahrzeugs ins Auge fasste. Aus betriebsinternen Gründen konnte ein Umbau bislang noch nicht vollzogen werden. Gleichwohl besteht weiterhin hohes Interesse am Umbau von bis zu zwei Fahrzeugen zu barrierefreien Taxis im Rahmen der Förderung. Die vorhandenen Haushaltsmittel wurden aufgrund der Vorabstimmung mit den Interessenten ins Haushaltsjahr 2026 übertragen. Die Laufzeit der Richtlinie soll nun bis zum 31.05.2027 verlängert werden, um eine Förderung des Umbaus bzw. der Neuanschaffung barrierefreier Taxis im Rahmen der vorhandenen und noch nicht ausgeschöpften Haushaltsmittel weiter verfolgen zu können. Inhaltlich wird die Richtlinie unverändert fortgeführt. Die Haushaltsmittel für die Förderung von Inklusionstaxis in Regensburg stehen weiterhin bei der Haushaltsstelle 1.0001.9880 zur Verfügung.Anlagen
Anlage 1 - Richtlinie zur Förderung „Inklusionstaxi in Regensburg“ Anlage 2 - Klimavorbehalt -
Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2026 Entscheidungskompetenz Stadtrat der Stadt Regensburg Zustimmung
Stimmenverteilung
46 JA-StimmenCSU- Andreas Träg Ja
- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Erich Tahedl Ja
- Julia Lang Ja
- Jürgen Eberwein Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Ludwig Schifferl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Thomas Zeilhofer Ja
- Ute Frei Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yassin Domke Ja
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Andrea Diermeier Ja
- Claudia Neumaier Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Christian Eberl Ja
- Hermann Auer Ja
- Lukas Daiser Ja
- Nikolai Sitschow Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Ludwig Artinger Abwesend
- Michael Schien Ja
Die Linke- Cassandra Andraschko Ja
- Laura-Ann Neumann Ja
- Michelle Hake Ja
- Sebastian Wanner Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
FDP- Horst Meierhofer Abwesend
Volt- Gwydion Kunz Ja
- Lisa Brenner Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den in Anlage 1 beschriebenen Mittelbereitstellungen i. H. v. insgesamt 149.798,03€. Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den in Anlage 2 beschriebenen Wiederbereitstellungen i. H. v. insgesamt 12.830.0000,00 €. Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den in Anlage 3 beschriebenen Saldoneutralen Mittelabflusskorrekturen i. H. v. insgesamt 2.000.000,00 €.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
1. ) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 02.04.2026 bis zum 30.04.2026 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der Geschäftsordnung für den Stadtrat - in der bis zum 30.04.2026 gültigen Fassung - dem Stadtrat zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 1). Es entfallen auf den Verwaltungshaushalt insgesamt: 42.499,98 € sowie Vermögenshaushalt insgesamt: 107.298,05 € 2. ) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 02.04.2026 bis zum 30.04.2026 Wiederbereitstellungen von im Vorjahr nicht kassenwirksam gewordenen Mitteln genehmigt worden, die gemäß Nr. 6 des Stadtratsbeschlusses vom 26.02.2026 dem Stadtrat zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 2). Es entfallen auf den Vermögenshaushalt insgesamt: 12.830.000,00 € 3. ) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 02.04.2026 bis zum 30.04.2026 Saldoneutrale Mittelabflusskorrekturen genehmigt worden, die gemäß Nr. 5 des Stadtratsbeschlusses vom 26.02.2026 dem Stadtrat zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 3). Diese saldoneutralen Mittelabflusskorrekturen lösen Rückabwicklungen im Haushaltsjahr 2027 aus. Bei diesen Rückabwicklungen, die zukünftig erledigt werden, bekommen die in 2026 gebenden Haushaltsstellen die Mittel von den nehmenden Haushaltsstellen in 2027 zurück. Dies wird nicht mehr gesondert bekannt gegeben. Es entfallen auf den Vermögenshaushalt insgesamt: 2.000.000,00 €.Anlagen
Anlagen: 3
13.05.2026
12 Themen
·
Sitzung Stadtrat
-
Begrüßung durch den Oberbürgermeister Keine Daten
Stimmenverteilung
CSU- Andreas Träg
- Ariane Weckerle
- Bernadette Dechant
- Dagmar Schmidl
- Dr. Astrid Freudenstein
- Erich Tahedl
- Julia Lang
- Jürgen Eberwein
- Kathrin Fuchshuber
- Ludwig Schifferl
- Michael Lehner
- Thomas Zeilhofer
- Ute Frei
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet
- Dr. Helene Sigloch
- Dr. Stefan Christoph
- Hans Teufl
- Maria Simon
- Monir Shahedi
- Theresa Eberlein
- Wiebke Richter
- Yassin Domke
SPD- Alexander Irmisch
- Andrea Diermeier
- Claudia Neumaier
- Dr. Klaus Rappert
- Dr. Thomas Burger
- Elisabeth Christoph
- Hans Holler
Brücke- Florian Rottke
- Joachim Wolbergs
- Thomas Mayr
- Thomas Thurow
AfD- Christian Eberl
- Hermann Auer
- Lukas Daiser
- Nikolai Sitschow
- Thomas Straub
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl
- Ludwig Artinger
- Michael Schien
Die Linke- Cassandra Andraschko
- Laura-Ann Neumann
- Michelle Hake
- Sebastian Wanner
ÖDP- Astrid Lamby
- Benedikt Suttner
FDP- Horst Meierhofer
Volt- Gwydion Kunz
- Lisa Brenner
Ribisl- Jakob Friedl
Abstimmungsergebnis
Keine Daten.Beschluss
Keine Daten.Beschlussvorschlag
Keine Daten.Sachverhalt
Keine Daten.Anlagen
Keine Daten. -
Vereidigung des Oberbürgermeisters Keine Daten
Stimmenverteilung
CSU- Andreas Träg
- Ariane Weckerle
- Bernadette Dechant
- Dagmar Schmidl
- Dr. Astrid Freudenstein
- Erich Tahedl
- Julia Lang
- Jürgen Eberwein
- Kathrin Fuchshuber
- Ludwig Schifferl
- Michael Lehner
- Thomas Zeilhofer
- Ute Frei
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet
- Dr. Helene Sigloch
- Dr. Stefan Christoph
- Hans Teufl
- Maria Simon
- Monir Shahedi
- Theresa Eberlein
- Wiebke Richter
- Yassin Domke
SPD- Alexander Irmisch
- Andrea Diermeier
- Claudia Neumaier
- Dr. Klaus Rappert
- Dr. Thomas Burger
- Elisabeth Christoph
- Hans Holler
Brücke- Florian Rottke
- Joachim Wolbergs
- Thomas Mayr
- Thomas Thurow
AfD- Christian Eberl
- Hermann Auer
- Lukas Daiser
- Nikolai Sitschow
- Thomas Straub
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl
- Ludwig Artinger
- Michael Schien
Die Linke- Cassandra Andraschko
- Laura-Ann Neumann
- Michelle Hake
- Sebastian Wanner
ÖDP- Astrid Lamby
- Benedikt Suttner
FDP- Horst Meierhofer
Volt- Gwydion Kunz
- Lisa Brenner
Ribisl- Jakob Friedl
Abstimmungsergebnis
Keine Daten.Beschluss
Keine Daten.Beschlussvorschlag
Keine Daten.Sachverhalt
Keine Daten.Anlagen
Keine Daten. -
Erklärung des Oberbürgermeisters zur neuen Amtsperiode des Stadtrats Keine Daten
Stimmenverteilung
CSU- Andreas Träg
- Ariane Weckerle
- Bernadette Dechant
- Dagmar Schmidl
- Dr. Astrid Freudenstein
- Erich Tahedl
- Julia Lang
- Jürgen Eberwein
- Kathrin Fuchshuber
- Ludwig Schifferl
- Michael Lehner
- Thomas Zeilhofer
- Ute Frei
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet
- Dr. Helene Sigloch
- Dr. Stefan Christoph
- Hans Teufl
- Maria Simon
- Monir Shahedi
- Theresa Eberlein
- Wiebke Richter
- Yassin Domke
SPD- Alexander Irmisch
- Andrea Diermeier
- Claudia Neumaier
- Dr. Klaus Rappert
- Dr. Thomas Burger
- Elisabeth Christoph
- Hans Holler
Brücke- Florian Rottke
- Joachim Wolbergs
- Thomas Mayr
- Thomas Thurow
AfD- Christian Eberl
- Hermann Auer
- Lukas Daiser
- Nikolai Sitschow
- Thomas Straub
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl
- Ludwig Artinger
- Michael Schien
Die Linke- Cassandra Andraschko
- Laura-Ann Neumann
- Michelle Hake
- Sebastian Wanner
ÖDP- Astrid Lamby
- Benedikt Suttner
FDP- Horst Meierhofer
Volt- Gwydion Kunz
- Lisa Brenner
Ribisl- Jakob Friedl
Abstimmungsergebnis
Keine Daten.Beschluss
Keine Daten.Beschlussvorschlag
Keine Daten.Sachverhalt
Keine Daten.Anlagen
Keine Daten. -
Vereidigung der bisher noch nicht im Stadtrat tätigen Stadtratsmitglieder Keine Daten
Stimmenverteilung
CSU- Andreas Träg
- Ariane Weckerle
- Bernadette Dechant
- Dagmar Schmidl
- Dr. Astrid Freudenstein
- Erich Tahedl
- Julia Lang
- Jürgen Eberwein
- Kathrin Fuchshuber
- Ludwig Schifferl
- Michael Lehner
- Thomas Zeilhofer
- Ute Frei
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet
- Dr. Helene Sigloch
- Dr. Stefan Christoph
- Hans Teufl
- Maria Simon
- Monir Shahedi
- Theresa Eberlein
- Wiebke Richter
- Yassin Domke
SPD- Alexander Irmisch
- Andrea Diermeier
- Claudia Neumaier
- Dr. Klaus Rappert
- Dr. Thomas Burger
- Elisabeth Christoph
- Hans Holler
Brücke- Florian Rottke
- Joachim Wolbergs
- Thomas Mayr
- Thomas Thurow
AfD- Christian Eberl
- Hermann Auer
- Lukas Daiser
- Nikolai Sitschow
- Thomas Straub
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl
- Ludwig Artinger
- Michael Schien
Die Linke- Cassandra Andraschko
- Laura-Ann Neumann
- Michelle Hake
- Sebastian Wanner
ÖDP- Astrid Lamby
- Benedikt Suttner
FDP- Horst Meierhofer
Volt- Gwydion Kunz
- Lisa Brenner
Ribisl- Jakob Friedl
Abstimmungsergebnis
Keine Daten.Beschluss
Keine Daten.Beschlussvorschlag
Keine Daten.Sachverhalt
Keine Daten.Anlagen
Keine Daten. -
Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg
Stimmenverteilung Unklar
CSU- Andreas Träg
- Ariane Weckerle
- Bernadette Dechant
- Dagmar Schmidl
- Dr. Astrid Freudenstein
- Erich Tahedl
- Julia Lang
- Jürgen Eberwein
- Kathrin Fuchshuber
- Ludwig Schifferl
- Michael Lehner
- Thomas Zeilhofer
- Ute Frei
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet
- Dr. Helene Sigloch
- Dr. Stefan Christoph
- Hans Teufl
- Maria Simon
- Monir Shahedi
- Theresa Eberlein
- Wiebke Richter
- Yassin Domke
SPD- Alexander Irmisch
- Andrea Diermeier
- Claudia Neumaier
- Dr. Klaus Rappert
- Dr. Thomas Burger
- Elisabeth Christoph
- Hans Holler
Brücke- Florian Rottke
- Joachim Wolbergs
- Thomas Mayr
- Thomas Thurow
AfD- Christian Eberl
- Hermann Auer
- Lukas Daiser
- Nikolai Sitschow
- Thomas Straub
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl
- Ludwig Artinger
- Michael Schien
Die Linke- Cassandra Andraschko
- Laura-Ann Neumann
- Michelle Hake
- Sebastian Wanner
ÖDP- Astrid Lamby
- Benedikt Suttner
FDP- Horst Meierhofer
Volt- Gwydion Kunz
- Lisa Brenner
Ribisl- Jakob Friedl
Abstimmungsergebnis
zu Beschlussziffer 1: Zustimmung: Stadtratsfraktionen CSU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, AfD, Brücke, Freie Wähler, ÖDP, Volt, Hr. Stadtrat Wanner, Fr. Stadträtin Neumann, Hr. Stadtrat Meierhofer, Hr. Stadtrat Friedl Ablehnung: Fr. Stadträtin Hake, Fr. Stadträtin Andraschko zu Beschlussziffer 2: Zustimmung: einstimmig zu Beschlussziffer 3: Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Stadtrat beschließt: 1. Die Geschäftsordnung wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung mit Ausnahme von § 21 a und § 23 Abs. 4 beschlossen. 2. In die Geschäftsordnung wird folgender Zusatz aufgenommen: § 21a - Hybride Stadtratssitzungen - gemäß der in Anlage 1 zitierten Fassung. 3. In die Geschäftsordnung wird folgender Zusatz aufgenommen: § 23 Abs. 4 - Tonaufnahmen für eine Online-Mediathek - gemäß der in Anlage 1 zitierten Fassung.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Nach Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung gibt sich der Stadtrat eine Geschäftsordnung. Nach allgemeiner Auffassung wirken die Bestimmungen früherer Geschäftsordnungen - anders als gefasste Beschlüsse - nicht über die Amtsperiode hinaus, da aufgrund der neuen Stadtratskonstellation vom Recht der Neuausrichtung und Selbstverwaltung ausgegangen wird. Die Geschäftsordnung ist daher in ihrer Gesamtheit neu zu fassen. In den überwiegenden Teilen ist auf bewährte und grundlegende Regelungen zurückzugreifen, wie sie auch in den von den bayerischen Spitzenverbänden zur Verfügung gestellten Muster-Geschäftsordnungen zu finden sind und der bisher gängigen Praxis bei der Stadt Regensburg entsprechen. Die vorliegende Entwurfsfassung wurde redaktionell fortgeschrieben. Darüber hinaus werden Änderungsvorschläge eingebracht: 1. Die Fraktionsstärke wird auf zwei Mitglieder abgesenkt (§ 5 Abs. 1 GeschO). 2. Haushalts- und Finanzangelegenheiten (§§ 3 Nr. 3, 11 Abs. 2 Nr. 2 g, h GeschO) Die Verwaltung empfiehlt, das Plenum erst ab einer Überschreitung der 1 Mio. Euro-Grenze abschließend zu beteiligen (§ 3) und in allen anderen Fällen grundsätzlich die Beschlusszuständigkeit dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen bei Entscheidungen über 500 T € zu übertragen. Unterhalb dieser Grenze soll die Zuständigkeit folglich beim Oberbürgermeister liegen. Die Wertgrenze liegt im Bereich von unter 0,5 % des Haushaltsvolumens. Eine vergleichbare Regelung findet sich z. B. auch bei der Stadt Ingolstadt. Die Anhebung der Wertgrenzen ist auch durch die Volumenerhöhung des Gesamthaushalts in den letzten Jahren sowie die Steigerungen beim Verbraucherpreisindex bzw. Baupreisindex gerechtfertigt. Die in § 11 genannten Wertgrenzen werden dieser allgemeinen Entwicklung angepasst. Insbesondere die Betragsgrenze für Mittelbereitstellungen (§ 11 Abs. 2 Nr. 2g) wurden zuletzt vor 30 Jahren (Juli 1996) von 50 TDM auf 100 TDM bzw. ab 01.01.2002 auf 50 T€ angepasst. Die Mustergeschäftsordnung sieht auf Basis der Einwohnerzahl Beträge für über- bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellungen zwischen 150 T€ und 375 T€ vor. 3. Anträge, § 28 GeschO Die Frist zur Antragseinreichung soll aus organisatorischen Gründen auf den 13. Tag anstatt des 12. Tages vor der Sitzung verkürzt werden. Dies ermöglicht in den Verwaltungsabläufen eine optimierte Bearbeitung, da mit dieser Frist die Erstellung der Tagesordnung zum jeweiligen Wochenende verwaltungsseitig abgeschlossen werden kann und etwaige Nacharbeiten in der Ladungswoche ausgeschlossen werden können. 4. Ausschüsse (Anlage 2) a) Vergabeangelegenheiten (§ 11 Abs. 2 Nr. 2 h GeschO) Den zu fassenden Maßnahmenbeschlüssen liegt eine Kostenschätzung zugrunde. Innerhalb dieses Rahmens zuzüglich eines 10%igen Risikoaufschlags werden damit verbundene Beauftragungen und Vertragsverhältnisse dem Beschlussvollzug zugeordnet und in den Aufgabenbereich des Oberbürgermeisters delegiert. Für den Fall, dass die Kosten den zugrundeliegenden Beschluss übersteigen, ist der zuständige Fachausschuss erneut zu beteiligen. Die Zuständigkeit für technische Maßnahmenbeschlüsse geht in den Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen über. Auf diese Weise kann auf die Einrichtung des Bau- und Vergabeausschusses verzichtet werden. Über die erfolgten Vergaben erfolgt eine Berichterstattung im Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen (§ 11 Abs. 7). b) Weitere Delegationen In der bisherigen Geschäftsordnung sind nachstehende Themen bisher keinem Fachausschuss zugewiesen: Angelegenheiten der Integration und Migration Angelegenheiten der kommunalen Entwicklungspolitik (Nachhaltigkeit) Angelegenheiten der digitalen Transformation und Zukunftsentwicklung (REGENSBURG_NEXT/Smart City) Um das Plenum weiter zu entlasten, wird eine Delegation in den Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen vorgeschlagen. 4. Ordnungsbestimmungen § 36 Abs. 3 Die gesetzlich neugeschaffene Regelung nach Art. 53 Abs. 3 GO zur Handhabung der Ordnung durch Verhängung von Ordnungsgeld bei erheblicher Störung der Sitzung durch Stadtratsmitglieder ist unter § 36 Abs. 3 GeschO in Anlehnung an den Gesetzeswortlaut in die Geschäftsordnung aufgenommen. 5. Niederschriften, § 38 Der Umfang der zu verfassenden Niederschriften als Verlaufsprotokoll ist in den letzten Jahren aus mehreren Gründen erheblich gestiegen; aus personellen Gründen waren Verzögerungen in der Fertigstellung von Niederschriften nicht zu vermeiden. Um Qualitätsstandards aufrecht zu erhalten und gleichzeitig eine rechtzeitige Verfassung der Niederschriften zu unterstützen, die nicht mit zusätzlichen personellen Ressourcen einhergeht, wird daher empfohlen, neben der dargestellten Entlastungen der Gremien die zu protokollierenden Tagesordnungspunkte auf wesentliche Schwerpunkte zu begrenzen. Künftig soll die Verfassung eines Verlaufsprotokolls auf diejenigen Tagesordnungspunkte beschränkt werden, die grundsätzliche oder weitreichende Bedeutung haben. Die hierfür in Frage kommenden Tagesordnungspunkte legt zunächst der Oberbürgermeister fest und werden mit Ladung bekanntgegeben; darüber hinausgehenden Bedarf können Fraktionen bis einen Tag vor Sitzungsbeginn geltend machen, ohne dass es hierfür eines gesonderten Beschlusses bedarf. Außerdem besteht im Rahmen der Sitzung die Möglichkeit, einzelne Wortbeiträge zu Protokoll zu geben. Exkurs Hybride Sitzungen und Tonaufzeichnungen Nach Art. 47 a und Art. 52 Abs. 4 Satz 4 der Gemeindeordnung können Regelungen in der Geschäftsordnung zu hybriden Sitzungen (§ 21 a der Geschäftsordnung) sowie Tonaufnahmen für eine Online-Mediathek (§ 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung) nur mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Daher erfolgt bezüglich dieser Regelungen eine gesonderte Beschlussfassung (Ziffern 2 und 3). Zur besseren Lesbarkeit wird in der Anlage eine Synopse zur Verfügung gestellt, aus der die Änderungen zur bisherigen Fassung der Geschäftsordnung der letzten Amtsperiode ersichtlich sind.Anlagen
Anlage 1: Entwurf einer Geschäftsordnung für die Stadtratsperiode 2026 – 2032 Anlage 2: Synopse -
Unterrichtung über den Zusammenschluss zu Fraktionen Zustimmung
Stimmenverteilung
51 JA-StimmenCSU- Andreas Träg Ja
- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Erich Tahedl Ja
- Julia Lang Ja
- Jürgen Eberwein Ja
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Ludwig Schifferl Ja
- Michael Lehner Ja
- Thomas Zeilhofer Ja
- Ute Frei Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Ja
- Yassin Domke Ja
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Andrea Diermeier Ja
- Claudia Neumaier Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Christian Eberl Ja
- Hermann Auer Ja
- Lukas Daiser Ja
- Nikolai Sitschow Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Ludwig Artinger Ja
- Michael Schien Ja
Die Linke- Cassandra Andraschko Ja
- Laura-Ann Neumann Ja
- Michelle Hake Ja
- Sebastian Wanner Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
FDP- Horst Meierhofer Ja
Volt- Gwydion Kunz Ja
- Lisa Brenner Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Stadtrat beschließt: Der Bericht wird mit folgender Ergänzung zur Kenntnis genommen: 1. Stellvertretung der Stadtratsfraktion Die Linke ist Frau Cassandra Andraschko.Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.Sachverhalt
Nach § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg können sich Stadtratsmitglieder zur Erreichung gemeinsamer Ziele zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion muss aus mindestens 2 Mitgliedern bestehen. Die Bildung und Bezeichnung der Fraktion sowie deren Vorsitzende und deren Stellvertreter sind dem Oberbürgermeister mitzuteilen. Dieser unterrichtet den Stadtrat. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage lagen folgende Mitteilungen vor: Die Bildung folgender Stadtratsfraktionen wurde mitgeteilt: CSU-Stadtratsfraktion (13 Mitglieder) Fraktionsvorsitzender: Herr Michael Lehner Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (9 Mitglieder) Fraktionsvorsitzende: Frau Maria Simon und Herr Daniel Gaittet SPD-Stadtratsfraktion (6 Mitglieder) Fraktionsvorsitzender: Herr Alexander Irmisch Stellvertretung: Herr Dr. Klaus Rappert und Frau Andrea Diermeier AfD-Fraktion im Stadtrat Regensburg (5 Mitglieder) Fraktionsvorsitzender: Herr Thomas Straub 1. Stellvertretung: Herr Christian Eberl Stadtratsfraktion Brücke – Ideen Verbinden Menschen (Brücke) (4 Mitglieder) Fraktionsvorsitzende: Herr Joachim Wolbergs und Herr Florian Rottke 1. Stellvertretung: Herr Thomas Mayr Die Linke (4 Mitglieder) Fraktionsvorsitzende: Frau Michelle Hake und Herr Sebastian Wanner Stadtratsfraktion der Freien Wähler Regensburg (3 Mitglieder) Fraktionsvorsitzende: Herr Dr. Christoph Schießl und Herr Michael Schien 1. Stellvertretung: Herr Ludwig Artinger ÖDP-Stadtratsfraktion (2 Mitglieder) Fraktionsvorsitzende: Frau Astrid Lamby 1. Stellvertretung: Herr Benedikt Suttner Volt (2 Mitglieder) Fraktionsvorsitzende: Frau Lisa Brenner und Herr Gwydion KunzAnlagen
Keine Daten. -
Erklärung der Fraktionsvorsitzenden zur neuen Amtsperiode des Stadtrats Keine Daten
Stimmenverteilung
CSU- Andreas Träg
- Ariane Weckerle
- Bernadette Dechant
- Dagmar Schmidl
- Dr. Astrid Freudenstein
- Erich Tahedl
- Julia Lang
- Jürgen Eberwein
- Kathrin Fuchshuber
- Ludwig Schifferl
- Michael Lehner
- Thomas Zeilhofer
- Ute Frei
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet
- Dr. Helene Sigloch
- Dr. Stefan Christoph
- Hans Teufl
- Maria Simon
- Monir Shahedi
- Theresa Eberlein
- Wiebke Richter
- Yassin Domke
SPD- Alexander Irmisch
- Andrea Diermeier
- Claudia Neumaier
- Dr. Klaus Rappert
- Dr. Thomas Burger
- Elisabeth Christoph
- Hans Holler
Brücke- Florian Rottke
- Joachim Wolbergs
- Thomas Mayr
- Thomas Thurow
AfD- Christian Eberl
- Hermann Auer
- Lukas Daiser
- Nikolai Sitschow
- Thomas Straub
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl
- Ludwig Artinger
- Michael Schien
Die Linke- Cassandra Andraschko
- Laura-Ann Neumann
- Michelle Hake
- Sebastian Wanner
ÖDP- Astrid Lamby
- Benedikt Suttner
FDP- Horst Meierhofer
Volt- Gwydion Kunz
- Lisa Brenner
Ribisl- Jakob Friedl
Abstimmungsergebnis
Keine Daten.Beschluss
Keine Daten.Beschlussvorschlag
Keine Daten.Sachverhalt
Keine Daten.Anlagen
Keine Daten. -
Wahl des/der 2. Bürgermeisters/Bürgermeisterin
Stimmenverteilung
Keine Daten.CSU- Andreas Träg
- Ariane Weckerle
- Bernadette Dechant
- Dagmar Schmidl
- Dr. Astrid Freudenstein
- Erich Tahedl
- Julia Lang
- Jürgen Eberwein
- Kathrin Fuchshuber
- Ludwig Schifferl
- Michael Lehner
- Thomas Zeilhofer
- Ute Frei
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet
- Dr. Helene Sigloch
- Dr. Stefan Christoph
- Hans Teufl
- Maria Simon
- Monir Shahedi
- Theresa Eberlein
- Wiebke Richter
- Yassin Domke
SPD- Alexander Irmisch
- Andrea Diermeier
- Claudia Neumaier
- Dr. Klaus Rappert
- Dr. Thomas Burger
- Elisabeth Christoph
- Hans Holler
Brücke- Florian Rottke
- Joachim Wolbergs
- Thomas Mayr
- Thomas Thurow
AfD- Christian Eberl
- Hermann Auer
- Lukas Daiser
- Nikolai Sitschow
- Thomas Straub
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl
- Ludwig Artinger
- Michael Schien
Die Linke- Cassandra Andraschko
- Laura-Ann Neumann
- Michelle Hake
- Sebastian Wanner
ÖDP- Astrid Lamby
- Benedikt Suttner
FDP- Horst Meierhofer
Volt- Gwydion Kunz
- Lisa Brenner
Ribisl- Jakob Friedl
Abstimmungsergebnis
Keine Daten.Beschluss
51 Stimmzettel wurden abgegeben. Davon waren 19 Stimmzettel ungültig. Sonach waren 32 Stimmzettel gültig. Von diesen gültigen Stimmzetteln entfielen auf - Frau Dr. Helene Sigloch 31 Stimmen - Herrn Benedikt Suttner 1 Stimme Gewählt ist somit Frau Dr. Helene Sigloch.Beschlussvorschlag
Keine Daten.Sachverhalt
Keine Daten.Anlagen
Keine Daten. -
Wahl des/der 3. Bürgermeisters/Bürgermeisterin
Stimmenverteilung
Keine Daten.CSU- Andreas Träg
- Ariane Weckerle
- Bernadette Dechant
- Dagmar Schmidl
- Dr. Astrid Freudenstein
- Erich Tahedl
- Julia Lang
- Jürgen Eberwein
- Kathrin Fuchshuber
- Ludwig Schifferl
- Michael Lehner
- Thomas Zeilhofer
- Ute Frei
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet
- Dr. Helene Sigloch
- Dr. Stefan Christoph
- Hans Teufl
- Maria Simon
- Monir Shahedi
- Theresa Eberlein
- Wiebke Richter
- Yassin Domke
SPD- Alexander Irmisch
- Andrea Diermeier
- Claudia Neumaier
- Dr. Klaus Rappert
- Dr. Thomas Burger
- Elisabeth Christoph
- Hans Holler
Brücke- Florian Rottke
- Joachim Wolbergs
- Thomas Mayr
- Thomas Thurow
AfD- Christian Eberl
- Hermann Auer
- Lukas Daiser
- Nikolai Sitschow
- Thomas Straub
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl
- Ludwig Artinger
- Michael Schien
Die Linke- Cassandra Andraschko
- Laura-Ann Neumann
- Michelle Hake
- Sebastian Wanner
ÖDP- Astrid Lamby
- Benedikt Suttner
FDP- Horst Meierhofer
Volt- Gwydion Kunz
- Lisa Brenner
Ribisl- Jakob Friedl
Abstimmungsergebnis
Keine Daten.Beschluss
50 Stimmzettel wurden abgegeben. Davon waren 20 Stimmzettel ungültig. Sonach waren 30 Stimmzettel gültig. Von diesen gültigen Stimmzetteln entfielen auf - Herrn Thomas Thurow 30 Stimmen. Gewählt ist somit Herr Thomas Thurow.Beschlussvorschlag
Keine Daten.Sachverhalt
Keine Daten.Anlagen
Keine Daten. -
Geschäftsverteilung; Zuteilung der Geschäfte an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Zustimmung
Stimmenverteilung
51 JA-StimmenCSU- Andreas Träg Ja
- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Erich Tahedl Ja
- Julia Lang Ja
- Jürgen Eberwein Ja
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Ludwig Schifferl Ja
- Michael Lehner Ja
- Thomas Zeilhofer Ja
- Ute Frei Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Ja
- Yassin Domke Ja
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Andrea Diermeier Ja
- Claudia Neumaier Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Christian Eberl Ja
- Hermann Auer Ja
- Lukas Daiser Ja
- Nikolai Sitschow Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Ludwig Artinger Ja
- Michael Schien Ja
Die Linke- Cassandra Andraschko Ja
- Laura-Ann Neumann Ja
- Michelle Hake Ja
- Sebastian Wanner Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
FDP- Horst Meierhofer Ja
Volt- Gwydion Kunz Ja
- Lisa Brenner Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Stadtrat beschließt: 1. Der zweiten Bürgermeisterin/dem zweiten Bürgermeister wird nachstehender Geschäftsbereich zugewiesen: Direktorium 2 Aufgaben der direkt unterstellten Stabsstelle Klimaschutz und Klimaresilienz (D2 K) Aufgaben des Umweltamtes (Amt 31) Aufgaben des Amtes für kommunale Jugendarbeit (Amt 55) Aufgaben des Amtes für Stadtgrün (Amt 67) Aufgaben des Amtes für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement (Amt 70) Dem Direktorium 2 wird außerdem zugewiesen: Fachliche Zuständigkeit (Fachaufgaben) für Energieagentur Regensburg e.V. 2. Der dritten Bürgermeisterin/dem dritten Bürgermeister wird nachstehender Geschäftsbereich zugewiesen: Direktorium 3 Aufgaben des Amtes für Soziales (Amt 50) Aufgaben des Amtes für Jugend und Familie (Amt 51) Aufgaben des Amtes für Sport und Freizeit (Amt 53) Aufgaben des Seniorenamtes (Amt 54) Dem Direktorium wird 3 außerdem zugewiesen: Fachliche Zuständigkeit (Fachaufgaben) für Jobcenter Stadt Regensburg Regensburg SeniorenStift gemeinnützige GmbHBeschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Gemäß Art. 39 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann der Oberbürgermeister im Rahmen der Geschäftsverteilung einzelne seiner Befugnisse den weiteren Bürgermeisterinnen/Bürgermeistern übertragen. Gemäß Art. 46 Abs. 1 Satz 2 GO beschließt über die Verteilung der Geschäfte unter die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder und somit auch an die weiteren Bürgermeisterinnen/Bürgermeister der Stadtrat. Bei der Stadt Regensburg sollen zwei Direktorien (Direktorium 2, Direktorium 3) eingerichtet werden, denen jeweils eine Bürgermeisterin/ein Bürgermeister vorsteht. Nach dem Prinzip der Artverwandtschaft werden im Direktorium 2 mit dem Umweltamt (Amt 31), dem Amt für Stadtgrün (Amt 67) und dem Amt für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement (Amt 70) sowie der Stabsstelle Klimaschutz und Klimaresilienz (D2 K) wesentliche Zuständigkeiten aus dem Bereich der Aufgabengruppe Umwelt gebündelt. Direktorium 2 ist damit auch für die Fachaufgaben im Zusammenhang mit der Energieagentur Regensburg e. V. zuständig. Zwischen dem Amt für kommunale Jugendarbeit (Amt 55), das den fachlichen Umgriff des Direktoriums abrundet, und dem Amt für Stadtgrün bestehen insbesondere auf dem Gebiet der Spielraumentwicklungs- und -ausführungsplanung strategische und operative Schnittstellen. Eine Erweiterung des Direktoriums um zusätzliche artverwandte Aufgaben bleibt vorbehalten. Ebenfalls nach dem Prinzip der Artverwandtschaft werden im Direktorium 3 wesentliche Zuständigkeiten aus dem Bereich der Aufgabengruppe Familie und Soziales gebündelt. Dem Direktorium zugehörig sind deshalb das Amt für Soziales (Amt 50), das Amt für Jugend und Familie (Amt 51) und das Seniorenamt (Amt 54). Direktorium 3 ist damit auch für die Fachaufgaben im Zusammenhang mit dem Jobcenter Stadt Regensburg und der Regensburg SeniorenStift gGmbh zuständig. Abgerundet wird der fachliche Umgriff des Direktoriums durch das Amt für Sport und Freizeit, zu dessen Aufgaben gerade in Bezug auf Jugend und Familie zahlreiche inhaltliche Überschneidungen bestehen. Es wird vorgeschlagen, die im Beschlussvorschlag aufgeführte Verteilung der Geschäfte zu beschließen.Anlagen
Keine Daten. -
Änderung der Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung) Zustimmung
Stimmenverteilung
41 JA-Stimmen | 10 NEIN-StimmenCSU- Andreas Träg Ja
- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Erich Tahedl Ja
- Julia Lang Ja
- Jürgen Eberwein Ja
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Ludwig Schifferl Ja
- Michael Lehner Ja
- Thomas Zeilhofer Ja
- Ute Frei Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Ja
- Yassin Domke Ja
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Andrea Diermeier Ja
- Claudia Neumaier Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Christian Eberl Nein
- Hermann Auer Nein
- Lukas Daiser Nein
- Nikolai Sitschow Nein
- Thomas Straub Nein
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Ludwig Artinger Ja
- Michael Schien Ja
Die Linke- Cassandra Andraschko Nein
- Laura-Ann Neumann Nein
- Michelle Hake Nein
- Sebastian Wanner Nein
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
FDP- Horst Meierhofer Nein
Volt- Gwydion Kunz Ja
- Lisa Brenner Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: Stadtratsfraktionen CSU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Brücke, Freie Wähler, ÖDP, Volt, Herr Stadtrat Friedl Ablehnung: Stadtratsfraktionen AfD, Die Linke, Herr Stadtrat MeierhoferBeschluss
Der Stadtrat beschließt: Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung) vom 12.06.1997 laut beigefügtem Entwurf vom 04.05.2026, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist, unter Berücksichtigung nachfolgender Änderungen: 1. In § 2 Abs. 3 wird Satz 1 gestrichen. Ebenso endet Satz 2 nach den Worten „60 EUR“. 2. § 2 Abs. 10 Satz 1 endet nach dem Wort „Sitzungsgeld“. Satz 2 endet nach dem Wort „festgesetzt“. 3. § 2 Abs. 9 Satz 3 erhält folgende Fassung: Selbständige ehrenamtliche Stadtratsmitglieder, die nachweislich überwiegend Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielen, erhalten auf Antrag für die durch die Teilnahme an den Sitzungen nach Satz 1 Buchst. a) und b) entstehende Zeitversäumnis eine Verdienstausfallentschädigung von 40,00 EUR für jede angefangene Stunde Sitzungsdauer.Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt: Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung) vom 12.06.1997 laut beigefügtem Entwurf vom 04.05.2026, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.Sachverhalt
Die vorgeschlagene Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung) vom 12. Juni 1997 (in der aktuell gültigen Fassung) beinhaltet eine Anpassung der Fraktionsstärken für die Personal- und Sachausstattung sowie die Aufwandsentschädigungen bei stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden. Gleichzeitig werden redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Alle Änderungen sind in der Anlage 1 synoptisch dargestellt.Anlagen
- Änderungssatzung - Synopse -
Übertragung von Personalbefugnissen auf den Oberbürgermeister gemäß Art. 43 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) Zustimmung
Stimmenverteilung
51 JA-StimmenCSU- Andreas Träg Ja
- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Erich Tahedl Ja
- Julia Lang Ja
- Jürgen Eberwein Ja
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Ludwig Schifferl Ja
- Michael Lehner Ja
- Thomas Zeilhofer Ja
- Ute Frei Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Ja
- Yassin Domke Ja
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Andrea Diermeier Ja
- Claudia Neumaier Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Christian Eberl Ja
- Hermann Auer Ja
- Lukas Daiser Ja
- Nikolai Sitschow Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Ludwig Artinger Ja
- Michael Schien Ja
Die Linke- Cassandra Andraschko Ja
- Laura-Ann Neumann Ja
- Michelle Hake Ja
- Sebastian Wanner Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
FDP- Horst Meierhofer Ja
Volt- Gwydion Kunz Ja
- Lisa Brenner Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Stadtrat beschließt: Dem Oberbürgermeister werden gemäß Art. 43 Abs. 1 Satz 3 GO im Rahmen der beamten- und tarifrechtlichen Bestimmungen sowie des Stellenplans die in Nr. 3 des Berichts genannten Personalbefugnisse übertragen. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, diese Befugnisse nach Anhörung der weiteren Bürgermeister/-innen nach Art. 39 Abs. 2 GO auch in Angelegenheiten, die nicht die laufende Verwaltung betreffen, an Gemeindebedienstete zu übertragen.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
1. Nach Art. 43 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist der Stadtrat (Art. 30 Abs. 1 Satz 2 GO) zuständig, - die Beamtinnen und Beamten der Gemeinde ab Besoldungsgruppe A 9 zu ernennen, zu befördern, abzuordnen oder zu versetzen, an eine Einrichtung zuzuweisen, in den Ruhestand zu versetzen und zu entlassen, - die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab Entgeltgruppe 9a des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder ab einem entsprechenden Entgelt einzustellen, höherzugruppieren, abzuordnen oder zu versetzen, einem Dritten zuzuweisen, mittels Personalgestellung zu beschäftigen und zu entlassen. In kreisfreien Gemeinden kann der Stadtrat die o. g. Befugnisse für Beamtinnen und Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 14 und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zur Entgeltgruppe 14 TVöD oder mit einem entsprechenden Entgelt der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister übertragen (Art. 43 Abs. 1 Satz 3 GO). Ein solcher Beschluss bedarf der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Stadtrats und gilt grundsätzlich bis zum Ende der Wahlzeit des Stadtrats (Art. 43 Abs. 1 Satz 4 GO). Nach Art. 43 Abs. 2 Satz 1 GO obliegen die o. g. Befugnisse für Beamtinnen und Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 8 und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zur Entgeltgruppe 8 TVöD oder bis zu einem entsprechenden Entgelt kraft Gesetzes der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister (Art. 34 Abs. 1 Satz 2 GO). Die Oberbürgermeisterin / Der Oberbürgermeister kann die Befugnisse, die ihr/ihm kraft Gesetzes nach Art. 43 Abs. 2 GO zustehen oder die ihr/ihm nach Art. 43 Abs. 1 Satz 3 GO übertragen worden sind, im Rahmen der Geschäftsverteilung nach Maßgabe von Art. 39 Abs. 2 GO weiter übertragen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst gemäß Abschnitt XXIV des Teils B (Besonderer Teil) der Entgeltordnung (Anlage 1) zum TVöD sogenannten „S-Entgeltgruppen“ zugeordnet sind. In § 1 Abs. 3 der Anlage zu § 56 (VKA) TVöD BT-V (Besonderer Teil Verwaltung) ist nachfolgende Übersicht enthalten, welche S-Entgeltgruppen welchen allgemeinen Entgeltgruppen entsprechen: Entgeltgruppe Entgeltgruppe S 2 2 S 3 4 S 4 5 S 5 6 S 6 bis S 8b 8 S 9 bis S 11a 9a S 11b bis S 13 9b S 14 9c S 15 und S 16 10 S 17 11 S 18 12 2. Der Stadtrat hat in der letzten Wahlzeit und auch in früheren Wahlzeiten von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, personalrechtliche Befugnisse auf die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister zu übertragen (Beschluss des Stadtrates vom 14.05.2020, Drucksachennummer VO/20/16659/11). Der gesetzlich höchstzulässige Rahmen wurde dabei nicht ausgeschöpft. 3. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass eine Übertragung von personalrechtlichen Befugnissen auf die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister sowohl zur Entlastung des Personalausschusses als auch zur Verwaltungsvereinfachung sinnvoll ist. Dabei ist unter anderem zu beachten, dass eine Vielzahl von Entscheidungen im Beamten- und Tarifbereich rechtlich gebunden ist. Im Bereich der Beförderungen besteht eine enge Bindung durch die Beförderungsrichtlinien, die der Stadtrat beschlossen hat. Abweichungen von den Beförderungsrichtlinien können nur durch den Personalausschuss erfolgen. Daneben sind im personellen Bereich oft schnelle Entscheidungen erforderlich, um geeignete Bewerberinnen und Bewerber gewinnen zu können und die Aufgabenerfüllung der Dienststellen sicherzustellen. Es wird daher vorgeschlagen, auch in der neuen Wahlzeit von der Möglichkeit des Art. 43 Abs. 1 Satz 3 GO Gebrauch zu machen und dem Oberbürgermeister personalrechtliche Befugnisse zu übertragen. Konkret sollen dem Oberbürgermeister folgende Personalbefugnisse übertragen werden: 3.1 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Einstellung, Eingruppierung (einschließlich Stufenzuordnung nach § 16 TVöD), Abordnung, Versetzung, Zuweisung zu einem Dritten, Beschäftigung mittels Personalgestellung und Beendigung der Arbeitsverhältnisse von a. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Entgeltgruppen 9a bis 14 sowie S 9 bis S 18 TVöD b. Zeitbeschäftigten, die im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder Strukturanpassungsmaßnahmen oder sonstiger entsprechend geförderter Maßnahmen beschäftigt werden 3.2 Beamtinnen und Beamte a. Ernennung (einschließlich der Anerkennung der Qualifikation nach Art. 9 Abs. 2 – Wechsel zwischen den Fachlaufbahnen – und Art. 11 LlbG – Qualifikationserwerb entsprechen den Laufbahnvorschriften des Bundes oder eines anderen Landes) und Beförderung im Rahmen der städtischen Beförderungsrichtlinien in der jeweils gültigen Fassung bis zur Besoldungsgruppe A 14 b. Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, Festlegung des allgemeinen Dienstzeitbeginns (einschließlich Vorverlegung des allgemeinen Dienstzeitbeginns zum Ausgleich laufbahnrechtlicher Verzögerungen entsprechend den Vorschriften des LlbG), Abordnung, Versetzung und Zuweisung an eine Einrichtung bis zur BesGr. A 14 c. Entlassung und Versetzung in den Ruhestand auf eigenen Antrag nach Art. 64 BayBG bis zur BesGr. A 14 d. Sonstige Versetzungen in den Ruhestand sowie Entscheidungen über eine begrenzte Dienstfähigkeit zur Vermeidung einer Ruhestandsversetzung jeweils bis zur BesGr. A 14 3.3 Beschäftigte in Ausbildung Einstellung, Vergütung und Entlassung von Auszubildenden, Dual Studierenden, Freiwilligendienstleistenden sowie Praktikantinnen und Praktikanten. 4. Hinsichtlich Inhalt und Umfang wird eine Erweiterung der Befugnisse vorgeschlagen. Während bisher die wesentlichen personalrechtlichen Befugnisse – gemeint sind insbesondere Einstellung, Beförderung bzw. Höhergruppierung und Entlassung – bei Beamtinnen und Beamten lediglich bis zum dritten Beförderungsamt der dritten Qualifikationsebene und bei unbefristet beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis zur Entgeltgruppe 12 bzw. S 18 TVöD übertragen waren, wird nunmehr vorgeschlagen, die gesetzlichen Möglichkeiten zur Befugnisübertragung für Beamtinnen und Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 14 und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zur Entgeltgruppe 14 TVöD oder mit einem entsprechenden Entgelt weitgehend auszuschöpfen. Die Änderungen, die im Vergleich zur Befugnisübertragung für die vergangene Amtszeit vorgeschlagen werden, sind in der Anlage synoptisch dargestellt. Ausschlaggebend für diesen Vorschlag ist in erster Linie die Verfahrensbeschleunigung speziell bei Einstellungsvorgängen. Im zunehmend härter werdenden Wettbewerb der Dienstherren und Arbeitgeber um die besten Köpfe ist Schnelligkeit ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Um Bewerberinnen und Bewerber, die nicht selten zwischen mehreren Angeboten wählen können, für die Stadtverwaltung gewinnen zu können, werden verbindliche Entscheidungen schneller benötigt, als sie im Sitzungsturnus des Personalausschusses und unter Wahrung der zu beachtenden Verfahrensvorschriften gewährleistet werden können. Um die Stadtratsmitglieder weiterhin sachgerecht zu informieren, wird im Personalausschuss über Fälle, die der Befugniserweiterung unterfallen, mit Ausnahme solcher zur Veränderung der Arbeitszeit, regelmäßig Bericht erstattet. 5. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass der Oberbürgermeister die ihm nach vorstehender Nr. 3 übertragenen Befugnisse nach Anhörung der weiteren Bürgermeister/-innen nach Art. 39 Abs. 2 GO auch in Angelegenheiten, die nicht die laufende Verwaltung betreffen, an Gemeindebedienstete übertragen darf. 6. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates in Personalangelegenheiten bestimmte Aufgaben der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister zugeordnet sind. Dazu gehört der Vollzug zwingender gesetzlicher oder tariflicher Vorschriften und u. a. auch die Entscheidungen über Anträge auf Gewährung von Erholungsurlaub, Sonderurlaub ohne Entgelt, Beurlaubung ohne Bezüge und Veränderung der Arbeitszeit im Rahmen der beamten- und tarifrechtlichen Bestimmungen sowie des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), soweit nicht die Zuständigkeit der obersten Dienstbehörde zwingend vorgeschrieben ist. Für diesen Aufgabenbereich ist kein ergänzender Beschluss erforderlich.Anlagen
Synoptische Darstellung der Änderungen im Vergleich zur Wahlperiode 2020 - 2026
29.04.2026
16 Themen
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Sitzung Stadtrat
-
Änderung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Arena Regensburg - Regiebetrieb der Stadt Regensburg" Zustimmung
Stimmenverteilung
46 JA-Stimmen | 19 UnklarCSU- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Abwesend
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Ja
- Ellen Bogner Abwesend
- Erich Tahedl Ja
- Haritun Sarik Ja
- Jürgen Eberwein Ja
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Marcus Troidl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Tim Helmes Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Jürgen Mistol Ja
- Maria Simon Ja
- Michael Achmann-Denkler Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yasmin Hopp Abwesend
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Evelyn Kolbe-Stockert Ja
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Bettina Simon Ja
- Ernst Zierer Ja
- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Erhard Brucker Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Kerstin Radler Ja
- Ludwig Artinger Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
- Joachim Graf Ja
FDP- Gabriele Opitz Ja
- Horst Meierhofer Ja
BSW- Irmgard Freihoffer Ja
CSB- Christian Janele Ja
Die PARTEI- Ingo Frank Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Parteilos / Unbekannt- Andrea Diermeier Unklar
- Andreas Träg Unklar
- Cassandra Andraschko Unklar
- Christian Eberl Unklar
- Claudia Neumaier Unklar
- Gwydion Kunz Unklar
- Hermann Auer Unklar
- Julia Lang Unklar
- Laura-Ann Neumann Unklar
- Lisa Brenner Unklar
- Ludwig Schifferl Unklar
- Lukas Daiser Unklar
- Michael Schien Unklar
- Michelle Hake Unklar
- Nikolai Sitschow Unklar
- Sebastian Wanner Unklar
- Thomas Zeilhofer Unklar
- Ute Frei Unklar
- Yassin Domke Unklar
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Stadtrat beschließt: 1. Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Arena Regensburg – Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ gemäß beiliegendem Entwurf vom 02. April 2026, der einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bildet. 2. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Die Organisationsstruktur, Wirtschaftsführung und Aufgabendefinition der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Arena Regensburg – Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ ist in deren Betriebssatzung geregelt, welche durch den Stadtrat am 26.07.2012 mit Vorlage VO/12/7953/SK3 erstmalig beschlossen und mit Vorlage VO/16/12623/D1 am 01.12.2016 zuletzt durch diesen angepasst wurde. Das städtische Rechnungsprüfungsamt hat eine klarstellende Anpassung der Satzung angeregt. Zudem wurde mit der „Erklärung zum Betriebs- und Bewirtschaftungsvertrag hinsichtlich der Vergaben durch den Regiebetrieb Arena Regensburg“ vom 23.12.2025 (Anlage 2) die operative Durchführung von Vergaben durch den Regiebetrieb organisatorisch optimiert. Um sowohl dieser Optimierung, als auch den Anregungen der Rechnungsprüfung zu entsprechen, sollen folgende Änderungen an der Betriebssatzung vorgenommen werden: I.) § 3 Abs. 1 Satz 2: „Auf den Betrieb sind daher insbesondere die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg, die Dienstanweisung der Stadt Regensburg für die Vergabe von Aufträgen sowie die Regelungen der Stadt zum Haushaltsplan in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.“ wird geändert zu: „Auf den Betrieb sind daher insbesondere die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg, das für öffentliche Auftraggeber geltende öffentliche Vergaberecht, sowie die Regelungen der Stadt zum Haushaltsplan in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.“ Erläuterung: Diese Anpassung bezieht sich auf die in §1 der Erklärung zum Betriebs- und Bewirtschaftungsvertrag (Anlage 2) genannten Regularien, welche für den Geschäftsbesorger das Stadtwerk Regensburg. Bäder und Arenen GmbH (SBA) im Rahmen der operativen Neuorganisation von Vergaben durch den Regiebetrieb gültig sind. II. § 8 Abs. 4 Punkt 1: „erhebliche Abweichungen vom Wirtschaftsplan“ wird geändert zu: „erhebliche Abweichungen vom Wirtschaftsplan (Abweichung > 10% sowie über 50 TEUR)“ Erläuterung: Mit dieser Anpassung soll der Anregung der Rechnungsprüfung entsprochen werden, Vorgaben für einen detaillierteren Soll-Ist-Abgleich bei der Berichterstattung zu etablieren. III. § 2 Abs. 1 Satz 2: „Das Stadion soll neben der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen für Kultur und Wirtschaft vor allem für Sportveranstaltungen des Breitensports, des Schulsports und der Nutzung für den Profisport dienen.“ wird geändert zu: „Das Stadion soll neben der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen für Kultur und Wirtschaft vor allem der Nutzung für den Profisport sowie für Sportveranstaltungen des Breitensports und des Schulsports dienen. Bei allen Nutzungszwecken sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu beachten.“ Erläuterung: Mit dieser Anpassung soll der Anregung der Rechnungsprüfung entsprochen werden, den etablierten Betriebszweck realitätsnah in der Betriebssatzung darzustellen.Anlagen
1: Entwurf der Änderungssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Arena Regensburg – Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ 2: Entwurf der Synopse über die Anpassung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Arena Regensburg – Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ 3: Erklärung zum Betriebs- und Bewirtschaftungsvertrag hinsichtlich der Vergaben durch den Regiebetrieb Arena Regensburg vom 23.12.2025 -
Änderung der Integrationsbeiratssatzung (IBS) Zustimmung
Stimmenverteilung
46 JA-Stimmen | 19 UnklarCSU- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Abwesend
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Ja
- Ellen Bogner Abwesend
- Erich Tahedl Ja
- Haritun Sarik Ja
- Jürgen Eberwein Ja
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Marcus Troidl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Tim Helmes Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Jürgen Mistol Ja
- Maria Simon Ja
- Michael Achmann-Denkler Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yasmin Hopp Abwesend
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Evelyn Kolbe-Stockert Ja
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Bettina Simon Ja
- Ernst Zierer Ja
- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Erhard Brucker Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Kerstin Radler Ja
- Ludwig Artinger Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
- Joachim Graf Ja
FDP- Gabriele Opitz Ja
- Horst Meierhofer Ja
BSW- Irmgard Freihoffer Ja
CSB- Christian Janele Ja
Die PARTEI- Ingo Frank Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Parteilos / Unbekannt- Andrea Diermeier Unklar
- Andreas Träg Unklar
- Cassandra Andraschko Unklar
- Christian Eberl Unklar
- Claudia Neumaier Unklar
- Gwydion Kunz Unklar
- Hermann Auer Unklar
- Julia Lang Unklar
- Laura-Ann Neumann Unklar
- Lisa Brenner Unklar
- Ludwig Schifferl Unklar
- Lukas Daiser Unklar
- Michael Schien Unklar
- Michelle Hake Unklar
- Nikolai Sitschow Unklar
- Sebastian Wanner Unklar
- Thomas Zeilhofer Unklar
- Ute Frei Unklar
- Yassin Domke Unklar
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Stadtrat beschließt: Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Regensburg für den Integrationsbeirat (Integrationsbeiratssatzung – IBS) vom 24.07.2014 laut beigefügtem Entwurf vom 15. April 2026 (Anlage 1), der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Seit der letzten Änderung der Integrationsbeiratssatzung vom 14. Oktober 2022 (VO/22/19398/77) hat sich aus dem Maßnahmenkatalog des Integrationskonzepts der Stadt Regensburg (IKR, VO/23/20013/77) sowie der praktischen Arbeit des Beirats eine Reihe von Anpassungsbedarfen ergeben. Diesen soll im Vorfeld der geplanten Neuwahl bzw. Neuberufung des Integrationsbeirats im Herbst/Winter 2026 durch eine Änderungssatzung Rechnung getragen werden. Eine Änderung der Satzung erfordert einen Stadtratsbeschluss. Die einzelnen inhaltlichen Anpassungen werden im Folgenden jeweils kurz erläutert. Darüber hinaus wurden diverse redaktionelle Änderungen und Korrekturen vorgenommen, die in der Synopse (Anlage 2) nachvollzogen werden können. Zur Ergänzung der Präambel: Die Unantastbarkeit der Menschenwürde aller Menschen sowie die Wahrung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wurden als Leitlinie für den Beirat explizit mit aufgenommen, um die demokratische Legitimation des Gremiums zu stärken. Zu § 3: Verpflichtung der Mitglieder Die Pflicht der Beiratsmitglieder, in allen Aspekten ihrer Tätigkeit die in der Präambel formulierten Grundsätze zu wahren, wurde als neuer erster Absatz eingefügt. Hiermit soll auf der einen Seite die Bedeutung der Präambel als Basis für die Beiratsarbeit hervorgehoben werden. Auf der anderen Seite bildet diese Ergänzung eine Grundlage für das Gremium, um auf potenzielle Pflichtverstöße reagieren zu können (s. Änderungen in § 4 Abs. 13). Zu § 4 Abs. 12: Prozedere nach Abberufung eines stimmberechtigten Mitglieds Das konkrete Prozedere nach einer erfolgten Abberufung eines stimmberechtigten Mitglieds war bisher in der Satzung nicht ausformuliert, ergab sich aber aus § 4 Abs. 7 und Abs. 8 sowie der Wahlordnung für die Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer im Integrationsbeirat der Stadt Regensburg (IBWO). Dies wird nun transparent und nachvollziehbar dargestellt. Zu § 4 Abs. 13: Abberufung eines Mitglieds aufgrund wiederholter Pflichtverletzungen oder grober Störung der Beiratsarbeit Bisher konnte der Stadtrat auf Antrag des Integrationsbeirats ein stimmberechtigtes Mitglied nur dann abberufen, wenn es innerhalb eines Jahres an drei Sitzungen ohne Entschuldigung nicht teilgenommen hat. Diese Möglichkeit wird nun auf Fälle erweitert, in denen stimmberechtigte Mitglieder ihre Pflichten wiederholt verletzen oder die Arbeit des Integrationsbeirats in gröblicher Weise stören. Bisher gab es in Regensburg keine einschlägigen Vorkommnisse, sie sind aber für die Zukunft nicht auszuschließen. Vergleichbare Regelungen sind in den Satzungen oder Geschäftsordnungen verschiedener bayerischer kommunaler Integrationsbeiräte bereits zu finden, z.B in Memmingen, Augsburg oder Erlangen. Im Übrigen wird nun auch hier das weitere Prozedere nach erfolgter Abberufung analog zu Abs. 12 ausformuliert. Zu § 4 Abs. 14: Ersatz einer Vertreterin/eines Vertreters einer Fraktion aufgrund wiederholter Pflichtverletzungen oder grober Störung der Beiratsarbeit Hiermit wird dem Integrationsbeirat ermöglicht, auch bei beratenden Vertreterinnen/Vertretern der Fraktionen auf wiederholte Pflichtverletzungen oder grobe Störungen der Beiratsarbeit reagieren zu können. Zu § 6 Abs. 3: Streichung der Sprecherinnen/Sprecher der Arbeitsgruppen; Bearbeitung dringender Angelegenheiten Die mit dieser Änderungssatzung vorgenommene qualitative Unterscheidung zwischen Ausschüssen und Arbeitsgruppen (s. Änderungen in § 8) macht eine Anpassung der Zusammensetzung des Vorstands notwendig. Da die Arbeitsgruppen zukünftig spezifische, thematisch und zeitlich begrenzte Aufgaben bearbeiten sollen, und auch keine eigenen Sprecherinnen/Sprecher benötigen, ist eine Aufnahme in den Vorstand nicht mehr sinnvoll. Die Rolle der Ausschüsse als dauerhafte Fachgremien des Beirats wird dadurch hervorgehoben. Die Begrenzung der Aufgaben des Vorstands im Abschnitt d) auf die Bearbeitung von Anfragen und Erarbeitung von Stellungnahmen hat sich in der Praxis nicht als zielführend erwiesen. Regelmäßig werden dringende Angelegenheiten an den Beirat herangetragen, die nicht explizit in diese Bereiche fallen, deren Bearbeitung aber dennoch nicht bis zur Behandlung in der nächsten Sitzung warten kann. Die Formulierung wird deshalb entsprechend angepasst. Zu § 7 Abs. 2: Geschäftsordnung Eine eigene Geschäftsordnung für den Integrationsbeirat wurde im früheren Absatz 2 lediglich am Rande erwähnt und im restlichen Satzungstext nicht weiter ausgeführt. Nun wird verdeutlicht, dass das Gremium sich eine solche Geschäftsordnung selbst geben kann. Zu § 7 Abs. 9: Erstellung der Niederschrift als Aufgabe der geschäftsführenden Stelle Bisher war nicht konkret geregelt, wer für die Erstellung der Niederschriften der Sitzungen zuständig ist. Faktisch wird dies aber seit Bestehen des Gremiums von der geschäftsführenden Stelle erledigt. Dies wird nun auch in der Satzung abgebildet. Zu § 8: Ausschüsse und Arbeitsgruppen Bisher enthielt die Satzung keine qualitative Unterscheidung zwischen Ausschüssen und Arbeitsgruppen. Dies führte in der Vergangenheit im Gremium zu Unklarheiten bei der Frage, für welche Angelegenheiten Ausschüsse oder Arbeitsgruppen sinnvoll gebildet werden sollten. In den neuen Absätzen 2 und 3 wird die Unterscheidung nun verdeutlicht. Im neuen Absatz 4 wird ausgeführt, dass der Integrationsbeirat konkrete Regelungen zu den Ausschüssen und Arbeitsgruppen, wie z.B. deren Besetzung und thematische Ausrichtung, in seiner Geschäftsordnung regeln kann. Zum neuen § 9 Abs. 3: Teilnahme an Sitzungen als Aufgabe der geschäftsführenden Stelle Bisher war in der Satzung nicht explizit erwähnt, dass die geschäftsführende Stelle an den Sitzungen des Beirats teilnimmt. Da diese den Beirat bei der Sitzungsorganisation und -durchführung unterstützt, als fachliche Ansprechpartnerin zur Verfügung steht und auch die Niederschrift anfertigt, ist ihre Anwesenheit vonnöten. Zum neuen § 12: Übergangsvorschriften Um die bestehenden Strukturen und Prozesse in der noch laufenden 2. Amtsperiode des Integrationsbeirats nicht zu unterbrechen und um nicht in bestehende Rechtspositionen einzugreifen, kommen bis zum Beginn der nächsten Amtsperiode § 6 Abs. 3 und § 8 IBS in ihrer bisherigen Fassung vom 14. Oktober 2022 zur Anwendung. Anlagen: Entwurf der Änderungssatzung (Anlage 1) Synopse (Anlage 2) Klimavorbehalt (Anlage 3)Anlagen
20260415 Änderungssatzung_IBR_ANLAGE_1_Änderungssatzung (107 KB) 20260415 Änderungssatzung_IBR_ANLAGE_2_SYNOPSE (166 KB) 20260415 Änderungssatzung_IBR_ANLAGE_3_Klimavorbehalt (1954 KB) -
Zukunftssicherung städtisches Hallenbad Gabelsbergerstraße: Anpassung des Planungsziels Zustimmung
Stimmenverteilung
46 JA-Stimmen | 19 UnklarCSU- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Abwesend
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Ja
- Ellen Bogner Abwesend
- Erich Tahedl Ja
- Haritun Sarik Ja
- Jürgen Eberwein Ja
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Marcus Troidl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Tim Helmes Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Jürgen Mistol Ja
- Maria Simon Ja
- Michael Achmann-Denkler Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yasmin Hopp Abwesend
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Evelyn Kolbe-Stockert Ja
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Bettina Simon Ja
- Ernst Zierer Ja
- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Erhard Brucker Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Kerstin Radler Ja
- Ludwig Artinger Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
- Joachim Graf Ja
FDP- Gabriele Opitz Ja
- Horst Meierhofer Ja
BSW- Irmgard Freihoffer Ja
CSB- Christian Janele Ja
Die PARTEI- Ingo Frank Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Parteilos / Unbekannt- Andrea Diermeier Unklar
- Andreas Träg Unklar
- Cassandra Andraschko Unklar
- Christian Eberl Unklar
- Claudia Neumaier Unklar
- Gwydion Kunz Unklar
- Hermann Auer Unklar
- Julia Lang Unklar
- Laura-Ann Neumann Unklar
- Lisa Brenner Unklar
- Ludwig Schifferl Unklar
- Lukas Daiser Unklar
- Michael Schien Unklar
- Michelle Hake Unklar
- Nikolai Sitschow Unklar
- Sebastian Wanner Unklar
- Thomas Zeilhofer Unklar
- Ute Frei Unklar
- Yassin Domke Unklar
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Stadtrat beschließt: Die Stadt Regensburg bekennt sich auch weiterhin zur Zukunftssicherung des städtischen Hallenbads in der Gabelsbergerstraße im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten. Es wird zugestimmt, dass das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH das Planungsziel für die Zukunftssicherung des städt. Hallenbades abändert. Es soll nicht mehr die Variante B2 „Teilneubau einschließlich zusätzlichem Anbau für ein Lehrschwimmbecken“ gemäß Machbarkeitsstudie weiterverfolgt werden, sondern eine reine Bestandssanierung und Modernisierung des bestehenden Hallenbades (Variante A) angestrebt werden. Der hierfür erforderlichen Aufstockung des Planungsbudgets bis zur Leistungsphase 3 um bis zu 350 TEUR auf sodann 1,5 Mio. EUR netto wird zugestimmt. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 werden die Planungsergebnisse und die Kostenberechnung dem Stadtrat zur Entscheidung der weiteren Vorgehensweise vorgelegt. Die Teilnahme der Stadt Regensburg am Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten - Projektaufruf 2026 – Schwimmbäder“ mit dem Projekt: Sanierung des Hallenbades Gabelsbergerstraße wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Antragsstellung auf Fördermittel weiter zu verfolgen. 6. Es findet eine Beschlussnachverfolgung statt.Beschlussvorschlag
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Die Stadt Regensburg bekennt sich auch weiterhin zur Zukunftssicherung des städtischen Hallenbads in der Gabelsbergerstraße im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten. Es wird zugestimmt, dass das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH das Planungsziel für die Zukunftssicherung des städt. Hallenbades abändert. Es soll nicht mehr die Variante B2 „Teilneubau einschließlich zusätzlichem Anbau für ein Lehrschwimmbecken“ gemäß Machbarkeitsstudie weiterverfolgt werden, sondern eine reine Bestandssanierung und Modernisierung des bestehenden Hallenbades (Variante A) angestrebt werden. Der hierfür erforderlichen Aufstockung des Planungsbudgets bis zur Leistungsphase 3 um bis zu 350 TEUR auf sodann 1,5 Mio. EUR netto wird zugestimmt. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 werden die Planungsergebnisse und die Kostenberechnung dem Stadtrat zur Entscheidung der weiteren Vorgehensweise vorgelegt. Es findet eine Beschlussnachverfolgung statt.Sachverhalt
Ausgangssituation Die das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH (SBA) verfolgt seit 2016 eine Bäderstrategie zum Zweck der Erhaltung, Modernisierung und Weiterentwicklung der städtischen Bäder. Die Bäderstrategie war u. a. Grundlage für die Entscheidung zum Neubau des Bades im Sportpark Ost. Mit Inbetriebnahme des Sportpark Ost wurde das Hallenbad Ende Juni 2025 dauerhaft geschlossen, da es das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht hat. Daraufhin wurde das Projekt „Zukunftssicherung städtisches Hallenbad“ mit Stadtratsbeschluss vom 27.03.2023 (VO/23/20363/DB2) beschlossen. Dieser Beschluss umfasste die Planung der dargestellten Variante B2 gemäß der Machbarkeitsstudie bis einschließlich Leistungsphase LPH 3. Der Planungsauftrag umfasste eine Bestandssanierung des Hauptgebäudes ergänzt durch einen Teilneubau mit einer Kostenprognose von 17,5 Mio. EUR. Zu dieser Kostenprognose wurden keine Index- und Risikokosten für den Betrachtungshorizont von 2022 bis zum Ende der Maßnahme, also Ende des Jahres 2029, hinzugerechnet. Ergebnisse der bisherigen Projektbearbeitung Wahl des Vergabeverfahrens Aufgrund der Komplexität der Bauaufgabe beabsichtigte die SBA zunächst - analog zum erfolgreichen Modell im Sportpark Ost - die Planung mittels Generalplanereinsatz abzuwickeln. Dies wurde vom Fördermittelgeber und der VOB-Stelle (Regierung Oberpfalz) als vergaberechtswidrig abgelehnt. Die Regierung der Oberpfalz hat stattdessen die Vergabe an einen Totalübernehmer, der sowohl die Planung als auch die schlüsselfertige Realisierung der Maßnahme übernimmt, vorgeschlagen. Für das Verfahren hat die SBA vom Fördergeber eine förderrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten. Daraufhin wurde das Verfahren gestartet. Status des Vergabeverfahrens Die SBA hat auf dieser Grundlage die Vergabeunterlagen vorbereitet und am 18.06.2025 öffentlich bekannt gemacht. Die (offen gehaltene) Ausschreibung zielte auf die in der Machbarkeitsstudie als beste und nachhaltigste Lösung gewählte Bestandssanierung (Variante B2) ab und versah einen solchen Lösungsansatz mit der höchstmöglichen Punktewertung. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein mehrstufiges Vergabeverfahren. Lediglich drei Bieterkonsortien haben sich beworben und auch die Eignung nachweisen können. Diese drei Konsortien wurden aufgefordert, in der zweiten Phase eine Vorplanung samt Erstangebot zu erstellen. Von den drei aufgeforderten Bieterkonsortien haben am 13.01.2026 zwei Konsortien ein Erstangebot eingereicht. Das dritte Konsortium hat abgesagt. Bieter A hat ein Angebot auf Basis der Variante B2 abgegeben. Die eingereichten Unterlagen entsprechen nicht der geforderten Tiefe der Vorplanung. Die abgegebenen Unterlagen sind sehr dürftig und weisen deutliche Lücken in der Ausarbeitung auf. Auf Rückfrage wurde mitgeteilt, dass die Kostenrisiken aus dem Bestand als sehr hoch bewertet und damit in das erbetene indikative Pauschalpreisangebot einkalkuliert wurden. Daher weicht das Angebot mit netto 29,7 Mio. EUR (ohne Wartungskosten) enorm vom Ansatz der Machbarkeitsstudie ab. Bieter B hat ein Angebot auf Basis eines kompletten Neubaus (Variante C) abgegeben, was im Verfahren nicht explizit ausgeschlossen war. Das Angebot ist vollständig und gut ausgearbeitet. Das Konsortium hat sich intensiv mit der Bestandsanalyse beschäftigt und mögliche Risiken abgewogen (z.B. schadhafter Beton). Deshalb hat sich das Bieterkonsortium für eine Neubauvariante anstelle des Teilneubaus (Variante B2) entschieden. Die Unterlagen überzeugen insbesondere durch eine kompakte, funktionale und gestalterisch ansprechende Neubauplanung. Das indikative Erstangebot liegt aber bei netto 29,5 Mio. EUR (ohne Wartungskosten). In einem Erstgespräch mit den beiden Bietern, hat der Bieter B (Neubau) signalisiert, dass es noch Einsparpotenziale gäbe, der Bieter A zeigte hier keine Möglichkeiten auf. Bewertung: Folgende Kosten, die üblicherweise nicht beim Totalübernehmer angesiedelt werden, sind zur Vollständigkeit hinzuzurechnen: - Kostengruppe 600 (Ausstattung) sowie Teile der Kostengruppe 700 (Baunebenkosten): ca. 1,6 Mio. EUR - Risikopuffer von etwa 5 % (ca. 1,5 Mio. EUR). Damit ergäbe sich ein Mittelbedarf von rund netto 32,6 Mio. EUR. Im Vergleich zur ursprünglichen Schätzung aus der Machbarkeitsstudie entspricht dies einer Kostensteigerung von rund 86 %. Vorgeschlagene weitere Vorgehensweise Das Vergabeverfahren führt somit zu keinem annehmbaren und wirtschaftlich vertretbaren Ergebnis. Die SBA empfiehlt deshalb, das Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Totalübernehmers aufzuheben. Die SBA schlägt deshalb vor, das Hallenbad unter Erhalt der bisherigen Kubatur und ohne größere funktionale Eingriffe einer Kernsanierung und Modernisierung zu unterziehen (Variante A). Die wesentlichen Funktionen, wie die Schwimmhalle, das Lehrschwimmbecken im UG und die Dampfsauna verbleiben. Die Gastronomie und das Wohnen entfallen zugunsten möglicher Nebenraumfunktionen (z. B. Umkleiden, Technik). Die Barrierefreiheit wird hergestellt. Schäden und Mängel werden beseitigt. Es sind weiterhin eine energetische Fassadensanierung, ein Fenstertausch sowie eine Erneuerung der Wärmeerzeugung und Oberflächen geplant. Aus der bayerischen FAG-Förderung können voraussichtlich bis zu 3 Mio. EUR für Schulschwimmen beantragt werden. Hier wurden bereits Vorgespräche geführt. Im neu aufgelegten, wettbewerblichen Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ sind Bewerbungen mit bis zu 8 Mio. EUR Fördersumme möglich. In diesem Programm werden Sanierungen gegenüber Ersatzneubauten bevorzugt behandelt. Im Aufruf aus dem Herbst 2025 wurde eine Bewerbung abgegeben, ein Ergebnis ist noch ausstehend. Sollte diese nicht erfolgreich sein, sind weitere Bewerbungen in folgenden Aufrufen noch möglich. Weitere Fördermöglichkeiten werden kontinuierlich geprüft und durch das Stadtwerk und die Kämmerei eruiert. Folgende Schritte sind jetzt notwendig: - Ausschreibung von Planungsleistungen mit stufenweisem Abruf, vorerst bis incl. Entwurfsplanung LPH3 und Kostenberechnung. - Die Abwicklung mit Einzelgewerken fordert stadtwerkseitig mehr Kapazitäten als die Vergabe an einen Totalübernehmer. Die SBA geht davon aus, dass die notwendigerweise sehr tief gehende Entwurfsplanung LPH 3 in der Jahresmitte 2028 abgeschlossen werden kann. Bei dieser Sanierung ist es besonders wichtig, genügend Zeit für eine ordentliche Bestandsaufnahme mit Bauteilöffnungen und Bestandsprüfungen und eventuellen Sanierungstests einzuplanen, um Kostenrisiken zu minimieren. Eine Wiedereröffnung sollte spätestens Mitte 2031, also ein Jahr später als bisher geplant, möglich sein. Aktuell sind im Wirtschaftsplan 1,15 Mio. EUR für Leistungen bis LPH 3 berücksichtigt. Davon wurden bisher für das Vergabeverfahren rund 247.000,00 EUR verbraucht. Für die bisherige Bearbeitung und die hier vorgeschlagene Projektänderung und Bearbeitung bis incl. Entwurfsplanung LPH3 werden voraussichtlich Gesamtmittel in Höhe von 1,5 Mio. EUR netto benötigt, was einer Aufstockung des Planungsbudgets um bis zu 350 TEUR bedarf. Diese zusätzlich notwendigen Mittel sollen über die SBA finanziert werden. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 werden die Planungsergebnisse und die Kostenberechnung dem Stadtrat zur Entscheidung der weiteren Vorgehensweise vorgelegt. Anlage: KlimavorbehaltAnlagen
Anlage Klimavorbehalt Stufe 3_Hallenbad_Planung (163 KB) -
Jugendzentrum Don Bosco Zuschuss zur Sanierung der Mehrzweckhalle Maßnahmen- und Mittelbereitstellungsbeschluss Zustimmung
Stimmenverteilung
46 JA-Stimmen | 19 UnklarCSU- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Abwesend
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Ja
- Ellen Bogner Abwesend
- Erich Tahedl Ja
- Haritun Sarik Ja
- Jürgen Eberwein Ja
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Marcus Troidl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Tim Helmes Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Jürgen Mistol Ja
- Maria Simon Ja
- Michael Achmann-Denkler Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yasmin Hopp Abwesend
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Evelyn Kolbe-Stockert Ja
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Bettina Simon Ja
- Ernst Zierer Ja
- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Erhard Brucker Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Kerstin Radler Ja
- Ludwig Artinger Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
- Joachim Graf Ja
FDP- Gabriele Opitz Ja
- Horst Meierhofer Ja
BSW- Irmgard Freihoffer Ja
CSB- Christian Janele Ja
Die PARTEI- Ingo Frank Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Parteilos / Unbekannt- Andrea Diermeier Unklar
- Andreas Träg Unklar
- Cassandra Andraschko Unklar
- Christian Eberl Unklar
- Claudia Neumaier Unklar
- Gwydion Kunz Unklar
- Hermann Auer Unklar
- Julia Lang Unklar
- Laura-Ann Neumann Unklar
- Lisa Brenner Unklar
- Ludwig Schifferl Unklar
- Lukas Daiser Unklar
- Michael Schien Unklar
- Michelle Hake Unklar
- Nikolai Sitschow Unklar
- Sebastian Wanner Unklar
- Thomas Zeilhofer Unklar
- Ute Frei Unklar
- Yassin Domke Unklar
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
1. Der Stadtrat beschließt: Zum Zwecke der Sanierung bzw. Modernisierung der Mehrzweckhalle im Don-Bosco- Zentrum Regensburg wird vorbehaltlich der Mittelbereitstellung ein Zuschuss in Höhe von 160.000 Euro gewährt. 2. Eine Beschlussnachverfolgung ist nicht erforderlich.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Das Don-Bosco-Zentrum Regensburg beantragt einen Zuschuss in Höhe von 160.000 Euro für die Sanierung des Bewegungs- und Mehrzweckraumes. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 980.233,37 Euro. Die verbleibenden Kosten sollen über Stiftungs- sowie Eigenmittel des Trägers finanziert werden. Antrag und Kostenschätzung sind als Anlagen beigefügt. Der Mehrzweckraum muss umfassend grundsaniert und modernisiert werden. Neben der Erneuerung des Hallenbodens sind auch elektro- und lüftungstechnische Anlagen sowie Teile der Innenausstattung zu erneuern. Vorgesehen sind unter anderem die Sanierung des Hallenbodens, die Erneuerung der Hallenwände (Prallwände), das Öffnen der Wand zum Innenhof des Jugendtreffs, der Einbau von Türen und Isolierfenstern mit Prallschutzglas sowie neue Lüftungs- und Belüftungselemente. Darüber hinaus werden technische Einbauten, Lüftung und Brandschutz auf den aktuellen Stand gebracht. Im Zuge der Maßnahme wird außerdem die Nutzung der Halle einschließlich des Außenbereichs (Innenhof) für bis zu 199 Personen geprüft und entsprechend baulich ermöglicht. Der Jugendtreff Don Bosco ist die einzige Einrichtung der kommunalen Jugendarbeit im Regensburger Westen und stellt für viele Kinder und Jugendliche einen zentralen und attraktiven Treffpunkt dar. Der Regensburger Westen ist seit Jahren der größte Stadtbezirk der Stadt Regensburg. In den vergangenen Jahren ist der Stadtteil insbesondere durch das Dörnberg-Quartier weitergewachsen. Die Nachverdichtung sowie die Neubebauung im Dörnberg-Quartier sind durch eine vergleichsweise hohe bauliche Dichte geprägt. Neben gut situierten Haushalten in Einfamilienhäusern leben im Regensburger Westen auch zahlreiche Menschen in teilweise beengten Wohnverhältnissen im sozialen Wohnungsbau. Im Stadtteil sind verschiedene Vereine, Verbände sowie Kirchengemeinden aktiv. Der freie Träger Don Bosco betreibt jedoch den einzigen Jugendtreff im Stadtwesten. Die Mehrzweckhalle des Jugendtreffs Don Bosco ist für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) im Stadtteil von zentraler Bedeutung. Sie ermöglicht vielfältige und niedrigschwellige Bewegungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, unabhängig von Vereinsmitgliedschaften oder den finanziellen Möglichkeiten der Familien. Die Halle ist ein wesentlicher Bestandteil des Jugendtreffs und schafft Voraussetzungen für zahlreiche Angebote. Für viele Kinder und Jugendliche wirkt die Halle als attraktiver niedrigschwelliger Zugfaktor, der sie motiviert, den Jugendtreff aufzusuchen und an den Angeboten teilzunehmen. Darüber hinaus wird die Halle auch von Kooperationspartnern des Jugendtreffs für Angebote für Kinder und Jugendliche genutzt. Sie dient zudem als wichtiger Veranstaltungsort für größere Feste und öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen im Stadtteil, die zur Sichtbarkeit der Jugendarbeit beitragen sowie die Vernetzung von Familien und Nachbarschaft fördern. Zusätzlich nutzt die Schule Pindl die Halle für den regulären Sportunterricht. Auch das Albertus-Magnus-Gymnasium greift auf den offenen Jugendtreff sowie die Mehrzweckhalle zurück, um fehlende Räume im Rahmen der Ganztagsbetreuung zu kompensieren. Die Mehrzweckhalle gehört zu den wenigen verfügbaren Spiel- und Bewegungsflächen für Kinder und Jugendliche im inneren Stadtwesten. Zwar befindet sich am östlichen Rand des Stadtteils der Stadtpark mit einem Spielplatz, zudem sind im Dörnberg-Quartier neue Spielflächen entstanden. Insgesamt stehen im Stadtteil jedoch nur begrenzt öffentlich zugängliche Bewegungs- und Freizeitflächen zur Verfügung, insbesondere für Jugendliche. Aufgrund der dichten Bebauung und fehlender Freiflächen bestehen zudem kaum Möglichkeiten, zusätzliche öffentliche Spiel- oder Bewegungsflächen zu schaffen. Die großzügigen Flächen im Donaupark sind für viele Kinder und Jugendliche aus dem inneren Westen nur eingeschränkt erreichbar, da sie vergleichsweise weit entfernt liegen. Das Amt für kommunale Jugendarbeit bewertet die Mehrzweckhalle daher als essenziellen Bestandteil der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Stadtwesten. Entsprechende alternative Angebote stehen im Stadtteil nicht zur Verfügung. Angesichts der zu erwartenden steigenden Zahl von Kindern und Jugendlichen im Stadtteil ist von einem zunehmenden Bedarf auszugehen. Aus den genannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, dem beantragten Zuschuss in der vorgeschlagenen Höhe zuzustimmen. Die erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 160.000 € stehen im Haushaltsjahr 2026 nicht zur Verfügung und müssten bei HHST 1.4608.9880 (Jugendzentren in freier Trägerschaft, Investitionskostenzuschuss) außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung könnte durch Minderausgaben bei HHST 1.4601.950002(Kinderspielplatz Kirchweg) erfolgen. Die Mittelbereitstellung wird durch Veranschlagung im Nachtragshaushaltsplan 2026 abgelöst. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt, da im Rahmen der Jahresrechnung 2026 des Haushalts der Stadt Regensburg berichtet wird.Anlagen
Anlage: Klimavorbehalt Antrag auf Förderung durch den Träger Kostenschätzung des Trägers für die Sanierungsmaßnahme -
Konsolidierung der Personalausgaben der Stadt Regensburg; Eckwert und Grundsätze für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2027 Zustimmung
Stimmenverteilung
29 JA-Stimmen | 17 NEIN-Stimmen | 19 UnklarCSU- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Abwesend
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Ja
- Ellen Bogner Abwesend
- Erich Tahedl Ja
- Haritun Sarik Ja
- Jürgen Eberwein Ja
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Marcus Troidl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Tim Helmes Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Nein
- Dr. Helene Sigloch Nein
- Dr. Stefan Christoph Nein
- Hans Teufl Nein
- Jürgen Mistol Nein
- Maria Simon Nein
- Michael Achmann-Denkler Nein
- Monir Shahedi Nein
- Theresa Eberlein Nein
- Wiebke Richter Abwesend
- Yasmin Hopp Abwesend
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Evelyn Kolbe-Stockert Ja
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Bettina Simon Nein
- Ernst Zierer Nein
- Florian Rottke Nein
- Joachim Wolbergs Nein
- Thomas Mayr Nein
- Thomas Thurow Nein
AfD- Erhard Brucker Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Kerstin Radler Ja
- Ludwig Artinger Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
- Joachim Graf Ja
FDP- Gabriele Opitz Ja
- Horst Meierhofer Ja
BSW- Irmgard Freihoffer Nein
CSB- Christian Janele Ja
Die PARTEI- Ingo Frank Ja
Ribisl- Jakob Friedl Nein
Parteilos / Unbekannt- Andrea Diermeier Unklar
- Andreas Träg Unklar
- Cassandra Andraschko Unklar
- Christian Eberl Unklar
- Claudia Neumaier Unklar
- Gwydion Kunz Unklar
- Hermann Auer Unklar
- Julia Lang Unklar
- Laura-Ann Neumann Unklar
- Lisa Brenner Unklar
- Ludwig Schifferl Unklar
- Lukas Daiser Unklar
- Michael Schien Unklar
- Michelle Hake Unklar
- Nikolai Sitschow Unklar
- Sebastian Wanner Unklar
- Thomas Zeilhofer Unklar
- Ute Frei Unklar
- Yassin Domke Unklar
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Brücke, Fr. Stadträtin Freihoffer, Hr. Stadtrat FriedlBeschluss
Der Stadtrat beschließt: Für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2027 gelten folgende Grundsätze: 1. Insoweit neu beantragte konzernfinanzierte Stellenschaffungen oder Stundenmehrungen sind nur statthaft, sofern eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: a) Sie sind zur Erfüllung zwingender gesetzlicher Aufgaben unvermeidbar notwendig. b) Sie sind zur vertragsgemäßen Erfüllung einer fortbestehenden vertraglichen Verpflichtung der Stadt Regensburg oder einer Aufgabe, deren Wahrnehmung durch einen entsprechenden Grundlagenbeschluss des Stadtrates oder eines Ausschusses vorgegeben ist, unvermeidbar notwendig. c) Sie werden durch entsprechende Einsparungen ausgeglichen. Einsparungen, die im Stellenplan nicht zeitgleich mit der Stellenschaffung eintreten, sind durch Wegfall- oder Umwandlungsvermerke (kw- oder ku-Vermerke) abzubilden. Der Vollzug dieser Vermerke muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum Ablauf des übernächsten auf die Stellenschaffung folgenden Haushaltsjahres erfolgen. Eine Veränderung derartiger kw- oder ku-Vermerke ist ausgeschlossen. 2. Für die Erhöhung des nicht durch Einsparungen ausgeglichenen Stellenvolumens, gilt im Stellenplan zum Haushalt 2027 der Eckwert von höchstens 25,0 Vollzeitäquivalenten. Für den Stellenplan zum Nachtragshaushalt 2027 sind grundsätzlich keine volumenerhöhenden Veränderungen vorgesehen. Ausnahmen hiervon gelten lediglich bei unerwartet aufgetretenem, erheblichem und nicht abwendbarem Aufgabenzuwachs im Bereich zwingender gesetzlicher Aufgaben oder vertraglicher Verpflichtungen. Hierfür gilt ein Eckwert von höchstens 10,0 Vollzeitäquivalenten. Maßgeblich für die Berechnung des Saldos ist der Stand des Stellenplans zum Haushalt 2026 bzw. in der Fassung des Nachtragshaushalts. 3. Ausgenommen von dem unter Ziffer 2 festgelegten Eckwert sind Stellen von Einrichtungen, die unmittelbar und zwingend einem gesetzlich vorgegebenen Anstellungsschlüssel unterliegen oder kostenrechnende Einrichtungen, die kostendeckende Gebühren erheben. Gleiches gilt für Stellen, deren Kosten vollständig durch Kostenersatz von Dritten oder Einsparungen an anderer Stelle gedeckt sind. 4. Eine Beschlussnachverfolgung findet statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Die Haushaltslage der Stadt Regensburg ist weiterhin angespannt. Auch wenn dies zum Teil durch von der Stadt nicht beeinflussbare Umstände verursacht ist, muss die Haushaltskonsolidierung oberstes Ziel bleiben. Sämtliche Haushaltspositionen sind auf ihre unbedingte Erforderlichkeit hin zu überprüfen, das Leistbare ist strikt vom Wünschenswerten abzugrenzen. Im Jahr 2026 sind die Personalausgaben mit ca. 335,7 Mio. € veranschlagt, was mit knapp 34,0 % (Vorjahr: 34,4 %) einen wesentlichen Kostenblock im städtischen Verwaltungshaushalt ausmacht. Die Konsolidierung der Personalausgaben ist daher im Interesse der Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit mit Nachdruck zu verfolgen. Der Vorgabe eines restriktiven Eckwertes und entsprechender Bewirtschaftungsgrundsätze durch den Stadtrat kommt dabei im Rahmen seines Budgetrechts eine wichtige Bedeutung zu. 1. Wirkung des Eckwerts bei der Aufstellung des Stellenplans im Rückblick 1.1 Stellenplan zum Haushalt 2023 Für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2023 galt auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 28.07.2022 (Drucksachennummer VO/22719248716) erstmals ein Eckwert, der in Höhe von 15,0 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) vorgegeben war. Um diesen Eckwert durfte das Volumen des Stellenplans zum Haushalt 2023 im Vergleich zum Vorjahr anwachsen, sofern und soweit es zur Erfüllung zwingender gesetzlicher Aufgaben unabdingbar notwendig ist. Ausnahmen von diesem Eckwert galten für Stellenschaffungen, die zur Erfüllung eines gesetzlich vorgegeben Anstellungsschlüssel notwendig waren, für Stellenschaffungen, die in voller Höhe durch Einsparungen kompensiert werden oder für budgetfinanzierte Stellenschaffungen, da letztere nicht zu einer Erhöhung des Personalkostenbudgets führen. Maßgeblich für die Wirksamkeit des Eckwertes ist nach Beschlusslage die Differenz des Stellenvolumens im Stellenplan zum Haushalt 2022 (in der Fassung des Nachtragshaushaltes) im Vergleich zu dem des Haushalts 2023. Diese Differenz kann erst bei der abschließenden Erstellung des Stellenplans ermittelt werden und berücksichtigt u. a. auch den erfolgten Vollzug von kw-Vermerken. Sie stellt sich wie folgt dar: Stellenvolumen Stellenplan HH 2023 3.807,61 VZÄ abzüglich Stellenvolumen Stellenplan HH 2022 (i. d. F. NHH) 3.799,21 VZÄ Differenz 8,40 VZÄ Der für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2023 einzuhaltende Eckwert wurde um 6,60 VZÄ unterschritten. 1.2 Stellenplan zum Nachtragshaushalt 2023 Für die Aufstellung des Stellenplans zum Nachtragshaushalt 2023 waren auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 28.07.2022 grundsätzlich keine Stellenschaffungen vorgesehen (Eckwert 0,0 VZÄ). Gleichwohl brachte der Nachtragshaushalt einen Volumenzuwachs: Stellenvolumen Stellenplan HH 2023 (i. d. F. NHH) 3.865,80 VZÄ abzüglich Stellenvolumen Stellenplan HH 2023 3.807,61 VZÄ Differenz 58,19 VZÄ Tatsächlich wurde vom Personalausschuss am 14.06.2023 zum Nachtragshaushalt 2023 ein Stellenzuwachs (on top) in Höhe von 59,95 VZÄ empfohlen. Unter Berücksichtigung der Stellenschaffungen, die einem Anstellungsschlüssel unterfallen ( unabweisbar), den Stellenschaffungen für kostenrechnende Einrichtung oder andere Aufgabenbereiche mit vollständiger Kostendeckung ( Refinanzierung) und budgetfinanzierter Stellenschaffungen ( keine Erhöhung der Personalkostenbudgets) entfielen 17,0 VZÄ auf Stellenschaffungen beim Amt für Soziales und dem Amt für Jugend und Familie auf unabweisbare Stellenschaffungen im Zusammenhang mit der Wohngeldreform. Wie bekannt war eine Gesetzesänderung mit derart gravierenden unmittelbaren Auswirkungen auf Fallzahlen und Personalbedarf in den letzten Jahrzehnten beispiellos und nicht vorhersehbar gewesen. Insoweit lag also eine Ausnahmesituation vor, ohne deren Eintritt der Eckwert (0,0 VZÄ) eingehalten worden wäre. 1.3 Stellenplan zum Haushalt 2024 Für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2024 galt auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 29.06.2023 ein Eckwert in Höhe von 25,0 VZÄ. Die Bewirtschaftungsgrundsätze wurden dahingehend ergänzt, dass im Rahmen des Eckwertes auch Stellenschaffungen oder Stundenmehrungen statthaft sind, die zur vertragsgemäßen Erfüllung einer fortbestehenden vertraglichen Verpflichtung der Stadt Regensburg oder einer Aufgabe, deren Wahrnehmung durch einen entsprechenden Grundlagenbeschluss des Stadtrates oder eines Ausschusses vorgegeben ist, unvermeidbar notwendig sind. Die maßgebliche Differenz zum Vorjahreshaushalt stellt sich wie folgt dar: Stellenvolumen Stellenplan HH 2024 3.943,24 VZÄ abzüglich Stellenvolumen Stellenplan HH 2023 (i. d. F. NHH) 3.865,80 VZÄ Differenz 77,44 VZÄ Der Stellenzuwachs liegt damit um 52,44 VZÄ höher als der Eckwert (25,0 VZÄ). Tatsächlich wurde vom Personalausschuss am 16.10.2023 zum Haushalt 2024 ein Stellenzuwachs (on top) in Höhe von 82,04 VZÄ empfohlen. Unter Berücksichtigung der Stellenschaffungen, die einem Anstellungsschlüssel unterfallen ( unabweisbar), den Stellenschaffungen für kostenrechnende Einrichtung oder andere Aufgabenbereiche mit vollständiger Kostendeckung ( Refinanzierung) und budgetfinanzierter Stellenschaffungen ( keine Erhöhung der Personalkostenbudgets) verblieb effektiv ein Volumen von 24,91 VZÄ, das nach den geltenden Bewirtschaftungsgrundsätzen dem Eckwert unterfiel. Der Eckwert wurde also eingehalten. 1.4 Stellenplan zum Nachtragshaushalt 2024 Für die Aufstellung des Stellenplans zum Nachtragshaushalt 2023 waren auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 29.06.2023 grundsätzlich keine volumenerhöhenden Veränderungen vorgesehen. Ausnahmen hiervon galten lediglich bei unerwartet aufgetretenem, erheblichem und nicht abwendbarem Aufgabenzuwachs im Bereich zwingender gesetzlicher Aufgaben oder vertraglicher Verpflichtungen. Hierfür galt ein Eckwert in Höhe von 10,0 VZÄ. Stellenvolumen Stellenplan HH 2024 (i. d. F. NHH) 3.974,67 VZÄ abzüglich Stellenvolumen Stellenplan HH 2024 3.943,24 VZÄ Differenz 31,43 VZÄ Der Stellenzuwachs liegt damit um 21,43 VZÄ höher als der Eckwert (10,0 VZÄ). Tatsächlich wurde vom Personalausschuss am 13.06.2024 zum Nachtragshaushalt 2024 ein Stellenzuwachs (on top) in Höhe von 31,77 VZÄ empfohlen. Unter Berücksichtigung der Stellenschaffungen, die einem Anstellungsschlüssel unterfallen ( unabweisbar), den Stellenschaffungen für kostenrechnende Einrichtung oder andere Aufgabenbereiche mit vollständiger Kostendeckung ( Refinanzierung) und budgetfinanzierter Stellenschaffungen ( keine Erhöhung der Personalkostenbudgets) verblieb effektiv ein Volumen von 9,81 VZÄ, das nach den geltenden Bewirtschaftungsgrundsätzen dem Eckwert unterfiel. Der Eckwert wurde also eingehalten. 1.5 Stellenplan zum Haushalt 2025 Für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2025 galt auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 20.06.2024 ein Eckwert in Höhe von 25,0 VZÄ sowie zum Nachtragshaushalt 2025 in Höhe von 10,0 VZÄ. Die Bewirtschaftungsgrundsätze wurden dahingehend ergänzt, dass Stellen, deren Kosten vollständig durch Kostenersatz von Dritten oder Einsparungen an anderer Stelle gedeckt sind, vom Eckwert ausgenommen sind, da hierdurch keine Mehrbelastung des städtischen Haushalts eintritt. Die maßgebliche Differenz zum Vorjahreshaushalt stellt sich wie folgt dar: Stellenvolumen Stellenplan HH 2025 4.022,35 VZÄ abzüglich Stellenvolumen Stellenplan HH 2024 (i. d. F. NHH) 3.974,67 VZÄ Differenz 47,68 VZÄ Der Stellenzuwachs liegt damit um 22,68 VZÄ höher als der Eckwert (25,0 VZÄ). Tatsächlich wurde vom Personalausschuss am 10.10.2024 zum Haushalt 2025 ein Stellenzuwachs (on top) in Höhe von 57,64 VZÄ empfohlen. Unter Berücksichtigung der Stellenschaffungen, die einem Anstellungsschlüssel unterfallen ( unabweisbar), den Stellenschaffungen für kostenrechnende Einrichtung oder andere Aufgabenbereiche mit vollständiger Kostendeckung ( Refinanzierung) und budgetfinanzierter Stellenschaffungen ( keine Erhöhung der Personalkostenbudgets) verblieb effektiv ein Volumen von 24,46 VZÄ, das nach den geltenden Bewirtschaftungsgrundsätzen dem Eckwert unterfiel. Der Eckwert wurde also eingehalten. 1.6 Stellenplan zum Nachtragshaushalt 2025 Für die Aufstellung des Stellenplans zum Nachtragshaushalt 2025 waren auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 20.06.2024 grundsätzlich keine volumenerhöhenden Veränderungen vorgesehen. Ausnahmen hiervon galten lediglich bei unerwartet aufgetretenem, erheblichem und nicht abwendbarem Aufgabenzuwachs im Bereich zwingender gesetzlicher Aufgaben oder vertraglicher Verpflichtungen. Hierfür galt ein Eckwert in Höhe von 10,0 VZÄ. Stellenvolumen Stellenplan HH 2025 (i. d. F. NHH) 4.047,87 VZÄ abzüglich Stellenvolumen Stellenplan HH 2025 4.022,35 VZÄ Differenz 25,52 VZÄ Der Stellenzuwachs liegt damit um 15,52 VZÄ höher als der Eckwert (10,0 VZÄ). Tatsächlich wurde vom Personalausschuss am 04.06.2025 zum Nachtragshaushalt 2025 ein Stellenzuwachs (on top) in Höhe von 26,47 VZÄ empfohlen. Unter Berücksichtigung der Stellenschaffungen, die einem Anstellungsschlüssel unterfallen ( unabweisbar), den Stellenschaffungen für kostenrechnende Einrichtung oder andere Aufgabenbereiche mit vollständiger Kostendeckung ( Refinanzierung) und budgetfinanzierter Stellenschaffungen ( keine Erhöhung der Personalkostenbudgets) verblieb effektiv ein Volumen von 10,56 VZÄ, das nach den geltenden Bewirtschaftungsgrundsätzen dem Eckwert unterfiel. Der Eckwert wurde damit geringfügig überschritten. 1.7 Stellenplan zum Haushalt 2026 Für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2026 galt auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 27.02.2025 ein Eckwert in Höhe von 25,0 VZÄ sowie zum Nachtragshaushalt 2026 in Höhe von 10,0 VZÄ. Die maßgebliche Differenz zum Vorjahreshaushalt stellt sich wie folgt dar: Voraussichtliches Stellenvolumen Stellenplan HH 2026 4.141,77 VZÄ abzüglich Stellenvolumen Stellenplan HH 2025 (i. d. F. NHH) 4.047,87 VZÄ Differenz 93,90 VZÄ Der Stellenzuwachs liegt damit um 68,90 VZÄ höher als der Eckwert (25,0 VZÄ). Tatsächlich wurde vom Personalausschuss am 22.10.2025 zum Haushalt 2026 ein Stellenzuwachs (on top) in Höhe von 99,95 VZÄ empfohlen. Unter Berücksichtigung der Stellenschaffungen, die einem Anstellungsschlüssel unterfallen ( unabweisbar), den Stellenschaffungen für kostenrechnende Einrichtung oder andere Aufgabenbereiche mit vollständiger Kostendeckung ( Refinanzierung) und budgetfinanzierter Stellenschaffungen ( keine Erhöhung der Personalkostenbudgets) verblieb bereinigt um Stellenschaffungen für Zwecke der zivilen Verteidigung effektiv ein Volumen von 24,24 VZÄ, das nach den geltenden Bewirtschaftungsgrundsätzen dem Eckwert unterfiel. Der Eckwert wurde also eingehalten. 2. Eckwert und Grundsätze für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushaltsjahr 2027 2.1 Eckwert Wie die vorangegangenen Ausführungen zeigen, hat sich der Eckwert als hochwirksames Steuerungsinstrument erwiesen, um den weiteren Stellenaufwuchs signifikant zu bremsen. Bei allen Stellenplandurchgängen lagen deutlich über dem Eckwert liegende Stellenanforderungen der Dienststellen vor, die grundsätzlich auch als gerechtfertigt zu betrachten gewesen wären. Es wird daher vorgeschlagen, für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushaltsjahr 2027 wieder einen Eckwert festzulegen und diese Praxis auch in den Folgejahren beizubehalten. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und erwarteter Aufgabenzuwächse bei zwingenden gesetzlichen Aufgaben wird ein Eckwert von jeweils höchstens 25,0 VZÄ im Stellenplan zum Haushalt 2027 und 10,0 VZÄ im Stellenplan zum Nachtragshaushalt 2027 als realistische Planungsgröße betrachtet. Bezogen auf das Stellenvolumen des Stellenplans zum Haushalt 2026 wäre dies in Summe ein prozentualer Zuwachs von 0,85 %. 2.2 Grundsätze für die Aufstellung des Stellenplans im Haushaltsjahr 2027 Ferner wird vorgeschlagen, der Aufstellung des Stellenplans folgende Grundsätze zugrunde zu legen, die unverändert denen des Vorjahres entsprechen: - Insoweit neu beantragte konzernfinanzierte Stellenschaffungen oder Stundenmehrungen sind nur statthaft, sofern eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: a) Sie sind zur Erfüllung zwingender gesetzlicher Aufgaben unvermeidbar notwendig. b) Sie sind zur vertragsgemäßen Erfüllung einer fortbestehenden vertraglichen Verpflichtung der Stadt Regensburg oder einer Aufgabe, deren Wahrnehmung durch einen entsprechenden Grundlagenbeschluss des Stadtrates oder eines Ausschusses vorgegeben ist, unvermeidbar notwendig. c) Sie werden durch entsprechende Einsparungen ausgeglichen. Einsparungen, die im Stellenplan nicht zeitgleich mit der Stellenschaffung eintreten, sind durch Wegfall- oder Umwandlungsvermerke (kw- oder ku-Vermerke) abzubilden. Der Vollzug dieser Vermerke muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum Ablauf des übernächsten auf die Stellenschaffung folgenden Haushaltsjahres erfolgen. Eine Veränderung derartiger kw- oder ku-Vermerke ist ausgeschlossen. Zur Erläuterung: Auch in Zeiten notwendiger Haushaltskonsolidierung braucht es ein Mindestmaß an Handlungsspielraum, um handlungs- und gestaltungsfähig zu bleiben. Die Ausgleichsmöglichkeit durch Einsparungen entspricht dem Grundprinzip der bei der Stadt Regensburg vorherrschenden dezentralen Ressourcenverantwortung und stärkt die Dispositionsmöglichkeiten aber auch die Verantwortlichkeit auf Ebene der Direktorien und Referate. Sie erhöht den Anreiz, Abläufe und Prozesse zu optimieren. Damit werden Haushaltskonsolidierung und Aufgabenkritik (Vollzugskritik) wirksam verzahnt. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich dieser Effekt erst allmählich einstellt. Die Realisierung der angebotenen Einsparungen wird durch die Unabänderlichkeit der gesetzten ku- oder kw-Vermerke wirksam abgesichert. Ggf. auftretenden Unterschiede bei der Wertigkeit von zur Einsparung angebotenen und neu geschaffenen Stelle sind in den Personalkostenbudgets aufzufangen. - Für die Erhöhung des nicht durch Einsparungen ausgeglichenen Stellenvolumens, gilt im Stellenplan zum Haushalt 2027 ein Eckwert von höchstens 25,0 VZÄ. Zur Erläuterung: Die Bandbreite der saldierten Stellenzuwächse pro Haushaltsjahr lag in den Haushaltsjahren 2011 bis 2022 zwischen 23,55 Vollzeitäquivalenten (niedrigster Wert) und 196,46 Vollzeitäquivalenten (höchster Wert). In keinem dieser Haushaltsjahre bestanden Eckwerte zur Aufstellung des Stellenplans. Der nunmehr vorgeschlagene Eckwert orientiert sich als restriktive Vorgabe am niedrigsten Wert. - Für den Stellenplan zum Nachtragshaushalt 2027 sind grundsätzlich keine volumenerhöhenden Veränderungen vorgesehen. Ausnahmen hiervon gelten lediglich bei unerwartet aufgetretenem, erheblichem und nicht abwendbarem Aufgabenzuwachs im Bereich zwingender gesetzlicher Aufgaben oder vertraglicher Verpflichtungen. Der Zuwachs ist auch hier durch einen Eckwert von höchstens 10,0 VZÄ begrenzt. Zur Erläuterung: Die restriktive Handhabung des Nachtragshaushalts entspricht den gesetzlichen Vorgaben und fördert die Haushaltsdisziplin. Die bisherigen Erfahrungen haben allerdings gezeigt, dass Bedarfslagen eintreten können, die seitens der Stadt weder beeinflusst noch aufgeschoben werden können. Der Ausnahmetatbestand ist hinreichend restriktiv gefasst, sodass nur außergewöhnliche Situationen davon erfasst sein werden. Der Eckwert gewährleistet zusätzlich die Anlegung eines strengen Maßstabs. - Ausgenommen sind Stellen von Einrichtungen, die unmittelbar und zwingend einem gesetzlich vorgegebenen Anstellungsschlüssel unterliegen oder kostenrechnende Einrichtungen, die kostendeckende Gebühren erheben. Gleiches gilt für Stellen, deren Kosten vollständig durch Kostenersatz von Dritten oder Einsparungen an anderer Stelle gedeckt sind. Zur Erläuterung: Unter die Ausnahme fallen im Wesentlichen Stellen, die dem Anstellungsschlüssel nach § 17 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (AVBayKiBiG) fallen. Mit dem Betrieb von Einrichtungen geht in diesem Bereich zwingend Stellen- und Personalbedarf einher. Die Ausnahme erstreckt sich deshalb auf alle vorstehenden Grundsätze. Sie gilt ausdrücklich nicht für anderes Personal in diesen Bereichen. Außerdem sind Stellen sind Stellen mit vollständiger Refinanzierung vom Eckwert ausgenommen, da hier keine Mehrbelastung des städtischen Haushalts eintritt. Die allgemein geltenden städtischen Regelungen zur Budgetierung bzw. Personalkostenbudgetierung werden von diesen Grundsätzen nicht berührt.Anlagen
Keine Daten. -
Bericht über den Vollzug des Haushaltsplanes 2025 zum 31.12.2025 - vorläufiger Rechnungsabschluss 2025 - Zustimmung
Stimmenverteilung
46 JA-Stimmen | 19 UnklarCSU- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Abwesend
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Ja
- Ellen Bogner Abwesend
- Erich Tahedl Ja
- Haritun Sarik Ja
- Jürgen Eberwein Ja
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Marcus Troidl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Tim Helmes Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Jürgen Mistol Ja
- Maria Simon Ja
- Michael Achmann-Denkler Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yasmin Hopp Abwesend
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Evelyn Kolbe-Stockert Ja
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Bettina Simon Ja
- Ernst Zierer Ja
- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Erhard Brucker Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Kerstin Radler Ja
- Ludwig Artinger Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
- Joachim Graf Ja
FDP- Gabriele Opitz Ja
- Horst Meierhofer Ja
BSW- Irmgard Freihoffer Ja
CSB- Christian Janele Ja
Die PARTEI- Ingo Frank Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Parteilos / Unbekannt- Andrea Diermeier Unklar
- Andreas Träg Unklar
- Cassandra Andraschko Unklar
- Christian Eberl Unklar
- Claudia Neumaier Unklar
- Gwydion Kunz Unklar
- Hermann Auer Unklar
- Julia Lang Unklar
- Laura-Ann Neumann Unklar
- Lisa Brenner Unklar
- Ludwig Schifferl Unklar
- Lukas Daiser Unklar
- Michael Schien Unklar
- Michelle Hake Unklar
- Nikolai Sitschow Unklar
- Sebastian Wanner Unklar
- Thomas Zeilhofer Unklar
- Ute Frei Unklar
- Yassin Domke Unklar
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Stadtrat beschließt: Der Stadtrat nimmt den Bericht über den Vollzug des Haushaltsplanes 2025 zum Stand 31.12.2025 (vorläufiger Rechnungsabschluss 2025) zur Kenntnis. Die Zuführungen vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt und umgekehrt sowie die Entnahmen und Zuführungen von den bzw. an die Rücklagen, die im Rahmen des Rechnungsabschlusses über die Haushaltsansätze hinaus gebucht wurden, werden genehmigt. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
I. Allgemeines Dieser Bericht über den vorläufigen Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2025 baut auf den Zahlen zum 31.03.2026 für 2025 und der vorläufigen Jahresrechnung aus der Finanzsoftware OK.FIS auf. Die Restebildungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (siehe VO/26/22896/20) sind berücksichtigt. II. Vorläufiger Abschluss Die Ermittlung des Jahresergebnisses 2025 wird auf der folgenden Seite dargestellt. III. Haushaltsentwicklung 1. Einnahmen des Verwaltungshaushalts Mit dem Rechnungsergebnis (RE) von 925,1 Mio. € in Einnahmen und Ausgaben überschritt der Verwaltungshaushalt das vorgesehene Volumen von 920,5 Mio. € um rd. 4,6 Mio. € (d.s. 0,5 %). Die Rechnungsergebnisse der Hauptgruppen weichen folgendermaßen von den Haushaltsansätzen ab: Haupt-gruppe Bezeichnung HhAnsatz 2025 Rechnungsergebnis 2025 AbweichungHhAnsatz / Rechnungsergebnis absolut in € relativ in % HGr. 0 Steuern und Allgemeine Zuweisungen 482.565.000 € 503.831.591,72 € 21.266.591,72 € 4,41% HGr. 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 385.893.450 € 370.128.417,84 € -15.765.032,16 € -4,09% HGr. 2 Sonstige Finanzeinnahmen 52.077.700 € 51.180.272,13 € -897.427,87 € -1,72% Summe 920.536.150 € 925.140.281,69 € 4.604.131,69 € 0,50% Mit 3,95 Mio. € wurden um 0,25 Mio. € mehr an Einnahmen als im Vorjahr (3,7 Mio. €) global gem. Ziffer 5 der VV zu § 79 KommHV - Kameralistik - vorläufig niedergeschlagen. Bei Überprüfung der Kasseneinnahmereste wurde ermittelt, dass ausstehende Einnahmen in v. g. Höhe voraussichtlich nicht mehr eingehen werden. Sie wurden 2025 in Abgang und 2026 wieder zu Soll gestellt, wodurch ihre Verfolgung gewährleistet wird. Die Globalniederschlagungen teilen sich folgendermaßen auf: Steuern (HGr. 0) 3.304 T€ Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (HGr. 1) 272 T€ Sonstige Finanzeinnahmen (HGr. 2) 374 T€ gesamt 3.950 T€ Insbesondere wurden in 2025 bei der Gewerbesteuer 3,3 Mio. € und damit 0,1 Mio. € weniger global niedergeschlagen. Zusätzlich mussten bei der Gewerbesteuer in 2025 (befristete und unbefristete) Einzelniederschlagungen mit 1.220.351,61 € auf 81 Finanzadressen (2024: 603.912,66 € bei 39 Finanzadressen) durchgeführt werden. Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen (Hauptgruppe 0) Überblick Hauptgruppe 0 Rechnungser-gebnis 2024 HhAnsatz 2025 Rechnungsergebnis 2025 Abweichung HhAnsatz / Rechnungsergebnis absolut in € relativ in % 443.288.444,30 € 482.565.000 € 503.831.591,72 € 21.266.591,72 € 4,41% Die Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen (HGr. 0) überschritten mit 503,8 Mio. € die Haushaltsansätze (482,6 Mio. €) um 21,3 Mio. € (4,4 %) und lagen um 60,5 Mio. € bzw. 13,7 % über dem Rechnungsergebnis 2024 i. H. v. 443,3 Mio. €. Das Rechnungsergebnis bei der Gewerbesteuer (Gr. 0030) liegt mit 252,2 Mio. € um 17,2 Mio. € über dem Ansatz (235,0 Mio. €). Die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen im Haushaltsjahr 2025 ist im interkommunalen Vergleich weiterhin positiv zu bewerten; gegenüber dem Rechnungsergebnis 2024 (225,6 Mio. €) ergibt sich ein Mehrertrag in Höhe von 26,6 Mio. €. Der Anstieg ist auf unerwartete Nachzahlungen einzelner größerer Steuerpflichtiger sowie auf daraus resultierende Anpassungen der laufenden Vorauszahlungen zurückzuführen. Im Haushaltsjahr 2025 beträgt das Rechnungsergebnis des Einkommensteueranteils (Gr. 0100) 132,7 Mio. € und übersteigt damit den Haushaltsansatz (128,8 Mio. €) um 3,9 Mio. €. Im Vergleich zum Jahr 2024 (123,5 Mio. €) ergibt sich ein Zuwachs von 7,4 %. Die Einnahmen aus der Grundsteuer B (Gr. 0010) beliefen sich auf 31,8 Mio. € und lagen damit um 1,3 Mio. € über dem Haushaltsansatz 2025 (30,5 Mio. €). Im Vergleich zum RE 2024 (29,7 Mio. €) ist das RE 2025 insgesamt um 2,1 Mio. € höher. Bei den Umsatzsteuerbeteiligungen (Gr. 0120 und 0615) hingegen gingen insgesamt 43,2 Mio. € und damit 1,3 Mio. € (Rd.diff.) weniger als veranschlagt (44,4 Mio. €) ein. Gegenüber dem RE 2024 (41,7 Mio. €) ergibt dies dennoch ein Plus von 1,5 Mio. € (3,5 %). Die Einnahmen aus dem Grunderwerbsteueranteil (Gr. 0616) beliefen sich auf 10,9 Mio. € und lagen um 0,2 Mio. € über dem Haushaltsansatz 2025 und um 2,4 Mio. € über dem Rechnungsergebnis 2024 (8,5 Mio. €). Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Hauptgruppe 1) Überblick Hauptgruppe 1 Rechnungser-gebnis 2024 HhAnsatz 2025 Rechnungsergebnis 2025 Abweichung HhAnsatz / Rechnungsergebnis absolut in € relativ in % 398.084.656,24 € 385.893.450 € 370.128.417,84 € -15.765.032,16 € -4,09% Die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb blieben mit 370,1 Mio. € um 15,8 Mio. € (-4,1 %) unter den Haushaltsansätzen. Sie liegen um 28,0 Mio. € bzw. 7,0 % unter den Rechnungsergebnissen des Vorjahres. Auch nach Bereinigung um die UGr. 169 (Innere Verrechnungen) wurden gegenüber den Veranschlagungen Mindereinnahmen i.H.v. 15,8 Mio. € erzielt (RE 2025: 280,3 Mio. €; RE 2024: 313,1 Mio. €). Innerhalb der Gruppen stellten sich folgende wesentliche Abweichungen von den Haushaltsansätzen ein: Gruppe 10 – Verwaltungsgebühren Die Summe der Gruppe lag mit 7,9 Mio. € um 0,1 Mio. € (entspricht 1,0 %) über den Haushaltsansätzen. Im Bereich des Pass- und Ausweiswesens (UA 1161) konnten Mehreinnahmen in Höhe von 0,4 Mio. € erzielt werden. Diese Entwicklung ist insbesondere auf Nachholeffekte infolge der Corona-Pandemie zurückzuführen, da wieder vermehrt Reisedokumente beantragt wurden. Für das Jahr 2026 wird eine Abschwächung dieses Trends erwartet. Demgegenüber stehen Mindereinnahmen bei den Baugenehmigungsgebühren (UA 6131) in Höhe von 0,3 Mio. €. Die Entwicklung in diesem Bereich ist weiterhin schwer prognostizierbar und basiert im Wesentlichen auf Erfahrungswerten der Vorjahre. Vor dem Hintergrund gestiegener Bau- und Energiekosten ist eine rückläufige Bautätigkeit festzustellen, die sich voraussichtlich auch in den kommenden Jahren fortsetzen wird. Gruppe 11 - Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte Gesamteinnahmen in Höhe von 67,5 Mio. € bedeuten eine Überschreitung der Ansätze des Haushaltsplans um 0,2 Mio. €. Im Bereich der Grabgebühren (HhSt. 7500.1142) ergeben sich Mehreinnahmen in Höhe von 0,2 Mio. €, die auf die turnusmäßige Neukalkulation der Bestattungsgebührensatzung vom 12.12.2024 zurückzuführen sind. Bei den Entwässerungsgebühren (UA 7000) konnten Mehreinnahmen von 0,4 Mio. € erzielt werden. Diese resultieren aus Gebührennachzahlungen sowie Anpassungen von Vorauszahlungen. Der zugrunde liegende Mehrverbrauch ist im Vorfeld nur eingeschränkt prognostizierbar, da er maßgeblich von den gemeldeten Wasserverbrauchsmengen abhängt, die insbesondere bei Neubauten variieren und teilweise erst im Zuge der Zählerstandsmeldungen bekannt werden. Anders sieht es im Bereich der Schulgebühren in der Volkshochschule (UA 3501) aus. Aufgrund zunächst ausstehender Förderzusagen konnten Integrationskurse erst zeitverzögert wieder aufgenommen werden, was zu Mindereinnahmen in Höhe von 0,2 Mio. € führte. Ebenso sinken die Entgelte für die Inanspruchnahme der Einrichtungen im Rahmen der Hilfe für junge Volljährige (UA 466) um 0,2 Mio. €. Dies basiert auf geringeren Zugangszahlen von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in Regensburg bzw. auf die Nicht-Genehmigungen von Plätzen im Auweg mangels Erfüllung diverser Brandschutzmaßnamen. Gruppe 13 - Einnahmen aus Verkauf Das Rechnungsergebnis der Gesamtgruppe weicht um + 0,3 Mio. € vom Haushaltsansatz mit 2,2 Mio. € ab. Durch den starken Anstieg der Verkaufspreise für Gold und Edelmetalle kam es beim Krematorium (UA 7501) zu Mehreinnahmen in Höhe von 0,3 Mio. €. Gruppe 14 – Mieten und Pachten Mit einem Rechnungsergebnis von 28,9 Mio. € wurden die Veranschlagungen um 0,4 Mio. € übertroffen. Aufgrund der Entwicklung des Verbraucherpreisindex und der hieraus resultierenden Anpassung der Erbbauzinsen ergaben sich auf der Haushaltsstelle 8821.1460 (Erbbauzinsen/Erbpachtzinsen) Mehreinnahmen in Höhe von 0,3 Mio. €. Des Weiteren konnten im Bereich des sonstigen bebauten Grundbesitzes (UA 8804) um 0,1 Mio. € mehr eingenommen werden. Dies resultiert insbesondere aus ungeplanten Verlängerungen bestehender Mietverhältnisse sowie aus Neuvermietungen von Flächen zur Zwischennutzung. Gruppe 15 - sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen Bei dieser Gruppe lag das Rechnungsergebnis mit 14,0 Mio. € über den Haushaltsansätzen von 13,5 Mio. €, was einen Anstieg der Einnahmen um insgesamt 0,5 Mio. € bedeutet. Maßgeblich hierfür sind insbesondere Mehreinnahmen im Bereich der Umsatzsteuerrückvergütungen und Steuererstattungen (UGr. 155) in Höhe von 0,3 Mio. €, die auf insgesamt gestiegene steuerpflichtige Umsätze zurückzuführen sind. Auch bei den Post- und Fernmeldegebühren (UA 0208) ist infolge eines erhöhten Bescheidsaufkommens innerhalb der Stadtverwaltung ein Einnahmezuwachs von 0,1 Mio. € zu verzeichnen. Demgegenüber stehen rückläufige Einnahmen bei den Ersätzen für Dienstleistungen (UGr. 154) in Höhe von insgesamt 0,1 Mio. €. Während die Personalkostenersätze im Bereich des Jobcenters (UA 4050) infolge gestiegener Personalkosten um 0,4 Mio. € zugenommen haben, sind die Kostenbeteiligungen von Umschülerinnen und Umschülern an den Berufsschulen (UA 240) aufgrund sinkender Teilnehmerzahlen sowie reduzierter Pro-Kopf-Beträge um 0,5 Mio. € zurückgegangen. Weitere Mehr- und Mindereinnahmen sind auf diversen anderen Haushaltsstellen zu verzeichnen. Gruppe 16 - Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes Hier lag das Rechnungsergebnis von 148,1 Mio. € um 13,0 Mio. € (d.s. - 8,0 %) unter den Haushaltsansätzen. Auch nach Bereinigungen um die UGr. 169 (Innere Verrechnungen) bleibt eine Abweichung in Höhe von 13,0 Mio. € zwischen dem Rechnungsergebnis 2024 (58,3 Mio. €) gegenüber dem Ansatz 2025 (71,2 Mio. €). Differenzen sind rundungsbedingt. Innerhalb der Gruppe (ohne UGr. 169) stellten sich folgende erhebliche Abweichungen von den Haushaltsansätzen ein: Mehreinnahmen: HhSt. HhAnsatz 2025 Rechnungsergebnis 2025 Abweichung vom Rechnungsergebnis zum HhAnsatz Erläuterung 0831.1624 150.000 € 286.363,76 € 136.363,76 € Die Ausbildungskostenerstattungen von Kommunen für ehemalige städtische Beamte sind vor allem bedingt durch die anhaltend hohe Fluktuation schwankend und im Vorfeld nur sehr schwer abschätzbar. 2400.1624 489.600 € 677.924,16 € 188.327,16 € Ersätze von Heimkosten bei Blockbeschulung von Berufsschülern; aufgrund der Anhebung des landesdurchschnittlichen Kostensatzes und höheren Unterbringungszahlen kommt es zu Mehreinnahmen 4151.1601 15.125.500 € 15.260.735,24 € 135.235,24 € Grundsicherung im Alter (§ 41 Abs. 2 SGB XII); ermittelt aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben des UA 4151. Mehrausgaben im UA 4151 führen zu Mehreinnahmen 4642.1623 397.650 € 720.595,04 € 322.945,04 € Eingliederungshilfe des Bezirks für Kinder in städtischen Kinderhäusern; aufgrund rückwirkender Umstellung der Abrechnungen von einmal jährliche auf monatliche Zahlungen sind sowohl die jährliche Abrechnung für 2024 als auch die monatlichen Zahlungen 2025 eingegangen. 4643.1670 0 € 116.669,42 € 116.669,42 € Erstattungen von privaten Unternehmen für Kinder in Kindertagesstädten freigemeinnütziger Träger; ab dem Haushaltsjahr 2025 erfolgt eine gesonderte Ausweisung dieser Erstattungen, weswegen diese Haushaltsstelle im Laufe des Jahres neu eröffnet und bebucht wurde. 6106.1610 0 € 131.000,00 € 131.000,00 € Erstattung für den kommunalen Wärmeplan; eine Auszahlung der Gesamtsumme wurde ursprünglich für das Jahr 2026 erwartet. Durch einen Bescheid Ende des Jahres 2025 wurde festgelegt, dass die Gesamtsumme in zwei Teilraten aufgeteilt wird. Die erste Teilzahlung erfolgte direkt im Anschluss, was zu entsprechenden Mehreinnahmen führte. 7001.1631 0 € 111.397,53 € 111.397,53 € Erst nach Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS) in der zweiten Jahreshälfte, ergab sich für das Entsorgungsentgelt 2024 eine Rückerstattung, welche Ende 2025 noch ausbezahlt wurde. Mindereinnahmen: HhSt. HhAnsatz 2025 Rechnungsergebnis 2025 Abweichung vom Rechnungsergebnis zum HhAnsatz Erläuterung 2401.1622 5.320.000 € 1.715.964,36 € -3.604.035,64 € Berufsschulen sowie Berufliche Oberschulen - Gastschulbeiträge anderer Kommunen: Städtische Berufsschule I; der Prokopfbetrag hat sich durch die Nachholung von Einnahmen für Lehrpersonalzuschüsse erheblich verringert. 2402.1619 240.000 € 0,00 € -240.000,00 € Erstattung für Schüler mit asylrechtlichem Status in der städtischen Berufsschule II; die Erstattung durch das Land wurde aufgrund von Verzögerungen erst zu Beginn des Haushaltsjahres 2026 ausbezahlt. 2402.1622 4.900.000 € 2.229.943,14 € -2.670.056,86 € Städtische Berufsschule II;s. h. 2401.1622 2403.1622 5.600.000 € 2.449.682,71 € -3.150.317,29 € Städtische Berufsschule III;s. h. 2401.1622 4100.1621 2.004.000 € 1.734.952,34 € -269.047,66 € Hilfe zum Lebensunterhalt; Erstattungen des Bezirks abhängig von den entstehenden Nettoausgaben. Diese waren im Ergebnis niedriger als veranschlagt woraufhin auch die resultierende Erstattung im Haushaltsjahr 2025 niedriger war. 4152.1601 6.389.550 € 6.227.051,13 € -162.498,87 € Grundsicherung für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte (§ 41 Abs. 3 SGB XII); ermittelt aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben des UA 4152. Minderausgaben im UA 4152 führen zu Mindereinnahmen. 4153.1601 848.000 € 729.334,15 € -118.665,85 € Grundsicherung für Leistungsberechtigte nach §41 Abs. 3a SGB XII; 100 % Erstattung der Ausgaben des UA 4153: Die Ausgaben des IV. Quartals werden erst im Folgejahr abgerechnet, deshalb ist kein vollständiger Abgleich im Haushaltsjahr möglich. 4200.1611 11.447.250 € 9.602.607,53 € -1.844.642,47 € Leistungen in besonderen Fällen (§2 AsylblG); 100 % Erstattung der Ausgaben des UA 42*. Aufgrund geringerer Gesamtausgaben und höheren Gesamteinnahmen im Zweckbindungsring 6042 werden entsprechend geringere Erstattungen vereinnahmt. 4521.1624 117.000 € 0,00 € -117.000,00 € Erstattungen von Gemeinden u. Gemeindeverbände für Leistungen der Jugendsozialarbeit gem. §13 SGB VIII; die Jahre 2021-2024 wurden nun bereits in 2024 vollständig abgerechnet. Eine Abrechnung für das Haushaltsjahr 2025 erfolgt jedoch erst ab dem Jahr 2026. 4557.1624 1.060.000 € 0,00 € -1.060.000,00 € Einnahmen des Bezirks für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Heimen oder sonstigen betreuten Wohnformen; eine Endabrechnung der Erstattungen konnte aufgrund noch abzuklärender Abrechnungsmodalitäten in 2025 nichtmehr erfolgen. Mit einer Nachholung im Jahr 2026 ist zu rechnen. 4561.1624 906.500 € 25.641,04 € -880.858,96 € Hilfen für junge Volljährige in Heimen oder sonstigen betreuten Wohnformen; Neben der Erläuterung unter HhSt. 4557.1624 kommt noch ein Rückgang der damit zusammenhängenden Ausgaben im UA 4561 hinzu. 4565.1624 745.000 € 192.215,58 € -552.784,42 € Die vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen unterliegen jährlichen Schwankungen und sind nur eingeschränkt planbar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht jeder Inobhutnahmefall zu einem Kostenerstattungsanspruch führt. Die Anzahl der entsprechenden Erstattungsfälle ist in den vergangenen Jahren rückläufig. Bei den Inneren Verrechnungen - UGr. 169/679 - ergaben sich nur geringfügige Mehreinnahmen: UGr. Bezeichnung RE 2024 HhAnsatz 2025 RE 2025 Abweichung HhAnsatz / RE 1690 Innere Verrechnungen - sonstige - 7.840.081,81 € 9.396.400 € 9.438.317,50 € 41.917,50 € 1691 Leistungen Transportgruppe 300.402,90 € 306.650 € 317.119,90 € 10.469,90 € 1692 Verwaltungskostenerstattungen 43.911.050,00 € 45.139.900 € 45.139.900,00 € 0,00 € 1693 Fernsprechgebühren 1.163.957,70 € 1.272.200 € 1.233.748,70 € -38.451,30 € 1694 Reinigungskosten 11.472.144,47 € 11.457.650 € 11.773.388,13 € 315.738,13 € 1695 Verwaltungskostenerstattungen 4.396.600,00 € 5.097.950 € 5.097.950,00 € 0,00 € 1696 Fahrzeugkosten 8.110.715,39 € 8.564.550 € 8.353.078,60 € -211.471,40 € 1697 Haus- und Betriebstechnik 162.934,12 € 167.100 € 176.111,73 € 9.011,73 € 1698 Sonstige Verwaltungsleistungen 3.500.000,00 € 3.700.000 € 3.500.000,00 € -200.000,00 € 1699 Leistungen Stadtgartenamt 4.083.173,01 € 4.717.800 € 4.799.283,75 € 81.483,75 € Gesamtsumme 84.941.059,40 € 89.820.200 € 89.828.898,31 € 8.698,31 € Die größten Abweichungen ergeben sich im Haushaltsjahr 2025 insbesondere in den folgenden Bereichen: Reinigungsdienstleistungen (Gruppe 1694): Aufgrund erhöhter Aufwendungen für fremdgereinigte Flächen liegen die Ausgaben um 0,3 Mio. € über den Ansätzen. Kfz- und Fahrzeugkosten (HhSt. 7701.1696): Die tatsächliche Nutzung von Fahrzeugen fiel deutlich geringer aus als ursprünglich geplant, sodass das Rechnungsergebnis hier um 0,2 Mio. € unter den Haushaltsansätzen liegt. Niederschlagswassergebühren auf öffentlichen Straßenflächen (HhSt. 7000.1698): Durch die verzögerte Erstellung der Betriebsabrechnungsbögen für die Jahre 2021–2025 verschiebt sich die abschließende Abrechnung in das Jahr 2026. Dies führt entsprechend zu Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2025. Gruppe 17 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Mit 82,3 Mio. € unterschreiten die Einnahmen die Haushaltsansätze um 3,0 Mio. € (d.s. 3,6 %). Im Einzelnen sind folgende wesentliche Abweichungen zu erwähnen: HhSt. HhAnsatz 2025 Rechnungsergebnis 2025 Abweichung vom Rechnungsergebnis zum HhAnsatz Erläuterung 0651.1710 170.000 € 0,00 € -170.000,00 € Zuweisungen nach dem bayerischen Schulfinanzierungsgesetz; ab dem Jahr 2025 erfolgt eine Umstellung von der Bayerischen IT-Administrationsförderung zum „Wartungs- und Pflegezuschuss“. Die entsprechende Vereinnahmung wird ab sofort nichtmehr in diesem Unterabschnitt, sondern zentral im Einzelplan 2 „Schulen“ erfolgen. 1600.1730 1.307.750 € 1.198.316,37 € -109.433,63 € Die im November erfolgte detaillierte Kostenschätzung für das Jahr 2025 des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung für die integrierte Leitstelle ist geringer ausgefallen als erwartet. 1600.1770 3.554.900 € 2.914.239,25 € -640.660,75 € Verhandlungen mit der Zentralen Abrechnungsstelle wegen den jährlichen Erstattungen konnten erst im Dezember 2025 erfolgen. Diese Ergebnisse fließen in den neuen Vertrag, welcher höhere Kostenerstattungen beinhaltet, mit ein. Da die Unterzeichnung in 2025 nicht mehr erfolgt ist, erfolgte die Auszahlung noch nach den alten Kostensätzen. 2000.1711 130.000 € 0,00 € -130.000,00 € Die Förderung der KI-Medienbudgets des Landes war ursprünglich für das erste Förderjahr 2024 im Laufe des Jahres 2025 vorgesehen. Die Auszahlung erfolgte jedoch erst nach Buchungsschluss, sodass im Haushaltsjahr 2025 entsprechend Mindereinnahmen entstanden 2402.1711 1.209.000 € 931.363,63 € -277.636,37 € Die Förderung von Berufsintegrationsklassen erfolgt durch den Fördergeber in Form einer Abschlagszahlung im November eines jeden Schuljahres. Bei gleicher Fördersumme fiel die Abschlagszahlung im Jahr 2024 höher aus als im Jahr 2025, wodurch die Schlusszahlung für 2024 entsprechend geringer ausfiel. Darüber hinaus wurden im Schuljahr 2024/25 eine Deutschklasse sowie eine zweite BV-Flexi-Klasse nicht eingerichtet, was zu Mindereinnahmen führte. 3605.1710 0 € 117.547,35 € 117.547,35 € Die Zuschüsse für die Stadtbiotopkartierung belaufen sich auf 60% der Kosten und wurden in 2025 nach erfolgter Abrechnung ausbezahlt. 4641.1711 320.000 € 191.999,00 € -128.001,00 € Die Minderung bei den Einnahmen der Förderung für Sprachkräfte in den Kindergärten entstehen durch Nichtbesetzung der entsprechenden Stellen. Es ist nicht vorhersehbar, welche Kündigungen, Neubesetzungen etc. im nächsten Betreuungsjahr eintreten. 4641.1717 1.103.850 € 968.700,00 € -135.150,00 € Elternbeitragszuschuss des Landes; zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung stehen nur die Abschlagszahlungen des laufenden Betreuungsjahres fest. Wieviel Kinder im nächsten Haushaltsjahr den Elternbeitragszuschuss erhalten, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt. 4641.1710 4642.1710 4643.1710 4645.1710 29.485.400 € 28.653.179,07 € -832.220,93 € Landesmittel BayKiBiG; zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung sind weder die Höhe des aktuellen Basiswertes noch die Anzahl der Kinder, die sich in den jeweiligen Einrichtungen anmelden, bekannt. Die Berechnungen der Landesmittel erfolgen auf Grundlage der eingereichten Anträge für das laufende Betreuungsjahr. 4642.1714 80.000 € 219.956,34 € 139.956,34 € Förderung für Assistenzkräfte; bei der Haushaltsplanung kann noch nicht abgeschätzt werden, wie viele Assistenzkräfte die Stadt im Laufe des Jahres gewinnen kann. 4643.1700 1.262.850 € 871.374,89 € -391.475,11 € Bundesmittel U3 Kinder; zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung sind Höhe der Endabrechnung – abhängig vom Basiswert und den tatsächlichen Kinderbuchungen – sowie der Ausbaufaktor noch nicht bekannt. Eine exakte Berechnung ist daher zum Planungszeitpunkt nicht möglich. Die Bemessung der Bundesmittel erfolgt auf Grundlage der Abschlagszahlungen für das laufende Betreuungsjahr. 0.5500.1710 645.600 € 330.163,28 € -315.436,72 € Entgegen den Vorjahren kam im Jahr 2025 nicht wie geplant die doppelte Übungsleiterpauschale. 6152.1710 210.000 € 0,00 € -210.000,00 € Zuweisungen für die Förderprojekte der Vorbereitenden Untersuchung (VU) und integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) im Auweg und Reinhausen und des Projektes Aufhebung des Sanierungsgebietes Westerwacht; Aufgrund Verzögerungen in der Ausführung können die Mittel erst im Haushaltsjahr 2026 abgerufen werden. 6152.1719 480.000 € 13.800,00 € -466.200,00 € Zuweisungen für das Objekt „Neupfarrplatz 8“ inklusive Umfeld; da noch nicht alle Maßnahmen begonnen bzw. noch nicht abgeschlossen wurden, ist erst im Jahr 2026 mit einer Förderung zu rechnen. 6200.1710 3.500.000 € 2.929.866,76 € -570.133,24 € Zuweisungen für die Wohnungsbauförderung; durch Korrektur von Vorjahresabrechnungen aufgrund derer eine Überzahlung ersichtlich wurde, kam es zu entsprechenden Mindereinnahmen. 6300.1710 325.000 € 147.165,20 € -177.834,80 € Mautbeteiligung nach §11 Abs. 3 BFStrMG; das Mautaufkommen insgesamt ist gesunken und somit auch der Anteil der Stadt. 7911.17199 352.000 € 0,00 € -352.000,00 € Das Förderprojekt „Sonderfonds Innenstädte beleben“ endete im Jahr 2023. Die Vereinnahmung der gesamten Förderungen konnte bereits abgeschlossen werden. 7920.1719 1.650.000 € 3.289.860,15 € 1.639.860,15 € Hilfen für den Ausbildungsverkehr; im Haushaltsjahr 2025 erfolgten insgesamt zwei Zahlungen seitens der Regierung der Oberpfalz. In der Planung wurde nur eine dieser Zahlungen berücksichtigt, was zu nebenstehender Abweichung führte. 7950.1700 2.000.000 € 1.840.268,84 € -159.731,16 € Im Rahmen des Förderprojekts REGENSBURG_NEXT wurden Zuschüsse von 65% der förderfähigen Kosten abgerufen. Durch Verzögerungen in den Einzelprojekten konnte noch nicht der gesamte Mittelabruf erfolgen. Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung – Gruppe 19: Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Arbeitssuchende gem. SGB II (HhSt. 4820.1911) betrug in 2025 70,6 % der Aufwendungen (HhSt. 4820.6901). Bei diesen Ersätzen des Bundes (Gr. 19 im UA 482) blieb das Rechnungsergebnis mit 19,0 Mio. € um 1,1 Mio. € unter den Haushaltsansätzen mit 20,1 Mio. €. Aufgrund geringerer Ausgaben im Haushaltsjahr 2025 kommt es auch zu entsprechend niedrigeren Einnahmen. - vgl. auch weitere Erläuterungen bei Gr. 69 sowie Gr. 73-75 und 78-79 - Sonstige Finanzeinnahmen (Hauptgruppe 2) Überblick Hauptgruppe 2 Rechnungser-gebnis 2024 HhAnsatz 2025 Rechnungsergebnis 2025 Abweichung HhAnsatz / Rechnungsergebnis absolut in € relativ in % 57.965.211,03 € 52.077.700 € 51.180.272,13 € -897.427,87 € -1,72% Die sonstigen Finanzeinnahmen lagen mit insgesamt 51,2 Mio. € um rd. 0,9 Mio. € (-1,7 %) unter den Veranschlagungen und 6,8 Mio. € bzw. 11,7 % unter den Rechnungsergebnissen 2024. Bereinigt um die Gr. 27 (kalkulatorische Kosten) wurden gegenüber den Haushaltsansätzen um 0,2 Mio. € höhere Einnahmen erzielt (RE 2025: 28,3 Mio. €). Im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2024 sanken die Einnahmen aber um 7,7 Mio. € (RE 2024: 36,0 Mio. €). Innerhalb der Gruppen waren folgende erhebliche Abweichungen zwischen Haushaltsansätzen und Rechnungsergebnissen festzustellen: Gruppe 20 – Zinseinnahmen Hier liegen die Einnahmen mit 5,9 Mio. € um 0,1 Mio. € unter den Haushaltsansätzen. Gruppe 22 - Konzessionsabgabe Die Stadt Regensburg erhielt mit 9,3 Mio. € um 0,4 Mio. € weniger Konzessionsabgabenzahlungen als veranschlagt (HhSt. 8300.2200). Die Differenz zum Ansatz entstand durch einer in 2025 eingegangenen Endabrechnung 2023 und Korrektur zur Endabrechnung 2022, bei der eine ungeplante Rückzahlung erfolgte. Gruppen 24 und 25 - Ersätze von sozialen Leistungen Die Ersätze von sozialen Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe sowie der Jugendhilfe außerhalb (Gr. 24) und innerhalb (Gr. 25) von Einrichtungen umfassen ein bereinigtes Volumen von insgesamt 3,4 Mio. € und liegen damit 0,3 Mio. € über den Veranschlagungen. Bei den Leistungen der Krankenhilfe nach §4 AsylbLG (UA 4221) kam es insgesamt zu Mehreinnahmen in Höhe von 0,5 Mio. €. Die Krankheitskosten für ukrainische Geflüchtete waren in Vergangenheit sehr kostenintensiv. Außerplanmäßig gingen im Jahr 2025 allein für die Absicherung im Krankheitsfall von drei Einzelfällen insgesamt ca. 0,5 Mio. € ein. Weitere Abweichungen ergeben sich auf diversen Haushaltsstellen. - vgl. auch weitere Erläuterungen bei Gr. 73-79 – Gruppe 26 - weitere Finanzeinnahmen Die Gesamteinnahmen in diesem Bereich erreichten insgesamt 1,0 Mio. € und waren damit um 0,3 Mio. € niedriger als die Haushaltsansätze. Im Bereich der Verzinsung von Gewerbesteuernachforderungen bei der HhSt. 0331.2616 blieben die Einnahmen um 0,2 Mio. € unter dem Haushaltsansatz. Aufgrund einzelner höherer Steuererstattungen für weiter zurückliegende Veranlagungsjahre mussten in Vorjahren bereits festgesetzte und bezahlte Nachzahlungszinsen wieder erstattet werden, wodurch sich das Soll erheblich reduzierte. Ebenso sind Mindereinnahmen bei der Umlegung von Grundstücken im Bodenordnungsverfahren (UA 6141) von 0,3 Mio. € entstanden. In 2025 wurden diverse Umlegungs- bzw. Zuteilungspläne vorbereitet, wobei entsprechende Geldausgleichsleistungen erst zeitversetzt in 2026 zu erwarten sind. Gruppe 27 - Kalkulatorischen Einnahmen Das Rechnungsergebnis von 22,9 Mio. € lag um 1,1 Mio. € bzw. 4,6 % unter den Haushaltsansätzen: Gruppierung RE 2024 HhAnsatz 2025 RE 2025 Abweichung HhAnsatz / RE 2700/6800 Abschreibungen 11.140.929,29 € 12.887.650 € 12.227.209,93 € -660.440,07 € 2750/6850 Kalkulatorische Zinsen 10.795.271,48 € 11.084.000 € 10.642.547,64 € -441.452,36 € Summe 21.936.200,77 € 23.971.650 € 22.869.757,57 € -1.101.892,43 € Auf die Erläuterungen bei den korrespondierenden Ausgaben (UGr. 680/685) wird verwiesen. Die Zuführungen vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt (Gruppe 28 bzw. 90) lagen mit 6,4 Mio. € um 0,6 Mio. € über den Haushaltsansätzen. Im Jahr 2024 betrug das Rechnungsergebnis 10,3 Mio. €. Sie teilen sich wie folgt auf: Bezeichnung Zuführungen Gr. 28/90 UA Haushaltsansatz 2025 einschl. Nachtrag Rechnungs- ergebnis 2025 Abweichung Organisationsamt Amt für Organisation und Personalentwicklung - Budget 0211 61.800 € 61.800,00 € 0,00 € Kämmerei Stadtkämmerei - Budget 0301 145.200 € 145.200,00 € 0,00 € Amt für Integration und Migration - Integrationsberatung und soz. ehrenamtl. Engagement - Budget 0595 0 € 4.560,85 € 4.560,85 € Verwaltungsgebäude - Budget 0699 23.300 € 0,00 € -23.300,00 € Allgemeine Ordnungsaufgaben - Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr - Budget 1101 2.200 € 2.200,00 € 0,00 € Katastrophenschutz, Zivilschutz – Hochwasserhilfe - Finanzierung Aufwendungen 1401 105.000 € 299.169,94 € 194.169,94 € Grundschulen 'Allgemein' - Budget 2110 0 € 44.904,55 € 44.904,55 € Mittelschulen 'Allgemein' - Budget 2130 0 € 1.427,76 € 1.427,76 € Kombinierte Grund- und Mittelschulen 'Allgemein' – Budget 2150 85.000 € 90.996,60 € 5.996,60 € Realschule – Budget 2200 0 € 571,10 € 571,10 € Gymnasium - Budget 2300 0 € 571,10 € 571,10 € Staatliches Gymnasium - Budget 2350 0 € 3.712,18 € 3.712,18 € Staatliches Gymnasium 'Goethe' - Budget 2354 230.000 € 229.929,00 € -71,00 € Kaufmännische Berufsschule Städt. BS III - Budget 2403 29.700 € 37.575,95 € 7.875,95 € Berufsoberschule – Städt. Berufsoberschule für Technik sowie Sozial- und Hauswirtschaft – spezielle Versorgungsrücklage 2651 27.500 € 24.350,00 € -3.150,00 € Sonderpädagogisches Förderzentrum Regensburg 'Bajuwarenstraße' - Budget 2700 0 € 928,05 € 928,05 € Jakob-Muth-Schule Regensburg 'Harzstraße' – Budget 2705 0 € 2.213,03 € 2.213,03 € Schülerbeförderung von Volks- und Förderschülern (nach dem Gesetz notwendig) – Budget 2901 0 € 47.428,77 € 47.428,77 € sonstige schulische Aufgaben - Budget 2951 30.000 € 30.000,00 € 0,00 € Wissenschaftl. Bibliotheken, Archive, Fachinformationszentr Stadtarchiv 'Runtingerhaus' - Budget 3112 105.000 € 105.000,00 € 0,00 € Heimat- u sonstige Kunstpflege Ausstellungen, kulturelle Sonderveranstaltungen - Budget 3407 0 € 7.286,70 € 7.286,70 € Amt für Weiterbildung - Abt. Volkshochschule - Budget 3501 12.000 € 12.000,00 € 0,00 € Amt für Weiterbildung - Abt. Volkshochschule - Finanzierung Aufwendungen 3501 0 € 50.000,00 € 50.000,00 € Sonstige Volksbildung - Budget 3551 2.000 € 2.000,00 € 0,00 € Freiwillige Hilfen, Spenden und Stiftungsmittel und dgl. Aktion 'Kinderbaum' - Finanzierung Aufwendungen 4987 11.350 € 0,00 € -11.350,00 € Bauordnung - Budget 6131 0 € 6.529,98 € 6.529,98 € Wohnungsbauförderung und Wohnungsfürsorge - Amt für Stadtentwicklung - Budget 6200 35.000 € 35.000,00 € 0,00 € KrE ‚Straßenreinigung sowie Straßenwinterdienst’ - Gebührenausgleichsrücklage 6751 800.000 € 225.157,94 € -574.842,06 € Bau, Betrieb und Unterhaltung von öffentlichen Parkplätzen – Stellplatzablöse - Finanzierung Aufwendungen 6815 130.000 € 130.000,00 € 0,00 € KrE ‚Abwasserbeseitigung’ - Gebührenausgleichsrücklage 7000 0 € 868.094,91 € 868.094,91 € Abwasserbeseitigung Kanäle – sog. Investitionsrückstellung 7000 637.500 € 637.500,00 € 0,00 € Jahrmärkte Dulten - Budget 7311 0 € 19.993,90 € 19.993,90 € Sonstige Förderung der Wirtschaft - Wirtschaftsförderung - Amt für Wirtschaft und Wissenschaft - Budget 7911 160.000 € 166.790,80 € 6.790,80 € Förderung des öffentlichen Nahverkehrs ALLGEMEIN – Finanzierung Aufwendungen 7920 1.410.000 € 1.734.552,56 € 324.552,56 € Förderung des öffentlichen Nahverkehrs Park- und Ride-Anlagen – Finanzierung Aufwendungen 7925 40.000 € 36.138,43 € -3.861,57 € Förderung des öffentlichen Nahverkehrs Park- und Ride-Anlagen – Finanzierung Aufwendungen 7926 50.000 € 64.488,38 € 14.488,38 € Förderung des öffentlichen Nahverkehrs STADTBAHN - Finanzierung Aufwendungen 7929 805.000 € 791.687,61 € -13.312,39 € Stiftung-Maria-Speiseder 8900 3.000 € 2.281,49 € -718,51 € Dr.-Seyboth-Stipendien-Stiftung 8901 20.000 € 22.137,87 € 2.137,87 € Eberhard-Dirrigl-Stiftung 8902 10.000 € 10.000,00 € 0,00 € Prof.-Neumüller-Stipendien-Stiftung 8906 18.000 € 20.187,87 € 2.187,87 € Stadtbau-GmbH-Stiftung 8907 20.000 € 8.323,95 € -11.676,05 € Vermächtnisse und Nachlässe 8909 500 € 100.000,00 € 99.500,00 € Allgemeine VERSORGUNGSRÜCKLAGE 9111 0 € 0,00 € 0,00 € Allgemeine Zuführung zwischen Vermögens- und Verwaltungshaushalt 9161 0 € 20.802,17 € 20.802,17 € ‚BUDGET’s’-zweckg. Teil ‚Allgemeine Rücklage’- 9161 780.000 € 308.869,35 € -471.130,65 € GESAMT 5.789.050 € 6.412.362,79 € 623.312,79 € Hinsichtlich der Zuführungen im Zusammenhang mit den Gebührenausgleichsrücklagen bzw. der Abschreibungserlöse der Kostenrechnenden Einrichtungen (KrE - UA 6751 / UA 7000 ) und der ‚Aktion Kinderbaum‘ (UA 4987) bzw. den fiduziarischen Stiftungen einschl. Vermächtnisse und Nachlässe (UA 890# einschl. UA 3501) sowie der Rücklagen „Allgemeine Hochwasserhilfen/-spenden“ (UA 1401), „Öffentliche Parkierungsanlagen - Stellplatzablösen“ (UA 6815) und den Versorgungsrücklagen (UA 2651 und UA 9111) darf auf die weiteren Erläuterungen bei Gr. 31 verwiesen werden. Die tatsächlichen Zuführungen zur Finanzierung der laufenden ÖPNV-Aufwendungen (UA 792#) ergaben sich aufgrund des bereinigten Jahresabschlusses (= Abgleich von zu berücksichtigenden Einnahmen mit Ausgaben) 2025. Die Zuführung im UA 7929 erfolgte im Rahmen der Abwicklung der Kapitaleinlagen des Regiebetriebes 'Amt für Stadtbahnneubau'. Die Zuführung zum Verwaltungshaushalt aus den Budgetrücklagen (UA 9161 und diverse andere UA mit einem Rechnungsergebnis von insgesamt rd. 0,3 bzw. 0,9 Mio. €) erfolgte zum einen aufgrund Korrektur des Budgetergebnisses 2023 (Ausgleich der festgestellten Budgetrücklage mit dem tatsächlichen Rücklagenstand) und diente zum anderen der Finanzierung von zusätzlichen Aufwendungen und Projekten u.a. im Rahmen der Budgetrichtlinien. Die größten Einzelposten sind die Finanzierung der Umsetzung von Klassenzimmercontainern des Goethe Gymnasiums (UA 2354) und die Finanzierung von Aufwendungen für Wasserspielbrunnen Playfountain (UA 7911) mit jeweils 0,2 Mio. €. Die Allgemeine Zuführung (UA 9161) vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt aus der Allgemeinen Rücklage diente der Finanzierung von Mittelbereitstellungen. 2. Ausgaben des Verwaltungshaushalts Das Rechnungsergebnis der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beträgt 925,1 Mio. € und liegt um 4,6 Mio. € (+0,5 %) über den Haushaltsansätzen von 920,5 Mio. €. Die wesentlichen Abweichungen bei den Hauptgruppen im Überblick: Haupt-gruppe Bezeichnung HhAnsatz 2025 Rechnungsergebnis 2025 AbweichungHhAnsatz / Rechnungsergebnis absolut in € relativ in % HGr. 4 Personalausgaben 316.400.000 € 312.214.201,81 € -4.185.798,19 € -1,32% HGr. 5 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand 79.862.550 € 78.962.524,69 € -900.025,31 € -1,13% HGr. 6 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand 219.579.850 € 209.727.564,11 € -9.852.285,89 € -4,49% HGr. 7 Zuweisungen und Zuschüsse 168.259.000 € 167.874.003,63 € -384.996,37 € -0,23% HGr. 8 Sonstige Finanzausgaben 136.434.750 € 156.361.987,45 € 19.927.237,45 € 14,61% Summe 920.536.150 € 925.140.281,69 € 4.604.131,69 € 0,50% Personalausgaben (Hauptgruppe 4) Überblick Hauptgruppe 4 Rechnungs-ergebnis 2024 HhAnsatz 2025 Rechnungs-ergebnis 2025 Abweichung HhAnsatz / Rechnungsergebnis absolut in € relativ in % 292.958.679,73 € 316.400.000 € 312.214.201,81 € -4.185.798,19 € -1,32% Die Personalkosten belaufen sich im Haushaltsjahr 2025 auf 312,2 Mio. € und liegen damit um 4,2 Mio. € bzw. 1,3 % unter den Haushaltsansätzen. Im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2024 ergibt sich ein Anstieg von 19,3 Mio. € bzw. 6,6 %. Dieser Anstieg ist insbesondere auf die Schaffung zusätzlicher Stellen und die Besoldungs- und Tariferhöhungen in 2024 und 2025 zurückzuführen. Weitere Einflussfaktoren sind die steigenden Sozialversicherungsbeiträge sowie wachsende Beihilfekosten. Der Großteil der Minderaufwendungen im Vergleich zum Haushaltsansatz 2025 ist im Bereich der Besoldung von Beamten (UGr 410) mit -2,2 Mio. € wiederzufinden. Aufgrund vieler Stellenneuschaffungen, Mutterschutz und Elternzeitfällen gibt es vermehrt unbesetzte Stellen. Auch der Trend zu sinkenden Zahlen im Beamtenbereich wird hierbei deutlich. Dies hat folglich auch Auswirkungen auf die Versorgungsbezüge (UGr 420), welche ebenso um 0,9 Mio. € zurück gehen. Bei den Vergütungen für tariflich Beschäftigte (UGr 414) entstehen ebenso Minderausgaben in Höhe von 1,6 Mio. €. Stellenvakanzen und auch temporäre Nichtbesetzungen von Stellen(anteilen) führen hier zu entsprechenden Minderausgaben. Dennoch ist anzumerken, dass im Gegensatz zum Beamtenbereich die Zahlen im Ausbildungsbereich wieder angestiegen sind. Dies ist auch auf neue Konzepte wie z. B. das Quereinsteigerprogramm zurückzuführen. Im Allgemeinen sind in den einzelnen Bereichen bzw. Unterabschnitten im Vergleich zu den Haushaltsansätzen auftretende Abweichungen überwiegend auf Stellenvakanzen, neu geschaffene Stellen sowie auf länger andauernde Besetzungen und einer Häufung von Krankheitsfällen zurückzuführen. Diese Abweichungen können nach oben oder unten auftreten. Es entstehen z. B. Mehrausgaben, wenn Stellenvakanzen aus dem Vorjahr wiederbesetzt werden, während neu auftretende Stellenvakanzen zu Minderausgaben führen. Die Abweichungen verteilen sich auf eine Vielzahl von Unterabschnitten. Die größten Abweichungen ergaben sich bei den Altersteilzeitfällen im Tarif- und Besoldungsbereich (UA 0292 mit -1,2 Mio. €), im Amt für Organisation und Personalentwicklung (UA 083 mit 0,8 Mio. €), beim „Von-Müller“ Gymnasium (UA 2302 mit -0,3 Mio. €), bei der städtischen Berufsschule III (UA 2403 mit -0,6 Mio. €), im Amt für Jugend und Familie (UA 4071 mit -0,7 Mio. €), im Amt für Tagesbetreuung von Kindern (UA 4072 mit 0,6 Mio. €), im Umweltschutz (UA 1141 mit -0,4 Mio. €), beim Rechtswesen (UA 0231 mit -0,2 Mio. €) und bei der Liegenschaftsverwaltung (UA 0351 mit -0,2 Mio. €) Diese Sachverhalte sind generell nur bedingt planbar. Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Hauptgruppen 5 und 6) Überblick Hauptgruppen 5 und 6 HGr. Gr. UGr. Rechnungser-gebnis 2024 HhAnsatz 2025 Rechnungsergebnis 2025 Abweichung HhAnsatz / Rechnungsergebnis absolut in € absolut in % 5 79.519.518,97 € 79.862.550 € 78.962.524,69 € -900.025,31 € -1,13% 6 203.872.385,73 € 219.579.850 € 209.727.564,11 € -9.852.285,89 € -4,49% Summe 283.391.904,70 € 299.442.400 € 288.690.088,80 € -10.752.311,20 € -3,59% 50-67 233.648.270,47 € 246.499.000 € 238.588.245,22 € -7.910.754,78 € -3,21% 50-67 ohne 649/679 148.046.827,68 € 157.475.900 € 147.974.884,45 € -9.501.015,55 € -6,03% 649 660.383,39 € -797.100 € 784.462,46 € 1.581.562,46 € -198,41% 679 84.941.059,40 € 89.820.200 € 89.828.898,31 € 8.698,31 € 0,01% 68 21.936.200,77 € 23.971.650 € 22.869.757,57 € -1.101.892,43 € -4,60% 69 27.807.433,46 € 28.971.750 € 27.232.086,01 € -1.739.663,99 € -6,00% Für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand waren insgesamt 299,4 Mio. € eingeplant worden. Das Rechnungsergebnis 2025 lag mit 288,7 Mio. € um 10,8 Mio. € (3,6 %) unter den Veranschlagungen 2025 und um 5,3 Mio. € über dem Rechnungsergebnis 2024. Beim sog. „echten bereinigten“ Verwaltungs- und Betriebsaufwand (UGr. 500 - 678 bereinigt um UGr. 649 „Sonderabgaben, insb. Abwasserabgabe“) mit 148,0 Mio. € wurde jeweils der Haushaltsansatz 2025 um 9,5 Mio. € (d.s. 6 %) unterschritten und das Rechnungsergebnis 2024 um 71,9 T € (d.s. 0,05 %). Dabei lag die Hauptgruppe 5 um 0,9 Mio. € (RE 2025: 79 Mio. €; RE 2024: 79,5 Mio. €) und die bereinigte Hauptgruppe 6 um 8,6 Mio. € (RE 2025: 69 Mio. €; RE 2024: 68,5 Mio. €) unter den Haushaltsansätzen. Im Einzelnen lassen sich die Abweichungen wie folgt herleiten: Gruppe 50 - Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen In dieser Gruppe ergaben sich bei einem Rechnungsergebnis von 10,8 Mio. € (RE 2024: 9,8 Mio. €) Minderausgaben in Höhe von 0,3 Mio. € gegenüber den Haushaltsansätzen von 11,1 Mio. €, die aufgrund einer Maßnahmenverschiebung wegen personeller Engpässe entstanden ist. Gruppe 51 - Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens Die Haushaltsansätze mit einer Summe von 6,8 Mio. € bei einem Rechnungsergebnis von 6,4 Mio. € (RE 2024: 6 Mio. €) wurden um 0,4 Mio. € unterschritten. Geringere Ausgaben als veranschlagt sind insbesondere beim Kläranlagenunterhalt (UA 7001) mit -0,3 Mio. € zu verzeichnen. Auch beim Unterhalt der Friedhöfe (UA 7500) und dem Straßenunterhalt (UA 6300) gab es Verzögerungen bei geplanten Ausführungen und damit beim Mittelabfluss i.H.v. insgesamt -0,3 Mio. €. Im Bereich Grundschulen (UA 2110) fielen Mehrausgaben für Unterhaltsarbeiten in Höhe von 0,2 Mio. € an, die bei der Planung nicht abzusehen waren. Daneben sind nur diverse kleine Abweichungen bei dieser Gruppe ersichtlich. Gruppe 52 - Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände u.ä. (und sonstige Gebrauchsgegenstände) In dieser Gruppe ergaben sich Mehrausgaben in Höhe von 59,1 T€ gegenüber den Veranschlagungen in Höhe von 2,6 Mio. €. Die geringe Abweichung ist in diversen Haushaltsstellen dieser Untergruppe ersichtlich. Gruppe 53 – Mieten und Pachten Die Ausgaben von 31,4 Mio. € (RE 2024: 31,8 Mio. €) überstiegen mit 0,9 Mio. € die Haushaltsansätze. Größere Abweichungen ergaben sich im Wesentlichen nur bei den Kalkulatorischen Mieten (Gr. 5390) mit 0,9 Mio. €, die sich aufgrund der Pauschalkürzung von 5 % der Hauptgruppen 5/6 im Zuge der Haushaltsplanung 2025 ergeben haben. Gruppe 54 – Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen Die Summe der Haushaltsansätze von 18,2 Mio. € wurde bei einem Rechnungsergebnis von 17,0 Mio. € (RE 2024: 19,5 Mio. €) um 1,1 Mio. € (Rd. Diff.) unterschritten. Die größten Abweichungen entfielen zum einen auf die Reinigungskosten (UGr. 543) i.H.v. – 0,4 Mio. €, da bestimmte Einrichtungen in 2025 nicht bzw. verzögert in Betrieb genommen wurden oder gesperrt waren. Zum anderen wurde bei Haushaltsplanung 2025 für die Strombezugskosten ein höherer Einheitspreis zugrunde gelegt, was ebenfalls zu Minderausgaben i.H.v. 0,4 Mio. € führte. Vereinzelt nicht ausgeschöpfte Ausgaben sind in diversen anderen Haushaltsstellen zu finden. Gruppe 55 - Haltung von Fahrzeugen Die Summe der Ausgaben in der Gruppe liegt mit einem Rechnungsergebnis von 4,2 Mio. € um 23,5 T€ unter dem Haushaltsansatz 2025. Gruppen 56 bis 60 – diverse Verwaltungs- und Betriebsausgaben Die Gruppen schlossen mit einem Rechnungsergebnis von insgesamt 7,4 Mio. € (RE 2024: rd. 8,5 Mio. €) ab. Dies bedeutet Minderausgaben in Höhe von 30,5 T€, die nur in kleinen Abweichungen bei diesen Gruppen ersichtlich sind. Gruppe 63 - weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben Die Ausgaben betrugen insgesamt 36,3 Mio. € (RE 2024: 36,3 Mio. €). Damit blieben die Aufwendungen in Summe um 6,6 Mio. € unter den Haushaltsansätzen von 42,9 Mio. €. Die größten Veränderungen gegenüber den Haushaltansätzen waren in folgenden Bereichen zu verzeichnen: Das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik hatte im UA 0601 (Gruppierungen 6322 und 6327) für Software- und Dienstleistungskosten an Dritte Minderausgaben in Höhe von insgesamt 2,5 Mio. €. Grund dafür ist die Verschiebung bzw. Zurückstellung von IuK-Projekten, hauptsächlich aus personellen Gründen. Zusätzlich führten unterjährige Vertragskündigungen/-änderungen, die zum Zeitpunkt der Planung nicht absehbar waren, zu geringeren Ausgaben als kalkuliert. Bei den EDV-Kosten im Bereich der Personalverwaltung fielen bei der HhSt. 0221.6322 Mehrausgaben i.H.v. 0,3 Mio. € an. Ursache dafür sind hauptsächlich steigende Kosten der Zeiterfassungssystems, zusätzliche Softwarelizenzen und Wartungen. Dem gegenüber stehen Minderausgaben i.H.v. 0,5 Mio. € bei den EDV-Kosten der Schulverwaltung HhSt. 2000.6322 und .6327, da insbesondere die Projektumsetzung erst in 2026 stattfindet. Beim Amt für Brand- und Katastrophenschutz entstanden im Jahr 2025 Minderausgaben i.H.v. 0,5 Mio. €. Grund dafür ist zum einen, dass in Anspruch genommene Dienstleistungen und Beschaffungen aus 2025 erst in 2026 kassenwirksam wurden und zum anderen eine geplante Erneuerung des Einsatzleitprogramms nicht mehr verwirklicht wird (UA 1600). Für Digitalisierungsprojekte im UA 4011 und UA 6131 entstanden Minderausgaben i.H.v. 0,2 Mio. €, da die Projekte anders als geplant nicht in 2025 abgeschlossen werden konnten. Aufgrund nicht verfügbarer personeller Kapazitäten und noch ausstehender Vertragsvergaben sind im Rahmen des Green Deals bei der HhSt. 1149.6360 Minderausgaben von 0,2 Mio. € angefallen. Im Rahmen des Förderprojekts SmartCity Agenda (Gliederung 7950) kam es aufgrund von Maßnahmenverzögerungen zu Minderausgaben i.H.v. 0,7 Mio. €, die jedoch in 2026 kassenwirksam werden. Bei den Abrechnungen der Cateringunternehmen für Tageseinrichtungen für Kinder (UA 464*) kam es zu Minderausgaben in Höhe von 0,8 Mio. €, da noch nicht alle Einrichtungen einen Caterer für die Verpflegung der Kinder haben. Dies soll sich im Laufe des Jahres 2026 nachgeholt werden. Im Rahmen der Kommunalwahl 2026 wurde die Miete für die benötigte IT-Ausstattung (HhSt. 0521.6327) erst im Jahr 2026 in Rechnung gestellt und beglichen, was in 2025 zu Minderausgaben i.H.v. 0,1 Mio. € führte. Im Bereich Abwasserbeseitigung Klärwerk wurde bei den Energiekosten für Betriebszwecke (HhSt. 7001.6340) 0,3 Mio. € weniger ausgegeben, da durch eine Optimierung des Klärwerkbetriebes der Strombezug bei der REWAG reduziert werden konnte. Beim Amt für Soziales entstanden Minderausgaben i.H.v. 0,5 Mio. € (UA 4352), weil Abschlagszahlungen für den Betreiber einer Obdachlosenunterkunft erst zu Beginn des Jahres 2026 kassenwirksam beglichen wurden und ein Projekt nicht wie geplant umgesetzt werden konnte. Aufgrund der verspäteten Inbetriebnahme der Frauenunterkunft (UA 4391) entstanden Minderausgaben i.H.v. 0,1 Mio. €. Vereinzelt weitere nicht ausgeschöpfte Ausgaben sind in diversen anderen Haushaltsstellen zu finden. Gruppe 64 - Steuern, Versicherungen, Schadensfälle In Summe ergab sich ein Rechenergebnis von 5,6 Mio. €, was die Veranschlagung um 1,3 Mio. € übersteigt. Größere Einzelabweichungen waren zum einen bei den Umsatzsteuerzahlungen im Bereich Sport (UA 5511) auf der Gruppierung 6411 zu verzeichnen, bei der rund 0,2 Mio. € weniger verausgabt wurde als ursprünglich veranschlagt. Zum anderen entstanden im Bereich Abwasserbeseitigung (UA 7001) bei der Gruppierung 6495 insgesamt Mehrausgaben von knapp 1,6 Mio. €, die sich durch verspätet – erst in 2026 - eingegangene Erstattungszahlungen der Abwasserabgabe begründen, da diese ursprünglich bereits für das Jahr 2025 eingeplant waren. Daneben sind nur diverse kleine Abweichungen bei dieser Gruppe ersichtlich. Gruppe 65 – Geschäftsausgaben Mit einem Rechnungsergebnis von 10,0 Mio. € (RE 2024: 8,6 Mio. €) blieben die Ausgaben dieser Gruppe um 0,6 Mio. € unter den Haushaltsansätzen von 10,6 Mio. €. Die Poststelle beim Personalamt (HhSt. 0208.6520) wickelt den Schrift-/Paketverkehr für die gesamte Stadtverwaltung ab. Es entstanden Mehrausgaben von 0,2 Mio. €, die hauptsächlich auf den Anstieg des städtischen Sendungsaufkommens sowie Preissteigerungen für Briefe und Pakete des Versanddienstleisters zurückzuführen sind. Die Planungskosten für die Abwasserbeseitigung (UA 700) verringerten sich um knapp 0,4 Mio. €. Gründe hierfür waren zum einen Verzögerung bei der Abrechnung der erbrachten Leistungen sowie zeitintensivere Abstimmungen mit Beteiligten als auch personelle Kapazitätsengpässe, die sich auf die Kassenwirksamkeit der geplanten Projekte ausgewirkt haben. Auch Sachverständigenkosten (UGr. 655) in der Wohnungsbaufürsorge (UA 620) und beim Städtebau (6152) konnten i.H.v. 0,3 Mio. € eingespart werden. Grund dafür war im Wesentlichen zeitliche Verschiebung der geplanten Maßnahmen u.a. wegen personeller Engpässe. Weitere nicht ausgeschöpfte Ausgaben sind in diversen anderen Haushaltsstellen zu finden. Gruppe 67 - Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsausgaben Die Gesamtausgaben dieser Gruppe lagen mit 105,8 Mio. € um 1,0 Mio. € unter den geplanten Ansätzen. Es ergaben sich lediglich bei folgenden Positionen größere Abweichungen: Im Bereich der Versorgungsabfindungen an den Bund, Freistaat, andere Gemeinden/Gemeindeverbände und sonstige öffentliche Bereiche (Grp. 67) sind Minderausgaben in Höhe von 0,6 Mio. € entstanden. Durch eine Preissenkung bei der Papierverwertung mit den Dualen Systemen (HhSt. 7201.6770) entstanden Minderausgaben in Höhe von insgesamt 0,1 Mio. €. Für Vollzeitpflegen von Kindern und Jugendlichen durch andere Gemeinden und Gemeindeverbände (HhSt. 0.4556.6724) sind für die Kostenerstattung Mehrausgaben i.H.v. 0,2 Mio. € entstanden. Dem gegenüber stehen Minderausgaben i.H.v. 0,1 Mio. € an Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche, die in anderen Gemeinden/Gemeindeverbänden untergebracht worden sind (HhSt. 0.4560.6724). Weitere nicht ausgeschöpfte Ausgaben sind in diversen anderen Haushaltsstellen zu finden. Die Inneren Verrechnungen - UGr. 679/169 - lagen mit 89,8 Mio. € um 8,7 T€ über den Veranschlagungen. Hinsichtlich der Inneren Verrechnungen wird auf die Übersicht einschl. Erläuterungen bei den korrespondierenden Einnahmen - UGr. 169 - wird verwiesen. Gruppe 68 - Kalkulatorische Kosten Hier lag das Rechnungsergebnis von 22,9 Mio. € um 1,1 Mio. € bzw. 4,6 % unter den Haushaltsansätzen. Die Minderausgaben der Gr. 68 führten zu Mindereinnahmen in gleicher Höhe bei Gr. 27. Größere Einzelabweichungen ergaben bei den kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen (Gr. 68) in den UA 7701 (Fuhrpark) mit -0,6 Mio. € UA 0601 (Amt für Informations- und Kommunikationstechnik) mit +0,1 Mio. € UA 0651 (Telekommunikation u. Netzbetrieb) mit - 0,1 Mio. € UA 2402 (Städtische Berufsschule II) mit +0,1 Mio. € UA 2403 (Städtische Berufsschule III) mit -0,1 Mio. € UA 4357 (Notwohnanlage Augsburger Str., Chancenhaus) -0,1 Mio. € UA 5821 (Stadtgartenamt) mit -0,1 Mio. €. UA 6300 (Straßenunterhalt Bauhöfe) -0,1 Mio. € Gruppe 69 - aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung Diese Gruppe umfasst im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende gem. SGB II insbesondere die Kosten der Unterkunft und Heizung für Arbeitssuchende (HhSt. 4820.6901). Bei der Erstattung an die Bundesagentur für Arbeit (Gr. 69 im UA 482) mussten im abgeschlossenen Haushaltsjahr mit 27,2 Mio. € rund 1,7 Mio. € weniger aufgewendet werden als ursprünglich geplant. Im Vergleich zum Jahr 2024 (RE 27,8 Mio. €) bedeutet dies eine Minderung von 0,6 Mio. €. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2025 ff. waren die Ausgaben im Zuge des Rechtskreiswechsels der ukrainischen Geflüchteten ausschließlich steigend. Im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanung 2025 wurde der Ansatz geprüft und den damaligen Erkenntnissen entsprechend nach unten korrigiert. - vgl. auch weitere Erläuterungen bei Gr. 19 sowie Gr. 73-75 und 78-79 – Zuweisungen und Zuschüsse (Hauptgruppe 7) Überblick Hauptgruppe 7 HGr. Gr. Rechnungser-gebnis 2024 HhAnsatz 2025 Rechnungsergebnis 2025 Abweichung HhAnsatz / Rechnungsergebnis absolut in € absolut in € 7 147.402.421,66 € 168.259.000 € 167.874.003,63 € -384.996,37 € -0,23% davon 70-71 73.539.174,63 € 79.147.400 € 81.078.164,50 € 1.930.764,50 € 2,44% 73-75 78-79 41.589.854,65 € 43.946.800 € 40.401.760,81 € -3.545.039,19 € -8,07% 76-77 32.273.392,38 € 45.164.800 € 46.394.078,32 € 1.229.278,32 € 2,72% Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse (HGr. 7) i. H. v. 167,9 Mio. € liegen um 0,4 Mio. € (0,2 %) unter den Ansätzen i. H. v. 168,3 Mio. € und waren um 20,5 Mio. € bzw. 13,9 % höher als die Ergebnisse des Vorjahres. Die Gruppe 70 lag mit einem Rechnungsergebnis von 53,8 Mio. € um 0,4 Mio. € unter den Veranschlagungen. Innerhalb der Gruppe – ohne Berücksichtigung freiwilliger Leistungen – traten insbesondere im UA 4643 „Kinderbetreuung durch freie Träger“ deutliche Abweichungen auf: Bei der Förderung der Kinderbetreuung in Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorten (HhSt. 4643.70*), insb. bei den Kinderbezogenen Förderungen gem. Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG), ergaben sich insgesamt Mehrausgaben i. H. v. ca. 0,6 Mio. €. Eine exakte Vorhersage der Förderhöhe ist nur eingeschränkt möglich, da zentrale Parameter – wie die Anzahl der Anträge, Gewichtungen der Kinder in Bezug auf Integrations- oder Migrationshintergründe, Grad der Behinderung sowie die Buchungen durch Erziehungsberechtigte – zum Planungszeitpunkt nicht bekannt und schwer abschätzbar sind. Im Bereich der Sportförderung zeigen sich hingegen Minderausgaben in Höhe von 0,3 Mio. €. Dies ist darauf zurückzuführen, dass im Haushaltsjahr 2025 im Gegensatz zu 2024 keine Verdopplung der Vereinspauschale (HhSt. 5500.7099) erfolgte. Bei der Gruppe 71 wurden die Veranschlagungen i. H. v. 24,9 Mio. € um 2,3 Mio. € überschritten. Die wesentlichen Abweichungen innerhalb der Gruppe - ohne Freiwillige Leistungen - ergaben sich bei folgenden Einzelpositionen: Umlage an Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (HhSt. 1603.7130) mit -0,2 Mio. € aufgrund noch nicht erfolgter Umlegung des Hardwaretausches in der integrierten Leitstelle Regensburg Weiterleitung der Beitragszuschüsse nach Art. 23 BayKiBiG im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder (UA 4641/4642) mit -0,3 Mio. €, da weniger Mittel auf der HhSt. 4641/4642.1717 eingenommen wurden Entsorgung von Klärschlamm und Rechengut durch den Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS) im UA 7001 mit +0,3 Mio. €, da im Jahr 2025 wegen einer vollständigen Erneuerung der Zentrifugenanlage die Schlammentwässerung für einen Zeitraum von 7 Monaten an ein anderes Unternehmen für die mobile Schlammentwässerung vergeben werden musste Abfallbeseitigung (UA 7201) mit -0,2 Mio. € durch geringere Abfallmengen von Haus- und Sperrmüll Förderung des öffentlichen Nahverkehrs - Ausbildungsverkehr (UA 7920) mit insgesamt +2,4 Mio. €; diese wird seit dem Jahr 2024 über den Aufgabenträger gewährt und derzeit saldoneutral an die Verkehrsbetriebe weitergeleitet. Die Höhe der Hilfe wird nach Bedarfslage berechnet und konnte in den ersten beiden Jahren nur schwer kalkuliert werden (vgl. auch HhSt. 7920.1719). Zuschüsse und Zuweisungen für laufende Zwecke - Gruppen 70 und 71: Rechnungser-gebnis 2024 Rechnungser-gebnis 2025 Veränderung ggü. Vorjahr HhAnsatz 2025 Abweichung Rechnungsergebnis / HhAnsatz € € in % € in % Gruppe 70 – 71 gesamt 73.539.174,63 81.078.164,50 10,25% 79.147.400 2,44% darunterfreiwillige Leistungen - Kulturbereich 2.525.072,21 2.494.411,71 -1,21% 2.791.050 -10,63% - Sozialbereich 647.316,60 550.471,86 -14,96% 609.700 -9,71% - Jugendhilfesektor 4.064.209,60 3.930.887,55 -3,28% 4.040.250 -2,71% - Sportbereich 2.611.187,79 3.134.992,71 20,06% 3.200.800 -2,06% - Umweltsektor 31.797,45 30.562,97 -3,88% 115.750 -73,60% - Sonstige 714.413,95 768.221,36 7,53% 965.750 -20,45% Summe der freiwilligen Leistungen bei Gr. 70 - 71 10.593.997,60 10.909.548,16 2,98% 11.723.300 -6,94% Bei den übrigen Gruppierungen kommen noch folgende Beträge für freiwillige Leistungen hinzu: Sonstige *) 1.227.208,48 1.601.578,76 30,51% 1.671.900 -4,21% Gesamtsumme der freiwilligen Leistungen im VerwHh 11.821.206,08 12.511.126,92 5,84% 13.395.200 -6,60% rechtliche und vertragliche Verpflichtungen bei Gr. 70 -71 62.945.177,03 70.168.616,34 11,48% 67.424.100 4,07% *) in erster Linie Aufwendungen im Rahmen des Stadtpasses – insb. Sozialticket Bei den Ausgaben der Gruppen 70 und 71 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke – mit Freiwilligen Leistungen) liegt das Rechnungsergebnis 2025 mit 81,1 Mio. € um 1,9 Mio. € bzw. 2,4 % über den HhAnsätzen 2025 und um 7,5 Mio. € bzw. 10,3 % über dem Rechnungsergebnis 2024. Innerhalb der Gruppen 70 und 71 ist der weitaus größte Teil der Freiwilligen Leistungen veranschlagt. Die Gesamtausgaben der Freiwilligen Leistungen beliefen sich auf 12,5 Mio. € und lagen um rd. 0,9 Mio. € bzw. 6,6 % unter den HhAnsätzen 2025. Die Minderausgaben bei den Freiwilligen Leistungen sind auf die im Jahr 2025 geringeren Bedarfe gegenüber der Planung zu verzeichnen und sind im Wesentlichen auf folgende Positionen zurückzuführen: Grundschulen 'Allgemein' (UA 2110) mit -0,1 Mio. € Zuschuss an den Naturwissenschaftlichen Verein Regensburg e.V. zum Betrieb des Umweltzentrums (UA 3103) mit -0,1 Mio. € Förderung der Wohlfahrtspflege (UA 4701) mit rd. -0,1 Mio. Sportförderung (UA 5500) mit rd. -0,1 Mio. € Weitere Minderausgaben sind auf diversen anderen Haushaltsstellen (Abweichung < 50 T€) zu verzeichnen. Leistungen der Sozialhilfe und ähnlicher Gruppen – Gruppen 73 bis 75 sowie 78 und 79 im Zusammenhang mit Erstattungen Die Gruppen 73 bis 75 sowie 78 und 79 weis ein bereinigtes Volumen von insgesamt rd. 40,4 Mio. € auf (HhAnsatz rd. 43,9 Mio. €). Das Rechnungsergebnis 2024 belief sich auf rd. 41,6 Mio. €. Die Abweichung verteilt sich wie folgt: Auf der Seite der Minderausgaben sind die größten Abweichungen im Bereich der Sozialhilfe (Gr. 74) mit -1,0 Mio. € und bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Gr. 79) mit - 2,5 Mio. € erkennbar. Die tatsächlichen Gesamtnettoausgaben (Saldo gemäß nachfolgender Tabelle) im Jahr 2025 (d.h. unter Berücksichtigung der Erstattungen des Bundes, des Landes und des Bezirkes – Gr. 16/19 sowie weiterer Ersatzleistungen - Gr. 24/25) betragen bei der Sozialhilfe und ähnlichen Gruppen (Gr. 73-75 und 78 und 79 sowie Gr. 69) rd. - 13,4 Mio. € und liegen damit um rd. 2,4 Mio. € unter den Planungen (- 15,8 Mio. €). Der Saldo 2025 ist um rd. 1,5 Mio. € niedriger als der Wert des Jahres 2024 (Saldo i. H. v. rd. - 14,9 Mio. €). Im Vergleich zum Vorjahr sind sowohl die Ausgaben von 69,4 Mio. € auf 67,7 Mio. € (-1,7 Mio. €) als auch die Einnahmen von 54,4 Mio. € auf 54,3 Mio. € (-0,1 Mio. €) gesunken. Die größten Veränderungen ergeben sich bei: der Grundsicherung für Senioren und Erwerbsunfähige (UA 415) den Leistungen gem. dem Asylbewerberleistungsgesetz (UA 42) der Grundsicherung für Arbeitssuchende (UA 482) Die Aufwendungen und die Ersätze der Leistungen der Sozialhilfe und ähnlicher Gruppen haben sich wie folgt entwickelt: A. Sozialhilfe - UA 410/411/412/413/414 Rechnungser-gebnis 2024 Rechnungser-gebnis 2025 Veränderung ggü. Vorjahr HhAnsatz 2025 Abweichung Rechnungsergebnis / HhAnsatz Einnahmen 1.842.932,89 € 2.156.980,85 € 314.047,96 € 2.479.600 € -322.619,15 € Ausgaben 5.412.205,86 € 5.356.725,12 € -55.480,74 € 6.677.000 € -1.320.274,88 € Abgleich -3.569.272,97 € -3.199.744,27 € 369.528,70 € -4.197.400 € 997.655,73 € B. Grundsicherung der Senioren und Erwerbsunfähigen - UA 415 Rechnungser-gebnis 2024 Rechnungser-gebnis 2025 Veränderung ggü. Vorjahr HhAnsatz 2025 Abweichung Rechnungsergebnis / HhAnsatz Einnahmen 21.848.222,57 € 22.901.434,43 € 1.053.211,86 € 22.800.000 € 101.434,43 € Ausgaben 22.513.906,08 € 23.082.320,35 € 568.414,27 € 22.800.800 € 281.520,35 € Abgleich -665.683,51 € -180.885,92 € 484.797,59 € -800 € -180.085,92 € C. Grundsicherung der Arbeitssuchenden - UA 482 einschl. Kosten der Unterkunft und Heizung u.ä. sowie für Bildung- und Teilhabe Rechnungser-gebnis 2024 Rechnungser-gebnis 2025 Veränderung ggü. Vorjahr HhAnsatz 2025 Abweichung Rechnungsergebnis / HhAnsatz Einnahmen 20.031.867,28 € 18.952.547,11 € -1.079.320,17 € 20.056.200 € -1.103.652,89 € Ausgaben 29.027.143,80 € 28.289.216,09 € -737.927,71 € 30.124.150 € -1.834.933,91 € Abgleich -8.995.276,52 € -9.336.668,98 € -341.392,46 € -10.067.950 € 731.281,02 € D. Sonstige Leistungen - UA 42/44/490/491/493 u.a. Leistungen an Asylbewerber und im Rahmen der Kriegsopferfürsorge sowie für Bildung- und Teilhabe u.w. Rechnungser-gebnis 2024 Rechnungser-gebnis 2025 Veränderung ggü. Vorjahr HhAnsatz 2025 Abweichung Rechnungsergebnis / HhAnsatz Einnahmen 10.715.708,46 € 10.320.033,69 € -395.674,77 € 11.916.950 € -1.596.916,31 € Ausgaben 12.405.277,37 € 10.977.850,39 € -1.427.426,98 € 13.416.600 € -2.438.749,61 € Abgleich -1.689.568,91 € -657.816,70 € 1.031.752,21 € -1.499.650 € 841.833,30 € Gesamtsummen Rechnungser-gebnis 2024 Rechnungser-gebnis 2025 Veränderung ggü. Vorjahr HhAnsatz 2025 Abweichung Rechnungsergebnis / HhAnsatz Einnahmen 54.438.731,20 € 54.330.996,08 € -107.735,12 € 57.252.750 € -2.921.753,92 € Ausgaben 69.358.533,11 € 67.706.111,95 € -1.652.421,16 € 73.018.550 € -5.312.438,05 € Abgleich -14.919.801,91 € -13.375.115,87 € 1.544.686,04 € -15.765.800 € 2.390.684,13 € Sozialhilfe (UA 410/411/412/413/414) Der erwartete Anstieg der Fallzahlen trat nicht ein; stattdessen stabilisierte sich das Niveau. Hieraus resultierten Minderausgaben insbesondere bei: den Hilfen zum Lebensunterhalt - 3. Kapitel SGB XII (UA 410) mit 0,4 Mio. € den Hilfen zur Gesundheit - 5. Kapitel SGB XII (UA 413) mit 0,8 Mio. € den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie in anderen Lebenslagen – 8. /9. Kapitel SGB XII (UA 414) mit 0,2 Mio. € Die Kostentragung entfiel größtenteils auf den örtlichen Träger. Bei der Grundsicherung für Senioren und Erwerbsunfähige (UA 415) stiegen die tatsächlichen Ausgaben im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um rund 0,6 Mio. €. Gegenüber der Planung ergeben sich Mehrausgaben von etwa 0,3 Mio. €. Die Abweichungen zum Vorjahr basieren sowohl auf einer Zunahme der Fallzahlen sowie durch externe bedarfsbestimmende Faktoren (steigende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, höhere Ausgaben für Unterkunft und Heizung sowie steigende Leistungen zur Bedarfsdeckung). Die Aufwendungen im Rahmen der Grundsicherung der Arbeitssuchenden (UA 482) i. H. v. rd. 28,3 Mio. € liegen sowohl um 0,7 Mio. € unter dem Vorjahresniveau als auch um 1,8 Mio. € unter den Veranschlagungen i. H. v. 30,1 Mio. €. Der durch den Rechtskreiswechsel ukrainischer Geflüchteter verursachte Anstieg hatte bereits 2024 seinen Höhepunkt erreicht. Entgegen den Erwartungen blieb ein weiterer Anstieg im Jahr 2025 aus Sonstige Leistungen (UA 42/44/490/491/493) Die Leistungen gem. dem Asylbewerberleistungsgesetz blieben ausgablich um 2,4 Mio. € sowie einnahmlich um 1,6 Mio. € unter den prognostizierten Beträgen, die bei der Planung unterstellt wurden. Dies ist zum einen auf sinkende Fallzahlen der anspruchsberechtigten Personen in Regensburg zurückzuführen. Zum anderen wurden bestimmte Leistungen nach § 2 AsylbLG, wie beispielsweise die Absicherung im Krankheitsfall, durch das im Jahr 2024 in Kraft getretene Rückführungsverbesserungsgesetz erst nach 36 statt nach 18 Monaten gewährt. Diese Aufwendungen (Gr. 42), die i.d.R. vollständig ersetzt werden, entwickelten sich wie folgt: 2025: rd. 9,4 Mio. € 2024: rd. 11,1 Mio. € 2023: rd. 11,1 Mio. € Bei den weiteren Leistungen ergaben sich keine wesentlichen Änderungen. Leistungen der Jugendhilfe – Gruppen 76 und 77 Die Gruppen 76 und 77 umfassen ein bereinigtes Volumen von insgesamt rd. 46,4 Mio. € und liegen um 1,2 Mio. € über den Planungen (HhAnsatz rd. 45,2 Mio. €). Ursache für die Abweichung sind sowohl ein überproportional starker Anstieg der Fallzahlen als auch steigende Tagessätze in den Bereichen „Integrationslotsen/Schulbegleiter“, „Heimerziehung“, „Eingliederungshilfe“, „Sozialpädagogische Familienhilfe“ und bei der „gemeinsamen Unterbringung von Müttern oder Vätern mit Kind/ern“. Das Rechnungsergebnis stieg im Vergleich zum Vorjahresniveau (RE 2024: 32,2 Mio. €) sehr stark um 14,1 Mio. € an. Die Abweichung gegenüber dem Ansatz ist auf Minderausgaben bei den Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen (Gr. 76) mit rd. 0,7 Mio. € und Mehrausgaben innerhalb von Einrichtungen (Gr. 77) mit rd. 1,9 Mio. € zurückzuführen. Bei der Gr. 76 Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen gibt es nennenswerte Differenzen zum Haushaltsplan bei der Förderung von Kindern in Tagespflege (UA 4542) mit -0,2 Mio. € sozialpädagogischen Familienhilfe (UA 4554) mit -0,1 Mio. € Vollzeitpflege (UA 4556) mit -0,1 Mio. € Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (UA 4560) mit -0,3 Mio. € Die Ansätze wurden auf Basis eines durchschnittlichen Kostensatzes pro Fall unter Berücksichtigung individueller Kostenentwicklungen und erwarteter Fallzahlensteigerungen kalkuliert. Diese Hochrechnung dient lediglich als Richtwert, da Abweichungen allein durch Änderungen der Fallzahlen – sowohl Steigerungen als auch Rückgänge – entstehen können. Im Rahmen der Jahresrechnung hat sich diese Methode in den letzten Jahren jedoch als verlässlicher Maßstab erwiesen, da die Abweichungen nur gering ausfielen. Wesentliche Abweichungen ergaben sich bei der Gr. 77 Leistungen der Jugendhilfe innerhalb von Einrichtungen insbesondere bei der Gemeinsamen Unterbringung von Müttern und Vätern mit Kind/ern (UA 4534) mit -0,2 Mio. € Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen (UA 4557) mit +1,9 Mio. € Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (UA 4560) mit +0,3 Mio. € Diese sind überwiegend auf die tatsächliche Fallzahlentwicklung im Jahr 2025 zurückzuführen, die weitaus höher ausfällt als bei der Planung prognostiziert. Sonstige Finanzausgaben (Hauptgruppe 8) Überblick Hauptgruppe 8 Rechnungser-gebnis 2024 HhAnsatz 2025 Rechnungsergebnis 2025 Abweichung HhAnsatz / Rechnungsergebnis absolut in € relativ in % 175.585.305,48 € 136.434.750 € 156.361.987,45 € 19.927.237,45 € 14,61% Das Rechnungsergebnis der Hauptgruppe 8 (sonstige Finanzausgaben) liegt mit 156,4 Mio. € um 19,9 Mio. € (14,6 %) über dem Haushaltsansatz von 136,4 Mio. €. Die Abweichung ist insbesondere dem Haushaltsausgleich geschuldet. Zinsen (Gruppe 80) Die Ausgaben bei dieser Gruppe fielen mit 3,3 Mio. € um 0,1 Mio. € niedriger als eingeplant an und lagen um 0,8 Mio. € über den Ausgaben in 2024 (2,5 Mio. €). Im Jahr 2025 mussten keine Kassenkredite aufgenommen werden, so dass auch keine Zinszahlungen anfielen (-0,3 Mio. €). Das Rechnungsergebnis für Zinsen auf Darlehen am Kreditmarkt (UA 9121) ist um 0,1 Mio. € höher als geplant ausgefallen. Gruppe 81 – Gewerbesteuerumlage Das Rechnungsergebnis für die Gewerbesteuerumlage ist mit 21,7 Mio. € mit rund 2,8 Mio. € über dem Haushaltsansatz (19,0 Mio. €). Die Abschlagszahlungen auf die Gewerbesteuerumlage ermitteln sich auf Basis der tatsächlichen IST-Einnahmen des I.-III. Quartals 2025 und der fiktiven IST-Einnahmen für das IV. Quartal 2025 (= das 1,1-fache des IST’s im III. Quartal 2025). Die tatsächlichen IST-Einnahmen des I.-III. Quartal 2025 fallen deutlich höher als veranschlagt aus, was folglich zu einer höheren Gewerbesteuerumlage führt. Gruppe 83 - allgemeinen Umlagen Bei dieser Gruppe ist die Bezirksumlage (UGr. 832) zu buchen. Diese fiel in Höhe von 74,0 Mio. € wie veranschlagt an (RE 2024: 66,6 Mio. €). Gruppe 84 – weitere Finanzausgaben Das Rechnungsergebnis lag mit 1,6 Mio. € insgesamt um 0,2 Mio. € unter den Veranschlagungen. Bei den Bodenordnungsverfahren (HhSt. 6141.8414) liegt das Rechnungsergebnis um 0,2 Mio. € unter dem Ansatz, da in 2025 nur diverse Umlegungs- bzw. Zuteilungspläne vorbereitet wurden, wobei entsprechende Geldausgleichsleistungen erst in den Folgejahren ausgezahlt werden. Gruppe 85 - Deckungsreserve Bei der allgemeinen Deckungsreserve waren 2,0 Mio. € veranschlagt. Mittel zur Finanzierung von zusätzlichen Ausgaben (des Verwaltungshaushaltes) wurden mit 0,8 Mio. € nur teilweise in Anspruch genommen; das Rechnungsergebnis entstand in dieser Höhe nur bei den verstärkten Haushaltsstellen. Die Zuführungen an den Vermögenshaushalt (Gruppe 86 bzw. 30) liegen mit 55,7 Mio. € um 19,5 Mio. € über den Haushaltsansätzen. Im Jahr 2024 betrug das Rechnungsergebnis 87,3 Mio. €. Sie teilen sich wie folgt auf: Bezeichnung Zuführungen Gr. 86/30 UA Haushaltsansatz 2025 einschl. Nachtrag Rechnungs- ergebnis 2025 Abweichung Katastrophenschutz, Zivilschutz – Hochwasserhilfe - Finanzierung Aufwendungen 1401 6.100 € 209.672,80 € 203.572,80 € Berufsoberschule – Städt. Berufsoberschule für Technik sowie Sozial- und Hauswirtschaft – spezielle Versorgungsrücklage 2651 6.600 € 6.372,45 € -227,55 € Theater Regensburg - Kommunalunternehmen – Finanzierung Kapitaleinlage 3311 15.800.000 € 15.800.000,00 € 0,00 € Bürgerheim Kumpfmühl – Finanzierung Kapitaleinlage RSG gGmbH 4321 260.000 € 257.906,45 € -2.093,55 € Freiwillige Hilfen, Spenden und Stiftungsmittel und dgl. Aktion 'Kinderbaum' 4987 0 € 17.053,74 € 17.053,74 € Sportförderung – Finanzierung Kapitaleinlage 'Arena Regensburg' 5511 2.635.000 € 2.592.532,08 € -42.467,92 € Straßenreinigung sowie Straßenwinterdienst - Gebührenausgleichsrücklage 6751 1.000.000 € 0,00 € -1.000.000,00 € Bau, Betrieb und Unterhaltung von öffentlichen Parkplätzen – Stellplatzablöse - Finanzierung Aufwendungen 6815 136.350 € 136.348,59 € -1,41 € Wasserläufe, Wasserbau Hochwasserschutz - Baulicher Hochwasserschutz' an Donau und Regen 6900 35.000 € 30.462,28 € -4.537,72 € KrE ‚Abwasserbeseitigung’ - Gebührenausgleichsrücklage 7000 0 € 757.332,87 € 757.332,87 € KrE ‚Abfallbeseitigung‘ - Gebührenausgleichsrücklage 7201 370.000 € 787.005,64 € 417.005,64 € Bestattungswesen Hoheitlicher Bereich – Jüdische Grabstätten 7500 10.000 € 19.583,47 € 9.583,47 € Fremdenverkehr – Finanzierung Kapitaleinlage RTG GmbH 7901 3.215.000 € 3.101.122,18 € -113.877,82 € Wirtschaftsförderung – Finanzierung Kapitaleinlage RBD GmbH 7910 65.000 € 65.000,00 € 0,00 € Kombinierte Versorgungs- und Verkehrsunternehmen – Finanzierung Kapitaleinlage das Stadtwerk.Regensburg GmbH 8300 2.830.000 € 2.831.423,69 € 1.423,69 € Stiftung-Maria-Speiseder 8900 17.450 € 17.995,78 € 545,78 € Dr.-Seyboth-Stipendien-Stiftung 8901 47.300 € 55.203,66 € 7.903,66 € Stiftung Eberhard-Dirrigl-Stiftung 8902 2.500 € 3.528,05 € 1.028,05 € Prof.-Neumüller-Stipendien-Stiftung 8906 44.500 € 52.714,23 € 8.214,23 € Stiftung Stadtbau-Gmbh-Stiftung 8907 2.300 € 2.872,51 € 572,51 € Nachlässe und Vermächtnisse 8909 1.150 € 2.159,44 € 1.009,44 € Allgemeine VERSORGUNGSRÜCKLAGE - Erträge 9111 473.550 € 473.515,33 € -34,67 € Allgemeine Zuführung zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 9161 9.240.000 € 27.771.974,13 € 18.531.974,13 € ‚BUDGET’s’ - zweckg. Teil ‚Allgemeine Rücklage’ - 9161 0 € 700.000,00 € 700.000,00 € Allgemeine VERSORGUNGSRÜCKLAGE – Zuzahlung 9161 0 € 0,00 € 0,00 € GESAMT 36.197.800 € 55.691.779,37 € 19.493,979,37 € Hinsichtlich der Zuführungen im Zusammenhang mit den Gebührenausgleichsrücklagen der KrE‘s (UA 6751 / 7000 / UA 7201) und der ‚Aktion Kinderbaum‘ (UA 4987) bzw. den fiduziarischen Stiftungen (UA 890#) sowie der Rücklagen „Allgemeine Hochwasserhilfen/-spenden“ (UA 1401), „Öffentliche Parkierungsanlagen - Stellplatzablösen“ (UA 6815), „Baulicher Hochwasserschutz an Donau und Regen“ (UA 6900) und den Versorgungsrücklagen (UA 2651 und UA 9111/9161) darf auf die weiteren Erläuterungen bei Gr. 91 verwiesen werden. Bei den Zuführungen zum Vermögenshaushalt zur Finanzierung der Kapitaleinlagen zur Abdeckung der laufenden Defizite (UGr. 936 abzgl. UGr. 332) wurden beim „Theater Regensburg“ (UA 3311), bei der „RSG gGmbH - Bürgerheim Kumpfmühl“ (UA 4321), bei der „RBD GmbH“ (UA 7910) und bei der „das Stadtwerk.Regensburg GmbH“ (UA 8300) (nahezu) die planmäßigen Ausgleichszahlungen (einschl. übertragener Haushaltsreste) vollständig durchgebucht sowie bei der „Arena Regensburg“ (UA 5511: - 42,5 Mio. €) und bei der „RTG GmbH“ (UA 7901: + 0,1 Mio. €) (nur) die tatsächlichen Ausgleichszahlungen durchgebucht. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt zu den Budgetrücklagen (UA 9161) i.H.v. 0,7 Mio. € erfolgte als vorläufiger Abschlag auf das voraussichtliche Budgetergebnis 2025. Die Allgemeine Zuführung (UA 9161) war i.H.v. 9,2 Mio. € veranschlagt. Mit 27,8 Mio. € (ohne Zuführung für Budgetrücklagen i.H.v. 0,7 Mio. €) wurde ein um 18,5 Mio. € (Rd.diff.) höherer Betrag erwirtschaftet. Hauptgründe sind zum einen Mehreinnahmen bei den ‚Steuern und Allgemeinen Zuweisungen‘ (HGr. 0) i.H.v. 21,3 Mio. €, die Mindereinnahmen aus Verwaltung und Betrieb (HGr. 1) i.H.v. 17,1 Mio. € sowie Minderausgaben beim bereinigten ‚Sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand‘ (HGr. 5/6 ohne UGr. 679 / Gr. 68 und Gr. 69) i.H.v. 9,5 Mio. €. 3. Einnahmen des Vermögenshaushalts Bei einem Haushaltsansatz von 263,9 Mio. € und einem Rechnungsergebnis (= bereinigtes Soll) von 237,9 Mio. € ergeben sich Mindereinnahmen des Vermögenshaushalts i.H.v. 26,0 Mio. € (- 9,9 %), wobei die Bildung von Haushaltseinnahmeresten mit rd. 123,0 Mio. € (davon 119,1 Mio. € aus den Haushaltsansätzen 2025) berücksichtigt ist. - Hinsichtlich der Haushaltseinnahmereste im Einzelnen darf auf die Beschlussvorlage einschl. der Aufstellungen und der Begründungen ”Haushaltsrestebildung 2025” zur Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen am 29.04.2026 verwiesen werden. - Die wesentlichsten – ab 2,0 Mio. € - Änderungen sind bei der Allgemeinen Zuführung vom Verwaltungshaushalt (einschl. Budgets) (UGr. 300) mit einer Erhöhung um 19,2 Mio. € (einschl. 0,7 Mio. € für Budgets), der Veräußerung von Grundstücken und baulichen Anlagen (UGr. 340) mit einer Minderung um 4,2 Mio. € den Beiträgen und ähnlichen Entgelten (Gr. 35) mit einer Reduzierung um 3,5 Mio. € und den Zuweisungen und Zuschüssen für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 36) mit einer Reduzierung um 13,5 Mio. € sowie den ‘regulären‘ Kreditaufnahmen (Gr. 37#6/8) mit einer Minderung um 25,5 Mio. € festzustellen. Die Abweichungen im Detail resultieren aus den nachfolgend dargestellten Änderungen bei den einzelnen Gruppierungen: Art der Einnahme - Gruppierung - Haushaltsansatz 2025 einschl. Nachtrag Rechnungsergebnis 2025 Abweichung absolut bzw. relativ Zuführungen vom Verwaltungshaushalt 30 36.197.800 € 55.691.779,37 € 19.493.979,37 € 53,85% Entnahmen aus Rücklagen 31 4.338.300 € 5.336.835,80 € 998.535,80 € 23,02% Rückflüsse von Darlehen 32 1.140.100 € 1.181.538,47 € 41.438,47 € 3,63% Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen, Rückflüsse von Kapitaleinlagen 33 4.905.000 € 4.822.639,70 € -82.360,30 € -1,68% Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens 34 5.503.500 € 1,492.410,97 € -4.011.089,03 € -72,88% Beiträge und ähnliche Entgelte 35 10.530.000 € 7.043.997,14 € -3.486.002,86 € -33,11% Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen 36 38.705.800 € 25.228.386,28 € -13.477.413,72 € -34,82% Einnahmen aus Krediten (einschl. Umschuldungen) 37 162.585.000 € 137.080.430,75 € -25.504.569,25 € -15,69% Gesamt 263.905.500 € 237.878.018,48 € -26.027.481,52 € -9.86% Das Soll bei den Zuführungen vom Verwaltungshaushalt (Gr. 30) erhöht sich - wie bereits bei den Ausgaben des Verwaltungshaushalts (Gr. 86) angesprochen - um 19,5 Mio. € auf insgesamt 55,7 Mio. €. Auf die dortigen Ausführungen und die Tabelle wird verwiesen. Bei den Entnahmen aus Rücklagen (Gr. 31) steigt das Soll um 1,0 Mio. € auf insgesamt 5,3 Mio. € und teilt sich wie folgt auf: Bezeichnung ‘Rücklagenentnahmen’ UA Haushaltsansatz 2025 einschl. Nachtrag Rechnungs-ergebnis 2025 Abweichung Katastrophenschutz, Zivilschutz - Finanzierung Investitionen 1401 105.000 € 194.169,54 € 89.169,54 € Berufsoberschule – Städt. Berufsoberschule für Technik sowie Sozial- und Hauswirtschaft – spezielle Versorgungsrücklage 2651 27.500 € 24.350,00 € -3.150,00 € Frewillige Hilfen, Spenden und Stiftungsmittel und dgl. Aktion ‘Kinderbaum‘ 4987 11.350 € 160.530,00 € 149.180,00 € KrE ‚Straßenreinigung sowie Straßenwinterdienst’ - Gebührenausgleichsrücklage 6751 800.000 € 225.157,94 € - 574.842,06 € Bau, Betrieb und Unterhaltung von öffentlichen Parkplätzen – Stellplatzablöse - Finanzierung Aufwendungen 6815 130.000 € 130.000,00 € 0,00 € Wasserläufe, Wasserbau Hochwasserschutz - Baulicher Hochwasserschutz' an Donau und Regen 6900 15.000 € 0,00 € -15.000,00 € KrE ‚Abwasserbeseitigung’ – sog. Investitionsrückstellung 7000 637.500 € 637.500,00 € 0,00 € KrE ‚Abwasserbeseitigung’ - Gebührenausgleichsrücklage 7000 0,00 € 868.094,91 € 868.094,91 € Stiftung-Maria-Speiseder 8900 3.000 € 2.281,49 € -718,51 € Dr.-Seyboth-Stipendien-Stiftung 8901 20.000 € 22.137,87 € 2.137,87 € Eberhard-Dirrigl-Stiftung 8902 10.000 € 10.000,00 € 0,00 € Prof.-Neumüller-Stipendien-Stiftung 8906 18.000 € 20.187,87 € 2.187,87 € Stadtbau-GmbH-Stiftung 8907 20.000 € 8.323,95 € -11.676,05 € Vermächtnisse und Nachlässe 8909 500 € 150.000,00 € 149.500,00 € Allgemeine Rücklage 9101 60.000 € 1.064.831,69 € 1.004.831,69 € ‘BUDGET’s’-zweckg. Teil ‘Allgemeine Rücklage’- 9101 2.480.450 € 1.819.270,54 € -661.179,46 € Allgemeine VERSORGUNGSRÜCKLAGE 9111 0 € 0,00 € 0,00 € GESAMT 4.338.300 € 5.336.835,80 € 998.535,80 € Folgende Rücklagenbewegungen sind erwähnenswert: Bei den Gebührenausgleichsrücklagen der Kostenrechnenden Einrichtungen (KrE) wurden im Rahmen des Rechnungsabschlusses insbesondere die (vorläufigen) BAB-Ergebnisse (Prognosen) bis einschl. 2024 durchgebucht; aufgrund der tatsächlichen BAB-Ergebnisse und der tatsächlichen Rücklagenstände ergaben sich folgende Rücklagenentnahmen: KrE ‘Straßenreinigung’ (UA 6751) mit 0,2 Mio. € -> Entnahme aufgrund des BAB-Ergebnisses 2024 KrE ‘Abwasserbeseitigung’ (sog. Investitionsrückstellung sowie Anteil Schmutzwasser und Niederschlagswasser – UA 7000) mit 0,6 bzw. mit 0,9 Mio. € -> Entnahme aufgrund des BAB-Ergebnisses 2024 - Die Veranschlagungen im Haushaltsplan bei den Gebührenausgleichsrücklagen der KrE (UA 6751 / 7000 / 7201) stellen lediglich vorläufige Werte aufgrund der kameralen Ergebnisse dar. Tatsächlich gebucht werden jedoch nur Rücklagenbewegungen aufgrund der BAB-Ergebnisse des Vorjahres (2024), so dass unweigerlich Abweichungen zwischen den Plan- und Soll-Werten auftreten. – - vgl. auch ‘Gr. 91‘ - Die tatsächlichen Rücklagenentnahmen bei der ‘Aktion Kinderbaum‘ (UA 4987) sowie bei den ‘fiduziarischen Stiftungen einschl. der Vermächtnisse und Nachlässe’ (UA 890#) erfolgten insb. zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen während des Jahres bzw. ergaben sich aufgrund des Jahresabschlusses (= Abgleich Einnahmen mit Ausgaben) 2025. - vgl. auch ‘Gr. 91‘ - Der zweckgebundenen Rücklage „Allgemeine Hochwasserhilfen/-spenden“ (UA 1401) wurden zur Finanzierung von zusätzlichen Aufwendungen und Investitionen Mittel entnommen. Bei der speziellen Versorgungsrücklage für die vom Freistaat Bayern übernommenen Lehrkräfte der ehem. städt. Berufsoberschule für Technik sowie Sozial- und Hauswirtschaft (UA 2651) erfolgten die Entnahmen auf Basis der tatsächlichen Ersätze und deren Erträge in den Vorjahren. Der zweckgebundenen Rücklage „Öffentliche Parkierungsanlagen – Stellplatzablöse“ (UA 6815) wurden zur Finanzierung von zusätzlichen Aufwendungen und Investitionen Mittel entnommen. Der zweckgebundenen Rücklage „'Baulicher Hochwasserschutz' an Donau und Regen“ (UA 6900) wurden zur Finanzierung von zusätzlichen Aufwendungen und Investitionen Mittel entnommen. Der Allgemeinen Rücklage (UA 9101) wurden zum einen zur planmäßigen Finanzierung von Investitionen sowie zum anderen zur Finanzierung von über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für zusätzliche Aufwendungen und Projekte bzw. Investitionen (u.a. im Rahmen der Wiederverwendung von Energie- und Reinigungseinsparungen im Schulbereich) Mittel entnommen. Der Budgetrücklage (UA 9101), als sog. zweckgebundener Teil der Allgemeinen Rücklage, wurden zum einen aufgrund des Budgetergebnisses 2023 (Ausgleich der festgestellten Budgetrücklage zum 31.12.2023 (vgl. Beschluss des Stadtrates vom 27.03.2025 – VO/25/21822/20) mit dem tatsächlichen Rücklagenstand) sowie zum anderen zur Finanzierung von zusätzlichen Aufwendungen und Projekten bzw. Investitionen u.a. im Rahmen der Budgetrichtlinien Mittel entnommen. Das Rechnungsergebnis (= Anordnungs-Soll) bei den Rückflüssen von Darlehen (Gr. 32) mit 1,2 Mio. € überschreitet die Veranschlagungen um 0,1 Mio. €. Bei den Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen, Rückflüssen von Kapitaleinlagen (Gr. 33) unterschreitet das Rechnungsergebnis (= Anordnungs-Soll) mit 4,8 Mio. € die Haushaltsansätze um 0,1 Mio. €. Bei veranschlagten Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens (Gr. 34) i.H.v. 5,5 Mio. € wurde ein Rechnungsergebnis (= Anordnungs-Soll) i.H.v.1,5 Mio. € erzielt. Bei den Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken und baulichen Anlagen (UGr. 340) unterschreiten das Rechnungsergebnis mit 1,1 Mio. € (= Anordnungs-Soll) die Haushaltsansätze um 4,2 Mio. €. Soll-Einnahmen i.H.v. 1,2 Mio. € bei einem HhAnsatz von 5,3 Mio. € führten bei der Veräußerung von Grundstücken und baulichen Anlagen (UGr. 340): zu Mindereinnahmen i.H.v. 4,8 Mio. €, insb. bei der Veräußerung von Grundstücken und baulichen Anlagen in der ‘Entwicklungsmaßnahme Burgweinting‘ (HhSt. 6157.340#) mit – 0,4 Mio. € zur „‘Wohnbebauung‘ – ‘Wohnungsbauförderung‘” (HhSt. 6200.3401) mit – 0,3 Mio. € zur „‘Gewerbe- und Industrienutzung‘ – ‘Wirtschaftsförderung‘” (HhSt. 7911.3400) mit – 0,5 Mio. € aus dem ‘Bebauten Grundbesitz‘ (HhSt. 8809.340#) mit – 0,2 Mio. € aus dem ‘Unbebauten Grundbesitz‘ (HhSt. 8819.340#) mit – 2,9 Mio. € sowie zu einzelnen Mehreinnahmen i.H.v. 0,7 Mio. €, insbesondere bei der Beruflichen Oberschule Regensburg aufgrund von Ersatzleistungen für Vermögensschäden an unbeweglichen Sachen i.H.v. 0,3 Mio. €. Das Rechnungsergebnis (= Anordnungs-Soll) bei den Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (UGr. 345) ist gegenüber den Veranschlagungen um 0,2 Mio. € auf 0,4 Mio. € gestiegen. Das bereinigte Soll für die Beiträge und ähnlichen Entgelte (Gr. 35) i.H.v. 7,0 Mio. € reduziert sich gegenüber den Haushaltsansätzen um 3,5 Mio. €. Soll-Einnahmen i.H.v. 7,0 Mio. € bei einem HhAnsatz von 10,5 Mio. € führten zu Mindereinnahmen (Haushaltseinnahmereste nicht gebildet) i.H.v. 3.5 Mio. €, insb. bei den ‘Folgekostenbeiträgen‘ (UGr. 359) mit – 1,5 Mio. € bei den ‘Erschließungsbeiträgen‘ (HhSt. 1.6300.3521) mit – 1,4 Mio. € bei den „‘Straßenausbaubeiträgen‘ – Einzel-Erstattungen“ (HhSt. 1.6300.3525) mit – 0,5 Mio. € Insgesamt wurden von 3,4 Mio. € rechnerisch möglichen Haushaltseinnahmeresten (HER) aus dem laufenden Jahr aufgrund der Einnahmeprognose für 2026 keine HER gebildet. Das Rechnungsergebnis bei den Zuweisungen und Zuschüssen für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 36) ist gegenüber den Veranschlagungen um 13,5 Mio. € auf 25,2 Mio. € (einschl. zu übertragender HhReste i.H.v. 4,2 Mio. €) gesunken. Soll-Einnahmen i.H.v. 22,9 Mio. € bei einem HhAnsatz von 38,7 Mio. € (zusätzl. Soll-Anordnungen auf HhReste mit 6,2 Mio. €) führten zu einzelnen Mindereinnahmen (Haushaltseinnahmereste teilweise gebildet) i.H.v. 18,6 Mio. € und zu einzelnen Mehreinnahmen i.H.v. 2,8 Mio. € sowie saldiert zu niedrigeren Soll-Einnahmen i.H.v. insgesamt 15,8 Mio. €. Folgende bedeutende Positionen sind aufzulisten: Mindereinnahmen (Haushaltseinnahmereste vollständig gebildet), insb. bei den Zuweisungen und Zuschüssen für die „‚Grund- und Mittelschule Konrad‘ – Neubau und Umbau“ (HhSt. 21502.36#) mit – 0,9 Mio. € die „städtischen Kindergärten‘ - Neu- und Ausbauvorhaben“ (HhSt. 1.4641.3610) mit – 0,2 Mio. € die „städtischen Kinderhorte‘ - Neu- und Ausbauvorhaben“ (HhSt. 1.4645.3610) mit – 0,6 Mio. € Mindereinnahmen (Haushaltseinnahmereste teilweise bzw. nicht gebildet), insb. bei den Zuweisungen und Zuschüssen für (Anpassung an den voraussichtlichen Mitteleingang in 2026 auch unter Berücksichtigung der Haushaltsansätze 2026 sowie des Mittelabflusses bei den korrespondierenden Ausgaben) die „‘Städtische Berufsschule II‘ - Erweiterung zur Unterbringung verschiedener Fachbereiche“ (HhSt. 1.2402.36109) mit – 0,6 Mio. € die „‘Leichtathletik-Trainingshalle im Sportpark Ost‘ – Errichtung“ (HhSt. 1.5606.3600) mit - 1,3 Mio. € die „‘Hallenbad – Ostbad im Sportpark Ost‘ – Errichtung“ (HhSt. 1.5700.3600) mit - 1,5 Mio. € die „‘diversen Rad- und Gehwegverbindungen‘ – Ausbau“ (HhSt. 6368.3610) mit – 0,4 Mio. € den „‘Ufermauer ‚Werftstraße‘‘ - Sanierung“ (HhSt. 1.6900.3619) mit - 0,3 Mio. € das „’Klärwerk’ – diverse Vorhaben“ (HhSt. 7103.36#) mit - 2,8 Mio. € das „‘Kultur- und Kreativareal‘ - Errichtung“ (HhSt. 1.7915.36190) mit – 0,4 Mio. € die „Energieversorgung ehem. Prinz-Leopold-Kaserne / NTB / Pionierkaserne - Errichtung“ (HhSt. 1.7916.3608) mit – 4,2 Mio. € die „Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs“ (HhSt. 7920.3610) mit - 0,4 Mio. € Außerdem wurden die pauschalen Zuweisungen zu den Investitionen – Index-/Risikokosten (Grp. 368999) i.H.v. insgesamt 2,3 Mio. € zum Jahresende 2025 eingezogen und im Jahr 2026 wieder neu veranschlagt. Mehreinnahmen, insb. bei den Zuweisungen und Zuschüssen für die „‚Grundschule Sallerner Berg‘ – Neubau“ (HhSt. 21111.3610) mit + 0,8 Mio. € das „staatliche Gymnsaium ‚Werner-von-Siemens‘ - Erweiterung“ (HhSt. 2355.36103) mit + 0,5 Mio. € die „Kinderbetreuungseinrichtungen – ‘Dritter‘ – Neu- und Ausbauvorhaben“ (HhSt. 4648.3610) mit + 0,5 Mio. € die „‘Osthafenstraße einschließlich Brücken‘ - Ausbau“ (HhSt. 1.6446.36#) mit im Saldo + 0,3 Mio. € Insgesamt wurden von 18,6 Mio. € rechnerisch möglichen Haushaltseinnahmeresten (HER) aus dem laufenden Jahr HER i.H.v. 14,4 Mio. € aufgrund der Einnahmeprognose für 2026 nicht gebildet. Zusätzlich verfielen nicht ‘ausgeschöpfte’ HER aus dem Vorjahr i.H.v. 1,9 Mio. € kraft Gesetzes und mussten somit in Abgang gestellt werden. Haushaltseinnahmereste aus dem Vorjahr wurden insb. bei die „‘Grundschule 'Königswiesen' – Aufstockung und Sanierung“ (HhSt. 1.21105.36102) mit – 0,3 Mio. € die „’Städtebauförderung’ – ‘‘Lebendige Zentren’ und ‘Sozialer Zusammenhalt‘“ (HhSt. 6152.3619) mit mit – 0,4 Mio. € kraft Gesetzes in Abgang gestellt. Die weiteren Mindereinnahmen, teilweise als Haushaltseinnahmerest übertragen, sind bei der Haushaltsrestebildung aufgelistet und ggf. erläutert. Die Mindereinnahmen entstanden hauptsächlich wegen des geringeren Mittelabflusses bzw. der nicht abgeschlossenen Abrechnungen bei den einzelnen Projekten. Bei den Einnahmen aus Krediten (einschl. Umschuldungen) (Gr. 37) unterschreitet das Rechnungsergebnis mit 137,1 Mio. € um 25,5 Mio. € die Veranschlagung von 162,6 Mio. €. Die Ergebnisse stellen sich im Einzelnen wie folgt dar: Kreditwesen UA 9121 HhAnsatz 2025 einschl. Nachtrag (HS) (HhRest aus 2024 (HR)) Anordnungs Soll / Ist auf HS (auf HR) neu gebildeter HhRest (nicht übertragener HhRest aus 2024) Rechnungs-ergebnis 2025 Abweichung HhAnsatz vom Rechnungs-ergebnis in € Kreditaufnahmen HS 2025 (HR 2024) 142.030.000 . (127.732.178,41) 1.622.211,39 (123.826.027,14) 118.812.609,16 (0,00) 116.528.669,28 -25.501.330,72 Umschuldungen 20.555.000 . 20.551.761,47 0,00 20.551.761,47 -3.238,53 Gesamt HS 2025 (HR 2024) 162.585.000 . (127.732.178,41) 22.173.972,86 (123.826.027,14) 118.812.609,16 (0,00) 137.080.430,75 -25.504.569,25 ordentliche Tilgungen 2.130.000 . 2.128.669,28 0,00 2.128.669,28 -1.330,72 Umschuldungen 20.555.000 . 20.551.761,47 0,00 20.551.761,47 -3.238,53 außerordentliche Tilgungen 0 . 0,00 Gesamt 22.685.000 . 22.680.430,75 0,00 22.680.430,75 -4.569,25 Netto-Neu-Verschuldung HS 2025 (HR 2024) 139.900.000 . (127.732.178,41) -506.457,89 (123.826.027,14) 118.812.609,16 (0,00) 114.400.000,00 -25.500.000,00 insgesamt = 267.632.178,41 = 123.319.569,25 = 118.812.609,16 = 114.400.000,00 -25.500.000,00 möglicher PLAN-SOLL- bzw. IST-Schulden-zuwachs in 2025 tatsächlicher IST-Schulden-zuwachs in 2025 möglicher weiterer IST-Schulden-zuwachs in 2026 tatsächlicher PLAN-SOLL-Schulden-zuwachs in 2025 Der Haushaltssatzung bzw. dem Haushaltsplan lag eine genehmigungspflichtige Gesamtermächtigung für ‘reguläre’ Kreditaufnahmen i.H.v. 142,03 Mio. € und eine PLAN-Netto-Neu-Verschuldung i.H.v. + 139,90 Mio. € zugrunde. Des Weiteren bestand ein Haushaltseinnahmerest aus dem Vorjahr i.H.v. 127,73 Mio. €. Der Haushaltsansatz 2025 wurde in 2025 im IST geringfügig (1,62 Mio. € von 142,03 Mio. €) beansprucht. Der Haushaltseinnahmerest aus 2024 wurde in 2025 im IST umfassend (123,83 Mio. € von 127,73 Mio. €) beansprucht. Die ursprünglich vorgesehene PLAN-/SOLL-Netto-Neu-Verschuldung 2025 i.H.v. insgesamt 267,63 Mio. € (= 139,90 Mio. € zzgl. 127,73 Mio. €) wurde im IST mit 125,45 Mio. € und im SOLL zusätzlich mit der Bildung eines Haushaltseinnahmerestes i.H.v. insgesamt 118,81 Mio. € nicht vollständig in Anspruch genommen, da dieser zur Finanzierung des Haushaltes im Rahmen des Jahresabschlusses, insb. der zu übertragenden Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes, nur teilweise zulässig und erforderlich gewesen ist. Insgesamt wurden Haushaltseinnahmereste i.H.v. 27,13 Mio. € nicht übertragen. Die SOLL-Netto-Neu-Verschuldung i.H.v. + 114,40 Mio. € fällt damit insbesondere aufgrund der geringeren ‘regulären’ Kreditaufnahmen (- 25,50 Mio. € unter Berücksichtigung des teilweise übertragenen Haushaltseinnahmerestes) sowie den niedrigeren ordentlichen Tilgungen (- 1,33 T€) gegenüber der PLAN-Netto-Neu-Verschuldung i.H.v. + 139,90 Mio. € um (-) 25,50 Mio. € niedriger aus. D.h. der SOLL-Schuldenstand erhöht sich gegenüber dem Vorjahr (31.12.2024 mit 238,85 Mio. €) auf 353,25 Mio. € zum 31.12.2025. Der IST-Schuldenstand erhöhte sich ebenfalls gegenüber dem Vorjahr (31.12.2024 mit 111,12 Mio. €) auf 234,44 Mio. € zum 31.12.2025. Im Jahr 2025 liefen bei Darlehen mit Restsummen i. H. v. insgesamt 20,55 Mio. € die Verträge ab bzw. endete die Zinsbindung o.ä., die ausschließlich umgeschuldet wurden. Die tatsächliche IST-Verschuldung der Stadt Regensburg hat sich im Haushaltsjahr 2025 wie folgt entwickelt: *) Verschuldung zum 01.01.2025 ordentliche Tilgungen außerordentliche Tilgungen Aufnahmen exklusive Umschuldungen Verschuldung zum 31.12.2025 STADT 111.120,2 T€ 2.128,7 T€ 0,0 T€ 125.448,2 T€ 234.439,8 T€ IST-NETTO-NEU-VERSCHULDUNG 2025 123.319,6 T€ *) ggf. Rundungsdifferenzen Zum 31.12.2025 ergibt sich eine Pro – Kopf – Verschuldung (Basis: 151.208 Einwohner mit Hauptwohnsitz am 30.09.2025 ) von 1.550 € (Vorjahr: 697 € auf Basis von 159.465 Einwohner mit Hauptwohnsitz am 31.12.2024). Die tatsächliche IST-Verschuldung zum 31.12.2025 betrug 234,44 Mio. €. 4. Ausgaben des Vermögenshaushalts Bei einem Haushaltsansatz von 263,9 Mio. € und einem Rechnungsergebnis (= bereinigtes Soll) von 237,9 Mio. € ergeben sich Minderausgaben des Vermögenshaushalts i.H.v. 26,0 Mio. € (- 9,9 %), wobei die Bildung von Haushaltsausgaberesten mit insgesamt rd. 137,6 Mio. € (davon 69,0 Mio. € aus den Haushaltsansätzen 2025) berücksichtigt ist. - Hinsichtlich der Haushaltsausgabereste im Einzelnen darf auf die Beschlussvorlage einschl. der Aufstellungen und der Begründungen ”Haushaltsrestebildung 2025” zur Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen am 29.04.2026 verwiesen werden. – Das bereinigte Soll weicht bei den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 92 bis 96 und Gr. 98 einschl. UGr. 936 ‘Kapitaleinlagen’) mit einem Ergebnis von 197,0 Mio. € von den Veranschlagungen i.H.v. 228,5 Mio. € um insgesamt – 31,4 Mio. € (Rd.Diff.) (- 13,8 %) sowie bei den sonstigen finanzwirtschaftlichen Ausgaben (Gr. 90 und Gr. 91 sowie Gr. 97 und Gr. 99) mit einem Ergebnis von 40,9 Mio. € von den Haushaltsansätzen i.H.v. 35,5 Mio. € um insgesamt + 5,4 Mio. € (+ 15,3 %) ab. Die wesentlichsten - ab 2,0 Mio. € - Änderungen sind bei der Zuführung zur Allgemeinen Rücklage (einschl. Budgets) (UGr. 910) mit einer Steigerung um 4,2 Mio. € (einschl. 0,7 Mio. € für Budgets), dem Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen (UGr. 932) mit einer Senkung um 12,9 Mio. € dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (UGr. 934 mit 935 und 930) mit einer Minderung um 2,3 Mio. €, dem Erwerb von Beteiligungen und Kapitaleinlagen für laufende und investive Zwecke (UGr. 936) mit einer Erhöhung um 6,1 Mio. €, den Baumaßnahmen (Gr. 94 bis 96) mit einer Minderung um 8,4 Mio. € den Zuweisungen und Zuschüsse zu Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 98) mit einer Reduzierung um 2,4 Mio. € und den Index- und Risikokosten mit einer Reduzierung um 11,5 Mio. € festzustellen. Bei den bedeutenden Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 92 bis 96 und Gr. 98 mit einer Gesamtermächtigung (= Haushaltsansatz zuzüglich Haushaltsausgaberest) ab 250 T€ – vgl. Anlage 2) - zeigt sich eine Reduzierung der Quote der Soll-Anordnungen auf die Haushaltsansätze einschl. der Haushaltsausgabereste mit insgesamt 58,6 % gegenüber dem Vorjahr (2024: 59,3 %), allerdings eine Erhöhung gegenüber dem Durchschnitt (Ø 2019-2024: 53,2 %). Beim Grad der Gebundenheit der nicht angeordneten Haushaltsmittel durch Aufträge oder sonstige Vergaben (exklusive Vergaben auf Verpflichtungsermächtigung) sowie bei der Ausschöpfung der Gesamtermächtigung (exklusive Verpflichtungsermächtigungen) ergeben sich gegenüber dem Vorjahr und dem Durchschnitt mit 54,6 % (2024: 78,1 % - Ø 2019-2024: 71,8 %) bzw. mit 81,2 % (2024: 91,1 % - Ø 2019-2024: 86,77 %) ebenfalls niedrigere Werte. Quoten der ‘Soll – Anordnungen‘ Soll auf 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Haushaltsansatz 46,96 % 48,47 % 36,60% 50,23% 56,68% 61,69% 63,61% Haushaltsrest 58,28 % 59,31 % 56,25% 57,43% 63,07% 53,90% 50,64% Gesamt(gewogene Quote) 51,19 % 52,70 % 43,52% 53,41% 59,03% 59,31% 58,58% Gebundenheit der ‘nicht angeordneten Haushaltsmittel’ 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 nicht angeordnete Haushaltsmittel (in T€) 108.331,5 118.574,8 167.439,8 150.322,3 130.662,0 153.679,3 144.938,2 davon gebundener Betrag (in T€) 76.752,3 79.968,6 124.441,8 102.883,4 93.621,7 120.050,8 79.130,3 Quote 70,8 % 67,4 % 74,3% 68,4% 71,7% 78,1% 54,6% Ausschöpfung der ‘Gesamtermächtigung’ (exklusive Verpflichtungsermächtigungen) 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamtermächtigung (exklusive VE’en) (in T€) 221.945,4 250.696,2 296.463,0 322.629,5 318.887,0 377.638,2 350.013,6 davon gebundener Betrag (in T€) 190.366,2 212.090,1 253.465,0 275.190,6 281.846,7 344.009,7 284.205,7 Quote 85,8 % 84,6 % 85,5% 85,3% 88,4% 91,1% 81,2% Die Abweichungen im Detail resultieren aus den nachfolgend dargestellten Änderungen bei den einzelnen Gruppierungen: Art der Ausgaben - Gruppierung - Haushaltsansatz 2025 einschl. Nachtrag Rechnungsergebnis 2025 Abweichung absolut bzw. relativ Zuführungen zum Verwaltungshaushalt 90 5.789.050 € 6.412.362,79 € 623.312,79 € 10,77% Zuführungen an Rücklagen 91 6.977.800 € 11.777.751,48 € 4.799.951,48 € 68,79% Gewährung von Darlehen 92 77.700 € 0,00 € -77.700,00 € -100,00% Vermögenserwerb 93 114.057.150 € 103.519.947,55 € -10.537.202,45 € -9,24% Hochbaumaßnahmen 94 53.855.800 € 47.868.571,79 € -5.987.228,21 € -11,12% Tiefbaumaßnahmen 95 38.486.400 € 29.646.110,26 € -8.840.289,74 € -22,97% Betriebsanlagen 96 8.841.550 € 6.357.917,34 € -2.483.632,66 € -28,09% Tilgungen von Krediten (einschl. Umschuldungen) 97 22.685.000 € 22.680.430,75 € -4.569,25 € -0,02% Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen 98 13.135.050 € 9.612.947,63 € -3.522.102,37 € -26,81% Sonstige Ausgaben des Vermögenshaushalts 99 0 € 1.978,89 € 1.978,89 € --- Gesamt 263.905.500 € 237.878.018,48 € -26.027.481,52 € -9,86% Das Soll bei den Zuführungen zum Verwaltungshaushalt (Gr. 90) steigt – wie bereits bei den Einnahmen des Verwaltungshaushalts (Gr. 28) angesprochen – um 0,6 Mio. € auf insgesamt 6,4 Mio. €. Auf die dortigen Ausführungen und die Tabelle wird verwiesen. Bei den Zuführungen an Rücklagen (Gr. 91) erhöht sich das Soll um 4,8 Mio. € auf insgesamt 11,8 Mio. € und teilt sich wie folgt auf: Bezeichnung ‘Rücklagenzuführungen’ UA Haushaltsansatz 2025 einschl. Nachtrag Rechnungs-ergebnis 2025 Abweichung Katastrophenschutz - Zivilschutz – Hochwasserspenden 1401 6.100 € 54.751,90 € 48.651,90 € Berufsoberschule – Städt. Berufsoberschule für Technik sowie Sozial- und Hauswirtschaft – spezielle Versorgungsrücklage 2651 6.600 € 6.372,45 € -227,55 € Freiwillige Hilfen, Spenden und Stiftungsmittel und dgl. Aktion 'Kinderbaum' 4987 0 € 17.053,74 € 17.053,74 € KrE ‚Straßenreinigung sowie Straßenwinterdienst’ - Gebührenausgleichsrücklage 6751 1.000.000 € 0,00 € -1.000.000,00 € Bau, Betrieb und Unterhaltung von öffentlichen Parkplätzen – Finanzierung Investitionen 6815 4.961.350 € 4.962.248,59 € 898,59 € Baulicher Hochwasserschutz' an Donau und Regen 6900 35.000 € 30.462,28 € -4.537,72 € KrE ‚Abwasserbeseitigung’ - Gebührenausgleichsrücklage 7000 0 € 757.332,87 € 757.332,87 € KrE ‚Abfallbeseitigung‘ - Gebührenausgleichsrücklage 7201 370.000 € 787.005,64 € 417.005,64 € Bestattungswesen Hoheitlicher Bereich – Jüdische Grabstätten 7500 10.000 € 19.583,47 € 9.583,47 € Stiftung-Maria-Speiseder 8900 17.450 € 17.995,78 € 545,78 € Dr.-Seyboth-Stipendien-Stiftung 8901 47.300 € 55.203,66 € 7.903,66 € Stiftung Eberhard-Dirrigl-Stiftung 8902 2.500 € 3.528,05 € 1.028,05 € Prof.-Neumüller-Stipendien-Stiftung 8906 44.500 € 52.714,23 € 8.214,23 € Stiftung Stadtbau-Gmbh-Stiftung 8907 2.300 € 2.872,51 € 572,51 € Nachlässe und Vermächtnisse 8909 1.150 € 294.659,44 € 293.509,44 € Allgemeine Rücklage 9101 0 € 3.542.451,54 € 3.542.451,54 € ‘BUDGET’s’-zweckg. Teil ‘Allgemeine Rücklage’- 9101 0 € 700.000,00 € 700.000,00 € Allgemeine VERSORGUNGSRÜCKLAGE – Zuzahlungen und Erträge 9111 473.550 € 473.515,33 € -34,67 € GESAMT 6.977.800 € 11.777.751,48 € 4.799.951,48 € Folgende Rücklagenbewegungen sind erwähnenswert: Bei den Gebührenausgleichsrücklagen der Kostenrechnenden Einrichtungen (KrE) wurden im Rahmen des Rechnungsabschlusses insbesondere die (vorläufigen) BAB-Ergebnisse bis einschl. 2024 (Prognosen) durchgebucht; aufgrund der tatsächlichen BAB-Ergebnisse und der tatsächlichen Rücklagenstände ergaben sich folgende Rücklagenzuführungen: KrE ‚Straßenreinigung’ (UA 6751) mit 0,0 Mio. € -> stattdessen eine Rücklagenentnahme KrE ‘Abwasserbeseitigung’ (Anteil Schmutzwasser und Niederschlagswasser - UA 7000) mit 0,8 Mio. € -> Zuführung aufgrund des BAB-Ergebnisses 2024 KrE ‘Abfallentsorgung’ (UA 7201) mit 0,8 Mio. € -> Zuführung aufgrund des BAB-Ergebnisses 2024 - Die Veranschlagungen im Haushaltsplan bei den Gebührenausgleichsrücklagen der KrE (UA 6751 / 7000 / 7201) stellen lediglich vorläufige Werte aufgrund der kameralen Ergebnisse dar. Tatsächlich gebucht werden jedoch nur Rücklagenbewegungen aufgrund der BAB-Ergebnisse des Vorjahres (2024), so dass unweigerlich Abweichungen zwischen den Plan- und Soll-Werten auftreten. – - vgl. auch ‘Gr. 31‘ - Die tatsächlichen Rücklagenzuführungen bei der ‘Aktion Kinderbaum‘ (UA 4987) sowie bei den ‘fiduziarischen Stiftungen einschl. der Vermächtnisse und Nachlässe’ (UA 890#) ergaben sich aufgrund des Jahresabschlusses (= Abgleich Einnahmen mit Ausgaben) 2025. - vgl. auch ‘Gr. 31‘ – Die Einnahmen aus einem Nachlass wurden einer zweckgebundenen Rücklage zugeführt. Der zweckgebundenen Rücklage „Allgemeine Hochwasserhilfen/-spenden“ (UA 1401) wurden die im laufenden Jahr und in den Vorjahren eingegangenen Spendenmittel einschl. Erträge zugeführt, soweit diese nicht verausgabt bzw. an Dritte ausgereicht worden sind. Bei der speziellen Versorgungsrücklage für die vom Freistaat Bayern übernommenen Lehrkräfte der ehem. städt. Berufsoberschule für Technik sowie Sozial- und Hauswirtschaft (UA 2651) erfolgten die Zuführungen aufgrund der tatsächlichen Ersätze und deren Erträge im laufenden Jahr. Die nicht für Investitionen o.ä. in Anspruch genommenen Mittel aus Stellplatzablösungen u.ä. einschl. Zinsen werden im Rahmen des Rechnungsabschlusses grds. der zweckgebundenen Rücklage „Öffentliche Parkierungsanlagen – Stellplatzablöse“ (UA 6815) zugeführt. Der zweckgebundenen Rücklage „'Baulicher Hochwasserschutz' an Donau und Regen“ (UA 6900) werden jeweils die Beträge zugeführt, die die Stadt Regensburg vom Freistaat Bayern als kapitalisierte Ablöse für die Übernahme des Betriebs und des Unterhalts der staatlichen Hochwasserschutzanlagen an Donau und Regen erhält. Der Allgemeinen Rücklage (UA 9101) wurden zusätzliche (überplanmäßige) Mittel i.H.v. insgesamt ~ 2,5 Mio. € pauschal als Rückstellung effektiv zugeführt (= Saldo der Verbesserung gegenüber der Haushaltsplanung 2026 mit Finanzplanung 2025 - 2029). Diese Rückstellung ist notwendig, umden Ausgleich des Verwaltungshaushaltes und die Finanzierung von Investitionen ab 2030 zu ermöglichen; im letzten Jahr (2029) der gültigen Finanzplanung weist der Verwaltungshaushalt eine Unterdeckung von 21,3 Mio. € auf. Der Stand der Allgemeinen Rücklage stellt sich unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen wie folgt dar: Rücklagenstand zum auf Basis Betragin Mio. € tatsächlich 01.01.2025 Jahresrechnung 2024 177,4 planmäßig 31.12.2025 Haushaltsplan 2025 einschl. Nachtragshaushaltsplan 2025 177,4 tatsächlich 31.12.2025 Jahresrechnung 2025 179,9 faktisch 31.12.2025 unter Berücksichtigung von Wiederbereitstellungen aus 2025 im Haushaltsjahr 2026 179,8 => Verbesserung gegenüber "Haushaltsplanung 2026 mit Finanzplanung 2025 - 2029" 2,4 Der Budgetrücklage (UA 9101), als sog. zweckgebundener Teil der Allgemeinen Rücklage, wurde ein vorläufiger Abschlag für 2025 i.H.v. 0,7 Mio. € zugeführt. Der allgemeinen Versorgungsrücklage (UA 9111) wurden mit + 0,5 Mio. € die tatsächlichen Beträge, d.s. die positiven Erträge (= Wertgewinne), die erst jeweils im laufenden Jahr bekannt werden, zugeführt. Beim Vermögenserwerb (Gr. 93) unterscheidet sich das bereinigte Soll mit 103,5 Mio. € (einschl. zu übertragender Alt- und Neu-HhReste i.H.v. 51,3 Mio. €) von den Haushaltsansätzen um etwa – 10,5 Mio. €. Dies ergibt sich daraus, dass u.a. zum einen eine Verringerung beim Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen (UGr. 932) um – 12,9 Mio. € und beim Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (UGr. 935 mit 934 und 930) um – 2,3 Mio. € sowie eine Erhöhung beim Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen (UGr. 936) um + 6,1 Mio. € gegenüber den Planwerten zu verzeichnen ist. Die Abweichung des RE resultiert bei Soll-Ausgaben auf HhAnsatz i.H.v. 89,4 Mio. € (Anordnungs-Soll auf HhReste 20,6 Mio. €) insbesondere auf der Nichtbildung bzw. der Inabgangstellung von Haushaltsausgaberesten (HAR) des laufenden Jahres bzw. aus Vorjahren i.H.v. 10,3 Mio. € (UGr. 932: 7,8 Mio. €; UGr. 935 mit 934 und 930: 2,5 Mio. €), dem Abzug von Deckungsmitteln o.ä. zur Finanzierung anderer Ausgaben i.H.v. 20,3 Mio. € (UGr. 932: - 18,3 Mio. €; UGr. 935 mit 934 und 930: - 2,0 Mio. €) und auf zusätzlichen Ausgaben i.H.v. 21,8 Mio. € (UGr. 932: 13,3 Mio. €; UGr. 935 mit 934 und 930: 2,1 Mio. €; UGr. 936: 6,3 Mio. €) Zudem wurden die nicht benötigten Index- und Risikokosten 2025 (Gr. 93 / UGr. 930: 1,4 Mio. €) zum Jahresende eingezogen; im Jahr 2026 sind wieder Index- und Risikokosten veranschlagt. Größere Abweichungen haben sich ergeben bei der „IT-Ausstattung - ‚Schulen‘“ (HhSt. 2000.93499) mit plus 0,7 Mio. € -> die Ersatzbeschaffung erfolgt auf der o.g. Zentral-HhSt.‘e, da die Zuordnung auf die einzelnen UA’s noch nicht bekannt war der ‚Sallerner Regenbrücke – Nordgaustraße - Grunderwerb“ (HhSt. 6382.9320) mit minus 1,4 Mio. € -> vorläufig geringerer Bedarf den „Parkierungsanlagen 'Prinz-Leopold-Kaserne' – Investitionskostenzuschüsse“ (HhSt. 6815.9368) mit plus 0,7 Mio. € -> Verschiebung von Gr. 98 ‚Investitionskiostenzuschuss‘ auf UGr. 936 ‚Invest-Kapitaleinlage‘ (vgl. HhSt. 6815.98588) der „‘Sonstige Förderung der Wirtschaft‘ – Erwerb von Telekommunikationsinfrastruktur - Invest-Kapitaleinlage“ (HhSt. 7919.9360) mit plus 5,6 Mio. € -> Verschiebung von UGr. 932 ‚Erwerb grundstücksgleicher Rechte‘ auf UGr. 936 ‚Invest-Kapitaleinlage‘ (vgl. HhSt. 7919.93239) der „‘ehem. Prinz-Leopold-Kaserne / NTB / Pionierkaserne‘ – Grunderwerb“ (HhSt. 8809.93298) mit minus 11,3 Mio. € -> geringerer Bedarf dem „‘Unbebauten Grundbesitz‘ – Grunderwerb“ (HhSt. 8819.9321) mit plus 12,9 Mio. € -> höherer Bedarf Es wurden insbesondere die HAR (teilweise oder vollständig) bei der „‘neuen Pestalozzi Grundschule in der PLK‘ – Grunderwerb“ (HhSt. 21118.9320) i.H.v. 4,8 Mio. € -> kein Bedarf wegen anderen Standort auf städtischem Grund der „‘Erschließung Wutzlhofen – Mitte‘ - Grunderwerb“ (HhSt. 6346.9320) i.H.v. 0,9 Mio. € -> geringerer Bedarf dem „‘Gelände Markomannenstraße 3 - Fuhrpark' – Ablösung Erbbaurecht“ (HhSt. 7701.93239) i.H.v. 0,8 Mio. € -> geringerer Bedarf nicht ins neue Jahr übertragen, da die tatsächlich vorgetragenen Haushaltsausgabereste 2025 und/oder die Haushaltsansätze 2026 zur Abwicklung, d.h. zur Fortsetzung der Projekte in diesem Jahr ausreichen. Die weiteren Minderausgaben, überwiegend als Haushaltsausgaberest übertragen, sind bei der Haushaltsrestebildung aufgelistet und ggf. erläutert. Bei veranschlagten Baumaßnahmen (Gr. 94 - 96) i.H.v. 101,2 Mio. € wurde ein Rechnungsergebnis i.H.v. 83,9 Mio. € (einschl. zu übertragender Alt- und Neu-HhReste i.H.v. 77,2 Mio. €) erzielt. Die Reduzierungen gegenüber den Planwerten verteilen sich auf die Hochbaumaßnahmen (Gr. 94) mit – 6,0 Mio. €, auf die Tiefbaumaßnahmen (Gr. 95) mit – 8,8 Mio. € sowie auf die Betriebsanlagen (Gr. 96) mit – 2,5 Mio. €. Die Reduzierung des RE beruht bei Soll-Ausgaben auf HhAnsatz i.H.v. 46,3 Mio. € (Anordnungs-Soll auf HhReste 46,8 Mio. €) auf der Nichtbildung bzw. der Inabgangstellung von Haushaltsausgaberesten (HAR) des laufenden Jahres bzw. aus Vorjahren i.H.v. 8,7 Mio. € (Gr. 94: 1,0 Mio. €; Gr. 95: 5,8 Mio. €; Gr. 96: 1,9 Mio. €), dem Abzug von Deckungsmitteln o.ä. zur Finanzierung anderer Ausgaben i.H.v. 4,9 Mio. € (Gr. 94: 4,1 Mio. €; Gr. 95: 0,6 Mio. €; Gr. 96: 0,1 Mio. €) und zusätzlichen Ausgaben i.H.v. 5,9 Mio. € (Gr. 94: 4,0 Mio. €; Gr. 95: 1,7 Mio. €; Gr. 96: 0,2 Mio. €) Außerdem wurden die nicht benötigten Index- und Risikokosten 2025 (Gr. 94-96: 8,9 Mio. € davon Gr. 94: 4,8, Gr. 95: 3,4 Mio. €, Gr. 96: 0,7 Mio. €) zum Jahresende eingezogen; im Jahr 2026 sind wieder Index- und Risikokosten veranschlagt. Größere Abweichungen sind zu verzeichnen bei der „‘Grundschule Sallerner Berg‘ – Neubau“ (HhSt. 21111.9420) mit minus 1,2 Mio. € -> Anpassung an Kassenwirksamkeit dem „‘Werner-von Siemens-Gymnasium‘ – Ersatzneubau mit Erweiterung“ (HhSt. 2355.9423) mit plus 3,7 Mio. € -> Anpassung an Kassenwirksamkeit dem „‘Kinderhaus am Heuweg einschl. Hort‘ - Neuerrichtung“ (HhSt.4641.94220) mit minus 1,0 Mio. € -> Anpassung an Kassenwirksamkeit der ‚Sallerner Regenbrücke – Nordgaustraße - Neubau“ (HhSt. 6482.95##) mit zusammen plus 1,2 Mio. € -> Anpassung an Kassenwirksamkeit Es wurden insbesondere die HAR (teilweise oder vollständig) bei dem „‘Parkweg - Alleenring zwischen Milchschwammerl und Helenenstraße‘ – Beleuchtung“ (HhSt. 1.5801.9634) i H. v. 0,3 Mio. € -> geringere Bedarfe und Anpassung an Kassenwirksamkeit der „‘Entwicklungsmaßnahme Burgweinting‘ - Erschließung“ (HhSt. 6157.95##) i.H.v. insgesamt 0,9 Mio. € -> geringere Bedarfe und Anpassung an Kassenwirksamkeit den „‘Erschließungsstraßen‘ – diverse Ausbau- und Neubauvorhaben“ (HhSt. 63##.95##) i.H.v. zusammen 0,6 Mio. € -> geringere Bedarfe und Anpassung an Kassenwirksamkeit die „‘Lichtzeichenanlagen‘ - Erneuerung und Modernisierung“ (HhSt. 6300.9685) i.H.v. 0,3 Mio. € -> geringere Bedarfe und Anpassung an Kassenwirksamkeit den „‘Selektiven Kanalerneuerungen‘ – diverse Erneuerungsvorhaben“ (HhSt. 7009.95##) i.H.v. insgesamt 1,3 Mio. € -> geringere Bedarfe und Anpassung an Kassenwirksamkeit nicht ins neue Jahr übertragen, da die tatsächlich übertragenen Haushaltsausgabereste 2025 und/oder die Haushaltsansätze 2026 zur Abwicklung, d.h. zur Fortsetzung der Vorhaben in diesem Jahr, ausreichen. Die weiteren Minderausgaben, größtenteils als Haushaltsausgaberest übertragen, sind bei der Haushaltsrestebildung aufgelistet und ggf. erläutert. Das GESAMT-ANORDNUNGS-SOLL = SOLL auf HhAnsatz und SOLL auf HhRest - bei den Baumaßnahmen (Gr. 94 bis 96) beläuft sich auf 93,1 Mio. € (Vorjahr: 90,2 Mio. €) und teilt sich folgendermaßen auf: Art der Ausgabe - Gruppierung - Haushaltsansatz (Haushaltsrest aus Vorjahren) Soll auf Haushaltsansatz (Soll auf Haushaltsrest aus Vorjahren) neu zu übertragende Haushaltsausgabereste gesamt Hochbau 94 53.855.800,00 € 29.993.048,52 € 31.990.832,53 € (42.019.487,85 €) (27.902.630,68 €) Tiefbau 95 38.486.400,00 € 14.747.217,14 € 34.993.778,58 € (33.996.030,29 €) (13.901.144,83 €) Betriebsanlagen 96 8.841.550,00 € 1.517.464,74 € 10.245.590,96 € (10.443.547,08 €) (5.038.408,72 €) Gesamt 101.183.750,00 € 46.257.730,40 € 77.230.202,07 € (86.459.065,22 €) (46.842.184,23 €) 187.642.815,22 € 93.099.914,63 € Das Gesamtanordnungssoll des Jahres 2025 mit 93,1 Mio. € liegt deutlich über den letzten Vorjahreswerten mit 86,6 Mio. € (2022-2024) und auch über dem mittelfristigen (2019 - 2024) Wert von 80,3 Mio. €. Der bisherige Spitzenwert lag im Jahr 2023 bei 99,4 Mio. €. Für den Hochbaubereich ist dies der langjährige höchste Wert; im Tiefbau- und im Betriebstechnischen Bereich liegt ein mittelfristig leicht überdurchschnittlicher Wert vor. Es sei jedoch angemerkt, dass vom HhAnsatz nur 45,7 % und vom HhRest nur 54,2 % angeordnet worden (insgesamt 49,6 %) sind und in Folge wieder 41,2 % der Gesamtermächtigung 2025 auf das nächste Jahr als Haushaltsausgabereste vorgetragen werden. Beim bereinigten Soll für die Zuweisungen und Zuschüsse zu Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 98) i.H.v. 9,6 Mio. € (einschl. zu übertragender Alt- und Neu-HhReste i.H.v. 9,0 Mio. €) ergibt sich bei Soll-Ausgaben auf HhAnsatz i.H.v. 5,9 Mio. € (Anordnungs-Soll auf HhReste 7,7 Mio. €) gegenüber den Haushaltsansätzen eine Reduzierung um 3,5 Mio. €. Die Abweichung des RE resultiert insbesondere auf der Nichtbildung bzw. der Inabgangstellung von Haushaltsausgaberesten (HAR) des laufenden Jahres bzw. aus Vorjahren i.H.v. 1,8 Mio. €, dem Abzug von Deckungsmitteln o.ä. zur Finanzierung anderer Ausgaben i.H.v. 0,9 Mio. € und auf zusätzlichen Ausgaben i.H.v. 0,2 Mio. €. Zudem wurden die nicht benötigten Index- und Risikokosten 2025 (Gr. 98: 1,1 Mio. €) zum Jahresende eingezogen; im Jahr 2026 sind wieder Index- und Risikokosten veranschlagt. Größere Abweichungen haben sich ergeben bei den „Parkierungsanlagen 'Prinz-Leopold-Kaserne' – Investitionskostenzuschüsse“ (HhSt. 6815.98588) mit minus 0,7 Mio. € -> Verschiebung von Gr. 98 ‚Investitionskiostenzuschuss‘ auf UGr. 936 ‚Invest-Kapitaleinlage‘ (vgl. HhSt. 6815.9368) den „Freiwilligen Hilfen, Spenden und Stiftungsmittel und dgl. Aktion 'Kinderbaum' - Invesitionskostenzuschüsse“ (HhSt. 4987.9880) mit plus 0,2 Mio. € -> höherer Bedarf Es wurden insbesondere die HAR (teilweise oder vollständig) bei dem „Museum der ‚Bayerischen Geschichte‘ – Investitionskostenzuschüsse“ (HhSt. 3108.9811) i. H. v. 0,2 Mio. € -> geringerer Bedarf der „Baureifmachung Industriegebiet 'Am Ostbahnhof' – Invesitionskostenzuschüsse (HhSt. 7911.9855) i. H. v. 0,3 Mio. € -> geringerer Bedarf dem Förderprogramm "Regensburg effizient – Investitionskostenzuschüsse (HhSt. 7916.98##) i. H. v. insgesamt 0,4 Mio. € -> Anpassung an Bedarf bzw. Kassenwirksamkeit der Baureifmachung von unbebauten Grundstücken – Investitionskostenzuschüsse (HhSt. 8809.9889) i. H. v. 0,2 Mio. € -> geringerer Bedarf nicht ins neue Jahr übertragen, da die tatsächlich vorgetragenen Haushaltsausgabereste 2025 und/oder die Haushaltsansätze 2026 zur Abwicklung, d.h. zur Weiterführung der Programme in diesem Jahr, ausreichen. Die weiteren Minderausgaben, überwiegend als Haushaltsausgaberest übertragen, sind bei der Haushaltsrestebildung aufgelistet und ggf. erläutert. Das Rechnungsergebnis der Tilgung von Krediten (einschl. Umschuldungen) (Gr. 97) i.H.v. 22,7 Mio. € weicht nicht von den Haushaltsansätzen ab. Im übrigen darf auf die Tabelle sowie die Ausführungen zu den ‘Einnahmen aus Krediten (Gr. 37)’ verwiesen werden. IV. Zusammenfassung Die Jahresrechnung 2025 weist insgesamt ein um 29,0 Mio. € verbessertes Ergebnis gegenüber der ursprünglichen Planung aus (davon im Verwaltungshaushalt 18,5 Mio. € und Vermögenshaushalt 10,5 Mio. €). Von diesem Ergebnis wurden zum einen 3,5 Mio. € der Allgemeinen Rücklage zugeführt, zum anderen konnte die PLAN-/SOLL-Verschuldung im Vergleich zum Haushaltsplan um 25,5 Mio. € reduziert werden. Die „Freie Spitze“ (= erwirtschafteter Überschuss im Verwaltungshaushalt abzüglich ordentlicher Tilgungen) erhöht sich gegenüber dem Haushaltsplan um 18,5 Mio. € auf 25,6 Mio. €. Die Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt sinken auf 137,6 Mio. € (- 19,7 Mio. €). Zu deren Finanzierung werden Haushaltseinnahmereste für Kredite mit 118,8 Mio. € (- 8,9 Mio. €) ausgewiesen. Im Einzelnen sind folgende Punkte hervorzuheben: 1. ) Die Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen belaufen sich auf 503,8 Mio. € und übersteigen damit die Haushaltsansätze in Höhe von 482,6 Mio. € um 21,3 Mio. € bzw. 4,4 %. Gegenüber dem Rechnungsergebnis des Jahres 2024 (443,3 Mio. €) ergibt sich somit eine Steigerung um 60,5 Mio. € bzw. 13,7 %. Die wesentliche Ursache hierfür liegt in den Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 17,2 Mio. € bzw. 26,6 Mio. €. 2. ) Die bereinigten Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (ohne innere Verrechnungen) unterschreiten die veranschlagten Ansätze um 15,8 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen auf geringere Einnahmen bei den Erstattungen von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Gruppe 16 ohne Gruppe 169) in Höhe von 13,0 Mio. € zurückzuführen. Insbesondere im Schulbereich ergaben sich aufgrund eines deutlich niedrigeren Pro-Kopf-Betrags Mindereinnahmen bei den Gastschulbeiträgen in Höhe von 9,3 Mio. € gegenüber der ursprünglichen Planung. 3. ) Die Personalkosten in Höhe von 312,2 Mio. € lagen um 4,2 Mio. € bzw. 1,3 % unter den veranschlagten Mitteln in Höhe von 316,4 Mio. €. Im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2024 ergibt sich jedoch ein Anstieg um 19,3 Mio. € bzw. 6,6 %. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die in den Jahren 2024 und 2025 erfolgten Stellenschaffungen sowie Besoldungs- und Entgelterhöhungen im Beamten- und Tarifbereich zurückzuführen. 4. ) Beim bereinigten sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (ohne Innere Verrechnungen und Kalkulatorische Kosten sowie der Kosten der Unterkunft und Heizung) wurden von der Ausgabeermächtigung insgesamt 9,5 Mio. € nicht in Anspruch genommen. Diese Ausgaben lagen mit 148,0 Mio. € um 0,1 Mio. € unter denen von 2024. 5. ) Die Zuweisungen und Zuschüsse (einschl. der Kosten der Unterkunft und Heizung) lagen insgesamt um (-) 0,4 Mio. € unter den Veranschlagungen. Während die Netto-Belastung im Bereich der Sozialhilfe um 2,4 Mio. € unter den Planwerten liegt (Rechnungsergebnis mit Saldo – 13,4 Mio. € zu Haushaltsansatz mit Saldo - 15,8 Mio. € sowie Rechnungsergebnis 2024: Saldo – 14,9 Mio. €), wurde der Ansatz bei der Jugendhilfe um 1,2 Mio. € überschritten und liegt deutlich über früheren Ergebnissen (Rechnungsergebnis 46,4 Mio. € und Haushaltsansatz 45,2 Mio. € sowie Rechnungsergebnis 2024: 32,3 Mio. €). 6. ) Bei den sonstigen Finanzausgaben (ohne Allgemeine Zuführung) werden die Haushaltsansätze um 1,0 Mio. € überschritten. Ursächlich hierfür sind insbesondere eine höhere Gewerbesteuerumlage (Untergruppe 810) in Höhe von 2,8 Mio. € sowie eine nicht in Anspruch genommene Deckungsreserve (Untergruppe 850) in Höhe von 2,0 Mio. €. 7. ) Die Allgemeine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt konnte auf 27,8 Mio. € (davon „Freie Spitze“ 25,6 Mio. € und Mindestzuführung 2,1 Mio. €) erhöht werden. Das sind um 18,5 Mio. € mehr als veranschlagt (9,2 Mio. €). Der im Rahmen des Nachtragshaushaltsplan ausgewiesene Überschuss von + 7,1 Mio. € (im Gegensatz zur Unterdeckung im Stammhaushaltsplan von – 26,1 Mio. €) und damit eine Verbesserung von etwa + 33,2 Mio. € gegenüber der ursprünglichen Planung lag im Wesentlichen an den Effekten, wie höherer Steuereinnahmen netto (+ 20,5 Mio. €), höherer Sozial- und Jugendhilfeaufwendungen (- 10,0 Mio. €) und geringerer Defizitausgleiche bei Beteiligungsgesellschaften (+ 21,4 Mio. €). 8. ) Im Vermögenshaushalt ergaben sich größere Planabweichungen - auf der Einnahmenseite neben den Zuführungen vom Verwaltungshaushalt und den Entnahmen aus Rücklagen mit insgesamt + 20,5 Mio. € , bei der Veräußerung von Grundstücken und baulichen Anlagen (- 4,2 Mio. €), den Beiträgen und ähnlichen Entgelten (- 3,5 Mio. €) und den Zuweisungen und Zuschüssen für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (- 13,5 Mio. €) sowie den Kreditaufnahmen (- 25,5 Mio. €) und- auf der Ausgabeseite neben den Zuführungen an den Verwaltungshaushalt und an Rücklagen mit zusammen + 5,4 Mio. € , bei dem Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen (- 12,9 Mio. €), dem Erwerb von Beteiligungen und Kapitaleinlagen für laufende und investive Zwecke (+ 6,1 Mio. €), den Baumaßnahmen (- 8,4 Mio. €) und den Zuweisungen und Zuschüssen zu Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (- 3,5 Mio. €) sowie den Index- und Risikokosten (- 11,5 Mio. €). Insgesamt nahmen sowohl die Haushaltseinnahmereste um (-) 12,8 Mio. € (davon + 8,9 Mio. € bei Kreditaufnahmen) auf 123,0 Mio. € als auch die Haushaltsausgabereste um (-) 19,7 Mio. € (davon – 9,1 Mio. € bei Baumaßnahmen und – 6,9 Mio. € bei Kapitaleinlagen) auf 137,6 Mio. € deutlich ab. 9. ) Für Baumaßnahmen wurden insgesamt 93,1 Mio. € kassenwirksam ausgegeben. Das umgesetzte Volumen liegt deutlich sowohl über dem Mittelwert der Jahre 2019 – 2024 (80,3 Mio. €) als auch über den Ergebnissen der letzten Vorjahre mit durchschnittlich 86,6 Mio. € jedoch unter dem Höchstwert (in 2023) von 99,4 Mio. €. Bei weiterhin hohen Haushaltsansätzen für Bauausgaben sinken die Haushaltsausgabereste gegenüber dem Vorjahr von 86,5 Mio. € auf 77,2 Mio. € ab und entsprechen nach wie vor in etwa fast einem durchschnittlichen Ein-Jahres-Pensum. Dies ist die Folge davon, dass in den Vorjahren mehr eingeplant worden ist als umgesetzt werden konnte. Hier gilt es, auch in Anbetracht der Aufforderungen der Regierung der Oberpfalz in den haushaltsrechtlichen Würdigungen der Haushaltspläne, bei der Fortschreibung der Haushalts- und Investitionsplanung zu reagieren und die Haushaltsansätze entsprechend dem Kassenwirksamkeitsgebot auf ein umsetzbares und damit realisierbares Volumen zu reduzieren. 10. ) Die allgemeine Rücklage hat zum Jahresende 2025 einen Stand von 179,9 Mio. € (Ende 2024: 177,4 Mio. €) und erhöht sich damit um 2,5 Mio. €. Bei der Finanzplanung 2025 – 2028 war von 177,4 Mio. € zum Jahresende 2025 ausgegangen worden. Die Verbesserung in 2025 beläuft sich effektiv auf rund 2,5 Mio. € (= Aufstockung der allgemeinen Rücklage). 11. ) Der IST-Schuldenstand steigt zum 31.12.2025 um 123,3 Mio. € auf 234,4 Mio. € (Vorjahr: 111,1 Mio. €). Der PLAN-/SOLL-Schuldenstand zum 31.12.2025 beträgt – unter Berücksichtigung des ausgewiesenen Haushaltseinnahmerestes für Kredite i.H.v. 118,8 Mio. € - etwa 353,3 Mio. € und liegt damit um rd. 25,5 Mio. € unter der ausgewiesenen PLAN-Verschuldung mit 378,7 Mio. €. Die IST-Pro-Kopf-Verschuldung beläuft sich auf 1.550 €/Einwohner. 12. ) Ausblick: Die Regierung der Oberpfalz führt in der Genehmigung zur Haushaltssatzung 2026 u.a. aus: „Wie die Stadt selbst betont, sind ihre Haupteinnahmequellen, nämlich die Gewerbesteuer und der Einkommenssteueranteil, weiterhin hoch. […] Trotzdem gelingt es wiederum nicht, die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushalts damit zu decken. Gerade bei den Personal- und Sozialausgaben sind die Steigerungsraten nach wie vor erheblich. […] Die Stadt ist gefordert, die begonnene Aufgaben- und Ausgabekritik mit Nachdruck fortzusetzen und nach dem Leistbaren und unbedingt Erforderlichen zu priorisieren. Dies gilt sowohl für die laufenden Ausgaben als auch für sämtliche Investitionen. Der Abbau von Mitteln der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes darf nur ausnahmsweise erfolgen und sich nicht verstetigen. Die dafür bereits bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums verplanten Mittel stehen nicht für die Finanzierung von Investitionen zur Verfügung. Folge ist eine hohe Neuverschuldung, die den Haushalt über den Schuldendienst zusätzlich massiv belastet. Die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt muss aufgrund der Prognosen mittelfristig als stark gefährdet beurteilt werden.” Die Allgemeine Rücklage weist Ende 2026 gem. Haushaltsplan 2026 einen Stand von 142,1 Mio. € auf. Unter Berücksichtigung der Verbesserungen im Rahmen der Jahresrechnung 2025 erhöht sich diese auf 144,6 Mio. € (+ 2,5 Mio. €). Die PLAN-Verschuldung Ende 2026 beläuft sich gem. Haushaltsplan 2026 auf 568,7 Mio. €. Aufgrund der Verbesserungen im Rahmen der Jahresrechnung 2025 vermindert sich diese auf 543,2 Mio. € (- 25,5 Mio. €). Prognostisch könnte sich die IST-Verschuldung zum Jahresende 2026 auf etwa 330 Mio. € erhöhen. Angesichts der nur beschränkt vorhandenen Ersatzdeckungsmittel der Allgemeinen Rücklage, einen bereits spürbaren Anstieg der IST-Verschuldung sowie im PLAN weiterhin durchgehend unterfinanzierte Verwaltungshaushalte muss einer Ausgabenkonsolidierung samt Aufgabenkritik breiter und prioritärer Raum eingeräumt werden. Andernfalls ist die finanzielle Stabilität und Handlungsfähigkeit der Stadt Regenburg mittelfristig stark gefährdet. Eine weitere Beschlussnachverfolgung findet nicht statt, da dies ein Teil-Bericht über den Vollzug des Haushaltsplanes 2025 ist.Anlagen
Anlage 1 - Gruppierungsübersichten „Verwaltungs- und Vermögenshaushalt“ Anlage 2 – Bedeutende Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen -
Schülerentwicklung der städtischen Beruflichen Oberschule Wirtschaft Zustimmung
Stimmenverteilung
46 JA-Stimmen | 19 UnklarCSU- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Abwesend
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Ja
- Ellen Bogner Abwesend
- Erich Tahedl Ja
- Haritun Sarik Ja
- Jürgen Eberwein Ja
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Marcus Troidl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Tim Helmes Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Jürgen Mistol Ja
- Maria Simon Ja
- Michael Achmann-Denkler Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yasmin Hopp Abwesend
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Evelyn Kolbe-Stockert Ja
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Bettina Simon Ja
- Ernst Zierer Ja
- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Erhard Brucker Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Kerstin Radler Ja
- Ludwig Artinger Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
- Joachim Graf Ja
FDP- Gabriele Opitz Ja
- Horst Meierhofer Ja
BSW- Irmgard Freihoffer Ja
CSB- Christian Janele Ja
Die PARTEI- Ingo Frank Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Parteilos / Unbekannt- Andrea Diermeier Unklar
- Andreas Träg Unklar
- Cassandra Andraschko Unklar
- Christian Eberl Unklar
- Claudia Neumaier Unklar
- Gwydion Kunz Unklar
- Hermann Auer Unklar
- Julia Lang Unklar
- Laura-Ann Neumann Unklar
- Lisa Brenner Unklar
- Ludwig Schifferl Unklar
- Lukas Daiser Unklar
- Michael Schien Unklar
- Michelle Hake Unklar
- Nikolai Sitschow Unklar
- Sebastian Wanner Unklar
- Thomas Zeilhofer Unklar
- Ute Frei Unklar
- Yassin Domke Unklar
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Stadtrat beschließt: 1. Der Bericht der Verwaltung zur Schülerentwicklung der Städtischen Beruflichen Oberschule Wirtschaft wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, diesbezügliche Verhandlungen mit den zuständigen staatlichen Stellen aufzunehmen, um zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Überführung der Schülerinnen und Schüler an die Staatliche FOSBOS Regensburg und damit die Auflösung der städtischen BOS Wirtschaft zu erreichen und dem Bildungsausschuss über das Ergebnis zu berichten. 3. Eine Beschlussnachverfolgung findet statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Die Städtische BOS Wirtschaft in Regensburg leidet seit Jahren aufgrund veränderter Rahmenbedingungen (insb. höhere Übertrittsquoten an die Gymnasien, erweiterte Möglichkeiten eines Hochschulstudiums auch ohne Abitur, Neueinrichtung des Zweiges Internationale Wirtschaft an der FOSBOS Regensburg) unter einem anhaltenden Rückgang der Schülerzahlen, wie die folgende Übersicht verdeutlicht. Jahr Gesamt SuS* / Klassen Vorklasse(n) SuS* / Klassen BOS 12 SuS* / Klassen BOS 13 SuS* / Klassen 2014/15 180 / 8 47 / 2 95 / 4 38 / 2 2015/16 174 / 8 42 / 2 93 / 4 39 / 2 2016/17 144 / 7 38 / 2 79 / 4 27 / 1 2017/18 150 / 7 41 / 2 78 / 4 31 / 1 2018/19 140 / 6 43 / 2 70 / 3 27 / 1 2019/20 116 / 5 17 / 1 73 / 3 26 / 1 2020/21 98 / 4 22 / 1 51 / 2 25 / 1 2021/22 99 / 5 23 / 1 56 / 3 19 / 1 2022/23 94 / 4 28 / 1 46 / 2 20 / 1 2023/24 70 / 4 16 / 1 42 / 2 12 / 1 2024/25 77 / 4 20 / 1 39 / 2 18 / 1 2025/26 65 / 4 14 / 1 35 / 2 16 / 1 *SuS = Zahl der Schülerinnen und Schüler zum Statistiktermin für die Klassenbildung (20. Oktober des lfd. Schuljahres) Dies führte in den letzten Jahren bereits am Schuljahresbeginn zur Bildung von sogenannten Minderklassen, obwohl dazu keine Verpflichtung bestand. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler nahm zudem nach dem Statistiktermin in der Regel nochmals ab, sodass im Schuljahr 2025/26 aktuell nur noch 57 Schülerinnen und Schüler von 8 Lehrkräften beschult werden. Dieser Rückgang verursacht weitere Folgewirkungen: • Fachschaften kommen nicht zustande. • Das Angebot an Wahlfächern, Projekten etc. für die Schülerinnen und Schüler ist unzureichend. • Es bestehen keine Kompensationsmöglichkeit bei Ausfall einer Fachlehrkraft, was insbesondere im Hinblick auf die Abiturvorbereitung erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Schülerinnen und Schüler hat. Zwischenzeitlich hat sich die Situation nochmals verschärft, die aktuellen Anmeldezahlen für das Schuljahr 2026/27 lassen einen weiteren Rückgang erwarten, insbesondere ist die Bildung der 13. Jahrgangsstufe massiv gefährdet, da derzeit nur sechs Schülerinnen und Schüler angemeldet sind. Für die Vorklasse liegen nach Ablauf des Anmeldezeitraums 11 Anmeldungen vor. Ab dem Schuljahr 2026/27 kann die Schule nach den derzeit vorliegenden Zahlen die Bildung wenigstens einer Eingangsklasse nicht mehr gewährleisten. Mit Schreiben vom 20.01.2026 hat die Stadt Regensburg das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus gebeten, einer Überführung der verbleibenden Schülerinnen und Schüler zum Schuljahresstart 2026/27 an die Staatliche FOSBOS Regensburg und damit die Auflösung der städtischen BOS Wirtschaft zu prüfen. Das Kultusministerium, vertreten durch die zuständige MB-Dienststelle sowie die Staatliche FOSBOS Regensburg, hat bei Zustimmung der städtischen Gremien grundsätzlich Einverständnis signalisiert. Für das vorhandene Lehrpersonal ist beabsichtigt, im weiteren Prozess entsprechende gleichwertige Lösungen zu suchen. Durch Altersfluktuation und den Bedarf an den anderen städtischen Schulen sind hier Möglichkeiten vorhanden. Möglicherweise wird der Freistaat einen Teil des vorhandenen Lehrpersonals im Wege der Abordnung für eine Übergangszeit zur Deckung des zusätzlichen Lehrpersonalbedarfs der Staatlichen FOSBOS Regensburg fordern.Anlagen
Klimavorbehalt -
Neubau Umschlagbahnhof Regensburg-Burgweinting, EKrG-Maßnahmen Edisonstraße und Hartinger Straße (Kreuzungsvereinbarungen) sowie Ausbau Burgweintinger Straße - Maßnahmenbeschluss Zustimmung
Stimmenverteilung
46 JA-Stimmen | 19 UnklarCSU- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Abwesend
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Ja
- Ellen Bogner Abwesend
- Erich Tahedl Ja
- Haritun Sarik Ja
- Jürgen Eberwein Ja
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Marcus Troidl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Tim Helmes Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Jürgen Mistol Ja
- Maria Simon Ja
- Michael Achmann-Denkler Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yasmin Hopp Abwesend
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Evelyn Kolbe-Stockert Ja
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Bettina Simon Ja
- Ernst Zierer Ja
- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Erhard Brucker Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Kerstin Radler Ja
- Ludwig Artinger Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
- Joachim Graf Ja
FDP- Gabriele Opitz Ja
- Horst Meierhofer Ja
BSW- Irmgard Freihoffer Ja
CSB- Christian Janele Ja
Die PARTEI- Ingo Frank Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Parteilos / Unbekannt- Andrea Diermeier Unklar
- Andreas Träg Unklar
- Cassandra Andraschko Unklar
- Christian Eberl Unklar
- Claudia Neumaier Unklar
- Gwydion Kunz Unklar
- Hermann Auer Unklar
- Julia Lang Unklar
- Laura-Ann Neumann Unklar
- Lisa Brenner Unklar
- Ludwig Schifferl Unklar
- Lukas Daiser Unklar
- Michael Schien Unklar
- Michelle Hake Unklar
- Nikolai Sitschow Unklar
- Sebastian Wanner Unklar
- Thomas Zeilhofer Unklar
- Ute Frei Unklar
- Yassin Domke Unklar
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Stadtrat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Kreuzungsvereinbarungen für die EKrG-Maßnahmen mit der DB InfraGO AG zu finalisieren und abzuschließen, sobald die Finanzierung seitens der DB InfraGO AG und der Stadt Regensburg sichergestellt ist. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung über den Ausbau der Burgweintinger Straße mit der DB InfraGO AG zu finalisieren und abzuschließen, sobald die Finanzierung seitens der DB InfraGO AG und der Stadt Regensburg sichergestellt ist. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuwendungsantrag für die städtischen Kostenanteile sowohl für die EKrG-Maßnahmen als auch für die Burgweintinger Straße bei der Regierung der Oberpfalz zu stellen. Eine Beschlussnachverfolgung findet statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Anlass: Die damalige DB Netz AG (heute DB InfraGO AG) hat im Frühjahr 2020 der Stadt mitgeteilt, dass die Eisenbahnbrücke im Zuge der Bahnstrecke 5500 München – Regensburg über die Hartinger Straße aufgrund ihres schlechten baulichen Zustandes erneuert werden muss. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt gegenüber der Bahn auf Grundlage des Beschlusses VO/20/16895/65 vom 21. /23.07.2020 ihr Verlangen zum Ausdruck gebracht. Mittlerweile plant die DB in unmittelbarer Nähe der Eisenbahnüberführung (EÜ) Hartinger Straße die Errichtung eines Umschlagbahnhofes (Ubf) für den Kombinierten Verkehr (KV) in Burgweinting. Im Zusammenhang mit diesem Projekt wird seitens der Bahn auch der künftige mehrgleisige Ausbau Regensburg – Obertraubling (MARO) berücksichtigt. Zur Aufrechterhaltung des Verkehrs in der Hartinger Straße werden aufgrund der oben genannten Maßnahmen mehrere Eisenbahnüberführungsbauwerke erforderlich. Damit verlieren auch die noch bestehenden höhengleichen Bahnübergänge in der Hartinger Straße / Burgweintinger Straße ihre Funktion und können beseitigt werden. Um das aus Richtung Max-Planck-Str. (St2615) den neuen Ubf. anfahrende, zusätzliche LKW-Aufkommen aufnehmen zu können, muss außerdem die östliche Burgweintinger Straße bis zur Max-Planck-Straße angepasst werden. Die EÜ Hartinger Str. und der Ortsteil Burgweinting sind von diesen Verkehren somit nicht betroffen. Ferner bedingen die oben genannten Maßnahmen eine Anpassung des Bahn-Haltepunktes Burgweinting. Dabei wird die DB nach derzeitigem Kenntnisstand die östliche Bahnsteiganlage nach Süden verlegen. Die bestehenden P+R Parkplätze auf der Ostseite entfallen, die entfallenden Parkplätze werden im Bereich des Rudolf-Aschenbrenner-Platzes kompensiert. Zudem werden weiter südlich die beiden vorhandenen in der Edisonstraße durch eine Bogenbrücke ersetzt. Mit dem Beschluss VO/22/18929/65 vom 03. /31.05.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Kreuzungsvereinbarungen mit der Deutschen Bahn zu erarbeiten und dem Ausschuss / Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen. Kreuzungsvereinbarungen: Im Zuge der notwendigen Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die Hartinger Straße sowie der Errichtung des geplanten Umschlagbahnhofes in Burgweinting und der Berücksichtigung des geplanten mehrgleisigen Ausbaus Regensburg – Obertraubling (MARO) müssen zwischen der Stadt Regensburg und der DB InfraGO AG drei Vereinbarungen über Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen abgeschlossen werden. 1. Eisenbahnüberführung (EÜ) über die Hartinger Straße Die Eisenbahnüberführung über die Hartinger Straße muss erneuert werden. Die Stadt hat im Zuge der Planung – siehe Beschluss VO/20/16895/65 - das Verlangen geäußert, die Brücke zu verbreitern und die lichte Höhe anzupassen. Aufgrund des Verlangens der Stadt und dem zusätzlichen Verlangen der DB handelt es sich um die Änderung einer bestehenden Kreuzung im Sinne der §§ 3,12 Abs. 1 Nr. 2 EKrG (beidseitiges Verlangen) 2. Beseitigung eines höhengleichen Bahnübergangs (BÜ) über die Hartinger Straße Im Zuge des Neubaus der Eisenbahnüberführung werden die nicht gesicherten Bahnübergänge in der Hartinger Straße beseitigt. Hierbei handelt es sich um die Änderung einer bestehenden Kreuzung im Sinne der §§ 3,13 Abs. 2 EKrG (Beseitigung eines Bahnübergangs). 3. Straßenüberführung (SÜ) über die Eisenbahnstrecke 5500 von München nach Regensburg Abbruch der bestehenden Straßenüberführungen in der Edisonstraße über die Eisenbahnstrecke 5500. Hierbei handelt es sich um die Änderung einer Kreuzung im Sinne der §§ 3,12 Abs. 1 Nr. 1 EKrG (einseitiges Verlangen). Mit dem Beschluss VO/22/18929/65 wurde die Verwaltung beauftragt, gegenüber der DB InfraGO AG das Verlangen für die Verlängerung der Edisonbrücke auszusprechen. Aufgrund des Wegfalls der Notwendigkeit, auf der Südwestseite der Bahnanlage eine Radroute zu sichern, wurde dieses Verlangen mit dem Beschluss VO/24/21045/61 zurückgenommen. Umfang der Kreuzungsmaßnahmen: Hartinger Straße: - Abbruch des bestehenden Bauwerks in der Hartinger Straße mit einer lichten Weite von 6,00 m und einer lichten Höhe von 4,00 m und einer Breite zwischen den Geländern von 11,00 m. - Rückbau des bestehenden Bahnübergangs mit zwei Gleisquerungen in der Hartinger Straße. - Errichtung eines Ersatzbauwerks in der Hartinger Straße mit einer lichten Weite von 15,35 m und einer lichten Höhe von 4,50 m sowie von fünf getrennten Überbauten. Diese Überbauten ersetzen die bestehende Brücke der Hauptstrecke und die Bahnübergänge. Berücksichtigt werden der mögliche MARO Ausbau sowie die Zuführungsgleise zum Umschlagbahnhof. - Absenkung der Hartinger Straße, um die lichte Höhe von 4,50 m zu gewährleisten. Dies hat die Errichtung einer Grundwasserwanne zur Folge. Der Querschnitt im Bereich der neuen Grundwasserwanne teilt sich wie folgt auf: Fahrbahn: Breite 6,50 m Notgehwege: Breite 2 x 0,90 m nördlicher Radweg: Breite 2,25 m Südlicher Radweg: Breite 4,0 m Wände Grundwasserwanne: 2 x 0,40 m - Anpassung der Zugänge zu den Bahnsteigen. - Ergänzung der Stellplätze der P+R Anlage am Rudolf-Aschenbrenner-Platz um die auf der Nordostseite entfallenden Parkplätze. Edisonstraße: - Rückbau der Bestandsbrücken im Zuge der Edisonstraße - Neubau einer Stabbogenbrücke mit einer lichten Weite von 117,50 m und einer Breite zwischen den Geländern von 13,40 m [mit integriertem Geh- und Radweg: Regelbreite 2,50 m] - Beibehaltung des vorhandenen Straßenquerschnitts Ausbau der Burgweintinger Straße: Da der vorhandene Straßenaufbau in der Burgweintinger Straße nicht auf den von der Max-Planck-Straße zu- und abfahrenden LKW-Verkehr zum neuen Umschlagbahnhof (KV-Terminal) ausgelegt ist, muss dieser ertüchtigt werden. Aus diesem Grund wurde zwischen der Stadt Regensburg und der DB InfraGO AG AG vereinbart, die Burgweintinger Straße auszubauen. In diesem Zuge werden beidseits Radwege ergänzt. Beleuchtung der Straße „Im Ried“: Im Zuge der Maßnahme wird die Beleuchtung im Bereich der Straße „Im Ried“ erneuert. Die hierbei anfallenden Kosten trägt die Stadt. Kosten der Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen: Die Abrechnung erfolgt anhand der tatsächlichen Kosten. Eisenbahnüberführung EÜ: Aufgrund des beidseitigen Verlangens (Stadt Regensburg / DB InfraGO AG) muss sich die Stadt an den Kosten der Maßnahme beteiligen. Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich ca. 26.290.000,00 Euro. Auf die Stadt entfällt ein Kostenanteil von 61,5% - dies sind voraussichtlich ca. 16.170.000,00 Euro. Der Kostenanteil wird über Fiktiventwürfe ermittelt – dabei wird zum einen die Maßnahme unter Berücksichtigung des Verlangens der Stadt geplant und zum anderen unter Berücksichtigung des Verlangens der Bahn. Die entsprechenden Kostenanteile werden sodann miteinander ins Verhältnis gesetzt, daraus ergeben sich die Kostenanteile von Stadt bzw. DB InfraGO AG. Bahnübergangsbeseitigung BÜ: Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich ca. 16.280.000,00 €. Aufgrund der Regelungen nach §13 Abs. 2 EKrG werden die Kosten - von der DB InfraGO AG zu einem Drittel, - vom Bund zur Hälfte und - vom Freistaat Bayern zu einem Sechstel getragen. Auf die Stadt entfallen somit keine Kosten. Straßenüberführung SÜ: Die Kosten der Maßnahme betragen voraussichtlich ca. 28.420.000,00 EUR. Aufgrund des einseitigen Verlangens der DB InfraGO AG entfallen auf die Stadt Regensburg keine Kosten. Kosten der Burgweintinger Straße: Bei den hier angegebenen Kosten handelt es sich um voraussichtliche Kosten, die Abrechnung erfolgt anhand der tatsächlichen Kosten. Die Kosten für den Ausbau der Burgweintinger Straße betragen voraussichtlich ca. 1.660.000,00 €. Auf die Stadt entfällt ein Anteil von 14,8%, der fiktiv in einer reinen Sanierung der Deckschicht durch die Stadt begründet ist (voraussichtlich ca. 285.000,00 €). Kosten Beleuchtung „Im Ried“: Die Kosten für die Erneuerung der Beleuchtung „Im Ried“ betragen voraussichtlich ca. 31.100,00 € Ablöse für die neuen Bauwerke: Nach derzeitigem Stand muss die Stadt Regensburg für die neuen Brücken keine Ablöse an die DB InfraGO AG bezahlen. Die genaue Abrechnung kann erst nach Fertigstellung der Maßnahmen erfolgen. Erhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht nach Fertigstellung: Eisenbahnüberführung EÜ: Die Erhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht für die Eisenbahnüberführung liegt bei der DB InfraGO AG. Die Erhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht für die Fahrbahn, die Geh- und Radwege sowie die Grundwasserwanne liegt bei der Stadt. Bahnübergangsbeseitigung BÜ: Die Erhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht für die Eisenbahnüberführung liegt bei der DB InfraGO AG. Die Erhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht für die Fahrbahn, die Geh- und Radwege sowie die Grundwasserwanne liegt bei der Stadt. Straßenüberführung SÜ: Die Erhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht für die SÜ liegt bei der Stadt Regensburg. Die geänderten Erhaltungskosten werden abgelöst. Burgweintinger Straße: Die Erhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht für die Burgweintinger Straße bleibt bei der Stadt. Finanzierung Stadt: Auf die Stadt entfallen in Zusammenhang mit dem Projekt der DB voraussichtlich insgesamt Kosten in Höhe von ca. 16,49 Mio. Euro. Kreuzungsmaßnahmen: Die Mittel für die Kostenbeteiligungen an den Kreuzungsmaßnahmen der DB InfraGO AG sind im Investitionsprogramm 2025 - 2029 im UA 6415/00 auf der HhSt. 1.6415.9860 mit insgesamt 16,0 Mio. Euro eingeplant. Im Haushaltsjahr 2026 sind davon 0,1 Mio. Euro als Ansatz sowie 15,55 Mio. Euro als Verpflichtungsermächtigung eingeplant; der Haushaltsausgaberest aus 2025 i.H.v. 0,35 Mio. Euro wird auf das Haushaltsjahr 2026 übertragen werden. In den Finanzplanungsjahren 2027 – 2029 sind weitere Haushaltsmittel i.H.v. 14,0 Mio. Euro und ab 2030 ff. i.H.v. 1,6 Mio. Euro vorgesehen. Die Einplanung der zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in den kommenden Jahren bzw. einer Verpflichtungsermächtigungen in 2026 i.H.v. jeweils rd. 0,2 Mio. Euro bleibt der Fortschreibung des Investitionsprogramms 2026 – 2030 – insbesondere dem Nachtragshaushaltsplan 2026 – vorbehalten. Der zusätzliche Bedarf wird durch Einsparungen und/oder Verschiebungen bei anderen Maßnahmen saldenneutral gegenzufinanzieren sein. Burgweintinger Straße: Die Finanzmittel für die Kostenbeteiligung an der Burgweintinger Straße sind im Investitionsprogramm 2025 – 2029 im UA 6415/00 auf der HhSt. 1.6415.9861 insgesamt i.H.v. 0,3 Mio. Euro eingeplant. Im Haushaltsjahr 2026 ist weder ein Haushaltsansatz noch eine Verpflichtungsermächtigung vorgesehen. In den Finanzplanungsjahren 2028 und 2029 sowie ab 2030 ff. sind jeweils Ansätze i.H.v. 0,1 Mio. Euro berücksichtigt. Die Einplanung der zusätzlich erforderlichen Verpflichtungsermächtigung in 2026 i.H.v. rd. 0,3 Mio. Euro bleibt der Fortschreibung des Investitionsprogramms 2026 – 2030 – insbesondere dem Nachtragshaushaltsplan 2026 - vorbehalten. Der zusätzliche Bedarf wird auch hier durch Einsparungen und/oder Verschiebungen bei anderen Maßnahmen saldenneutral gegenzufinanzieren sein. Finanzierung DB InfraGO AG: Die Finanzierung der Kostenanteile der DB InfraGO AG ist derzeit in Abstimmung. Fördermittel: Die Regierung der Oberpfalz hat bei den im Vorfeld stattgefundenen Abstimmungsgesprächen eine Förderung der städtischen Anteile (EKrG-Maßnahmen und Burgweintinger Straße) in Aussicht gestellt. Die genaue der Höhe der Förderung kann jedoch erst mit Stellung des Zuwendungsantrags festgesetzt werden.Anlagen
Übersichtslageplan Prüfschema Klimavorbehalt Stufe 3 -
Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Regensburg (Entwässerungssatzung - EWS) vom 04. Dezember 1996 Zustimmung
Stimmenverteilung
46 JA-Stimmen | 19 UnklarCSU- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Abwesend
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Ja
- Ellen Bogner Abwesend
- Erich Tahedl Ja
- Haritun Sarik Ja
- Jürgen Eberwein Ja
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Marcus Troidl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Tim Helmes Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Jürgen Mistol Ja
- Maria Simon Ja
- Michael Achmann-Denkler Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yasmin Hopp Abwesend
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Evelyn Kolbe-Stockert Ja
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Bettina Simon Ja
- Ernst Zierer Ja
- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Erhard Brucker Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Kerstin Radler Ja
- Ludwig Artinger Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
- Joachim Graf Ja
FDP- Gabriele Opitz Ja
- Horst Meierhofer Ja
BSW- Irmgard Freihoffer Ja
CSB- Christian Janele Ja
Die PARTEI- Ingo Frank Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Parteilos / Unbekannt- Andrea Diermeier Unklar
- Andreas Träg Unklar
- Cassandra Andraschko Unklar
- Christian Eberl Unklar
- Claudia Neumaier Unklar
- Gwydion Kunz Unklar
- Hermann Auer Unklar
- Julia Lang Unklar
- Laura-Ann Neumann Unklar
- Lisa Brenner Unklar
- Ludwig Schifferl Unklar
- Lukas Daiser Unklar
- Michael Schien Unklar
- Michelle Hake Unklar
- Nikolai Sitschow Unklar
- Sebastian Wanner Unklar
- Thomas Zeilhofer Unklar
- Ute Frei Unklar
- Yassin Domke Unklar
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Stadtrat beschließt: 1. Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Regensburg (Entwässerungssatzung – EWS) vom 04. Dezember 1996 gemäß dem beigefügten Entwurf vom 10. Februar 2026, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist. 2. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Die EWS wird hinsichtlich der Punkte Überwachung/Betretungsrecht und Geltungsbereich überarbeitet. 1. Überwachung und Betretungsrecht: § 12 Abs. 1 EWS regelt die Überwachung von Grundstücksentwässerungsanlagen und beinhaltet insoweit ein Betretungsrecht der Stadt für anzuschließende oder angeschlossene Grundstücke. Die bestehende Regelung wird in Anlehnung an das vom BayerischenStaatsministeriums des Innern herausgegebene Muster einer gemeindlichen Entwässerungssatzung angepasst. Dies führt zu Änderungen in § 12 Abs. 1, in welchem ein neuer Satz 4 eingefügt wird, der die Befugnisse der Stadt Regensburg und deren Durchsetzung aufgrund der Duldungsverpflichtung in Satz 3 sichert. Ergänzend hierzu wird auch die Einführung des neuen § 20a erforderlich. 2. Geltungsbereich: Im Randbereich des Stadtgebiets gibt es aufgrund verschiedener örtlicher Gegebenheiten Grundstücke von Nachbargemeinden, deren Abwasser direkt durch die Stadt Regensburg entsorgt wird, sowie städtische Grundstücke, deren Abwasser über das Kanalnetz einer Nachbargemeinde abgeleitet wird. Die städtischen Grundstücke, welche aus dem Geltungsbereich der städtischen Entwässerungssatzung ausgenommen wurden, waren zuvor nicht an die städtische Entwässerungseinrichtung angeschlossen. Eine Abwasserbeseitigung erfolgte durch den Anschluss an die Entwässerungseinrichtung der Nachbargemeinden Tegernheim und Pettendorf. Hierzu wurden entsprechende Zweckvereinbarungen abgeschlossen, in denen die hierfür notwendigen Aufgabenübertragungen ebenso wie die erforderliche Übertragung von Befugnissen geregelt wurden. Diese Zweckvereinbarungen wurden nach den Vorschriften des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) durch die Regierung der Oberpfalz als zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt und amtlich bekanntgemacht. Für die Grundstücke der Nachbargemeinde Tegernheim, welche in den Geltungsbereich der städtischen Entwässerungssatzung aufgenommen wurden und deren Entwässerung durch die städtische Entwässerungseinrichtung gesichert wurde, erfolgte eine hoheitliche Übertragung der Aufgaben und Befugnisse von der Nachbargemeinde auf die Stadt mittels Zweckvereinbarung, welche ebenfalls nach den Vorschriften des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) durch die Regierung der Oberpfalz als zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt und amtlich bekanntgemacht wurde. Mit Einführung des neuen § 23 wird der Geltungsbereich der EWS klargestellt.Anlagen
Anlage 1 – Entwurf der Satzung vom 10. Februar 2026 zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Regensburg vom 04. Dezember 1996 Anlage 2 – Geltungsbereich (Anlage 1 zur Entwässerungssatzung), Stand: 10. Februar 2026 Anlage 3 – Synopse Anlage 4 – Prüfschema Klimavorbehalt Stufe 3 -
Klärwerk Regensburg; Betriebsgebäude - Neubau und Sanierung; Aktualisierung des Grundsatzbeschlusses / Masterplans Zustimmung
Stimmenverteilung
46 JA-Stimmen | 19 UnklarCSU- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Abwesend
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Ja
- Ellen Bogner Abwesend
- Erich Tahedl Ja
- Haritun Sarik Ja
- Jürgen Eberwein Ja
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Marcus Troidl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Tim Helmes Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Jürgen Mistol Ja
- Maria Simon Ja
- Michael Achmann-Denkler Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yasmin Hopp Abwesend
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Evelyn Kolbe-Stockert Ja
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Bettina Simon Ja
- Ernst Zierer Ja
- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Erhard Brucker Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Kerstin Radler Ja
- Ludwig Artinger Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
- Joachim Graf Ja
FDP- Gabriele Opitz Ja
- Horst Meierhofer Ja
BSW- Irmgard Freihoffer Ja
CSB- Christian Janele Ja
Die PARTEI- Ingo Frank Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Parteilos / Unbekannt- Andrea Diermeier Unklar
- Andreas Träg Unklar
- Cassandra Andraschko Unklar
- Christian Eberl Unklar
- Claudia Neumaier Unklar
- Gwydion Kunz Unklar
- Hermann Auer Unklar
- Julia Lang Unklar
- Laura-Ann Neumann Unklar
- Lisa Brenner Unklar
- Ludwig Schifferl Unklar
- Lukas Daiser Unklar
- Michael Schien Unklar
- Michelle Hake Unklar
- Nikolai Sitschow Unklar
- Sebastian Wanner Unklar
- Thomas Zeilhofer Unklar
- Ute Frei Unklar
- Yassin Domke Unklar
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Stadtrat beschließt: Die notwendigen Planungen für den Neubau und die Sanierung von Betriebsgebäuden für das Klärwerk sowie der Räumlichkeiten der Schwarz-Weiß Trennung für den Kanalunterhalt werden nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf Basis des im Bericht dargestellten Masterplans durchgeführt. Eine Beschlussnachverfolgung findet statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
1. Ausgangssituation Mit dem Grundsatzbeschluss für das Klärwerk Regensburg zur Ertüchtigung der Reinigungsleistung, Erneuerung der Anlagentechnik und der Sanierung der Betriebsgebäude vom 27.04.2016 / 28.04.2016 (VO/16/11885/65) und dem Statusbericht zur Ertüchtigung der Reinigungsleistung, Erneuerung der Anlagentechnik und der Sanierung der Betriebsgebäude vom 19.09.2019 / 26.09.2019 (VO19/15769/65) wurden die grundsätzliche Notwendigkeit einer Gebäudesanierung auf dem Klärwerksgelände und ein Vorgehen dazu aufgezeigt. In den Jahren 2017 bis 2019 wurden die Leistungsphasen für die Grundlagenermittlung und für die Vorentwurfsplanung an die jeweiligen Fachplaner (Architekt, Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung und Heizung, Lüftung, Sanitär) beauftragt und durchgeführt. Im Rahmen dieser Planungen wurde auch der vorläufige Raumbedarf für die künftige Entwicklung des Klärwerks berücksichtigt und in einem Raumbuch dokumentiert. 2. Ergebnisse der Grundlagenermittlung und der Vorentwurfsplanung Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde der aktuelle Gebäudebestand hinsichtlich der Bausubstanz im Detail untersucht und bewertet. Dabei wurde im Wesentlichen festgestellt, dass die Gebäude aus dem 1. Bauabschnitt des Klärwerks (Baujahre 1975 bis 1979), bestehend aus Verwaltungs- / Laborgebäude Haupthebewerk / Rechenhalle Trafostation Gebäude alte Schlammentwässerung Schlammfaulung mit Treppenturm Zentrifugenhalle Schlosserei Umkleiden-, Sanitär- und Kantinengebäude Elektro- und Schreinerwerkstatt Waschhalle / Garagen Lagerhalle Zwischenhebewerk Motorenhalle / Zentrale Leitwarte umfangreiche Schäden an der Dacheindeckung und Fassaden aufweisen, die aufgrund des eindringenden Regenwassers zu erheblichen Beeinträchtigungen in den Werkstätten und Büroräumen sowie bei den elektrotechnischen Anlagen führen. Die Fenster und Türen müssen nach einer Nutzungsdauer von über 50 Jahren erneuert werden. Eine Dämmung der Fassaden und der Dächer ist nicht vorhanden. In den Gebäuden ist eine Erneuerung der Heizungs- und Sanitäranlagen sowie der elektrotechnischen Anlagen dringend notwendig. Die Bausubstanz ist hinsichtlich des Tragwerkes ohne Mängel, so dass ein weitestgehender Erhalt und die weitere Verwendung des Gebäudebestandes nach einer Grundsanierung wirtschaftlich und sinnvoll sind. Im Rahmen der Vorplanung wurden aber auch Aspekte der weiteren langfristigen Entwicklung des Klärwerks von der derzeitigen Ausbaugröße (400.000 EW) über die voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2026 vorliegende künftige Ausbaugröße von 500.000 EW bis hin zu einer möglichen Ausbaugröße von 600.000 EW (hinsichtlich der Anzahl der Beschäftigten), die künftigen Anforderungen bei der Abwasserreinigung und Schlammbehandlung, des Arbeitsschutzes, des Brandschutzes und der Schutz der IT- Sicherheit (Rechenzentrum) berücksichtigt. Damit sollte auf Grundlage eines vorläufigen Raumbuches ein Planungskonzept erarbeitet werden, das auch den künftigen Bedarf entsprechend berücksichtigt und Raumreserven für die Zukunft beinhaltet. Ein wesentliches Ziel der Planungen war es, durch die Anordnung der Gebäude sowie die Zuordnung der Gebäudenutzungen die internen Betriebsabläufe zu optimieren und die Kommunikationswege zwischen den einzelnen Organisationseinheiten wie Labor, Betrieb, Instandhaltung Maschinentechnik, Instandhaltung Elektrotechnik und der Zentralen Leittechnik deutlich zu reduzieren. Im Zuge der Grundlagenermittlung und der ersten Konzepte hat sich gezeigt, dass eine Verbesserung der Arbeitsabläufe durch eine Reduzierung der Wege und die Bereitstellung der notwendigen Betriebsräume nur in einem zentralen Gebäude möglich ist. Auf der Grundlage eines ersten Raumbuches wurde dazu ein neues Zentralgebäude entwickelt, in dem alle relevanten künftig notwendigen Funktionen räumlich zusammengefasst werden. Das Raumbuch wurde auf der Grundlage der aktuellen Nutzungen in den Gebäuden entwickelt. Dabei wurden zunächst die vorhandenen Flächen für Werkstätten, Lager, Garagen, Büros, Labor und IT-Räume und die Anzahl der derzeit Beschäftigten im Klärwerk als Grundlage verwendet, eine weitere Entwicklung (4. Reinigungsstufe, Erweiterung bis zu 600.000 EW) mit dem dazugehörigen Betriebspersonal wird jedoch berücksichtigt. In dem neuen Gebäude sollen künftig folgende Funktionen zusammengefasst werden. Schwarz-Weiß-Trennung mit Sanitärräumen Elektrowerkstatt Werkstatt für Edelstahlbearbeitung Schreinerei Waschhalle Garagen und Lager Abwasserlabor Zentrale Leitwarte mit Rechenzentrum Büros für Betriebsleitung, Ingenieure und Meister Besprechungsräume und Mehrzweckraum mit Küche Dieses Gebäude soll im zentralen Bereich des Klärwerksgeländes errichtet werden, um die internen Betriebs- und Kommunikationswege zu reduzieren. 3. Masterplan Aufgrund des sehr umfangreichen Gebäudebestandes und der notwendigen durchgängigen Aufrechterhaltung des Klärwerksbetriebs kann der Gebäudeneubau bzw. die Sanierung bestehender Gebäude nur in einzelnen Abschnitten nacheinander ausgeführt werden. Um das oben erläuterte neue Zentralgebäude als Ausgangsbasis für die weiteren (Sanierungs-) Abschnitte realisieren zu können, muss dabei zunächst der Gebäudebestand nördlich der Werkstatt der Schlosserei abgebrochen und diese Fläche freigemacht werden. In einem sogenannten Masterplan wird die zukünftige Entwicklung des Gebäudebestandes im Klärwerk mit der jeweiligen Funktionalität aufgezeigt und die geplante zeitliche Abwicklung der erforderlichen Maßnahmen dargestellt. Im Rahmen des Masterplans werden ebenfalls die Planungen für die notwendigen Erneuerungen der Sanitäranlagen und der Schwarz-Weiß-Trennung beim (ebenfalls auf dem Klärwerksgelände befindlichen) Kanalunterhalt ausgeführt und baulich umgesetzt. Dabei sind folgende zeitliche Abläufe vorgesehen, wobei die einzelnen Abschnitte geplant und jeweils nach einem entsprechenden Maßnahmenbeschluss sukzessive baulich umgesetzt werden: Priorität 1 1. Abschnitt: Errichtung von Ersatzräumen mit Containern Vor dem Gebäudeabbruch (Geb. Nr. 8) der bestehenden Sozialräume, Sanitärräume (Klärwerk und Kanalbetrieb), Werkstätten und Lagerräume müssen für diese Nutzungen entsprechende Ersatzräume zur Weiterführung des Betriebs mittels Container geschaffen werden. Diese werden auf Freiflächen innerhalb des Klärwerkgeländes errichtet. Da die benötigten Anschlüsse für Trinkwasser, Abwasser, Strom und Kommunikationstechnik nur auf der vorhandenen Freifläche südlich der Schlammwasserbehandlungsanlage zur Verfügung stehen, soll ein Großteil der Container hier errichtet werden. Für die Übergangszeit kann auch das zwischenzeitlich zum Klärwerksgelände zugehörige Gebäude „ehemalig Am Kreuzhof 8“ für eine vorübergehende Nutzung für Büroräume miteinbezogen werden. 2. Abschnitt: Abbruch der Gebäudeteile nördlich der Schlosserei Die Funktion der Schlosserei muss ohne Unterbrechung aufrechterhalten werden, um die ständigen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den maschinentechnischen Anlagen durchführen zu können und damit einen sicheren Anlagenbetrieb zu gewährleisten. Im Kellergeschoss befindet sich die Windkesselanlage, die das gesamte Klärwerk mit Betriebswasser versorgt. Aufgrund dieser zentralen Funktion der Schlosserei muss dieser Gebäudeteil (Geb. Nr. 7) im Bestand erhalten bleiben. Eine Sanierung der Gebäudehülle findet im Rahmen des nördlich der Schlosserei geplanten Neubaus eines Zentralgebäudes statt. Die nicht unterkellerten Gebäudeteile nördlich der Schlosserei mit den Sanitärräumen, Kantine, Elektrowerkstatt, Schreinerei, Lager, Waschhalle und Garagen müssen für den Gebäudeneubau abgebrochen werden. 3. Abschnitt: Neubau Zentralgebäude sowie Sanierung Schlosserei und Sanierung/Neubau Sanitärräume Kanalunterhalt Nördlich der zu erhaltenden Schlosserei (Geb. Nr. 7) soll ein neues Zentralgebäude (Geb. Nr. 8) errichtet werden. In dem neuen, unterkellerten Zentralgebäude werden dabei künftig folgende Funktionen abgebildet: Sanitärräume mit einer Schwarz-Weiß-Trennung, Lagerräume, Werkstätten für Elektriker, Metallbearbeitung und Schreinerei, Garagen, Abwasserlabor, Zentrale Leittechnik mit Rechenzentrum, Büroräume für die Betriebsleitung, Ingenieure und Meister für die Maschinentechnik, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik und IT-Sicherheit, Besprechungsräume und Mehrzweckraum mit Küche. Nachdem ein temporärerer Ersatz der Schlosserei (Geb. Nr. 7) aufgrund der schweren Werkzeugmaschinen nicht möglich ist, muss die Schlosserei im Bestand erhalten werden. Die Sanierung des Gebäudes soll im zeitlichen Zusammenhang mit dem Neubau des Zentralgebäudes ausgeführt werden; aufgrund der Planung als Sanierung erfolgt die fachliche Zuordnung im Übergang zur Priorität 2. Aufgrund der Dringlichkeit für die Erneuerung der Sanitärräume bzw. der Schwarz-Weiß-Trennung für den Kanalunterhalt (Geb. Nr. 11) wird diese Maßnahme zudem zeitgleich in dieser Phase ausgeführt; die Planung und Umsetzung der Maßnahme erfolgt in Koordination des Neubaus des Zentralgebäudes, da gleiche Planungsanforderungen für eine Schwarz-Weiß-Trennung für das Klärwerk bestehen und somit Synergieeffekte genutzt werden. Nach der Fertigstellung des Zentralgebäudes und dessen Nutzungsaufnahme können weitere Bestandsgebäude saniert werden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Sanierung von Gebäudehüllen, die für die Verfahrenstechnik der Abwasserreinigung, Schlammbehandlung und der Energieerzeugung und -verteilung notwendig sind. Diese werden immer in funktionellen Einheiten zusammengefasst, um den Eingriff in den laufenden Betrieb möglichst zu reduzieren. Nachdem der Gebäudebestand die gleiche Bausubstanz besitzt, ist davon auszugehen, dass der Sanierungsumfang bei jedem Abschnitt nahezu identisch ist. Die Sanierungsmaßnahmen umfassen eine Erneuerung der Dächer, Fassaden, Fenster, Sanitäranlagen, Heizung und die Elektrotechnik. Bei der Sanierung ist dann entsprechend folgende Reihenfolge geplant: Priorität 2 4. Abschnitt: Sanierung Motorenhalle (BHKW) / ehemalige Zentrale Leitwarte (Geb. Nr. 10) sowie ehemaliges Zwischenhebewerk (Geb. Nr. 9) Die Nutzungen des Gebäudes für die BHKW-Anlagentechnik und für Energieversorgungsanlagen mit der Trafoanlage und den Schaltanlagen für die Energieverteilung bleiben weitgehend unverändert. Das 1. OG, in dem sich derzeit noch die Zentrale Schaltwarte befindet, soll künftig als Werkstatt und Lager für die digitale Anlagentechnik (Programmierung von speicherprogrammierbaren Steuerungen und digitale Messtechnik) genutzt werden. In dem ehemaligen Zwischenhebewerk wird im Jahr 2026 die Anlagentechnik für das S-Selekt-Verfahren installiert. Die Innenräume wurden der Nutzung angepasst und renoviert. Die Gebäudehülle bleibt unverändert. Die Sanierungsmaßnahmen umfassen im Wesentlichen die Erneuerung des Daches und der Fassaden. Priorität 3 5. Abschnitt: Sanierung Schlammbehandlung, Treppenturm Faulbehälter (Geb. Nr. 5) Die Funktionen dieser technischen Betriebsgebäude bleiben unverändert; die bauliche Substanz muss nach Bedarf (Dächer, Fassaden, Fenster, Sanitäranlagen, Heizung und die Elektrotechnik) saniert werden. 6. Abschnitt: Sanierung Zentrifugenhalle (Geb.- Nr. 6) und alte Schlammentwässerung (Geb. Nr. 4) Die Funktionen dieser technischen Betriebsgebäude bleiben unverändert; die bauliche Substanz muss nach Bedarf (Dächer, Fassaden, Fenster, Sanitäranlagen, Heizung und die Elektrotechnik) saniert werden. Priorität 4 7. Abschnitt: Sanierung Haupthebewerk / Rechenhalle / Trafostation (Geb. Nr. 2 und 3) Die Funktionen dieser technischen Betriebsgebäude bleiben unverändert; die bauliche Substanz muss nach Bedarf (Dächer, Fassaden, Fenster, Sanitäranlagen, Heizung und die Elektrotechnik) saniert werden. 8. Abschnitt: Sanierung ehemaliges Verwaltungs-/ Laborgebäude (Geb. Nr. 1) Für das Gebäude entfällt nach dem Umzug in das neue Zentralgebäude die bisherige Nutzung. Im Zuge der Sanierung des Gebäudes sollen die Räume künftig für einen Serverraum als notwendige Redundanz der IT-Sicherheit, ein Archiv für die Stadtentwässerung sowie ein Besucherzentrum genutzt werden. Da das Klärwerk mit einer Ausbaugröße von 500.000 EW die gesetzlichen Anforderungen der KRITIS und der NIS-2 Regeln erfüllen muss, ist zudem eine Zugangskontrolle für das Klärwerksgelände notwendig; dazu wird bei den Sanierungsplanungen für das bestehende Verwaltungsgebäude hier die dazu notwendige Anlagentechnik und ein Arbeitsplatz für einen Pförtner berücksichtigt. 4. Kosten und Beteiligung der Anschlussgemeinden Gemäß einer vorliegenden Kostenschätzung aus dem Jahr 2022 betragen die vorläufigen Investitionskosten mit den Baunebenkosten ca. 22 Mio. €. Bei dem bisherigen Planungsumfang für den Gebäudeneubau wurden dabei bisher noch nicht berücksichtigt: ein Rechenzentrum für die gesamte IT-Netzwerk- und Prozessleitechnik mit entsprechend hohen Anforderungen an Sicherheit und Brandschutz (ca. 2,0 - 2,5 Mio.€) zusätzliche Büroräume für die künftige IT-Abteilung (ca. 0,2 – 0,5 Mio.€) notwendige Raumreserven (Büros, Werkstätten, Lagerräume) für die künftige Entwicklung des Klärwerkpersonals (ca. 0,5 -1,0 Mio. €) Neubau (incl. Ausstattung) eines Abwasser-Labors (ca. 1,5 -2,0 Mio. €) Kostenerhöhung durch den Baupreisindex (bei einem Zeitraum von ca. 8 Jahren und einem durchschnittlichen Index von 3% Erhöhung um ca. 25 %) Unter Einbeziehung dieser zusätzlichen Kostenanteile ergibt sich ein Kostenrahmen von ca. 32 bis 35 Mio.€. Nach dem derzeitigen Planungsstand müssen aufgrund der noch hohen Planungsunsicherheit dabei Abweichungen von bis zu 30 % berücksichtigt werden. Damit ergibt sich ein voraussichtlicher Mittelbedarf von ca. 40 bis 45 Mio. €. Die Anschlussgemeinden werden entsprechend der vertraglichen Regelungen in den Zweckvereinbarungen an den Kosten gemäß ihrer jeweiligen Abwasserkontingente beteiligt. Da die Maßnahmen zur Erhöhung der Ausbaugröße des Klärwerks von derzeit 400.000 EW auf 500.000 EW voraussichtlich bis zum Jahresende 2026 abgeschlossen werden, werden die Anschlussgemeinden nach den jeweiligen Anteilen für die Ausbaugröße von 500.000 EW mit einem Verteilungsschlüssel von 34,26 % (Anschlussgemeinden) zu 65,74 % (Stadt Regensburg) beteiligt. 5. Vergabe weiterer Planungsleistungen Für eine Sanierung der Betriebsgebäude wurden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt, um die wesentlichen Grundlagen für die weiteren Planungen zu ermitteln. Um nun die weitere konkrete Planung beauftragen zu können, wird zeitnah ein EU-weites Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bei der Auswahl geeigneter Planer in einem zweistufigen Bewerbungsverfahren werden Wertungskriterien zu Grunde gelegt, die einen hohen Anspruch bezüglich der Planungsqualität und Ausführung von Referenzobjekten unter Einbindung eines Architekten-Teams haben. In der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens wird seitens der Büros eine Projektskizze verlangt. Es soll auf Basis des Kernstücks eines neuen Zentralgebäudes, welches dann die Voraussetzung für die Sanierungen der anderen Gebäude ist, für alle Gebäudemaßnahmen der gesamte Planungsumfang beauftragt werden, auch da sich gegenüber der bisherigen Planung die Anforderungen (u.a. Integration des Abwasserlabors und die Notwendigkeit eines Rechenzentrums für die IT-Technik) an das neue Zentralgebäude grundlegend geändert haben und diese eingearbeitet werden müssen. Anschließend wird die Umsetzung abschnittsweise nach Maßgabe des Masterplans erfolgen. 6. Zeitplan Für die Umsetzung der Maßnahmen für den Gebäudeneubau und der Sanierungen des Gebäudebestandes ist geplant, das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen möglichst zeitnah zu starten, mit dem Ziel noch in der ersten Jahreshälfte 2026 den Auftrag hierfür erteilen zu können. Geplante Umsetzungszeiträume Maßnahmen Priorität 1: (Errichtung von Ersatzräumen mit Containern, Abbruch der Gebäudeteile nördlich der Schlosserei, Neubau Zentralgebäude / Schwarz-Weiß-Trennung Kanalbetrieb) Planung 2026 bis Ende 2027 Ausführung 2028 bis Ende 2030 Maßnahmen Priorität 2-4: (Sanierung des Weiteren Gebäudebestandes) Planung ab 2029 Ausführung 2031 bis 2035 7. Haushalt, Finanzierung Im Investitionsprogramm 2025-2029 sind für die Maßnahme im UA 7103/11 auf der Haushaltsstelle 1.7103.9451 Gesamtkosten i.H.v. 21,0 Mio. € für das Klärwerk bzw. im UA 7000/11 auf der Haushaltsstelle 1.7000.9452 Gesamtkosten i.H.v. 1,155 Mio. € für den Kanalbetrieb berücksichtigt. Die Einplanung der zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel i.H.v. bis von 23,0 Mio. € bleibt der Fortschreibung des Investitionsprogramms 2026-2030 vorbehalten. Der zusätzliche Mittelbedarf wird durch Einsparungen und/oder Verschiebungen bei anderen Maßnahmen saldenneutral gegenzufinanzieren sein.Anlagen
Lageplan Masterplan Klärwerk Gebäudeliste „Nutzung und Maßnahmen“ Klärwerk Prüfschema Klimavorbehalt Stufe 3 -
Verabschiedung des kommunalen Wärmeplans der Stadt Regensburg Zustimmung
Stimmenverteilung
46 JA-Stimmen | 19 UnklarCSU- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Abwesend
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Ja
- Ellen Bogner Abwesend
- Erich Tahedl Ja
- Haritun Sarik Ja
- Jürgen Eberwein Ja
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Marcus Troidl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Tim Helmes Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Jürgen Mistol Ja
- Maria Simon Ja
- Michael Achmann-Denkler Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yasmin Hopp Abwesend
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Evelyn Kolbe-Stockert Ja
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Bettina Simon Ja
- Ernst Zierer Ja
- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Erhard Brucker Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Kerstin Radler Ja
- Ludwig Artinger Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
- Joachim Graf Ja
FDP- Gabriele Opitz Ja
- Horst Meierhofer Ja
BSW- Irmgard Freihoffer Ja
CSB- Christian Janele Ja
Die PARTEI- Ingo Frank Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Parteilos / Unbekannt- Andrea Diermeier Unklar
- Andreas Träg Unklar
- Cassandra Andraschko Unklar
- Christian Eberl Unklar
- Claudia Neumaier Unklar
- Gwydion Kunz Unklar
- Hermann Auer Unklar
- Julia Lang Unklar
- Laura-Ann Neumann Unklar
- Lisa Brenner Unklar
- Ludwig Schifferl Unklar
- Lukas Daiser Unklar
- Michael Schien Unklar
- Michelle Hake Unklar
- Nikolai Sitschow Unklar
- Sebastian Wanner Unklar
- Thomas Zeilhofer Unklar
- Ute Frei Unklar
- Yassin Domke Unklar
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Stadtrat beschließt: Der als Anlage vorliegende kommunale Wärmeplan wird als Grundlage für die Wärmewende der Stadt Regensburg bis zu seiner Fortschreibung beschlossen. Dem im Sachverhalt beschriebenen weiteren Vorgehen wird zugestimmt. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Rechtlicher Rahmen Mit dem am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG)“ hat die Bundesregierung die Grundlage für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen. Das Gesetz verpflichtet die planungsverantwortlichen Stellen zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans und legt die Fristen, Anforderungen und Inhalte verbindlich fest. Der Wärmeplan soll die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme bis spätestens zum Jahr 2045 beschreiben und muss spätestens alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Am 18. Dezember 2024 hat der Ministerrat des Freistaats Bayern die Änderung der „Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn)“ beschlossen. Im Teil 3 der Verordnung werden die Gemeinden als planungsverantwortliche Stellen im Sinne des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) benannt (§ 8 Abs. 1). Mit Inkrafttreten der Verordnung zum 2. Januar 2025 setzte die Bayerische Staatsregierung das Wärmeplanungsgesetz des Bundes in Bayern um und verpflichtete damit die Stadt Regensburg, für ihr Gemeindegebiet einen Wärmeplan nach Maßgabe des Wärmeplanungsgesetzes bis 30. Juni 2026 zu erstellen, zu beschließen und im Internet zu veröffentlichen. Der Wärmeplan ist zudem innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung dem Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht (kurz LMG) anzuzeigen. Der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument. Er hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet weder einklagbare Rechte noch Pflichten. Er ist kein rechtlich verbindlicher Plan zum (Aus-)Bau von Wärmenetzen. In einem Wärmenetzgebiet besteht weder Anspruch auf den Anschluss an ein Wärmenetz noch eine Pflicht dazu. Nur in Neubaugebieten ist ein Anschluss und Benutzungszwang möglich. Dieser muss allerdings unabhängig vom Wärmeplan geregelt sein. In dezentral versorgten Gebieten ist außerdem immer auch eine gemeinsame Wärmeversorgung mehrerer Gebäude mittels eines Gebäudenetzes möglich. Der Wärmeplan führt keine Einzelfallprüfung auf Gebäudeebene durch und trifft keine Vorhersagen zu bspw. Energieträgerpreise, Fördergelder oder die Verfügbarkeit von Handwerkern. Finanzieller Ausgleich Zum Ausgleich der Mehrbelastung erhält die Stadt Regensburg nach dem Konnexitätsprinzip vom Freistaat Bayern eine pauschale Aufwandserstattung von 262.000,00 Euro. Die Auszahlung erfolgt durch das LMG in zwei Tranchen: Zu Beginn der Wärmeplanung auf Antrag der Stadt sowie nach Einreichung des erstellten Wärmeplans. Die erste Tranche wurde am 18. September 2025 beantragt und am 12. November 2025 vom LMG beschieden und ausgezahlt. Erstellung des kommunalen Wärmeplans Am 29. Februar 2024 hat der Stadtrat die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans nach dem Wärmeplanungsgesetz (kurz WPG) im Vorgriff auf eine zu erwartende Verpflichtung durch den Freistaat Bayern beschlossen (VO/23/20798/66). Die Erarbeitung des Wärmeplans erfolgte in Eigenregie durch die Stadtverwaltung in enger Kooperation mit der Energieagentur Regensburg. Ein Zwischenstand mit den Ergebnissen der Bestands- (§ 15 WPG) und Potenzialanalyse (§ 16 WPG) wurde am 11. März 2025 im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen vorgestellt (VO/25/21856/66). Nach Erarbeitung des Zielszenarios (§ 17 WPG), der Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete (§ 18 WPG), der Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr (§ 19 WPG) sowie der Umsetzungsstrategie (§ 20 WPG) wurde der Entwurf des kommunalen Wärmeplans vom 24. Februar 2026 bis 25. März 2026 zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger ausgelegt und die Möglichkeit zur Stellungnahme geboten. Am 10. März 2026 fand hierzu eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Im Zuge der Erarbeitung des kommunalen Wärmeplans wurden sowohl die relevanten Fachämter innerhalb der Verwaltung als auch zahlreiche externe Akteure einbezogen und um ihre fachlichen Einschätzungen gebeten. Zu den externen Beteiligten gehörten unter anderem Vertreter der Energiewirtschaft, Betreiber von Wärmenetzen, Industrieunternehmen, Großverbraucher sowie Akteure der Immobilienwirtschaft. Nach Fertigstellung des Entwurfs des kommunalen Wärmeplans wurden zudem die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Weiteres Vorgehen: Organisatorisches Nach Beschluss des kommunalen Wärmeplans wird dieser im Internet veröffentlicht und beim LMG angezeigt. Mit der Anzeige des Wärmeplans erfolgt auch die Beantragung des noch verbleibenden Teils der Gesamtsumme des Mehrbelastungsausgleichs. Die Begleitung, Kommunikation und die gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung des kommunalen Wärmeplans alle fünf Jahre wird durch das Amt für Stadtentwicklung in Zusammenarbeit mit verschiedenen anderen Dienststellen sowie externen Partnern verantwortet. Begleitung der Wärmewende durch die Stadtverwaltung Die Wärmewende insgesamt wird von städtischer Seite her durch das Amt für Stadtentwicklung koordiniert. Der vorliegende kommunale Wärmeplan dient als Grundlage und Richtschnur für das Handeln der Stadtverwaltung und die Umsetzung der gesamtstädtischen Wärmewende. Themen- und projektspezifisch werden weitere Fachämter der Stadtverwaltung wie etwa das Tiefbauamt, Amt für Gebäudeservice, Hochbauamt, Amt für Wirtschaft und Wissenschaft, Liegenschaftsamt, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Amt für kulturelles Erbe, Umweltamt, Stabsstelle Klimaschutz und Klimaresilienz und andere eng mit einbezogen. Darüber hinaus wurde im Zuge der Wärmeplanung ein enges Netzwerk mit den regionalen Wärmeversorgern und Netzbetreibern sowie der Industrie, der Wohnungswirtschaft und anderen bedeutenden Stakeholdern in diesem Bereich aufgebaut. Dieses Netzwerk wird durch das Amt für Stadtentwicklung betreut und dient der koordinierenden Steuerung. Ein weiterer wichtiger Partner bei der Umsetzung der Wärmewende ist die Energieagentur Regensburg, welche im Rahmen des „Green Deal Regensburg“ bspw. Beratungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger anbietet. Beschlussnachverfolgung Beim kommunalen Wärmeplan nach dem WPG handelt es sich um ein abgeschlossenes Projekt. Die Wärmewende insgesamt und die damit verbundene Entwicklung des Endenergieverbrauchs und der CO2-Emissionen des Sektors Wärme werden bereits im jährlichen Monitoringbericht des „Green Deal Regensburg“ erfasst und dargestellt. Die Fortschritte bei der Umstellung der Wärmeversorgung können dadurch aufgezeigt und auf einem bereits etablierten Weg den kommunalen Gremien berichtet werden, weshalb auf eine Nachverfolgung des Beschlusses verzichtet wird.Anlagen
Anlage 1: Kommunaler Wärmeplan der Stadt Regensburg Anlage 2: Präambel und Zusammenfassung des kommunalen Wärmeplans der Stadt Regensburg Anlage 3: Formular zum Klimavorbehalt Stufe 3 -
Grundsatzbeschluss Energieregion Regensburg Südost (ERSO) Zustimmung
Stimmenverteilung
46 JA-Stimmen | 19 UnklarCSU- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Abwesend
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Ja
- Ellen Bogner Abwesend
- Erich Tahedl Ja
- Haritun Sarik Ja
- Jürgen Eberwein Ja
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Marcus Troidl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Tim Helmes Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Jürgen Mistol Ja
- Maria Simon Ja
- Michael Achmann-Denkler Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yasmin Hopp Abwesend
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Evelyn Kolbe-Stockert Ja
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Bettina Simon Ja
- Ernst Zierer Ja
- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Erhard Brucker Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Kerstin Radler Ja
- Ludwig Artinger Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
- Joachim Graf Ja
FDP- Gabriele Opitz Ja
- Horst Meierhofer Ja
BSW- Irmgard Freihoffer Ja
CSB- Christian Janele Ja
Die PARTEI- Ingo Frank Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Parteilos / Unbekannt- Andrea Diermeier Unklar
- Andreas Träg Unklar
- Cassandra Andraschko Unklar
- Christian Eberl Unklar
- Claudia Neumaier Unklar
- Gwydion Kunz Unklar
- Hermann Auer Unklar
- Julia Lang Unklar
- Laura-Ann Neumann Unklar
- Lisa Brenner Unklar
- Ludwig Schifferl Unklar
- Lukas Daiser Unklar
- Michael Schien Unklar
- Michelle Hake Unklar
- Nikolai Sitschow Unklar
- Sebastian Wanner Unklar
- Thomas Zeilhofer Unklar
- Ute Frei Unklar
- Yassin Domke Unklar
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Stadtrat beschließt: Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen stimmt den Grundzügen der im Sachverhalt vorgestellten Planung für eine klimafreundliche Wärmeversorgung im Regensburger Südosten zu. Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten für eine Beteiligung der Stadt Regensburg an einer großen Transportwärmeleitung vom Klärwerk ins zentrale Stadtgebiet zu prüfen und die Ergebnisse dem Stadtrat als Entscheidungsgrundlage vorzulegen. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
1. Rahmenbedingungen und Zielsetzung Im Rahmen des Green Deal hat sich die Stadt Regensburg zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Aktuell beträgt der Endenergieverbrauch im Stadtgebiet noch rund 3.800 GWh, ca. die Hälfte dieser Energie wird für die Produktion von Wärme aufgewendet. Die Wärme wird dabei zu etwa 90 % fossil erzeugt. Gelänge es also, die benötigte Wärme aus regenerativen Wärmequellen oder Abwärmequellen zu gewinnen, kann die Stadt Regensburg einen sehr großen Schritt zur Erreichung ihrer Klimaziele machen. Von den rund 1.900 GWh Endenergie, die für die Wärmeproduktion im Stadtgebiet verbraucht werden, entfallen 86 % auf die Bereiche „Wohngebäude“ (51 %),“ Gewerbe, Handel und Dienstleistungen“ (13 %) sowie „Industrie“ (22 %). Für die gesamte Wärmeproduktion im Stadtgebiet ergibt sich ein jährlicher CO2 Ausstoß von rund 490.000 Tonnen. Hier setzt das Projekt „Energieregion Regensburg Südost (ERSO)“ an. Ziel ist es, die ergiebigen klimafreundlichen Wärmepotenziale in diesem Bereich zu nutzen. Das Gesamtkonzept sieht vor, an zwei benachbarten Standorten Energiezentralen aufzubauen, die Abwärmequellen bzw. regenerative Energiequellen nutzen (siehe Abb. 1). Die für beide Standorte benötigten Flächen befinden sich vollständig im Eigentum der Stadt Regensburg. Aufgrund der Nähe zu den Industriegebieten war zunächst vor allem eine Versorgung der Industriebetriebe im Südosten der Stadt mit „grüner“ Wärme über eine entsprechende Wärmenetzinfrastruktur vorgesehen. Im Zuge der Planungen kristallisierte sich aber immer mehr heraus, dass mit den enormen Wärmepotenzialen an beiden Standorten auch viele Wohngebäude versorgt werden könnten. Das (Ab-)Wärmepotenzial des Klärwerks stellt die ergiebigste Einzel-Quelle für Abwärme innerhalb der Stadt Regensburg dar. Abbildung 1: Versorgungsgebiet ERSO Quelle: Amt für Stadtentwicklung 2. Konzept der Wärmeversorgung für den Regensburger Südosten Das Projekt ERSO umfasst zwei miteinander verknüpfte Energiezentralen, die zeitlich versetzt und bedarfsorientiert errichtet werden sollen (siehe Abb. 2): die Energiezentrale I (Großwärmepumpen neben dem Klärwerk) und die Energiezentrale II (Biomasse-Energiepark). Im Endausbau sollen große Teile des Regensburger Ostens sowie Bereiche Neutraublings und wichtige Industriebetriebe mit nachhaltiger Wärme versorgt werden. Der erste Realisierungsschritt wäre der Bau der Energiezentrale II. Es ist beabsichtigt, diese auf einem Grundstück der Stadt Regensburg (Fl.Nr. 300/64 Gem. Irl) zu errichten. Er umfasst eine 9‑MW‑Biomasseheizzentrale, eine Power‑to‑Heat-Einheit, einen 3.000 m³-Pufferspeicher sowie ergänzende Energieinfrastrukturen wie eine LKW‑E‑Ladeinfrastruktur und einen 5-MW‑Batteriespeicher. Die elektrische Versorgung wird über ein Lastmanagementsystem gesteuert und optimiert. Der Pufferspeicher wird das zentrale Bindeglied zwischen den beiden Energiezentralen zur Wärmeversorgung sein. Im zweiten Realisierungsschritt soll die Wärme des bereits in der Kläranlage gereinigten Abwassers genutzt werden. Dieses Wasser verfügt, nachdem es das Klärwerk verlassen hat, über ein relativ hohes Temperaturniveau, welches insbesondere in den Wintermonaten über dem der Donau liegt. Um die Wärme aus dem geklärten Abwasser auf ein höheres Temperaturniveau zu bringen, ist der Einsatz von zunächst zwei Hochleistungswärmepumpen mit einer thermischen Leistung von insgesamt etwa 18 MW geplant. Zwei weitere Wärmepumpen könnten perspektivisch noch dazukommen. Die erzeugte Wärme wird dann über die Energiezentrale II in einem Wärmenetz zu den künftigen Verbrauchern gebracht. Das vom Wärmenetz bereitgestellte Temperaturniveau kann mittels sog. „Booster-Wärmepumpen“ noch weiter auf ein ggf. von einzelnen Betrieben individuell benötigtes höheres Temperarturniveau angehoben werden. In der ersten Projektphase übernimmt die Energiezentrale II die Wärmeversorgung für Teile Neutraublings sowie für die Firma Krones und schafft damit den operativen Startpunkt des Gesamtsystems. Mit der Fertigstellung der Wärmeinfrastruktur beim Klärwerk und der Verbindungsleitung zwischen den beiden Energiezentralen wird die Infrastruktur schrittweise erweitert, sodass künftig auch der Wärmebedarf von Regensburger Betrieben und weiterer Stadtquartiere in Regensburg zuverlässig und klimafreundlich gedeckt werden kann. Dadurch wächst das Wärmeprojekt ausgehend von der Energiezentrale II als initiale lokale Versorgungseinheit zu einem zentralen Baustein der regionalen Wärmeinfrastruktur heran. Abbildung 2: Standorte der Energiezentralen mit Wärmeerzeugern und Pufferspeicher Quelle: Amt für Stadtentwicklung. Abb. 3 zeigt nochmal die Gesamtkonzeption der Wärmeprojekts im Regensburger Südosten im Zusammenhang. Abbildung 3: Energiekonzept „Regensburg Südost“ Quelle: Bayernwerk Natur 3. Geplante Umsetzung Die Umsetzung des Gesamtprojekts muss in zwei Abschnitten erfolgen, die zeitlich deutlich auseinanderfallen. Der Standort für die Biomasseheizanlage und den Pufferspeicher westlich von IKEA könnte dabei zeitnah umgesetzt werden. Vorhabensträger an diesem Standort ist derzeit die REWAG, zu einem späteren Zeitpunkt ist die Gründung einer Projektgesellschaft mit den beiden Gesellschaftern REWAG und Bayernwerk Natur vorgesehen. Aktuell besteht für das Vorhaben folgender Planungsstand: – Modul I (HOAI-Leistungsphasen 2 bis 4) der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde mittlerweile abgeschlossen. – Modul II (Umsetzungsplanung - HOAI-Leistungsphasen 5 bis 8) der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wurde beim BAFA beantragt. – Das Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz befindet sich in Vorbereitung. – Die Planungen für die E-Ladeinfrastruktur für LKWs wurden an ein Fachbüro vergeben. – Erste bauliche Maßnahmen sollen im Jahr 2027 erfolgen, die Fertigstellung und Inbetriebnahme im Jahr 2029. Um das Vorhaben wie geplant umsetzen zu können, wäre beabsichtigt, dem Vorhabenträger das städtische Grundstück Fl.Nr. 300/64 Gem. Irl zu marktgerechten Konditionen zur Verfügung zu stellen. Die Energiezentrale beim Klärwerk wird Stand heute frühestens im Jahr 2032 Wärme liefern können, weil die sehr hohe elektrische Leistung für die Großwärmepumpen erst zur Verfügung gestellt werden kann, wenn die Anbindung an das Umspannwerk in Neutraubling möglich ist. Beim Aufbau der notwendigen Infrastruktur für die Nutzung der Wärme aus geklärtem Abwasser sind perspektivisch u. a. folgende Herausforderungen zu lösen bzw. zu klären: – Es muss eine räumliche Abstimmung zwischen den Flächenbedarfen von Klärwerk und der benötigten Wärmeinfrastruktur erfolgen. Perspektivisch wäre vorgesehen, einen Teil der benötigten städtischen Fläche (Fl.Nr. 288 Gem. Irl) zur Realisierung der Energiezentrale I zu marktüblichen Konditionen bereitzustellen. – Eine zeitliche und technische Abstimmung von Planung und Bau der Abwasserwärmenutzung und des Baus der vierten Reinigungsstufe am Klärwerk ist erforderlich; hierzu muss zu gegebener Zeit eine Klärung und Festlegung von Schnittstellen, Organisation und Betrieb erfolgen. – Im Rahmen der späteren Baufeldfreimachung müssen die Belange der Bodendenkmalpflege, naturschutzfachlicher Eingriff und Ausgleich sowie der Umgang mit bestehenden Ausgleichsflächen beachtet werden. – Es muss unter Berücksichtigung vergabe- und steuerrechtlicher Aspekte eine Lösung erarbeitet werden, wie die Abgabe und Nutzung der Wärme aus dem geklärten Abwasser erfolgen kann; dabei sind auch entsprechende Kosten- und Entgeltregelungen zu treffen. Um nicht nur die Industriebetriebe im Südosten des Stadtgebiets mit Wärme aus dem Klärwerk versorgen zu können, sondern auch Wohnquartiere und andere Verbraucher, ist der Bau von leistungsfähigen Wärmeleitungen Voraussetzung. Diese hätten die Funktion von Hauptschlagadern, um große Wärmemengen vom Klärwerk in die Stadt zu transportieren, wo sie dann über kleinere Verteilnetze zu den jeweiligen Abnehmern gelangen. Die Frage, wer derartige große Hauptleitungen finanziert und baut, muss zu einem späteren Zeitpunkt abschließend geklärt werden. Bereits heute ist aber absehbar, dass der Aufwand für diese Transportleitungen von privaten Unternehmen zumindest nicht vollständig getragen werden kann. Hier muss die Stadt Regensburg zu gegebener Zeit eine Entscheidung über ein finanzielles Engagement treffen und sich Gedanken über mögliche Finanzierungsmodelle machen. Perspektivisch muss zudem das Ziel verfolgt werden, den hohen Strombedarf der Wärmepumpen noch deutlich mehr als heute aus erneuerbaren Quellen zu decken, um das Wärmeprojekt insgesamt noch nachhaltiger zu gestalten. Ein großzügiger Zubau von Photovoltaikanlagen entlang leistungsfähiger Verkehrswege und von Windkraftanlagen im Umfeld von Regensburg sind Grundvoraussetzungen dafür.Anlagen
Anlage 1: Formular zum Klimavorbehalt Stufe 3 -
Überarbeitung des Regensburger Baulandmodells 2026 (Aktionsplan zur Förderung der Wohnraumschaffung) Zustimmung
Stimmenverteilung
46 JA-Stimmen | 19 UnklarCSU- Ariane Weckerle Ja
- Bernadette Dechant Abwesend
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Ja
- Ellen Bogner Abwesend
- Erich Tahedl Ja
- Haritun Sarik Ja
- Jürgen Eberwein Ja
- Kathrin Fuchshuber Ja
- Marcus Troidl Abwesend
- Michael Lehner Ja
- Tim Helmes Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Hans Teufl Ja
- Jürgen Mistol Ja
- Maria Simon Ja
- Michael Achmann-Denkler Ja
- Monir Shahedi Ja
- Theresa Eberlein Ja
- Wiebke Richter Abwesend
- Yasmin Hopp Abwesend
SPD- Alexander Irmisch Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Ja
- Elisabeth Christoph Ja
- Evelyn Kolbe-Stockert Ja
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Bettina Simon Ja
- Ernst Zierer Ja
- Florian Rottke Ja
- Joachim Wolbergs Ja
- Thomas Mayr Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Erhard Brucker Ja
- Thomas Straub Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Kerstin Radler Ja
- Ludwig Artinger Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
- Benedikt Suttner Ja
- Joachim Graf Ja
FDP- Gabriele Opitz Ja
- Horst Meierhofer Ja
BSW- Irmgard Freihoffer Ja
CSB- Christian Janele Ja
Die PARTEI- Ingo Frank Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Parteilos / Unbekannt- Andrea Diermeier Unklar
- Andreas Träg Unklar
- Cassandra Andraschko Unklar
- Christian Eberl Unklar
- Claudia Neumaier Unklar
- Gwydion Kunz Unklar
- Hermann Auer Unklar
- Julia Lang Unklar
- Laura-Ann Neumann Unklar
- Lisa Brenner Unklar
- Ludwig Schifferl Unklar
- Lukas Daiser Unklar
- Michael Schien Unklar
- Michelle Hake Unklar
- Nikolai Sitschow Unklar
- Sebastian Wanner Unklar
- Thomas Zeilhofer Unklar
- Ute Frei Unklar
- Yassin Domke Unklar
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Stadtrat beschließt: Die Ausführungen in der Beschlussvorlage werden zur Kenntnis genommen. Das Regensburger Baulandmodell wird, wie in der Ziffer 3 des Sachverhalts dargestellt, befristet bis zum 31. Dezember 2029 geändert. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auswirkungen regelmäßig zu prüfen und dem Stadtrat bis Mitte 2028 einen Evaluierungsbericht vorzulegen. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Regensburg wächst weiterhin stark. Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum übersteigt das Angebot deutlich. Zwar werden nach wie vor viele Bauvorhaben genehmigt, doch die tatsächliche Umsetzung stagniert. Besonders betroffen ist der öffentlich geförderte Wohnungsbau, da Fördermittel derzeit nur eingeschränkt verfügbar sind. Gleichzeitig fallen zahlreiche Wohnungen aus der Belegungsbindung. Aktuell sind in Regensburg 5.813 Wohnungen gebunden, davon werden bis 2030 250 Wohnungen jährlich aus der Bindung entfallen. Das bestehende Baulandmodell Regensburg von 2019 (in der zuletzt geänderten Fassung von Juli 2022) hat sich als Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und zur Sicherung von gefördertem Wohnraum etabliert. Es schafft Transparenz, Planungssicherheit und einen fairen Ausgleich zwischen öffentlichem Interesse und privater Wirtschaftlichkeit. Das Baulandmodell verfolgt das Ziel, sozial ausgewogene und durchmischte Quartiere zu schaffen, in denen unterschiedliche Bevölkerungs- und Einkommensgruppen gemeinsam wohnen können. Damit trägt es zur sozialen Stabilität und städtebaulichen Qualität in Regensburg bei. Darüber hinaus soll das Modell die Entwicklung der Wohnraummieten steuern, um allen Bevölkerungsgruppen – insbesondere Haushalten mit mittlerem und geringem Einkommen – den Zugang zu leistbarem Wohnraum zu ermöglichen. Die aktuelle Marktlage – geprägt durch gestiegene Baukosten, hohe Zinsen und eine unsichere Förderkulisse im Bereich der einkommensorientierten Wohnraumförderung (EOF) – erfordert eine (temporäre) Anpassung des Modells. Ziel ist es, unter den gegebenen Bedingungen weiterhin die Schaffung von Wohnraum zu ermöglichen, ohne die Grundprinzipien sozialgerechter Bodennutzung aufzugeben. Ergänzend wird auf die hierzu bereits gefassten Beschlüsse verwiesen: In der Vorlage VO/25/21989/66 „Zwischenbericht der Wohnbauoffensive“ wurden im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen die aktuellen Rahmenbedingungen und Entwicklungen des Regensburger Wohnungsmarktes ausführlich dargestellt. Ein weiterer Anpassungsdruck für das Baulandmodell folgt aus der BauGB-Novelle 2025 zur „Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung“ (sog. „Bau-Turbo“). Zahlreiche Wohnungsbauvorhaben können nun zügig außerhalb der Bauleitplanung entwickelt werden. Die Details zum Bau-Turbo können dem Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der Neuerungen des Baugesetzbuches BauGB-Novelle 2025 entnommen werden (VO/26/22831/61). Das Baulandmodell wurde im Jahr 2019 mit dem Ziel aufgelegt, im Rahmen der städtebaulichen Planung einen Beitrag zu einer sozialen und nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Um den großen Herausforderungen am angespannten Regensburger Wohnungsmarkt weiterhin gerecht zu werden, ist die Schaffung von sozialgebundenem und bezahlbarem Wohnraum eine wesentliche Prämisse des Regensburger Baulandmodells. Bei der Umsetzung des geförderten Wohnungsbaus zur Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum wurden bislang durch den Freistaat Bayern umfangreich Fördermittel an Projektentwickler ausgegeben, andererseits strenge und gedeckelte Regularien vorgeschrieben. Diese Förderlandschaft hat die Konditionen des geförderten Wohnungsbaus deutlich für die private Bauwirtschaft verbessert und wurde umfangreich in Anspruch genommen. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Fördermitteln sind diese nur begrenzt verfügbar. Dies führt in der Folge zu folgenden Problemstellungen für das Regensburger Baulandmodell: Verfügbarkeit von Fördermitteln: Aufgrund des beschränkten verfügbaren Fördervolumens in der Einkommensorientierte Förderung (EOF-Wohnungen) kann lediglich ein begrenzter Anteil der Projektanträge seitens des Freistaats Bayern bewilligt werden. Zudem haben sich die Modalitäten zur Bewilligung von Fördermitteln geändert. Dies erschwert die wirtschaftliche Umsetzung verpflichtender Quoten. Umsetzungsstau: Bauvorhaben könnten gegebenenfalls trotz Schaffung von Baurecht nicht realisiert werden. Hauptgründe sind fehlende Förderzusagen, Finanzierungsunsicherheit und zu kurze Herstellungsfristen. Das bisherige Ersatzmodell im Baulandmodell wird von der Bauwirtschaft in der aktuellen Marktsituation als nicht rentabel angesehen. Planungsunsicherheit der Projektentwickler: Projektentwickler sind zunehmend zurückhaltend, unter den bisherigen Bedingungen städtebauliche Verträge zu schließen. Viele Unternehmen haben ihre Projekte bis auf weiteres eingestellt. Um den Wohnungsneubau sowie die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im angespannten Regensburger Wohnungsmarkt weiter gewährleisten zu können, wird eine Anpassung des Regensburger Baulandmodells 2026 vorgenommen. Die gemeinnützige und mittelständische Wohnungswirtschaft wurde über drei Runde Tische im Juli, November und Dezember 2025 sowie in diversen weiteren Gesprächen eingebunden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse haben Eingang in die vorgeschlagenen Anpassungen des Baulandmodells gefunden. Die hier vorgeschlagenen Anpassungen dienen dazu, den aktuellen Umsetzungsstau des Wohnungsbaus im Rahmen des Regensburger Baulandmodells zu beseitigen und einem Großteil der Regensburger Wohnungswirtschaft konkrete, planbare und wirtschaftlich angemessene Konditionen aufzuzeigen. Andererseits kann die Stadt Regensburg weder eine vollständige Kompensation der vormaligen Fördermodalitäten des Freistaats Bayern im EOF-Bereich bereitstellen noch für jede Projektentwicklung jegliches Markt- und Wirtschaftlichkeitsrisiko beseitigen. Ziel der Empfehlungen ist es daher, für die bereits angelaufenen und zukünftigen Projekte eine bestmögliche Umsetzungswahrscheinlichkeit sicherzustellen. Zugleich ist eine Umsetzung von vielen Wohnbauprojekten im Rahmen der beschleunigten Modalitäten des sog. "Bau-Turbos" zu erwarten. 3.1.1 Grundsatz Die grundsätzliche Anforderung von 40 % gefördertem Wohnungsbau im EOF-Modell bleibt weiterhin als Ausgangspunkt erhalten (20 % der Geschossflächen für Wohnen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für die Einkommensstufen I und II, weitere 20 % für die Einkommensstufe III). Sollten die öffentlichen Fördermittel zur Schaffung der geforderten Wohneinheiten nicht ausreichen, erhält der Planungsbegünstigte die Option, ein modifiziertes „Ersatzmodell 2026“ zur Schaffung von preisgedämpftem Mietwohnungsbau (PMB) umzusetzen. Das Ersatzmodell 2026 wird hierbei bewusst mit deutlich geringeren Anforderungen – jedoch ohne staatliche und kommunale Förderung – formuliert, um den vorhandenen Umsetzungsstau im Bereich der zu realisierenden Wohnungen in Regensburg effizient und zeitnah zu reduzieren und eine wirtschaftliche Umsetzung für die Bauwirtschaft zu erreichen. Das Ersatzmodell für den geförderten Mietwohnungsbau ermöglicht neben der zügigen Schaffung von Wohnraum an sich ebenfalls die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für Haushalte mit mittleren Einkommen. Die Anwendung des Ersatzmodells 2026 wird im Rahmen des Bebauungsplans sachgemäß in der Abwägung sowie der Begründung abgearbeitet (§ 214 Abs. 3 BauGB). Das im städtebaulichen Vertrag zu verankernde und zu sichernde Modell für einen PMB hat sich an die nachfolgenden verbindlichen Vorgaben zu halten: Vorgaben Die verbindliche Quote für preisgebundene Wohnungen wird bei fehlenden EOF-Fördermitteln auf mindestens 20 % preisgedämpfte Wohnungen festgelegt. Die monatliche Erstvermietungsmiete für preisgebundene Wohnungen darf maximal 15 € pro m2 Wohnfläche (netto, kalt) betragen. Die Bindungsdauer beträgt 40 Jahre ab dem Erstbezug ohne die Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung. Der preisgebundene Wohnraum im Ersatzmodell 2026 kann von den technischen Anforderungen der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) des Freistaates Bayern abweichen. Die preisgedämpften Wohneinheiten sind ausschließlich zur Vermietung bestimmt; eine Eigennutzung durch den Bauherrn oder Dritte ist ausgeschlossen. Die Wohnungen sind während der Dauer der Bindungsfrist entsprechend den Vorgaben des Ersatzmodells zu vermieten. Mietanpassungen Keine Erhöhung der Erstvermietungsmiete in den ersten 5 Jahren nach Erstbezug. Die Mietanpassungen können ab dem 6. Jahr nach Verbraucherpreisindex, jedoch höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erfolgen. Im Falle eines Mieterwechsels darf höchstens die Miete (monatlich, netto kalt) vereinbart werden, die sich bei der Anwendung der zulässigen Erhöhungsmöglichkeiten zum Zeitpunkt der Wiedervermietung ergeben hätte. Bei einer Wiedervermietung vor dem Beginn des 6. Bindungsjahres ist die Erstvermietungsmiete anzusetzen. Staffelmietverträge nach § 557a BGB sind unzulässig. Belegungsvorgaben Nachweise zur Berechtigung für die Anmietung einer Wohnung: Haushalte mit Wohnberechtigungsschein oder Haushalte mit hoher monatlicher Mietbelastung (mindestens 30 % des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens) Die Wohnungsgrößenfestlegungen für die Anzahl der Personen im Haushalt erfolgen analog zur den Wohnraumförderbestimmungen WFB des Freistaates Bayern. Sicherungen Während der Bindungsdauer obliegt der Stadt Regensburg ein sog. Wohnungsbelegungsrecht[1], dass nach § 1090 BGB als beschränkt persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert wird. Ferner können im Bedarfsfall entsprechende Vertragsstrafen zu Gunsten der Stadt vorgesehen werden. Die Verpflichtungen über Miethöhe, Mieterhöhung und das Verbot der Eigenbedarfskündigung sind in die abzuschließenden Mietverträge aufzunehmen und gegenüber der Stadt zu dokumentieren. Die Stadt Regensburg bleibt im Rahmen ihres Wohnungsbelegungsrechts die Prüfung und Überwachung der ordnungsgemäßen Belegung bzw. des Mietverhältnisses vorbehalten. Stichprobenkontrollen sind in der Bindungszeit möglich. Die Vorgaben zur Errichtung und Erstbelegung der Wohneinheiten werden adäquat im städtebaulichen Vertrag gesichert. 3.1.4 Öffnungsklausel Aufgrund von besonderen Rahmenbedingungen kann es geboten sein, dass im Einzelfall Anpassungen am Ersatzmodell 2026 erfolgen müssen. Hierbei ist ein Modell zu wählen, dass äquivalente Ersatzleistungen vorsieht, die das städtebauliche Interesse der Stadt an einer sozialgerechten Gebietsentwicklung und gleichzeitig die Interessen des Bauträgers an einer wirtschaftlichen Umsetzung des Projekts im Sinne eines fairen Ausgleichs in den Blick nimmt. Hierbei sind flexible und passgenaue Lösungen für den jeweiligen Einzelfall denkbar, insbesondere können die besonderen Anforderungen der Genossenschaften so besser abgebildet werden. Der Planungsbegünstigte hat hierzu auf eigene Kosten ein wirtschaftlich vergleichbares und rechtlich vorgeprüftes schriftliches Ersatzangebot vorzulegen. Die Besonderheiten des Einzelfalls sind ausführlich zu erläutern. Die Verwaltung prüft diese alternativen Lösungen nach billigem Ermessen und legt diese bei tragfähiger Begründung als Abweichung dem Stadtrat zur Entscheidung vor. Hierbei zieht die Verwaltung folgende Kriterien zur Bewertung heran: Kriterium Beschreibung Bedarfsdeckung Beitrag zur Deckung des aktuellen Wohnraumbedarfs (Zielgruppen, Wohnungsgrößen) Anteil preisgedämpfter Wohnungen Anteil im Verhältnis zur Mindestanforderung (20 %) Umsetzbarkeit & Tempo Realisierungswahrscheinlichkeit, Zeitplan, Herstellungsfristen Mietniveau Höhe der Mieten im Vergleich zum zulässigen Maximum (15€/m²) Städtebau & soziale Durchmischung Qualität, Nutzungsmischung, Integration ins Umfeld, Lage im Stadtgebiet Abweichung von den Wohnraumförderbestimmungen WFB Nähe zu den Vorgaben der WFB (insbes. hinsichtlich Barrierefreiheit) Das Ersatzmodell 2026 kann auf Verlangen des Projektentwicklers zur Anwendung kommen, sollten öffentliche Fördermittel zur Schaffung der herzustellenden Wohneinheiten nicht zur Verfügung stehen. Dies ist für das jeweiligen Bauvorhaben wie folgt nachzuweisen: Anwendungsfall 1 – Projekte in der Finalisierungsphase Für kurz vor dem Abschluss stehende Bauleitplanverfahren (Satzungsbeschluss für 2026 oder spätestens 2027 avisiert) ohne erteilte Förderzusage kann aufgrund der aktuellen Fördermittelprognose unterstellt werden, dass perspektivisch keine ausreichenden Fördermittel für alle Bauvorhaben vorhanden sein werden. Die Stadt wird dies in Abstimmung mit dem jeweiligen Bauträger für sein Bauvorhaben durch eine abschließende Rücksprache mit der Regierung der Oberpfalz bestätigen. In diesem Fall kann für diese Bauvorhaben unmittelbar das Ersatzmodell 2026 Anwendung finden. Ebenfalls kommt für die derzeit laufenden Bauleitplanverfahren Hochweg Süd (Bebauungsplan Nr. 243) Westlich der Lechstraße (Bebauungsplan Nr. 264) Asternweg / Nelkenweg (Bebauungsplan Nr. 272) Grunewaldstraße (Bebauungsplan Nr. 273) Klosterackerweg (Bebauungsplan Nr. 280) das Ersatzmodell 2026 ohne weitere Nachweise zur Anwendung. Diese Bauleitplanvorhaben stagnieren bereits über mehrere Jahre und der Abschluss der städtebaulichen Verträge steht aufgrund der unsicheren Förderkulisse bis dato aus. Anwendungsfall 2 – Laufende oder noch nicht in Aufstellung befindliche Projekte Für Bebauungspläne, deren Aufstellungsbeschluss in den Zeitraum nach Beschluss dieser Vorlage fällt oder die nicht vom Anwendungsfall 1 umfasst sind – womit ggf. mit einer veränderten Förderkulisse zu rechnen ist –, kann auf das Ersatzmodell 2026 erst unter den folgenden Voraussetzungen zurückgegriffen werden: Der Bauträger kann auf diese Option zurückgreifen, falls er einen bescheidungsreifen und förderfähigen EOF-Antrag innerhalb der Bewerbungsfrist bei der Bewilligungsstelle eingereicht hat und für den beantragten Bewilligungszeitraum keine Förderzusage erhalten hat. 3.2 Weitere Änderungen im Baulandmodell 3.2.1 Festsetzung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus (optional) Aufgrund der derzeit gesteigerten Unsicherheiten über die EOF-Fördermöglichkeiten sind die Flächen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau nicht mehr zwingend durch die Festsetzung im Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB planerisch zu sichern. Die Sicherung der Flächen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau kann auch durch hinweisliche Darstellung im Bebauungsplan mit vertraglicher Sicherung zugunsten der Stadt (insbesondere im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages) erfolgen. Die Herstellungsfrist (Punkt 2.2.5.2 Baulandmodell) zur bezugsfertigen Erstellung des geförderten bzw. preisgebundenen Wohnraums wird von 5 auf 7 Jahre verlängert. Dadurch wird die Realisierungssicherheit erhöht und die Finanzierungsbedingungen verbessert. 3.2.3 Verzicht auf ein dingliches AnkaufsrechtDie Vorgaben zum Ankaufsrecht bilden derzeit ein wesentliches Hemmnis zum finalen Abschluss von städtebaulichen Verträgen. Im Rahmen einer Evaluierungsphase soll daher zeitlich befristet auf die dingliche Absicherung zu Gunsten einer zügigen Umsetzung der Vorhaben verzichtet werden. Die Verträge werden daher künftig vorrangig bzw. ausschließlich schuldrechtlich gesichert (z. B. Vertragsstrafe, Hinterlegung einer Bürgschaft). Die Aufgabe der dinglichen Sicherung bedingt hierbei naturgemäß eine Einschränkung der Zugriffsmöglichkeiten der Stadt im Sicherungsfall. 4. Befristung der Änderung des Baulandmodells Die Anpassungen unter den Ziffern 3.1 und 3.2 gelten befristet bis zum 31.12.2029 und sollen den Handlungsspielraum für Investoren erweitern, ohne die dargestellten städtischen Ziele aufzugeben. Die Verwaltung prüft ergänzende Instrumente außerhalb des Baulandmodells (z.B. „Bauturbo“, Bodenpolitik, Wohnraumförderung, Kooperationen mit Land/Bund). Bis Mitte 2028 soll eine Evaluierung des angepassten Baulandmodells erfolgen. Die Stadtbau-GmbH Regensburg soll über ein geeignetes Bauvorhaben maßgeblich zur Evaluierung beitragen. Bei der Evaluierung wird sich zeigen, ob aufgrund der weiterhin ausbleibenden Fördermittel der Anwendungsfall 1 auf weitere Vorhaben in zeitlicher Hinsicht auszudehnen ist.Zudem ist ebenso eine fortwährende Evaluierung der Auswirkungen des sogenannten „BauTurbos“ erforderlich. Dabei soll untersucht werden, welche konkreten Folgewirkungen sich seit Inkrafttreten des Instruments für die Verwaltungspraxis und die städtebauliche Entwicklung abzeichnen. Zum aktuellen Sachstand seit Beschluss kann kurzfristig mündlich in der Sitzung berichtet werden. Mit der befristeten Anpassung des Baulandmodells schafft die Stadt Regensburg kurzfristig bessere Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau. Das Modell bleibt in seinem Kern sozial orientiert und transparent, wird aber praxisgerechter ausgestaltet. So wird die Planungs- und Investitionssicherheit erhöht und die derzeit stockende Umsetzung von Wohnraum unterstützt. [1] Die Stadt Regensburg kann die Konditionen der Vermietung festlegen und überprüfen, nicht aber die Benennung konkreter Personen wie bei gefördertem Wohnen der Einkommensstufe 1 gemäß WFB (EOF-I).Anlagen
Regensburger Baulandmodell - Fassung vom 29.04.2026 -
Bundesprogramm "Demokratie leben!" und staatliches Einflusspotenzial; Antrag von Fr. Stadträtin Freihoffer vom 16.04.2026
Stimmenverteilung
Keine Daten.CSU- Ariane Weckerle
- Bernadette Dechant Abwesend
- Dagmar Schmidl
- Dr. Astrid Freudenstein
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann
- Ellen Bogner Abwesend
- Erich Tahedl
- Haritun Sarik
- Jürgen Eberwein
- Kathrin Fuchshuber
- Marcus Troidl Abwesend
- Michael Lehner
- Tim Helmes
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet
- Dr. Helene Sigloch
- Dr. Stefan Christoph
- Hans Teufl
- Jürgen Mistol
- Maria Simon
- Michael Achmann-Denkler
- Monir Shahedi
- Theresa Eberlein
- Wiebke Richter Abwesend
- Yasmin Hopp Abwesend
SPD- Alexander Irmisch
- Dr. Klaus Rappert
- Dr. Thomas Burger
- Elisabeth Christoph
- Evelyn Kolbe-Stockert
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer
- Hans Holler
Brücke- Bettina Simon
- Ernst Zierer
- Florian Rottke
- Joachim Wolbergs
- Thomas Mayr
- Thomas Thurow
AfD- Erhard Brucker
- Thomas Straub
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl
- Kerstin Radler
- Ludwig Artinger
ÖDP- Astrid Lamby
- Benedikt Suttner
- Joachim Graf
FDP- Gabriele Opitz
- Horst Meierhofer
BSW- Irmgard Freihoffer
CSB- Christian Janele
Die PARTEI- Ingo Frank
Ribisl- Jakob Friedl
Parteilos / Unbekannt- Andrea Diermeier
- Andreas Träg
- Cassandra Andraschko
- Christian Eberl
- Claudia Neumaier
- Gwydion Kunz
- Hermann Auer
- Julia Lang
- Laura-Ann Neumann
- Lisa Brenner
- Ludwig Schifferl
- Lukas Daiser
- Michael Schien
- Michelle Hake
- Nikolai Sitschow
- Sebastian Wanner
- Thomas Zeilhofer
- Ute Frei
- Yassin Domke
Abstimmungsergebnis
Keine Daten.Beschluss
Mit dem Antrag wird sich nicht befasst.Beschlussvorschlag
Antrag von Fr. Stadträtin Freihoffer vom 16.04.2026 (Text des Antrags siehe Anlage)Sachverhalt
Keine Daten.Anlagen
16.04.2026 - Freihoffer - Demokratie leben (611 KB) -
Corona-Bußgelder wegen Verstöße gegen Ausgangsbeschränkungen zurückzahlen; Antrag von Fr. Stadträtin Freihoffer vom 16.04.2026
Stimmenverteilung
Keine Daten.CSU- Ariane Weckerle
- Bernadette Dechant Abwesend
- Dagmar Schmidl
- Dr. Astrid Freudenstein
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann
- Ellen Bogner Abwesend
- Erich Tahedl
- Haritun Sarik
- Jürgen Eberwein
- Kathrin Fuchshuber
- Marcus Troidl Abwesend
- Michael Lehner
- Tim Helmes
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet
- Dr. Helene Sigloch
- Dr. Stefan Christoph
- Hans Teufl
- Jürgen Mistol
- Maria Simon
- Michael Achmann-Denkler
- Monir Shahedi
- Theresa Eberlein
- Wiebke Richter Abwesend
- Yasmin Hopp Abwesend
SPD- Alexander Irmisch
- Dr. Klaus Rappert
- Dr. Thomas Burger
- Elisabeth Christoph
- Evelyn Kolbe-Stockert
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer
- Hans Holler
Brücke- Bettina Simon
- Ernst Zierer
- Florian Rottke
- Joachim Wolbergs
- Thomas Mayr
- Thomas Thurow
AfD- Erhard Brucker
- Thomas Straub
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl
- Kerstin Radler
- Ludwig Artinger
ÖDP- Astrid Lamby
- Benedikt Suttner
- Joachim Graf
FDP- Gabriele Opitz
- Horst Meierhofer
BSW- Irmgard Freihoffer
CSB- Christian Janele
Die PARTEI- Ingo Frank
Ribisl- Jakob Friedl
Parteilos / Unbekannt- Andrea Diermeier
- Andreas Träg
- Cassandra Andraschko
- Christian Eberl
- Claudia Neumaier
- Gwydion Kunz
- Hermann Auer
- Julia Lang
- Laura-Ann Neumann
- Lisa Brenner
- Ludwig Schifferl
- Lukas Daiser
- Michael Schien
- Michelle Hake
- Nikolai Sitschow
- Sebastian Wanner
- Thomas Zeilhofer
- Ute Frei
- Yassin Domke
Abstimmungsergebnis
Keine Daten.Beschluss
Mit dem Antrag wird sich nicht befasst.Beschlussvorschlag
Antrag von Fr. Stadträtin Freihoffer vom 16.04.2026 (Text des Antrags siehe Anlage)Sachverhalt
Keine Daten.Anlagen
16.04.2026 Freihoffer - Corona-Bußgelder (220 KB) -
Verleihung des Brückenpreises an Michael Gorbatschow vor 10 Jahren - Veranstaltung oder andere Form der Erinnerung/Ehrung; Antrag von Fr. Stadträtin Freihoffer vom 17.04.2026
Stimmenverteilung
Keine Daten.CSU- Ariane Weckerle
- Bernadette Dechant Abwesend
- Dagmar Schmidl
- Dr. Astrid Freudenstein
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann
- Ellen Bogner Abwesend
- Erich Tahedl
- Haritun Sarik
- Jürgen Eberwein
- Kathrin Fuchshuber
- Marcus Troidl Abwesend
- Michael Lehner
- Tim Helmes
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet
- Dr. Helene Sigloch
- Dr. Stefan Christoph
- Hans Teufl
- Jürgen Mistol
- Maria Simon
- Michael Achmann-Denkler
- Monir Shahedi
- Theresa Eberlein
- Wiebke Richter Abwesend
- Yasmin Hopp Abwesend
SPD- Alexander Irmisch
- Dr. Klaus Rappert
- Dr. Thomas Burger
- Elisabeth Christoph
- Evelyn Kolbe-Stockert
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer
- Hans Holler
Brücke- Bettina Simon
- Ernst Zierer
- Florian Rottke
- Joachim Wolbergs
- Thomas Mayr
- Thomas Thurow
AfD- Erhard Brucker
- Thomas Straub
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl
- Kerstin Radler
- Ludwig Artinger
ÖDP- Astrid Lamby
- Benedikt Suttner
- Joachim Graf
FDP- Gabriele Opitz
- Horst Meierhofer
BSW- Irmgard Freihoffer
CSB- Christian Janele
Die PARTEI- Ingo Frank
Ribisl- Jakob Friedl
Parteilos / Unbekannt- Andrea Diermeier
- Andreas Träg
- Cassandra Andraschko
- Christian Eberl
- Claudia Neumaier
- Gwydion Kunz
- Hermann Auer
- Julia Lang
- Laura-Ann Neumann
- Lisa Brenner
- Ludwig Schifferl
- Lukas Daiser
- Michael Schien
- Michelle Hake
- Nikolai Sitschow
- Sebastian Wanner
- Thomas Zeilhofer
- Ute Frei
- Yassin Domke
Abstimmungsergebnis
Keine Daten.Beschluss
Der Antrag wurde von der Antragstellerin zurückgezogen.Beschlussvorschlag
Antrag von Fr. Stadträtin Freihoffer vom 17.04.2026 (Text des Antrags siehe Anlage)Sachverhalt
Keine Daten.Anlagen
17.04.2026 Freihoffer - Brückenpreis Gorbatschow (396 KB)
29.04.2026
11 Themen
·
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
-
Änderung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Arena Regensburg - Regiebetrieb der Stadt Regensburg" Zustimmung
Stimmenverteilung
17 JA-StimmenCSU- Ariane Weckerle Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Ja
- Erich Tahedl Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Theresa Eberlein Ja
SPD- Alexander Irmisch Vertretung Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Abwesend
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
AfD- Thomas Straub Ja
Brücke- Bettina Simon Ja
- Joachim Wolbergs Abwesend
- Thomas Thurow Vertretung Ja
Freie Wähler / FWR- Kerstin Radler Ja
ÖDP- Joachim Graf Ja
CSB- Christian Janele Ja
Die PARTEI- Ingo Frank Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Ausschuss empfiehlt: 1. Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Arena Regensburg – Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ gemäß beiliegendem Entwurf vom 02. April 2026, der einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschlusses bildet. 2. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Die Organisationsstruktur, Wirtschaftsführung und Aufgabendefinition der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Arena Regensburg – Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ ist in deren Betriebssatzung geregelt, welche durch den Stadtrat am 26.07.2012 mit Vorlage VO/12/7953/SK3 erstmalig beschlossen und mit Vorlage VO/16/12623/D1 am 01.12.2016 zuletzt durch diesen angepasst wurde. Das städtische Rechnungsprüfungsamt hat eine klarstellende Anpassung der Satzung angeregt. Zudem wurde mit der „Erklärung zum Betriebs- und Bewirtschaftungsvertrag hinsichtlich der Vergaben durch den Regiebetrieb Arena Regensburg“ vom 23.12.2025 (Anlage 2) die operative Durchführung von Vergaben durch den Regiebetrieb organisatorisch optimiert. Um sowohl dieser Optimierung, als auch den Anregungen der Rechnungsprüfung zu entsprechen, sollen folgende Änderungen an der Betriebssatzung vorgenommen werden: I.) § 3 Abs. 1 Satz 2: „Auf den Betrieb sind daher insbesondere die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg, die Dienstanweisung der Stadt Regensburg für die Vergabe von Aufträgen sowie die Regelungen der Stadt zum Haushaltsplan in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.“ wird geändert zu: „Auf den Betrieb sind daher insbesondere die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg, das für öffentliche Auftraggeber geltende öffentliche Vergaberecht, sowie die Regelungen der Stadt zum Haushaltsplan in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.“ Erläuterung: Diese Anpassung bezieht sich auf die in §1 der Erklärung zum Betriebs- und Bewirtschaftungsvertrag (Anlage 2) genannten Regularien, welche für den Geschäftsbesorger das Stadtwerk Regensburg. Bäder und Arenen GmbH (SBA) im Rahmen der operativen Neuorganisation von Vergaben durch den Regiebetrieb gültig sind. II. § 8 Abs. 4 Punkt 1: „erhebliche Abweichungen vom Wirtschaftsplan“ wird geändert zu: „erhebliche Abweichungen vom Wirtschaftsplan (Abweichung > 10% sowie über 50 TEUR)“ Erläuterung: Mit dieser Anpassung soll der Anregung der Rechnungsprüfung entsprochen werden, Vorgaben für einen detaillierteren Soll-Ist-Abgleich bei der Berichterstattung zu etablieren. III. § 2 Abs. 1 Satz 2: „Das Stadion soll neben der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen für Kultur und Wirtschaft vor allem für Sportveranstaltungen des Breitensports, des Schulsports und der Nutzung für den Profisport dienen.“ wird geändert zu: „Das Stadion soll neben der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen für Kultur und Wirtschaft vor allem der Nutzung für den Profisport sowie für Sportveranstaltungen des Breitensports und des Schulsports dienen. Bei allen Nutzungszwecken sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu beachten.“ Erläuterung: Mit dieser Anpassung soll der Anregung der Rechnungsprüfung entsprochen werden, den etablierten Betriebszweck realitätsnah in der Betriebssatzung darzustellen.Anlagen
1: Entwurf der Änderungssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Arena Regensburg – Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ 2: Entwurf der Synopse über die Anpassung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Arena Regensburg – Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ 3: Erklärung zum Betriebs- und Bewirtschaftungsvertrag hinsichtlich der Vergaben durch den Regiebetrieb Arena Regensburg vom 23.12.2025 -
Zukunftssicherung städtisches Hallenbad Gabelsbergerstraße: Anpassung des Planungsziels Zustimmung
Stimmenverteilung
17 JA-StimmenCSU- Ariane Weckerle Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Ja
- Erich Tahedl Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Theresa Eberlein Ja
SPD- Alexander Irmisch Vertretung Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Abwesend
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
AfD- Thomas Straub Ja
Brücke- Bettina Simon Ja
- Joachim Wolbergs Abwesend
- Thomas Thurow Vertretung Ja
Freie Wähler / FWR- Kerstin Radler Ja
ÖDP- Joachim Graf Ja
CSB- Christian Janele Ja
Die PARTEI- Ingo Frank Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Die Stadt Regensburg bekennt sich auch weiterhin zur Zukunftssicherung des städtischen Hallenbads in der Gabelsbergerstraße im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten. Es wird zugestimmt, dass das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH das Planungsziel für die Zukunftssicherung des städt. Hallenbades abändert. Es soll nicht mehr die Variante B2 „Teilneubau einschließlich zusätzlichem Anbau für ein Lehrschwimmbecken“ gemäß Machbarkeitsstudie weiterverfolgt werden, sondern eine reine Bestandssanierung und Modernisierung des bestehenden Hallenbades (Variante A) angestrebt werden. Der hierfür erforderlichen Aufstockung des Planungsbudgets bis zur Leistungsphase 3 um bis zu 350 TEUR auf sodann 1,5 Mio. EUR netto wird zugestimmt. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 werden die Planungsergebnisse und die Kostenberechnung dem Stadtrat zur Entscheidung der weiteren Vorgehensweise vorgelegt. 5. Die Teilnahme der Stadt Regensburg am Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten - Projektaufruf 2026 – Schwimmbäder“ mit dem Projekt: Sanierung des Hallenbades Gabelsbergerstraße wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Antragsstellung auf Fördermittel weiter zu verfolgen. 6. Es findet eine Beschlussnachverfolgung statt.Beschlussvorschlag
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Die Stadt Regensburg bekennt sich auch weiterhin zur Zukunftssicherung des städtischen Hallenbads in der Gabelsbergerstraße im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten. Es wird zugestimmt, dass das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH das Planungsziel für die Zukunftssicherung des städt. Hallenbades abändert. Es soll nicht mehr die Variante B2 „Teilneubau einschließlich zusätzlichem Anbau für ein Lehrschwimmbecken“ gemäß Machbarkeitsstudie weiterverfolgt werden, sondern eine reine Bestandssanierung und Modernisierung des bestehenden Hallenbades (Variante A) angestrebt werden. Der hierfür erforderlichen Aufstockung des Planungsbudgets bis zur Leistungsphase 3 um bis zu 350 TEUR auf sodann 1,5 Mio. EUR netto wird zugestimmt. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 werden die Planungsergebnisse und die Kostenberechnung dem Stadtrat zur Entscheidung der weiteren Vorgehensweise vorgelegt. Es findet eine Beschlussnachverfolgung statt.Sachverhalt
Ausgangssituation Die das Stadtwerk Regensburg.Bäder und Arenen GmbH (SBA) verfolgt seit 2016 eine Bäderstrategie zum Zweck der Erhaltung, Modernisierung und Weiterentwicklung der städtischen Bäder. Die Bäderstrategie war u. a. Grundlage für die Entscheidung zum Neubau des Bades im Sportpark Ost. Mit Inbetriebnahme des Sportpark Ost wurde das Hallenbad Ende Juni 2025 dauerhaft geschlossen, da es das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht hat. Daraufhin wurde das Projekt „Zukunftssicherung städtisches Hallenbad“ mit Stadtratsbeschluss vom 27.03.2023 (VO/23/20363/DB2) beschlossen. Dieser Beschluss umfasste die Planung der dargestellten Variante B2 gemäß der Machbarkeitsstudie bis einschließlich Leistungsphase LPH 3. Der Planungsauftrag umfasste eine Bestandssanierung des Hauptgebäudes ergänzt durch einen Teilneubau mit einer Kostenprognose von 17,5 Mio. EUR. Zu dieser Kostenprognose wurden keine Index- und Risikokosten für den Betrachtungshorizont von 2022 bis zum Ende der Maßnahme, also Ende des Jahres 2029, hinzugerechnet. Ergebnisse der bisherigen Projektbearbeitung Wahl des Vergabeverfahrens Aufgrund der Komplexität der Bauaufgabe beabsichtigte die SBA zunächst - analog zum erfolgreichen Modell im Sportpark Ost - die Planung mittels Generalplanereinsatz abzuwickeln. Dies wurde vom Fördermittelgeber und der VOB-Stelle (Regierung Oberpfalz) als vergaberechtswidrig abgelehnt. Die Regierung der Oberpfalz hat stattdessen die Vergabe an einen Totalübernehmer, der sowohl die Planung als auch die schlüsselfertige Realisierung der Maßnahme übernimmt, vorgeschlagen. Für das Verfahren hat die SBA vom Fördergeber eine förderrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten. Daraufhin wurde das Verfahren gestartet. Status des Vergabeverfahrens Die SBA hat auf dieser Grundlage die Vergabeunterlagen vorbereitet und am 18.06.2025 öffentlich bekannt gemacht. Die (offen gehaltene) Ausschreibung zielte auf die in der Machbarkeitsstudie als beste und nachhaltigste Lösung gewählte Bestandssanierung (Variante B2) ab und versah einen solchen Lösungsansatz mit der höchstmöglichen Punktewertung. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein mehrstufiges Vergabeverfahren. Lediglich drei Bieterkonsortien haben sich beworben und auch die Eignung nachweisen können. Diese drei Konsortien wurden aufgefordert, in der zweiten Phase eine Vorplanung samt Erstangebot zu erstellen. Von den drei aufgeforderten Bieterkonsortien haben am 13.01.2026 zwei Konsortien ein Erstangebot eingereicht. Das dritte Konsortium hat abgesagt. Bieter A hat ein Angebot auf Basis der Variante B2 abgegeben. Die eingereichten Unterlagen entsprechen nicht der geforderten Tiefe der Vorplanung. Die abgegebenen Unterlagen sind sehr dürftig und weisen deutliche Lücken in der Ausarbeitung auf. Auf Rückfrage wurde mitgeteilt, dass die Kostenrisiken aus dem Bestand als sehr hoch bewertet und damit in das erbetene indikative Pauschalpreisangebot einkalkuliert wurden. Daher weicht das Angebot mit netto 29,7 Mio. EUR (ohne Wartungskosten) enorm vom Ansatz der Machbarkeitsstudie ab. Bieter B hat ein Angebot auf Basis eines kompletten Neubaus (Variante C) abgegeben, was im Verfahren nicht explizit ausgeschlossen war. Das Angebot ist vollständig und gut ausgearbeitet. Das Konsortium hat sich intensiv mit der Bestandsanalyse beschäftigt und mögliche Risiken abgewogen (z.B. schadhafter Beton). Deshalb hat sich das Bieterkonsortium für eine Neubauvariante anstelle des Teilneubaus (Variante B2) entschieden. Die Unterlagen überzeugen insbesondere durch eine kompakte, funktionale und gestalterisch ansprechende Neubauplanung. Das indikative Erstangebot liegt aber bei netto 29,5 Mio. EUR (ohne Wartungskosten). In einem Erstgespräch mit den beiden Bietern, hat der Bieter B (Neubau) signalisiert, dass es noch Einsparpotenziale gäbe, der Bieter A zeigte hier keine Möglichkeiten auf. Bewertung: Folgende Kosten, die üblicherweise nicht beim Totalübernehmer angesiedelt werden, sind zur Vollständigkeit hinzuzurechnen: - Kostengruppe 600 (Ausstattung) sowie Teile der Kostengruppe 700 (Baunebenkosten): ca. 1,6 Mio. EUR - Risikopuffer von etwa 5 % (ca. 1,5 Mio. EUR). Damit ergäbe sich ein Mittelbedarf von rund netto 32,6 Mio. EUR. Im Vergleich zur ursprünglichen Schätzung aus der Machbarkeitsstudie entspricht dies einer Kostensteigerung von rund 86 %. Vorgeschlagene weitere Vorgehensweise Das Vergabeverfahren führt somit zu keinem annehmbaren und wirtschaftlich vertretbaren Ergebnis. Die SBA empfiehlt deshalb, das Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Totalübernehmers aufzuheben. Die SBA schlägt deshalb vor, das Hallenbad unter Erhalt der bisherigen Kubatur und ohne größere funktionale Eingriffe einer Kernsanierung und Modernisierung zu unterziehen (Variante A). Die wesentlichen Funktionen, wie die Schwimmhalle, das Lehrschwimmbecken im UG und die Dampfsauna verbleiben. Die Gastronomie und das Wohnen entfallen zugunsten möglicher Nebenraumfunktionen (z. B. Umkleiden, Technik). Die Barrierefreiheit wird hergestellt. Schäden und Mängel werden beseitigt. Es sind weiterhin eine energetische Fassadensanierung, ein Fenstertausch sowie eine Erneuerung der Wärmeerzeugung und Oberflächen geplant. Aus der bayerischen FAG-Förderung können voraussichtlich bis zu 3 Mio. EUR für Schulschwimmen beantragt werden. Hier wurden bereits Vorgespräche geführt. Im neu aufgelegten, wettbewerblichen Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ sind Bewerbungen mit bis zu 8 Mio. EUR Fördersumme möglich. In diesem Programm werden Sanierungen gegenüber Ersatzneubauten bevorzugt behandelt. Im Aufruf aus dem Herbst 2025 wurde eine Bewerbung abgegeben, ein Ergebnis ist noch ausstehend. Sollte diese nicht erfolgreich sein, sind weitere Bewerbungen in folgenden Aufrufen noch möglich. Weitere Fördermöglichkeiten werden kontinuierlich geprüft und durch das Stadtwerk und die Kämmerei eruiert. Folgende Schritte sind jetzt notwendig: - Ausschreibung von Planungsleistungen mit stufenweisem Abruf, vorerst bis incl. Entwurfsplanung LPH3 und Kostenberechnung. - Die Abwicklung mit Einzelgewerken fordert stadtwerkseitig mehr Kapazitäten als die Vergabe an einen Totalübernehmer. Die SBA geht davon aus, dass die notwendigerweise sehr tief gehende Entwurfsplanung LPH 3 in der Jahresmitte 2028 abgeschlossen werden kann. Bei dieser Sanierung ist es besonders wichtig, genügend Zeit für eine ordentliche Bestandsaufnahme mit Bauteilöffnungen und Bestandsprüfungen und eventuellen Sanierungstests einzuplanen, um Kostenrisiken zu minimieren. Eine Wiedereröffnung sollte spätestens Mitte 2031, also ein Jahr später als bisher geplant, möglich sein. Aktuell sind im Wirtschaftsplan 1,15 Mio. EUR für Leistungen bis LPH 3 berücksichtigt. Davon wurden bisher für das Vergabeverfahren rund 247.000,00 EUR verbraucht. Für die bisherige Bearbeitung und die hier vorgeschlagene Projektänderung und Bearbeitung bis incl. Entwurfsplanung LPH3 werden voraussichtlich Gesamtmittel in Höhe von 1,5 Mio. EUR netto benötigt, was einer Aufstockung des Planungsbudgets um bis zu 350 TEUR bedarf. Diese zusätzlich notwendigen Mittel sollen über die SBA finanziert werden. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 werden die Planungsergebnisse und die Kostenberechnung dem Stadtrat zur Entscheidung der weiteren Vorgehensweise vorgelegt. Anlage: KlimavorbehaltAnlagen
Anlage Klimavorbehalt Stufe 3_Hallenbad_Planung (163 KB) -
Jugendzentrum Don Bosco Zuschuss zur Sanierung der Mehrzweckhalle Maßnahmen- und Mittelbereitstellungsbeschluss Zustimmung
Stimmenverteilung
17 JA-StimmenCSU- Ariane Weckerle Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Ja
- Erich Tahedl Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Theresa Eberlein Ja
SPD- Alexander Irmisch Vertretung Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Abwesend
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
AfD- Thomas Straub Ja
Brücke- Bettina Simon Ja
- Joachim Wolbergs Abwesend
- Thomas Thurow Vertretung Ja
Freie Wähler / FWR- Kerstin Radler Ja
ÖDP- Joachim Graf Ja
CSB- Christian Janele Ja
Die PARTEI- Ingo Frank Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
1. Der Ausschuss empfiehlt : Zum Zwecke der Sanierung bzw. Modernisierung der Mehrzweckhalle im Don-Bosco- Zentrum Regensburg wird vorbehaltlich der Mittelbereitstellung ein Zuschuss in Höhe von 160.000 Euro gewährt. 2. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt: Die Mittel in Höhe von 160.000 € werden außerplanmäßig bei HHST 1.4608.9880 (Jugendzentren in freier Trägerschaft, Inverstitionskostenzuschuss) bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch die HHSt. 1.4601.950002 (Kinderspielplatz Kirchweg). 3. Eine Beschlussnachverfolgung ist nicht erforderlich.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Das Don-Bosco-Zentrum Regensburg beantragt einen Zuschuss in Höhe von 160.000 Euro für die Sanierung des Bewegungs- und Mehrzweckraumes. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 980.233,37 Euro. Die verbleibenden Kosten sollen über Stiftungs- sowie Eigenmittel des Trägers finanziert werden. Antrag und Kostenschätzung sind als Anlagen beigefügt. Der Mehrzweckraum muss umfassend grundsaniert und modernisiert werden. Neben der Erneuerung des Hallenbodens sind auch elektro- und lüftungstechnische Anlagen sowie Teile der Innenausstattung zu erneuern. Vorgesehen sind unter anderem die Sanierung des Hallenbodens, die Erneuerung der Hallenwände (Prallwände), das Öffnen der Wand zum Innenhof des Jugendtreffs, der Einbau von Türen und Isolierfenstern mit Prallschutzglas sowie neue Lüftungs- und Belüftungselemente. Darüber hinaus werden technische Einbauten, Lüftung und Brandschutz auf den aktuellen Stand gebracht. Im Zuge der Maßnahme wird außerdem die Nutzung der Halle einschließlich des Außenbereichs (Innenhof) für bis zu 199 Personen geprüft und entsprechend baulich ermöglicht. Der Jugendtreff Don Bosco ist die einzige Einrichtung der kommunalen Jugendarbeit im Regensburger Westen und stellt für viele Kinder und Jugendliche einen zentralen und attraktiven Treffpunkt dar. Der Regensburger Westen ist seit Jahren der größte Stadtbezirk der Stadt Regensburg. In den vergangenen Jahren ist der Stadtteil insbesondere durch das Dörnberg-Quartier weitergewachsen. Die Nachverdichtung sowie die Neubebauung im Dörnberg-Quartier sind durch eine vergleichsweise hohe bauliche Dichte geprägt. Neben gut situierten Haushalten in Einfamilienhäusern leben im Regensburger Westen auch zahlreiche Menschen in teilweise beengten Wohnverhältnissen im sozialen Wohnungsbau. Im Stadtteil sind verschiedene Vereine, Verbände sowie Kirchengemeinden aktiv. Der freie Träger Don Bosco betreibt jedoch den einzigen Jugendtreff im Stadtwesten. Die Mehrzweckhalle des Jugendtreffs Don Bosco ist für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) im Stadtteil von zentraler Bedeutung. Sie ermöglicht vielfältige und niedrigschwellige Bewegungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, unabhängig von Vereinsmitgliedschaften oder den finanziellen Möglichkeiten der Familien. Die Halle ist ein wesentlicher Bestandteil des Jugendtreffs und schafft Voraussetzungen für zahlreiche Angebote. Für viele Kinder und Jugendliche wirkt die Halle als attraktiver niedrigschwelliger Zugfaktor, der sie motiviert, den Jugendtreff aufzusuchen und an den Angeboten teilzunehmen. Darüber hinaus wird die Halle auch von Kooperationspartnern des Jugendtreffs für Angebote für Kinder und Jugendliche genutzt. Sie dient zudem als wichtiger Veranstaltungsort für größere Feste und öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen im Stadtteil, die zur Sichtbarkeit der Jugendarbeit beitragen sowie die Vernetzung von Familien und Nachbarschaft fördern. Zusätzlich nutzt die Schule Pindl die Halle für den regulären Sportunterricht. Auch das Albertus-Magnus-Gymnasium greift auf den offenen Jugendtreff sowie die Mehrzweckhalle zurück, um fehlende Räume im Rahmen der Ganztagsbetreuung zu kompensieren. Die Mehrzweckhalle gehört zu den wenigen verfügbaren Spiel- und Bewegungsflächen für Kinder und Jugendliche im inneren Stadtwesten. Zwar befindet sich am östlichen Rand des Stadtteils der Stadtpark mit einem Spielplatz, zudem sind im Dörnberg-Quartier neue Spielflächen entstanden. Insgesamt stehen im Stadtteil jedoch nur begrenzt öffentlich zugängliche Bewegungs- und Freizeitflächen zur Verfügung, insbesondere für Jugendliche. Aufgrund der dichten Bebauung und fehlender Freiflächen bestehen zudem kaum Möglichkeiten, zusätzliche öffentliche Spiel- oder Bewegungsflächen zu schaffen. Die großzügigen Flächen im Donaupark sind für viele Kinder und Jugendliche aus dem inneren Westen nur eingeschränkt erreichbar, da sie vergleichsweise weit entfernt liegen. Das Amt für kommunale Jugendarbeit bewertet die Mehrzweckhalle daher als essenziellen Bestandteil der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Stadtwesten. Entsprechende alternative Angebote stehen im Stadtteil nicht zur Verfügung. Angesichts der zu erwartenden steigenden Zahl von Kindern und Jugendlichen im Stadtteil ist von einem zunehmenden Bedarf auszugehen. Aus den genannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, dem beantragten Zuschuss in der vorgeschlagenen Höhe zuzustimmen. Die erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 160.000 € stehen im Haushaltsjahr 2026 nicht zur Verfügung und müssten bei HHST 1.4608.9880 (Jugendzentren in freier Trägerschaft, Investitionskostenzuschuss) außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung könnte durch Minderausgaben bei HHST 1.4601.950002(Kinderspielplatz Kirchweg) erfolgen. Die Mittelbereitstellung wird durch Veranschlagung im Nachtragshaushaltsplan 2026 abgelöst. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt, da im Rahmen der Jahresrechnung 2026 des Haushalts der Stadt Regensburg berichtet wird.Anlagen
Anlage: Klimavorbehalt Antrag auf Förderung durch den Träger Kostenschätzung des Trägers für die Sanierungsmaßnahme -
Kinderspielplatzprogramm 2026 Zustimmung
Stimmenverteilung
17 JA-StimmenCSU- Ariane Weckerle Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Ja
- Erich Tahedl Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Theresa Eberlein Ja
SPD- Alexander Irmisch Vertretung Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Abwesend
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
AfD- Thomas Straub Ja
Brücke- Bettina Simon Ja
- Joachim Wolbergs Abwesend
- Thomas Thurow Vertretung Ja
Freie Wähler / FWR- Kerstin Radler Ja
ÖDP- Joachim Graf Ja
CSB- Christian Janele Ja
Die PARTEI- Ingo Frank Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
2. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt: Die Mittel in Höhe von insgesamt 335.000,00 Euro werden nach Maßgabe des Sachverhaltes außer-/ überplanmäßig bereitgestellt. 3. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
1. Familien- und Kinderfreundlichkeit, Partizipation Insgesamt ist das Spielplatzprogramm auch unter dem Aspekt der Familien- und Kinderfreundlichkeit der Stadt Regensburg zu betrachten. Längst ist bekannt, dass sich Investitionen in Familien- und Kinderfreundlichkeit lohnen und ein wichtiger Standortfaktor für die Stadt sind. Die vorbildlichen Aktivitäten im Bereich des Spielplatzunterhalts, der Sanierung und der Gestaltung neuer Spielplätze und Spielräume finden Anerkennung über Regensburg hinaus. Hierfür hat die Stadt Regensburg zum 10-jährigen Jubiläum der Teilnahme am Programm „Kinderfreundliche Kommune“ vom Verein „Kinderfreundliche Kommunen e. V.“ am 09.12.2022 das Siegel auf unbefristete Zeit erhalten. Kinder und Jugendliche müssen gemäß der Spielleitplanung der Stadt Regensburg an der Neuplanung und Sanierung von größeren Spielflächen beteiligt werden. Für die Kinderspielplätze Schwabelweis – Nord (Neuplanung), Heckstegstraße (Neuplanung) und südlich der Otto-Hahn-Straße (Neuplanung durch Investor) fand 2025 eine Beteiligung statt. Für das Jahr 2026 ist eine Kinder- und Jugendbeteiligung für den Inklusionsspielplatz im künftigen Quartierspark der ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne sowie der Grünanlage in der Guerickestraße mit Pumptrack geplant. 2. Spielplatzsanierungen Die Stadt Regensburg unterhält aufgrund ihrer gesetzlichen Verpflichtung über 200 Spiel- und Bolzplätze. Die für das Kinderspielplatzprogramm 2026 eingeplanten Maßnahmen für die Spielplatz- sanierungen können in diesem Jahr nicht begonnen werden. Die Wahrung zur Verkehrssicherungspflicht zwingen die Verwaltung dazu, andere dringlichere Maßnahmen vorzuziehen bzw. zusätzliche Haushaltsmittel für bereits begonnene Maßnahmen einzuplanen. Im Rahmen des genehmigten Haushalts 2026 schlagen die zuständigen Fachämter, das Amt für Stadtgrün und das Amt für kommunale Jugendarbeit, folgende Sanierungen vor: Sanierung Spielplatz Villastraße Der Spielplatz Villastraße muss nach Fertigstellung des Hochwasserschutzes - Abschnitt Q umorganisiert und saniert werden. Für die Sanierungsmaßnahme werden laut Kostenberechnung insgesamt 175.000,00 Euro benötigt. Hierfür sind im Rahmen des Kinderspielplatzprogramms 2026 Mittel in Höhe von 6.200,00 Euro auf der Haushaltsstelle 1.4601.95008 eingestellt. Durch die Übertragung der Haushaltsreste aus 2025 in Höhe von 154.826,26 Euro und dem Ansatz auf der Haushaltsstelle 1.4601.9581 "Kinderspielplätze - Spielplatzablösungen -Pauschalansatz" in Höhe von 16.274,28 Euro ergeben sich Gesamtmittel in Höhe von 177.300,54 Euro. Sanierung Spielplatz Dalbergstraße Der Kleinkinderspielplatz in der Dalbergstraße wurde im Rahmen des Kinderspielplatzprogramms saniert und wird 2026 fertiggestellt. Laut Kostenberechnung werden für die Sanierungsmaßnahme insgesamt 170.000,00 Euro benötigt. Hierfür sind in 2026 Mittel in Höhe von 6.200,00 Euro auf der Haushaltsstelle 1.4601.95012 eingeplant. Zusammen mit den Haushaltsresten aus 2025 in Höhe von 79.468,91 Euro ergeben sich verbleibende Gesamtmittel in Höhe von 85.668,90 Euro, die für die Fertigstelllung ausreichen. Sanierung Spielplatz Humboldtstraße Ein Teilbereich des Spielplatzes in der Humboldtstraße ist stark sanierungsbedürftig. Zudem bedarf es einer sicherheitstechnischen Nachrüstung. Für die Sanierungsmaßnahme werden laut Kostenberechnung insgesamt 152.500,00 Euro benötigt. Hierfür sind im Rahmen des Kinderspielplatzprogramms für 2026 Mittel in Höhe von 5.100,00 Euro auf der Haushaltsstelle 1.4601.95015 eingestellt. Durch die Übertragung der Haushaltsreste aus 2025 in Höhe von 123.399,18 Euro, ergeben sich Gesamtmittel in Höhe von 128.499,18 Euro. In den beiden Folgejahren werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 3.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Für den restlichen Bedarf ist eine Mittelbereitstellung in Höhe von 21.000,00 Euro über die Haushaltsstelle 1.4601.950006 (Spielplatz Albert-Schweitzer- Park) aus dem Kinderspielplatzprogramm 2026 zu veranlassen. Sanierung Spielplatz Ostheim Die Sanierung des Spielplatzes Ostheim wird erforderlich, weil die Spielgeräte stark marode sind und der Bedarf im Gebiet an öffentlichen Spielflächen als besonders hoch eingestuft wird. Deshalb wird der Spielplatz nicht nur saniert, sondern auch erweitert und attraktiver gestaltet. Für die Sanierungsmaßnahme sind in den Jahren 2024 bis 2026 auf der Haushaltsstelle 1.4601.95017 Mittel in Höhe von insgesamt 260.000,00 Euro eingeplant. Die aktuelle Kostenberechnung beläuft sich bei 295.000 Euro. Für die Planungsleistungen (LP 5-9) werden 2026 zusätzliche Mittel in Höhe von 35.000,00 Euro benötigt, die im Zuge einer Mittelbereitstellung über die Haushaltsstelle 1.4601.950004 (Spielplatz Vorlandweg) aus dem Kinderspielplatzprogramm 2026 zur Verfügung gestellt werden. Sanierung Spielplatz Burgunderstraße Die große Spielkombination am Spielplatz Burgunderstraße ist stark marode. Sie muss zusammen mit der in die Jahre gekommene Ausstattung des Kleinkindbereiches erneuert werden. Zusätzlich sind die Zaunanlage sowie die Fallschutzflächen inklusive der Einfassungen zu erneuern. Die Kostenberechnung für die Komplettsanierung beläuft sich auf 250.000,00 Euro. Für die Sanierungsmaßnahme sind in den Jahren 2025 bis 2026 auf der Haushaltsstelle 1.4601.95023 Mittel in Höhe von insgesamt 250.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Sanierung Spielplatz Hegenauer Park Der Spielplatz Hegenauer Park ist bereits an vielen Stellen in die Jahre gekommen. Die Hangbefestigung der großen Hangrutsche ist baufällig und wurde bereits mehrfach ausgebessert. Die Kunststoffbelagsflächen sind brüchig und an vielen Stellen aufgeplatzt. Die vorhandenen Spielgeräte sind teilweise marode und müssen erneuert werden. Die Kostenberechnung umfasst die Komplettsanierung des Spielplatzes. Für die Sanierungsmaßnahme werden in den Jahren 2025 bis 2027 auf der Haushaltsstelle 1.4601.95021 Mittel in Höhe von insgesamt 353.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Sanierung Allwetterplatz und Spielfeld Jugendzentrum Kontrast, Hohes Kreuz Der Allwetterplatz am Jugendzentrum Kontrast ist stark marode und muss saniert werden. Hierfür muss der EDPM-Belag entfernt und neu eingebaut werden. Zudem ist ein umlaufener Einzeiler erforderlich. Die Kostenberechnung beläuft sich auf 63.000,00 Euro. Die Mittel sollen über eine Mittelbereitstellung der Haushaltsstellen 1.4601.950003 (Spielplatz Königswiesen) in Höhe von 13.000,00 Euro, 1.4601.950004 (Spielplatz Vorlandweg) in Höhe von 10.000,00 Euro, 1.4601.950005 (Spielplatz Ostpark) in Höhe von 20.000,00 Euro und 1.4601.950006 (Spielplatz Alber-Schweitzer-Park) in Höhe von 20.0000,00 Euro aus dem Kinderspielplatzprogramm 2026 gedeckt werden. Für die Entsorgung des Ricothenbelags und Einbau einer neuen Sandstreudecke für das Spielfeld sind Mittel in Höhe von insgesamt 100.000,00 Euro auf der Haushaltsstelle 1.4608.9505 erforderlich. Diese Mittel werden 2027 aus dem im gültigen Investitionsprogramm 2025-2029 enthaltenen Ansatz für das Kinderspielplatzprogramm entnommen. Sanierung Laufbahn und Spielfeld Jugendzentrum Utopia, Burgweinting Die Laufbahn am Jugendzentrum Utopia in Burgweinting ist stark marode und muss saniert werden. Hierfür muss der EPDM-Belag entfernt werden und eine Asphaltfeinschicht eingebaut werden. Die Kostenberechnung beläuft sich auf 26.000,00 Euro. Auf der Haushaltsstelle 1.4605.9582 stehen hierfür Restmittel in Höhe von 27.256,68 Euro zur Verfügung. Für die Entsorgung des Ricothenbelags und Einbau einer neuen Sandstreudecke für das Spielfeld sind zusätzlich Mittel in Höhe von 72.000,00 Euro erforderlich. Diese Mittel werden 2027 aus dem im gültigen Investitionsprogramm 2025-2029 enthaltenen Ansatz für das Kinderspielplatzprogramm entnommen 3. Sanierungsmaßnahmen 2026 Sanierung Jugendspielplatz Brixen-Park, Parkour- und Fitnessanlage Die Parkour- und Fitnessanlage im Brixen-Park ist aufgrund eines Pilzbefalls marode. Für die Sanierung der Holzspielgeräte ist eine Mittelbereitstellung über die Haushaltsstelle 1.4601.950004 (Spielplatz Vorlandweg) des Kinderspielplatzprogramms 2026 in Höhe von 55.000,00 Euro erforderlich. Sanierung Skateanlage Jugendzentrum Arena Für die Sanierung der Skateanlage am Jugendzentrum Arena muss die Holzrampe durch eine Betonrampe ersetzt und die Halfpipe beseitigt werden sowie eine Lärmschutzwand errichtet werden. Die Kostenberechnung beläuft sich auf 80.000,00 Euro. Hierfür stehen Mittel auf der Haushaltsstelle 1.4601.9583 in Höhe von 17.000,00 € zur Verfügung Außerdem ist eine Mittelbereitstellung über die Haushaltsstelle 1.4601.950003 (Spielplatz Königswiesen) des Kinderspielplatzprogramms 2026 in Höhe von 63.000,00 Euro erforderlich. Sanierung Bolzplatz Jugendzentrum Arena Der Belag des Bolzplatzes am JUZ-Arena ist stark sanierungsbedürftig. Deshalb ist der Bolzplatz aus Verkehrssicherungsgründen gesperrt. Der bisherige Belag aus Baumrinde-Ziegelmehrgemisch (Ricoten) hat sich nicht bewährt. Zum einen weist der Belag des Platzes starke Schäden auf, sodass ein Bespielen des Platzes nicht mehr möglich ist. Zum anderen kann es insbesondere in trockenen Jahren dazu führen, dass es zu massiver Staubbildung kommt, was Beschwerden aus der Nachbarschaft mit sich zieht. Aufgrund dieser Problematik sowie der aktuellen Sperrung ist die Sanierung des Bolzplatzes äußerst dringlich geworden. Die Kosten für die Baumaßnahme belaufen sich 50.000 Euro. Um die Maßnahme im Frühjahr 2026 umsetzen zu können, ist eine Mittelbereitstellung mit Deckung über die Haushaltsstelle 1.4601.950004 (Spielplatz Vorlandweg) aus dem Kinderspielplatzprogramm 2026 in Höhe von 50.000,00 Euro zu veranlassen. Sanierung Spielplatz Xaver-Fuhr-Straße Der Spielplatz Xaver-Fuhr-Straße ist sanierungsbedürftig. Die Spielgeräte insbesondere im Kleinkindbereich inkl. Fallschutzflächen müssen erneuert werden sowie Belagsflächen ausgetauscht oder saniert werden. Für die Sanierungsmaßnahme werden laut Kostenberechnung insgesamt 195.000,00 Euro benötigt. Auf der Haushaltsstelle 1.4601.95016 sind 2026 Mittel in Höhe von 44.000,00 Euro eingeplant. Zusammen mit den Haushaltsresten aus 2025 in Höhe von 160.601,18 Euro ergeben sich Gesamtmittel in Höhe von 204.601,18 Euro. Sanierung Spielplatz Römerpark - Schiff Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht muss das Schiff auf dem Spielplatz Römerpark inklusive der Fallschutzfläche ausgetauscht werden. Das Schiff wird im Zuge des Austausches dem neuesten Stand der DIN zur Spielplatzsicherheit angepasst. Die aktuelle Kostenberechnung beläuft sich auf 74.200,00 Euro. Für die Ersatzbeschaffung des Schiffes werden die HHMittel in Höhe von 74.200,00 €uro auf der Haushaltsstelle 1.4601.9340 „Ersatzbeschaffung Spielgeräte“ zur Verfügung gestellt. 4. Spielplatzneubauten 2026 Neubau Kinderspielplatz Schwabelweis - Nord Im Zuge des Bebauungsplans Nr. 210 – Schwabelweis Nord sollen Kinderspielflächen mit einer Nettospielfläche von 1.080 m² errichtet werden. Durch die bestehende und vollständig umgesetzte öffentlichen Grünanlage Schwabelweis Nord (Sandfrauenpark) ist der landschaftsbauliche Rahmen hergestellt und die Spielplatzausstattung kann dort eingebaut werden. Aufgrund der Ortslage ist ein naturnaher Charakter vorzusehen. Für die Spielplatzgestaltung wurde eine Kinderbeteiligung durchgeführt. Für den Neubau sind in den Jahren 2025 bis 2028 auf der Haushaltsstelle 1.4601.95829 Mittel in Höhe von insgesamt 330.000 Euro eingeplant. Die Planung wurde 2025 an ein Landschaftsarchitekturbüro vergeben. Der Baubeginn ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Neubau Kinderspielplatz Heckstegstraße Gemäß dem Bebauungsplan Nr. 196 Heckstegstraße - Süd soll im Südwesten des Stadtteils Harting ein neues Baugebiet entstehen. Die Bebauung soll als Abschluss einen "grünen Rahmen" erhalten, in welchem ein Stadtteilpark mit Kinderspielplatz in einer Größe von 500 m² enthalten sind. Dieser Kinderspielplatz soll im Zuge der Erstellung des Parks realisiert werden. Der Schwerpunkt des Spielangebots soll auf der Altersgruppe von 6 bis 12 Jahren liegen und vielfältige Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten anbieten. Aufgrund der Gestattung vom 28. März 2024 eine Teilfläche des stadteigenen Grundstücks Flur-Nr. 903/35 und 903/36, Gemarkung Harting als Baustelleneinrichtungsfläche bis zum 31.07.2026 zu nutzen, verschiebt sich der Baubeginn auf das Frühjahr 2027. Für die Neuerrichtung des Spielplatzes Heckstegstraße sind in den Jahren 2025 bis 2027 auf der Haushaltsstelle 1.4601.95022 Mittel in Höhe von insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung gestellt. Neubau Kinder- und Jugendspielplatz ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne - Inklusionsspielplatz: Gemäß dem Bebauungsplan Nr. 277 Ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne / Teilfläche Pionierkaserne soll im Zentrum des neuen Quartiers eine zentrale zusammenhängende parkartige öffentliche Grünfläche entstehen. Das Herzstück des Baugebiets bildet der zentrale Quartierspark, der sich nicht nur zu einem identitätsstiftenden Ort, sondern auch zu einem sozialen Treffpunkt im ganzen Stadtteil etablieren soll. Es sollen neben ruhigen Erholungsräumen auch inklusive Spielmöglichkeiten für alle Altersgruppen entstehen. Für den vorliegenden Bebauungsplan ergibt sich für die Zielgruppe der Kinder von 6 – 11 Jahren und Jugendlichen von 12 - 17 Jahren ein rechnerischer Spielflächenbedarf von mindestens 3.750 m² netto bzw. 4.700 m² brutto (inkl. Eingrünung). Grundsätzlich ist der Spielplatz im Rahmen einer ganzheitlichen Planung Bestandteil des Planungsauftrages der Parkplanung, die Mitte 2025 an ein Landschaftsarchitekturbüro vergeben wurde. Im Jahr 2026 soll die Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt werden. Laut fortgeschriebener Kostenberechnung belaufen sich die Planungs- und Baukosten für die Spielflächen auf rund 700.000 €, brutto. Für die Neuerrichtung des Spielplatzes Prinz-Leopold-Kaserne werden ab dem Jahr 2027 auf der Haushaltsstelle 1.4601.95024 Mittel in Höhe von insgesamt 700.000 Euro zur Verfügung gestellt. Der Spielplatz befindet sich in der Förderkulisse des ISEK‘s Innerer Südosten und ist somit förderfähig. Jugendspiel- und Sportanlage mit Skateanlage Burgweinting Nordwest II: Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 253, soll im Stadtteil Burgweinting nördlich der Franz-Josef-Strauß-Allee ein Spiel- und Bolzplatz mit integrierter Skateanlage mit einer Flächengröße von 3.500 bis 4.000 m² entstehen. Die zugehörigen Grün- und Ausgleichsflächen haben eine Größe von 4.132 m². Die Gesamtfläche des Areals beträgt somit 8.132 m². Durch die Bebauungsplanänderung Nr. 253-I im Jahr 2010 änderte sich der Spielflächenbedarf nicht. Ein Maßnahmenbeschluss für den Neubau der Errichtung der Spiel- und Jugendfreizeitanlage Burgweinting Nordwest II des Jugendhilfeausschusses - VO/23/20268/55 - vom 25.04.2024 liegt bereits vor. Die Entwurfsplanung für die erste Ausbaustufe sieht zum einen eine Skateanlage mit einer Fläche von 936 m² für Profis sowie eine Anfängerfläche von 236°m² vor. Das Konzept für die Skateanlage wurde in Zusammenarbeit mit dem Verein Spot Regensburg e.V. entwickelt. Auf Wunsch wurde die Fläche in eine kompakte rechteckige Form geändert und erweitert, um mehr Nutzungsmöglichkeiten umsetzen zu können. Die Kostenberechnung beläuft sich auf 390.000,00 Euro. Für die Jugendspielflächen der ersten Ausbaustufe sind auf der Haushaltsstelle 1.4601.95003 Mittel in Höhe von 343.252,21 Euro verfügbar. Die Mehrkosten in Höhe von 48.000,00 Euro sollen über eine Mittelbereitstellung mit Deckung auf der Haushaltsstelle 1.4601.950003 ( Spielplatz Königswiesen) des Kinderspielplatzprogramms 2026 zur Verfügung gestellt werden. Die zur Abwicklung des Spielplatzprogrammes 2026 zusätzlich erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von insgesamt 335.000,00 Euro müssten außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckungen könnten durch Minderausgaben wie folgt erfolgen: Haushaltsstelle 1.4601.95015 (Spielplatz Humboldtstraße): 21.000 Euro Deckung durch Haushaltsstelle 1.4601.950006 Haushaltsstelle 1.4601.95017 (Spielplatz Ostheim): 35.000 Euro Deckung durch Haushaltsstelle 1.4601.950004 Haushaltsstelle 1.4608.9508 (Sanierung Allwetterplatz JZ Kontrast, Hohes Kreuz): 63.000 Euro Deckung durch Haushaltsstellen 1.4601.950003 (13.000 Euro), 1.4601.950004 (10.000 Euro), 1.4601.950005 (20.000 Euro) und 1.4601.950006 (20.000 Euro) Haushaltsstelle 1.4601.95004 (Jugendspielplatz Brixen-Park): 55.000 Euro Deckung durch Haushaltsstelle 1.4601.950004 Haushaltsstelle 1.4601.9583 (Skateanlage JZ Arena): 63.000,00 Euro Deckung durch Haushaltsstelle 1.4601.950003 Haushaltsstelle 1.4605.9507 (Bolzplatz JZ Arena): 50.000 Euro; Deckung durch Haushaltsstelle 1.4601.950004 Haushaltsstelle 1.4601.95003 (Jugendspiel- und Sportanlage Burgweinting NW II): 48.000,00 Euro Deckung durch Haushaltsstelle 1.4601.950003 Im Jugendhilfeausschuss Februar/März 2027 wird im Rahmen der Beschlussnachverfolgung über die baulichen Entwicklungen dieser beschlossenen Maßnahmen berichtet. 15.04.2026 1/6Anlagen
Anlage Klimavorbehalt -
Maßnahmen- und Mittelbereitstellungsbeschluss und Technischer Beschluss Sanierung des Dachaufbaus des Pultdaches des Westtrakts sowie der Decken der darunterliegenden Büroräume des Jugendzentrums "Fantasy", Taunusstraße 5, 93057 Regensburg Zustimmung
Stimmenverteilung
17 JA-StimmenCSU- Ariane Weckerle Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Ja
- Erich Tahedl Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Theresa Eberlein Ja
SPD- Alexander Irmisch Vertretung Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Abwesend
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
AfD- Thomas Straub Ja
Brücke- Bettina Simon Ja
- Joachim Wolbergs Abwesend
- Thomas Thurow Vertretung Ja
Freie Wähler / FWR- Kerstin Radler Ja
ÖDP- Joachim Graf Ja
CSB- Christian Janele Ja
Die PARTEI- Ingo Frank Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligung beschließt: Die Sanierung des Dachaufbaus des Pultdaches des Westtrakts, sowie der Decken der darunterliegenden Büroräume mit Tanzraum im OG des Jugendzentrums „Fantasy“, Taunusstraße 5, 93057 Regensburg werden - wie von der baufachlichen Seite vorgeschlagen – umgesetzt, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung. 3. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt: Die Mittel in Höhe von 180.000 € werden außerplanmäßig bei HHST 1.4605.9457 (Städt. Jugendzentren; Erweiterungs-, Um- und Ausbauten) bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch HHSt 1.4601.950005 (Spielplatz Ostpark). 4. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Am sogenannten „Bauteil West“ des Jugendzentrums Fantasy, der etwa im Jahr 1990 errichtet wurde, ist die Blecheindeckung der gesamten Dachfläche an zahlreichen Stellen stark korrodiert. Seit mehreren Jahren treten zudem Leckagen in der Dachhaut auf. Diese wurden zuletzt im Herbst 2024 durch eine Fachfirma provisorisch mittels Flüssigkunststoff abgedichtet. Aufgrund des fortgeschrittenen Schadensbildes ist der komplette Dachaufbau oberhalb der Sparren des Pultdachs mit einer Dachfläche von rund 150 m² zeitnah zu erneuern. Darüber hinaus wurde die Dampfsperrebene an der Dachunterseite in den Büroräumen sowie im Tanzraum im Obergeschoss bereits bei der ursprünglichen Ausführung mangelhaft hergestellt. Im Zuge der Dachsanierung müssen daher auch die Decken in diesen Räumen erneuert werden. Ziel ist es, die derzeit bestehenden Probleme mit bereichsweiser Schimmelbildung dauerhaft zu beseitigen. Bis zur Durchführung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen wird die Raumluft in den betroffenen Bereichen durch ordnungsgemäß betriebene und gewartete Luftreiniger gefiltert. Dadurch soll eine gesundheitliche Gefährdung für die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeschlossen werden. 2. Auszuführende Leistungen Für die geplanten Sanierungsarbeiten an der Dachfläche sowie an den Decken der Räume im Obergeschoss sind folgende vorbereitende und auszuführende Maßnahmen erforderlich: Einrichtung und Vorhaltung einer Baustrom- und Bauwasserversorgung Baustellenabsicherung durch Aufstellung eines Bauzauns Einsatz eines Fassadengerüstes einschließlich Podesttreppenturm sowie Einrichtung eines Fußgängertunnels vor dem Zugang zum Jugendzentrum Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) Abbrucharbeiten im Außenbereich (vollständiger Rückbau des Dachaufbaus oberhalb der Sparren) einschließlich fachgerechter Entsorgung Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten einschließlich Klempnerarbeiten (neuer Dachaufbau mit Titanzinkdeckung) Abbrucharbeiten im Innenbereich (Rückbau der bestehenden Gipskartondecken in Büroräumen und Tanzraum) einschließlich fachgerechter Entsorgung Trockenbauarbeiten mit Wiedermontage neuer Gipskartondecken Verputz- und Malerarbeiten in den betroffenen Räumen im Obergeschoss (Decken und Wände) nach Abschluss der Trockenbauarbeiten Elektroarbeiten zur Instandsetzung und Überprüfung des Blitzschutzsystems sowie zur Erneuerung der Deckenleuchten Rodungsarbeiten einschließlich Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen im Bereich der Gerüstaufstellung Baufeinreinigung nach Abschluss sämtlicher Arbeiten im Innenbereich des Jugendzentrums 3. Kosten Nach der Kostenberechnung vom 10.11.2025 ist für die Sanierungsmaßnahme am Westtrakt des Jugendzentrums (Außen- und Innenbereich) mit Gesamtkosten in Höhe von 180.000 € zu rechnen. Kostengliederung nach Gewerken: Gewerk Kosten Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten (DIN 18338) 47.500 € Gerüstarbeiten (DIN 18451) 26.500 € Trockenbauarbeiten (DIN 18340) 71.000 € Putzarbeiten (DIN 18350) 2.000 € Maler- und Lackierarbeiten (DIN 18363) 12.000 € Elektroarbeiten (DIN 18382) 12.000 € Baunebenkosten 3.500 € Baufeinreinigung 5.500 € Die Gesamtkosten für die Durchführung aller erforderlichen Arbeiten belaufen sich somit auf 180.000 €. 4. Termine Die planerische Vorbereitung der Maßnahme (Voruntersuchung, Konzepterstellung, Ausschreibung und Vergabe der Leistungen) soll bis Mai 2026 abgeschlossen werden. Anschließend ist vorgesehen, im Juli 2026 mit den Dachdeckungsarbeiten zu beginnen. Nach Abschluss der Arbeiten im Außenbereich erfolgt die Sanierung der beschädigten Gipskartondecken in den betroffenen Büroräumen sowie im Tanzraum im Obergeschoss. Die Sanierung der Büroräume erfolgt dabei in Abstimmung mit dem Nutzer (Amt 55) abschnittsweise. Die Fertigstellung der gesamten Maßnahme ist für Ende November 2026 vorgesehen. 5. Finanzierung Die erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 180.000 € stehen im Haushaltsjahr 2026 nicht zur Verfügung und müssten bei HHST 1.4605.9457 (Städt. Jugendzentren; Erweiterungs-, Um- und Ausbauten) außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung könnte durch Minderausgaben bei HHST 1.4601.950005 (Spielplatz Ostpark) erfolgen. Die Mittelbereitstellung wird durch Veranschlagung im Nachtragshaushaltsplan 2026 abgelöst.Anlagen
Anlage: Klimavorbehalt -
Konsolidierung der Personalausgaben der Stadt Regensburg; Eckwert und Grundsätze für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2027 Zustimmung
Stimmenverteilung
12 JA-Stimmen | 5 NEIN-StimmenCSU- Ariane Weckerle Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Ja
- Erich Tahedl Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Dr. Helene Sigloch Nein
- Dr. Stefan Christoph Nein
- Theresa Eberlein Nein
SPD- Alexander Irmisch Vertretung Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Abwesend
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
AfD- Thomas Straub Ja
Brücke- Bettina Simon Nein
- Joachim Wolbergs Abwesend
- Thomas Thurow Vertretung Ja
Freie Wähler / FWR- Kerstin Radler Ja
ÖDP- Joachim Graf Ja
CSB- Christian Janele Ja
Die PARTEI- Ingo Frank Nein
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: Stimmenmehrheit Ablehnung: Stadtratsfraktionen Bündnis 90/ Die Grünen, die Brücke und Herr Stadtrat FrankBeschluss
Der Ausschuss empfiehlt: Für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2027 gelten folgende Grundsätze: 1. Insoweit neu beantragte konzernfinanzierte Stellenschaffungen oder Stundenmehrungen sind nur statthaft, sofern eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: a) Sie sind zur Erfüllung zwingender gesetzlicher Aufgaben unvermeidbar notwendig. b) Sie sind zur vertragsgemäßen Erfüllung einer fortbestehenden vertraglichen Verpflichtung der Stadt Regensburg oder einer Aufgabe, deren Wahrnehmung durch einen entsprechenden Grundlagenbeschluss des Stadtrates oder eines Ausschusses vorgegeben ist, unvermeidbar notwendig. c) Sie werden durch entsprechende Einsparungen ausgeglichen. Einsparungen, die im Stellenplan nicht zeitgleich mit der Stellenschaffung eintreten, sind durch Wegfall- oder Umwandlungsvermerke (kw- oder ku-Vermerke) abzubilden. Der Vollzug dieser Vermerke muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum Ablauf des übernächsten auf die Stellenschaffung folgenden Haushaltsjahres erfolgen. Eine Veränderung derartiger kw- oder ku-Vermerke ist ausgeschlossen. 2. Für die Erhöhung des nicht durch Einsparungen ausgeglichenen Stellenvolumens, gilt im Stellenplan zum Haushalt 2027 der Eckwert von höchstens 25,0 Vollzeitäquivalenten. Für den Stellenplan zum Nachtragshaushalt 2027 sind grundsätzlich keine volumenerhöhenden Veränderungen vorgesehen. Ausnahmen hiervon gelten lediglich bei unerwartet aufgetretenem, erheblichem und nicht abwendbarem Aufgabenzuwachs im Bereich zwingender gesetzlicher Aufgaben oder vertraglicher Verpflichtungen. Hierfür gilt ein Eckwert von höchstens 10,0 Vollzeitäquivalenten. Maßgeblich für die Berechnung des Saldos ist der Stand des Stellenplans zum Haushalt 2026 bzw. in der Fassung des Nachtragshaushalts. 3. Ausgenommen von dem unter Ziffer 2 festgelegten Eckwert sind Stellen von Einrichtungen, die unmittelbar und zwingend einem gesetzlich vorgegebenen Anstellungsschlüssel unterliegen oder kostenrechnende Einrichtungen, die kostendeckende Gebühren erheben. Gleiches gilt für Stellen, deren Kosten vollständig durch Kostenersatz von Dritten oder Einsparungen an anderer Stelle gedeckt sind. 4. Eine Beschlussnachverfolgung findet statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Die Haushaltslage der Stadt Regensburg ist weiterhin angespannt. Auch wenn dies zum Teil durch von der Stadt nicht beeinflussbare Umstände verursacht ist, muss die Haushaltskonsolidierung oberstes Ziel bleiben. Sämtliche Haushaltspositionen sind auf ihre unbedingte Erforderlichkeit hin zu überprüfen, das Leistbare ist strikt vom Wünschenswerten abzugrenzen. Im Jahr 2026 sind die Personalausgaben mit ca. 335,7 Mio. € veranschlagt, was mit knapp 34,0 % (Vorjahr: 34,4 %) einen wesentlichen Kostenblock im städtischen Verwaltungshaushalt ausmacht. Die Konsolidierung der Personalausgaben ist daher im Interesse der Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit mit Nachdruck zu verfolgen. Der Vorgabe eines restriktiven Eckwertes und entsprechender Bewirtschaftungsgrundsätze durch den Stadtrat kommt dabei im Rahmen seines Budgetrechts eine wichtige Bedeutung zu. 1. Wirkung des Eckwerts bei der Aufstellung des Stellenplans im Rückblick 1.1 Stellenplan zum Haushalt 2023 Für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2023 galt auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 28.07.2022 (Drucksachennummer VO/22719248716) erstmals ein Eckwert, der in Höhe von 15,0 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) vorgegeben war. Um diesen Eckwert durfte das Volumen des Stellenplans zum Haushalt 2023 im Vergleich zum Vorjahr anwachsen, sofern und soweit es zur Erfüllung zwingender gesetzlicher Aufgaben unabdingbar notwendig ist. Ausnahmen von diesem Eckwert galten für Stellenschaffungen, die zur Erfüllung eines gesetzlich vorgegeben Anstellungsschlüssel notwendig waren, für Stellenschaffungen, die in voller Höhe durch Einsparungen kompensiert werden oder für budgetfinanzierte Stellenschaffungen, da letztere nicht zu einer Erhöhung des Personalkostenbudgets führen. Maßgeblich für die Wirksamkeit des Eckwertes ist nach Beschlusslage die Differenz des Stellenvolumens im Stellenplan zum Haushalt 2022 (in der Fassung des Nachtragshaushaltes) im Vergleich zu dem des Haushalts 2023. Diese Differenz kann erst bei der abschließenden Erstellung des Stellenplans ermittelt werden und berücksichtigt u. a. auch den erfolgten Vollzug von kw-Vermerken. Sie stellt sich wie folgt dar: Stellenvolumen Stellenplan HH 2023 3.807,61 VZÄ abzüglich Stellenvolumen Stellenplan HH 2022 (i. d. F. NHH) 3.799,21 VZÄ Differenz 8,40 VZÄ Der für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2023 einzuhaltende Eckwert wurde um 6,60 VZÄ unterschritten. 1.2 Stellenplan zum Nachtragshaushalt 2023 Für die Aufstellung des Stellenplans zum Nachtragshaushalt 2023 waren auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 28.07.2022 grundsätzlich keine Stellenschaffungen vorgesehen (Eckwert 0,0 VZÄ). Gleichwohl brachte der Nachtragshaushalt einen Volumenzuwachs: Stellenvolumen Stellenplan HH 2023 (i. d. F. NHH) 3.865,80 VZÄ abzüglich Stellenvolumen Stellenplan HH 2023 3.807,61 VZÄ Differenz 58,19 VZÄ Tatsächlich wurde vom Personalausschuss am 14.06.2023 zum Nachtragshaushalt 2023 ein Stellenzuwachs (on top) in Höhe von 59,95 VZÄ empfohlen. Unter Berücksichtigung der Stellenschaffungen, die einem Anstellungsschlüssel unterfallen ( unabweisbar), den Stellenschaffungen für kostenrechnende Einrichtung oder andere Aufgabenbereiche mit vollständiger Kostendeckung ( Refinanzierung) und budgetfinanzierter Stellenschaffungen ( keine Erhöhung der Personalkostenbudgets) entfielen 17,0 VZÄ auf Stellenschaffungen beim Amt für Soziales und dem Amt für Jugend und Familie auf unabweisbare Stellenschaffungen im Zusammenhang mit der Wohngeldreform. Wie bekannt war eine Gesetzesänderung mit derart gravierenden unmittelbaren Auswirkungen auf Fallzahlen und Personalbedarf in den letzten Jahrzehnten beispiellos und nicht vorhersehbar gewesen. Insoweit lag also eine Ausnahmesituation vor, ohne deren Eintritt der Eckwert (0,0 VZÄ) eingehalten worden wäre. 1.3 Stellenplan zum Haushalt 2024 Für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2024 galt auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 29.06.2023 ein Eckwert in Höhe von 25,0 VZÄ. Die Bewirtschaftungsgrundsätze wurden dahingehend ergänzt, dass im Rahmen des Eckwertes auch Stellenschaffungen oder Stundenmehrungen statthaft sind, die zur vertragsgemäßen Erfüllung einer fortbestehenden vertraglichen Verpflichtung der Stadt Regensburg oder einer Aufgabe, deren Wahrnehmung durch einen entsprechenden Grundlagenbeschluss des Stadtrates oder eines Ausschusses vorgegeben ist, unvermeidbar notwendig sind. Die maßgebliche Differenz zum Vorjahreshaushalt stellt sich wie folgt dar: Stellenvolumen Stellenplan HH 2024 3.943,24 VZÄ abzüglich Stellenvolumen Stellenplan HH 2023 (i. d. F. NHH) 3.865,80 VZÄ Differenz 77,44 VZÄ Der Stellenzuwachs liegt damit um 52,44 VZÄ höher als der Eckwert (25,0 VZÄ). Tatsächlich wurde vom Personalausschuss am 16.10.2023 zum Haushalt 2024 ein Stellenzuwachs (on top) in Höhe von 82,04 VZÄ empfohlen. Unter Berücksichtigung der Stellenschaffungen, die einem Anstellungsschlüssel unterfallen ( unabweisbar), den Stellenschaffungen für kostenrechnende Einrichtung oder andere Aufgabenbereiche mit vollständiger Kostendeckung ( Refinanzierung) und budgetfinanzierter Stellenschaffungen ( keine Erhöhung der Personalkostenbudgets) verblieb effektiv ein Volumen von 24,91 VZÄ, das nach den geltenden Bewirtschaftungsgrundsätzen dem Eckwert unterfiel. Der Eckwert wurde also eingehalten. 1.4 Stellenplan zum Nachtragshaushalt 2024 Für die Aufstellung des Stellenplans zum Nachtragshaushalt 2023 waren auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 29.06.2023 grundsätzlich keine volumenerhöhenden Veränderungen vorgesehen. Ausnahmen hiervon galten lediglich bei unerwartet aufgetretenem, erheblichem und nicht abwendbarem Aufgabenzuwachs im Bereich zwingender gesetzlicher Aufgaben oder vertraglicher Verpflichtungen. Hierfür galt ein Eckwert in Höhe von 10,0 VZÄ. Stellenvolumen Stellenplan HH 2024 (i. d. F. NHH) 3.974,67 VZÄ abzüglich Stellenvolumen Stellenplan HH 2024 3.943,24 VZÄ Differenz 31,43 VZÄ Der Stellenzuwachs liegt damit um 21,43 VZÄ höher als der Eckwert (10,0 VZÄ). Tatsächlich wurde vom Personalausschuss am 13.06.2024 zum Nachtragshaushalt 2024 ein Stellenzuwachs (on top) in Höhe von 31,77 VZÄ empfohlen. Unter Berücksichtigung der Stellenschaffungen, die einem Anstellungsschlüssel unterfallen ( unabweisbar), den Stellenschaffungen für kostenrechnende Einrichtung oder andere Aufgabenbereiche mit vollständiger Kostendeckung ( Refinanzierung) und budgetfinanzierter Stellenschaffungen ( keine Erhöhung der Personalkostenbudgets) verblieb effektiv ein Volumen von 9,81 VZÄ, das nach den geltenden Bewirtschaftungsgrundsätzen dem Eckwert unterfiel. Der Eckwert wurde also eingehalten. 1.5 Stellenplan zum Haushalt 2025 Für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2025 galt auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 20.06.2024 ein Eckwert in Höhe von 25,0 VZÄ sowie zum Nachtragshaushalt 2025 in Höhe von 10,0 VZÄ. Die Bewirtschaftungsgrundsätze wurden dahingehend ergänzt, dass Stellen, deren Kosten vollständig durch Kostenersatz von Dritten oder Einsparungen an anderer Stelle gedeckt sind, vom Eckwert ausgenommen sind, da hierdurch keine Mehrbelastung des städtischen Haushalts eintritt. Die maßgebliche Differenz zum Vorjahreshaushalt stellt sich wie folgt dar: Stellenvolumen Stellenplan HH 2025 4.022,35 VZÄ abzüglich Stellenvolumen Stellenplan HH 2024 (i. d. F. NHH) 3.974,67 VZÄ Differenz 47,68 VZÄ Der Stellenzuwachs liegt damit um 22,68 VZÄ höher als der Eckwert (25,0 VZÄ). Tatsächlich wurde vom Personalausschuss am 10.10.2024 zum Haushalt 2025 ein Stellenzuwachs (on top) in Höhe von 57,64 VZÄ empfohlen. Unter Berücksichtigung der Stellenschaffungen, die einem Anstellungsschlüssel unterfallen ( unabweisbar), den Stellenschaffungen für kostenrechnende Einrichtung oder andere Aufgabenbereiche mit vollständiger Kostendeckung ( Refinanzierung) und budgetfinanzierter Stellenschaffungen ( keine Erhöhung der Personalkostenbudgets) verblieb effektiv ein Volumen von 24,46 VZÄ, das nach den geltenden Bewirtschaftungsgrundsätzen dem Eckwert unterfiel. Der Eckwert wurde also eingehalten. 1.6 Stellenplan zum Nachtragshaushalt 2025 Für die Aufstellung des Stellenplans zum Nachtragshaushalt 2025 waren auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 20.06.2024 grundsätzlich keine volumenerhöhenden Veränderungen vorgesehen. Ausnahmen hiervon galten lediglich bei unerwartet aufgetretenem, erheblichem und nicht abwendbarem Aufgabenzuwachs im Bereich zwingender gesetzlicher Aufgaben oder vertraglicher Verpflichtungen. Hierfür galt ein Eckwert in Höhe von 10,0 VZÄ. Stellenvolumen Stellenplan HH 2025 (i. d. F. NHH) 4.047,87 VZÄ abzüglich Stellenvolumen Stellenplan HH 2025 4.022,35 VZÄ Differenz 25,52 VZÄ Der Stellenzuwachs liegt damit um 15,52 VZÄ höher als der Eckwert (10,0 VZÄ). Tatsächlich wurde vom Personalausschuss am 04.06.2025 zum Nachtragshaushalt 2025 ein Stellenzuwachs (on top) in Höhe von 26,47 VZÄ empfohlen. Unter Berücksichtigung der Stellenschaffungen, die einem Anstellungsschlüssel unterfallen ( unabweisbar), den Stellenschaffungen für kostenrechnende Einrichtung oder andere Aufgabenbereiche mit vollständiger Kostendeckung ( Refinanzierung) und budgetfinanzierter Stellenschaffungen ( keine Erhöhung der Personalkostenbudgets) verblieb effektiv ein Volumen von 10,56 VZÄ, das nach den geltenden Bewirtschaftungsgrundsätzen dem Eckwert unterfiel. Der Eckwert wurde damit geringfügig überschritten. 1.7 Stellenplan zum Haushalt 2026 Für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushalt 2026 galt auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 27.02.2025 ein Eckwert in Höhe von 25,0 VZÄ sowie zum Nachtragshaushalt 2026 in Höhe von 10,0 VZÄ. Die maßgebliche Differenz zum Vorjahreshaushalt stellt sich wie folgt dar: Voraussichtliches Stellenvolumen Stellenplan HH 2026 4.141,77 VZÄ abzüglich Stellenvolumen Stellenplan HH 2025 (i. d. F. NHH) 4.047,87 VZÄ Differenz 93,90 VZÄ Der Stellenzuwachs liegt damit um 68,90 VZÄ höher als der Eckwert (25,0 VZÄ). Tatsächlich wurde vom Personalausschuss am 22.10.2025 zum Haushalt 2026 ein Stellenzuwachs (on top) in Höhe von 99,95 VZÄ empfohlen. Unter Berücksichtigung der Stellenschaffungen, die einem Anstellungsschlüssel unterfallen ( unabweisbar), den Stellenschaffungen für kostenrechnende Einrichtung oder andere Aufgabenbereiche mit vollständiger Kostendeckung ( Refinanzierung) und budgetfinanzierter Stellenschaffungen ( keine Erhöhung der Personalkostenbudgets) verblieb bereinigt um Stellenschaffungen für Zwecke der zivilen Verteidigung effektiv ein Volumen von 24,24 VZÄ, das nach den geltenden Bewirtschaftungsgrundsätzen dem Eckwert unterfiel. Der Eckwert wurde also eingehalten. 2. Eckwert und Grundsätze für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushaltsjahr 2027 2.1 Eckwert Wie die vorangegangenen Ausführungen zeigen, hat sich der Eckwert als hochwirksames Steuerungsinstrument erwiesen, um den weiteren Stellenaufwuchs signifikant zu bremsen. Bei allen Stellenplandurchgängen lagen deutlich über dem Eckwert liegende Stellenanforderungen der Dienststellen vor, die grundsätzlich auch als gerechtfertigt zu betrachten gewesen wären. Es wird daher vorgeschlagen, für die Aufstellung des Stellenplans zum Haushaltsjahr 2027 wieder einen Eckwert festzulegen und diese Praxis auch in den Folgejahren beizubehalten. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und erwarteter Aufgabenzuwächse bei zwingenden gesetzlichen Aufgaben wird ein Eckwert von jeweils höchstens 25,0 VZÄ im Stellenplan zum Haushalt 2027 und 10,0 VZÄ im Stellenplan zum Nachtragshaushalt 2027 als realistische Planungsgröße betrachtet. Bezogen auf das Stellenvolumen des Stellenplans zum Haushalt 2026 wäre dies in Summe ein prozentualer Zuwachs von 0,85 %. 2.2 Grundsätze für die Aufstellung des Stellenplans im Haushaltsjahr 2027 Ferner wird vorgeschlagen, der Aufstellung des Stellenplans folgende Grundsätze zugrunde zu legen, die unverändert denen des Vorjahres entsprechen: - Insoweit neu beantragte konzernfinanzierte Stellenschaffungen oder Stundenmehrungen sind nur statthaft, sofern eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: a) Sie sind zur Erfüllung zwingender gesetzlicher Aufgaben unvermeidbar notwendig. b) Sie sind zur vertragsgemäßen Erfüllung einer fortbestehenden vertraglichen Verpflichtung der Stadt Regensburg oder einer Aufgabe, deren Wahrnehmung durch einen entsprechenden Grundlagenbeschluss des Stadtrates oder eines Ausschusses vorgegeben ist, unvermeidbar notwendig. c) Sie werden durch entsprechende Einsparungen ausgeglichen. Einsparungen, die im Stellenplan nicht zeitgleich mit der Stellenschaffung eintreten, sind durch Wegfall- oder Umwandlungsvermerke (kw- oder ku-Vermerke) abzubilden. Der Vollzug dieser Vermerke muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum Ablauf des übernächsten auf die Stellenschaffung folgenden Haushaltsjahres erfolgen. Eine Veränderung derartiger kw- oder ku-Vermerke ist ausgeschlossen. Zur Erläuterung: Auch in Zeiten notwendiger Haushaltskonsolidierung braucht es ein Mindestmaß an Handlungsspielraum, um handlungs- und gestaltungsfähig zu bleiben. Die Ausgleichsmöglichkeit durch Einsparungen entspricht dem Grundprinzip der bei der Stadt Regensburg vorherrschenden dezentralen Ressourcenverantwortung und stärkt die Dispositionsmöglichkeiten aber auch die Verantwortlichkeit auf Ebene der Direktorien und Referate. Sie erhöht den Anreiz, Abläufe und Prozesse zu optimieren. Damit werden Haushaltskonsolidierung und Aufgabenkritik (Vollzugskritik) wirksam verzahnt. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich dieser Effekt erst allmählich einstellt. Die Realisierung der angebotenen Einsparungen wird durch die Unabänderlichkeit der gesetzten ku- oder kw-Vermerke wirksam abgesichert. Ggf. auftretenden Unterschiede bei der Wertigkeit von zur Einsparung angebotenen und neu geschaffenen Stelle sind in den Personalkostenbudgets aufzufangen. - Für die Erhöhung des nicht durch Einsparungen ausgeglichenen Stellenvolumens, gilt im Stellenplan zum Haushalt 2027 ein Eckwert von höchstens 25,0 VZÄ. Zur Erläuterung: Die Bandbreite der saldierten Stellenzuwächse pro Haushaltsjahr lag in den Haushaltsjahren 2011 bis 2022 zwischen 23,55 Vollzeitäquivalenten (niedrigster Wert) und 196,46 Vollzeitäquivalenten (höchster Wert). In keinem dieser Haushaltsjahre bestanden Eckwerte zur Aufstellung des Stellenplans. Der nunmehr vorgeschlagene Eckwert orientiert sich als restriktive Vorgabe am niedrigsten Wert. - Für den Stellenplan zum Nachtragshaushalt 2027 sind grundsätzlich keine volumenerhöhenden Veränderungen vorgesehen. Ausnahmen hiervon gelten lediglich bei unerwartet aufgetretenem, erheblichem und nicht abwendbarem Aufgabenzuwachs im Bereich zwingender gesetzlicher Aufgaben oder vertraglicher Verpflichtungen. Der Zuwachs ist auch hier durch einen Eckwert von höchstens 10,0 VZÄ begrenzt. Zur Erläuterung: Die restriktive Handhabung des Nachtragshaushalts entspricht den gesetzlichen Vorgaben und fördert die Haushaltsdisziplin. Die bisherigen Erfahrungen haben allerdings gezeigt, dass Bedarfslagen eintreten können, die seitens der Stadt weder beeinflusst noch aufgeschoben werden können. Der Ausnahmetatbestand ist hinreichend restriktiv gefasst, sodass nur außergewöhnliche Situationen davon erfasst sein werden. Der Eckwert gewährleistet zusätzlich die Anlegung eines strengen Maßstabs. - Ausgenommen sind Stellen von Einrichtungen, die unmittelbar und zwingend einem gesetzlich vorgegebenen Anstellungsschlüssel unterliegen oder kostenrechnende Einrichtungen, die kostendeckende Gebühren erheben. Gleiches gilt für Stellen, deren Kosten vollständig durch Kostenersatz von Dritten oder Einsparungen an anderer Stelle gedeckt sind. Zur Erläuterung: Unter die Ausnahme fallen im Wesentlichen Stellen, die dem Anstellungsschlüssel nach § 17 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (AVBayKiBiG) fallen. Mit dem Betrieb von Einrichtungen geht in diesem Bereich zwingend Stellen- und Personalbedarf einher. Die Ausnahme erstreckt sich deshalb auf alle vorstehenden Grundsätze. Sie gilt ausdrücklich nicht für anderes Personal in diesen Bereichen. Außerdem sind Stellen sind Stellen mit vollständiger Refinanzierung vom Eckwert ausgenommen, da hier keine Mehrbelastung des städtischen Haushalts eintritt. Die allgemein geltenden städtischen Regelungen zur Budgetierung bzw. Personalkostenbudgetierung werden von diesen Grundsätzen nicht berührt.Anlagen
Keine Daten. -
Haushaltsrestebildung 2025 Zustimmung
Stimmenverteilung
17 JA-StimmenCSU- Ariane Weckerle Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Ja
- Erich Tahedl Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Theresa Eberlein Ja
SPD- Alexander Irmisch Vertretung Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Abwesend
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
AfD- Thomas Straub Ja
Brücke- Bettina Simon Ja
- Joachim Wolbergs Abwesend
- Thomas Thurow Vertretung Ja
Freie Wähler / FWR- Kerstin Radler Ja
ÖDP- Joachim Graf Ja
CSB- Christian Janele Ja
Die PARTEI- Ingo Frank Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt: 1. Im Haushaltsjahr 2025 werden im Verwaltungshaushalt Haushaltsausgabereste i. H. v. 8.768.230,45 € entsprechend der Anlage I.1. gebildet und in das Haushaltsjahr 2026 übertragen.Die weiteren rechnerisch möglichen Haushaltsausgabereste werden nicht gebildet. 2. Im Haushaltsjahr 2025 werden im Vermögenshaushalt Haushaltseinnahmereste aus dem laufenden Jahr i. H. v. 119.109.726,77 € und aus dem Vorjahr i. H. v. 3.906.151,27 € gebildet. Es werden damit insgesamt Haushaltseinnahmereste i. H. v. 123.015.878,04 € entsprechend der Anlage I.2. gebildet und in das Haushaltsjahr 2026 übertragen. Die weiteren rechnerisch möglichen Haushaltseinnahmereste werden nicht gebildet. 3. Im Haushaltsjahr 2025 werden im Vermögenshaushalt Haushaltsausgabereste aus dem laufenden Jahr i. H. v. 68.993.191,47 € und aus dem Vorjahr i. H. v. 68.594.369,48 € gebildet. Es werden damit insgesamt Haushaltsausgabereste i. H. v. 137.587.560,95 € entsprechend der Anlage I.3. in das Haushaltsjahr 2026 übertragen. Die weiteren rechnerisch möglichen Haushaltsausgabereste werden nicht gebildet. 4. Die Anlagen I.1. bis I.3. bilden einen wesentlichen Bestandteil des Beschlusses. 5. Das Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen und in Vertretung die Stadtkämmerei wird ermächtigt, bei unabweisbarem Bedarf Beträge bis zur Höhe der eingezogenen bzw. verfallenen Haushaltsreste 2025, höchstens jeweils bis zu 500.000,00 € je Haushaltsstelle, im Haushaltsjahr 2026 wieder bereitzustellen. 6. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Die Haushaltseinnahmereste (HER) des Vermögenshaushalts bzw. die Haushaltsausgabereste (HAR) des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts, die sich rechnerisch und rechtlich ergeben, werden entsprechend §§ 19 und 79 Abs. 2 der Kommunalen Haushaltsverordnung - Kameralistik (KommHV-Kameralistik) nur dann zur Übertragung in das nächste Haushaltsjahr vorgeschlagen, wenn der Eingang der Zuwendungen und Kredite oder der Abfluss der Mittel gesichert bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten (HER) des Verwaltungshaushaltes ist nicht zulässig. Die Haushaltsausgabereste (HAR) im Vermögenshaushalt betragen 137,6 Mio. € und die im Verwaltungshaushalt 8,8 Mio. €. I. Haushaltsausgaberestebildung im Verwaltungshaushalt des Jahres 2025 Die Ausgabeansätze des Verwaltungshaushaltes sind grundsätzlich einmal übertragbar, wenn die jeweilige Haushaltsstelle im Haushaltsplan 2025 bzw. im Nachtragshaushaltsplan 2025 mit einem Übertragbarkeitsvermerk versehen ist. Die Haushaltsausgabereste wurden ausschließlich dann gebildet, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben im Haushaltsjahr 2026 zwingend und dringend erforderlich ist. Die (übertragenen) Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes liegen mit rd. 8,8 Mio. € um rd. 1,9 Mio. € unter dem Wert des Vorjahres (2024: 10,7 Mio. €), wie nachfolgende Aufstellungen zeigen. Diese Reduzierung ist vor allem durch geringere HAR beim Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Gr. 51) mit -0,8 Mio. €, im Bereich des weiteren Verwaltungs- und Betriebsaufwands (Gr. 63) mit -2,2 Mio. € und bei den weiteren Finanzausgaben (Gr. 84) mit -0,3 Mio. € bedingt. Dem gegenüber sind höhere HAR beim Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gr. 50) mit +0,4 Mio. €, bei der Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gr. 54) mit +0,6 Mio. €, bei den Geschäftsausgaben (Gr. 65) mit +0,5 Mio. € und bei (Gr. 71) mit +0,1 Mio. € zu verzeichnen. Die rechnerisch möglichen Haushaltsausgabereste im Verwaltungshaushalt sind in 2025 mit 15,8 Mio. € um 7,4 Mio. € geringer als im Vorjahr (2024: 23,2 Mio. €). Diese Senkung ist im Saldo vor allem einerseits auf die Gruppierungen 50 ‘Unterhalt von Grundstücken und baulichen Anlagen‘ (+0,3 Mio. €) sowie andererseits auf die Gruppierungen 51 ‘Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens‘ (-1,1 Mio. €), 53 ‘Mieten und Pachten‘ (-0,2 Mio. €), 54 ‘Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen‘ (-1,0 Mio. €), 63 ‘Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen‘ (-1,6 Mio. €), 65 ‘Geschäftsausgaben‘ (-0,6 Mio. €), 64 ‘Steuern, Versicherungen, Schadensfälle‘ (-0,2 Mio. €), 71 ‘Zuweisungen und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke‘ (-0,2 Mio. €) und 84 ‘Weitere Finanzausgaben‘ (-0,2 Mio. €) zurückzuführen. 2025 2024 rechnerisch mögliche Haushaltsausgabereste (HAR) im Verwaltungshaushalt (aus dem laufenden Jahr (lfd. J.) 15.771.429,19 € 23.232.908,38 € davon bei ‘sonstigen HhSt.’ 12.705.181,97 € 17.565.199,84 € davon bei ‘Budget-HhSt.’ 3.066.247,22 € 5.667.708,54 € ./. insgesamt in Abgang gestellte Haushaltsausgabereste 7.003.198,74 € 12.526.586,28 € 44,40% 53,92% neu gebildete Haushaltsausgabereste 8.768.230,45 € 10.706.322,10 € davon bei ‘sonstigen HhSt.’ 7.625.297,54 € 9.878.995,73 € davon bei ‘Budget-HhSt.’ 1.142.932,91 € 827.326,37 € Des Weiteren „verfielen“ Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr, die nicht angeordnet wurden, kraft Gesetzes i. H. v. 2,8 Mio. €. Übersicht ‘Haushaltsausgabereste’ nach Gruppierung Art der Ausgabe - Gruppierung - Haushaltsausgabereste 2025 Haushaltsausgabereste 2024 Veränderung Absolutbetrag bzw. Anteil am Gesamtbetrag Absolutbetrag bzw. Anteil am Gesamtbetrag absolut bzw. relativ Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand 5 / 6 8.542.024,42 € 97,42% 10.248.773,81 € 95,72% -1.706.749,39 € -16,65% davon 5 3.322.497,20 € 37,89% 3.147.871,53 € 29,40% 174.625,67 € 5,55% 6 5.219.527,22 € 59,53% 7.100.902,28 € 66,32% -1.881.375,06 € -26,49% Zuweisungen und Zuschüsse 7 204.596,00 € 2,33% 92.548,29 € 0,86% 112.047,71 € 121,07% Sonstige Finanzausgaben 8 21.610,03 € 0,25% 365.000,00 € 3,41% -343.389,97 € -94,08% Gesamt 8.768.230,45 € 100,00% 10.706.322,10 € 100,00% -1.938.091,65 € -18,10% Auf die Einzelaufstellung - Anlage I.1. - wird verwiesen. - Aufgrund der Vielzahl der Haushaltsstellen werden in der Einzelaufstellung die HhSt. je Budget kumuliert und nur die sonstigen HhSt. einzeln aufgeführt. - - Zudem werden in Anlage II.1. die Haushaltsausgabereste mit einem Gesamtbetrag ab 250.000,00 € aufgeführt und erläutert. - Von den rechnerisch möglichen Haushaltsausgaberesten bei insgesamt 1.087 (2024: 1.373) Haushaltsstellen wurden lediglich bei insgesamt 159 (2024: 179) Haushaltsausgabereste gebildet und in das nächste Haushaltsjahr vorgetragen. Ursächlich für die geringe Zahl der Haushaltsstellen, bei denen Haushaltsausgabereste gebildet wurden, ist im Wesentlichen, dass Kleinreste (insbesondere < 1.000 €) bei budgetierten Haushaltsstellen weitestgehend nicht übertragen wurden, da die Ansätze für das Jahr 2026 als ausreichend erachtet wurden. nachrichtlich Übersicht über die Gebundenheit der HAR Art der Ausgabe - Gruppierung - Haushaltsausgabereste 2025 davon gebunden davon nicht gebunden Betrag Anteil am Gesamtbetrag Betrag Anteil am HAR Betrag Anteil am HAR Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand 5 / 6 8.542.024,42 € 97,42% 6.779.910,46 € 79,37% 1.762.113,96 € 20,63% davon 5 3.322.497,20 € 37,89% 1.819.860,37 € 54,77% 1.502.636,83 € 45,23% 6 5.219.527,22 € 59,53% 4.960.050,09 € 95,03% 259.477,13 € 4,97 % Zuweisungen und Zuschüsse 7 204.596,00 € 2,33% 200.000,00 € 97,75% 4.596,00 € 2,25% Sonstige Finanzausgaben 8 21.610,03 € 0,25% 21.610,03 € 100,00% 0,00 € 0,00% Gesamt 8.768.230,45 € 100,00% 7.001.520,49€ 79,85% 1.766.709,96€ 20,15% Die maßgeblichen HAR befinden sich im Sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (HGr. 5 / 6). Der Grad der Gebundenheit der HAR in diesem Bereich insgesamt liegt bei 79,9 % (2024: 78,5 %). Die HAR belaufen sich beim Sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (HGr. 5 / 6) auf insgesamt rd. 8,5 Mio. €, wobei größere (Einzel-)Reste bei den folgenden Haushaltsstellen gebildet werden: - Beim Unterhalt (Gr. 50/51) für das unbewegliche Anlagevermögen der Stadt Regensburg werden insgesamt rd. 2,5 Mio. € vorgetragen. Größte Einzelbereiche sind die Berufsfeuerwehr (UA 1301) mit 0,1 Mio. €, das Staatliche Gymnasium 'Goethe' (UA 2354) mit 0,2 Mio. €, die städtische Berufsschule III (UA 2403) mit 0,2 Mio. €, das Stadtarchiv Runtigerhaus (UA 3112) mit 0,6 Mio. €, die städtischen Kindergärten und Kinderhäuser (UA 4641/4642) mit 0,4 Mio. €, der Unterhalt von Gemeindestraßen ‚Erschließungs-/Hauptverkehrsstraßen‘ (UA 6300) mit 0,3 Mio. €, €, die Abwasserbeseitigung (UA 7001) mit 0,2 Mio. € und die Industriegleisanlage (UA 8761) mit 0,1 Mio. €. - Bei den IT-Kosten an Dritte (HhSt.‘en 0. #.6322/6327) werden rd. 2,0 Mio. € übertragen, welche mehrere Softwareprojekte und Wartungsverträge umfassen. Diese befinden sich in verschiedenen Durchführungsphasen, überwiegend ist die Ausschreibungsphase abgeschlossen. - Für Planungs- und Sachverständigenkosten (UGr. 655) werden Haushaltsausgabereste i. H. v. insgesamt 1,6 Mio. € gebildet. Größere Einzelposten sind beim Organisationsamt (UA 0211) mit 0,1 Mio. €, in der Stadtkämmerei (UA 0301) mit 0,1 Mio. €, bei der Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme Sanierungsmaßnahme 'Altstadt' (UA 6152) mit 0,7 Mio. €, bei der Wohnungsbauförderung und Wohnungsfürsorge (UA 6200) mit 0,1 Mio. € und bei der Abwasserbeseitigung (UA 7000/7001) mit insgesamt 0,4 Mio. €. - Beim Förderprojekt Smart-City (UA 7950) wurden insgesamt Reste in Höhe von 0,6 Mio. € übertragen. Diese bestehen hauptsächlich in den Bereichen IT-Kosten an Dritte und sonstigen Dienstleistungen durch Dritte und entstanden durch Verzögerung in der Durchführung verschiedener Projekte. - Im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes (UA 1149) werden für Dienstleistungen insgesamt 0,1 Mio. € gebildet. - Aufgrund verzögerter Abrechnungen der Essens-, Getränke- und Materialgelder (Gruppen 5810, 5830, 63602, 60250) in den Tageseinrichtungen für Kinder (UA 464*) werden insgesamt 0,1 Mio. € vorgetragen. - Im Bereich der Umsatzsteuer und zu zahlenden Vorsteuer an das Finanzamt (Gruppe 6411/6412) werden 0,1 Mio. € übertragen. Bei den Zuweisungen und Zuschüssen (HGr. 7) werden größere HAR nur für die Umlage an den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (UA 1603) in Höhe von 0,2 Mio. € übertragen. Bei den Sonstigen Finanzausgaben (HGr. 8) wird nur ein geringer HAR in Höhe von 21,6 T€ beim Unterhalt der Gemeindestraßen Erschließungs-/Hauptverkehrsstraßen (HhSt. 6400.8411) für Zinsen im Zusammenhang mit der Rückerstattung von Zuweisungen vorgetragen. II. Haushaltseinnahmerestebildung im Vermögenshaushalt des Jahres 2025 Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten im Vermögenshaushalt ist ausschließlich für Beiträge und ähnliche Entgelte, Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie Einnahmen aus Krediten und Inneren Darlehen zulässig. Die Haushaltseinnahmereste für die Beiträge und ähnliche Entgelte sowie für die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen sind – wie bisher – nur einmalig übertragbar. Die Haushaltseinnahmereste für die Einnahmen aus Krediten und Inneren Darlehen sind grundsätzlich bis Ende des jeweiligen Finanzplanungszeitraums übertragbar. Bei der Bildung dieser Reste ist besonders darauf zu achten, dass die Einnahmen in einem engen Zusammenhang zu den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen stehen und der Eingang im Folgejahr zu erwarten ist. Die (übertragenen) Haushaltseinnahmereste des Vermögenshaushaltes, die zur Finanzierung der Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes gebildet wurden, liegen mit rd. 123,0 Mio. € um rd. 12,8 Mio. € unter dem Wert des Vorjahres (2024: 135,8 Mio. €), wie nachfolgende Aufstellungen zeigen. Ursächlich für die Reduzierung ist im Wesentlichen, dass in diesem Jahr für die „Einnahmen aus Krediten“ HER i. H. v. 118,8 Mio. € (2024: 127,7 Mio. €) gebildet worden sind. Die rechnerisch möglichen Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt sind in diesem Jahr höher (+ 5,8 Mio. €) als im Vorjahr, da insbesondere bei den „Einnahmen aus Krediten“ in 2025, im Gegensatz zu 2024, rd. 145,9 Mio. € (2024: 148,7 Mio. €) auszuweisen waren. 2025 2024 rechnerisch mögliche Haushaltseinnahmereste (HER) im Vermögenshaushalt 167.980.928,70 € 162.209.934,11 € davon aus dem laufenden Jahr (lfd. J.) 164.074.777,43 € 109.776.326,91 € davon aus Vorjahren (V.J.) 3.906.151,27 € 52.433.607,20 € ./. insgesamt in Abgang gestellte Haushaltseinnahmereste 44.965.050,66 € 26.369.089,76 € 26,77% 16,62% neu gebildete Haushaltseinnahmereste 123.015.878,04 € 135.840.844,35 € davon aus dem lfd. J. 119.109.726,77 € 83.407.237,15 € davon aus V.J. 3.906.151,27 € 52.433.607,20 € Des Weiteren „verfielen“ Haushaltseinnahmereste aus dem Vorjahr, die nicht angeordnet wurden, kraft Gesetzes i. H. v. 1,9 Mio. €. Übersicht ‘Haushaltseinnahmereste’ nach Gruppierung Art der Einnahme - Gruppierung - Haushaltseinnahmereste 2025 Haushaltseinnahmereste 2024 Veränderung Absolutbetrag bzw. Anteil am Gesamtbetrag Absolutbetrag bzw. Anteil am Gesamtbetrag absolut bzw. relativ Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen 36 4.203.268,88 € 3,42% 8.108.665,94 € 5,97% -3.905.397,06 € -48,16% Einnahmen aus Krediten und Inneren Darlehen 37 118.812.609,16 € 96,58% 127.732.178,41€ 94,03% -8.919.569,25 € -6,98% Gesamt 123.015.878,04 € 100,00% 135.840.844,35 € 100,00% -12.824.966,31 € -9,44% Auf die Einzelaufstellung - Anlage I.2 - wird verwiesen. - Zudem werden in Anlage II.2. die Haushaltseinnahmereste mit einem Gesamtbetrag ab 250.000,00 € aufgeführt und erläutert. - HER bei den Beiträgen und ähnlichen Entgelten (Gr. 35) wurden – wie in den Vorjahren - nicht gebildet. Haushaltseinnahmereste werden bei den Zuweisungen und Zuschüssen für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 36) vorgetragen. Diese betragen rd. 4,2 Mio. €. Größere (Einzel-)Reste werden bei: - ‚Grund- und Mittelschule Konrad‘ – Zuweisungen (HhSt. 21502.36## mit 0,9 Mio. €), - ‘Kinderhorte Sallerner Berg und Konradschule’ - Zuweisungen (HhSt. 4645.3610 mit 0,6 Mio. €), und - ‚Osthafenstraße einschl. Brücke‘– Zuschüsse (HhSt. 6446.3660 mit 0,4 Mio. €) gebildet. Bei den Einnahmen aus Krediten (Gr. 37) wurden - wie im Vorjahr - teilweise HER gebildet. Der rechnerisch mögliche HER i. H. v. 145,9 Mio. € (2024: 148,7 Mio. €) wurde nur teilweise (mit 118,8 Mio. €) übertragen, da dieser zur Finanzierung des Haushaltes im Rahmen des Jahresabschlusses, insb. der neu zu übertragenden Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes, nur teilweise zulässig und erforderlich gewesen ist. Dies war insbesondere möglich, da Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushalts nicht gebildet worden sind. Insgesamt wurden HER i.H.v. 118,8 Mio. € (davon HER lfd.J. 114,9 Mio. € und HER aus V.J. 3,9 Mio. €) vorgetragen sowie HER i.H.v. 27,1 Mio. € (davon HER lfd.J. 27,1 Mio. € und HER aus V.J. 0,0 Mio. €) nicht vorgetragen. - Im Übrigen darf hierzu auch auf die Vorlage zum vorläufigen Rechnungsabschluss ‘Einnahmen aus Krediten (Gr. 37)’ in der Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen am 29.04.2026 verwiesen werden. - III. Haushaltsausgaberestebildung im Vermögenshaushalt des Jahres 2025 Die Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt sind grundsätzlich mehrmals kraft Gesetzes übertragbar. Die (übertragenen) Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes liegen mit rd. 137,6 Mio. € um rd. 19,7 Mio. € unter dem Wert des Vorjahres (2024: 157,3 Mio. €) und betragen damit etwa 35,7 % (2024: 37,2 %) der sog. ‘Investitionsgesamtermächtigung’, wie nachfolgende Aufstellungen zeigen. Ursächlich für die Reduzierung ist im Wesentlichen, dass in diesem Jahr beim „Hochbau“ und bei den „Kapitaleinlagen“ um rd. 10,1 Mio. € bzw. 6,9 Mio. € niedrigere HAR als im Vorjahr gebildet worden sind. 2025 2024 rechnerisch mögliche Haushaltsausgabereste (HAR) im Vermögenshaushalt 158.387.126,81 € 167.705.555,34 € davon aus dem laufenden Jahr (lfd. J.) 76.230.158,74 € 96.596.581,15 € davon aus Vorjahren (V.J.) 82.156.968,07 € 71.108.974,19 € ./. insgesamt in Abgang gestellte Haushaltsausgabereste (aus dem lfd. J. und aus V.J.) 20.799.565,86 € 10.378.213,44 € 13,13% 6,19% neu gebildete Haushaltsausgabereste 137.587.560,95 € 157.327.341,90 € davon aus dem lfd. J. 68.993.191,47 € 92.421.929,26 € davon aus V.J. 68.594.369,48 € 64.905.412,64 € Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen - insgesamt - Haushaltsansätze lfd. J. zzgl. Haushaltsausgabereste aus V.J. - - sog. ‘Investitionsgesamtermächtigung’ - 385.780.991,90 € 423.020.123,61€ Anteil der neu zu übertragenen Haushaltsausgabereste an der Gesamtermächtigung für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen 35,66 % 37,19 % Übersicht ‘Haushaltsausgabereste’ nach Gruppierung Art der Ausgabe - Gruppierung - Haushaltsausgabereste 2025 Haushaltsausgabereste 2024 Veränderung Absolutbetrag bzw. Anteil am Gesamtbetrag Absolutbetrag bzw. Anteil am Gesamtbetrag absolut bzw. relativ Vermögenserwerb 93 51.316.398,78 € 37,30% 57.802.645,15 € 36,74% -6.486.246,37 € -11,22% davon Erwerb von Beteiligungen und Kapitaleinlagen 936 9.103.875,93 € 6,62% 16.052.681,10 € 10,20% -6.948.805,17 € -43,29% Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen 932 22.281.184,33 € 16,19% 22.433.430,70 € 14,26% -152.246,37 € -0,68% Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens 930, 934, 935 19.931.338,52 € 14,49% 19.316.533,35 € 12,28% 614.805,17 € 3,18% ) Baumaßnahmen 94 – 96 77.230.202,07 € 56,13% 86.344.065,22 € 54,88% -9.113.863,15 € -10,56% davon Hochbau-maßnahmen 94 31.990.832,53 € 23,25% 42.119.487,85 € 26,77% -10.128.655,32 € -24,05% Tiefbau-maßnahmen 95 34.993.778,58 € 25,43% 33.781.030,29 € 21,47% 1.212.748,29 € 3,59% Betriebsanlagen 96 10.245.590,96 € 7,45% 10.443.547,08 € 6,64% -197.956,12 € -1,90% Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen 98 9.040.960,10 € 6,57% 13.180.631,53 € 8,38% -4.139.671,43 € -31,41% Gesamt 137.587.560,95 € 100,00% 157.327.341,90 € 100,00% -19.739.780,95 € -12,55% Auf die Einzelaufstellung - Anlage I.3. - wird verwiesen. - Zudem werden in Anlage II.3. die Haushaltsausgabereste mit einem Gesamtbetrag ab 250.000,00 € aufgeführt und erläutert. - nachrichtlich Übersicht über die Gebundenheit der HAR Art der Ausgabe - Gruppierung - Haushaltsausgabereste 2025 davon gebunden davon nicht gebunden Betrag Anteil am Gesamtbetrag Betrag Anteil am HAR Betrag Anteil am HAR Vermögenserwerb 93 51.316.398,78 € 37,30% 28.967.402,30 € 56,45% 22.348.996,48 € 43,55% davon Erwerb von Beteiligungen und Kapitaleinlagen 936 9.103.875,93 € 6,62% 9.103.875,93 € 100,00% 0,00 € 0,00% Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen 932 22.281.184,33 € 16,19% 13.021.989,74 € 58,44% 9.259.194,59 € 41,56% Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens 930, 934, 935 19.931.338,52 € 14,49% 6.841.536,63 € 34,33% 13.089.801,89 € 65,67% Baumaßnahmen 94 – 96 77.230.202,07 € 56,13% 47.513.168,27 € 61,52% 29.717.033,80 € 38,48% davon Hochbau-maßnahmen 94 31.990.832,53 € 23,25% 20.289.116,03 € 63,42% 11.701.716,50 € 36,58% Tiefbau-maßnahmen 95 34.993.778,58 € 25,43% 21.027.784,94 € 60,09% 13.965.993,64 € 39,91% Betriebsanlagen 96 10.245.590,96 € 7,45% 6.196.267,30 € 60,48% 4.049.323,66 € 39,52% Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen 98 9.040.960,10 € 6,57% 8.097.120,51 € 89,56% 943.839,59 € 10,44% Gesamt 137.587.560,95 € 100,00% 84.577.691,08 € 61,47% 53.009.869,87 € 38,53% Der Schwerpunkt der HAR des Vermögenshaushalts liegt zum einen, wie auch in der Vergangenheit, bei den Baumaßnahmen (Gr. 94 - 96) mit einem Anteil von über der Hälfte und zum anderen beim Vermögenserwerb (Gr. 93) mit über einem Drittel. Von der sog. ‘Investitionsgesamtermächtigung’ mit 385,8 Mio. € (2024: 423,0 Mio. € sowie 2019 – 2024 Ø 342,1 Mio. €) wurden insgesamt 35,7% (2024: 37,2% sowie 2019 – 2024: Ø 43,0 %) als HAR übertragen. Die absoluten Werte sind gegenüber dem Vorjahr gesunken und sind auf dem zweit niedrigsten Wert seit 2020. Dies zeigt sich u.a. auch im Baubereich - wie weiter unten auch erläutert – wo durch relativ hohe tatsächliche Ausgaben (rd. 93,1 Mio. €), dieses Mal geringere Reste (rd. 77,2 Mio. €) entstanden sind. Diese decken weiterhin etwa vier Fünftel eines durchschnittliches Ein-Jahres-Pensums ab. Der Grad der Gebundenheit der HAR insgesamt liegt mit 61,5 % (2024: 72,1 %) unter dem Vorjahres- und Durchschnittswert (2019 - 2024: Ø 68,8 %); der Bindungsgrad bei den größeren Haushaltsausgaberesten (ab 250.000 €), deren Anteil am Gesamtvolumen sich auf rund 76,7 % beläuft, beträgt 66,9% (2024: 78,9 %). Ursächlich für die Reduzierung gegenüber 2024 ist insbesondere der im Vergleich zum Vorjahr niedrigere Bindungsgrad beim Erwerb von Grundstücken (Gr. 932). Bei der Gewährung von Darlehen sowie bei den Zuweisungen und Zuschüssen für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 92 / 98) unterschreiten die HAR mit einer Höhe von 9,0 Mio. € (2024: 13,2 Mio. €) den Durchschnittswert (2019 - 2024: Ø 12,7 Mio. €) um rund 28,8 %, wobei nennenswerte Einzel-Reste bei: - der Neuerrichtung des sog. ‚Zuberhauses‘ - Kostenanteil der Stadt (HhSt. 7701.9859 mit 2,1 Mio. €), - der Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Sportvereine - Investitionszuschüsse der Stadt an die Vereine (HhSt. 5531.9880 mit 1,1 Mio. €), - der ‘Städtebauförderung‘ – ‘Lebendige Zentren’ und ‘Sozialer Zusammenhalt‘ - Investitionszuschüsse der Stadt (HhSt. 6152.9880 mit insgesamt 1,0 Mio. €), - der Errichtung der Rad- und Gehwegeverbindung über die ‘Sinzinger Eisenbahnbrücke’ - Kostenbeteiligung der Stadt (HhSt. 6368.9826 mit 0,9 Mio. €), - der Sanierung des ‘Kunstforums Ostdeutsche Galerie‘ – Kostenbeteiligung der Stadt (HhSt. 3211.9881 mit 0,8 Mio. €) - den ‘Kinderbetreuungseinrichtungen’ - Investitionszuschüsse der Stadt an die Träger (HhSt. 4648.9880 mit 0,7 Mio. €), - dem Ersatzneubau des Osttrakts am Werner-von-Siemens-Gymnasium – Rückzahlung von Zuweisungen (HhSt. 2355.9810 mit 0,7 Mio. €) - dem Förderprogramm ‘Regensburg effizient’ - Zuschüsse der Stadt (HhSt. 7916.98## mit zusammen 0,6 Mio. €), und - dem Ausbau der Hartinger Straße – Kostenanteil der Stadt (HhSt. 6415.9860 mit 0,4 Mio. €) vorgetragen werden. Bei der Investitionsförderung von Dritten, die überwiegend im Rahmen von Förderprogrammen oder vertraglichen Regelungen abzuwickeln sind, werden zur kontinuierlichen Fortführung der Programme die erforderlichen Haushaltsreste gebildet und übertragen. Die HAR beim Vermögenserwerb (Gr. 93) liegen mit einer Höhe von 51,3 Mio. € (2024: 57,8 Mio. €) deutlich über dem Mittelwert (2019 - 2024: Ø 47,5 Mio. €). Beim Erwerb von Beteiligungen und Kapitaleinlagen (UGr. 936) sind als nennenswerte HAR: - die Kapitaleinlage an das ‘Theater Regensburg’ zum Ausgleich des laufenden Defizits (HhSt. 3311.9360 mit 4,1 Mio. €), - die Investitions-Kapitaleinlagen an die dSWR GmbH zur Finanzierung der Errichtung ‘diverser Parkierungsanlagen’ (HhSt. 6815.9360 mit insgesamt 1,4 Mio. €), - die Investitions-Kapitaleinlage an die RTG GmbH für die Errichtung des 'marina forums' (HhSt. 7901.9361 mit insgesamt 1,1 Mio. €) - die Investitions-Kapitaleinlage an die dSWR GmbH für die Errichtung des ‚neuen Hallenbades im Sportpark Ost‘ (HhSt. 5700.9360 mit 1,0 Mio. €), - die Investitions-Kapitaleinlage an die dSWR GmbH für die Errichtung der ‚Leichtathletiktrainingshalle im Sportpark Ost‘ (HhSt. 5606.9360 mit 0,8 Mio. €) und - die Investitions-Kapitaleinlage i.Z.m. mit der Errichtung des Energieareal ‚Regensburg Ost‘ (HhSt. 7916.9369 mit 0,3 Mio. €) aufzuführen. Beim Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen (UGr. 932) sind als größere HAR: - der „Grunderwerb von ‘unbebauten Flächen’“ (HhSt. 8819.932# i. H. v. zusammen 12,7 Mio. €), - der „Grunderwerb i.Z.m. der ‘Erweiterung Goethe-Gymnasium‘“ (HhSt. 2354.9320 i. H. v. 3,0 Mio. €) und - der „Grunderwerb von ‘Gewerbeflächen‘“ (HhSt. 7911.9320 i. H. v. 1,4 Mio. €), zu erwähnen. Bei Grundstücksgeschäften ist es kaum absehbar, ob Vertragsverhandlungen im vorgesehenen Zeitraum abgeschlossen und abgewickelt werden können; oft muss jedoch auch kurzfristig reagiert werden. Beim Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (UGr. 930, 934, 935) sind als nennenswerte HAR: - die (Ersatz-)Beschaffungen für den ‘Fuhrpark’ (HhSt. 7701.934#/935# mit zusammen 6,3 Mio. €), - die (Ersatz-)Beschaffungen für die Berufsfeuerwehr (HhSt. 1301.934#/935# mit zusammen 3,2 Mio. €), - die (Ersatz-)Beschaffungen für die ‘Freiwilligen Feuerwehren‘ (HhSt. 1325.934# mit zusammen 1,8 Mio. €), - die (Ersatz-) Beschaffungen für die ‘Kinderbetreuungseinrichtungen’ (HhSt. 464#.934#/935# mit insgesamt 1,1 Mio.), - die Neubeschaffungen für den Erweiterungsbau der ‚Städtischen Berufsschule II‘ (HhSt. 2402.93509 mit 0,9 Mio. €) und - die Beschaffung von ‚EDV-Ausstattung für die Verwaltung‘ (HhSt. 0601.93595 mit 0,8 Mio. €) aufzuführen. Der Grad der Gebundenheit liegt bei dieser Untergruppe mit 34,3 % (2024: 55,4 %) unter dem Vorjahres- und Mittelwert (2019 - 2024: Ø 57,3 %). Bei den Baumaßnahmen (Gr. 94 - 96) liegen die HAR mit 77,2 Mio. € (2024: 86,3 Mio. €) im Vergleich etwa 8,4 % unter dem Mittelwert (2019 - 2024: Ø 84,3 Mio. €). Hier ist bei den Hochbaumaßnahmen (Gr. 94) mit 32,0 Mio. € (2024: 42,1 Mio. € - Ø 38,5 Mio. €) ein Rückgang gegenüber dem Vorjahres- und dem Durchschnittswert, sowie bei den betriebstechnischen Maßnahmen (Gr. 96) mit 10,2 Mio. € (2024: 10,4 Mio. € - Ø 9,6 Mio. €) zwar ebenfalls gegenüber dem Vorjahr eine leichte Reduzierung, allerdings im Vergleich zum Durchschnittswert ein höherer Wert zu verzeichnen. Bei den Tiefbaumaßnahmen (Gr. 95) mit 35,0 Mio. € (2024: 33,8 Mio. € - Ø 36,3 Mio. €) ist dagegen eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr, aber trotzdem noch ein unterdurchschnittlicher Wert zu notieren. Als größere Einzel-Reste sind zu erwähnen: - die „ehem. ‘Prinz-Leopold-Kaserne mit neuem Technischen Bereich’ - Erschließung und Entwicklung“ (HhSt. 5805/6325/7025/7916/8809.94#/95# mit insgesamt 13,0 Mio. €), - die „‘städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen‘ – Neuerrichtungen / Erweiterungen / Sanierungen“ (HhSt. 464#.94#/95#/96# mit insgesamt 6,1 Mio. €), - das „‘Klärwerk‘ – diverse Erneuerungen“ (HhSt. 7103.94#/96# mit zusammen 4,5 Mio. €), - der „‘Straßenbauhof-Nord‘ – Erweiterung und Generalsanierung Betriebsgebäude“ (HhSt. 6300.94#/95#/96# mit insgesamt 3,8 Mio. €) - die „Erschließungsstraßenaus- und -neubaumaßnahmen“ (HhSt. 63#.95# mit insgesamt 3,1 Mio. €), - die „Kanalerneuerungs- und -neubaumaßnahmen“ (HhSt. 70#.95# mit zusammen 2,8 Mio. €), - das „‘Zentraldepot und Archiv für die Museen und Archiv‘ – Neubau“ (HhSt. 3102.94#/95#mit zusammen 2,2 Mio. €) - die „‘Grundschule Sallerner Berg‘ – Neubau“ (HhSt. 21111.94#/95#mit insgesamt 1,8 Mio. €) und - das „Werner-von-Siemens-Gymnasium – Ersatzneubau“ (HhSt. 2355.95003mit insgesamt 1,6 Mio. €). Der Grad der Mittelbindung liegt bei diesen Gruppen mit 61,5 % im Vergleich zum Vorjahr (2024: 64,1 %) und zum Mittelwert (2019 - 2024: Ø 63,3 %) auf einem niedrigeren Niveau‘. Dabei ist festzustellen, dass bei den Hochbaumaßnahmen mit 63,4 % (2024: 73,3 % bzw. Ø 70,5 %) die Vorjahreswerte unterschritten sowie bei den Tiefbaumaßnahmen mit 60,1 % (2024: 54,2 % bzw. Ø 55,2 %) und bei den betriebstechnischen Maßnahmen mit 60,5 % (2024: 59,2 % bzw. Ø 62,9 %) die Vorjahreswerte jeweils überschritten werden. Dies spiegelt sich auch im Vergleich der der Werte zu den Durchschnittswerten. Bei den Hochbaumaßnahmen und betriebstechnischen Maßnahmen werden diese jeweils unterschritten und bei den Tiefbaumaßnahmen in diesem Jahr überschritten. Die Gründe für diese Entwicklung bei den Baumaßnahmen sind äußerst vielschichtig und in der Regel stark vom Einzelfall abhängig. Deshalb sind die jeweiligen Einzelbegründungen in der Anlage am geeignetsten, die Entstehung der Haushaltsreste zu erläutern. IV. Zusammenfassung Summarisch betrachtet entstanden – wie in den Vorjahren – sowohl im Vermögenshaushalt mit gesamt 137,6 Mio. € (davon im laufenden Jahr 69,0 Mio. €) als auch im Verwaltungshaushalt mit 8,8 Mio. € hohe Haushaltsausgabereste. In diesem Jahr ist es gelungen, die Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushalts wieder auf das Niveau des Jahres 2020 zu reduzieren. Dies ein erster wichtiger Schritt für eine realistischere Haushaltsplanung. Weiterhin ist es aus Sicht des Finanzreferats jedoch zwingend erforderlich diesen Trend durch Überprüfung der Haushaltsansätze auf Angemessenheit und Kassenwirksamkeit im Rahmen der Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes 2026 sowie des Haushaltsplanes 2027 bzw. der Investitions- und Finanzplanung 2026 bis 2030 fortzuführen, um so nicht erforderliche Bindungen von Finanzierungsmitteln im PLAN zu vermeiden. Dabei ist neben der Finanzierbarkeit insbesondere die Umsetzbarkeit der Maßnahmen zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung eine kritische Neubewertung, welche Projekte im Rahmen der Prioritätensetzung in diesem Zeitraum tatsächlich und in welchem Umfang umgesetzt werden können. Ebenso ist zu entscheiden, welche Vorhaben zurückgestellt oder zeitlich verschoben werden müssen und wie hoch der tatsächliche Finanzbedarf ausfällt. Die Einhaltung und die Beachtung des Kassenwirksamkeitsprinzips hat die Regierung der Oberpfalz bereits öfter in den rechtsaufsichtlichen Genehmigungen zu den Haushaltsplänen nachdrücklich eingefordert („… die tatsächlich umsetzbaren und kassenwirksam werdenden Investitionsmaßnahmen zu kürzen, ebenso die erforderliche Gegenfinanzierung. Das Leistbare ist strikt vom Wünschenswerten abzugrenzen. …“). Zur Zielerreichung müssten die Haushaltsmittel konsequenter am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet werden und dabei insgesamt sowie im zeitlichen Verlauf noch restriktiver geplant werden. Gleichzeitig stehen haushaltstechnische Instrumente, wie ‘Saldoneutrale Mittelabflusskorrekturen’ oder ,Deckungsvermerke’ zur Verfügung, die ausreichend Flexibilität bieten, um punktuell erhöhte Mittelbedarfe abzufangen. Das Investitionsprogramm müsste unter Berücksichtigung der finanziellen sowie personellen Kapazitäten auf ein umsetzbares und finanzierbares, d.h. realistisches Maß begrenzt werden. Ziel muss es sein, die PLAN-Netto-Neuverschuldung – die in dieser Höhe nach Feststellung der Regierung der Oberpfalz wohl nicht genehmigungsfähig sein wird – nachhaltig reduzieren zu können. Im Übrigen soll die Verwaltung, wie in den Vorjahren, ermächtigt werden, falls dies zur kontinuierlichen Abwicklung von Maßnahmen erforderlich ist, eingezogene bzw. verfallene Haushaltsreste ganz oder teilweise wieder bereit zu stellen. Die Ergebnisse der Haushaltsrestebildung 2025 werden im Bericht über den Vollzug des Haushaltsplanes 2025 zum Stand 31.12.2025 - ‘vorläufiger Rechnungsabschluss 2025’ - berücksichtigt. Eine weitere Beschlussnachverfolgung findet nicht statt, da dies ein Teil-Bericht über den Vollzug des Haushaltsplanes 2025 ist.Anlagen
Einzelaufstellung der in das nächste Haushaltsjahr 2026 neu zu übertragenden Haushaltsreste 2025 einschl. der vollständig bzw. teilweise nicht zu übertragenden Haushaltsreste 2025 Anlage I.1. - I.3. Einzelaufstellung mit Bezeichnung - Bezeichnung sofern der Betrag des rechnerischen Haushaltsrestes 25.000,00 € übersteigt - Anlage II.1. - II.3. Einzelaufstellung mit Begründung - Gesamtbetrag des neu zu übertragenden Haushaltsrestes ab 250.000,00 € - jeweils unterteilt in Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes sowie Haushaltseinnahmereste des Vermögenshaushaltes und Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes Diagramm und Aufstellung der Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushalts der Jahre 2019 bis 2025 - (Gesamt- bzw. Teil-) Beträge sowie Anteil an der sog. ‚Gesamtinvestitionsermächtigung’ - -
Bericht über den Vollzug des Haushaltsplanes 2025 zum 31.12.2025 - vorläufiger Rechnungsabschluss 2025 - Zustimmung
Stimmenverteilung
17 JA-StimmenCSU- Ariane Weckerle Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Ja
- Erich Tahedl Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Theresa Eberlein Ja
SPD- Alexander Irmisch Vertretung Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Abwesend
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
AfD- Thomas Straub Ja
Brücke- Bettina Simon Ja
- Joachim Wolbergs Abwesend
- Thomas Thurow Vertretung Ja
Freie Wähler / FWR- Kerstin Radler Ja
ÖDP- Joachim Graf Ja
CSB- Christian Janele Ja
Die PARTEI- Ingo Frank Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt: Der Stadtrat nimmt den Bericht über den Vollzug des Haushaltsplanes 2025 zum Stand 31.12.2025 (vorläufiger Rechnungsabschluss 2025) zur Kenntnis. Die Zuführungen vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt und umgekehrt sowie die Entnahmen und Zuführungen von den bzw. an die Rücklagen, die im Rahmen des Rechnungsabschlusses über die Haushaltsansätze hinaus gebucht wurden, werden genehmigt. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
I. Allgemeines Dieser Bericht über den vorläufigen Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2025 baut auf den Zahlen zum 31.03.2026 für 2025 und der vorläufigen Jahresrechnung aus der Finanzsoftware OK.FIS auf. Die Restebildungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (siehe VO/26/22896/20) sind berücksichtigt. II. Vorläufiger Abschluss Die Ermittlung des Jahresergebnisses 2025 wird auf der folgenden Seite dargestellt. III. Haushaltsentwicklung 1. Einnahmen des Verwaltungshaushalts Mit dem Rechnungsergebnis (RE) von 925,1 Mio. € in Einnahmen und Ausgaben überschritt der Verwaltungshaushalt das vorgesehene Volumen von 920,5 Mio. € um rd. 4,6 Mio. € (d.s. 0,5 %). Die Rechnungsergebnisse der Hauptgruppen weichen folgendermaßen von den Haushaltsansätzen ab: Haupt-gruppe Bezeichnung HhAnsatz 2025 Rechnungsergebnis 2025 AbweichungHhAnsatz / Rechnungsergebnis absolut in € relativ in % HGr. 0 Steuern und Allgemeine Zuweisungen 482.565.000 € 503.831.591,72 € 21.266.591,72 € 4,41% HGr. 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 385.893.450 € 370.128.417,84 € -15.765.032,16 € -4,09% HGr. 2 Sonstige Finanzeinnahmen 52.077.700 € 51.180.272,13 € -897.427,87 € -1,72% Summe 920.536.150 € 925.140.281,69 € 4.604.131,69 € 0,50% Mit 3,95 Mio. € wurden um 0,25 Mio. € mehr an Einnahmen als im Vorjahr (3,7 Mio. €) global gem. Ziffer 5 der VV zu § 79 KommHV - Kameralistik - vorläufig niedergeschlagen. Bei Überprüfung der Kasseneinnahmereste wurde ermittelt, dass ausstehende Einnahmen in v. g. Höhe voraussichtlich nicht mehr eingehen werden. Sie wurden 2025 in Abgang und 2026 wieder zu Soll gestellt, wodurch ihre Verfolgung gewährleistet wird. Die Globalniederschlagungen teilen sich folgendermaßen auf: Steuern (HGr. 0) 3.304 T€ Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (HGr. 1) 272 T€ Sonstige Finanzeinnahmen (HGr. 2) 374 T€ gesamt 3.950 T€ Insbesondere wurden in 2025 bei der Gewerbesteuer 3,3 Mio. € und damit 0,1 Mio. € weniger global niedergeschlagen. Zusätzlich mussten bei der Gewerbesteuer in 2025 (befristete und unbefristete) Einzelniederschlagungen mit 1.220.351,61 € auf 81 Finanzadressen (2024: 603.912,66 € bei 39 Finanzadressen) durchgeführt werden. Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen (Hauptgruppe 0) Überblick Hauptgruppe 0 Rechnungser-gebnis 2024 HhAnsatz 2025 Rechnungsergebnis 2025 Abweichung HhAnsatz / Rechnungsergebnis absolut in € relativ in % 443.288.444,30 € 482.565.000 € 503.831.591,72 € 21.266.591,72 € 4,41% Die Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen (HGr. 0) überschritten mit 503,8 Mio. € die Haushaltsansätze (482,6 Mio. €) um 21,3 Mio. € (4,4 %) und lagen um 60,5 Mio. € bzw. 13,7 % über dem Rechnungsergebnis 2024 i. H. v. 443,3 Mio. €. Das Rechnungsergebnis bei der Gewerbesteuer (Gr. 0030) liegt mit 252,2 Mio. € um 17,2 Mio. € über dem Ansatz (235,0 Mio. €). Die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen im Haushaltsjahr 2025 ist im interkommunalen Vergleich weiterhin positiv zu bewerten; gegenüber dem Rechnungsergebnis 2024 (225,6 Mio. €) ergibt sich ein Mehrertrag in Höhe von 26,6 Mio. €. Der Anstieg ist auf unerwartete Nachzahlungen einzelner größerer Steuerpflichtiger sowie auf daraus resultierende Anpassungen der laufenden Vorauszahlungen zurückzuführen. Im Haushaltsjahr 2025 beträgt das Rechnungsergebnis des Einkommensteueranteils (Gr. 0100) 132,7 Mio. € und übersteigt damit den Haushaltsansatz (128,8 Mio. €) um 3,9 Mio. €. Im Vergleich zum Jahr 2024 (123,5 Mio. €) ergibt sich ein Zuwachs von 7,4 %. Die Einnahmen aus der Grundsteuer B (Gr. 0010) beliefen sich auf 31,8 Mio. € und lagen damit um 1,3 Mio. € über dem Haushaltsansatz 2025 (30,5 Mio. €). Im Vergleich zum RE 2024 (29,7 Mio. €) ist das RE 2025 insgesamt um 2,1 Mio. € höher. Bei den Umsatzsteuerbeteiligungen (Gr. 0120 und 0615) hingegen gingen insgesamt 43,2 Mio. € und damit 1,3 Mio. € (Rd.diff.) weniger als veranschlagt (44,4 Mio. €) ein. Gegenüber dem RE 2024 (41,7 Mio. €) ergibt dies dennoch ein Plus von 1,5 Mio. € (3,5 %). Die Einnahmen aus dem Grunderwerbsteueranteil (Gr. 0616) beliefen sich auf 10,9 Mio. € und lagen um 0,2 Mio. € über dem Haushaltsansatz 2025 und um 2,4 Mio. € über dem Rechnungsergebnis 2024 (8,5 Mio. €). Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Hauptgruppe 1) Überblick Hauptgruppe 1 Rechnungser-gebnis 2024 HhAnsatz 2025 Rechnungsergebnis 2025 Abweichung HhAnsatz / Rechnungsergebnis absolut in € relativ in % 398.084.656,24 € 385.893.450 € 370.128.417,84 € -15.765.032,16 € -4,09% Die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb blieben mit 370,1 Mio. € um 15,8 Mio. € (-4,1 %) unter den Haushaltsansätzen. Sie liegen um 28,0 Mio. € bzw. 7,0 % unter den Rechnungsergebnissen des Vorjahres. Auch nach Bereinigung um die UGr. 169 (Innere Verrechnungen) wurden gegenüber den Veranschlagungen Mindereinnahmen i.H.v. 15,8 Mio. € erzielt (RE 2025: 280,3 Mio. €; RE 2024: 313,1 Mio. €). Innerhalb der Gruppen stellten sich folgende wesentliche Abweichungen von den Haushaltsansätzen ein: Gruppe 10 – Verwaltungsgebühren Die Summe der Gruppe lag mit 7,9 Mio. € um 0,1 Mio. € (entspricht 1,0 %) über den Haushaltsansätzen. Im Bereich des Pass- und Ausweiswesens (UA 1161) konnten Mehreinnahmen in Höhe von 0,4 Mio. € erzielt werden. Diese Entwicklung ist insbesondere auf Nachholeffekte infolge der Corona-Pandemie zurückzuführen, da wieder vermehrt Reisedokumente beantragt wurden. Für das Jahr 2026 wird eine Abschwächung dieses Trends erwartet. Demgegenüber stehen Mindereinnahmen bei den Baugenehmigungsgebühren (UA 6131) in Höhe von 0,3 Mio. €. Die Entwicklung in diesem Bereich ist weiterhin schwer prognostizierbar und basiert im Wesentlichen auf Erfahrungswerten der Vorjahre. Vor dem Hintergrund gestiegener Bau- und Energiekosten ist eine rückläufige Bautätigkeit festzustellen, die sich voraussichtlich auch in den kommenden Jahren fortsetzen wird. Gruppe 11 - Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte Gesamteinnahmen in Höhe von 67,5 Mio. € bedeuten eine Überschreitung der Ansätze des Haushaltsplans um 0,2 Mio. €. Im Bereich der Grabgebühren (HhSt. 7500.1142) ergeben sich Mehreinnahmen in Höhe von 0,2 Mio. €, die auf die turnusmäßige Neukalkulation der Bestattungsgebührensatzung vom 12.12.2024 zurückzuführen sind. Bei den Entwässerungsgebühren (UA 7000) konnten Mehreinnahmen von 0,4 Mio. € erzielt werden. Diese resultieren aus Gebührennachzahlungen sowie Anpassungen von Vorauszahlungen. Der zugrunde liegende Mehrverbrauch ist im Vorfeld nur eingeschränkt prognostizierbar, da er maßgeblich von den gemeldeten Wasserverbrauchsmengen abhängt, die insbesondere bei Neubauten variieren und teilweise erst im Zuge der Zählerstandsmeldungen bekannt werden. Anders sieht es im Bereich der Schulgebühren in der Volkshochschule (UA 3501) aus. Aufgrund zunächst ausstehender Förderzusagen konnten Integrationskurse erst zeitverzögert wieder aufgenommen werden, was zu Mindereinnahmen in Höhe von 0,2 Mio. € führte. Ebenso sinken die Entgelte für die Inanspruchnahme der Einrichtungen im Rahmen der Hilfe für junge Volljährige (UA 466) um 0,2 Mio. €. Dies basiert auf geringeren Zugangszahlen von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in Regensburg bzw. auf die Nicht-Genehmigungen von Plätzen im Auweg mangels Erfüllung diverser Brandschutzmaßnamen. Gruppe 13 - Einnahmen aus Verkauf Das Rechnungsergebnis der Gesamtgruppe weicht um + 0,3 Mio. € vom Haushaltsansatz mit 2,2 Mio. € ab. Durch den starken Anstieg der Verkaufspreise für Gold und Edelmetalle kam es beim Krematorium (UA 7501) zu Mehreinnahmen in Höhe von 0,3 Mio. €. Gruppe 14 – Mieten und Pachten Mit einem Rechnungsergebnis von 28,9 Mio. € wurden die Veranschlagungen um 0,4 Mio. € übertroffen. Aufgrund der Entwicklung des Verbraucherpreisindex und der hieraus resultierenden Anpassung der Erbbauzinsen ergaben sich auf der Haushaltsstelle 8821.1460 (Erbbauzinsen/Erbpachtzinsen) Mehreinnahmen in Höhe von 0,3 Mio. €. Des Weiteren konnten im Bereich des sonstigen bebauten Grundbesitzes (UA 8804) um 0,1 Mio. € mehr eingenommen werden. Dies resultiert insbesondere aus ungeplanten Verlängerungen bestehender Mietverhältnisse sowie aus Neuvermietungen von Flächen zur Zwischennutzung. Gruppe 15 - sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen Bei dieser Gruppe lag das Rechnungsergebnis mit 14,0 Mio. € über den Haushaltsansätzen von 13,5 Mio. €, was einen Anstieg der Einnahmen um insgesamt 0,5 Mio. € bedeutet. Maßgeblich hierfür sind insbesondere Mehreinnahmen im Bereich der Umsatzsteuerrückvergütungen und Steuererstattungen (UGr. 155) in Höhe von 0,3 Mio. €, die auf insgesamt gestiegene steuerpflichtige Umsätze zurückzuführen sind. Auch bei den Post- und Fernmeldegebühren (UA 0208) ist infolge eines erhöhten Bescheidsaufkommens innerhalb der Stadtverwaltung ein Einnahmezuwachs von 0,1 Mio. € zu verzeichnen. Demgegenüber stehen rückläufige Einnahmen bei den Ersätzen für Dienstleistungen (UGr. 154) in Höhe von insgesamt 0,1 Mio. €. Während die Personalkostenersätze im Bereich des Jobcenters (UA 4050) infolge gestiegener Personalkosten um 0,4 Mio. € zugenommen haben, sind die Kostenbeteiligungen von Umschülerinnen und Umschülern an den Berufsschulen (UA 240) aufgrund sinkender Teilnehmerzahlen sowie reduzierter Pro-Kopf-Beträge um 0,5 Mio. € zurückgegangen. Weitere Mehr- und Mindereinnahmen sind auf diversen anderen Haushaltsstellen zu verzeichnen. Gruppe 16 - Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes Hier lag das Rechnungsergebnis von 148,1 Mio. € um 13,0 Mio. € (d.s. - 8,0 %) unter den Haushaltsansätzen. Auch nach Bereinigungen um die UGr. 169 (Innere Verrechnungen) bleibt eine Abweichung in Höhe von 13,0 Mio. € zwischen dem Rechnungsergebnis 2024 (58,3 Mio. €) gegenüber dem Ansatz 2025 (71,2 Mio. €). Differenzen sind rundungsbedingt. Innerhalb der Gruppe (ohne UGr. 169) stellten sich folgende erhebliche Abweichungen von den Haushaltsansätzen ein: Mehreinnahmen: HhSt. HhAnsatz 2025 Rechnungsergebnis 2025 Abweichung vom Rechnungsergebnis zum HhAnsatz Erläuterung 0831.1624 150.000 € 286.363,76 € 136.363,76 € Die Ausbildungskostenerstattungen von Kommunen für ehemalige städtische Beamte sind vor allem bedingt durch die anhaltend hohe Fluktuation schwankend und im Vorfeld nur sehr schwer abschätzbar. 2400.1624 489.600 € 677.924,16 € 188.327,16 € Ersätze von Heimkosten bei Blockbeschulung von Berufsschülern; aufgrund der Anhebung des landesdurchschnittlichen Kostensatzes und höheren Unterbringungszahlen kommt es zu Mehreinnahmen 4151.1601 15.125.500 € 15.260.735,24 € 135.235,24 € Grundsicherung im Alter (§ 41 Abs. 2 SGB XII); ermittelt aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben des UA 4151. Mehrausgaben im UA 4151 führen zu Mehreinnahmen 4642.1623 397.650 € 720.595,04 € 322.945,04 € Eingliederungshilfe des Bezirks für Kinder in städtischen Kinderhäusern; aufgrund rückwirkender Umstellung der Abrechnungen von einmal jährliche auf monatliche Zahlungen sind sowohl die jährliche Abrechnung für 2024 als auch die monatlichen Zahlungen 2025 eingegangen. 4643.1670 0 € 116.669,42 € 116.669,42 € Erstattungen von privaten Unternehmen für Kinder in Kindertagesstädten freigemeinnütziger Träger; ab dem Haushaltsjahr 2025 erfolgt eine gesonderte Ausweisung dieser Erstattungen, weswegen diese Haushaltsstelle im Laufe des Jahres neu eröffnet und bebucht wurde. 6106.1610 0 € 131.000,00 € 131.000,00 € Erstattung für den kommunalen Wärmeplan; eine Auszahlung der Gesamtsumme wurde ursprünglich für das Jahr 2026 erwartet. Durch einen Bescheid Ende des Jahres 2025 wurde festgelegt, dass die Gesamtsumme in zwei Teilraten aufgeteilt wird. Die erste Teilzahlung erfolgte direkt im Anschluss, was zu entsprechenden Mehreinnahmen führte. 7001.1631 0 € 111.397,53 € 111.397,53 € Erst nach Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS) in der zweiten Jahreshälfte, ergab sich für das Entsorgungsentgelt 2024 eine Rückerstattung, welche Ende 2025 noch ausbezahlt wurde. Mindereinnahmen: HhSt. HhAnsatz 2025 Rechnungsergebnis 2025 Abweichung vom Rechnungsergebnis zum HhAnsatz Erläuterung 2401.1622 5.320.000 € 1.715.964,36 € -3.604.035,64 € Berufsschulen sowie Berufliche Oberschulen - Gastschulbeiträge anderer Kommunen: Städtische Berufsschule I; der Prokopfbetrag hat sich durch die Nachholung von Einnahmen für Lehrpersonalzuschüsse erheblich verringert. 2402.1619 240.000 € 0,00 € -240.000,00 € Erstattung für Schüler mit asylrechtlichem Status in der städtischen Berufsschule II; die Erstattung durch das Land wurde aufgrund von Verzögerungen erst zu Beginn des Haushaltsjahres 2026 ausbezahlt. 2402.1622 4.900.000 € 2.229.943,14 € -2.670.056,86 € Städtische Berufsschule II;s. h. 2401.1622 2403.1622 5.600.000 € 2.449.682,71 € -3.150.317,29 € Städtische Berufsschule III;s. h. 2401.1622 4100.1621 2.004.000 € 1.734.952,34 € -269.047,66 € Hilfe zum Lebensunterhalt; Erstattungen des Bezirks abhängig von den entstehenden Nettoausgaben. Diese waren im Ergebnis niedriger als veranschlagt woraufhin auch die resultierende Erstattung im Haushaltsjahr 2025 niedriger war. 4152.1601 6.389.550 € 6.227.051,13 € -162.498,87 € Grundsicherung für dauerhaft voll Erwerbsgeminderte (§ 41 Abs. 3 SGB XII); ermittelt aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben des UA 4152. Minderausgaben im UA 4152 führen zu Mindereinnahmen. 4153.1601 848.000 € 729.334,15 € -118.665,85 € Grundsicherung für Leistungsberechtigte nach §41 Abs. 3a SGB XII; 100 % Erstattung der Ausgaben des UA 4153: Die Ausgaben des IV. Quartals werden erst im Folgejahr abgerechnet, deshalb ist kein vollständiger Abgleich im Haushaltsjahr möglich. 4200.1611 11.447.250 € 9.602.607,53 € -1.844.642,47 € Leistungen in besonderen Fällen (§2 AsylblG); 100 % Erstattung der Ausgaben des UA 42*. Aufgrund geringerer Gesamtausgaben und höheren Gesamteinnahmen im Zweckbindungsring 6042 werden entsprechend geringere Erstattungen vereinnahmt. 4521.1624 117.000 € 0,00 € -117.000,00 € Erstattungen von Gemeinden u. Gemeindeverbände für Leistungen der Jugendsozialarbeit gem. §13 SGB VIII; die Jahre 2021-2024 wurden nun bereits in 2024 vollständig abgerechnet. Eine Abrechnung für das Haushaltsjahr 2025 erfolgt jedoch erst ab dem Jahr 2026. 4557.1624 1.060.000 € 0,00 € -1.060.000,00 € Einnahmen des Bezirks für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Heimen oder sonstigen betreuten Wohnformen; eine Endabrechnung der Erstattungen konnte aufgrund noch abzuklärender Abrechnungsmodalitäten in 2025 nichtmehr erfolgen. Mit einer Nachholung im Jahr 2026 ist zu rechnen. 4561.1624 906.500 € 25.641,04 € -880.858,96 € Hilfen für junge Volljährige in Heimen oder sonstigen betreuten Wohnformen; Neben der Erläuterung unter HhSt. 4557.1624 kommt noch ein Rückgang der damit zusammenhängenden Ausgaben im UA 4561 hinzu. 4565.1624 745.000 € 192.215,58 € -552.784,42 € Die vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen unterliegen jährlichen Schwankungen und sind nur eingeschränkt planbar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht jeder Inobhutnahmefall zu einem Kostenerstattungsanspruch führt. Die Anzahl der entsprechenden Erstattungsfälle ist in den vergangenen Jahren rückläufig. Bei den Inneren Verrechnungen - UGr. 169/679 - ergaben sich nur geringfügige Mehreinnahmen: UGr. Bezeichnung RE 2024 HhAnsatz 2025 RE 2025 Abweichung HhAnsatz / RE 1690 Innere Verrechnungen - sonstige - 7.840.081,81 € 9.396.400 € 9.438.317,50 € 41.917,50 € 1691 Leistungen Transportgruppe 300.402,90 € 306.650 € 317.119,90 € 10.469,90 € 1692 Verwaltungskostenerstattungen 43.911.050,00 € 45.139.900 € 45.139.900,00 € 0,00 € 1693 Fernsprechgebühren 1.163.957,70 € 1.272.200 € 1.233.748,70 € -38.451,30 € 1694 Reinigungskosten 11.472.144,47 € 11.457.650 € 11.773.388,13 € 315.738,13 € 1695 Verwaltungskostenerstattungen 4.396.600,00 € 5.097.950 € 5.097.950,00 € 0,00 € 1696 Fahrzeugkosten 8.110.715,39 € 8.564.550 € 8.353.078,60 € -211.471,40 € 1697 Haus- und Betriebstechnik 162.934,12 € 167.100 € 176.111,73 € 9.011,73 € 1698 Sonstige Verwaltungsleistungen 3.500.000,00 € 3.700.000 € 3.500.000,00 € -200.000,00 € 1699 Leistungen Stadtgartenamt 4.083.173,01 € 4.717.800 € 4.799.283,75 € 81.483,75 € Gesamtsumme 84.941.059,40 € 89.820.200 € 89.828.898,31 € 8.698,31 € Die größten Abweichungen ergeben sich im Haushaltsjahr 2025 insbesondere in den folgenden Bereichen: Reinigungsdienstleistungen (Gruppe 1694): Aufgrund erhöhter Aufwendungen für fremdgereinigte Flächen liegen die Ausgaben um 0,3 Mio. € über den Ansätzen. Kfz- und Fahrzeugkosten (HhSt. 7701.1696): Die tatsächliche Nutzung von Fahrzeugen fiel deutlich geringer aus als ursprünglich geplant, sodass das Rechnungsergebnis hier um 0,2 Mio. € unter den Haushaltsansätzen liegt. Niederschlagswassergebühren auf öffentlichen Straßenflächen (HhSt. 7000.1698): Durch die verzögerte Erstellung der Betriebsabrechnungsbögen für die Jahre 2021–2025 verschiebt sich die abschließende Abrechnung in das Jahr 2026. Dies führt entsprechend zu Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2025. Gruppe 17 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Mit 82,3 Mio. € unterschreiten die Einnahmen die Haushaltsansätze um 3,0 Mio. € (d.s. 3,6 %). Im Einzelnen sind folgende wesentliche Abweichungen zu erwähnen: HhSt. HhAnsatz 2025 Rechnungsergebnis 2025 Abweichung vom Rechnungsergebnis zum HhAnsatz Erläuterung 0651.1710 170.000 € 0,00 € -170.000,00 € Zuweisungen nach dem bayerischen Schulfinanzierungsgesetz; ab dem Jahr 2025 erfolgt eine Umstellung von der Bayerischen IT-Administrationsförderung zum „Wartungs- und Pflegezuschuss“. Die entsprechende Vereinnahmung wird ab sofort nichtmehr in diesem Unterabschnitt, sondern zentral im Einzelplan 2 „Schulen“ erfolgen. 1600.1730 1.307.750 € 1.198.316,37 € -109.433,63 € Die im November erfolgte detaillierte Kostenschätzung für das Jahr 2025 des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung für die integrierte Leitstelle ist geringer ausgefallen als erwartet. 1600.1770 3.554.900 € 2.914.239,25 € -640.660,75 € Verhandlungen mit der Zentralen Abrechnungsstelle wegen den jährlichen Erstattungen konnten erst im Dezember 2025 erfolgen. Diese Ergebnisse fließen in den neuen Vertrag, welcher höhere Kostenerstattungen beinhaltet, mit ein. Da die Unterzeichnung in 2025 nicht mehr erfolgt ist, erfolgte die Auszahlung noch nach den alten Kostensätzen. 2000.1711 130.000 € 0,00 € -130.000,00 € Die Förderung der KI-Medienbudgets des Landes war ursprünglich für das erste Förderjahr 2024 im Laufe des Jahres 2025 vorgesehen. Die Auszahlung erfolgte jedoch erst nach Buchungsschluss, sodass im Haushaltsjahr 2025 entsprechend Mindereinnahmen entstanden 2402.1711 1.209.000 € 931.363,63 € -277.636,37 € Die Förderung von Berufsintegrationsklassen erfolgt durch den Fördergeber in Form einer Abschlagszahlung im November eines jeden Schuljahres. Bei gleicher Fördersumme fiel die Abschlagszahlung im Jahr 2024 höher aus als im Jahr 2025, wodurch die Schlusszahlung für 2024 entsprechend geringer ausfiel. Darüber hinaus wurden im Schuljahr 2024/25 eine Deutschklasse sowie eine zweite BV-Flexi-Klasse nicht eingerichtet, was zu Mindereinnahmen führte. 3605.1710 0 € 117.547,35 € 117.547,35 € Die Zuschüsse für die Stadtbiotopkartierung belaufen sich auf 60% der Kosten und wurden in 2025 nach erfolgter Abrechnung ausbezahlt. 4641.1711 320.000 € 191.999,00 € -128.001,00 € Die Minderung bei den Einnahmen der Förderung für Sprachkräfte in den Kindergärten entstehen durch Nichtbesetzung der entsprechenden Stellen. Es ist nicht vorhersehbar, welche Kündigungen, Neubesetzungen etc. im nächsten Betreuungsjahr eintreten. 4641.1717 1.103.850 € 968.700,00 € -135.150,00 € Elternbeitragszuschuss des Landes; zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung stehen nur die Abschlagszahlungen des laufenden Betreuungsjahres fest. Wieviel Kinder im nächsten Haushaltsjahr den Elternbeitragszuschuss erhalten, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt. 4641.1710 4642.1710 4643.1710 4645.1710 29.485.400 € 28.653.179,07 € -832.220,93 € Landesmittel BayKiBiG; zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung sind weder die Höhe des aktuellen Basiswertes noch die Anzahl der Kinder, die sich in den jeweiligen Einrichtungen anmelden, bekannt. Die Berechnungen der Landesmittel erfolgen auf Grundlage der eingereichten Anträge für das laufende Betreuungsjahr. 4642.1714 80.000 € 219.956,34 € 139.956,34 € Förderung für Assistenzkräfte; bei der Haushaltsplanung kann noch nicht abgeschätzt werden, wie viele Assistenzkräfte die Stadt im Laufe des Jahres gewinnen kann. 4643.1700 1.262.850 € 871.374,89 € -391.475,11 € Bundesmittel U3 Kinder; zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung sind Höhe der Endabrechnung – abhängig vom Basiswert und den tatsächlichen Kinderbuchungen – sowie der Ausbaufaktor noch nicht bekannt. Eine exakte Berechnung ist daher zum Planungszeitpunkt nicht möglich. Die Bemessung der Bundesmittel erfolgt auf Grundlage der Abschlagszahlungen für das laufende Betreuungsjahr. 0.5500.1710 645.600 € 330.163,28 € -315.436,72 € Entgegen den Vorjahren kam im Jahr 2025 nicht wie geplant die doppelte Übungsleiterpauschale. 6152.1710 210.000 € 0,00 € -210.000,00 € Zuweisungen für die Förderprojekte der Vorbereitenden Untersuchung (VU) und integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) im Auweg und Reinhausen und des Projektes Aufhebung des Sanierungsgebietes Westerwacht; Aufgrund Verzögerungen in der Ausführung können die Mittel erst im Haushaltsjahr 2026 abgerufen werden. 6152.1719 480.000 € 13.800,00 € -466.200,00 € Zuweisungen für das Objekt „Neupfarrplatz 8“ inklusive Umfeld; da noch nicht alle Maßnahmen begonnen bzw. noch nicht abgeschlossen wurden, ist erst im Jahr 2026 mit einer Förderung zu rechnen. 6200.1710 3.500.000 € 2.929.866,76 € -570.133,24 € Zuweisungen für die Wohnungsbauförderung; durch Korrektur von Vorjahresabrechnungen aufgrund derer eine Überzahlung ersichtlich wurde, kam es zu entsprechenden Mindereinnahmen. 6300.1710 325.000 € 147.165,20 € -177.834,80 € Mautbeteiligung nach §11 Abs. 3 BFStrMG; das Mautaufkommen insgesamt ist gesunken und somit auch der Anteil der Stadt. 7911.17199 352.000 € 0,00 € -352.000,00 € Das Förderprojekt „Sonderfonds Innenstädte beleben“ endete im Jahr 2023. Die Vereinnahmung der gesamten Förderungen konnte bereits abgeschlossen werden. 7920.1719 1.650.000 € 3.289.860,15 € 1.639.860,15 € Hilfen für den Ausbildungsverkehr; im Haushaltsjahr 2025 erfolgten insgesamt zwei Zahlungen seitens der Regierung der Oberpfalz. In der Planung wurde nur eine dieser Zahlungen berücksichtigt, was zu nebenstehender Abweichung führte. 7950.1700 2.000.000 € 1.840.268,84 € -159.731,16 € Im Rahmen des Förderprojekts REGENSBURG_NEXT wurden Zuschüsse von 65% der förderfähigen Kosten abgerufen. Durch Verzögerungen in den Einzelprojekten konnte noch nicht der gesamte Mittelabruf erfolgen. Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung – Gruppe 19: Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Arbeitssuchende gem. SGB II (HhSt. 4820.1911) betrug in 2025 70,6 % der Aufwendungen (HhSt. 4820.6901). Bei diesen Ersätzen des Bundes (Gr. 19 im UA 482) blieb das Rechnungsergebnis mit 19,0 Mio. € um 1,1 Mio. € unter den Haushaltsansätzen mit 20,1 Mio. €. Aufgrund geringerer Ausgaben im Haushaltsjahr 2025 kommt es auch zu entsprechend niedrigeren Einnahmen. - vgl. auch weitere Erläuterungen bei Gr. 69 sowie Gr. 73-75 und 78-79 - Sonstige Finanzeinnahmen (Hauptgruppe 2) Überblick Hauptgruppe 2 Rechnungser-gebnis 2024 HhAnsatz 2025 Rechnungsergebnis 2025 Abweichung HhAnsatz / Rechnungsergebnis absolut in € relativ in % 57.965.211,03 € 52.077.700 € 51.180.272,13 € -897.427,87 € -1,72% Die sonstigen Finanzeinnahmen lagen mit insgesamt 51,2 Mio. € um rd. 0,9 Mio. € (-1,7 %) unter den Veranschlagungen und 6,8 Mio. € bzw. 11,7 % unter den Rechnungsergebnissen 2024. Bereinigt um die Gr. 27 (kalkulatorische Kosten) wurden gegenüber den Haushaltsansätzen um 0,2 Mio. € höhere Einnahmen erzielt (RE 2025: 28,3 Mio. €). Im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2024 sanken die Einnahmen aber um 7,7 Mio. € (RE 2024: 36,0 Mio. €). Innerhalb der Gruppen waren folgende erhebliche Abweichungen zwischen Haushaltsansätzen und Rechnungsergebnissen festzustellen: Gruppe 20 – Zinseinnahmen Hier liegen die Einnahmen mit 5,9 Mio. € um 0,1 Mio. € unter den Haushaltsansätzen. Gruppe 22 - Konzessionsabgabe Die Stadt Regensburg erhielt mit 9,3 Mio. € um 0,4 Mio. € weniger Konzessionsabgabenzahlungen als veranschlagt (HhSt. 8300.2200). Die Differenz zum Ansatz entstand durch einer in 2025 eingegangenen Endabrechnung 2023 und Korrektur zur Endabrechnung 2022, bei der eine ungeplante Rückzahlung erfolgte. Gruppen 24 und 25 - Ersätze von sozialen Leistungen Die Ersätze von sozialen Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe sowie der Jugendhilfe außerhalb (Gr. 24) und innerhalb (Gr. 25) von Einrichtungen umfassen ein bereinigtes Volumen von insgesamt 3,4 Mio. € und liegen damit 0,3 Mio. € über den Veranschlagungen. Bei den Leistungen der Krankenhilfe nach §4 AsylbLG (UA 4221) kam es insgesamt zu Mehreinnahmen in Höhe von 0,5 Mio. €. Die Krankheitskosten für ukrainische Geflüchtete waren in Vergangenheit sehr kostenintensiv. Außerplanmäßig gingen im Jahr 2025 allein für die Absicherung im Krankheitsfall von drei Einzelfällen insgesamt ca. 0,5 Mio. € ein. Weitere Abweichungen ergeben sich auf diversen Haushaltsstellen. - vgl. auch weitere Erläuterungen bei Gr. 73-79 – Gruppe 26 - weitere Finanzeinnahmen Die Gesamteinnahmen in diesem Bereich erreichten insgesamt 1,0 Mio. € und waren damit um 0,3 Mio. € niedriger als die Haushaltsansätze. Im Bereich der Verzinsung von Gewerbesteuernachforderungen bei der HhSt. 0331.2616 blieben die Einnahmen um 0,2 Mio. € unter dem Haushaltsansatz. Aufgrund einzelner höherer Steuererstattungen für weiter zurückliegende Veranlagungsjahre mussten in Vorjahren bereits festgesetzte und bezahlte Nachzahlungszinsen wieder erstattet werden, wodurch sich das Soll erheblich reduzierte. Ebenso sind Mindereinnahmen bei der Umlegung von Grundstücken im Bodenordnungsverfahren (UA 6141) von 0,3 Mio. € entstanden. In 2025 wurden diverse Umlegungs- bzw. Zuteilungspläne vorbereitet, wobei entsprechende Geldausgleichsleistungen erst zeitversetzt in 2026 zu erwarten sind. Gruppe 27 - Kalkulatorischen Einnahmen Das Rechnungsergebnis von 22,9 Mio. € lag um 1,1 Mio. € bzw. 4,6 % unter den Haushaltsansätzen: Gruppierung RE 2024 HhAnsatz 2025 RE 2025 Abweichung HhAnsatz / RE 2700/6800 Abschreibungen 11.140.929,29 € 12.887.650 € 12.227.209,93 € -660.440,07 € 2750/6850 Kalkulatorische Zinsen 10.795.271,48 € 11.084.000 € 10.642.547,64 € -441.452,36 € Summe 21.936.200,77 € 23.971.650 € 22.869.757,57 € -1.101.892,43 € Auf die Erläuterungen bei den korrespondierenden Ausgaben (UGr. 680/685) wird verwiesen. Die Zuführungen vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt (Gruppe 28 bzw. 90) lagen mit 6,4 Mio. € um 0,6 Mio. € über den Haushaltsansätzen. Im Jahr 2024 betrug das Rechnungsergebnis 10,3 Mio. €. Sie teilen sich wie folgt auf: Bezeichnung Zuführungen Gr. 28/90 UA Haushaltsansatz 2025 einschl. Nachtrag Rechnungs- ergebnis 2025 Abweichung Organisationsamt Amt für Organisation und Personalentwicklung - Budget 0211 61.800 € 61.800,00 € 0,00 € Kämmerei Stadtkämmerei - Budget 0301 145.200 € 145.200,00 € 0,00 € Amt für Integration und Migration - Integrationsberatung und soz. ehrenamtl. Engagement - Budget 0595 0 € 4.560,85 € 4.560,85 € Verwaltungsgebäude - Budget 0699 23.300 € 0,00 € -23.300,00 € Allgemeine Ordnungsaufgaben - Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr - Budget 1101 2.200 € 2.200,00 € 0,00 € Katastrophenschutz, Zivilschutz – Hochwasserhilfe - Finanzierung Aufwendungen 1401 105.000 € 299.169,94 € 194.169,94 € Grundschulen 'Allgemein' - Budget 2110 0 € 44.904,55 € 44.904,55 € Mittelschulen 'Allgemein' - Budget 2130 0 € 1.427,76 € 1.427,76 € Kombinierte Grund- und Mittelschulen 'Allgemein' – Budget 2150 85.000 € 90.996,60 € 5.996,60 € Realschule – Budget 2200 0 € 571,10 € 571,10 € Gymnasium - Budget 2300 0 € 571,10 € 571,10 € Staatliches Gymnasium - Budget 2350 0 € 3.712,18 € 3.712,18 € Staatliches Gymnasium 'Goethe' - Budget 2354 230.000 € 229.929,00 € -71,00 € Kaufmännische Berufsschule Städt. BS III - Budget 2403 29.700 € 37.575,95 € 7.875,95 € Berufsoberschule – Städt. Berufsoberschule für Technik sowie Sozial- und Hauswirtschaft – spezielle Versorgungsrücklage 2651 27.500 € 24.350,00 € -3.150,00 € Sonderpädagogisches Förderzentrum Regensburg 'Bajuwarenstraße' - Budget 2700 0 € 928,05 € 928,05 € Jakob-Muth-Schule Regensburg 'Harzstraße' – Budget 2705 0 € 2.213,03 € 2.213,03 € Schülerbeförderung von Volks- und Förderschülern (nach dem Gesetz notwendig) – Budget 2901 0 € 47.428,77 € 47.428,77 € sonstige schulische Aufgaben - Budget 2951 30.000 € 30.000,00 € 0,00 € Wissenschaftl. Bibliotheken, Archive, Fachinformationszentr Stadtarchiv 'Runtingerhaus' - Budget 3112 105.000 € 105.000,00 € 0,00 € Heimat- u sonstige Kunstpflege Ausstellungen, kulturelle Sonderveranstaltungen - Budget 3407 0 € 7.286,70 € 7.286,70 € Amt für Weiterbildung - Abt. Volkshochschule - Budget 3501 12.000 € 12.000,00 € 0,00 € Amt für Weiterbildung - Abt. Volkshochschule - Finanzierung Aufwendungen 3501 0 € 50.000,00 € 50.000,00 € Sonstige Volksbildung - Budget 3551 2.000 € 2.000,00 € 0,00 € Freiwillige Hilfen, Spenden und Stiftungsmittel und dgl. Aktion 'Kinderbaum' - Finanzierung Aufwendungen 4987 11.350 € 0,00 € -11.350,00 € Bauordnung - Budget 6131 0 € 6.529,98 € 6.529,98 € Wohnungsbauförderung und Wohnungsfürsorge - Amt für Stadtentwicklung - Budget 6200 35.000 € 35.000,00 € 0,00 € KrE ‚Straßenreinigung sowie Straßenwinterdienst’ - Gebührenausgleichsrücklage 6751 800.000 € 225.157,94 € -574.842,06 € Bau, Betrieb und Unterhaltung von öffentlichen Parkplätzen – Stellplatzablöse - Finanzierung Aufwendungen 6815 130.000 € 130.000,00 € 0,00 € KrE ‚Abwasserbeseitigung’ - Gebührenausgleichsrücklage 7000 0 € 868.094,91 € 868.094,91 € Abwasserbeseitigung Kanäle – sog. Investitionsrückstellung 7000 637.500 € 637.500,00 € 0,00 € Jahrmärkte Dulten - Budget 7311 0 € 19.993,90 € 19.993,90 € Sonstige Förderung der Wirtschaft - Wirtschaftsförderung - Amt für Wirtschaft und Wissenschaft - Budget 7911 160.000 € 166.790,80 € 6.790,80 € Förderung des öffentlichen Nahverkehrs ALLGEMEIN – Finanzierung Aufwendungen 7920 1.410.000 € 1.734.552,56 € 324.552,56 € Förderung des öffentlichen Nahverkehrs Park- und Ride-Anlagen – Finanzierung Aufwendungen 7925 40.000 € 36.138,43 € -3.861,57 € Förderung des öffentlichen Nahverkehrs Park- und Ride-Anlagen – Finanzierung Aufwendungen 7926 50.000 € 64.488,38 € 14.488,38 € Förderung des öffentlichen Nahverkehrs STADTBAHN - Finanzierung Aufwendungen 7929 805.000 € 791.687,61 € -13.312,39 € Stiftung-Maria-Speiseder 8900 3.000 € 2.281,49 € -718,51 € Dr.-Seyboth-Stipendien-Stiftung 8901 20.000 € 22.137,87 € 2.137,87 € Eberhard-Dirrigl-Stiftung 8902 10.000 € 10.000,00 € 0,00 € Prof.-Neumüller-Stipendien-Stiftung 8906 18.000 € 20.187,87 € 2.187,87 € Stadtbau-GmbH-Stiftung 8907 20.000 € 8.323,95 € -11.676,05 € Vermächtnisse und Nachlässe 8909 500 € 100.000,00 € 99.500,00 € Allgemeine VERSORGUNGSRÜCKLAGE 9111 0 € 0,00 € 0,00 € Allgemeine Zuführung zwischen Vermögens- und Verwaltungshaushalt 9161 0 € 20.802,17 € 20.802,17 € ‚BUDGET’s’-zweckg. Teil ‚Allgemeine Rücklage’- 9161 780.000 € 308.869,35 € -471.130,65 € GESAMT 5.789.050 € 6.412.362,79 € 623.312,79 € Hinsichtlich der Zuführungen im Zusammenhang mit den Gebührenausgleichsrücklagen bzw. der Abschreibungserlöse der Kostenrechnenden Einrichtungen (KrE - UA 6751 / UA 7000 ) und der ‚Aktion Kinderbaum‘ (UA 4987) bzw. den fiduziarischen Stiftungen einschl. Vermächtnisse und Nachlässe (UA 890# einschl. UA 3501) sowie der Rücklagen „Allgemeine Hochwasserhilfen/-spenden“ (UA 1401), „Öffentliche Parkierungsanlagen - Stellplatzablösen“ (UA 6815) und den Versorgungsrücklagen (UA 2651 und UA 9111) darf auf die weiteren Erläuterungen bei Gr. 31 verwiesen werden. Die tatsächlichen Zuführungen zur Finanzierung der laufenden ÖPNV-Aufwendungen (UA 792#) ergaben sich aufgrund des bereinigten Jahresabschlusses (= Abgleich von zu berücksichtigenden Einnahmen mit Ausgaben) 2025. Die Zuführung im UA 7929 erfolgte im Rahmen der Abwicklung der Kapitaleinlagen des Regiebetriebes 'Amt für Stadtbahnneubau'. Die Zuführung zum Verwaltungshaushalt aus den Budgetrücklagen (UA 9161 und diverse andere UA mit einem Rechnungsergebnis von insgesamt rd. 0,3 bzw. 0,9 Mio. €) erfolgte zum einen aufgrund Korrektur des Budgetergebnisses 2023 (Ausgleich der festgestellten Budgetrücklage mit dem tatsächlichen Rücklagenstand) und diente zum anderen der Finanzierung von zusätzlichen Aufwendungen und Projekten u.a. im Rahmen der Budgetrichtlinien. Die größten Einzelposten sind die Finanzierung der Umsetzung von Klassenzimmercontainern des Goethe Gymnasiums (UA 2354) und die Finanzierung von Aufwendungen für Wasserspielbrunnen Playfountain (UA 7911) mit jeweils 0,2 Mio. €. Die Allgemeine Zuführung (UA 9161) vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt aus der Allgemeinen Rücklage diente der Finanzierung von Mittelbereitstellungen. 2. Ausgaben des Verwaltungshaushalts Das Rechnungsergebnis der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beträgt 925,1 Mio. € und liegt um 4,6 Mio. € (+0,5 %) über den Haushaltsansätzen von 920,5 Mio. €. Die wesentlichen Abweichungen bei den Hauptgruppen im Überblick: Haupt-gruppe Bezeichnung HhAnsatz 2025 Rechnungsergebnis 2025 AbweichungHhAnsatz / Rechnungsergebnis absolut in € relativ in % HGr. 4 Personalausgaben 316.400.000 € 312.214.201,81 € -4.185.798,19 € -1,32% HGr. 5 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand 79.862.550 € 78.962.524,69 € -900.025,31 € -1,13% HGr. 6 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand 219.579.850 € 209.727.564,11 € -9.852.285,89 € -4,49% HGr. 7 Zuweisungen und Zuschüsse 168.259.000 € 167.874.003,63 € -384.996,37 € -0,23% HGr. 8 Sonstige Finanzausgaben 136.434.750 € 156.361.987,45 € 19.927.237,45 € 14,61% Summe 920.536.150 € 925.140.281,69 € 4.604.131,69 € 0,50% Personalausgaben (Hauptgruppe 4) Überblick Hauptgruppe 4 Rechnungs-ergebnis 2024 HhAnsatz 2025 Rechnungs-ergebnis 2025 Abweichung HhAnsatz / Rechnungsergebnis absolut in € relativ in % 292.958.679,73 € 316.400.000 € 312.214.201,81 € -4.185.798,19 € -1,32% Die Personalkosten belaufen sich im Haushaltsjahr 2025 auf 312,2 Mio. € und liegen damit um 4,2 Mio. € bzw. 1,3 % unter den Haushaltsansätzen. Im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2024 ergibt sich ein Anstieg von 19,3 Mio. € bzw. 6,6 %. Dieser Anstieg ist insbesondere auf die Schaffung zusätzlicher Stellen und die Besoldungs- und Tariferhöhungen in 2024 und 2025 zurückzuführen. Weitere Einflussfaktoren sind die steigenden Sozialversicherungsbeiträge sowie wachsende Beihilfekosten. Der Großteil der Minderaufwendungen im Vergleich zum Haushaltsansatz 2025 ist im Bereich der Besoldung von Beamten (UGr 410) mit -2,2 Mio. € wiederzufinden. Aufgrund vieler Stellenneuschaffungen, Mutterschutz und Elternzeitfällen gibt es vermehrt unbesetzte Stellen. Auch der Trend zu sinkenden Zahlen im Beamtenbereich wird hierbei deutlich. Dies hat folglich auch Auswirkungen auf die Versorgungsbezüge (UGr 420), welche ebenso um 0,9 Mio. € zurück gehen. Bei den Vergütungen für tariflich Beschäftigte (UGr 414) entstehen ebenso Minderausgaben in Höhe von 1,6 Mio. €. Stellenvakanzen und auch temporäre Nichtbesetzungen von Stellen(anteilen) führen hier zu entsprechenden Minderausgaben. Dennoch ist anzumerken, dass im Gegensatz zum Beamtenbereich die Zahlen im Ausbildungsbereich wieder angestiegen sind. Dies ist auch auf neue Konzepte wie z. B. das Quereinsteigerprogramm zurückzuführen. Im Allgemeinen sind in den einzelnen Bereichen bzw. Unterabschnitten im Vergleich zu den Haushaltsansätzen auftretende Abweichungen überwiegend auf Stellenvakanzen, neu geschaffene Stellen sowie auf länger andauernde Besetzungen und einer Häufung von Krankheitsfällen zurückzuführen. Diese Abweichungen können nach oben oder unten auftreten. Es entstehen z. B. Mehrausgaben, wenn Stellenvakanzen aus dem Vorjahr wiederbesetzt werden, während neu auftretende Stellenvakanzen zu Minderausgaben führen. Die Abweichungen verteilen sich auf eine Vielzahl von Unterabschnitten. Die größten Abweichungen ergaben sich bei den Altersteilzeitfällen im Tarif- und Besoldungsbereich (UA 0292 mit -1,2 Mio. €), im Amt für Organisation und Personalentwicklung (UA 083 mit 0,8 Mio. €), beim „Von-Müller“ Gymnasium (UA 2302 mit -0,3 Mio. €), bei der städtischen Berufsschule III (UA 2403 mit -0,6 Mio. €), im Amt für Jugend und Familie (UA 4071 mit -0,7 Mio. €), im Amt für Tagesbetreuung von Kindern (UA 4072 mit 0,6 Mio. €), im Umweltschutz (UA 1141 mit -0,4 Mio. €), beim Rechtswesen (UA 0231 mit -0,2 Mio. €) und bei der Liegenschaftsverwaltung (UA 0351 mit -0,2 Mio. €) Diese Sachverhalte sind generell nur bedingt planbar. Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (Hauptgruppen 5 und 6) Überblick Hauptgruppen 5 und 6 HGr. Gr. UGr. Rechnungser-gebnis 2024 HhAnsatz 2025 Rechnungsergebnis 2025 Abweichung HhAnsatz / Rechnungsergebnis absolut in € absolut in % 5 79.519.518,97 € 79.862.550 € 78.962.524,69 € -900.025,31 € -1,13% 6 203.872.385,73 € 219.579.850 € 209.727.564,11 € -9.852.285,89 € -4,49% Summe 283.391.904,70 € 299.442.400 € 288.690.088,80 € -10.752.311,20 € -3,59% 50-67 233.648.270,47 € 246.499.000 € 238.588.245,22 € -7.910.754,78 € -3,21% 50-67 ohne 649/679 148.046.827,68 € 157.475.900 € 147.974.884,45 € -9.501.015,55 € -6,03% 649 660.383,39 € -797.100 € 784.462,46 € 1.581.562,46 € -198,41% 679 84.941.059,40 € 89.820.200 € 89.828.898,31 € 8.698,31 € 0,01% 68 21.936.200,77 € 23.971.650 € 22.869.757,57 € -1.101.892,43 € -4,60% 69 27.807.433,46 € 28.971.750 € 27.232.086,01 € -1.739.663,99 € -6,00% Für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand waren insgesamt 299,4 Mio. € eingeplant worden. Das Rechnungsergebnis 2025 lag mit 288,7 Mio. € um 10,8 Mio. € (3,6 %) unter den Veranschlagungen 2025 und um 5,3 Mio. € über dem Rechnungsergebnis 2024. Beim sog. „echten bereinigten“ Verwaltungs- und Betriebsaufwand (UGr. 500 - 678 bereinigt um UGr. 649 „Sonderabgaben, insb. Abwasserabgabe“) mit 148,0 Mio. € wurde jeweils der Haushaltsansatz 2025 um 9,5 Mio. € (d.s. 6 %) unterschritten und das Rechnungsergebnis 2024 um 71,9 T € (d.s. 0,05 %). Dabei lag die Hauptgruppe 5 um 0,9 Mio. € (RE 2025: 79 Mio. €; RE 2024: 79,5 Mio. €) und die bereinigte Hauptgruppe 6 um 8,6 Mio. € (RE 2025: 69 Mio. €; RE 2024: 68,5 Mio. €) unter den Haushaltsansätzen. Im Einzelnen lassen sich die Abweichungen wie folgt herleiten: Gruppe 50 - Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen In dieser Gruppe ergaben sich bei einem Rechnungsergebnis von 10,8 Mio. € (RE 2024: 9,8 Mio. €) Minderausgaben in Höhe von 0,3 Mio. € gegenüber den Haushaltsansätzen von 11,1 Mio. €, die aufgrund einer Maßnahmenverschiebung wegen personeller Engpässe entstanden ist. Gruppe 51 - Unterhalt des sonstigen unbeweglichen Vermögens Die Haushaltsansätze mit einer Summe von 6,8 Mio. € bei einem Rechnungsergebnis von 6,4 Mio. € (RE 2024: 6 Mio. €) wurden um 0,4 Mio. € unterschritten. Geringere Ausgaben als veranschlagt sind insbesondere beim Kläranlagenunterhalt (UA 7001) mit -0,3 Mio. € zu verzeichnen. Auch beim Unterhalt der Friedhöfe (UA 7500) und dem Straßenunterhalt (UA 6300) gab es Verzögerungen bei geplanten Ausführungen und damit beim Mittelabfluss i.H.v. insgesamt -0,3 Mio. €. Im Bereich Grundschulen (UA 2110) fielen Mehrausgaben für Unterhaltsarbeiten in Höhe von 0,2 Mio. € an, die bei der Planung nicht abzusehen waren. Daneben sind nur diverse kleine Abweichungen bei dieser Gruppe ersichtlich. Gruppe 52 - Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände u.ä. (und sonstige Gebrauchsgegenstände) In dieser Gruppe ergaben sich Mehrausgaben in Höhe von 59,1 T€ gegenüber den Veranschlagungen in Höhe von 2,6 Mio. €. Die geringe Abweichung ist in diversen Haushaltsstellen dieser Untergruppe ersichtlich. Gruppe 53 – Mieten und Pachten Die Ausgaben von 31,4 Mio. € (RE 2024: 31,8 Mio. €) überstiegen mit 0,9 Mio. € die Haushaltsansätze. Größere Abweichungen ergaben sich im Wesentlichen nur bei den Kalkulatorischen Mieten (Gr. 5390) mit 0,9 Mio. €, die sich aufgrund der Pauschalkürzung von 5 % der Hauptgruppen 5/6 im Zuge der Haushaltsplanung 2025 ergeben haben. Gruppe 54 – Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen Die Summe der Haushaltsansätze von 18,2 Mio. € wurde bei einem Rechnungsergebnis von 17,0 Mio. € (RE 2024: 19,5 Mio. €) um 1,1 Mio. € (Rd. Diff.) unterschritten. Die größten Abweichungen entfielen zum einen auf die Reinigungskosten (UGr. 543) i.H.v. – 0,4 Mio. €, da bestimmte Einrichtungen in 2025 nicht bzw. verzögert in Betrieb genommen wurden oder gesperrt waren. Zum anderen wurde bei Haushaltsplanung 2025 für die Strombezugskosten ein höherer Einheitspreis zugrunde gelegt, was ebenfalls zu Minderausgaben i.H.v. 0,4 Mio. € führte. Vereinzelt nicht ausgeschöpfte Ausgaben sind in diversen anderen Haushaltsstellen zu finden. Gruppe 55 - Haltung von Fahrzeugen Die Summe der Ausgaben in der Gruppe liegt mit einem Rechnungsergebnis von 4,2 Mio. € um 23,5 T€ unter dem Haushaltsansatz 2025. Gruppen 56 bis 60 – diverse Verwaltungs- und Betriebsausgaben Die Gruppen schlossen mit einem Rechnungsergebnis von insgesamt 7,4 Mio. € (RE 2024: rd. 8,5 Mio. €) ab. Dies bedeutet Minderausgaben in Höhe von 30,5 T€, die nur in kleinen Abweichungen bei diesen Gruppen ersichtlich sind. Gruppe 63 - weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben Die Ausgaben betrugen insgesamt 36,3 Mio. € (RE 2024: 36,3 Mio. €). Damit blieben die Aufwendungen in Summe um 6,6 Mio. € unter den Haushaltsansätzen von 42,9 Mio. €. Die größten Veränderungen gegenüber den Haushaltansätzen waren in folgenden Bereichen zu verzeichnen: Das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik hatte im UA 0601 (Gruppierungen 6322 und 6327) für Software- und Dienstleistungskosten an Dritte Minderausgaben in Höhe von insgesamt 2,5 Mio. €. Grund dafür ist die Verschiebung bzw. Zurückstellung von IuK-Projekten, hauptsächlich aus personellen Gründen. Zusätzlich führten unterjährige Vertragskündigungen/-änderungen, die zum Zeitpunkt der Planung nicht absehbar waren, zu geringeren Ausgaben als kalkuliert. Bei den EDV-Kosten im Bereich der Personalverwaltung fielen bei der HhSt. 0221.6322 Mehrausgaben i.H.v. 0,3 Mio. € an. Ursache dafür sind hauptsächlich steigende Kosten der Zeiterfassungssystems, zusätzliche Softwarelizenzen und Wartungen. Dem gegenüber stehen Minderausgaben i.H.v. 0,5 Mio. € bei den EDV-Kosten der Schulverwaltung HhSt. 2000.6322 und .6327, da insbesondere die Projektumsetzung erst in 2026 stattfindet. Beim Amt für Brand- und Katastrophenschutz entstanden im Jahr 2025 Minderausgaben i.H.v. 0,5 Mio. €. Grund dafür ist zum einen, dass in Anspruch genommene Dienstleistungen und Beschaffungen aus 2025 erst in 2026 kassenwirksam wurden und zum anderen eine geplante Erneuerung des Einsatzleitprogramms nicht mehr verwirklicht wird (UA 1600). Für Digitalisierungsprojekte im UA 4011 und UA 6131 entstanden Minderausgaben i.H.v. 0,2 Mio. €, da die Projekte anders als geplant nicht in 2025 abgeschlossen werden konnten. Aufgrund nicht verfügbarer personeller Kapazitäten und noch ausstehender Vertragsvergaben sind im Rahmen des Green Deals bei der HhSt. 1149.6360 Minderausgaben von 0,2 Mio. € angefallen. Im Rahmen des Förderprojekts SmartCity Agenda (Gliederung 7950) kam es aufgrund von Maßnahmenverzögerungen zu Minderausgaben i.H.v. 0,7 Mio. €, die jedoch in 2026 kassenwirksam werden. Bei den Abrechnungen der Cateringunternehmen für Tageseinrichtungen für Kinder (UA 464*) kam es zu Minderausgaben in Höhe von 0,8 Mio. €, da noch nicht alle Einrichtungen einen Caterer für die Verpflegung der Kinder haben. Dies soll sich im Laufe des Jahres 2026 nachgeholt werden. Im Rahmen der Kommunalwahl 2026 wurde die Miete für die benötigte IT-Ausstattung (HhSt. 0521.6327) erst im Jahr 2026 in Rechnung gestellt und beglichen, was in 2025 zu Minderausgaben i.H.v. 0,1 Mio. € führte. Im Bereich Abwasserbeseitigung Klärwerk wurde bei den Energiekosten für Betriebszwecke (HhSt. 7001.6340) 0,3 Mio. € weniger ausgegeben, da durch eine Optimierung des Klärwerkbetriebes der Strombezug bei der REWAG reduziert werden konnte. Beim Amt für Soziales entstanden Minderausgaben i.H.v. 0,5 Mio. € (UA 4352), weil Abschlagszahlungen für den Betreiber einer Obdachlosenunterkunft erst zu Beginn des Jahres 2026 kassenwirksam beglichen wurden und ein Projekt nicht wie geplant umgesetzt werden konnte. Aufgrund der verspäteten Inbetriebnahme der Frauenunterkunft (UA 4391) entstanden Minderausgaben i.H.v. 0,1 Mio. €. Vereinzelt weitere nicht ausgeschöpfte Ausgaben sind in diversen anderen Haushaltsstellen zu finden. Gruppe 64 - Steuern, Versicherungen, Schadensfälle In Summe ergab sich ein Rechenergebnis von 5,6 Mio. €, was die Veranschlagung um 1,3 Mio. € übersteigt. Größere Einzelabweichungen waren zum einen bei den Umsatzsteuerzahlungen im Bereich Sport (UA 5511) auf der Gruppierung 6411 zu verzeichnen, bei der rund 0,2 Mio. € weniger verausgabt wurde als ursprünglich veranschlagt. Zum anderen entstanden im Bereich Abwasserbeseitigung (UA 7001) bei der Gruppierung 6495 insgesamt Mehrausgaben von knapp 1,6 Mio. €, die sich durch verspätet – erst in 2026 - eingegangene Erstattungszahlungen der Abwasserabgabe begründen, da diese ursprünglich bereits für das Jahr 2025 eingeplant waren. Daneben sind nur diverse kleine Abweichungen bei dieser Gruppe ersichtlich. Gruppe 65 – Geschäftsausgaben Mit einem Rechnungsergebnis von 10,0 Mio. € (RE 2024: 8,6 Mio. €) blieben die Ausgaben dieser Gruppe um 0,6 Mio. € unter den Haushaltsansätzen von 10,6 Mio. €. Die Poststelle beim Personalamt (HhSt. 0208.6520) wickelt den Schrift-/Paketverkehr für die gesamte Stadtverwaltung ab. Es entstanden Mehrausgaben von 0,2 Mio. €, die hauptsächlich auf den Anstieg des städtischen Sendungsaufkommens sowie Preissteigerungen für Briefe und Pakete des Versanddienstleisters zurückzuführen sind. Die Planungskosten für die Abwasserbeseitigung (UA 700) verringerten sich um knapp 0,4 Mio. €. Gründe hierfür waren zum einen Verzögerung bei der Abrechnung der erbrachten Leistungen sowie zeitintensivere Abstimmungen mit Beteiligten als auch personelle Kapazitätsengpässe, die sich auf die Kassenwirksamkeit der geplanten Projekte ausgewirkt haben. Auch Sachverständigenkosten (UGr. 655) in der Wohnungsbaufürsorge (UA 620) und beim Städtebau (6152) konnten i.H.v. 0,3 Mio. € eingespart werden. Grund dafür war im Wesentlichen zeitliche Verschiebung der geplanten Maßnahmen u.a. wegen personeller Engpässe. Weitere nicht ausgeschöpfte Ausgaben sind in diversen anderen Haushaltsstellen zu finden. Gruppe 67 - Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsausgaben Die Gesamtausgaben dieser Gruppe lagen mit 105,8 Mio. € um 1,0 Mio. € unter den geplanten Ansätzen. Es ergaben sich lediglich bei folgenden Positionen größere Abweichungen: Im Bereich der Versorgungsabfindungen an den Bund, Freistaat, andere Gemeinden/Gemeindeverbände und sonstige öffentliche Bereiche (Grp. 67) sind Minderausgaben in Höhe von 0,6 Mio. € entstanden. Durch eine Preissenkung bei der Papierverwertung mit den Dualen Systemen (HhSt. 7201.6770) entstanden Minderausgaben in Höhe von insgesamt 0,1 Mio. €. Für Vollzeitpflegen von Kindern und Jugendlichen durch andere Gemeinden und Gemeindeverbände (HhSt. 0.4556.6724) sind für die Kostenerstattung Mehrausgaben i.H.v. 0,2 Mio. € entstanden. Dem gegenüber stehen Minderausgaben i.H.v. 0,1 Mio. € an Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche, die in anderen Gemeinden/Gemeindeverbänden untergebracht worden sind (HhSt. 0.4560.6724). Weitere nicht ausgeschöpfte Ausgaben sind in diversen anderen Haushaltsstellen zu finden. Die Inneren Verrechnungen - UGr. 679/169 - lagen mit 89,8 Mio. € um 8,7 T€ über den Veranschlagungen. Hinsichtlich der Inneren Verrechnungen wird auf die Übersicht einschl. Erläuterungen bei den korrespondierenden Einnahmen - UGr. 169 - wird verwiesen. Gruppe 68 - Kalkulatorische Kosten Hier lag das Rechnungsergebnis von 22,9 Mio. € um 1,1 Mio. € bzw. 4,6 % unter den Haushaltsansätzen. Die Minderausgaben der Gr. 68 führten zu Mindereinnahmen in gleicher Höhe bei Gr. 27. Größere Einzelabweichungen ergaben bei den kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen (Gr. 68) in den UA 7701 (Fuhrpark) mit -0,6 Mio. € UA 0601 (Amt für Informations- und Kommunikationstechnik) mit +0,1 Mio. € UA 0651 (Telekommunikation u. Netzbetrieb) mit - 0,1 Mio. € UA 2402 (Städtische Berufsschule II) mit +0,1 Mio. € UA 2403 (Städtische Berufsschule III) mit -0,1 Mio. € UA 4357 (Notwohnanlage Augsburger Str., Chancenhaus) -0,1 Mio. € UA 5821 (Stadtgartenamt) mit -0,1 Mio. €. UA 6300 (Straßenunterhalt Bauhöfe) -0,1 Mio. € Gruppe 69 - aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung Diese Gruppe umfasst im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende gem. SGB II insbesondere die Kosten der Unterkunft und Heizung für Arbeitssuchende (HhSt. 4820.6901). Bei der Erstattung an die Bundesagentur für Arbeit (Gr. 69 im UA 482) mussten im abgeschlossenen Haushaltsjahr mit 27,2 Mio. € rund 1,7 Mio. € weniger aufgewendet werden als ursprünglich geplant. Im Vergleich zum Jahr 2024 (RE 27,8 Mio. €) bedeutet dies eine Minderung von 0,6 Mio. €. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2025 ff. waren die Ausgaben im Zuge des Rechtskreiswechsels der ukrainischen Geflüchteten ausschließlich steigend. Im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanung 2025 wurde der Ansatz geprüft und den damaligen Erkenntnissen entsprechend nach unten korrigiert. - vgl. auch weitere Erläuterungen bei Gr. 19 sowie Gr. 73-75 und 78-79 – Zuweisungen und Zuschüsse (Hauptgruppe 7) Überblick Hauptgruppe 7 HGr. Gr. Rechnungser-gebnis 2024 HhAnsatz 2025 Rechnungsergebnis 2025 Abweichung HhAnsatz / Rechnungsergebnis absolut in € absolut in € 7 147.402.421,66 € 168.259.000 € 167.874.003,63 € -384.996,37 € -0,23% davon 70-71 73.539.174,63 € 79.147.400 € 81.078.164,50 € 1.930.764,50 € 2,44% 73-75 78-79 41.589.854,65 € 43.946.800 € 40.401.760,81 € -3.545.039,19 € -8,07% 76-77 32.273.392,38 € 45.164.800 € 46.394.078,32 € 1.229.278,32 € 2,72% Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse (HGr. 7) i. H. v. 167,9 Mio. € liegen um 0,4 Mio. € (0,2 %) unter den Ansätzen i. H. v. 168,3 Mio. € und waren um 20,5 Mio. € bzw. 13,9 % höher als die Ergebnisse des Vorjahres. Die Gruppe 70 lag mit einem Rechnungsergebnis von 53,8 Mio. € um 0,4 Mio. € unter den Veranschlagungen. Innerhalb der Gruppe – ohne Berücksichtigung freiwilliger Leistungen – traten insbesondere im UA 4643 „Kinderbetreuung durch freie Träger“ deutliche Abweichungen auf: Bei der Förderung der Kinderbetreuung in Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorten (HhSt. 4643.70*), insb. bei den Kinderbezogenen Förderungen gem. Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG), ergaben sich insgesamt Mehrausgaben i. H. v. ca. 0,6 Mio. €. Eine exakte Vorhersage der Förderhöhe ist nur eingeschränkt möglich, da zentrale Parameter – wie die Anzahl der Anträge, Gewichtungen der Kinder in Bezug auf Integrations- oder Migrationshintergründe, Grad der Behinderung sowie die Buchungen durch Erziehungsberechtigte – zum Planungszeitpunkt nicht bekannt und schwer abschätzbar sind. Im Bereich der Sportförderung zeigen sich hingegen Minderausgaben in Höhe von 0,3 Mio. €. Dies ist darauf zurückzuführen, dass im Haushaltsjahr 2025 im Gegensatz zu 2024 keine Verdopplung der Vereinspauschale (HhSt. 5500.7099) erfolgte. Bei der Gruppe 71 wurden die Veranschlagungen i. H. v. 24,9 Mio. € um 2,3 Mio. € überschritten. Die wesentlichen Abweichungen innerhalb der Gruppe - ohne Freiwillige Leistungen - ergaben sich bei folgenden Einzelpositionen: Umlage an Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (HhSt. 1603.7130) mit -0,2 Mio. € aufgrund noch nicht erfolgter Umlegung des Hardwaretausches in der integrierten Leitstelle Regensburg Weiterleitung der Beitragszuschüsse nach Art. 23 BayKiBiG im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder (UA 4641/4642) mit -0,3 Mio. €, da weniger Mittel auf der HhSt. 4641/4642.1717 eingenommen wurden Entsorgung von Klärschlamm und Rechengut durch den Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf (ZTKS) im UA 7001 mit +0,3 Mio. €, da im Jahr 2025 wegen einer vollständigen Erneuerung der Zentrifugenanlage die Schlammentwässerung für einen Zeitraum von 7 Monaten an ein anderes Unternehmen für die mobile Schlammentwässerung vergeben werden musste Abfallbeseitigung (UA 7201) mit -0,2 Mio. € durch geringere Abfallmengen von Haus- und Sperrmüll Förderung des öffentlichen Nahverkehrs - Ausbildungsverkehr (UA 7920) mit insgesamt +2,4 Mio. €; diese wird seit dem Jahr 2024 über den Aufgabenträger gewährt und derzeit saldoneutral an die Verkehrsbetriebe weitergeleitet. Die Höhe der Hilfe wird nach Bedarfslage berechnet und konnte in den ersten beiden Jahren nur schwer kalkuliert werden (vgl. auch HhSt. 7920.1719). Zuschüsse und Zuweisungen für laufende Zwecke - Gruppen 70 und 71: Rechnungser-gebnis 2024 Rechnungser-gebnis 2025 Veränderung ggü. Vorjahr HhAnsatz 2025 Abweichung Rechnungsergebnis / HhAnsatz € € in % € in % Gruppe 70 – 71 gesamt 73.539.174,63 81.078.164,50 10,25% 79.147.400 2,44% darunterfreiwillige Leistungen - Kulturbereich 2.525.072,21 2.494.411,71 -1,21% 2.791.050 -10,63% - Sozialbereich 647.316,60 550.471,86 -14,96% 609.700 -9,71% - Jugendhilfesektor 4.064.209,60 3.930.887,55 -3,28% 4.040.250 -2,71% - Sportbereich 2.611.187,79 3.134.992,71 20,06% 3.200.800 -2,06% - Umweltsektor 31.797,45 30.562,97 -3,88% 115.750 -73,60% - Sonstige 714.413,95 768.221,36 7,53% 965.750 -20,45% Summe der freiwilligen Leistungen bei Gr. 70 - 71 10.593.997,60 10.909.548,16 2,98% 11.723.300 -6,94% Bei den übrigen Gruppierungen kommen noch folgende Beträge für freiwillige Leistungen hinzu: Sonstige *) 1.227.208,48 1.601.578,76 30,51% 1.671.900 -4,21% Gesamtsumme der freiwilligen Leistungen im VerwHh 11.821.206,08 12.511.126,92 5,84% 13.395.200 -6,60% rechtliche und vertragliche Verpflichtungen bei Gr. 70 -71 62.945.177,03 70.168.616,34 11,48% 67.424.100 4,07% *) in erster Linie Aufwendungen im Rahmen des Stadtpasses – insb. Sozialticket Bei den Ausgaben der Gruppen 70 und 71 (Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke – mit Freiwilligen Leistungen) liegt das Rechnungsergebnis 2025 mit 81,1 Mio. € um 1,9 Mio. € bzw. 2,4 % über den HhAnsätzen 2025 und um 7,5 Mio. € bzw. 10,3 % über dem Rechnungsergebnis 2024. Innerhalb der Gruppen 70 und 71 ist der weitaus größte Teil der Freiwilligen Leistungen veranschlagt. Die Gesamtausgaben der Freiwilligen Leistungen beliefen sich auf 12,5 Mio. € und lagen um rd. 0,9 Mio. € bzw. 6,6 % unter den HhAnsätzen 2025. Die Minderausgaben bei den Freiwilligen Leistungen sind auf die im Jahr 2025 geringeren Bedarfe gegenüber der Planung zu verzeichnen und sind im Wesentlichen auf folgende Positionen zurückzuführen: Grundschulen 'Allgemein' (UA 2110) mit -0,1 Mio. € Zuschuss an den Naturwissenschaftlichen Verein Regensburg e.V. zum Betrieb des Umweltzentrums (UA 3103) mit -0,1 Mio. € Förderung der Wohlfahrtspflege (UA 4701) mit rd. -0,1 Mio. Sportförderung (UA 5500) mit rd. -0,1 Mio. € Weitere Minderausgaben sind auf diversen anderen Haushaltsstellen (Abweichung < 50 T€) zu verzeichnen. Leistungen der Sozialhilfe und ähnlicher Gruppen – Gruppen 73 bis 75 sowie 78 und 79 im Zusammenhang mit Erstattungen Die Gruppen 73 bis 75 sowie 78 und 79 weis ein bereinigtes Volumen von insgesamt rd. 40,4 Mio. € auf (HhAnsatz rd. 43,9 Mio. €). Das Rechnungsergebnis 2024 belief sich auf rd. 41,6 Mio. €. Die Abweichung verteilt sich wie folgt: Auf der Seite der Minderausgaben sind die größten Abweichungen im Bereich der Sozialhilfe (Gr. 74) mit -1,0 Mio. € und bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Gr. 79) mit - 2,5 Mio. € erkennbar. Die tatsächlichen Gesamtnettoausgaben (Saldo gemäß nachfolgender Tabelle) im Jahr 2025 (d.h. unter Berücksichtigung der Erstattungen des Bundes, des Landes und des Bezirkes – Gr. 16/19 sowie weiterer Ersatzleistungen - Gr. 24/25) betragen bei der Sozialhilfe und ähnlichen Gruppen (Gr. 73-75 und 78 und 79 sowie Gr. 69) rd. - 13,4 Mio. € und liegen damit um rd. 2,4 Mio. € unter den Planungen (- 15,8 Mio. €). Der Saldo 2025 ist um rd. 1,5 Mio. € niedriger als der Wert des Jahres 2024 (Saldo i. H. v. rd. - 14,9 Mio. €). Im Vergleich zum Vorjahr sind sowohl die Ausgaben von 69,4 Mio. € auf 67,7 Mio. € (-1,7 Mio. €) als auch die Einnahmen von 54,4 Mio. € auf 54,3 Mio. € (-0,1 Mio. €) gesunken. Die größten Veränderungen ergeben sich bei: der Grundsicherung für Senioren und Erwerbsunfähige (UA 415) den Leistungen gem. dem Asylbewerberleistungsgesetz (UA 42) der Grundsicherung für Arbeitssuchende (UA 482) Die Aufwendungen und die Ersätze der Leistungen der Sozialhilfe und ähnlicher Gruppen haben sich wie folgt entwickelt: A. Sozialhilfe - UA 410/411/412/413/414 Rechnungser-gebnis 2024 Rechnungser-gebnis 2025 Veränderung ggü. Vorjahr HhAnsatz 2025 Abweichung Rechnungsergebnis / HhAnsatz Einnahmen 1.842.932,89 € 2.156.980,85 € 314.047,96 € 2.479.600 € -322.619,15 € Ausgaben 5.412.205,86 € 5.356.725,12 € -55.480,74 € 6.677.000 € -1.320.274,88 € Abgleich -3.569.272,97 € -3.199.744,27 € 369.528,70 € -4.197.400 € 997.655,73 € B. Grundsicherung der Senioren und Erwerbsunfähigen - UA 415 Rechnungser-gebnis 2024 Rechnungser-gebnis 2025 Veränderung ggü. Vorjahr HhAnsatz 2025 Abweichung Rechnungsergebnis / HhAnsatz Einnahmen 21.848.222,57 € 22.901.434,43 € 1.053.211,86 € 22.800.000 € 101.434,43 € Ausgaben 22.513.906,08 € 23.082.320,35 € 568.414,27 € 22.800.800 € 281.520,35 € Abgleich -665.683,51 € -180.885,92 € 484.797,59 € -800 € -180.085,92 € C. Grundsicherung der Arbeitssuchenden - UA 482 einschl. Kosten der Unterkunft und Heizung u.ä. sowie für Bildung- und Teilhabe Rechnungser-gebnis 2024 Rechnungser-gebnis 2025 Veränderung ggü. Vorjahr HhAnsatz 2025 Abweichung Rechnungsergebnis / HhAnsatz Einnahmen 20.031.867,28 € 18.952.547,11 € -1.079.320,17 € 20.056.200 € -1.103.652,89 € Ausgaben 29.027.143,80 € 28.289.216,09 € -737.927,71 € 30.124.150 € -1.834.933,91 € Abgleich -8.995.276,52 € -9.336.668,98 € -341.392,46 € -10.067.950 € 731.281,02 € D. Sonstige Leistungen - UA 42/44/490/491/493 u.a. Leistungen an Asylbewerber und im Rahmen der Kriegsopferfürsorge sowie für Bildung- und Teilhabe u.w. Rechnungser-gebnis 2024 Rechnungser-gebnis 2025 Veränderung ggü. Vorjahr HhAnsatz 2025 Abweichung Rechnungsergebnis / HhAnsatz Einnahmen 10.715.708,46 € 10.320.033,69 € -395.674,77 € 11.916.950 € -1.596.916,31 € Ausgaben 12.405.277,37 € 10.977.850,39 € -1.427.426,98 € 13.416.600 € -2.438.749,61 € Abgleich -1.689.568,91 € -657.816,70 € 1.031.752,21 € -1.499.650 € 841.833,30 € Gesamtsummen Rechnungser-gebnis 2024 Rechnungser-gebnis 2025 Veränderung ggü. Vorjahr HhAnsatz 2025 Abweichung Rechnungsergebnis / HhAnsatz Einnahmen 54.438.731,20 € 54.330.996,08 € -107.735,12 € 57.252.750 € -2.921.753,92 € Ausgaben 69.358.533,11 € 67.706.111,95 € -1.652.421,16 € 73.018.550 € -5.312.438,05 € Abgleich -14.919.801,91 € -13.375.115,87 € 1.544.686,04 € -15.765.800 € 2.390.684,13 € Sozialhilfe (UA 410/411/412/413/414) Der erwartete Anstieg der Fallzahlen trat nicht ein; stattdessen stabilisierte sich das Niveau. Hieraus resultierten Minderausgaben insbesondere bei: den Hilfen zum Lebensunterhalt - 3. Kapitel SGB XII (UA 410) mit 0,4 Mio. € den Hilfen zur Gesundheit - 5. Kapitel SGB XII (UA 413) mit 0,8 Mio. € den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie in anderen Lebenslagen – 8. /9. Kapitel SGB XII (UA 414) mit 0,2 Mio. € Die Kostentragung entfiel größtenteils auf den örtlichen Träger. Bei der Grundsicherung für Senioren und Erwerbsunfähige (UA 415) stiegen die tatsächlichen Ausgaben im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um rund 0,6 Mio. €. Gegenüber der Planung ergeben sich Mehrausgaben von etwa 0,3 Mio. €. Die Abweichungen zum Vorjahr basieren sowohl auf einer Zunahme der Fallzahlen sowie durch externe bedarfsbestimmende Faktoren (steigende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, höhere Ausgaben für Unterkunft und Heizung sowie steigende Leistungen zur Bedarfsdeckung). Die Aufwendungen im Rahmen der Grundsicherung der Arbeitssuchenden (UA 482) i. H. v. rd. 28,3 Mio. € liegen sowohl um 0,7 Mio. € unter dem Vorjahresniveau als auch um 1,8 Mio. € unter den Veranschlagungen i. H. v. 30,1 Mio. €. Der durch den Rechtskreiswechsel ukrainischer Geflüchteter verursachte Anstieg hatte bereits 2024 seinen Höhepunkt erreicht. Entgegen den Erwartungen blieb ein weiterer Anstieg im Jahr 2025 aus Sonstige Leistungen (UA 42/44/490/491/493) Die Leistungen gem. dem Asylbewerberleistungsgesetz blieben ausgablich um 2,4 Mio. € sowie einnahmlich um 1,6 Mio. € unter den prognostizierten Beträgen, die bei der Planung unterstellt wurden. Dies ist zum einen auf sinkende Fallzahlen der anspruchsberechtigten Personen in Regensburg zurückzuführen. Zum anderen wurden bestimmte Leistungen nach § 2 AsylbLG, wie beispielsweise die Absicherung im Krankheitsfall, durch das im Jahr 2024 in Kraft getretene Rückführungsverbesserungsgesetz erst nach 36 statt nach 18 Monaten gewährt. Diese Aufwendungen (Gr. 42), die i.d.R. vollständig ersetzt werden, entwickelten sich wie folgt: 2025: rd. 9,4 Mio. € 2024: rd. 11,1 Mio. € 2023: rd. 11,1 Mio. € Bei den weiteren Leistungen ergaben sich keine wesentlichen Änderungen. Leistungen der Jugendhilfe – Gruppen 76 und 77 Die Gruppen 76 und 77 umfassen ein bereinigtes Volumen von insgesamt rd. 46,4 Mio. € und liegen um 1,2 Mio. € über den Planungen (HhAnsatz rd. 45,2 Mio. €). Ursache für die Abweichung sind sowohl ein überproportional starker Anstieg der Fallzahlen als auch steigende Tagessätze in den Bereichen „Integrationslotsen/Schulbegleiter“, „Heimerziehung“, „Eingliederungshilfe“, „Sozialpädagogische Familienhilfe“ und bei der „gemeinsamen Unterbringung von Müttern oder Vätern mit Kind/ern“. Das Rechnungsergebnis stieg im Vergleich zum Vorjahresniveau (RE 2024: 32,2 Mio. €) sehr stark um 14,1 Mio. € an. Die Abweichung gegenüber dem Ansatz ist auf Minderausgaben bei den Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen (Gr. 76) mit rd. 0,7 Mio. € und Mehrausgaben innerhalb von Einrichtungen (Gr. 77) mit rd. 1,9 Mio. € zurückzuführen. Bei der Gr. 76 Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen gibt es nennenswerte Differenzen zum Haushaltsplan bei der Förderung von Kindern in Tagespflege (UA 4542) mit -0,2 Mio. € sozialpädagogischen Familienhilfe (UA 4554) mit -0,1 Mio. € Vollzeitpflege (UA 4556) mit -0,1 Mio. € Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (UA 4560) mit -0,3 Mio. € Die Ansätze wurden auf Basis eines durchschnittlichen Kostensatzes pro Fall unter Berücksichtigung individueller Kostenentwicklungen und erwarteter Fallzahlensteigerungen kalkuliert. Diese Hochrechnung dient lediglich als Richtwert, da Abweichungen allein durch Änderungen der Fallzahlen – sowohl Steigerungen als auch Rückgänge – entstehen können. Im Rahmen der Jahresrechnung hat sich diese Methode in den letzten Jahren jedoch als verlässlicher Maßstab erwiesen, da die Abweichungen nur gering ausfielen. Wesentliche Abweichungen ergaben sich bei der Gr. 77 Leistungen der Jugendhilfe innerhalb von Einrichtungen insbesondere bei der Gemeinsamen Unterbringung von Müttern und Vätern mit Kind/ern (UA 4534) mit -0,2 Mio. € Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen (UA 4557) mit +1,9 Mio. € Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (UA 4560) mit +0,3 Mio. € Diese sind überwiegend auf die tatsächliche Fallzahlentwicklung im Jahr 2025 zurückzuführen, die weitaus höher ausfällt als bei der Planung prognostiziert. Sonstige Finanzausgaben (Hauptgruppe 8) Überblick Hauptgruppe 8 Rechnungser-gebnis 2024 HhAnsatz 2025 Rechnungsergebnis 2025 Abweichung HhAnsatz / Rechnungsergebnis absolut in € relativ in % 175.585.305,48 € 136.434.750 € 156.361.987,45 € 19.927.237,45 € 14,61% Das Rechnungsergebnis der Hauptgruppe 8 (sonstige Finanzausgaben) liegt mit 156,4 Mio. € um 19,9 Mio. € (14,6 %) über dem Haushaltsansatz von 136,4 Mio. €. Die Abweichung ist insbesondere dem Haushaltsausgleich geschuldet. Zinsen (Gruppe 80) Die Ausgaben bei dieser Gruppe fielen mit 3,3 Mio. € um 0,1 Mio. € niedriger als eingeplant an und lagen um 0,8 Mio. € über den Ausgaben in 2024 (2,5 Mio. €). Im Jahr 2025 mussten keine Kassenkredite aufgenommen werden, so dass auch keine Zinszahlungen anfielen (-0,3 Mio. €). Das Rechnungsergebnis für Zinsen auf Darlehen am Kreditmarkt (UA 9121) ist um 0,1 Mio. € höher als geplant ausgefallen. Gruppe 81 – Gewerbesteuerumlage Das Rechnungsergebnis für die Gewerbesteuerumlage ist mit 21,7 Mio. € mit rund 2,8 Mio. € über dem Haushaltsansatz (19,0 Mio. €). Die Abschlagszahlungen auf die Gewerbesteuerumlage ermitteln sich auf Basis der tatsächlichen IST-Einnahmen des I.-III. Quartals 2025 und der fiktiven IST-Einnahmen für das IV. Quartal 2025 (= das 1,1-fache des IST’s im III. Quartal 2025). Die tatsächlichen IST-Einnahmen des I.-III. Quartal 2025 fallen deutlich höher als veranschlagt aus, was folglich zu einer höheren Gewerbesteuerumlage führt. Gruppe 83 - allgemeinen Umlagen Bei dieser Gruppe ist die Bezirksumlage (UGr. 832) zu buchen. Diese fiel in Höhe von 74,0 Mio. € wie veranschlagt an (RE 2024: 66,6 Mio. €). Gruppe 84 – weitere Finanzausgaben Das Rechnungsergebnis lag mit 1,6 Mio. € insgesamt um 0,2 Mio. € unter den Veranschlagungen. Bei den Bodenordnungsverfahren (HhSt. 6141.8414) liegt das Rechnungsergebnis um 0,2 Mio. € unter dem Ansatz, da in 2025 nur diverse Umlegungs- bzw. Zuteilungspläne vorbereitet wurden, wobei entsprechende Geldausgleichsleistungen erst in den Folgejahren ausgezahlt werden. Gruppe 85 - Deckungsreserve Bei der allgemeinen Deckungsreserve waren 2,0 Mio. € veranschlagt. Mittel zur Finanzierung von zusätzlichen Ausgaben (des Verwaltungshaushaltes) wurden mit 0,8 Mio. € nur teilweise in Anspruch genommen; das Rechnungsergebnis entstand in dieser Höhe nur bei den verstärkten Haushaltsstellen. Die Zuführungen an den Vermögenshaushalt (Gruppe 86 bzw. 30) liegen mit 55,7 Mio. € um 19,5 Mio. € über den Haushaltsansätzen. Im Jahr 2024 betrug das Rechnungsergebnis 87,3 Mio. €. Sie teilen sich wie folgt auf: Bezeichnung Zuführungen Gr. 86/30 UA Haushaltsansatz 2025 einschl. Nachtrag Rechnungs- ergebnis 2025 Abweichung Katastrophenschutz, Zivilschutz – Hochwasserhilfe - Finanzierung Aufwendungen 1401 6.100 € 209.672,80 € 203.572,80 € Berufsoberschule – Städt. Berufsoberschule für Technik sowie Sozial- und Hauswirtschaft – spezielle Versorgungsrücklage 2651 6.600 € 6.372,45 € -227,55 € Theater Regensburg - Kommunalunternehmen – Finanzierung Kapitaleinlage 3311 15.800.000 € 15.800.000,00 € 0,00 € Bürgerheim Kumpfmühl – Finanzierung Kapitaleinlage RSG gGmbH 4321 260.000 € 257.906,45 € -2.093,55 € Freiwillige Hilfen, Spenden und Stiftungsmittel und dgl. Aktion 'Kinderbaum' 4987 0 € 17.053,74 € 17.053,74 € Sportförderung – Finanzierung Kapitaleinlage 'Arena Regensburg' 5511 2.635.000 € 2.592.532,08 € -42.467,92 € Straßenreinigung sowie Straßenwinterdienst - Gebührenausgleichsrücklage 6751 1.000.000 € 0,00 € -1.000.000,00 € Bau, Betrieb und Unterhaltung von öffentlichen Parkplätzen – Stellplatzablöse - Finanzierung Aufwendungen 6815 136.350 € 136.348,59 € -1,41 € Wasserläufe, Wasserbau Hochwasserschutz - Baulicher Hochwasserschutz' an Donau und Regen 6900 35.000 € 30.462,28 € -4.537,72 € KrE ‚Abwasserbeseitigung’ - Gebührenausgleichsrücklage 7000 0 € 757.332,87 € 757.332,87 € KrE ‚Abfallbeseitigung‘ - Gebührenausgleichsrücklage 7201 370.000 € 787.005,64 € 417.005,64 € Bestattungswesen Hoheitlicher Bereich – Jüdische Grabstätten 7500 10.000 € 19.583,47 € 9.583,47 € Fremdenverkehr – Finanzierung Kapitaleinlage RTG GmbH 7901 3.215.000 € 3.101.122,18 € -113.877,82 € Wirtschaftsförderung – Finanzierung Kapitaleinlage RBD GmbH 7910 65.000 € 65.000,00 € 0,00 € Kombinierte Versorgungs- und Verkehrsunternehmen – Finanzierung Kapitaleinlage das Stadtwerk.Regensburg GmbH 8300 2.830.000 € 2.831.423,69 € 1.423,69 € Stiftung-Maria-Speiseder 8900 17.450 € 17.995,78 € 545,78 € Dr.-Seyboth-Stipendien-Stiftung 8901 47.300 € 55.203,66 € 7.903,66 € Stiftung Eberhard-Dirrigl-Stiftung 8902 2.500 € 3.528,05 € 1.028,05 € Prof.-Neumüller-Stipendien-Stiftung 8906 44.500 € 52.714,23 € 8.214,23 € Stiftung Stadtbau-Gmbh-Stiftung 8907 2.300 € 2.872,51 € 572,51 € Nachlässe und Vermächtnisse 8909 1.150 € 2.159,44 € 1.009,44 € Allgemeine VERSORGUNGSRÜCKLAGE - Erträge 9111 473.550 € 473.515,33 € -34,67 € Allgemeine Zuführung zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 9161 9.240.000 € 27.771.974,13 € 18.531.974,13 € ‚BUDGET’s’ - zweckg. Teil ‚Allgemeine Rücklage’ - 9161 0 € 700.000,00 € 700.000,00 € Allgemeine VERSORGUNGSRÜCKLAGE – Zuzahlung 9161 0 € 0,00 € 0,00 € GESAMT 36.197.800 € 55.691.779,37 € 19.493,979,37 € Hinsichtlich der Zuführungen im Zusammenhang mit den Gebührenausgleichsrücklagen der KrE‘s (UA 6751 / 7000 / UA 7201) und der ‚Aktion Kinderbaum‘ (UA 4987) bzw. den fiduziarischen Stiftungen (UA 890#) sowie der Rücklagen „Allgemeine Hochwasserhilfen/-spenden“ (UA 1401), „Öffentliche Parkierungsanlagen - Stellplatzablösen“ (UA 6815), „Baulicher Hochwasserschutz an Donau und Regen“ (UA 6900) und den Versorgungsrücklagen (UA 2651 und UA 9111/9161) darf auf die weiteren Erläuterungen bei Gr. 91 verwiesen werden. Bei den Zuführungen zum Vermögenshaushalt zur Finanzierung der Kapitaleinlagen zur Abdeckung der laufenden Defizite (UGr. 936 abzgl. UGr. 332) wurden beim „Theater Regensburg“ (UA 3311), bei der „RSG gGmbH - Bürgerheim Kumpfmühl“ (UA 4321), bei der „RBD GmbH“ (UA 7910) und bei der „das Stadtwerk.Regensburg GmbH“ (UA 8300) (nahezu) die planmäßigen Ausgleichszahlungen (einschl. übertragener Haushaltsreste) vollständig durchgebucht sowie bei der „Arena Regensburg“ (UA 5511: - 42,5 Mio. €) und bei der „RTG GmbH“ (UA 7901: + 0,1 Mio. €) (nur) die tatsächlichen Ausgleichszahlungen durchgebucht. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt zu den Budgetrücklagen (UA 9161) i.H.v. 0,7 Mio. € erfolgte als vorläufiger Abschlag auf das voraussichtliche Budgetergebnis 2025. Die Allgemeine Zuführung (UA 9161) war i.H.v. 9,2 Mio. € veranschlagt. Mit 27,8 Mio. € (ohne Zuführung für Budgetrücklagen i.H.v. 0,7 Mio. €) wurde ein um 18,5 Mio. € (Rd.diff.) höherer Betrag erwirtschaftet. Hauptgründe sind zum einen Mehreinnahmen bei den ‚Steuern und Allgemeinen Zuweisungen‘ (HGr. 0) i.H.v. 21,3 Mio. €, die Mindereinnahmen aus Verwaltung und Betrieb (HGr. 1) i.H.v. 17,1 Mio. € sowie Minderausgaben beim bereinigten ‚Sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand‘ (HGr. 5/6 ohne UGr. 679 / Gr. 68 und Gr. 69) i.H.v. 9,5 Mio. €. 3. Einnahmen des Vermögenshaushalts Bei einem Haushaltsansatz von 263,9 Mio. € und einem Rechnungsergebnis (= bereinigtes Soll) von 237,9 Mio. € ergeben sich Mindereinnahmen des Vermögenshaushalts i.H.v. 26,0 Mio. € (- 9,9 %), wobei die Bildung von Haushaltseinnahmeresten mit rd. 123,0 Mio. € (davon 119,1 Mio. € aus den Haushaltsansätzen 2025) berücksichtigt ist. - Hinsichtlich der Haushaltseinnahmereste im Einzelnen darf auf die Beschlussvorlage einschl. der Aufstellungen und der Begründungen ”Haushaltsrestebildung 2025” zur Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen am 29.04.2026 verwiesen werden. - Die wesentlichsten – ab 2,0 Mio. € - Änderungen sind bei der Allgemeinen Zuführung vom Verwaltungshaushalt (einschl. Budgets) (UGr. 300) mit einer Erhöhung um 19,2 Mio. € (einschl. 0,7 Mio. € für Budgets), der Veräußerung von Grundstücken und baulichen Anlagen (UGr. 340) mit einer Minderung um 4,2 Mio. € den Beiträgen und ähnlichen Entgelten (Gr. 35) mit einer Reduzierung um 3,5 Mio. € und den Zuweisungen und Zuschüssen für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 36) mit einer Reduzierung um 13,5 Mio. € sowie den ‘regulären‘ Kreditaufnahmen (Gr. 37#6/8) mit einer Minderung um 25,5 Mio. € festzustellen. Die Abweichungen im Detail resultieren aus den nachfolgend dargestellten Änderungen bei den einzelnen Gruppierungen: Art der Einnahme - Gruppierung - Haushaltsansatz 2025 einschl. Nachtrag Rechnungsergebnis 2025 Abweichung absolut bzw. relativ Zuführungen vom Verwaltungshaushalt 30 36.197.800 € 55.691.779,37 € 19.493.979,37 € 53,85% Entnahmen aus Rücklagen 31 4.338.300 € 5.336.835,80 € 998.535,80 € 23,02% Rückflüsse von Darlehen 32 1.140.100 € 1.181.538,47 € 41.438,47 € 3,63% Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen, Rückflüsse von Kapitaleinlagen 33 4.905.000 € 4.822.639,70 € -82.360,30 € -1,68% Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens 34 5.503.500 € 1,492.410,97 € -4.011.089,03 € -72,88% Beiträge und ähnliche Entgelte 35 10.530.000 € 7.043.997,14 € -3.486.002,86 € -33,11% Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen 36 38.705.800 € 25.228.386,28 € -13.477.413,72 € -34,82% Einnahmen aus Krediten (einschl. Umschuldungen) 37 162.585.000 € 137.080.430,75 € -25.504.569,25 € -15,69% Gesamt 263.905.500 € 237.878.018,48 € -26.027.481,52 € -9.86% Das Soll bei den Zuführungen vom Verwaltungshaushalt (Gr. 30) erhöht sich - wie bereits bei den Ausgaben des Verwaltungshaushalts (Gr. 86) angesprochen - um 19,5 Mio. € auf insgesamt 55,7 Mio. €. Auf die dortigen Ausführungen und die Tabelle wird verwiesen. Bei den Entnahmen aus Rücklagen (Gr. 31) steigt das Soll um 1,0 Mio. € auf insgesamt 5,3 Mio. € und teilt sich wie folgt auf: Bezeichnung ‘Rücklagenentnahmen’ UA Haushaltsansatz 2025 einschl. Nachtrag Rechnungs-ergebnis 2025 Abweichung Katastrophenschutz, Zivilschutz - Finanzierung Investitionen 1401 105.000 € 194.169,54 € 89.169,54 € Berufsoberschule – Städt. Berufsoberschule für Technik sowie Sozial- und Hauswirtschaft – spezielle Versorgungsrücklage 2651 27.500 € 24.350,00 € -3.150,00 € Frewillige Hilfen, Spenden und Stiftungsmittel und dgl. Aktion ‘Kinderbaum‘ 4987 11.350 € 160.530,00 € 149.180,00 € KrE ‚Straßenreinigung sowie Straßenwinterdienst’ - Gebührenausgleichsrücklage 6751 800.000 € 225.157,94 € - 574.842,06 € Bau, Betrieb und Unterhaltung von öffentlichen Parkplätzen – Stellplatzablöse - Finanzierung Aufwendungen 6815 130.000 € 130.000,00 € 0,00 € Wasserläufe, Wasserbau Hochwasserschutz - Baulicher Hochwasserschutz' an Donau und Regen 6900 15.000 € 0,00 € -15.000,00 € KrE ‚Abwasserbeseitigung’ – sog. Investitionsrückstellung 7000 637.500 € 637.500,00 € 0,00 € KrE ‚Abwasserbeseitigung’ - Gebührenausgleichsrücklage 7000 0,00 € 868.094,91 € 868.094,91 € Stiftung-Maria-Speiseder 8900 3.000 € 2.281,49 € -718,51 € Dr.-Seyboth-Stipendien-Stiftung 8901 20.000 € 22.137,87 € 2.137,87 € Eberhard-Dirrigl-Stiftung 8902 10.000 € 10.000,00 € 0,00 € Prof.-Neumüller-Stipendien-Stiftung 8906 18.000 € 20.187,87 € 2.187,87 € Stadtbau-GmbH-Stiftung 8907 20.000 € 8.323,95 € -11.676,05 € Vermächtnisse und Nachlässe 8909 500 € 150.000,00 € 149.500,00 € Allgemeine Rücklage 9101 60.000 € 1.064.831,69 € 1.004.831,69 € ‘BUDGET’s’-zweckg. Teil ‘Allgemeine Rücklage’- 9101 2.480.450 € 1.819.270,54 € -661.179,46 € Allgemeine VERSORGUNGSRÜCKLAGE 9111 0 € 0,00 € 0,00 € GESAMT 4.338.300 € 5.336.835,80 € 998.535,80 € Folgende Rücklagenbewegungen sind erwähnenswert: Bei den Gebührenausgleichsrücklagen der Kostenrechnenden Einrichtungen (KrE) wurden im Rahmen des Rechnungsabschlusses insbesondere die (vorläufigen) BAB-Ergebnisse (Prognosen) bis einschl. 2024 durchgebucht; aufgrund der tatsächlichen BAB-Ergebnisse und der tatsächlichen Rücklagenstände ergaben sich folgende Rücklagenentnahmen: KrE ‘Straßenreinigung’ (UA 6751) mit 0,2 Mio. € -> Entnahme aufgrund des BAB-Ergebnisses 2024 KrE ‘Abwasserbeseitigung’ (sog. Investitionsrückstellung sowie Anteil Schmutzwasser und Niederschlagswasser – UA 7000) mit 0,6 bzw. mit 0,9 Mio. € -> Entnahme aufgrund des BAB-Ergebnisses 2024 - Die Veranschlagungen im Haushaltsplan bei den Gebührenausgleichsrücklagen der KrE (UA 6751 / 7000 / 7201) stellen lediglich vorläufige Werte aufgrund der kameralen Ergebnisse dar. Tatsächlich gebucht werden jedoch nur Rücklagenbewegungen aufgrund der BAB-Ergebnisse des Vorjahres (2024), so dass unweigerlich Abweichungen zwischen den Plan- und Soll-Werten auftreten. – - vgl. auch ‘Gr. 91‘ - Die tatsächlichen Rücklagenentnahmen bei der ‘Aktion Kinderbaum‘ (UA 4987) sowie bei den ‘fiduziarischen Stiftungen einschl. der Vermächtnisse und Nachlässe’ (UA 890#) erfolgten insb. zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen während des Jahres bzw. ergaben sich aufgrund des Jahresabschlusses (= Abgleich Einnahmen mit Ausgaben) 2025. - vgl. auch ‘Gr. 91‘ - Der zweckgebundenen Rücklage „Allgemeine Hochwasserhilfen/-spenden“ (UA 1401) wurden zur Finanzierung von zusätzlichen Aufwendungen und Investitionen Mittel entnommen. Bei der speziellen Versorgungsrücklage für die vom Freistaat Bayern übernommenen Lehrkräfte der ehem. städt. Berufsoberschule für Technik sowie Sozial- und Hauswirtschaft (UA 2651) erfolgten die Entnahmen auf Basis der tatsächlichen Ersätze und deren Erträge in den Vorjahren. Der zweckgebundenen Rücklage „Öffentliche Parkierungsanlagen – Stellplatzablöse“ (UA 6815) wurden zur Finanzierung von zusätzlichen Aufwendungen und Investitionen Mittel entnommen. Der zweckgebundenen Rücklage „'Baulicher Hochwasserschutz' an Donau und Regen“ (UA 6900) wurden zur Finanzierung von zusätzlichen Aufwendungen und Investitionen Mittel entnommen. Der Allgemeinen Rücklage (UA 9101) wurden zum einen zur planmäßigen Finanzierung von Investitionen sowie zum anderen zur Finanzierung von über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für zusätzliche Aufwendungen und Projekte bzw. Investitionen (u.a. im Rahmen der Wiederverwendung von Energie- und Reinigungseinsparungen im Schulbereich) Mittel entnommen. Der Budgetrücklage (UA 9101), als sog. zweckgebundener Teil der Allgemeinen Rücklage, wurden zum einen aufgrund des Budgetergebnisses 2023 (Ausgleich der festgestellten Budgetrücklage zum 31.12.2023 (vgl. Beschluss des Stadtrates vom 27.03.2025 – VO/25/21822/20) mit dem tatsächlichen Rücklagenstand) sowie zum anderen zur Finanzierung von zusätzlichen Aufwendungen und Projekten bzw. Investitionen u.a. im Rahmen der Budgetrichtlinien Mittel entnommen. Das Rechnungsergebnis (= Anordnungs-Soll) bei den Rückflüssen von Darlehen (Gr. 32) mit 1,2 Mio. € überschreitet die Veranschlagungen um 0,1 Mio. €. Bei den Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen, Rückflüssen von Kapitaleinlagen (Gr. 33) unterschreitet das Rechnungsergebnis (= Anordnungs-Soll) mit 4,8 Mio. € die Haushaltsansätze um 0,1 Mio. €. Bei veranschlagten Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens (Gr. 34) i.H.v. 5,5 Mio. € wurde ein Rechnungsergebnis (= Anordnungs-Soll) i.H.v.1,5 Mio. € erzielt. Bei den Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken und baulichen Anlagen (UGr. 340) unterschreiten das Rechnungsergebnis mit 1,1 Mio. € (= Anordnungs-Soll) die Haushaltsansätze um 4,2 Mio. €. Soll-Einnahmen i.H.v. 1,2 Mio. € bei einem HhAnsatz von 5,3 Mio. € führten bei der Veräußerung von Grundstücken und baulichen Anlagen (UGr. 340): zu Mindereinnahmen i.H.v. 4,8 Mio. €, insb. bei der Veräußerung von Grundstücken und baulichen Anlagen in der ‘Entwicklungsmaßnahme Burgweinting‘ (HhSt. 6157.340#) mit – 0,4 Mio. € zur „‘Wohnbebauung‘ – ‘Wohnungsbauförderung‘” (HhSt. 6200.3401) mit – 0,3 Mio. € zur „‘Gewerbe- und Industrienutzung‘ – ‘Wirtschaftsförderung‘” (HhSt. 7911.3400) mit – 0,5 Mio. € aus dem ‘Bebauten Grundbesitz‘ (HhSt. 8809.340#) mit – 0,2 Mio. € aus dem ‘Unbebauten Grundbesitz‘ (HhSt. 8819.340#) mit – 2,9 Mio. € sowie zu einzelnen Mehreinnahmen i.H.v. 0,7 Mio. €, insbesondere bei der Beruflichen Oberschule Regensburg aufgrund von Ersatzleistungen für Vermögensschäden an unbeweglichen Sachen i.H.v. 0,3 Mio. €. Das Rechnungsergebnis (= Anordnungs-Soll) bei den Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (UGr. 345) ist gegenüber den Veranschlagungen um 0,2 Mio. € auf 0,4 Mio. € gestiegen. Das bereinigte Soll für die Beiträge und ähnlichen Entgelte (Gr. 35) i.H.v. 7,0 Mio. € reduziert sich gegenüber den Haushaltsansätzen um 3,5 Mio. €. Soll-Einnahmen i.H.v. 7,0 Mio. € bei einem HhAnsatz von 10,5 Mio. € führten zu Mindereinnahmen (Haushaltseinnahmereste nicht gebildet) i.H.v. 3.5 Mio. €, insb. bei den ‘Folgekostenbeiträgen‘ (UGr. 359) mit – 1,5 Mio. € bei den ‘Erschließungsbeiträgen‘ (HhSt. 1.6300.3521) mit – 1,4 Mio. € bei den „‘Straßenausbaubeiträgen‘ – Einzel-Erstattungen“ (HhSt. 1.6300.3525) mit – 0,5 Mio. € Insgesamt wurden von 3,4 Mio. € rechnerisch möglichen Haushaltseinnahmeresten (HER) aus dem laufenden Jahr aufgrund der Einnahmeprognose für 2026 keine HER gebildet. Das Rechnungsergebnis bei den Zuweisungen und Zuschüssen für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 36) ist gegenüber den Veranschlagungen um 13,5 Mio. € auf 25,2 Mio. € (einschl. zu übertragender HhReste i.H.v. 4,2 Mio. €) gesunken. Soll-Einnahmen i.H.v. 22,9 Mio. € bei einem HhAnsatz von 38,7 Mio. € (zusätzl. Soll-Anordnungen auf HhReste mit 6,2 Mio. €) führten zu einzelnen Mindereinnahmen (Haushaltseinnahmereste teilweise gebildet) i.H.v. 18,6 Mio. € und zu einzelnen Mehreinnahmen i.H.v. 2,8 Mio. € sowie saldiert zu niedrigeren Soll-Einnahmen i.H.v. insgesamt 15,8 Mio. €. Folgende bedeutende Positionen sind aufzulisten: Mindereinnahmen (Haushaltseinnahmereste vollständig gebildet), insb. bei den Zuweisungen und Zuschüssen für die „‚Grund- und Mittelschule Konrad‘ – Neubau und Umbau“ (HhSt. 21502.36#) mit – 0,9 Mio. € die „städtischen Kindergärten‘ - Neu- und Ausbauvorhaben“ (HhSt. 1.4641.3610) mit – 0,2 Mio. € die „städtischen Kinderhorte‘ - Neu- und Ausbauvorhaben“ (HhSt. 1.4645.3610) mit – 0,6 Mio. € Mindereinnahmen (Haushaltseinnahmereste teilweise bzw. nicht gebildet), insb. bei den Zuweisungen und Zuschüssen für (Anpassung an den voraussichtlichen Mitteleingang in 2026 auch unter Berücksichtigung der Haushaltsansätze 2026 sowie des Mittelabflusses bei den korrespondierenden Ausgaben) die „‘Städtische Berufsschule II‘ - Erweiterung zur Unterbringung verschiedener Fachbereiche“ (HhSt. 1.2402.36109) mit – 0,6 Mio. € die „‘Leichtathletik-Trainingshalle im Sportpark Ost‘ – Errichtung“ (HhSt. 1.5606.3600) mit - 1,3 Mio. € die „‘Hallenbad – Ostbad im Sportpark Ost‘ – Errichtung“ (HhSt. 1.5700.3600) mit - 1,5 Mio. € die „‘diversen Rad- und Gehwegverbindungen‘ – Ausbau“ (HhSt. 6368.3610) mit – 0,4 Mio. € den „‘Ufermauer ‚Werftstraße‘‘ - Sanierung“ (HhSt. 1.6900.3619) mit - 0,3 Mio. € das „’Klärwerk’ – diverse Vorhaben“ (HhSt. 7103.36#) mit - 2,8 Mio. € das „‘Kultur- und Kreativareal‘ - Errichtung“ (HhSt. 1.7915.36190) mit – 0,4 Mio. € die „Energieversorgung ehem. Prinz-Leopold-Kaserne / NTB / Pionierkaserne - Errichtung“ (HhSt. 1.7916.3608) mit – 4,2 Mio. € die „Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs“ (HhSt. 7920.3610) mit - 0,4 Mio. € Außerdem wurden die pauschalen Zuweisungen zu den Investitionen – Index-/Risikokosten (Grp. 368999) i.H.v. insgesamt 2,3 Mio. € zum Jahresende 2025 eingezogen und im Jahr 2026 wieder neu veranschlagt. Mehreinnahmen, insb. bei den Zuweisungen und Zuschüssen für die „‚Grundschule Sallerner Berg‘ – Neubau“ (HhSt. 21111.3610) mit + 0,8 Mio. € das „staatliche Gymnsaium ‚Werner-von-Siemens‘ - Erweiterung“ (HhSt. 2355.36103) mit + 0,5 Mio. € die „Kinderbetreuungseinrichtungen – ‘Dritter‘ – Neu- und Ausbauvorhaben“ (HhSt. 4648.3610) mit + 0,5 Mio. € die „‘Osthafenstraße einschließlich Brücken‘ - Ausbau“ (HhSt. 1.6446.36#) mit im Saldo + 0,3 Mio. € Insgesamt wurden von 18,6 Mio. € rechnerisch möglichen Haushaltseinnahmeresten (HER) aus dem laufenden Jahr HER i.H.v. 14,4 Mio. € aufgrund der Einnahmeprognose für 2026 nicht gebildet. Zusätzlich verfielen nicht ‘ausgeschöpfte’ HER aus dem Vorjahr i.H.v. 1,9 Mio. € kraft Gesetzes und mussten somit in Abgang gestellt werden. Haushaltseinnahmereste aus dem Vorjahr wurden insb. bei die „‘Grundschule 'Königswiesen' – Aufstockung und Sanierung“ (HhSt. 1.21105.36102) mit – 0,3 Mio. € die „’Städtebauförderung’ – ‘‘Lebendige Zentren’ und ‘Sozialer Zusammenhalt‘“ (HhSt. 6152.3619) mit mit – 0,4 Mio. € kraft Gesetzes in Abgang gestellt. Die weiteren Mindereinnahmen, teilweise als Haushaltseinnahmerest übertragen, sind bei der Haushaltsrestebildung aufgelistet und ggf. erläutert. Die Mindereinnahmen entstanden hauptsächlich wegen des geringeren Mittelabflusses bzw. der nicht abgeschlossenen Abrechnungen bei den einzelnen Projekten. Bei den Einnahmen aus Krediten (einschl. Umschuldungen) (Gr. 37) unterschreitet das Rechnungsergebnis mit 137,1 Mio. € um 25,5 Mio. € die Veranschlagung von 162,6 Mio. €. Die Ergebnisse stellen sich im Einzelnen wie folgt dar: Kreditwesen UA 9121 HhAnsatz 2025 einschl. Nachtrag (HS) (HhRest aus 2024 (HR)) Anordnungs Soll / Ist auf HS (auf HR) neu gebildeter HhRest (nicht übertragener HhRest aus 2024) Rechnungs-ergebnis 2025 Abweichung HhAnsatz vom Rechnungs-ergebnis in € Kreditaufnahmen HS 2025 (HR 2024) 142.030.000 . (127.732.178,41) 1.622.211,39 (123.826.027,14) 118.812.609,16 (0,00) 116.528.669,28 -25.501.330,72 Umschuldungen 20.555.000 . 20.551.761,47 0,00 20.551.761,47 -3.238,53 Gesamt HS 2025 (HR 2024) 162.585.000 . (127.732.178,41) 22.173.972,86 (123.826.027,14) 118.812.609,16 (0,00) 137.080.430,75 -25.504.569,25 ordentliche Tilgungen 2.130.000 . 2.128.669,28 0,00 2.128.669,28 -1.330,72 Umschuldungen 20.555.000 . 20.551.761,47 0,00 20.551.761,47 -3.238,53 außerordentliche Tilgungen 0 . 0,00 Gesamt 22.685.000 . 22.680.430,75 0,00 22.680.430,75 -4.569,25 Netto-Neu-Verschuldung HS 2025 (HR 2024) 139.900.000 . (127.732.178,41) -506.457,89 (123.826.027,14) 118.812.609,16 (0,00) 114.400.000,00 -25.500.000,00 insgesamt = 267.632.178,41 = 123.319.569,25 = 118.812.609,16 = 114.400.000,00 -25.500.000,00 möglicher PLAN-SOLL- bzw. IST-Schulden-zuwachs in 2025 tatsächlicher IST-Schulden-zuwachs in 2025 möglicher weiterer IST-Schulden-zuwachs in 2026 tatsächlicher PLAN-SOLL-Schulden-zuwachs in 2025 Der Haushaltssatzung bzw. dem Haushaltsplan lag eine genehmigungspflichtige Gesamtermächtigung für ‘reguläre’ Kreditaufnahmen i.H.v. 142,03 Mio. € und eine PLAN-Netto-Neu-Verschuldung i.H.v. + 139,90 Mio. € zugrunde. Des Weiteren bestand ein Haushaltseinnahmerest aus dem Vorjahr i.H.v. 127,73 Mio. €. Der Haushaltsansatz 2025 wurde in 2025 im IST geringfügig (1,62 Mio. € von 142,03 Mio. €) beansprucht. Der Haushaltseinnahmerest aus 2024 wurde in 2025 im IST umfassend (123,83 Mio. € von 127,73 Mio. €) beansprucht. Die ursprünglich vorgesehene PLAN-/SOLL-Netto-Neu-Verschuldung 2025 i.H.v. insgesamt 267,63 Mio. € (= 139,90 Mio. € zzgl. 127,73 Mio. €) wurde im IST mit 125,45 Mio. € und im SOLL zusätzlich mit der Bildung eines Haushaltseinnahmerestes i.H.v. insgesamt 118,81 Mio. € nicht vollständig in Anspruch genommen, da dieser zur Finanzierung des Haushaltes im Rahmen des Jahresabschlusses, insb. der zu übertragenden Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes, nur teilweise zulässig und erforderlich gewesen ist. Insgesamt wurden Haushaltseinnahmereste i.H.v. 27,13 Mio. € nicht übertragen. Die SOLL-Netto-Neu-Verschuldung i.H.v. + 114,40 Mio. € fällt damit insbesondere aufgrund der geringeren ‘regulären’ Kreditaufnahmen (- 25,50 Mio. € unter Berücksichtigung des teilweise übertragenen Haushaltseinnahmerestes) sowie den niedrigeren ordentlichen Tilgungen (- 1,33 T€) gegenüber der PLAN-Netto-Neu-Verschuldung i.H.v. + 139,90 Mio. € um (-) 25,50 Mio. € niedriger aus. D.h. der SOLL-Schuldenstand erhöht sich gegenüber dem Vorjahr (31.12.2024 mit 238,85 Mio. €) auf 353,25 Mio. € zum 31.12.2025. Der IST-Schuldenstand erhöhte sich ebenfalls gegenüber dem Vorjahr (31.12.2024 mit 111,12 Mio. €) auf 234,44 Mio. € zum 31.12.2025. Im Jahr 2025 liefen bei Darlehen mit Restsummen i. H. v. insgesamt 20,55 Mio. € die Verträge ab bzw. endete die Zinsbindung o.ä., die ausschließlich umgeschuldet wurden. Die tatsächliche IST-Verschuldung der Stadt Regensburg hat sich im Haushaltsjahr 2025 wie folgt entwickelt: *) Verschuldung zum 01.01.2025 ordentliche Tilgungen außerordentliche Tilgungen Aufnahmen exklusive Umschuldungen Verschuldung zum 31.12.2025 STADT 111.120,2 T€ 2.128,7 T€ 0,0 T€ 125.448,2 T€ 234.439,8 T€ IST-NETTO-NEU-VERSCHULDUNG 2025 123.319,6 T€ *) ggf. Rundungsdifferenzen Zum 31.12.2025 ergibt sich eine Pro – Kopf – Verschuldung (Basis: 151.208 Einwohner mit Hauptwohnsitz am 30.09.2025 ) von 1.550 € (Vorjahr: 697 € auf Basis von 159.465 Einwohner mit Hauptwohnsitz am 31.12.2024). Die tatsächliche IST-Verschuldung zum 31.12.2025 betrug 234,44 Mio. €. 4. Ausgaben des Vermögenshaushalts Bei einem Haushaltsansatz von 263,9 Mio. € und einem Rechnungsergebnis (= bereinigtes Soll) von 237,9 Mio. € ergeben sich Minderausgaben des Vermögenshaushalts i.H.v. 26,0 Mio. € (- 9,9 %), wobei die Bildung von Haushaltsausgaberesten mit insgesamt rd. 137,6 Mio. € (davon 69,0 Mio. € aus den Haushaltsansätzen 2025) berücksichtigt ist. - Hinsichtlich der Haushaltsausgabereste im Einzelnen darf auf die Beschlussvorlage einschl. der Aufstellungen und der Begründungen ”Haushaltsrestebildung 2025” zur Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen am 29.04.2026 verwiesen werden. – Das bereinigte Soll weicht bei den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 92 bis 96 und Gr. 98 einschl. UGr. 936 ‘Kapitaleinlagen’) mit einem Ergebnis von 197,0 Mio. € von den Veranschlagungen i.H.v. 228,5 Mio. € um insgesamt – 31,4 Mio. € (Rd.Diff.) (- 13,8 %) sowie bei den sonstigen finanzwirtschaftlichen Ausgaben (Gr. 90 und Gr. 91 sowie Gr. 97 und Gr. 99) mit einem Ergebnis von 40,9 Mio. € von den Haushaltsansätzen i.H.v. 35,5 Mio. € um insgesamt + 5,4 Mio. € (+ 15,3 %) ab. Die wesentlichsten - ab 2,0 Mio. € - Änderungen sind bei der Zuführung zur Allgemeinen Rücklage (einschl. Budgets) (UGr. 910) mit einer Steigerung um 4,2 Mio. € (einschl. 0,7 Mio. € für Budgets), dem Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen (UGr. 932) mit einer Senkung um 12,9 Mio. € dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (UGr. 934 mit 935 und 930) mit einer Minderung um 2,3 Mio. €, dem Erwerb von Beteiligungen und Kapitaleinlagen für laufende und investive Zwecke (UGr. 936) mit einer Erhöhung um 6,1 Mio. €, den Baumaßnahmen (Gr. 94 bis 96) mit einer Minderung um 8,4 Mio. € den Zuweisungen und Zuschüsse zu Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 98) mit einer Reduzierung um 2,4 Mio. € und den Index- und Risikokosten mit einer Reduzierung um 11,5 Mio. € festzustellen. Bei den bedeutenden Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 92 bis 96 und Gr. 98 mit einer Gesamtermächtigung (= Haushaltsansatz zuzüglich Haushaltsausgaberest) ab 250 T€ – vgl. Anlage 2) - zeigt sich eine Reduzierung der Quote der Soll-Anordnungen auf die Haushaltsansätze einschl. der Haushaltsausgabereste mit insgesamt 58,6 % gegenüber dem Vorjahr (2024: 59,3 %), allerdings eine Erhöhung gegenüber dem Durchschnitt (Ø 2019-2024: 53,2 %). Beim Grad der Gebundenheit der nicht angeordneten Haushaltsmittel durch Aufträge oder sonstige Vergaben (exklusive Vergaben auf Verpflichtungsermächtigung) sowie bei der Ausschöpfung der Gesamtermächtigung (exklusive Verpflichtungsermächtigungen) ergeben sich gegenüber dem Vorjahr und dem Durchschnitt mit 54,6 % (2024: 78,1 % - Ø 2019-2024: 71,8 %) bzw. mit 81,2 % (2024: 91,1 % - Ø 2019-2024: 86,77 %) ebenfalls niedrigere Werte. Quoten der ‘Soll – Anordnungen‘ Soll auf 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Haushaltsansatz 46,96 % 48,47 % 36,60% 50,23% 56,68% 61,69% 63,61% Haushaltsrest 58,28 % 59,31 % 56,25% 57,43% 63,07% 53,90% 50,64% Gesamt(gewogene Quote) 51,19 % 52,70 % 43,52% 53,41% 59,03% 59,31% 58,58% Gebundenheit der ‘nicht angeordneten Haushaltsmittel’ 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 nicht angeordnete Haushaltsmittel (in T€) 108.331,5 118.574,8 167.439,8 150.322,3 130.662,0 153.679,3 144.938,2 davon gebundener Betrag (in T€) 76.752,3 79.968,6 124.441,8 102.883,4 93.621,7 120.050,8 79.130,3 Quote 70,8 % 67,4 % 74,3% 68,4% 71,7% 78,1% 54,6% Ausschöpfung der ‘Gesamtermächtigung’ (exklusive Verpflichtungsermächtigungen) 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Gesamtermächtigung (exklusive VE’en) (in T€) 221.945,4 250.696,2 296.463,0 322.629,5 318.887,0 377.638,2 350.013,6 davon gebundener Betrag (in T€) 190.366,2 212.090,1 253.465,0 275.190,6 281.846,7 344.009,7 284.205,7 Quote 85,8 % 84,6 % 85,5% 85,3% 88,4% 91,1% 81,2% Die Abweichungen im Detail resultieren aus den nachfolgend dargestellten Änderungen bei den einzelnen Gruppierungen: Art der Ausgaben - Gruppierung - Haushaltsansatz 2025 einschl. Nachtrag Rechnungsergebnis 2025 Abweichung absolut bzw. relativ Zuführungen zum Verwaltungshaushalt 90 5.789.050 € 6.412.362,79 € 623.312,79 € 10,77% Zuführungen an Rücklagen 91 6.977.800 € 11.777.751,48 € 4.799.951,48 € 68,79% Gewährung von Darlehen 92 77.700 € 0,00 € -77.700,00 € -100,00% Vermögenserwerb 93 114.057.150 € 103.519.947,55 € -10.537.202,45 € -9,24% Hochbaumaßnahmen 94 53.855.800 € 47.868.571,79 € -5.987.228,21 € -11,12% Tiefbaumaßnahmen 95 38.486.400 € 29.646.110,26 € -8.840.289,74 € -22,97% Betriebsanlagen 96 8.841.550 € 6.357.917,34 € -2.483.632,66 € -28,09% Tilgungen von Krediten (einschl. Umschuldungen) 97 22.685.000 € 22.680.430,75 € -4.569,25 € -0,02% Zuweisungen und Zuschüsse für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen 98 13.135.050 € 9.612.947,63 € -3.522.102,37 € -26,81% Sonstige Ausgaben des Vermögenshaushalts 99 0 € 1.978,89 € 1.978,89 € --- Gesamt 263.905.500 € 237.878.018,48 € -26.027.481,52 € -9,86% Das Soll bei den Zuführungen zum Verwaltungshaushalt (Gr. 90) steigt – wie bereits bei den Einnahmen des Verwaltungshaushalts (Gr. 28) angesprochen – um 0,6 Mio. € auf insgesamt 6,4 Mio. €. Auf die dortigen Ausführungen und die Tabelle wird verwiesen. Bei den Zuführungen an Rücklagen (Gr. 91) erhöht sich das Soll um 4,8 Mio. € auf insgesamt 11,8 Mio. € und teilt sich wie folgt auf: Bezeichnung ‘Rücklagenzuführungen’ UA Haushaltsansatz 2025 einschl. Nachtrag Rechnungs-ergebnis 2025 Abweichung Katastrophenschutz - Zivilschutz – Hochwasserspenden 1401 6.100 € 54.751,90 € 48.651,90 € Berufsoberschule – Städt. Berufsoberschule für Technik sowie Sozial- und Hauswirtschaft – spezielle Versorgungsrücklage 2651 6.600 € 6.372,45 € -227,55 € Freiwillige Hilfen, Spenden und Stiftungsmittel und dgl. Aktion 'Kinderbaum' 4987 0 € 17.053,74 € 17.053,74 € KrE ‚Straßenreinigung sowie Straßenwinterdienst’ - Gebührenausgleichsrücklage 6751 1.000.000 € 0,00 € -1.000.000,00 € Bau, Betrieb und Unterhaltung von öffentlichen Parkplätzen – Finanzierung Investitionen 6815 4.961.350 € 4.962.248,59 € 898,59 € Baulicher Hochwasserschutz' an Donau und Regen 6900 35.000 € 30.462,28 € -4.537,72 € KrE ‚Abwasserbeseitigung’ - Gebührenausgleichsrücklage 7000 0 € 757.332,87 € 757.332,87 € KrE ‚Abfallbeseitigung‘ - Gebührenausgleichsrücklage 7201 370.000 € 787.005,64 € 417.005,64 € Bestattungswesen Hoheitlicher Bereich – Jüdische Grabstätten 7500 10.000 € 19.583,47 € 9.583,47 € Stiftung-Maria-Speiseder 8900 17.450 € 17.995,78 € 545,78 € Dr.-Seyboth-Stipendien-Stiftung 8901 47.300 € 55.203,66 € 7.903,66 € Stiftung Eberhard-Dirrigl-Stiftung 8902 2.500 € 3.528,05 € 1.028,05 € Prof.-Neumüller-Stipendien-Stiftung 8906 44.500 € 52.714,23 € 8.214,23 € Stiftung Stadtbau-Gmbh-Stiftung 8907 2.300 € 2.872,51 € 572,51 € Nachlässe und Vermächtnisse 8909 1.150 € 294.659,44 € 293.509,44 € Allgemeine Rücklage 9101 0 € 3.542.451,54 € 3.542.451,54 € ‘BUDGET’s’-zweckg. Teil ‘Allgemeine Rücklage’- 9101 0 € 700.000,00 € 700.000,00 € Allgemeine VERSORGUNGSRÜCKLAGE – Zuzahlungen und Erträge 9111 473.550 € 473.515,33 € -34,67 € GESAMT 6.977.800 € 11.777.751,48 € 4.799.951,48 € Folgende Rücklagenbewegungen sind erwähnenswert: Bei den Gebührenausgleichsrücklagen der Kostenrechnenden Einrichtungen (KrE) wurden im Rahmen des Rechnungsabschlusses insbesondere die (vorläufigen) BAB-Ergebnisse bis einschl. 2024 (Prognosen) durchgebucht; aufgrund der tatsächlichen BAB-Ergebnisse und der tatsächlichen Rücklagenstände ergaben sich folgende Rücklagenzuführungen: KrE ‚Straßenreinigung’ (UA 6751) mit 0,0 Mio. € -> stattdessen eine Rücklagenentnahme KrE ‘Abwasserbeseitigung’ (Anteil Schmutzwasser und Niederschlagswasser - UA 7000) mit 0,8 Mio. € -> Zuführung aufgrund des BAB-Ergebnisses 2024 KrE ‘Abfallentsorgung’ (UA 7201) mit 0,8 Mio. € -> Zuführung aufgrund des BAB-Ergebnisses 2024 - Die Veranschlagungen im Haushaltsplan bei den Gebührenausgleichsrücklagen der KrE (UA 6751 / 7000 / 7201) stellen lediglich vorläufige Werte aufgrund der kameralen Ergebnisse dar. Tatsächlich gebucht werden jedoch nur Rücklagenbewegungen aufgrund der BAB-Ergebnisse des Vorjahres (2024), so dass unweigerlich Abweichungen zwischen den Plan- und Soll-Werten auftreten. – - vgl. auch ‘Gr. 31‘ - Die tatsächlichen Rücklagenzuführungen bei der ‘Aktion Kinderbaum‘ (UA 4987) sowie bei den ‘fiduziarischen Stiftungen einschl. der Vermächtnisse und Nachlässe’ (UA 890#) ergaben sich aufgrund des Jahresabschlusses (= Abgleich Einnahmen mit Ausgaben) 2025. - vgl. auch ‘Gr. 31‘ – Die Einnahmen aus einem Nachlass wurden einer zweckgebundenen Rücklage zugeführt. Der zweckgebundenen Rücklage „Allgemeine Hochwasserhilfen/-spenden“ (UA 1401) wurden die im laufenden Jahr und in den Vorjahren eingegangenen Spendenmittel einschl. Erträge zugeführt, soweit diese nicht verausgabt bzw. an Dritte ausgereicht worden sind. Bei der speziellen Versorgungsrücklage für die vom Freistaat Bayern übernommenen Lehrkräfte der ehem. städt. Berufsoberschule für Technik sowie Sozial- und Hauswirtschaft (UA 2651) erfolgten die Zuführungen aufgrund der tatsächlichen Ersätze und deren Erträge im laufenden Jahr. Die nicht für Investitionen o.ä. in Anspruch genommenen Mittel aus Stellplatzablösungen u.ä. einschl. Zinsen werden im Rahmen des Rechnungsabschlusses grds. der zweckgebundenen Rücklage „Öffentliche Parkierungsanlagen – Stellplatzablöse“ (UA 6815) zugeführt. Der zweckgebundenen Rücklage „'Baulicher Hochwasserschutz' an Donau und Regen“ (UA 6900) werden jeweils die Beträge zugeführt, die die Stadt Regensburg vom Freistaat Bayern als kapitalisierte Ablöse für die Übernahme des Betriebs und des Unterhalts der staatlichen Hochwasserschutzanlagen an Donau und Regen erhält. Der Allgemeinen Rücklage (UA 9101) wurden zusätzliche (überplanmäßige) Mittel i.H.v. insgesamt ~ 2,5 Mio. € pauschal als Rückstellung effektiv zugeführt (= Saldo der Verbesserung gegenüber der Haushaltsplanung 2026 mit Finanzplanung 2025 - 2029). Diese Rückstellung ist notwendig, umden Ausgleich des Verwaltungshaushaltes und die Finanzierung von Investitionen ab 2030 zu ermöglichen; im letzten Jahr (2029) der gültigen Finanzplanung weist der Verwaltungshaushalt eine Unterdeckung von 21,3 Mio. € auf. Der Stand der Allgemeinen Rücklage stellt sich unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen wie folgt dar: Rücklagenstand zum auf Basis Betragin Mio. € tatsächlich 01.01.2025 Jahresrechnung 2024 177,4 planmäßig 31.12.2025 Haushaltsplan 2025 einschl. Nachtragshaushaltsplan 2025 177,4 tatsächlich 31.12.2025 Jahresrechnung 2025 179,9 faktisch 31.12.2025 unter Berücksichtigung von Wiederbereitstellungen aus 2025 im Haushaltsjahr 2026 179,8 => Verbesserung gegenüber "Haushaltsplanung 2026 mit Finanzplanung 2025 - 2029" 2,4 Der Budgetrücklage (UA 9101), als sog. zweckgebundener Teil der Allgemeinen Rücklage, wurde ein vorläufiger Abschlag für 2025 i.H.v. 0,7 Mio. € zugeführt. Der allgemeinen Versorgungsrücklage (UA 9111) wurden mit + 0,5 Mio. € die tatsächlichen Beträge, d.s. die positiven Erträge (= Wertgewinne), die erst jeweils im laufenden Jahr bekannt werden, zugeführt. Beim Vermögenserwerb (Gr. 93) unterscheidet sich das bereinigte Soll mit 103,5 Mio. € (einschl. zu übertragender Alt- und Neu-HhReste i.H.v. 51,3 Mio. €) von den Haushaltsansätzen um etwa – 10,5 Mio. €. Dies ergibt sich daraus, dass u.a. zum einen eine Verringerung beim Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen (UGr. 932) um – 12,9 Mio. € und beim Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (UGr. 935 mit 934 und 930) um – 2,3 Mio. € sowie eine Erhöhung beim Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen (UGr. 936) um + 6,1 Mio. € gegenüber den Planwerten zu verzeichnen ist. Die Abweichung des RE resultiert bei Soll-Ausgaben auf HhAnsatz i.H.v. 89,4 Mio. € (Anordnungs-Soll auf HhReste 20,6 Mio. €) insbesondere auf der Nichtbildung bzw. der Inabgangstellung von Haushaltsausgaberesten (HAR) des laufenden Jahres bzw. aus Vorjahren i.H.v. 10,3 Mio. € (UGr. 932: 7,8 Mio. €; UGr. 935 mit 934 und 930: 2,5 Mio. €), dem Abzug von Deckungsmitteln o.ä. zur Finanzierung anderer Ausgaben i.H.v. 20,3 Mio. € (UGr. 932: - 18,3 Mio. €; UGr. 935 mit 934 und 930: - 2,0 Mio. €) und auf zusätzlichen Ausgaben i.H.v. 21,8 Mio. € (UGr. 932: 13,3 Mio. €; UGr. 935 mit 934 und 930: 2,1 Mio. €; UGr. 936: 6,3 Mio. €) Zudem wurden die nicht benötigten Index- und Risikokosten 2025 (Gr. 93 / UGr. 930: 1,4 Mio. €) zum Jahresende eingezogen; im Jahr 2026 sind wieder Index- und Risikokosten veranschlagt. Größere Abweichungen haben sich ergeben bei der „IT-Ausstattung - ‚Schulen‘“ (HhSt. 2000.93499) mit plus 0,7 Mio. € -> die Ersatzbeschaffung erfolgt auf der o.g. Zentral-HhSt.‘e, da die Zuordnung auf die einzelnen UA’s noch nicht bekannt war der ‚Sallerner Regenbrücke – Nordgaustraße - Grunderwerb“ (HhSt. 6382.9320) mit minus 1,4 Mio. € -> vorläufig geringerer Bedarf den „Parkierungsanlagen 'Prinz-Leopold-Kaserne' – Investitionskostenzuschüsse“ (HhSt. 6815.9368) mit plus 0,7 Mio. € -> Verschiebung von Gr. 98 ‚Investitionskiostenzuschuss‘ auf UGr. 936 ‚Invest-Kapitaleinlage‘ (vgl. HhSt. 6815.98588) der „‘Sonstige Förderung der Wirtschaft‘ – Erwerb von Telekommunikationsinfrastruktur - Invest-Kapitaleinlage“ (HhSt. 7919.9360) mit plus 5,6 Mio. € -> Verschiebung von UGr. 932 ‚Erwerb grundstücksgleicher Rechte‘ auf UGr. 936 ‚Invest-Kapitaleinlage‘ (vgl. HhSt. 7919.93239) der „‘ehem. Prinz-Leopold-Kaserne / NTB / Pionierkaserne‘ – Grunderwerb“ (HhSt. 8809.93298) mit minus 11,3 Mio. € -> geringerer Bedarf dem „‘Unbebauten Grundbesitz‘ – Grunderwerb“ (HhSt. 8819.9321) mit plus 12,9 Mio. € -> höherer Bedarf Es wurden insbesondere die HAR (teilweise oder vollständig) bei der „‘neuen Pestalozzi Grundschule in der PLK‘ – Grunderwerb“ (HhSt. 21118.9320) i.H.v. 4,8 Mio. € -> kein Bedarf wegen anderen Standort auf städtischem Grund der „‘Erschließung Wutzlhofen – Mitte‘ - Grunderwerb“ (HhSt. 6346.9320) i.H.v. 0,9 Mio. € -> geringerer Bedarf dem „‘Gelände Markomannenstraße 3 - Fuhrpark' – Ablösung Erbbaurecht“ (HhSt. 7701.93239) i.H.v. 0,8 Mio. € -> geringerer Bedarf nicht ins neue Jahr übertragen, da die tatsächlich vorgetragenen Haushaltsausgabereste 2025 und/oder die Haushaltsansätze 2026 zur Abwicklung, d.h. zur Fortsetzung der Projekte in diesem Jahr ausreichen. Die weiteren Minderausgaben, überwiegend als Haushaltsausgaberest übertragen, sind bei der Haushaltsrestebildung aufgelistet und ggf. erläutert. Bei veranschlagten Baumaßnahmen (Gr. 94 - 96) i.H.v. 101,2 Mio. € wurde ein Rechnungsergebnis i.H.v. 83,9 Mio. € (einschl. zu übertragender Alt- und Neu-HhReste i.H.v. 77,2 Mio. €) erzielt. Die Reduzierungen gegenüber den Planwerten verteilen sich auf die Hochbaumaßnahmen (Gr. 94) mit – 6,0 Mio. €, auf die Tiefbaumaßnahmen (Gr. 95) mit – 8,8 Mio. € sowie auf die Betriebsanlagen (Gr. 96) mit – 2,5 Mio. €. Die Reduzierung des RE beruht bei Soll-Ausgaben auf HhAnsatz i.H.v. 46,3 Mio. € (Anordnungs-Soll auf HhReste 46,8 Mio. €) auf der Nichtbildung bzw. der Inabgangstellung von Haushaltsausgaberesten (HAR) des laufenden Jahres bzw. aus Vorjahren i.H.v. 8,7 Mio. € (Gr. 94: 1,0 Mio. €; Gr. 95: 5,8 Mio. €; Gr. 96: 1,9 Mio. €), dem Abzug von Deckungsmitteln o.ä. zur Finanzierung anderer Ausgaben i.H.v. 4,9 Mio. € (Gr. 94: 4,1 Mio. €; Gr. 95: 0,6 Mio. €; Gr. 96: 0,1 Mio. €) und zusätzlichen Ausgaben i.H.v. 5,9 Mio. € (Gr. 94: 4,0 Mio. €; Gr. 95: 1,7 Mio. €; Gr. 96: 0,2 Mio. €) Außerdem wurden die nicht benötigten Index- und Risikokosten 2025 (Gr. 94-96: 8,9 Mio. € davon Gr. 94: 4,8, Gr. 95: 3,4 Mio. €, Gr. 96: 0,7 Mio. €) zum Jahresende eingezogen; im Jahr 2026 sind wieder Index- und Risikokosten veranschlagt. Größere Abweichungen sind zu verzeichnen bei der „‘Grundschule Sallerner Berg‘ – Neubau“ (HhSt. 21111.9420) mit minus 1,2 Mio. € -> Anpassung an Kassenwirksamkeit dem „‘Werner-von Siemens-Gymnasium‘ – Ersatzneubau mit Erweiterung“ (HhSt. 2355.9423) mit plus 3,7 Mio. € -> Anpassung an Kassenwirksamkeit dem „‘Kinderhaus am Heuweg einschl. Hort‘ - Neuerrichtung“ (HhSt.4641.94220) mit minus 1,0 Mio. € -> Anpassung an Kassenwirksamkeit der ‚Sallerner Regenbrücke – Nordgaustraße - Neubau“ (HhSt. 6482.95##) mit zusammen plus 1,2 Mio. € -> Anpassung an Kassenwirksamkeit Es wurden insbesondere die HAR (teilweise oder vollständig) bei dem „‘Parkweg - Alleenring zwischen Milchschwammerl und Helenenstraße‘ – Beleuchtung“ (HhSt. 1.5801.9634) i H. v. 0,3 Mio. € -> geringere Bedarfe und Anpassung an Kassenwirksamkeit der „‘Entwicklungsmaßnahme Burgweinting‘ - Erschließung“ (HhSt. 6157.95##) i.H.v. insgesamt 0,9 Mio. € -> geringere Bedarfe und Anpassung an Kassenwirksamkeit den „‘Erschließungsstraßen‘ – diverse Ausbau- und Neubauvorhaben“ (HhSt. 63##.95##) i.H.v. zusammen 0,6 Mio. € -> geringere Bedarfe und Anpassung an Kassenwirksamkeit die „‘Lichtzeichenanlagen‘ - Erneuerung und Modernisierung“ (HhSt. 6300.9685) i.H.v. 0,3 Mio. € -> geringere Bedarfe und Anpassung an Kassenwirksamkeit den „‘Selektiven Kanalerneuerungen‘ – diverse Erneuerungsvorhaben“ (HhSt. 7009.95##) i.H.v. insgesamt 1,3 Mio. € -> geringere Bedarfe und Anpassung an Kassenwirksamkeit nicht ins neue Jahr übertragen, da die tatsächlich übertragenen Haushaltsausgabereste 2025 und/oder die Haushaltsansätze 2026 zur Abwicklung, d.h. zur Fortsetzung der Vorhaben in diesem Jahr, ausreichen. Die weiteren Minderausgaben, größtenteils als Haushaltsausgaberest übertragen, sind bei der Haushaltsrestebildung aufgelistet und ggf. erläutert. Das GESAMT-ANORDNUNGS-SOLL = SOLL auf HhAnsatz und SOLL auf HhRest - bei den Baumaßnahmen (Gr. 94 bis 96) beläuft sich auf 93,1 Mio. € (Vorjahr: 90,2 Mio. €) und teilt sich folgendermaßen auf: Art der Ausgabe - Gruppierung - Haushaltsansatz (Haushaltsrest aus Vorjahren) Soll auf Haushaltsansatz (Soll auf Haushaltsrest aus Vorjahren) neu zu übertragende Haushaltsausgabereste gesamt Hochbau 94 53.855.800,00 € 29.993.048,52 € 31.990.832,53 € (42.019.487,85 €) (27.902.630,68 €) Tiefbau 95 38.486.400,00 € 14.747.217,14 € 34.993.778,58 € (33.996.030,29 €) (13.901.144,83 €) Betriebsanlagen 96 8.841.550,00 € 1.517.464,74 € 10.245.590,96 € (10.443.547,08 €) (5.038.408,72 €) Gesamt 101.183.750,00 € 46.257.730,40 € 77.230.202,07 € (86.459.065,22 €) (46.842.184,23 €) 187.642.815,22 € 93.099.914,63 € Das Gesamtanordnungssoll des Jahres 2025 mit 93,1 Mio. € liegt deutlich über den letzten Vorjahreswerten mit 86,6 Mio. € (2022-2024) und auch über dem mittelfristigen (2019 - 2024) Wert von 80,3 Mio. €. Der bisherige Spitzenwert lag im Jahr 2023 bei 99,4 Mio. €. Für den Hochbaubereich ist dies der langjährige höchste Wert; im Tiefbau- und im Betriebstechnischen Bereich liegt ein mittelfristig leicht überdurchschnittlicher Wert vor. Es sei jedoch angemerkt, dass vom HhAnsatz nur 45,7 % und vom HhRest nur 54,2 % angeordnet worden (insgesamt 49,6 %) sind und in Folge wieder 41,2 % der Gesamtermächtigung 2025 auf das nächste Jahr als Haushaltsausgabereste vorgetragen werden. Beim bereinigten Soll für die Zuweisungen und Zuschüsse zu Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (Gr. 98) i.H.v. 9,6 Mio. € (einschl. zu übertragender Alt- und Neu-HhReste i.H.v. 9,0 Mio. €) ergibt sich bei Soll-Ausgaben auf HhAnsatz i.H.v. 5,9 Mio. € (Anordnungs-Soll auf HhReste 7,7 Mio. €) gegenüber den Haushaltsansätzen eine Reduzierung um 3,5 Mio. €. Die Abweichung des RE resultiert insbesondere auf der Nichtbildung bzw. der Inabgangstellung von Haushaltsausgaberesten (HAR) des laufenden Jahres bzw. aus Vorjahren i.H.v. 1,8 Mio. €, dem Abzug von Deckungsmitteln o.ä. zur Finanzierung anderer Ausgaben i.H.v. 0,9 Mio. € und auf zusätzlichen Ausgaben i.H.v. 0,2 Mio. €. Zudem wurden die nicht benötigten Index- und Risikokosten 2025 (Gr. 98: 1,1 Mio. €) zum Jahresende eingezogen; im Jahr 2026 sind wieder Index- und Risikokosten veranschlagt. Größere Abweichungen haben sich ergeben bei den „Parkierungsanlagen 'Prinz-Leopold-Kaserne' – Investitionskostenzuschüsse“ (HhSt. 6815.98588) mit minus 0,7 Mio. € -> Verschiebung von Gr. 98 ‚Investitionskiostenzuschuss‘ auf UGr. 936 ‚Invest-Kapitaleinlage‘ (vgl. HhSt. 6815.9368) den „Freiwilligen Hilfen, Spenden und Stiftungsmittel und dgl. Aktion 'Kinderbaum' - Invesitionskostenzuschüsse“ (HhSt. 4987.9880) mit plus 0,2 Mio. € -> höherer Bedarf Es wurden insbesondere die HAR (teilweise oder vollständig) bei dem „Museum der ‚Bayerischen Geschichte‘ – Investitionskostenzuschüsse“ (HhSt. 3108.9811) i. H. v. 0,2 Mio. € -> geringerer Bedarf der „Baureifmachung Industriegebiet 'Am Ostbahnhof' – Invesitionskostenzuschüsse (HhSt. 7911.9855) i. H. v. 0,3 Mio. € -> geringerer Bedarf dem Förderprogramm "Regensburg effizient – Investitionskostenzuschüsse (HhSt. 7916.98##) i. H. v. insgesamt 0,4 Mio. € -> Anpassung an Bedarf bzw. Kassenwirksamkeit der Baureifmachung von unbebauten Grundstücken – Investitionskostenzuschüsse (HhSt. 8809.9889) i. H. v. 0,2 Mio. € -> geringerer Bedarf nicht ins neue Jahr übertragen, da die tatsächlich vorgetragenen Haushaltsausgabereste 2025 und/oder die Haushaltsansätze 2026 zur Abwicklung, d.h. zur Weiterführung der Programme in diesem Jahr, ausreichen. Die weiteren Minderausgaben, überwiegend als Haushaltsausgaberest übertragen, sind bei der Haushaltsrestebildung aufgelistet und ggf. erläutert. Das Rechnungsergebnis der Tilgung von Krediten (einschl. Umschuldungen) (Gr. 97) i.H.v. 22,7 Mio. € weicht nicht von den Haushaltsansätzen ab. Im übrigen darf auf die Tabelle sowie die Ausführungen zu den ‘Einnahmen aus Krediten (Gr. 37)’ verwiesen werden. IV. Zusammenfassung Die Jahresrechnung 2025 weist insgesamt ein um 29,0 Mio. € verbessertes Ergebnis gegenüber der ursprünglichen Planung aus (davon im Verwaltungshaushalt 18,5 Mio. € und Vermögenshaushalt 10,5 Mio. €). Von diesem Ergebnis wurden zum einen 3,5 Mio. € der Allgemeinen Rücklage zugeführt, zum anderen konnte die PLAN-/SOLL-Verschuldung im Vergleich zum Haushaltsplan um 25,5 Mio. € reduziert werden. Die „Freie Spitze“ (= erwirtschafteter Überschuss im Verwaltungshaushalt abzüglich ordentlicher Tilgungen) erhöht sich gegenüber dem Haushaltsplan um 18,5 Mio. € auf 25,6 Mio. €. Die Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt sinken auf 137,6 Mio. € (- 19,7 Mio. €). Zu deren Finanzierung werden Haushaltseinnahmereste für Kredite mit 118,8 Mio. € (- 8,9 Mio. €) ausgewiesen. Im Einzelnen sind folgende Punkte hervorzuheben: 1. ) Die Einnahmen aus Steuern und allgemeinen Zuweisungen belaufen sich auf 503,8 Mio. € und übersteigen damit die Haushaltsansätze in Höhe von 482,6 Mio. € um 21,3 Mio. € bzw. 4,4 %. Gegenüber dem Rechnungsergebnis des Jahres 2024 (443,3 Mio. €) ergibt sich somit eine Steigerung um 60,5 Mio. € bzw. 13,7 %. Die wesentliche Ursache hierfür liegt in den Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 17,2 Mio. € bzw. 26,6 Mio. €. 2. ) Die bereinigten Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (ohne innere Verrechnungen) unterschreiten die veranschlagten Ansätze um 15,8 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen auf geringere Einnahmen bei den Erstattungen von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Gruppe 16 ohne Gruppe 169) in Höhe von 13,0 Mio. € zurückzuführen. Insbesondere im Schulbereich ergaben sich aufgrund eines deutlich niedrigeren Pro-Kopf-Betrags Mindereinnahmen bei den Gastschulbeiträgen in Höhe von 9,3 Mio. € gegenüber der ursprünglichen Planung. 3. ) Die Personalkosten in Höhe von 312,2 Mio. € lagen um 4,2 Mio. € bzw. 1,3 % unter den veranschlagten Mitteln in Höhe von 316,4 Mio. €. Im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2024 ergibt sich jedoch ein Anstieg um 19,3 Mio. € bzw. 6,6 %. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die in den Jahren 2024 und 2025 erfolgten Stellenschaffungen sowie Besoldungs- und Entgelterhöhungen im Beamten- und Tarifbereich zurückzuführen. 4. ) Beim bereinigten sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (ohne Innere Verrechnungen und Kalkulatorische Kosten sowie der Kosten der Unterkunft und Heizung) wurden von der Ausgabeermächtigung insgesamt 9,5 Mio. € nicht in Anspruch genommen. Diese Ausgaben lagen mit 148,0 Mio. € um 0,1 Mio. € unter denen von 2024. 5. ) Die Zuweisungen und Zuschüsse (einschl. der Kosten der Unterkunft und Heizung) lagen insgesamt um (-) 0,4 Mio. € unter den Veranschlagungen. Während die Netto-Belastung im Bereich der Sozialhilfe um 2,4 Mio. € unter den Planwerten liegt (Rechnungsergebnis mit Saldo – 13,4 Mio. € zu Haushaltsansatz mit Saldo - 15,8 Mio. € sowie Rechnungsergebnis 2024: Saldo – 14,9 Mio. €), wurde der Ansatz bei der Jugendhilfe um 1,2 Mio. € überschritten und liegt deutlich über früheren Ergebnissen (Rechnungsergebnis 46,4 Mio. € und Haushaltsansatz 45,2 Mio. € sowie Rechnungsergebnis 2024: 32,3 Mio. €). 6. ) Bei den sonstigen Finanzausgaben (ohne Allgemeine Zuführung) werden die Haushaltsansätze um 1,0 Mio. € überschritten. Ursächlich hierfür sind insbesondere eine höhere Gewerbesteuerumlage (Untergruppe 810) in Höhe von 2,8 Mio. € sowie eine nicht in Anspruch genommene Deckungsreserve (Untergruppe 850) in Höhe von 2,0 Mio. €. 7. ) Die Allgemeine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt konnte auf 27,8 Mio. € (davon „Freie Spitze“ 25,6 Mio. € und Mindestzuführung 2,1 Mio. €) erhöht werden. Das sind um 18,5 Mio. € mehr als veranschlagt (9,2 Mio. €). Der im Rahmen des Nachtragshaushaltsplan ausgewiesene Überschuss von + 7,1 Mio. € (im Gegensatz zur Unterdeckung im Stammhaushaltsplan von – 26,1 Mio. €) und damit eine Verbesserung von etwa + 33,2 Mio. € gegenüber der ursprünglichen Planung lag im Wesentlichen an den Effekten, wie höherer Steuereinnahmen netto (+ 20,5 Mio. €), höherer Sozial- und Jugendhilfeaufwendungen (- 10,0 Mio. €) und geringerer Defizitausgleiche bei Beteiligungsgesellschaften (+ 21,4 Mio. €). 8. ) Im Vermögenshaushalt ergaben sich größere Planabweichungen - auf der Einnahmenseite neben den Zuführungen vom Verwaltungshaushalt und den Entnahmen aus Rücklagen mit insgesamt + 20,5 Mio. € , bei der Veräußerung von Grundstücken und baulichen Anlagen (- 4,2 Mio. €), den Beiträgen und ähnlichen Entgelten (- 3,5 Mio. €) und den Zuweisungen und Zuschüssen für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (- 13,5 Mio. €) sowie den Kreditaufnahmen (- 25,5 Mio. €) und- auf der Ausgabeseite neben den Zuführungen an den Verwaltungshaushalt und an Rücklagen mit zusammen + 5,4 Mio. € , bei dem Erwerb von Grundstücken und baulichen Anlagen (- 12,9 Mio. €), dem Erwerb von Beteiligungen und Kapitaleinlagen für laufende und investive Zwecke (+ 6,1 Mio. €), den Baumaßnahmen (- 8,4 Mio. €) und den Zuweisungen und Zuschüssen zu Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen (- 3,5 Mio. €) sowie den Index- und Risikokosten (- 11,5 Mio. €). Insgesamt nahmen sowohl die Haushaltseinnahmereste um (-) 12,8 Mio. € (davon + 8,9 Mio. € bei Kreditaufnahmen) auf 123,0 Mio. € als auch die Haushaltsausgabereste um (-) 19,7 Mio. € (davon – 9,1 Mio. € bei Baumaßnahmen und – 6,9 Mio. € bei Kapitaleinlagen) auf 137,6 Mio. € deutlich ab. 9. ) Für Baumaßnahmen wurden insgesamt 93,1 Mio. € kassenwirksam ausgegeben. Das umgesetzte Volumen liegt deutlich sowohl über dem Mittelwert der Jahre 2019 – 2024 (80,3 Mio. €) als auch über den Ergebnissen der letzten Vorjahre mit durchschnittlich 86,6 Mio. € jedoch unter dem Höchstwert (in 2023) von 99,4 Mio. €. Bei weiterhin hohen Haushaltsansätzen für Bauausgaben sinken die Haushaltsausgabereste gegenüber dem Vorjahr von 86,5 Mio. € auf 77,2 Mio. € ab und entsprechen nach wie vor in etwa fast einem durchschnittlichen Ein-Jahres-Pensum. Dies ist die Folge davon, dass in den Vorjahren mehr eingeplant worden ist als umgesetzt werden konnte. Hier gilt es, auch in Anbetracht der Aufforderungen der Regierung der Oberpfalz in den haushaltsrechtlichen Würdigungen der Haushaltspläne, bei der Fortschreibung der Haushalts- und Investitionsplanung zu reagieren und die Haushaltsansätze entsprechend dem Kassenwirksamkeitsgebot auf ein umsetzbares und damit realisierbares Volumen zu reduzieren. 10. ) Die allgemeine Rücklage hat zum Jahresende 2025 einen Stand von 179,9 Mio. € (Ende 2024: 177,4 Mio. €) und erhöht sich damit um 2,5 Mio. €. Bei der Finanzplanung 2025 – 2028 war von 177,4 Mio. € zum Jahresende 2025 ausgegangen worden. Die Verbesserung in 2025 beläuft sich effektiv auf rund 2,5 Mio. € (= Aufstockung der allgemeinen Rücklage). 11. ) Der IST-Schuldenstand steigt zum 31.12.2025 um 123,3 Mio. € auf 234,4 Mio. € (Vorjahr: 111,1 Mio. €). Der PLAN-/SOLL-Schuldenstand zum 31.12.2025 beträgt – unter Berücksichtigung des ausgewiesenen Haushaltseinnahmerestes für Kredite i.H.v. 118,8 Mio. € - etwa 353,3 Mio. € und liegt damit um rd. 25,5 Mio. € unter der ausgewiesenen PLAN-Verschuldung mit 378,7 Mio. €. Die IST-Pro-Kopf-Verschuldung beläuft sich auf 1.550 €/Einwohner. 12. ) Ausblick: Die Regierung der Oberpfalz führt in der Genehmigung zur Haushaltssatzung 2026 u.a. aus: „Wie die Stadt selbst betont, sind ihre Haupteinnahmequellen, nämlich die Gewerbesteuer und der Einkommenssteueranteil, weiterhin hoch. […] Trotzdem gelingt es wiederum nicht, die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushalts damit zu decken. Gerade bei den Personal- und Sozialausgaben sind die Steigerungsraten nach wie vor erheblich. […] Die Stadt ist gefordert, die begonnene Aufgaben- und Ausgabekritik mit Nachdruck fortzusetzen und nach dem Leistbaren und unbedingt Erforderlichen zu priorisieren. Dies gilt sowohl für die laufenden Ausgaben als auch für sämtliche Investitionen. Der Abbau von Mitteln der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes darf nur ausnahmsweise erfolgen und sich nicht verstetigen. Die dafür bereits bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums verplanten Mittel stehen nicht für die Finanzierung von Investitionen zur Verfügung. Folge ist eine hohe Neuverschuldung, die den Haushalt über den Schuldendienst zusätzlich massiv belastet. Die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt muss aufgrund der Prognosen mittelfristig als stark gefährdet beurteilt werden.” Die Allgemeine Rücklage weist Ende 2026 gem. Haushaltsplan 2026 einen Stand von 142,1 Mio. € auf. Unter Berücksichtigung der Verbesserungen im Rahmen der Jahresrechnung 2025 erhöht sich diese auf 144,6 Mio. € (+ 2,5 Mio. €). Die PLAN-Verschuldung Ende 2026 beläuft sich gem. Haushaltsplan 2026 auf 568,7 Mio. €. Aufgrund der Verbesserungen im Rahmen der Jahresrechnung 2025 vermindert sich diese auf 543,2 Mio. € (- 25,5 Mio. €). Prognostisch könnte sich die IST-Verschuldung zum Jahresende 2026 auf etwa 330 Mio. € erhöhen. Angesichts der nur beschränkt vorhandenen Ersatzdeckungsmittel der Allgemeinen Rücklage, einen bereits spürbaren Anstieg der IST-Verschuldung sowie im PLAN weiterhin durchgehend unterfinanzierte Verwaltungshaushalte muss einer Ausgabenkonsolidierung samt Aufgabenkritik breiter und prioritärer Raum eingeräumt werden. Andernfalls ist die finanzielle Stabilität und Handlungsfähigkeit der Stadt Regenburg mittelfristig stark gefährdet. Eine weitere Beschlussnachverfolgung findet nicht statt, da dies ein Teil-Bericht über den Vollzug des Haushaltsplanes 2025 ist.Anlagen
Anlage 1 - Gruppierungsübersichten „Verwaltungs- und Vermögenshaushalt“ Anlage 2 – Bedeutende Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen -
Mittelgenehmigungen gemäß Art. 69 GO i.V.m. Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2026 Entscheidungskompetenz Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Zustimmung
Stimmenverteilung
17 JA-StimmenCSU- Ariane Weckerle Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Ja
- Erich Tahedl Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Theresa Eberlein Ja
SPD- Alexander Irmisch Vertretung Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Abwesend
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
AfD- Thomas Straub Ja
Brücke- Bettina Simon Ja
- Joachim Wolbergs Abwesend
- Thomas Thurow Vertretung Ja
Freie Wähler / FWR- Kerstin Radler Ja
ÖDP- Joachim Graf Ja
CSB- Christian Janele Ja
Die PARTEI- Ingo Frank Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen nimmt Kenntnis von den in Anlage 1 beschriebenen Mittelbereitstellungen i. H. v. insgesamt 94.500,00 €. Eine Beschlussnachverfolgung findet statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
1. ) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen sind in der Zeit vom 19.02.2026 bis zum 01.04.2026 Mittelbereitstellungen mit einem Betrag von über 25.000 € bis zu 50.000 € genehmigt worden, die hiermit aufgrund der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat dem Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen zur Kenntnis gebracht werden (Anlage 1). Es entfallen auf den Verwaltungshaushalt insgesamt: 45.000,00 € sowie Vermögenshaushalt insgesamt: 49.500,00 €. Eine gesonderte Beschlussnachverfolgung findet nicht statt, da über den Vollzug des Haushaltsplanes im Rahmen des Berichtes über den Vollzug des Haushaltsplanes 2026 sowie des Rechenschaftsberichtes zur Jahresrechnung 2026 berichtet werden wird.Anlagen
Anlage: 1 -
Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Regensburg (Entwässerungssatzung - EWS) vom 04. Dezember 1996 Zustimmung
Stimmenverteilung
17 JA-StimmenCSU- Ariane Weckerle Ja
- Dagmar Schmidl Ja
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Ja
- Erich Tahedl Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Dr. Helene Sigloch Ja
- Dr. Stefan Christoph Ja
- Theresa Eberlein Ja
SPD- Alexander Irmisch Vertretung Ja
- Dr. Klaus Rappert Ja
- Dr. Thomas Burger Abwesend
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
AfD- Thomas Straub Ja
Brücke- Bettina Simon Ja
- Joachim Wolbergs Abwesend
- Thomas Thurow Vertretung Ja
Freie Wähler / FWR- Kerstin Radler Ja
ÖDP- Joachim Graf Ja
CSB- Christian Janele Ja
Die PARTEI- Ingo Frank Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Ausschuss empfiehlt: 1. Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Regensburg (Entwässerungssatzung – EWS) vom 04. Dezember 1996 gemäß dem beigefügten Entwurf vom 10. Februar 2026, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist. 2. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Die EWS wird hinsichtlich der Punkte Überwachung/Betretungsrecht und Geltungsbereich überarbeitet. 1. Überwachung und Betretungsrecht: § 12 Abs. 1 EWS regelt die Überwachung von Grundstücksentwässerungsanlagen und beinhaltet insoweit ein Betretungsrecht der Stadt für anzuschließende oder angeschlossene Grundstücke. Die bestehende Regelung wird in Anlehnung an das vom BayerischenStaatsministeriums des Innern herausgegebene Muster einer gemeindlichen Entwässerungssatzung angepasst. Dies führt zu Änderungen in § 12 Abs. 1, in welchem ein neuer Satz 4 eingefügt wird, der die Befugnisse der Stadt Regensburg und deren Durchsetzung aufgrund der Duldungsverpflichtung in Satz 3 sichert. Ergänzend hierzu wird auch die Einführung des neuen § 20a erforderlich. 2. Geltungsbereich: Im Randbereich des Stadtgebiets gibt es aufgrund verschiedener örtlicher Gegebenheiten Grundstücke von Nachbargemeinden, deren Abwasser direkt durch die Stadt Regensburg entsorgt wird, sowie städtische Grundstücke, deren Abwasser über das Kanalnetz einer Nachbargemeinde abgeleitet wird. Die städtischen Grundstücke, welche aus dem Geltungsbereich der städtischen Entwässerungssatzung ausgenommen wurden, waren zuvor nicht an die städtische Entwässerungseinrichtung angeschlossen. Eine Abwasserbeseitigung erfolgte durch den Anschluss an die Entwässerungseinrichtung der Nachbargemeinden Tegernheim und Pettendorf. Hierzu wurden entsprechende Zweckvereinbarungen abgeschlossen, in denen die hierfür notwendigen Aufgabenübertragungen ebenso wie die erforderliche Übertragung von Befugnissen geregelt wurden. Diese Zweckvereinbarungen wurden nach den Vorschriften des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) durch die Regierung der Oberpfalz als zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt und amtlich bekanntgemacht. Für die Grundstücke der Nachbargemeinde Tegernheim, welche in den Geltungsbereich der städtischen Entwässerungssatzung aufgenommen wurden und deren Entwässerung durch die städtische Entwässerungseinrichtung gesichert wurde, erfolgte eine hoheitliche Übertragung der Aufgaben und Befugnisse von der Nachbargemeinde auf die Stadt mittels Zweckvereinbarung, welche ebenfalls nach den Vorschriften des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) durch die Regierung der Oberpfalz als zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt und amtlich bekanntgemacht wurde. Mit Einführung des neuen § 23 wird der Geltungsbereich der EWS klargestellt.Anlagen
Anlage 1 – Entwurf der Satzung vom 10. Februar 2026 zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Regensburg vom 04. Dezember 1996 Anlage 2 – Geltungsbereich (Anlage 1 zur Entwässerungssatzung), Stand: 10. Februar 2026 Anlage 3 – Synopse Anlage 4 – Prüfschema Klimavorbehalt Stufe 3 -
Berichterstattung zur Neufestsetzung der Grundsteuerhebesätze im Rahmen der Umsetzung der Grundsteuerreform; Antrag von Frau Stadträtin Freihoffer vom 14.03.2026
Stimmenverteilung
Keine Daten.CSU- Ariane Weckerle
- Dagmar Schmidl
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann
- Erich Tahedl
Bündnis 90/Die Grünen- Dr. Helene Sigloch
- Dr. Stefan Christoph
- Theresa Eberlein
SPD- Alexander Irmisch Vertretung
- Dr. Klaus Rappert
- Dr. Thomas Burger Abwesend
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer
AfD- Thomas Straub
Brücke- Bettina Simon
- Joachim Wolbergs Abwesend
- Thomas Thurow Vertretung
Freie Wähler / FWR- Kerstin Radler
ÖDP- Joachim Graf
CSB- Christian Janele
Die PARTEI- Ingo Frank
Abstimmungsergebnis
Keine Daten.Beschluss
Durch Bericht der Verwaltung erledigtBeschlussvorschlag
Der Ausschuss beschließt: Antrag von Frau Stadträtin Freihoffer vom 14.03.2026 (Text des Antrags siehe Anlage)Sachverhalt
Keine Daten.Anlagen
14.03.2026 - Freihoffer -Neufessetzung der Grundsteuerhebesätze (230 KB)
28.04.2026
1 Thema
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Bau- und Vergabeausschuss
-
Maßnahmen- und Mittelbereitstellungsbeschluss und Technischer Beschluss Sanierung des Dachaufbaus des Pultdaches des Westtrakts sowie der Decken der darunterliegenden Büroräume des Jugendzentrums "Fantasy", Taunusstraße 5, 93057 Regensburg Zustimmung
Stimmenverteilung
17 JA-StimmenCSU- Ariane Weckerle Ja
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Abwesend
- Ellen Bogner Abwesend
- Erich Tahedl Abwesend
- Haritun Sarik Vertretung Ja
- Kathrin Fuchshuber Vertretung Ja
- Michael Lehner Vertretung Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Vertretung Ja
- Michael Achmann-Denkler Ja
- Wiebke Richter Abwesend
SPD- Dr. Klaus Rappert Ja
- Elisabeth Christoph Ja
AfD- Erhard Brucker Ja
Brücke- Bettina Simon Ja
- Joachim Wolbergs Ja
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
- Ludwig Artinger Ja
ÖDP- Astrid Lamby Ja
FDP- Gabriele Opitz Ja
Die PARTEI- Ingo Frank Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
1. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt / Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligung beschließt: Die Sanierung des Dachaufbaus des Pultdaches des Westtrakts, sowie der Decken der darunterliegenden Büroräume mit Tanzraum im OG des Jugendzentrums „Fantasy“, Taunusstraße 5, 93057 Regensburg werden - wie von der baufachlichen Seite vorgeschlagen – umgesetzt, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung. 2. Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt: Die technische Ausführung erfolgt gemäß Sachverhaltsdarstellung. 3. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt: Die Mittel in Höhe von 180.000 € werden außerplanmäßig bei HHST 1.4605.9457 (Städt. Jugendzentren; Erweiterungs-, Um- und Ausbauten) bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch HHSt 1.4601.950005 (Spielplatz Ostpark). 4. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Am sogenannten „Bauteil West“ des Jugendzentrums Fantasy, der etwa im Jahr 1990 errichtet wurde, ist die Blecheindeckung der gesamten Dachfläche an zahlreichen Stellen stark korrodiert. Seit mehreren Jahren treten zudem Leckagen in der Dachhaut auf. Diese wurden zuletzt im Herbst 2024 durch eine Fachfirma provisorisch mittels Flüssigkunststoff abgedichtet. Aufgrund des fortgeschrittenen Schadensbildes ist der komplette Dachaufbau oberhalb der Sparren des Pultdachs mit einer Dachfläche von rund 150 m² zeitnah zu erneuern. Darüber hinaus wurde die Dampfsperrebene an der Dachunterseite in den Büroräumen sowie im Tanzraum im Obergeschoss bereits bei der ursprünglichen Ausführung mangelhaft hergestellt. Im Zuge der Dachsanierung müssen daher auch die Decken in diesen Räumen erneuert werden. Ziel ist es, die derzeit bestehenden Probleme mit bereichsweiser Schimmelbildung dauerhaft zu beseitigen. Bis zur Durchführung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen wird die Raumluft in den betroffenen Bereichen durch ordnungsgemäß betriebene und gewartete Luftreiniger gefiltert. Dadurch soll eine gesundheitliche Gefährdung für die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeschlossen werden. 2. Auszuführende Leistungen Für die geplanten Sanierungsarbeiten an der Dachfläche sowie an den Decken der Räume im Obergeschoss sind folgende vorbereitende und auszuführende Maßnahmen erforderlich: Einrichtung und Vorhaltung einer Baustrom- und Bauwasserversorgung Baustellenabsicherung durch Aufstellung eines Bauzauns Einsatz eines Fassadengerüstes einschließlich Podesttreppenturm sowie Einrichtung eines Fußgängertunnels vor dem Zugang zum Jugendzentrum Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) Abbrucharbeiten im Außenbereich (vollständiger Rückbau des Dachaufbaus oberhalb der Sparren) einschließlich fachgerechter Entsorgung Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten einschließlich Klempnerarbeiten (neuer Dachaufbau mit Titanzinkdeckung) Abbrucharbeiten im Innenbereich (Rückbau der bestehenden Gipskartondecken in Büroräumen und Tanzraum) einschließlich fachgerechter Entsorgung Trockenbauarbeiten mit Wiedermontage neuer Gipskartondecken Verputz- und Malerarbeiten in den betroffenen Räumen im Obergeschoss (Decken und Wände) nach Abschluss der Trockenbauarbeiten Elektroarbeiten zur Instandsetzung und Überprüfung des Blitzschutzsystems sowie zur Erneuerung der Deckenleuchten Rodungsarbeiten einschließlich Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen im Bereich der Gerüstaufstellung Baufeinreinigung nach Abschluss sämtlicher Arbeiten im Innenbereich des Jugendzentrums 3. Kosten Nach der Kostenberechnung vom 10.11.2025 ist für die Sanierungsmaßnahme am Westtrakt des Jugendzentrums (Außen- und Innenbereich) mit Gesamtkosten in Höhe von 180.000 € zu rechnen. Kostengliederung nach Gewerken: Gewerk Kosten Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten (DIN 18338) 47.500 € Gerüstarbeiten (DIN 18451) 26.500 € Trockenbauarbeiten (DIN 18340) 71.000 € Putzarbeiten (DIN 18350) 2.000 € Maler- und Lackierarbeiten (DIN 18363) 12.000 € Elektroarbeiten (DIN 18382) 12.000 € Baunebenkosten 3.500 € Baufeinreinigung 5.500 € Die Gesamtkosten für die Durchführung aller erforderlichen Arbeiten belaufen sich somit auf 180.000 €. 4. Termine Die planerische Vorbereitung der Maßnahme (Voruntersuchung, Konzepterstellung, Ausschreibung und Vergabe der Leistungen) soll bis Mai 2026 abgeschlossen werden. Anschließend ist vorgesehen, im Juli 2026 mit den Dachdeckungsarbeiten zu beginnen. Nach Abschluss der Arbeiten im Außenbereich erfolgt die Sanierung der beschädigten Gipskartondecken in den betroffenen Büroräumen sowie im Tanzraum im Obergeschoss. Die Sanierung der Büroräume erfolgt dabei in Abstimmung mit dem Nutzer (Amt 55) abschnittsweise. Die Fertigstellung der gesamten Maßnahme ist für Ende November 2026 vorgesehen. 5. Finanzierung Die erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 180.000 € stehen im Haushaltsjahr 2026 nicht zur Verfügung und müssten bei HHST 1.4605.9457 (Städt. Jugendzentren; Erweiterungs-, Um- und Ausbauten) außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung könnte durch Minderausgaben bei HHST 1.4601.950005 (Spielplatz Ostpark) erfolgen. Die Mittelbereitstellung wird durch Veranschlagung im Nachtragshaushaltsplan 2026 abgelöst.Anlagen
Anlage: Klimavorbehalt
28.04.2026
10 Themen
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Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen
-
Bericht über die Beschlussnachverfolgung im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen in 2025 Zustimmung
Stimmenverteilung
17 JA-StimmenCSU- Ariane Weckerle Vertretung Ja
- Bernadette Dechant Abwesend
- Dagmar Schmidl Abwesend
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Vertretung Ja
- Michael Lehner Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Michael Achmann-Denkler Ja
SPD- Dr. Klaus Rappert Ja
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Erhard Brucker Vertretung Ja
- Thomas Straub Abwesend
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
ÖDP- Benedikt Suttner Ja
FDP- Gabriele Opitz Ja
BSW- Irmgard Freihoffer Ja
CSB- Christian Janele Vertretung Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Ausschuss beschließt: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Mit der Verwaltungsanordnung 10.02 vom 01.08.2025 wurde die Verwaltung beauftragt, die im Jahre 2025 im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen gefassten Beschlüsse einer systematischen Beschlussvollzugskontrolle zu unterziehen. Im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen wurden im Jahr 2025 insgesamt 45 Beschlüsse gefasst, die der Beschlussnachverfolgung unterliegen. Diese sind in Anlage 1 aufgelistet. Das folgende Diagramm zeigt die Auswertung der Beschlussnachverfolgung (mit Legende):Anlagen
Beschlussnachverfolgung2025 (154 KB) -
Vollzug der Baugesetze; Verzeichnis der im Amtsweg behandelten Baugesuche und Vorbescheide Zustimmung
Stimmenverteilung
17 JA-StimmenCSU- Ariane Weckerle Vertretung Ja
- Bernadette Dechant Abwesend
- Dagmar Schmidl Abwesend
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Vertretung Ja
- Michael Lehner Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Michael Achmann-Denkler Ja
SPD- Dr. Klaus Rappert Ja
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Erhard Brucker Vertretung Ja
- Thomas Straub Abwesend
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
ÖDP- Benedikt Suttner Ja
FDP- Gabriele Opitz Ja
BSW- Irmgard Freihoffer Ja
CSB- Christian Janele Vertretung Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
1. Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 2. Es findet keine Beschlussnachverfolgung statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Bericht der Verwaltung: Genehmigte Bauvorhaben: Name Baugrundstück Vorhaben Bescheidsdatum AZ 1. Sittauerstr. 16 Abriss eines Einfamilienwohnhauses sowie Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 5 WE und 6 PKW-Stellplätzen 25.02.2026 209/26 2. Am Kumpfmühler Kastell 6, 6a, 6b, Hafnersteig 11, 11a, 11b Anbau von Balkonen 24.02.2025 2590/25 3. Watmarkt 5 Umbau zweier Ladeneinheiten im EG 16.03.2026 3/26 4. Altheimerweg 1, 3, Altdorferstr. 22, Pavillon und Freianlagen für Altdorferstraße 22 und Altheimerweg 3 17.03.2026 2542/24 5. Altdorferstr. 22 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 25 Wohneinheiten 17.03.2026 2537/24 6. Altheimerweg 3 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 38 Wohneinheiten 17.03.2026 2536/24 7. Immelmannstr. 2 Neubau Erweiterungsbau und Bestandssanierung 05.03.2026 2169/25 8. Memeler Str. 29 Neubau eines 6-Familienhauses 11.03.2026 2510/25 9. Maximilian-Aschenauer-Str. 25d Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport 24.03.2026 2145/25 10. Vorlandweg 14 Dachausbau und Errichtung von Schleppgauben 30.03.2026 2568/25 11. Otto-Hahn-Str. 42, 44, 46 Neubau einer öffentlich geförderten Wohnanlage mit erdgeschossiger Gewerbenutzung und Tiefgarage; Änderungsgenehmigung; hier: geringfügige bauliche Änderungen 26.03.2026 411/26Anlagen
Keine Daten. -
Rahmenkonzept für die Baulandentwicklung im Bereich Gallingkofen West - Grundsatzbeschluss Zustimmung
Stimmenverteilung
17 JA-StimmenCSU- Ariane Weckerle Vertretung Ja
- Bernadette Dechant Abwesend
- Dagmar Schmidl Abwesend
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Vertretung Ja
- Michael Lehner Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Michael Achmann-Denkler Ja
SPD- Dr. Klaus Rappert Ja
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Erhard Brucker Vertretung Ja
- Thomas Straub Abwesend
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
ÖDP- Benedikt Suttner Ja
FDP- Gabriele Opitz Ja
BSW- Irmgard Freihoffer Ja
CSB- Christian Janele Vertretung Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Ausschuss beschließt: Das vorliegende Rahmenkonzept für das Gebiet Gallingkofen West wird zur Kenntnis genommen. Das Rahmenkonzept Gallingkofen West sowie die im Bericht dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden als Grundlage für die nachfolgenden konkretisierenden Planungsverfahren (Aufstellung von Bebauungsplänen) beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Rahmenkonzept Gallingkofen West den Bürgerinnen und Bürgern in geeigneter Weise vorzustellen. Der Beschluss unterliegt der Beschlussnachverfolgung.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Einführung, Anlass und Zweck der Baulandentwicklung Im nördlich gelegenen Stadtteil Gallingkofen, zwischen der Chamer Straße und der Bundesstraße B 16, westlich der Straße „Am Mühlberg“ und östlich „Beim Roten Kreuz“ befinden sich überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen, die einer baulichen Entwicklung zugeführt werden können. Ziel der Entwicklung ist es im gegenständlichen Planungsgebiet eine städtebauliche und freiräumlich tragfähige Struktur mit einer angemessenen Dichte zu entwickeln. Ein Großteil der Grundstücke für die Gesamtentwicklung im nördlichen Bereich und ein Teilbereich im südlichen Areal befinden sich im Privatbesitz und mit diesen Eigentümern konnte bisher keine gemeinsame Entwicklungsbereitschaft erzielt werden. Der restliche südliche Bereich ist überwiegend bereits im Eigentum einer Investorengemeinschaft, die Entwicklungsabsichten erklärt haben. Aufgrund der derzeit angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt und der dringend gewünschten Schaffung von zusätzlichen Wohnbauflächen soll nun zumindest eine Teilentwicklung des oben genannten Planungsgebietes ermöglicht werden. Damit eine voneinander unabhängige und vorgezogene Entwicklung von Teilflächen auf dem Gesamtareal funktioniert und spätere Entwicklungen nicht eingeschränkt werden, wurde zunächst ein Rahmenkonzept für das Gesamtareal entwickelt. Das beiliegende Konzept soll deshalb als Grundlage beschlossen und im Nachgang der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für den südlichen Teilbereich gefasst werden. Bestandssituation/Planungsrecht Die zu entwickelnden Grundstücke liegen im Außenbereich gem. §35 BauGB. Der aktuelle Flächennutzungsplan stellt im Bereich zwischen der Chamer Straße und der B16 ein Dorfgebiet (MD) dar. An der östlichen Grundstücksgrenze ist eine Grünverbindung zwischen dem Sallerner Berg und dem Mühlberg vorgesehen, die aus dem Freiraumentwicklungskonzept der Stadt Regensburg hervorgeht und als überörtlich relevante Achse auch bereits im gültigen Flächennutzungsplan dargestellt ist. Für die gewünschte konkrete Schaffung von Baurecht sind auf der Grundlage dieses Konzeptes Bebauungspläne nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Städtebauliches Gesamtkonzept Das gesamte Entwicklungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 5,5 ha und war im Rahmenplan von 1994 bereits als „Ortsabrundung Gallingkofen“ mit einer Wohnbaulandentwicklung entlang des Grünzuges an der Straße „Am Mühlberg“ vorgesehen. Der Rahmenplan „Chamer Straße“ (siehe beiliegende Erläuterungen bzw. Stadtratsbeschluss vom 28.04.1994) zeigte bereits die grundsätzliche Erschließung, die bebaubaren Flächen mit den Grünverbindungen und den Lärmschutz zur angrenzenden Bundesstraße auf und diente als Orientierung für das nun vorliegende Rahmenkonzept, das bereits mit den aktuellen städtebaulichen Anforderungen weiterentwickelt wurde. Ziel ist es, durch eine adäquate Mischung verschiedener Wohnformen (verdichtete Einfamilienhausbebauung, Mehrfamilienhausbebauung, Baugruppen und Geschosswohnungsbau), Wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsschichten zu schaffen, sowie mind. einen Anteil von 40% geförderten Geschosswohnungsbau anzubieten. Das beiliegende Konzept soll aufzeigen, wie das Gesamtareal zukünftig im Gesamten funktionieren kann, aber auch, dass eine Teilentwicklung möglich ist. Nutzungskonzept Das Gesamtareal kann in mehrere, klar definierte Teilbereiche gegliedert werden. Im Westen im Anschluss an den Bestand werden aus stadtplanerischer Sicht max. zwei bis drei Geschosse als städtebaulich verträglich angesehen. Im Norden soll ein vier- bis fünfgeschossiger Baukörper einen wirksamen Lärmschutz gegenüber der Bundesstraße B 16 bilden und zur Beruhigung der Geräuschkulisse innerhalb des Quartiers beitragen. Im zentralen Bereich des Areals ist ein kleiner Quartierspark mit anliegenden wohnverträglichen Nutzungen (Altenwohnen usw.) möglich. Die südöstliche Fläche kann das Nutzungsspektrum des Quartiers durch die Ansiedlung von Einzelhandel sowie besonderen Wohnformen, die oberhalb der Einzelhandelsnutzung möglich sind, abrunden. Dadurch wird eine funktionale Mischung ermöglicht, die zur Versorgung des Quartiers und zur Belebung des öffentlichen Raumes beiträgt. Verkehrliches Konzept / Erschließung Die Haupterschließung ist über die Chamer Straße herzustellen. Hierfür sind zwei Zufahrten und eine Ringerschließung vorgesehen. Die vorhandenen Straßen können nur für eine untergeordnete Erschließung verwendet werden. Für die Ableitung des Schmutzwassers ist der Kanal in der Chamer Straße im Rahmen der zulässigen Einleitmenge geeignet. Frei- und Grünflächen Als Grünflächen sind mind. 12 m² öffentliches Grün je Einwohner, überwiegend als Grünverbindung entlang der Straße „Am Mühlberg“ zwischen der Grünfläche am Sallerner Berg und den Grünflächen am Mühlberg vorzusehen, sowie ein öffentlicher Kinderspielplatz im Planungsgebiet einzuplanen. Neben der Grünverbindung in Nord-Süd Richtung ist auch im Quartiersinneren eine angemessene Naherholungsfläche für die künftigen Bewohner vorzusehen. Klima Im Klimagutachten der Stadt Regensburg ist der Planungsbereich als Luftleitbahn zwischen zwei Kaltluftentstehungsgebieten, dem Mühlberg und dem Sallerner Berg dargestellt. Der Grünstreifen gemäß Rahmenplan und Flächennutzungsplan entlang der Straße „Am Mühlberg“ mit seiner Funktion als Trittstein und Luftaustauschbahn muss gewährleistet werden. Zur Beurteilung möglicher Veränderungen ist in den weiteren Verfahren ein Klimagutachten zu erstellen. Städtebauliche Vergleichswerte Die städtebaulichen Kennwerte sind aus den Orientierungswerten der BauNVO für Wohngebiet bzw. ein Mischgebiet/Dorfgebiet mit einer GRZ von max. 0,4 bis 0,6 und einer GFZ von max. 1,2 zu entwickeln. Weiteres Vorgehen Nach Beschluss des Rahmenkonzeptes soll als erster Umsetzungsbaustein die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 249, Gallingkofen West beschlossen werden. Die Vorstellung des Rahmenkonzeptes kann im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB für diesen Bebauungsplan parallel durchgeführt werden.Anlagen
Anlage 1: Rahmenkonzept vom 28.04.2026 Anlage 2: Erläuterungen zum Rahmenkonzept vom 28.04.2026 Anlage 3: Klimavorbehalt -
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 249, Gallingkofen West - Aufstellungsbeschluss § 2 Abs. 1 BauGB - Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB Zustimmung
Stimmenverteilung
17 JA-StimmenCSU- Ariane Weckerle Vertretung Ja
- Bernadette Dechant Abwesend
- Dagmar Schmidl Abwesend
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Vertretung Ja
- Michael Lehner Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Michael Achmann-Denkler Ja
SPD- Dr. Klaus Rappert Ja
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Erhard Brucker Vertretung Ja
- Thomas Straub Abwesend
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
ÖDP- Benedikt Suttner Ja
FDP- Gabriele Opitz Ja
BSW- Irmgard Freihoffer Ja
CSB- Christian Janele Vertretung Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Ausschuss beschließt: Für das Gebiet Gallingkofen West ist der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 249, Gallingkofen West im Sinne des § 30 Abs. 1 aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beiliegendem Lageplan vom 28.04.2026, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Die im Bericht dargestellten allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die in den Anlagen aufgeführten weiteren Unterlagen zum Bebauungsplan vom 28.04.2026, die Bestandteile dieses Beschlusses sind, werden beschlossen. Die Öffentlichkeit ist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten. Die Planungsunterlagen sind vier Wochen bereit zu halten; innerhalb dieses Zeitraumes ist eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung zu geben. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Planung ist ortsüblich, das heißt im Amtsblatt der Stadt Regensburg, bekannt zu machen. Außerdem soll in der örtlichen Presse auf die Öffentlichkeitsbeteiligung hingewiesen werden. Der Beschluss unterliegt der Beschlussnachverfolgung.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Anlass der Bebauungsplanaufstellung Unter Berücksichtigung der aktuellen Bevölkerungsprognosen, die für die Stadt Regensburg in den kommenden Jahren ein Bevölkerungswachstum voraussagen und auf Grund der derzeit angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt, liegt ein Schwerpunkt der Stadtentwicklung in der Schaffung von zusätzlichen Wohnbauflächen. Das im Folgenden beschriebene Areal ist für eine bauliche Entwicklung geeignet und bietet die Möglichkeit einer Arrondierung der umliegenden Gebiete unter Berücksichtigung der übergeordneten Freiraumentwicklungsabsichten sowie des Rahmenkonzeptes Gallingkofen West. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für einen Teilbereich dieser Flächen können im Anschluss an die bereits bebauten Flächen an der Straße „Beim Roten Kreuz“ und „Am Mühlberg“ nördlich der Chamer Straße ca. 1,7 ha zeitnah als Wohnbauflächen mit Kindertagesstätte und Einzelhandel entwickelt werden. Grundlage bildet das Rahmenkonzept West (VO/26/23053/61) beschlossen im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 28.04.2026. Bestandssituation Im nördlich gelegenen Stadtteil Gallingkofen, zwischen der Chamer Straße und der Bundesstraße B 16, westlich der Straße „Am Mühlberg“ und östlich „Beim Roten Kreuz“ befinden sich überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen, die einer baulichen Entwicklung zugeführt werden können. Das Gesamtareal des Rahmenkonzeptes umfasst eine Fläche von ca. 5,5 ha und grenzt im Westen an bestehende Wohnbebauung, die überwiegend von Einfamilienhäusern und einer Hofstelle geprägt sind. Im Norden wird das Areal durch das Grundstück der Bundesstraße B 16 mit bestehenden Böschungen und Hecken begrenzt. Östlich der Straße am Mühlberg schließt ein Einfamilienhausgebiet an, im Süden grenzt die Planungsfläche direkt an die Chamer Straße. Südlich der Chamer Straße befinden sich Einfamilienhäuser sowie vereinzelte Geschosswohnungsbauten. Ein Großteil der Grundstücke für die Gesamtentwicklung im nördlichen Bereich und ein Teilbereich im südlichen Areal befinden sich im Privatbesitz mit dessen Eigentümern bisher keine gemeinsame Entwicklungsbereitschaft erzielt werden konnte. Ein Großteil der südlichen Bereiche ist überwiegend bereits im Eigentum einer Investorengemeinschaft, die hier als Vorhabensträger auftreten. Mit einem Grundstückseigentümer innerhalb des südlichen Planungsgebietes ist eine privatrechtliche Regelung vorgesehen und dessen Mitwirkungsbereitschaft ist abgestimmt. Die Regelungen des Baulandmodells – auch zur Projektträgerschaft – finden Anwendung und das Baulandmodell wird durch die Investorengemeinschaft vollumfänglich übernommen. Die vorhandenen Grundstücke sowie die Bestandsgebäude der direkten Umgebung werden derzeit über die Straße „Beim Roten Kreuz“ bzw. den öffentlich gewidmeten Feldweg „Am Mühlberg“ erschlossen. Eine Anbindung an den ÖPNV ist durch die Buslinien 3, 34 und 35 gewährleistet. Planungsrecht Die derzeit zur Verfügung stehenden Grundstücke umfassen eine Fläche von ca. 17.131 m² und liegen im Außenbereich gem. §35 BauGB. Der aktuelle Flächennutzungsplan stellt im Bereich zwischen der Chamer Straße und der B16 eine Mischgebietsfläche (MD) dar. An der östlichen Grundstücksgrenze ist eine Grünverbindung zwischen dem Sallerner Berg und dem Mühlberg vorgesehen, die aus dem Freiraumentwicklungskonzept der Stadt Regensburg hervorgeht und als überörtlich relevante Achse auch bereits im gültigen Flächennutzungsplan dargestellt ist. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Städtebauliches Konzept/Vorentwurf Mit dem vorliegenden städtebaulichen Vorentwurf sollen in einem Teilgebiet des Rahmenkonzeptes Gallingkofen West eine erste Baulandentwicklung mit verschiedenen Wohnformen (Mehrfamilienhausbebauung und Geschosswohnungsbau) bzw. Wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsschichten geschaffen (mind. ein Anteil von 40% geförderter Geschosswohnungsbau) sowie weitere wohnverträgliche Nutzungen ermöglicht werden. Der Bebauungsplanvorentwurf sieht im westlichen Bereich einen Teil Wohnbebauung und eine 4 gruppige Kindertagesstätte vor. Im östlichen Bereich ist ein Einzelhandel (unter 1200 m² Verkaufsfläche) mit darüberliegender Wohnnutzung geplant. Diese Nutzungen sind in einem Dorfgebiet gem. § 5 BauNVO allgemein zulässig und damit ist der geplante Bebauungsplan aus dem gültigen Flächennutzungsplan (MD) entwickelt. Verkehrliches Konzept / Erschließung Die Haupterschließung ist über die Chamer Straße mit zwei öffentlichen Zufahrten (Ortsstraßen) vorgesehen, die die beiden Teilbereiche ausreichend erschließen. Im westlichen Bereich soll ein Wendehammer ausgebildet werden, der auch für die Feuerwehr und Müllabfuhr ausreichend dimensioniert ist. Langfristig kann für die Umsetzung des Rahmenkonzeptes Gallingkofen West über die Fortführung der westlichen Erschließungsstraße nach Norden ein Ringschluss mit der östlichen Erschließungsstraße erfolgen. Entlang der Chamer Straße ist außerdem ein Geh- und Radweg nördlich parallel zur Chamer Straße sowie eine weitere Bushaltestelle eingeplant. Ebenso ist eine Fuß- und Radwegverbindung nach Norden parallel zur Straße „Am Mühlberg“ im Grünzug für den südlichen Teilabschnitt vorgesehen. Für die Ableitung des Schmutzwassers ist der Kanal in der Chamer Straße im Rahmen der zulässigen Einleitmenge geeignet. Die abwassertechnische Erschließung des Gebietes ist in Form von neuen Erschließungskanälen mit Anschluss an die Chamer Straße zu planen (Entwässerungskonzept) und für Starkregenereignisse sind besondere Schutzmaßnahmen (natürliche Rückhaltung, Schwammstadtprinzip etc.) bzw. planerische Maßnahmen der Oberflächengestaltung/Grünfläche zu beachten. Frei- und Grünflächen Der Planungsbereich ist als Karstzone mit sehr wechselhaftem Untergrund ausgewiesen (Karte Georisiken) und liegt in der Wasserschutzgebietszone W IIIa3. Die Versickerung von Oberflächenwasser in Sickerschächten usw. ist daher nur eingeschränkt zulässig. Eine sorgfältige Baugrunderkundung sowie ein Entwässerungsgutachten sind im weiteren Verfahren erforderlich. Als Grünflächen sind mind. 12 m² öffentliches Grün je Einwohner, überwiegend als Grünverbindung entlang der Straße „Am Mühlberg“ zwischen der Grünfläche am Sal-lerner Berg und den Grünflächen am Mühlberg vorzusehen, sowie ein öffentlicher Kinderspielplatz im Planungsgebiet einzuplanen. Neben der Grünverbindung in Nord-Süd Richtung ist auch im Quartiersinneren eine angemessene Naherholungsfläche für die künftigen Bewohner vorzusehen. Aufgrund der Nähe zur Bundesstraße B16 ist zur Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse das Thema Schallschutz von besonderer Bedeutung. Bis zur Umsetzung einer möglichen Schallschutzbebauung entlang der Bundesstraße B 16 ist ein entsprechender Schallschutznachweis für die geplanten Gebäude ohne diesen später möglichen baulichen Schallschutz erforderlich. Klima Im Klimagutachten der Stadt Regensburg ist der Planungsbereich als Luftleitbahn zwischen zwei Kaltluftentstehungsgebieten, dem Mühlberg und dem Sallerner Berg dargestellt. Der Grünstreifen gemäß Rahmenplan und Flächennutzungsplan entlang der Straße „Am Mühlberg“ mit seiner Funktion als Trittstein und Luftaustauschbahn muss weiterhin gewährleistet und auch bei der ersten Teilentwicklung bereits ausreichend berücksichtigt werden. Zur Beurteilung möglicher Veränderungen ist im weiteren Verfahren ein Klimagutachten zu erstellen. Energie Die Versorgung des Planungsgebietes mit Energie soll überwiegend über Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern und Wärmepumpen CO2 neutral gewährleistet werden. Für die Notversorgung ist in der Chamer Straße eine ausreichende Erdgasversorgung vorhanden. Städtebauliche Vergleichswerte Die städtebaulichen Kennwerte sind aus den Orientierungswerten der BauNVO für ein Mischgebiet/Dorfgebiet entwickelt. Im Anschluss-Bereich im Westen an die bestehende Bebauung (KITA mit Wohnen, Geschossigkeit 2 plus 1) und daran anschließend ist Geschosswohnungsbau mit 3-4 Geschossen und einer GRZ von 0,5 sowie einer GFZ von max. 1,0 geplant. In der östlichen Baufläche mit dem Einzelhandel und Wohnen sind Grundflächenzahlen bis 0,4 und Geschossflächenzahlen bis 1,2 vorgesehen. Erforderlichkeit des Bebauungsplanes Zur Deckung des dringend benötigten Wohnraumbedarfs in der Stadt Regensburg sollen im Anschluss an die bestehende Bebauung „Beim Roten Kreuz“ die unbebauten Grundstücke an der Chamer Straße als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und im östlichen Bereich an der Straße Am Mühlberg als Mischgebiet mit Einzelhandel und Wohnen nach § 6 BauNVO entwickelt werden. Verfahrensart Aufgrund der Lage im Außenbereich gem. § 35 BauGB und des Wegfalls des § 13b BauGB wird das Bebauungsplanverfahren als Regelverfahren mit der Bezeichnung „Gallingkofen West“ durchgeführt. Nach den derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes (FNP) mit der Bezeichnung Dorfgebiet (MD) ist der Bebauungsplan mit den geplanten Nutzungen hier allgemein zulässig und somit aus dem FNP entwickelt. Die langfristige Entwicklung des Gesamtareals in Richtung Wohngebiet steht der jetzigen Planung nicht entgegen und wird bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes entsprechend berücksichtigt. Weiteres Vorgehen Nach Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorbereitet und durchgeführt. Die eingegangenen Äußerungen werden dann im weiteren Verfahren bearbeitet. Der Entwurf des Bebauungsplanes (Satzung, Planzeichnung, Begründung inkl. Umweltbericht) wird dann weiter konkretisiert und für den nächsten Verfahrensschritt der Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB vorbereitet. Mit dem Veröffentlichungs- und Auslegungsbeschluss werden die Äußerungen der frühzeitigen Beteiligungen dem Ausschuss zur Kenntnis gegebenAnlagen
Anlage 1: BP Nr. 249, Gallingkofen West, Lageplan Geltungsbereich vom 28.04.2026 Anlage 2: Konzept Teilentwicklung-Süd, vom 28.04.2026 Anlage 3: Klimavorbehalt -
Entfernung von aufgegebenen Fahrrädern im öffentlichen Straßenraum - Bericht über Testphase - weiteres Vorgehen 2026 Zustimmung
Stimmenverteilung
17 JA-StimmenCSU- Ariane Weckerle Vertretung Ja
- Bernadette Dechant Abwesend
- Dagmar Schmidl Abwesend
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Vertretung Ja
- Michael Lehner Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Michael Achmann-Denkler Ja
SPD- Dr. Klaus Rappert Ja
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Erhard Brucker Vertretung Ja
- Thomas Straub Abwesend
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
ÖDP- Benedikt Suttner Ja
FDP- Gabriele Opitz Ja
BSW- Irmgard Freihoffer Ja
CSB- Christian Janele Vertretung Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Ausschuss beschließt: 1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Beschluss unterliegt nicht der Beschlussnachverfolgung.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Einführung: Insbesondere in der Altstadt und den angrenzenden Gebieten werden in großer Zahl Fahrräder dauerhaft abgestellt und nicht wieder in Betrieb genommen. An den Radabstellanlagen führt das dazu, dass Menschen, die ihr Rad regelmäßig nutzen, keine Anschließmöglichkeiten vorfinden. Radabstellanlagen sind vielfach so stark belegt, dass die abgestellten Räder andere Menschen bzw. Verkehrsteilnehmer behindern oder in Ihren Bewegungsmöglichkeiten einschränken. Auch abseits der Abstellanlagen sind vielfach sog. Schrotträder anzutreffen. Dabei werden auch z. T. die Gassenbreiten so eingeschränkt, dass größere Fahrzeuge nur schwerlich durchkommen. Mithin kann sich dies auf Rettungseinsätze und die Brandbekämpfung auswirken. Einteilung der sog. Schrotträder: Ein geringerer Teil der Räder ist offenkundig so stark beschädigt bzw. es fehlen wesentliche Teile, dass eine Wiederinbetriebnahme nicht möglich ist. Diese „Fahrradleichen oder Fahrradwracks“ sind nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz als Abfall zu bewerten. Die Stadt Regensburg kann in solchen Fällen sofort tätig werden und diese entfernen. Dieser Typus an Schrotträdern ist nicht Gegenstand dieser Beschlussvorlage. Der weitaus größere Teil der umgangssprachlich so betitelten „Schrotträder“ könnte jedoch mit einem gewissen Aufwand wieder in einen fahrbereiten Zustand versetzt werden. Anhand verschiedener Indikatoren ist in diesen Fällen erkennbar, dass die Räder seit mehreren Monaten nicht bewegt/genutzt wurden. Der öffentliche Straßenraum muss aber vorrangig zur Durchführung des Verkehrs zur Verfügung stehen. Dies umfasst ausdrücklich auch die Gehwegflächen und Radabstellanlagen. Fahrräder, die nicht fahrbereit sind, überschreiten die Grenze des straßenrechtlichen Gemeinbrauchs und stellen eine nicht-erlaubte und nicht-erlaubnisfähige Sondernutzung dar. Es ist daher bundesweit erprobte Praxis, solche offenkundig aufgegebenen Fahrräder aus dem öffentlichen Straßenraum durch die oder im Auftrag der Kommune zu entfernen. Im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums wurde 2023 hierzu ein Leitfaden erstellt und herausgegeben. Auch Regensburg hat in der Vergangenheit Fahrräder aus dem Straßenraum entfernt, auf deren Eigentum die Eigentümer offensichtlich verzichtet hatten („aufgegebenes Rad“). Handlungsnotwendigkeiten: Regelmäßige Begehungen sowie die Beschwerdelage zeigen, dass vor allem im Bereich Innenstadt / Stadtamhof mehrere Hundert Fahrräder die o. g. Kriterien von offenkundig aufgegebenen Rädern erfüllen. Einige der Radabstellanlagen wurden finanziell gefördert, so dass auch der Zuwendungsgeber erwartet, dass die Anlagen ihren Zuwendungszweck erfüllen. Schließlich leiden auch das Erscheinungsbild der Stadt und die Zugänglichkeit von Geschäften, Kultureinrichtungen, Dienstleistern usw. durch die überfüllten Anlagen. Die Personalsituation bei der betreffenden Dienststelle lässt eine angemessene Lösung der Problematik nicht zu. Auch die Platzkapazitäten zur Zwischenlagerung der Räder sind ausgeschöpft. Es besteht die Gefahr, dass einerseits die Zahl der aufgegebenen Räder weiter steigen wird und andererseits die Innenstadt und der Hauptbahnhof wegen der fehlenden sicheren Abstellmöglichkeiten als Ziele im Radverkehr zunehmend gemieden werden. Handlungsoptionen: Eine Personalaufstockung innerhalb der Verwaltung wäre zwar grundsätzlich denkbar, doch es würden weitere Komponenten für eine effiziente Erledigung der Aufgabe weiterhin fehlen: eine komfortable und leistungsfähige Software zur Erfassung und Katalogisierung der Räder während des gesamten Prozesses, digitale Erfassungsgeräte, möglichst nachhaltige Transportkapazitäten (z. B. Lastenradgespanne), Lagerflächen und Möglichkeiten zur Wiederaufbereitung geeigneter Räder für eine nachhaltige Weiternutzung. Weil es augenscheinlich für diese Dienstleistung einen Markt gibt, scheidet die Betrauung einer städtischen Tochter mit der Aufgabe aus. Schlussendlich käme für diese Dienstleistung die Beauftragung Dritter infrage. Auch der zuvor genannte Leitfaden des Bunds verweist auf diese Möglichkeit. Dazu müssen Standards, Fristen, Dokumentation und das organisatorische Vorgehen klar und verbindlich festgelegt werden, so z. B. auch der Austausch mit der Polizei zur Überprüfung von als gestohlen gemeldeten Rädern. Pilotversuch: Ab Mai 2025 hat die Fa. Feine Räder im Auftrag der Stadt Regensburg testweise aufgegebene Räder an 20 zuvor abgestimmten Radabstellanlagen identifiziert, gekennzeichnet, eingesammelt und eingelagert sowie anschließend verwertet. Feine Räder betitelte das Projekt mit „Radlretter“, um zu verdeutlichen, dass die Räder idealerweise ein „neues Leben“ erhalten sollen. Die Identifizierung der Räder erfolgte nach den Indizien des o. g. Leitfadens. Indizien sind: Zustand (z. B. verrostete Kette, verrosteter Rahmen, platte Reifen, Sattel oder Griffe verstaubt oder mit Spinnenweben belegt) Schäden (z. B. Pedale defekt, Schutzblech verbogen, gerissene Bowdenzüge, unbenutzbarer Sattel, fehlende Bauteile (Lenker, Sattel, Laufrad)) äußere Gegebenheiten (z. B. vermüllter Transportkorb, Laubhaufen am Rad, Fahrrad eingewachsen) Für eine Kennzeichnung mussten 3 Indizien oder 2 Schadensmerkmale vorliegen. Nach der Kennzeichnung hatten die Eigentümer einen Monat Zeit, das Rad zu entfernen oder in einen fahrbereiten Zustand zu versetzen. Wurde das Rad nach Ablauf der Frist unverändert angetroffen, wurde es abtransportiert (ggf. mithilfe der Zerstörung eines Schlosses). Danach wurde das Rad noch drei Monate verwahrt. Erkenntnisse des Pilotversuchs: Insgesamt wurden 425 Räder markiert. Nach Ablauf der vierwöchigen Frist wurden noch 265 Räder in unverändertem Zustand angetroffen und aus dem Straßenraum entfernt. Somit wurden 38 % der markierten Räder entweder von den Besitzern wieder in Betrieb genommen, die Markierung entfernt oder das Rad gestohlen. Die abtransportierten Räder wurden auf der Fläche des ehemaligen Eisstadions am Unteren Wöhrd zwischengelagert. Lediglich 4 Personen hatten sich bei Feine Räder gemeldet, um ihr Rad zurückzubekommen. Die Markierung der Räder hat dazu geführt, dass ein Teil der Räder gestohlen wurde. Dieser Umstand ist bekannt, weil tatsächlich ein solcher Diebstahl beobachtet wurde. Auffällig ist zudem, dass insbesondere die Räder nach der Vierwochenfrist nicht mehr vorhanden waren, die von Wert waren. Da diese Räder damit dem Zugriff von Feine Räder – auch widerrechtlich – entzogen wurden, konnte das Projektziel der „Radlrettung“ leider nicht erreicht werden. Ein Abgleich mit den Daten der Polizei ergab, dass keines der Räder als gestohlen gemeldet war. Während des Projektzeitraums wurde Feine Räder vom Kulturamt beauftragt, im Vorfeld des Bürgerfests nicht entfernte Räder, die den Festablauf behindern würden, zu entfernen. Von den 180 eingesammelten Rädern wurden im Nachgang jedoch nur 40 von den Besitzern abgeholt. Das belegt, dass die Quote der tatsächlich aufgegebenen Räder noch deutlich höher ist, als es der Zustand der abgestellten Räder erwarten lassen würde. notwendige Änderungen / Anpassungen: Die Räder wurden während der Testphase auf dem Gelände des ehem. Eisstadions Unterer Wöhrd zwischengelagert. Diese Möglichkeit kann nicht mehr genutzt werden, es muss eine andere Fläche oder ggf. auch Halle gefunden werden. Denkbar wäre der Abschluss eines Vertrags mit einem Schrotthändler, der dauerhaft einen Container zur Verfügung stellt, der nach und nach mit den Rädern befüllt und nach Fristablauf gegen einen Leercontainer getauscht wird. Allein in der Altstadt sowie in Stadtamhof und auf den Wöhrden wären mindestens 150 Abstellanlagen im öffentlichen Straßenraum zu betreuen. Hinzu kämen Räder, die abseits der Abstellanlagen abgestellt sind. Perspektivisch müsste somit die Dienstleistung erheblich ausgeweitet werden. Um Diebstählen der markierten Räder vorzubeugen, soll die Abholfrist verkürzt werden. Damit stiege die Möglichkeit einer echten Verwertung. Auch abseits der Abstellanlagen und der Innenstadt finden sich immer wieder aufgegebene Räder. Damit diese geortet und eingesammelt werden können, könnte ein Meldesystem eingeführt werden. Zudem sollen die für die Donau-Donkeys freiwillig unterstützend tätigen Nutzerinnen und Nutzer – so genannte „Hosts“ – dazu ermutigt werden, „Schrotträder“ zu lokalisieren und zu melden. Empfehlung weitere Vorgehensweise: Die Verwaltung wird für die Entfernung aufgegebener Räder 2026 die Mittel von 10.000 € auf 30.000 € aufstocken. Die Mittel werden einmalig aus dem Referatsbudget zur Verfügung gestellt. Es gilt auch in diesem Jahr, weiter Erfahrungen zu sammeln, v. a. zu den Themen Zwischenlagerung, Wiedernutzbarmachung durch und für gemeinnützige Einrichtungen sowie Vermeidung von Diebstählen. Es ist absehbar, dass auch mit dem erhöhten Finanzvolumen eine flächendeckende Entfernung aufgegebener Räder nicht leistbar ist. Es wird geschätzt, dass dazu jährlich Mittel in Höhe von 50.000 € benötigt würden. Diese Mittel sind jedoch nicht im Haushalt eingestellt. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Dienstleistung verschiedene Unternehmen anbieten können. Insofern wäre diese Leistung ab 2027 auszuschreiben, sobald die erforderlichen Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen.Anlagen
Klimavorbehalt -
Verabschiedung des kommunalen Wärmeplans der Stadt Regensburg Zustimmung
Stimmenverteilung
17 JA-StimmenCSU- Ariane Weckerle Vertretung Ja
- Bernadette Dechant Abwesend
- Dagmar Schmidl Abwesend
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Vertretung Ja
- Michael Lehner Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Michael Achmann-Denkler Ja
SPD- Dr. Klaus Rappert Ja
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Erhard Brucker Vertretung Ja
- Thomas Straub Abwesend
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
ÖDP- Benedikt Suttner Ja
FDP- Gabriele Opitz Ja
BSW- Irmgard Freihoffer Ja
CSB- Christian Janele Vertretung Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Ausschuss empfiehlt: Der als Anlage vorliegende kommunale Wärmeplan wird als Grundlage für die Wärmewende der Stadt Regensburg bis zu seiner Fortschreibung beschlossen. Dem im Sachverhalt beschriebenen weiteren Vorgehen wird zugestimmt. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Rechtlicher Rahmen Mit dem am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG)“ hat die Bundesregierung die Grundlage für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen. Das Gesetz verpflichtet die planungsverantwortlichen Stellen zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans und legt die Fristen, Anforderungen und Inhalte verbindlich fest. Der Wärmeplan soll die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme bis spätestens zum Jahr 2045 beschreiben und muss spätestens alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Am 18. Dezember 2024 hat der Ministerrat des Freistaats Bayern die Änderung der „Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn)“ beschlossen. Im Teil 3 der Verordnung werden die Gemeinden als planungsverantwortliche Stellen im Sinne des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) benannt (§ 8 Abs. 1). Mit Inkrafttreten der Verordnung zum 2. Januar 2025 setzte die Bayerische Staatsregierung das Wärmeplanungsgesetz des Bundes in Bayern um und verpflichtete damit die Stadt Regensburg, für ihr Gemeindegebiet einen Wärmeplan nach Maßgabe des Wärmeplanungsgesetzes bis 30. Juni 2026 zu erstellen, zu beschließen und im Internet zu veröffentlichen. Der Wärmeplan ist zudem innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung dem Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht (kurz LMG) anzuzeigen. Der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument. Er hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet weder einklagbare Rechte noch Pflichten. Er ist kein rechtlich verbindlicher Plan zum (Aus-)Bau von Wärmenetzen. In einem Wärmenetzgebiet besteht weder Anspruch auf den Anschluss an ein Wärmenetz noch eine Pflicht dazu. Nur in Neubaugebieten ist ein Anschluss und Benutzungszwang möglich. Dieser muss allerdings unabhängig vom Wärmeplan geregelt sein. In dezentral versorgten Gebieten ist außerdem immer auch eine gemeinsame Wärmeversorgung mehrerer Gebäude mittels eines Gebäudenetzes möglich. Der Wärmeplan führt keine Einzelfallprüfung auf Gebäudeebene durch und trifft keine Vorhersagen zu bspw. Energieträgerpreise, Fördergelder oder die Verfügbarkeit von Handwerkern. Finanzieller Ausgleich Zum Ausgleich der Mehrbelastung erhält die Stadt Regensburg nach dem Konnexitätsprinzip vom Freistaat Bayern eine pauschale Aufwandserstattung von 262.000,00 Euro. Die Auszahlung erfolgt durch das LMG in zwei Tranchen: Zu Beginn der Wärmeplanung auf Antrag der Stadt sowie nach Einreichung des erstellten Wärmeplans. Die erste Tranche wurde am 18. September 2025 beantragt und am 12. November 2025 vom LMG beschieden und ausgezahlt. Erstellung des kommunalen Wärmeplans Am 29. Februar 2024 hat der Stadtrat die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans nach dem Wärmeplanungsgesetz (kurz WPG) im Vorgriff auf eine zu erwartende Verpflichtung durch den Freistaat Bayern beschlossen (VO/23/20798/66). Die Erarbeitung des Wärmeplans erfolgte in Eigenregie durch die Stadtverwaltung in enger Kooperation mit der Energieagentur Regensburg. Ein Zwischenstand mit den Ergebnissen der Bestands- (§ 15 WPG) und Potenzialanalyse (§ 16 WPG) wurde am 11. März 2025 im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen vorgestellt (VO/25/21856/66). Nach Erarbeitung des Zielszenarios (§ 17 WPG), der Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete (§ 18 WPG), der Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr (§ 19 WPG) sowie der Umsetzungsstrategie (§ 20 WPG) wurde der Entwurf des kommunalen Wärmeplans vom 24. Februar 2026 bis 25. März 2026 zur Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger ausgelegt und die Möglichkeit zur Stellungnahme geboten. Am 10. März 2026 fand hierzu eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Im Zuge der Erarbeitung des kommunalen Wärmeplans wurden sowohl die relevanten Fachämter innerhalb der Verwaltung als auch zahlreiche externe Akteure einbezogen und um ihre fachlichen Einschätzungen gebeten. Zu den externen Beteiligten gehörten unter anderem Vertreter der Energiewirtschaft, Betreiber von Wärmenetzen, Industrieunternehmen, Großverbraucher sowie Akteure der Immobilienwirtschaft. Nach Fertigstellung des Entwurfs des kommunalen Wärmeplans wurden zudem die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Weiteres Vorgehen: Organisatorisches Nach Beschluss des kommunalen Wärmeplans wird dieser im Internet veröffentlicht und beim LMG angezeigt. Mit der Anzeige des Wärmeplans erfolgt auch die Beantragung des noch verbleibenden Teils der Gesamtsumme des Mehrbelastungsausgleichs. Die Begleitung, Kommunikation und die gesetzlich vorgeschriebene Fortschreibung des kommunalen Wärmeplans alle fünf Jahre wird durch das Amt für Stadtentwicklung in Zusammenarbeit mit verschiedenen anderen Dienststellen sowie externen Partnern verantwortet. Begleitung der Wärmewende durch die Stadtverwaltung Die Wärmewende insgesamt wird von städtischer Seite her durch das Amt für Stadtentwicklung koordiniert. Der vorliegende kommunale Wärmeplan dient als Grundlage und Richtschnur für das Handeln der Stadtverwaltung und die Umsetzung der gesamtstädtischen Wärmewende. Themen- und projektspezifisch werden weitere Fachämter der Stadtverwaltung wie etwa das Tiefbauamt, Amt für Gebäudeservice, Hochbauamt, Amt für Wirtschaft und Wissenschaft, Liegenschaftsamt, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Amt für kulturelles Erbe, Umweltamt, Stabsstelle Klimaschutz und Klimaresilienz und andere eng mit einbezogen. Darüber hinaus wurde im Zuge der Wärmeplanung ein enges Netzwerk mit den regionalen Wärmeversorgern und Netzbetreibern sowie der Industrie, der Wohnungswirtschaft und anderen bedeutenden Stakeholdern in diesem Bereich aufgebaut. Dieses Netzwerk wird durch das Amt für Stadtentwicklung betreut und dient der koordinierenden Steuerung. Ein weiterer wichtiger Partner bei der Umsetzung der Wärmewende ist die Energieagentur Regensburg, welche im Rahmen des „Green Deal Regensburg“ bspw. Beratungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger anbietet. Beschlussnachverfolgung Beim kommunalen Wärmeplan nach dem WPG handelt es sich um ein abgeschlossenes Projekt. Die Wärmewende insgesamt und die damit verbundene Entwicklung des Endenergieverbrauchs und der CO2-Emissionen des Sektors Wärme werden bereits im jährlichen Monitoringbericht des „Green Deal Regensburg“ erfasst und dargestellt. Die Fortschritte bei der Umstellung der Wärmeversorgung können dadurch aufgezeigt und auf einem bereits etablierten Weg den kommunalen Gremien berichtet werden, weshalb auf eine Nachverfolgung des Beschlusses verzichtet wird.Anlagen
Anlage 1: Kommunaler Wärmeplan der Stadt Regensburg Anlage 2: Präambel und Zusammenfassung des kommunalen Wärmeplans der Stadt Regensburg Anlage 3: Formular zum Klimavorbehalt Stufe 3 -
Grundsatzbeschluss Energieregion Regensburg Südost (ERSO) Zustimmung
Stimmenverteilung
17 JA-StimmenCSU- Ariane Weckerle Vertretung Ja
- Bernadette Dechant Abwesend
- Dagmar Schmidl Abwesend
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Vertretung Ja
- Michael Lehner Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Michael Achmann-Denkler Ja
SPD- Dr. Klaus Rappert Ja
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Erhard Brucker Vertretung Ja
- Thomas Straub Abwesend
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
ÖDP- Benedikt Suttner Ja
FDP- Gabriele Opitz Ja
BSW- Irmgard Freihoffer Ja
CSB- Christian Janele Vertretung Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Ausschuss empfiehlt: Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen stimmt den Grundzügen der im Sachverhalt vorgestellten Planung für eine klimafreundliche Wärmeversorgung im Regensburger Südosten zu. Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten für eine Beteiligung der Stadt Regensburg an einer großen Transportwärmeleitung vom Klärwerk ins zentrale Stadtgebiet zu prüfen und die Ergebnisse dem Stadtrat als Entscheidungsgrundlage vorzulegen. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
1. Rahmenbedingungen und Zielsetzung Im Rahmen des Green Deal hat sich die Stadt Regensburg zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Aktuell beträgt der Endenergieverbrauch im Stadtgebiet noch rund 3.800 GWh, ca. die Hälfte dieser Energie wird für die Produktion von Wärme aufgewendet. Die Wärme wird dabei zu etwa 90 % fossil erzeugt. Gelänge es also, die benötigte Wärme aus regenerativen Wärmequellen oder Abwärmequellen zu gewinnen, kann die Stadt Regensburg einen sehr großen Schritt zur Erreichung ihrer Klimaziele machen. Von den rund 1.900 GWh Endenergie, die für die Wärmeproduktion im Stadtgebiet verbraucht werden, entfallen 86 % auf die Bereiche „Wohngebäude“ (51 %),“ Gewerbe, Handel und Dienstleistungen“ (13 %) sowie „Industrie“ (22 %). Für die gesamte Wärmeproduktion im Stadtgebiet ergibt sich ein jährlicher CO2 Ausstoß von rund 490.000 Tonnen. Hier setzt das Projekt „Energieregion Regensburg Südost (ERSO)“ an. Ziel ist es, die ergiebigen klimafreundlichen Wärmepotenziale in diesem Bereich zu nutzen. Das Gesamtkonzept sieht vor, an zwei benachbarten Standorten Energiezentralen aufzubauen, die Abwärmequellen bzw. regenerative Energiequellen nutzen (siehe Abb. 1). Die für beide Standorte benötigten Flächen befinden sich vollständig im Eigentum der Stadt Regensburg. Aufgrund der Nähe zu den Industriegebieten war zunächst vor allem eine Versorgung der Industriebetriebe im Südosten der Stadt mit „grüner“ Wärme über eine entsprechende Wärmenetzinfrastruktur vorgesehen. Im Zuge der Planungen kristallisierte sich aber immer mehr heraus, dass mit den enormen Wärmepotenzialen an beiden Standorten auch viele Wohngebäude versorgt werden könnten. Das (Ab-)Wärmepotenzial des Klärwerks stellt die ergiebigste Einzel-Quelle für Abwärme innerhalb der Stadt Regensburg dar. Abbildung 1: Versorgungsgebiet ERSO Quelle: Amt für Stadtentwicklung 2. Konzept der Wärmeversorgung für den Regensburger Südosten Das Projekt ERSO umfasst zwei miteinander verknüpfte Energiezentralen, die zeitlich versetzt und bedarfsorientiert errichtet werden sollen (siehe Abb. 2): die Energiezentrale I (Großwärmepumpen neben dem Klärwerk) und die Energiezentrale II (Biomasse-Energiepark). Im Endausbau sollen große Teile des Regensburger Ostens sowie Bereiche Neutraublings und wichtige Industriebetriebe mit nachhaltiger Wärme versorgt werden. Der erste Realisierungsschritt wäre der Bau der Energiezentrale II. Es ist beabsichtigt, diese auf einem Grundstück der Stadt Regensburg (Fl.Nr. 300/64 Gem. Irl) zu errichten. Er umfasst eine 9‑MW‑Biomasseheizzentrale, eine Power‑to‑Heat-Einheit, einen 3.000 m³-Pufferspeicher sowie ergänzende Energieinfrastrukturen wie eine LKW‑E‑Ladeinfrastruktur und einen 5-MW‑Batteriespeicher. Die elektrische Versorgung wird über ein Lastmanagementsystem gesteuert und optimiert. Der Pufferspeicher wird das zentrale Bindeglied zwischen den beiden Energiezentralen zur Wärmeversorgung sein. Im zweiten Realisierungsschritt soll die Wärme des bereits in der Kläranlage gereinigten Abwassers genutzt werden. Dieses Wasser verfügt, nachdem es das Klärwerk verlassen hat, über ein relativ hohes Temperaturniveau, welches insbesondere in den Wintermonaten über dem der Donau liegt. Um die Wärme aus dem geklärten Abwasser auf ein höheres Temperaturniveau zu bringen, ist der Einsatz von zunächst zwei Hochleistungswärmepumpen mit einer thermischen Leistung von insgesamt etwa 18 MW geplant. Zwei weitere Wärmepumpen könnten perspektivisch noch dazukommen. Die erzeugte Wärme wird dann über die Energiezentrale II in einem Wärmenetz zu den künftigen Verbrauchern gebracht. Das vom Wärmenetz bereitgestellte Temperaturniveau kann mittels sog. „Booster-Wärmepumpen“ noch weiter auf ein ggf. von einzelnen Betrieben individuell benötigtes höheres Temperarturniveau angehoben werden. In der ersten Projektphase übernimmt die Energiezentrale II die Wärmeversorgung für Teile Neutraublings sowie für die Firma Krones und schafft damit den operativen Startpunkt des Gesamtsystems. Mit der Fertigstellung der Wärmeinfrastruktur beim Klärwerk und der Verbindungsleitung zwischen den beiden Energiezentralen wird die Infrastruktur schrittweise erweitert, sodass künftig auch der Wärmebedarf von Regensburger Betrieben und weiterer Stadtquartiere in Regensburg zuverlässig und klimafreundlich gedeckt werden kann. Dadurch wächst das Wärmeprojekt ausgehend von der Energiezentrale II als initiale lokale Versorgungseinheit zu einem zentralen Baustein der regionalen Wärmeinfrastruktur heran. Abbildung 2: Standorte der Energiezentralen mit Wärmeerzeugern und Pufferspeicher Quelle: Amt für Stadtentwicklung. Abb. 3 zeigt nochmal die Gesamtkonzeption der Wärmeprojekts im Regensburger Südosten im Zusammenhang. Abbildung 3: Energiekonzept „Regensburg Südost“ Quelle: Bayernwerk Natur 3. Geplante Umsetzung Die Umsetzung des Gesamtprojekts muss in zwei Abschnitten erfolgen, die zeitlich deutlich auseinanderfallen. Der Standort für die Biomasseheizanlage und den Pufferspeicher westlich von IKEA könnte dabei zeitnah umgesetzt werden. Vorhabensträger an diesem Standort ist derzeit die REWAG, zu einem späteren Zeitpunkt ist die Gründung einer Projektgesellschaft mit den beiden Gesellschaftern REWAG und Bayernwerk Natur vorgesehen. Aktuell besteht für das Vorhaben folgender Planungsstand: – Modul I (HOAI-Leistungsphasen 2 bis 4) der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde mittlerweile abgeschlossen. – Modul II (Umsetzungsplanung - HOAI-Leistungsphasen 5 bis 8) der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wurde beim BAFA beantragt. – Das Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz befindet sich in Vorbereitung. – Die Planungen für die E-Ladeinfrastruktur für LKWs wurden an ein Fachbüro vergeben. – Erste bauliche Maßnahmen sollen im Jahr 2027 erfolgen, die Fertigstellung und Inbetriebnahme im Jahr 2029. Um das Vorhaben wie geplant umsetzen zu können, wäre beabsichtigt, dem Vorhabenträger das städtische Grundstück Fl.Nr. 300/64 Gem. Irl zu marktgerechten Konditionen zur Verfügung zu stellen. Die Energiezentrale beim Klärwerk wird Stand heute frühestens im Jahr 2032 Wärme liefern können, weil die sehr hohe elektrische Leistung für die Großwärmepumpen erst zur Verfügung gestellt werden kann, wenn die Anbindung an das Umspannwerk in Neutraubling möglich ist. Beim Aufbau der notwendigen Infrastruktur für die Nutzung der Wärme aus geklärtem Abwasser sind perspektivisch u. a. folgende Herausforderungen zu lösen bzw. zu klären: – Es muss eine räumliche Abstimmung zwischen den Flächenbedarfen von Klärwerk und der benötigten Wärmeinfrastruktur erfolgen. Perspektivisch wäre vorgesehen, einen Teil der benötigten städtischen Fläche (Fl.Nr. 288 Gem. Irl) zur Realisierung der Energiezentrale I zu marktüblichen Konditionen bereitzustellen. – Eine zeitliche und technische Abstimmung von Planung und Bau der Abwasserwärmenutzung und des Baus der vierten Reinigungsstufe am Klärwerk ist erforderlich; hierzu muss zu gegebener Zeit eine Klärung und Festlegung von Schnittstellen, Organisation und Betrieb erfolgen. – Im Rahmen der späteren Baufeldfreimachung müssen die Belange der Bodendenkmalpflege, naturschutzfachlicher Eingriff und Ausgleich sowie der Umgang mit bestehenden Ausgleichsflächen beachtet werden. – Es muss unter Berücksichtigung vergabe- und steuerrechtlicher Aspekte eine Lösung erarbeitet werden, wie die Abgabe und Nutzung der Wärme aus dem geklärten Abwasser erfolgen kann; dabei sind auch entsprechende Kosten- und Entgeltregelungen zu treffen. Um nicht nur die Industriebetriebe im Südosten des Stadtgebiets mit Wärme aus dem Klärwerk versorgen zu können, sondern auch Wohnquartiere und andere Verbraucher, ist der Bau von leistungsfähigen Wärmeleitungen Voraussetzung. Diese hätten die Funktion von Hauptschlagadern, um große Wärmemengen vom Klärwerk in die Stadt zu transportieren, wo sie dann über kleinere Verteilnetze zu den jeweiligen Abnehmern gelangen. Die Frage, wer derartige große Hauptleitungen finanziert und baut, muss zu einem späteren Zeitpunkt abschließend geklärt werden. Bereits heute ist aber absehbar, dass der Aufwand für diese Transportleitungen von privaten Unternehmen zumindest nicht vollständig getragen werden kann. Hier muss die Stadt Regensburg zu gegebener Zeit eine Entscheidung über ein finanzielles Engagement treffen und sich Gedanken über mögliche Finanzierungsmodelle machen. Perspektivisch muss zudem das Ziel verfolgt werden, den hohen Strombedarf der Wärmepumpen noch deutlich mehr als heute aus erneuerbaren Quellen zu decken, um das Wärmeprojekt insgesamt noch nachhaltiger zu gestalten. Ein großzügiger Zubau von Photovoltaikanlagen entlang leistungsfähiger Verkehrswege und von Windkraftanlagen im Umfeld von Regensburg sind Grundvoraussetzungen dafür.Anlagen
Anlage 1: Formular zum Klimavorbehalt Stufe 3 -
Grundsatzbeschluss zum Azubi-Wohnen am Standort Guerickestraße 35 der Stadtbau Regensburg GmbH Zustimmung
Stimmenverteilung
17 JA-StimmenCSU- Ariane Weckerle Vertretung Ja
- Bernadette Dechant Abwesend
- Dagmar Schmidl Abwesend
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Vertretung Ja
- Michael Lehner Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Michael Achmann-Denkler Ja
SPD- Dr. Klaus Rappert Ja
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Erhard Brucker Vertretung Ja
- Thomas Straub Abwesend
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
ÖDP- Benedikt Suttner Ja
FDP- Gabriele Opitz Ja
BSW- Irmgard Freihoffer Ja
CSB- Christian Janele Vertretung Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Ausschuss beschließt: Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen beschließt die im Sachverhalt ausgeführten Inhalte als Grundlage für die weiteren Planungen zum Azubi-Wohnen in Regensburg. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadtbau-GmbH Regensburg im Rahmen des Neubauprojekts Guerickestraße 35, Fl.Nr. 2431/8 Gemarkung Regensburg, die Grundlagen für ein Pilotprojekt Azubi-Wohnen zu erarbeiten, den Vertrag zur Grundstücksübertragung mit der Stadtbau-GmbH Regensburg im Rahmen eines Nachtrags entsprechend anzupassen und die Inhalte des Nachtrags vorab den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
1. Ausgangssituation Für viele Auszubildende in Bayern wird die Wohnungssuche zunehmend zur finanziellen Herausforderung. Etwa 70 % der Auszubildenden leben weiterhin im Elternhaus (s. Abbildung 1), während sich nur etwa 20 % eine eigene Wohnung leisten können (vgl. Digital Schmiede Bayern 2024 oder DBG-Jugend Bayern 2025). Grund hierfür ist insbesondere die Diskrepanz zwischen niedrigem Einkommen (durchschnittlich ca. 975 € netto) und hohen Wohnkosten (durchschnittlich ca. 550 € monatlich). Nach Abzug weiterer Fixkosten verbleiben Auszubildenden im Schnitt lediglich rund 320 € für den Lebensunterhalt. Andere Wohnformen wie Wohngemeinschaften oder Wohnheime spielen bislang nur eine untergeordnete Rolle. Eine eigene Wohnung ist für viele Auszubildende daher faktisch kaum realisierbar. Abbildung 1: Wohnformen von Azubis, Quelle: DGB Bayern 2026 Zusätzlich zeigt sich eine hohe Belastung im Bereich Mobilität: Rund 45 % der Auszubildenden legen mehr als 16 Kilometer zwischen Wohn- und Ausbildungsort zurück. Dabei nutzen etwa 40 % das eigene Auto und rund ein Drittel den öffentlichen Nahverkehr; teilweise erfolgt die Beförderung auch durch Familienangehörige. Die durchschnittlichen Mobilitätskosten von etwa 105 € pro Monat stellen eine erhebliche finanzielle Belastung dar und verstärken den Druck auf das ohnehin geringe Budget. Gleichzeitig steigt mit zunehmender Entfernung die Bereitschaft, Angebote wie Azubi-Wohnheime in Anspruch zu nehmen. (DBG-Jugend Bayern 2025) Auch im Bereich der Mobilität ist von weiter steigenden Kosten im öffentlichen Nahverkehr sowie beim Individualverkehr auszugehen. Eine zunehmend bedeutende Gruppe sind Azubis aus dem Nicht-EU- Ausland. Vor allem in Folge der Nicht-Besetzung von einem Drittel der Ausbildungsplätze in Bayern (Handelsblatt 2024) wurden gezielte Strukturen geschaffen, um jungen Menschen aus dem Ausland den Zugang zum Arbeitsmarkt in der Oberpfalz zu ermöglichen. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in den Zahlen wider: Die Zahl der Auszubildenden mit ausländischer Staatsbürgerschaft ist kontinuierlich gestiegen und lag im Jahr 2024 im Kammerbezirk bei 1.735, was einem Anteil von rund 14 % entspricht (IHK Regensburg 2025). Abbildung 2: Arbeitserlaubnisverfahren bei der Arbeitsagentur Regensburg, jeweils Januar bis November, Datenquelle: Agentur für Arbeit 2025 Insbesondere in der Region Regensburg zeigt sich diese Entwicklung deutlich. (s. Abbildung 2) In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises, der Agentur für Arbeit sowie weiteren regionalen Akteuren wurden Maßnahmen zur Gewinnung und Integration ausländischer Auszubildender umgesetzt. Diese umfassen sowohl internationale Vermittlungsprojekte als auch konkrete Ausbildungsinitiativen in regionalen Betrieben verschiedener Branchen. Ergänzend finden begleitende Integrationsangebote wie Austauschformate und Veranstaltungen statt, die im Rahmen von Projekten des Regionalmanagements des Landkreises Regensburg in Kooperation mit der Stadt Regensburg umgesetzt und durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gefördert werden. (Landkreis Regensburg 2025) Gerade für diese Zielgruppe stellt die Wohnraumsuche eine besondere Herausforderung dar, da meist kein familiäres Umfeld vor Ort vorhanden ist. Vor diesem Hintergrund wurde seitens der Stadtratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen vom 11.11.2025 ein Antrag zur Verbesserung der Situation des Azubi-Wohnens gestellt. 2. Wohnraumbedarf für Auszubildende in Regensburg Im Rahmen von zwei Fachgesprächen im November 2025 und März 2026 zwischen Stadt Regensburg, DGB, DGB-Jugend, Stadtbau GmbH, IHK und Handwerkskammer wurde von den Beteiligten der Rahmen für einen „Regensburger Weg“ abgesteckt. Dabei wurde insbesondere seitens der Handwerkskammer ein konkreter Bedarf an Azubi-Wohnangeboten bestätigt, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Gewinnung internationaler Auszubildender. Die IHK sieht derzeit einen geringeren Bedarf bei ihren Mitgliedsunternehmen. Insgesamt wird jedoch die zunehmende Bedeutung des Themas für die Fachkräftesicherung anerkannt. Es wurde vereinbart, zunächst die Voraussetzungen für ein Azubi-Wohnheim mit rund 20 Wohnungen in Regensburg zu schaffen. Für diese Größenordnung besteht nach Einschätzung aller Beteiligter in jedem Fall ein Bedarf. Mit den Erfahrungen eines solchen Pilotprojekts könnte dann das Angebot an Azubi-Wohnraum perspektivisch noch ausgeweitet werden. Der Fokus für das zu schaffende Wohnungsangebot liegt dabei auf bereits volljährigen Azubis, die eine niedrigschwelligere Betreuung benötigen als Minderjährige. Dennoch ist aus der Erfahrung der Handwerkskammer, aber auch professioneller Träger von Jugendeinrichtungen auch für über 18-Jährige eine Abendbetreuung bzw. Ansprechstelle zwingend notwendig. 3. Konzept und Trägerschaft Bei einem Treffen mit potenziellen Trägern für das Azubi-Wohnprojekt im März 2026 bestand Einigkeit, dass eine professionelle Trägerschaft zwingend notwendig ist. Die Kammern und die Stadtbau GmbH können keine Trägerschaft übernehmen, die Stadt Regensburg kommt zumindest als alleiniger Träger ebenfalls nicht in Frage. Don Bosco und die Katholische Jugendfürsorge könnten sich dagegen eine Trägerschaft grundsätzlich vorstellen. Eine weitere Option wäre die Gründung eines Trägervereins mit der Stadt Regensburg sowie weiteren verantwortlichen Stellen als Mitglieder, um das Thema in Regensburg dauerhaft zu verankern. Die Stadt München hat diesen Weg für sich gewählt. Es ist deshalb eine Exkursion nach München geplant, um sich dort über die Erfahrungen mit den organisatorischen Strukturen der Azubi-Wohnprojekte zu informieren. Dort wurde Ende 2022 das AzubiWerk München e. V. gegründet, das bis Ende 2026 rund 1.000 Apartments schaffen will. Die Belegung erfolgt zu jeweils einem Drittel durch Unternehmen, die Landeshauptstadt München sowie eine freie Vergabe. Die Warmmieten liegen projektabhängig bei rund 300 €, wobei zusätzlich Belegrechte (ca. 150 €) durch Unternehmen oder den Träger finanziert werden. Auch in Bremen besteht ein vergleichbares Modell mit 53 Apartments für 66 Auszubildende. Hier werden rund 80 % der Plätze direkt vergeben und 20 % über Belegrechte an Unternehmen. Die Warmmiete beträgt etwa 350 €, ergänzt durch Belegrechte in Höhe von rund 100 €. Die Beispiele verdeutlichen, dass bezahlbares Azubi-Wohnen insbesondere durch eine Kombination aus moderaten Mieten und einer Beteiligung von Unternehmen über Belegrechte realisiert wird. Gleichzeitig zeigt sich, dass auch die Wirtschaft selbst den Handlungsbedarf erkannt hat: Laut einer Umfrage der Handwerkskammer Berlin ist über die Hälfte der Betriebe bereit, Auszubildende aktiv bei der Wohnungssuche zu unterstützen. Mehr als 70 % der Betriebe gaben zudem an, ihre Auszubildenden mit Zuschüssen von bis zu 200 € monatlich zusätzlich zum Ausbildungsgehalt finanziell unterstützen zu wollen, um qualifizierte Nachwuchskräfte zu gewinnen. (HWK Berlin 2025) Konzeptionell ist nach der Einschätzung der o.g. Organisationen eine gute Mischung in der „Einrichtung“ wichtig. Eine Mischung beispielsweise von Azubis aus dem weiteren Umkreis mit gewonnen Fachkräften aus dem Ausland verbessert nach den Erfahrungen enorm die Sprachbildung und zügige Integration. Für das Wohnprojekte ist die gute Mischung sehr förderlich und wirkt ungewünschten Problemstellungen entgehen. 4. Bauliche Umsetzung Die Stadtbau-GmbH hat sich bereiterklärt, bis zu 20 Azubi-Wohnungen am Standort Guerickestraße 35 umzusetzen. Die Azubi-Wohnungen sollen in ein größeres Wohnungsbauprojekt integriert werden, das die Stadtbau-GmbH aktuell an diesem Standort plant. Die Stadt Regensburg hat der Stadtbau-GmbH Regensburg am 03. Mai 2024 das Grundstück Fl.Nr. 2431/8 Gemarkung Regensburg übertragen (VO/24/20996/23). Mit der Grundstücksübertragung ging die Auflage einher, dass sämtliche Wohnungen des Bauvorhabens im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) umgesetzt und die Wohnungen bis zum 31. Dezember 2026 bezugsfertig erstellt werden müssen. Aufgrund des Umstands, dass die Fördermodalitäten seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr umgestellt wurden bzw. werden, herrscht eine große Unsicherheit bzgl. Umfang und Verfügbarkeit der Fördermittel sowie des Auswahlprozesses und der Förderkonditionen. Wann für den Großraum Regensburg von Seiten des Fördermittelgebers wieder Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt werden, ist derzeit völlig offen. Um die Azubi-Wohnungen am Standort Guerickestraße realisieren zu können, muss der bestehende Grundstückseinlagevertrag zwischen Stadt und Stadtbau entsprechend angepasst werden. Dabei stehen grundsätzlich zwei Alternativen zur Auswahl: a) Es werden bis zu 20 Azubi-Wohnungen errichtet. Die restlichen Wohnungen entstehen im Rahmen der Einkommensorientierten Förderung (EOF). Diese Option greift dann, wenn in ausreichendem Maß EOF-Fördermittel zur Verfügung stehen. b) Es werden bis zu 20 Azubi-Wohnungen errichtet. Von der Gesamtheit der weiteren noch zu bauenden Wohnungen entstehen zunächst 20 % im Rahmen des sog. „preisgedämpften Wohnungsbaus“ mit einer zulässigen Höchstmiete von 15€/m² netto kalt (siehe Entwurf des „Baulandmodells“). Die restlichen Wohnungen sind freifinanziert. Diese Option greift dann, wenn keine EOF-Fördermittel zur Verfügung stehen. Die Stadtbau-GmbH Regensburg ist darüber hinaus grundsätzlich berechtigt, nach Abstimmung mit der Stadt Regensburg und möglichen Betreibern im Fall von abweichenden Ergebnissen die Wohnungen anteilig auch mit Studierenden oder anderen von der Stadt Regensburg zu benennenden Zielgruppen zu belegen (z.B. Pflegekräfte, Mitarbeiter sozialer Einrichtungen etc.), insofern dies im jeweiligen Einzelfall mit den Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Auszubildende – AzubiR 2024 - konform geht. Welches der beiden Modelle zur Anwendung kommt, hängt von der Entscheidung des Freistaates Bayern über die Fördermittelzuteilung ab. Diese ist voraussichtlich erst in einigen Monaten zu erwarten. 5. Finanzierung Das Rückgrat für die Finanzierung des Azubi-Wohnens bilden die Förderkonditionen des Freistaates Bayern. Der Freistaat Bayern gewährt auf der Grundlage des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) vom 10. April 2007 (GVBl. S. 260, BayRS 2330-2-B) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuwendungen für die Schaffung und den Erhalt von Wohnraum für Auszubildende. Die „Richtlinie für die Förderung von Wohnraum für Auszubildende“ (BayMBl, Stand 25.01.2024) sieht u.a. folgende Rahmenbedingungen vor: Förderung ab mindestens 10 Wohnplätzen Darlehen bis zu 45.000 € je Wohnplatz (Einzelzimmer) Darlehen bis zu 26.000 € je Wohnplatz (Doppelzimmer) Zinssatz: 0 % während der Zweckbindung, danach 7 % Jährlicher Kapitalnachlass von 4 % bei Einhaltung der Zweckbindung Maximale Miete: 280 € zzgl. bis zu 16 € Möblierungszuschlag Mietanpassung nach 3 Jahren gemäß Verbraucherpreisindex möglich Belegungsbindung: 25 Jahre Vergabe nach sozialer Dringlichkeit Max. 25 m² Wohnfläche pro Bewohner (inkl. Gemeinschaftsflächen) Anerkannte Baukosten: 3.300 €/m² (KG 300 + 400) ab 01.02.2025 jährlich zzgl. Baukostenindex Baunebenkosten: pauschal 20 % Weitere Finanzierungsbeiträge müssten über Verkäufe von Belegungsrechten an Betriebe, kommunale Mittel und eine Eigenbeteiligung der begünstigten Azubis kommen.Anlagen
Anlage 1: Formular zum Klimavorbehalt Stufe 3 -
Überarbeitung des Regensburger Baulandmodells 2026 (Aktionsplan zur Förderung der Wohnraumschaffung) Zustimmung
Stimmenverteilung
17 JA-StimmenCSU- Ariane Weckerle Vertretung Ja
- Bernadette Dechant Abwesend
- Dagmar Schmidl Abwesend
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Vertretung Ja
- Michael Lehner Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Hans Teufl Ja
- Maria Simon Ja
- Michael Achmann-Denkler Ja
SPD- Dr. Klaus Rappert Ja
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer Ja
- Hans Holler Ja
Brücke- Florian Rottke Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Erhard Brucker Vertretung Ja
- Thomas Straub Abwesend
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Ja
ÖDP- Benedikt Suttner Ja
FDP- Gabriele Opitz Ja
BSW- Irmgard Freihoffer Ja
CSB- Christian Janele Vertretung Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Ausschuss empfiehlt: Die Ausführungen in der Beschlussvorlage werden zur Kenntnis genommen. Das Regensburger Baulandmodell wird, wie in der Ziffer 3 des Sachverhalts dargestellt, befristet bis zum 31. Dezember 2029 geändert. Die Verwaltung wird beauftragt, die Auswirkungen regelmäßig zu prüfen und dem Stadtrat bis Mitte 2028 einen Evaluierungsbericht vorzulegen. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Regensburg wächst weiterhin stark. Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum übersteigt das Angebot deutlich. Zwar werden nach wie vor viele Bauvorhaben genehmigt, doch die tatsächliche Umsetzung stagniert. Besonders betroffen ist der öffentlich geförderte Wohnungsbau, da Fördermittel derzeit nur eingeschränkt verfügbar sind. Gleichzeitig fallen zahlreiche Wohnungen aus der Belegungsbindung. Aktuell sind in Regensburg 5.813 Wohnungen gebunden, davon werden bis 2030 250 Wohnungen jährlich aus der Bindung entfallen. Das bestehende Baulandmodell Regensburg von 2019 (in der zuletzt geänderten Fassung von Juli 2022) hat sich als Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung und zur Sicherung von gefördertem Wohnraum etabliert. Es schafft Transparenz, Planungssicherheit und einen fairen Ausgleich zwischen öffentlichem Interesse und privater Wirtschaftlichkeit. Das Baulandmodell verfolgt das Ziel, sozial ausgewogene und durchmischte Quartiere zu schaffen, in denen unterschiedliche Bevölkerungs- und Einkommensgruppen gemeinsam wohnen können. Damit trägt es zur sozialen Stabilität und städtebaulichen Qualität in Regensburg bei. Darüber hinaus soll das Modell die Entwicklung der Wohnraummieten steuern, um allen Bevölkerungsgruppen – insbesondere Haushalten mit mittlerem und geringem Einkommen – den Zugang zu leistbarem Wohnraum zu ermöglichen. Die aktuelle Marktlage – geprägt durch gestiegene Baukosten, hohe Zinsen und eine unsichere Förderkulisse im Bereich der einkommensorientierten Wohnraumförderung (EOF) – erfordert eine (temporäre) Anpassung des Modells. Ziel ist es, unter den gegebenen Bedingungen weiterhin die Schaffung von Wohnraum zu ermöglichen, ohne die Grundprinzipien sozialgerechter Bodennutzung aufzugeben. Ergänzend wird auf die hierzu bereits gefassten Beschlüsse verwiesen: In der Vorlage VO/25/21989/66 „Zwischenbericht der Wohnbauoffensive“ wurden im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen die aktuellen Rahmenbedingungen und Entwicklungen des Regensburger Wohnungsmarktes ausführlich dargestellt. Ein weiterer Anpassungsdruck für das Baulandmodell folgt aus der BauGB-Novelle 2025 zur „Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung“ (sog. „Bau-Turbo“). Zahlreiche Wohnungsbauvorhaben können nun zügig außerhalb der Bauleitplanung entwickelt werden. Die Details zum Bau-Turbo können dem Grundsatzbeschluss zur Umsetzung der Neuerungen des Baugesetzbuches BauGB-Novelle 2025 entnommen werden (VO/26/22831/61). Das Baulandmodell wurde im Jahr 2019 mit dem Ziel aufgelegt, im Rahmen der städtebaulichen Planung einen Beitrag zu einer sozialen und nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Um den großen Herausforderungen am angespannten Regensburger Wohnungsmarkt weiterhin gerecht zu werden, ist die Schaffung von sozialgebundenem und bezahlbarem Wohnraum eine wesentliche Prämisse des Regensburger Baulandmodells. Bei der Umsetzung des geförderten Wohnungsbaus zur Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum wurden bislang durch den Freistaat Bayern umfangreich Fördermittel an Projektentwickler ausgegeben, andererseits strenge und gedeckelte Regularien vorgeschrieben. Diese Förderlandschaft hat die Konditionen des geförderten Wohnungsbaus deutlich für die private Bauwirtschaft verbessert und wurde umfangreich in Anspruch genommen. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Fördermitteln sind diese nur begrenzt verfügbar. Dies führt in der Folge zu folgenden Problemstellungen für das Regensburger Baulandmodell: Verfügbarkeit von Fördermitteln: Aufgrund des beschränkten verfügbaren Fördervolumens in der Einkommensorientierte Förderung (EOF-Wohnungen) kann lediglich ein begrenzter Anteil der Projektanträge seitens des Freistaats Bayern bewilligt werden. Zudem haben sich die Modalitäten zur Bewilligung von Fördermitteln geändert. Dies erschwert die wirtschaftliche Umsetzung verpflichtender Quoten. Umsetzungsstau: Bauvorhaben könnten gegebenenfalls trotz Schaffung von Baurecht nicht realisiert werden. Hauptgründe sind fehlende Förderzusagen, Finanzierungsunsicherheit und zu kurze Herstellungsfristen. Das bisherige Ersatzmodell im Baulandmodell wird von der Bauwirtschaft in der aktuellen Marktsituation als nicht rentabel angesehen. Planungsunsicherheit der Projektentwickler: Projektentwickler sind zunehmend zurückhaltend, unter den bisherigen Bedingungen städtebauliche Verträge zu schließen. Viele Unternehmen haben ihre Projekte bis auf weiteres eingestellt. Um den Wohnungsneubau sowie die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im angespannten Regensburger Wohnungsmarkt weiter gewährleisten zu können, wird eine Anpassung des Regensburger Baulandmodells 2026 vorgenommen. Die gemeinnützige und mittelständische Wohnungswirtschaft wurde über drei Runde Tische im Juli, November und Dezember 2025 sowie in diversen weiteren Gesprächen eingebunden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse haben Eingang in die vorgeschlagenen Anpassungen des Baulandmodells gefunden. Die hier vorgeschlagenen Anpassungen dienen dazu, den aktuellen Umsetzungsstau des Wohnungsbaus im Rahmen des Regensburger Baulandmodells zu beseitigen und einem Großteil der Regensburger Wohnungswirtschaft konkrete, planbare und wirtschaftlich angemessene Konditionen aufzuzeigen. Andererseits kann die Stadt Regensburg weder eine vollständige Kompensation der vormaligen Fördermodalitäten des Freistaats Bayern im EOF-Bereich bereitstellen noch für jede Projektentwicklung jegliches Markt- und Wirtschaftlichkeitsrisiko beseitigen. Ziel der Empfehlungen ist es daher, für die bereits angelaufenen und zukünftigen Projekte eine bestmögliche Umsetzungswahrscheinlichkeit sicherzustellen. Zugleich ist eine Umsetzung von vielen Wohnbauprojekten im Rahmen der beschleunigten Modalitäten des sog. "Bau-Turbos" zu erwarten. 3.1.1 Grundsatz Die grundsätzliche Anforderung von 40 % gefördertem Wohnungsbau im EOF-Modell bleibt weiterhin als Ausgangspunkt erhalten (20 % der Geschossflächen für Wohnen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für die Einkommensstufen I und II, weitere 20 % für die Einkommensstufe III). Sollten die öffentlichen Fördermittel zur Schaffung der geforderten Wohneinheiten nicht ausreichen, erhält der Planungsbegünstigte die Option, ein modifiziertes „Ersatzmodell 2026“ zur Schaffung von preisgedämpftem Mietwohnungsbau (PMB) umzusetzen. Das Ersatzmodell 2026 wird hierbei bewusst mit deutlich geringeren Anforderungen – jedoch ohne staatliche und kommunale Förderung – formuliert, um den vorhandenen Umsetzungsstau im Bereich der zu realisierenden Wohnungen in Regensburg effizient und zeitnah zu reduzieren und eine wirtschaftliche Umsetzung für die Bauwirtschaft zu erreichen. Das Ersatzmodell für den geförderten Mietwohnungsbau ermöglicht neben der zügigen Schaffung von Wohnraum an sich ebenfalls die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für Haushalte mit mittleren Einkommen. Die Anwendung des Ersatzmodells 2026 wird im Rahmen des Bebauungsplans sachgemäß in der Abwägung sowie der Begründung abgearbeitet (§ 214 Abs. 3 BauGB). Das im städtebaulichen Vertrag zu verankernde und zu sichernde Modell für einen PMB hat sich an die nachfolgenden verbindlichen Vorgaben zu halten: Vorgaben Die verbindliche Quote für preisgebundene Wohnungen wird bei fehlenden EOF-Fördermitteln auf mindestens 20 % preisgedämpfte Wohnungen festgelegt. Die monatliche Erstvermietungsmiete für preisgebundene Wohnungen darf maximal 15 € pro m2 Wohnfläche (netto, kalt) betragen. Die Bindungsdauer beträgt 40 Jahre ab dem Erstbezug ohne die Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung. Der preisgebundene Wohnraum im Ersatzmodell 2026 kann von den technischen Anforderungen der Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) des Freistaates Bayern abweichen. Die preisgedämpften Wohneinheiten sind ausschließlich zur Vermietung bestimmt; eine Eigennutzung durch den Bauherrn oder Dritte ist ausgeschlossen. Die Wohnungen sind während der Dauer der Bindungsfrist entsprechend den Vorgaben des Ersatzmodells zu vermieten. Mietanpassungen Keine Erhöhung der Erstvermietungsmiete in den ersten 5 Jahren nach Erstbezug. Die Mietanpassungen können ab dem 6. Jahr nach Verbraucherpreisindex, jedoch höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erfolgen. Im Falle eines Mieterwechsels darf höchstens die Miete (monatlich, netto kalt) vereinbart werden, die sich bei der Anwendung der zulässigen Erhöhungsmöglichkeiten zum Zeitpunkt der Wiedervermietung ergeben hätte. Bei einer Wiedervermietung vor dem Beginn des 6. Bindungsjahres ist die Erstvermietungsmiete anzusetzen. Staffelmietverträge nach § 557a BGB sind unzulässig. Belegungsvorgaben Nachweise zur Berechtigung für die Anmietung einer Wohnung: Haushalte mit Wohnberechtigungsschein oder Haushalte mit hoher monatlicher Mietbelastung (mindestens 30 % des monatlichen Haushaltsnettoeinkommens) Die Wohnungsgrößenfestlegungen für die Anzahl der Personen im Haushalt erfolgen analog zur den Wohnraumförderbestimmungen WFB des Freistaates Bayern. Sicherungen Während der Bindungsdauer obliegt der Stadt Regensburg ein sog. Wohnungsbelegungsrecht[1], dass nach § 1090 BGB als beschränkt persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert wird. Ferner können im Bedarfsfall entsprechende Vertragsstrafen zu Gunsten der Stadt vorgesehen werden. Die Verpflichtungen über Miethöhe, Mieterhöhung und das Verbot der Eigenbedarfskündigung sind in die abzuschließenden Mietverträge aufzunehmen und gegenüber der Stadt zu dokumentieren. Die Stadt Regensburg bleibt im Rahmen ihres Wohnungsbelegungsrechts die Prüfung und Überwachung der ordnungsgemäßen Belegung bzw. des Mietverhältnisses vorbehalten. Stichprobenkontrollen sind in der Bindungszeit möglich. Die Vorgaben zur Errichtung und Erstbelegung der Wohneinheiten werden adäquat im städtebaulichen Vertrag gesichert. 3.1.4 Öffnungsklausel Aufgrund von besonderen Rahmenbedingungen kann es geboten sein, dass im Einzelfall Anpassungen am Ersatzmodell 2026 erfolgen müssen. Hierbei ist ein Modell zu wählen, dass äquivalente Ersatzleistungen vorsieht, die das städtebauliche Interesse der Stadt an einer sozialgerechten Gebietsentwicklung und gleichzeitig die Interessen des Bauträgers an einer wirtschaftlichen Umsetzung des Projekts im Sinne eines fairen Ausgleichs in den Blick nimmt. Hierbei sind flexible und passgenaue Lösungen für den jeweiligen Einzelfall denkbar, insbesondere können die besonderen Anforderungen der Genossenschaften so besser abgebildet werden. Der Planungsbegünstigte hat hierzu auf eigene Kosten ein wirtschaftlich vergleichbares und rechtlich vorgeprüftes schriftliches Ersatzangebot vorzulegen. Die Besonderheiten des Einzelfalls sind ausführlich zu erläutern. Die Verwaltung prüft diese alternativen Lösungen nach billigem Ermessen und legt diese bei tragfähiger Begründung als Abweichung dem Stadtrat zur Entscheidung vor. Hierbei zieht die Verwaltung folgende Kriterien zur Bewertung heran: Kriterium Beschreibung Bedarfsdeckung Beitrag zur Deckung des aktuellen Wohnraumbedarfs (Zielgruppen, Wohnungsgrößen) Anteil preisgedämpfter Wohnungen Anteil im Verhältnis zur Mindestanforderung (20 %) Umsetzbarkeit & Tempo Realisierungswahrscheinlichkeit, Zeitplan, Herstellungsfristen Mietniveau Höhe der Mieten im Vergleich zum zulässigen Maximum (15€/m²) Städtebau & soziale Durchmischung Qualität, Nutzungsmischung, Integration ins Umfeld, Lage im Stadtgebiet Abweichung von den Wohnraumförderbestimmungen WFB Nähe zu den Vorgaben der WFB (insbes. hinsichtlich Barrierefreiheit) Das Ersatzmodell 2026 kann auf Verlangen des Projektentwicklers zur Anwendung kommen, sollten öffentliche Fördermittel zur Schaffung der herzustellenden Wohneinheiten nicht zur Verfügung stehen. Dies ist für das jeweiligen Bauvorhaben wie folgt nachzuweisen: Anwendungsfall 1 – Projekte in der Finalisierungsphase Für kurz vor dem Abschluss stehende Bauleitplanverfahren (Satzungsbeschluss für 2026 oder spätestens 2027 avisiert) ohne erteilte Förderzusage kann aufgrund der aktuellen Fördermittelprognose unterstellt werden, dass perspektivisch keine ausreichenden Fördermittel für alle Bauvorhaben vorhanden sein werden. Die Stadt wird dies in Abstimmung mit dem jeweiligen Bauträger für sein Bauvorhaben durch eine abschließende Rücksprache mit der Regierung der Oberpfalz bestätigen. In diesem Fall kann für diese Bauvorhaben unmittelbar das Ersatzmodell 2026 Anwendung finden. Ebenfalls kommt für die derzeit laufenden Bauleitplanverfahren Hochweg Süd (Bebauungsplan Nr. 243) Westlich der Lechstraße (Bebauungsplan Nr. 264) Asternweg / Nelkenweg (Bebauungsplan Nr. 272) Grunewaldstraße (Bebauungsplan Nr. 273) Klosterackerweg (Bebauungsplan Nr. 280) das Ersatzmodell 2026 ohne weitere Nachweise zur Anwendung. Diese Bauleitplanvorhaben stagnieren bereits über mehrere Jahre und der Abschluss der städtebaulichen Verträge steht aufgrund der unsicheren Förderkulisse bis dato aus. Anwendungsfall 2 – Laufende oder noch nicht in Aufstellung befindliche Projekte Für Bebauungspläne, deren Aufstellungsbeschluss in den Zeitraum nach Beschluss dieser Vorlage fällt oder die nicht vom Anwendungsfall 1 umfasst sind – womit ggf. mit einer veränderten Förderkulisse zu rechnen ist –, kann auf das Ersatzmodell 2026 erst unter den folgenden Voraussetzungen zurückgegriffen werden: Der Bauträger kann auf diese Option zurückgreifen, falls er einen bescheidungsreifen und förderfähigen EOF-Antrag innerhalb der Bewerbungsfrist bei der Bewilligungsstelle eingereicht hat und für den beantragten Bewilligungszeitraum keine Förderzusage erhalten hat. 3.2 Weitere Änderungen im Baulandmodell 3.2.1 Festsetzung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus (optional) Aufgrund der derzeit gesteigerten Unsicherheiten über die EOF-Fördermöglichkeiten sind die Flächen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau nicht mehr zwingend durch die Festsetzung im Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB planerisch zu sichern. Die Sicherung der Flächen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau kann auch durch hinweisliche Darstellung im Bebauungsplan mit vertraglicher Sicherung zugunsten der Stadt (insbesondere im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages) erfolgen. Die Herstellungsfrist (Punkt 2.2.5.2 Baulandmodell) zur bezugsfertigen Erstellung des geförderten bzw. preisgebundenen Wohnraums wird von 5 auf 7 Jahre verlängert. Dadurch wird die Realisierungssicherheit erhöht und die Finanzierungsbedingungen verbessert. 3.2.3 Verzicht auf ein dingliches AnkaufsrechtDie Vorgaben zum Ankaufsrecht bilden derzeit ein wesentliches Hemmnis zum finalen Abschluss von städtebaulichen Verträgen. Im Rahmen einer Evaluierungsphase soll daher zeitlich befristet auf die dingliche Absicherung zu Gunsten einer zügigen Umsetzung der Vorhaben verzichtet werden. Die Verträge werden daher künftig vorrangig bzw. ausschließlich schuldrechtlich gesichert (z. B. Vertragsstrafe, Hinterlegung einer Bürgschaft). Die Aufgabe der dinglichen Sicherung bedingt hierbei naturgemäß eine Einschränkung der Zugriffsmöglichkeiten der Stadt im Sicherungsfall. 4. Befristung der Änderung des Baulandmodells Die Anpassungen unter den Ziffern 3.1 und 3.2 gelten befristet bis zum 31.12.2029 und sollen den Handlungsspielraum für Investoren erweitern, ohne die dargestellten städtischen Ziele aufzugeben. Die Verwaltung prüft ergänzende Instrumente außerhalb des Baulandmodells (z.B. „Bauturbo“, Bodenpolitik, Wohnraumförderung, Kooperationen mit Land/Bund). Bis Mitte 2028 soll eine Evaluierung des angepassten Baulandmodells erfolgen. Die Stadtbau-GmbH Regensburg soll über ein geeignetes Bauvorhaben maßgeblich zur Evaluierung beitragen. Bei der Evaluierung wird sich zeigen, ob aufgrund der weiterhin ausbleibenden Fördermittel der Anwendungsfall 1 auf weitere Vorhaben in zeitlicher Hinsicht auszudehnen ist.Zudem ist ebenso eine fortwährende Evaluierung der Auswirkungen des sogenannten „BauTurbos“ erforderlich. Dabei soll untersucht werden, welche konkreten Folgewirkungen sich seit Inkrafttreten des Instruments für die Verwaltungspraxis und die städtebauliche Entwicklung abzeichnen. Zum aktuellen Sachstand seit Beschluss kann kurzfristig mündlich in der Sitzung berichtet werden. Mit der befristeten Anpassung des Baulandmodells schafft die Stadt Regensburg kurzfristig bessere Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau. Das Modell bleibt in seinem Kern sozial orientiert und transparent, wird aber praxisgerechter ausgestaltet. So wird die Planungs- und Investitionssicherheit erhöht und die derzeit stockende Umsetzung von Wohnraum unterstützt. [1] Die Stadt Regensburg kann die Konditionen der Vermietung festlegen und überprüfen, nicht aber die Benennung konkreter Personen wie bei gefördertem Wohnen der Einkommensstufe 1 gemäß WFB (EOF-I).Anlagen
Regensburger Baulandmodell - Fassung vom 29.04.2026 -
Modifizierung des Regensburger Baulandmodells; Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 07.07.2025
Stimmenverteilung
Keine Daten.CSU- Ariane Weckerle Vertretung
- Bernadette Dechant Abwesend
- Dagmar Schmidl Abwesend
- Dr.-Ing. Josef Zimmermann Abwesend
- Kathrin Fuchshuber Vertretung
- Michael Lehner
Bündnis 90/Die Grünen- Hans Teufl
- Maria Simon
- Michael Achmann-Denkler
SPD- Dr. Klaus Rappert
- Gertrud Maltz-Schwarzfischer
- Hans Holler
Brücke- Florian Rottke
- Thomas Thurow
AfD- Erhard Brucker Vertretung
- Thomas Straub Abwesend
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl
ÖDP- Benedikt Suttner
FDP- Gabriele Opitz
BSW- Irmgard Freihoffer
CSB- Christian Janele Vertretung
Abstimmungsergebnis
Keine Daten.Beschluss
Der Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen.Beschlussvorschlag
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 07.07.2025 (Text des Antrags siehe Anlage)Sachverhalt
Keine Daten.Anlagen
07.07.2025 - CSU - Regensburger Baulandmodell (267 KB)
23.04.2026
4 Themen
·
Jugendhilfeausschuss
-
Jugendzentrum Don Bosco Zuschuss zur Sanierung der Mehrzweckhalle Maßnahmen- und Mittelbereitstellungsbeschluss Zustimmung
Stimmenverteilung
13 JA-StimmenCSU- Bernadette Dechant Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Erich Tahedl Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Theresa Eberlein Ja
SPD- Evelyn Kolbe-Stockert Ja
Brücke- Joachim Wolbergs Abwesend
- Tom Mayr Vertretung Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Extern- Daniela Weiß Abwesend
- Detlef Staude Ja
- Dr. Michael Reil Ja
- Florian Gmeiner Ja
- Frauke Riegelsberger-Ganglmeier Ja
- Martin Steinkirchner Abwesend
- Michael Hösl Ja
- Silvia Frenzel Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
1. Der Ausschuss empfiehlt: Zum Zwecke der Sanierung bzw. Modernisierung der Mehrzweckhalle im Don-Bosco- Zentrum Regensburg wird vorbehaltlich der Mittelbereitstellung ein Zuschuss in Höhe von 160.000 Euro gewährt. 2. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt: Die Mittel in Höhe von 160.000 € werden außerplanmäßig bei HHST 1.4608.9880 (Jugendzentren in freier Trägerschaft, Inverstitionskostenzuschuss) bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch die HHSt. 1.4601.950002 (Kinderspielplatz Kirchweg). 3. Eine Beschlussnachverfolgung ist nicht erforderlich.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Das Don-Bosco-Zentrum Regensburg beantragt einen Zuschuss in Höhe von 160.000 Euro für die Sanierung des Bewegungs- und Mehrzweckraumes. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 980.233,37 Euro. Die verbleibenden Kosten sollen über Stiftungs- sowie Eigenmittel des Trägers finanziert werden. Antrag und Kostenschätzung sind als Anlagen beigefügt. Der Mehrzweckraum muss umfassend grundsaniert und modernisiert werden. Neben der Erneuerung des Hallenbodens sind auch elektro- und lüftungstechnische Anlagen sowie Teile der Innenausstattung zu erneuern. Vorgesehen sind unter anderem die Sanierung des Hallenbodens, die Erneuerung der Hallenwände (Prallwände), das Öffnen der Wand zum Innenhof des Jugendtreffs, der Einbau von Türen und Isolierfenstern mit Prallschutzglas sowie neue Lüftungs- und Belüftungselemente. Darüber hinaus werden technische Einbauten, Lüftung und Brandschutz auf den aktuellen Stand gebracht. Im Zuge der Maßnahme wird außerdem die Nutzung der Halle einschließlich des Außenbereichs (Innenhof) für bis zu 199 Personen geprüft und entsprechend baulich ermöglicht. Der Jugendtreff Don Bosco ist die einzige Einrichtung der kommunalen Jugendarbeit im Regensburger Westen und stellt für viele Kinder und Jugendliche einen zentralen und attraktiven Treffpunkt dar. Der Regensburger Westen ist seit Jahren der größte Stadtbezirk der Stadt Regensburg. In den vergangenen Jahren ist der Stadtteil insbesondere durch das Dörnberg-Quartier weitergewachsen. Die Nachverdichtung sowie die Neubebauung im Dörnberg-Quartier sind durch eine vergleichsweise hohe bauliche Dichte geprägt. Neben gut situierten Haushalten in Einfamilienhäusern leben im Regensburger Westen auch zahlreiche Menschen in teilweise beengten Wohnverhältnissen im sozialen Wohnungsbau. Im Stadtteil sind verschiedene Vereine, Verbände sowie Kirchengemeinden aktiv. Der freie Träger Don Bosco betreibt jedoch den einzigen Jugendtreff im Stadtwesten. Die Mehrzweckhalle des Jugendtreffs Don Bosco ist für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) im Stadtteil von zentraler Bedeutung. Sie ermöglicht vielfältige und niedrigschwellige Bewegungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, unabhängig von Vereinsmitgliedschaften oder den finanziellen Möglichkeiten der Familien. Die Halle ist ein wesentlicher Bestandteil des Jugendtreffs und schafft Voraussetzungen für zahlreiche Angebote. Für viele Kinder und Jugendliche wirkt die Halle als attraktiver niedrigschwelliger Zugfaktor, der sie motiviert, den Jugendtreff aufzusuchen und an den Angeboten teilzunehmen. Darüber hinaus wird die Halle auch von Kooperationspartnern des Jugendtreffs für Angebote für Kinder und Jugendliche genutzt. Sie dient zudem als wichtiger Veranstaltungsort für größere Feste und öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen im Stadtteil, die zur Sichtbarkeit der Jugendarbeit beitragen sowie die Vernetzung von Familien und Nachbarschaft fördern. Zusätzlich nutzt die Schule Pindl die Halle für den regulären Sportunterricht. Auch das Albertus-Magnus-Gymnasium greift auf den offenen Jugendtreff sowie die Mehrzweckhalle zurück, um fehlende Räume im Rahmen der Ganztagsbetreuung zu kompensieren. Die Mehrzweckhalle gehört zu den wenigen verfügbaren Spiel- und Bewegungsflächen für Kinder und Jugendliche im inneren Stadtwesten. Zwar befindet sich am östlichen Rand des Stadtteils der Stadtpark mit einem Spielplatz, zudem sind im Dörnberg-Quartier neue Spielflächen entstanden. Insgesamt stehen im Stadtteil jedoch nur begrenzt öffentlich zugängliche Bewegungs- und Freizeitflächen zur Verfügung, insbesondere für Jugendliche. Aufgrund der dichten Bebauung und fehlender Freiflächen bestehen zudem kaum Möglichkeiten, zusätzliche öffentliche Spiel- oder Bewegungsflächen zu schaffen. Die großzügigen Flächen im Donaupark sind für viele Kinder und Jugendliche aus dem inneren Westen nur eingeschränkt erreichbar, da sie vergleichsweise weit entfernt liegen. Das Amt für kommunale Jugendarbeit bewertet die Mehrzweckhalle daher als essenziellen Bestandteil der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Stadtwesten. Entsprechende alternative Angebote stehen im Stadtteil nicht zur Verfügung. Angesichts der zu erwartenden steigenden Zahl von Kindern und Jugendlichen im Stadtteil ist von einem zunehmenden Bedarf auszugehen. Aus den genannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, dem beantragten Zuschuss in der vorgeschlagenen Höhe zuzustimmen. Die erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 160.000 € stehen im Haushaltsjahr 2026 nicht zur Verfügung und müssten bei HHST 1.4608.9880 (Jugendzentren in freier Trägerschaft, Investitionskostenzuschuss) außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung könnte durch Minderausgaben bei HHST 1.4601.950002(Kinderspielplatz Kirchweg) erfolgen. Die Mittelbereitstellung wird durch Veranschlagung im Nachtragshaushaltsplan 2026 abgelöst. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt, da im Rahmen der Jahresrechnung 2026 des Haushalts der Stadt Regensburg berichtet wird.Anlagen
Anlage: Klimavorbehalt Antrag auf Förderung durch den Träger Kostenschätzung des Trägers für die Sanierungsmaßnahme -
Kinderspielplatzprogramm 2026 Zustimmung
Stimmenverteilung
13 JA-StimmenCSU- Bernadette Dechant Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Erich Tahedl Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Theresa Eberlein Ja
SPD- Evelyn Kolbe-Stockert Ja
Brücke- Joachim Wolbergs Abwesend
- Tom Mayr Vertretung Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Extern- Daniela Weiß Abwesend
- Detlef Staude Ja
- Dr. Michael Reil Ja
- Florian Gmeiner Ja
- Frauke Riegelsberger-Ganglmeier Ja
- Martin Steinkirchner Abwesend
- Michael Hösl Ja
- Silvia Frenzel Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt: Die im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen zur Errichtung, Sanierung und Erweiterung von Spielanlagen im Stadtgebiet von Regensburg für das Jahr 2026 werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umgesetzt. Über die baulichen Entwicklungen wird im nächsten Jugendhilfeausschuss zum Kinderspielplatzprogramm 2027 berichtet. 2. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt: Die Mittel in Höhe von insgesamt 335.000,00 Euro werden nach Maßgabe des Sachverhaltes außer-/ überplanmäßig bereitgestellt. 3. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
1. Familien- und Kinderfreundlichkeit, Partizipation Insgesamt ist das Spielplatzprogramm auch unter dem Aspekt der Familien- und Kinderfreundlichkeit der Stadt Regensburg zu betrachten. Längst ist bekannt, dass sich Investitionen in Familien- und Kinderfreundlichkeit lohnen und ein wichtiger Standortfaktor für die Stadt sind. Die vorbildlichen Aktivitäten im Bereich des Spielplatzunterhalts, der Sanierung und der Gestaltung neuer Spielplätze und Spielräume finden Anerkennung über Regensburg hinaus. Hierfür hat die Stadt Regensburg zum 10-jährigen Jubiläum der Teilnahme am Programm „Kinderfreundliche Kommune“ vom Verein „Kinderfreundliche Kommunen e. V.“ am 09.12.2022 das Siegel auf unbefristete Zeit erhalten. Kinder und Jugendliche müssen gemäß der Spielleitplanung der Stadt Regensburg an der Neuplanung und Sanierung von größeren Spielflächen beteiligt werden. Für die Kinderspielplätze Schwabelweis – Nord (Neuplanung), Heckstegstraße (Neuplanung) und südlich der Otto-Hahn-Straße (Neuplanung durch Investor) fand 2025 eine Beteiligung statt. Für das Jahr 2026 ist eine Kinder- und Jugendbeteiligung für den Inklusionsspielplatz im künftigen Quartierspark der ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne sowie der Grünanlage in der Guerickestraße mit Pumptrack geplant. 2. Spielplatzsanierungen Die Stadt Regensburg unterhält aufgrund ihrer gesetzlichen Verpflichtung über 200 Spiel- und Bolzplätze. Die für das Kinderspielplatzprogramm 2026 eingeplanten Maßnahmen für die Spielplatz- sanierungen können in diesem Jahr nicht begonnen werden. Die Wahrung zur Verkehrssicherungspflicht zwingen die Verwaltung dazu, andere dringlichere Maßnahmen vorzuziehen bzw. zusätzliche Haushaltsmittel für bereits begonnene Maßnahmen einzuplanen. Im Rahmen des genehmigten Haushalts 2026 schlagen die zuständigen Fachämter, das Amt für Stadtgrün und das Amt für kommunale Jugendarbeit, folgende Sanierungen vor: Sanierung Spielplatz Villastraße Der Spielplatz Villastraße muss nach Fertigstellung des Hochwasserschutzes - Abschnitt Q umorganisiert und saniert werden. Für die Sanierungsmaßnahme werden laut Kostenberechnung insgesamt 175.000,00 Euro benötigt. Hierfür sind im Rahmen des Kinderspielplatzprogramms 2026 Mittel in Höhe von 6.200,00 Euro auf der Haushaltsstelle 1.4601.95008 eingestellt. Durch die Übertragung der Haushaltsreste aus 2025 in Höhe von 154.826,26 Euro und dem Ansatz auf der Haushaltsstelle 1.4601.9581 "Kinderspielplätze - Spielplatzablösungen -Pauschalansatz" in Höhe von 16.274,28 Euro ergeben sich Gesamtmittel in Höhe von 177.300,54 Euro. Sanierung Spielplatz Dalbergstraße Der Kleinkinderspielplatz in der Dalbergstraße wurde im Rahmen des Kinderspielplatzprogramms saniert und wird 2026 fertiggestellt. Laut Kostenberechnung werden für die Sanierungsmaßnahme insgesamt 170.000,00 Euro benötigt. Hierfür sind in 2026 Mittel in Höhe von 6.200,00 Euro auf der Haushaltsstelle 1.4601.95012 eingeplant. Zusammen mit den Haushaltsresten aus 2025 in Höhe von 79.468,91 Euro ergeben sich verbleibende Gesamtmittel in Höhe von 85.668,90 Euro, die für die Fertigstelllung ausreichen. Sanierung Spielplatz Humboldtstraße Ein Teilbereich des Spielplatzes in der Humboldtstraße ist stark sanierungsbedürftig. Zudem bedarf es einer sicherheitstechnischen Nachrüstung. Für die Sanierungsmaßnahme werden laut Kostenberechnung insgesamt 152.500,00 Euro benötigt. Hierfür sind im Rahmen des Kinderspielplatzprogramms für 2026 Mittel in Höhe von 5.100,00 Euro auf der Haushaltsstelle 1.4601.95015 eingestellt. Durch die Übertragung der Haushaltsreste aus 2025 in Höhe von 123.399,18 Euro, ergeben sich Gesamtmittel in Höhe von 128.499,18 Euro. In den beiden Folgejahren werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 3.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Für den restlichen Bedarf ist eine Mittelbereitstellung in Höhe von 21.000,00 Euro über die Haushaltsstelle 1.4601.950006 (Spielplatz Albert-Schweitzer- Park) aus dem Kinderspielplatzprogramm 2026 zu veranlassen. Sanierung Spielplatz Ostheim Die Sanierung des Spielplatzes Ostheim wird erforderlich, weil die Spielgeräte stark marode sind und der Bedarf im Gebiet an öffentlichen Spielflächen als besonders hoch eingestuft wird. Deshalb wird der Spielplatz nicht nur saniert, sondern auch erweitert und attraktiver gestaltet. Für die Sanierungsmaßnahme sind in den Jahren 2024 bis 2026 auf der Haushaltsstelle 1.4601.95017 Mittel in Höhe von insgesamt 260.000,00 Euro eingeplant. Die aktuelle Kostenberechnung beläuft sich bei 295.000 Euro. Für die Planungsleistungen (LP 5-9) werden 2026 zusätzliche Mittel in Höhe von 35.000,00 Euro benötigt, die im Zuge einer Mittelbereitstellung über die Haushaltsstelle 1.4601.950004 (Spielplatz Vorlandweg) aus dem Kinderspielplatzprogramm 2026 zur Verfügung gestellt werden. Sanierung Spielplatz Burgunderstraße Die große Spielkombination am Spielplatz Burgunderstraße ist stark marode. Sie muss zusammen mit der in die Jahre gekommene Ausstattung des Kleinkindbereiches erneuert werden. Zusätzlich sind die Zaunanlage sowie die Fallschutzflächen inklusive der Einfassungen zu erneuern. Die Kostenberechnung für die Komplettsanierung beläuft sich auf 250.000,00 Euro. Für die Sanierungsmaßnahme sind in den Jahren 2025 bis 2026 auf der Haushaltsstelle 1.4601.95023 Mittel in Höhe von insgesamt 250.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Sanierung Spielplatz Hegenauer Park Der Spielplatz Hegenauer Park ist bereits an vielen Stellen in die Jahre gekommen. Die Hangbefestigung der großen Hangrutsche ist baufällig und wurde bereits mehrfach ausgebessert. Die Kunststoffbelagsflächen sind brüchig und an vielen Stellen aufgeplatzt. Die vorhandenen Spielgeräte sind teilweise marode und müssen erneuert werden. Die Kostenberechnung umfasst die Komplettsanierung des Spielplatzes. Für die Sanierungsmaßnahme werden in den Jahren 2025 bis 2027 auf der Haushaltsstelle 1.4601.95021 Mittel in Höhe von insgesamt 353.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. Sanierung Allwetterplatz und Spielfeld Jugendzentrum Kontrast, Hohes Kreuz Der Allwetterplatz am Jugendzentrum Kontrast ist stark marode und muss saniert werden. Hierfür muss der EDPM-Belag entfernt und neu eingebaut werden. Zudem ist ein umlaufener Einzeiler erforderlich. Die Kostenberechnung beläuft sich auf 63.000,00 Euro. Die Mittel sollen über eine Mittelbereitstellung der Haushaltsstellen 1.4601.950003 (Spielplatz Königswiesen) in Höhe von 13.000,00 Euro, 1.4601.950004 (Spielplatz Vorlandweg) in Höhe von 10.000,00 Euro, 1.4601.950005 (Spielplatz Ostpark) in Höhe von 20.000,00 Euro und 1.4601.950006 (Spielplatz Alber-Schweitzer-Park) in Höhe von 20.0000,00 Euro aus dem Kinderspielplatzprogramm 2026 gedeckt werden. Für die Entsorgung des Ricothenbelags und Einbau einer neuen Sandstreudecke für das Spielfeld sind Mittel in Höhe von insgesamt 100.000,00 Euro auf der Haushaltsstelle 1.4608.9505 erforderlich. Diese Mittel werden 2027 aus dem im gültigen Investitionsprogramm 2025-2029 enthaltenen Ansatz für das Kinderspielplatzprogramm entnommen. Sanierung Laufbahn und Spielfeld Jugendzentrum Utopia, Burgweinting Die Laufbahn am Jugendzentrum Utopia in Burgweinting ist stark marode und muss saniert werden. Hierfür muss der EPDM-Belag entfernt werden und eine Asphaltfeinschicht eingebaut werden. Die Kostenberechnung beläuft sich auf 26.000,00 Euro. Auf der Haushaltsstelle 1.4605.9582 stehen hierfür Restmittel in Höhe von 27.256,68 Euro zur Verfügung. Für die Entsorgung des Ricothenbelags und Einbau einer neuen Sandstreudecke für das Spielfeld sind zusätzlich Mittel in Höhe von 72.000,00 Euro erforderlich. Diese Mittel werden 2027 aus dem im gültigen Investitionsprogramm 2025-2029 enthaltenen Ansatz für das Kinderspielplatzprogramm entnommen 3. Sanierungsmaßnahmen 2026 Sanierung Jugendspielplatz Brixen-Park, Parkour- und Fitnessanlage Die Parkour- und Fitnessanlage im Brixen-Park ist aufgrund eines Pilzbefalls marode. Für die Sanierung der Holzspielgeräte ist eine Mittelbereitstellung über die Haushaltsstelle 1.4601.950004 (Spielplatz Vorlandweg) des Kinderspielplatzprogramms 2026 in Höhe von 55.000,00 Euro erforderlich. Sanierung Skateanlage Jugendzentrum Arena Für die Sanierung der Skateanlage am Jugendzentrum Arena muss die Holzrampe durch eine Betonrampe ersetzt und die Halfpipe beseitigt werden sowie eine Lärmschutzwand errichtet werden. Die Kostenberechnung beläuft sich auf 80.000,00 Euro. Hierfür stehen Mittel auf der Haushaltsstelle 1.4601.9583 in Höhe von 17.000,00 € zur Verfügung Außerdem ist eine Mittelbereitstellung über die Haushaltsstelle 1.4601.950003 (Spielplatz Königswiesen) des Kinderspielplatzprogramms 2026 in Höhe von 63.000,00 Euro erforderlich. Sanierung Bolzplatz Jugendzentrum Arena Der Belag des Bolzplatzes am JUZ-Arena ist stark sanierungsbedürftig. Deshalb ist der Bolzplatz aus Verkehrssicherungsgründen gesperrt. Der bisherige Belag aus Baumrinde-Ziegelmehrgemisch (Ricoten) hat sich nicht bewährt. Zum einen weist der Belag des Platzes starke Schäden auf, sodass ein Bespielen des Platzes nicht mehr möglich ist. Zum anderen kann es insbesondere in trockenen Jahren dazu führen, dass es zu massiver Staubbildung kommt, was Beschwerden aus der Nachbarschaft mit sich zieht. Aufgrund dieser Problematik sowie der aktuellen Sperrung ist die Sanierung des Bolzplatzes äußerst dringlich geworden. Die Kosten für die Baumaßnahme belaufen sich 50.000 Euro. Um die Maßnahme im Frühjahr 2026 umsetzen zu können, ist eine Mittelbereitstellung mit Deckung über die Haushaltsstelle 1.4601.950004 (Spielplatz Vorlandweg) aus dem Kinderspielplatzprogramm 2026 in Höhe von 50.000,00 Euro zu veranlassen. Sanierung Spielplatz Xaver-Fuhr-Straße Der Spielplatz Xaver-Fuhr-Straße ist sanierungsbedürftig. Die Spielgeräte insbesondere im Kleinkindbereich inkl. Fallschutzflächen müssen erneuert werden sowie Belagsflächen ausgetauscht oder saniert werden. Für die Sanierungsmaßnahme werden laut Kostenberechnung insgesamt 195.000,00 Euro benötigt. Auf der Haushaltsstelle 1.4601.95016 sind 2026 Mittel in Höhe von 44.000,00 Euro eingeplant. Zusammen mit den Haushaltsresten aus 2025 in Höhe von 160.601,18 Euro ergeben sich Gesamtmittel in Höhe von 204.601,18 Euro. Sanierung Spielplatz Römerpark - Schiff Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht muss das Schiff auf dem Spielplatz Römerpark inklusive der Fallschutzfläche ausgetauscht werden. Das Schiff wird im Zuge des Austausches dem neuesten Stand der DIN zur Spielplatzsicherheit angepasst. Die aktuelle Kostenberechnung beläuft sich auf 74.200,00 Euro. Für die Ersatzbeschaffung des Schiffes werden die HHMittel in Höhe von 74.200,00 €uro auf der Haushaltsstelle 1.4601.9340 „Ersatzbeschaffung Spielgeräte“ zur Verfügung gestellt. 4. Spielplatzneubauten 2026 Neubau Kinderspielplatz Schwabelweis - Nord Im Zuge des Bebauungsplans Nr. 210 – Schwabelweis Nord sollen Kinderspielflächen mit einer Nettospielfläche von 1.080 m² errichtet werden. Durch die bestehende und vollständig umgesetzte öffentlichen Grünanlage Schwabelweis Nord (Sandfrauenpark) ist der landschaftsbauliche Rahmen hergestellt und die Spielplatzausstattung kann dort eingebaut werden. Aufgrund der Ortslage ist ein naturnaher Charakter vorzusehen. Für die Spielplatzgestaltung wurde eine Kinderbeteiligung durchgeführt. Für den Neubau sind in den Jahren 2025 bis 2028 auf der Haushaltsstelle 1.4601.95829 Mittel in Höhe von insgesamt 330.000 Euro eingeplant. Die Planung wurde 2025 an ein Landschaftsarchitekturbüro vergeben. Der Baubeginn ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Neubau Kinderspielplatz Heckstegstraße Gemäß dem Bebauungsplan Nr. 196 Heckstegstraße - Süd soll im Südwesten des Stadtteils Harting ein neues Baugebiet entstehen. Die Bebauung soll als Abschluss einen "grünen Rahmen" erhalten, in welchem ein Stadtteilpark mit Kinderspielplatz in einer Größe von 500 m² enthalten sind. Dieser Kinderspielplatz soll im Zuge der Erstellung des Parks realisiert werden. Der Schwerpunkt des Spielangebots soll auf der Altersgruppe von 6 bis 12 Jahren liegen und vielfältige Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten anbieten. Aufgrund der Gestattung vom 28. März 2024 eine Teilfläche des stadteigenen Grundstücks Flur-Nr. 903/35 und 903/36, Gemarkung Harting als Baustelleneinrichtungsfläche bis zum 31.07.2026 zu nutzen, verschiebt sich der Baubeginn auf das Frühjahr 2027. Für die Neuerrichtung des Spielplatzes Heckstegstraße sind in den Jahren 2025 bis 2027 auf der Haushaltsstelle 1.4601.95022 Mittel in Höhe von insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung gestellt. Neubau Kinder- und Jugendspielplatz ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne - Inklusionsspielplatz: Gemäß dem Bebauungsplan Nr. 277 Ehemalige Prinz-Leopold-Kaserne / Teilfläche Pionierkaserne soll im Zentrum des neuen Quartiers eine zentrale zusammenhängende parkartige öffentliche Grünfläche entstehen. Das Herzstück des Baugebiets bildet der zentrale Quartierspark, der sich nicht nur zu einem identitätsstiftenden Ort, sondern auch zu einem sozialen Treffpunkt im ganzen Stadtteil etablieren soll. Es sollen neben ruhigen Erholungsräumen auch inklusive Spielmöglichkeiten für alle Altersgruppen entstehen. Für den vorliegenden Bebauungsplan ergibt sich für die Zielgruppe der Kinder von 6 – 11 Jahren und Jugendlichen von 12 - 17 Jahren ein rechnerischer Spielflächenbedarf von mindestens 3.750 m² netto bzw. 4.700 m² brutto (inkl. Eingrünung). Grundsätzlich ist der Spielplatz im Rahmen einer ganzheitlichen Planung Bestandteil des Planungsauftrages der Parkplanung, die Mitte 2025 an ein Landschaftsarchitekturbüro vergeben wurde. Im Jahr 2026 soll die Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt werden. Laut fortgeschriebener Kostenberechnung belaufen sich die Planungs- und Baukosten für die Spielflächen auf rund 700.000 €, brutto. Für die Neuerrichtung des Spielplatzes Prinz-Leopold-Kaserne werden ab dem Jahr 2027 auf der Haushaltsstelle 1.4601.95024 Mittel in Höhe von insgesamt 700.000 Euro zur Verfügung gestellt. Der Spielplatz befindet sich in der Förderkulisse des ISEK‘s Innerer Südosten und ist somit förderfähig. Jugendspiel- und Sportanlage mit Skateanlage Burgweinting Nordwest II: Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 253, soll im Stadtteil Burgweinting nördlich der Franz-Josef-Strauß-Allee ein Spiel- und Bolzplatz mit integrierter Skateanlage mit einer Flächengröße von 3.500 bis 4.000 m² entstehen. Die zugehörigen Grün- und Ausgleichsflächen haben eine Größe von 4.132 m². Die Gesamtfläche des Areals beträgt somit 8.132 m². Durch die Bebauungsplanänderung Nr. 253-I im Jahr 2010 änderte sich der Spielflächenbedarf nicht. Ein Maßnahmenbeschluss für den Neubau der Errichtung der Spiel- und Jugendfreizeitanlage Burgweinting Nordwest II des Jugendhilfeausschusses - VO/23/20268/55 - vom 25.04.2024 liegt bereits vor. Die Entwurfsplanung für die erste Ausbaustufe sieht zum einen eine Skateanlage mit einer Fläche von 936 m² für Profis sowie eine Anfängerfläche von 236°m² vor. Das Konzept für die Skateanlage wurde in Zusammenarbeit mit dem Verein Spot Regensburg e.V. entwickelt. Auf Wunsch wurde die Fläche in eine kompakte rechteckige Form geändert und erweitert, um mehr Nutzungsmöglichkeiten umsetzen zu können. Die Kostenberechnung beläuft sich auf 390.000,00 Euro. Für die Jugendspielflächen der ersten Ausbaustufe sind auf der Haushaltsstelle 1.4601.95003 Mittel in Höhe von 343.252,21 Euro verfügbar. Die Mehrkosten in Höhe von 48.000,00 Euro sollen über eine Mittelbereitstellung mit Deckung auf der Haushaltsstelle 1.4601.950003 ( Spielplatz Königswiesen) des Kinderspielplatzprogramms 2026 zur Verfügung gestellt werden. Die zur Abwicklung des Spielplatzprogrammes 2026 zusätzlich erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von insgesamt 335.000,00 Euro müssten außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckungen könnten durch Minderausgaben wie folgt erfolgen: Haushaltsstelle 1.4601.95015 (Spielplatz Humboldtstraße): 21.000 Euro Deckung durch Haushaltsstelle 1.4601.950006 Haushaltsstelle 1.4601.95017 (Spielplatz Ostheim): 35.000 Euro Deckung durch Haushaltsstelle 1.4601.950004 Haushaltsstelle 1.4608.9508 (Sanierung Allwetterplatz JZ Kontrast, Hohes Kreuz): 63.000 Euro Deckung durch Haushaltsstellen 1.4601.950003 (13.000 Euro), 1.4601.950004 (10.000 Euro), 1.4601.950005 (20.000 Euro) und 1.4601.950006 (20.000 Euro) Haushaltsstelle 1.4601.95004 (Jugendspielplatz Brixen-Park): 55.000 Euro Deckung durch Haushaltsstelle 1.4601.950004 Haushaltsstelle 1.4601.9583 (Skateanlage JZ Arena): 63.000,00 Euro Deckung durch Haushaltsstelle 1.4601.950003 Haushaltsstelle 1.4605.9507 (Bolzplatz JZ Arena): 50.000 Euro; Deckung durch Haushaltsstelle 1.4601.950004 Haushaltsstelle 1.4601.95003 (Jugendspiel- und Sportanlage Burgweinting NW II): 48.000,00 Euro Deckung durch Haushaltsstelle 1.4601.950003 Im Jugendhilfeausschuss Februar/März 2027 wird im Rahmen der Beschlussnachverfolgung über die baulichen Entwicklungen dieser beschlossenen Maßnahmen berichtet. 15.04.2026 1/6Anlagen
Anlage Klimavorbehalt -
Maßnahmen- und Mittelbereitstellungsbeschluss und Technischer Beschluss Sanierung des Dachaufbaus des Pultdaches des Westtrakts sowie der Decken der darunterliegenden Büroräume des Jugendzentrums "Fantasy", Taunusstraße 5, 93057 Regensburg Zustimmung
Stimmenverteilung
13 JA-StimmenCSU- Bernadette Dechant Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Erich Tahedl Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Theresa Eberlein Ja
SPD- Evelyn Kolbe-Stockert Ja
Brücke- Joachim Wolbergs Abwesend
- Tom Mayr Vertretung Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Extern- Daniela Weiß Abwesend
- Detlef Staude Ja
- Dr. Michael Reil Ja
- Florian Gmeiner Ja
- Frauke Riegelsberger-Ganglmeier Ja
- Martin Steinkirchner Abwesend
- Michael Hösl Ja
- Silvia Frenzel Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
1. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt: Die Sanierung des Dachaufbaus des Pultdaches des Westtrakts, sowie der Decken der darunterliegenden Büroräume mit Tanzraum im OG des Jugendzentrums „Fantasy“, Taunusstraße 5, 93057 Regensburg werden - wie von der baufachlichen Seite vorgeschlagen – umgesetzt, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung. 2. Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt: Die technische Ausführung erfolgt gemäß Sachverhaltsdarstellung. 3. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen beschließt: Die Mittel in Höhe von 180.000 € werden außerplanmäßig bei HHST 1.4605.9457 (Städt. Jugendzentren; Erweiterungs-, Um- und Ausbauten) bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch HHSt 1.4601.950005 (Spielplatz Ostpark). 4. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Am sogenannten „Bauteil West“ des Jugendzentrums Fantasy, der etwa im Jahr 1990 errichtet wurde, ist die Blecheindeckung der gesamten Dachfläche an zahlreichen Stellen stark korrodiert. Seit mehreren Jahren treten zudem Leckagen in der Dachhaut auf. Diese wurden zuletzt im Herbst 2024 durch eine Fachfirma provisorisch mittels Flüssigkunststoff abgedichtet. Aufgrund des fortgeschrittenen Schadensbildes ist der komplette Dachaufbau oberhalb der Sparren des Pultdachs mit einer Dachfläche von rund 150 m² zeitnah zu erneuern. Darüber hinaus wurde die Dampfsperrebene an der Dachunterseite in den Büroräumen sowie im Tanzraum im Obergeschoss bereits bei der ursprünglichen Ausführung mangelhaft hergestellt. Im Zuge der Dachsanierung müssen daher auch die Decken in diesen Räumen erneuert werden. Ziel ist es, die derzeit bestehenden Probleme mit bereichsweiser Schimmelbildung dauerhaft zu beseitigen. Bis zur Durchführung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen wird die Raumluft in den betroffenen Bereichen durch ordnungsgemäß betriebene und gewartete Luftreiniger gefiltert. Dadurch soll eine gesundheitliche Gefährdung für die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeschlossen werden. 2. Auszuführende Leistungen Für die geplanten Sanierungsarbeiten an der Dachfläche sowie an den Decken der Räume im Obergeschoss sind folgende vorbereitende und auszuführende Maßnahmen erforderlich: Einrichtung und Vorhaltung einer Baustrom- und Bauwasserversorgung Baustellenabsicherung durch Aufstellung eines Bauzauns Einsatz eines Fassadengerüstes einschließlich Podesttreppenturm sowie Einrichtung eines Fußgängertunnels vor dem Zugang zum Jugendzentrum Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) Abbrucharbeiten im Außenbereich (vollständiger Rückbau des Dachaufbaus oberhalb der Sparren) einschließlich fachgerechter Entsorgung Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten einschließlich Klempnerarbeiten (neuer Dachaufbau mit Titanzinkdeckung) Abbrucharbeiten im Innenbereich (Rückbau der bestehenden Gipskartondecken in Büroräumen und Tanzraum) einschließlich fachgerechter Entsorgung Trockenbauarbeiten mit Wiedermontage neuer Gipskartondecken Verputz- und Malerarbeiten in den betroffenen Räumen im Obergeschoss (Decken und Wände) nach Abschluss der Trockenbauarbeiten Elektroarbeiten zur Instandsetzung und Überprüfung des Blitzschutzsystems sowie zur Erneuerung der Deckenleuchten Rodungsarbeiten einschließlich Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen im Bereich der Gerüstaufstellung Baufeinreinigung nach Abschluss sämtlicher Arbeiten im Innenbereich des Jugendzentrums 3. Kosten Nach der Kostenberechnung vom 10.11.2025 ist für die Sanierungsmaßnahme am Westtrakt des Jugendzentrums (Außen- und Innenbereich) mit Gesamtkosten in Höhe von 180.000 € zu rechnen. Kostengliederung nach Gewerken: Gewerk Kosten Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten (DIN 18338) 47.500 € Gerüstarbeiten (DIN 18451) 26.500 € Trockenbauarbeiten (DIN 18340) 71.000 € Putzarbeiten (DIN 18350) 2.000 € Maler- und Lackierarbeiten (DIN 18363) 12.000 € Elektroarbeiten (DIN 18382) 12.000 € Baunebenkosten 3.500 € Baufeinreinigung 5.500 € Die Gesamtkosten für die Durchführung aller erforderlichen Arbeiten belaufen sich somit auf 180.000 €. 4. Termine Die planerische Vorbereitung der Maßnahme (Voruntersuchung, Konzepterstellung, Ausschreibung und Vergabe der Leistungen) soll bis Mai 2026 abgeschlossen werden. Anschließend ist vorgesehen, im Juli 2026 mit den Dachdeckungsarbeiten zu beginnen. Nach Abschluss der Arbeiten im Außenbereich erfolgt die Sanierung der beschädigten Gipskartondecken in den betroffenen Büroräumen sowie im Tanzraum im Obergeschoss. Die Sanierung der Büroräume erfolgt dabei in Abstimmung mit dem Nutzer (Amt 55) abschnittsweise. Die Fertigstellung der gesamten Maßnahme ist für Ende November 2026 vorgesehen. 5. Finanzierung Die erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 180.000 € stehen im Haushaltsjahr 2026 nicht zur Verfügung und müssten bei HHST 1.4605.9457 (Städt. Jugendzentren; Erweiterungs-, Um- und Ausbauten) außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung könnte durch Minderausgaben bei HHST 1.4601.950005 (Spielplatz Ostpark) erfolgen. Die Mittelbereitstellung wird durch Veranschlagung im Nachtragshaushaltsplan 2026 abgelöst.Anlagen
Anlage: Klimavorbehalt -
W 1 zum Zentrum für junge Kultur für alle machen; Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.02.2026 Zustimmung
Stimmenverteilung
13 JA-StimmenCSU- Bernadette Dechant Ja
- Dr. Astrid Freudenstein Ja
- Erich Tahedl Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Theresa Eberlein Ja
SPD- Evelyn Kolbe-Stockert Ja
Brücke- Joachim Wolbergs Abwesend
- Tom Mayr Vertretung Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Extern- Daniela Weiß Abwesend
- Detlef Staude Ja
- Dr. Michael Reil Ja
- Florian Gmeiner Ja
- Frauke Riegelsberger-Ganglmeier Ja
- Martin Steinkirchner Abwesend
- Michael Hösl Ja
- Silvia Frenzel Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.02.2026Beschlussvorschlag
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.02.2026Sachverhalt
Keine Daten.Anlagen
19.02.2026 - Grüne - W 1 zum Kulturzentrum für alle machen (385 KB)
21.04.2026
8 Themen
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Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz
-
Rückmeldungen der städtischen Tochterunternehmen zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen "Klimabilanz bei den städtischen Töchtern" vom 28.11.2025 Zustimmung
Stimmenverteilung
14 JA-StimmenCSU- Dagmar Schmidl Vertretung Ja
- Haritun Sarik Vertretung Ja
- Kathrin Fuchshuber Abwesend
- Marcus Troidl Abwesend
- Michael Lehner Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Yasmin Hopp Ja
SPD- Dr. Thomas Burger Abwesend
- Hans Holler Ja
- Klaus Rappert Vertretung Ja
Brücke- Bettina Simon Abwesend
- Florian Rottke Vertretung Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Erhard Brucker Abwesend
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Abwesend
- Ludwig Artinger Ja
ÖDP- Astrid Lamby Abwesend
FDP- Horst Meierhofer Ja
CSB- Christian Janele Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Ausschuss beschließt: 1. Von den Rückmeldungen der städtischen Tochterunternehmen (Anlage) zu den Fragen der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen gemäß ihrem Antrag „Klimabilanz bei den städtischen Töchtern“ wird Kenntnis genommen. 2. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Es wird Bezug genommen auf den Antrag „Klimabilanz bei städtischen Töchtern“ der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 28. November 2025 (VO/25/22750/DB2). Über diesen Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz am 10.02.2026 abgestimmt und folgender Beschluss gefasst: „Die Verwaltung berichtet, in Absprache mit den städtischen Töchtern, darüber: - inwieweit der Klimavorbehalt bei den städtischen Töchtern Anwendung findet, - inwieweit eine Bilanzierung der Dekarbonisierung bei den städtischen Töchtern stattfindet, - inwieweit die Klimaziele aus dem Green Deal Regensburg eingehalten werden.“ Die Verwaltung hat diese Fragen im Auftrag der Oberbürgermeisterin an die städtischen Tochterunternehmen, mit der Bitte um Beantwortung, weitergeleitet. Die bei der Verwaltung eingegangenen Antworten der Unternehmen sind sehr heterogen und nicht dazu geeignet diese in einem Bericht zusammenzufassen. Aus diesem Grund werden die Rückantworten in der Anlage direkt zur Kenntnis gebracht. Anlage: Rückmeldungen der städtischen TochterunternehmenAnlagen
Anlage Rückläufe RSD (780 KB) -
Bericht über die Beschlussnachverfolgung im Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz - öffentliche Sitzung - für das Jahr 2025 Zustimmung
Stimmenverteilung
14 JA-StimmenCSU- Dagmar Schmidl Vertretung Ja
- Haritun Sarik Vertretung Ja
- Kathrin Fuchshuber Abwesend
- Marcus Troidl Abwesend
- Michael Lehner Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Yasmin Hopp Ja
SPD- Dr. Thomas Burger Abwesend
- Hans Holler Ja
- Klaus Rappert Vertretung Ja
Brücke- Bettina Simon Abwesend
- Florian Rottke Vertretung Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Erhard Brucker Abwesend
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Abwesend
- Ludwig Artinger Ja
ÖDP- Astrid Lamby Abwesend
FDP- Horst Meierhofer Ja
CSB- Christian Janele Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz beschließt: 1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen. 2. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
In der als Anlage beigefügten Übersicht werden für den Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz nachzuverfolgenden Beschlüsse (Beschlussnachverfolgung) aus dem Jahr 2025 zusammengefasst. Zusätzlich wird ein Ampelsystem zum Status der Erledigung abgebildet. Zu diesem Zweck sind die Eintragungen in der Spalte „Status der Erledigung“ in den Schriftfarben grün (=“erledigt“), gelb (=“in Bearbeitung gemäß Zeitplan“) oder rot (=“in Bearbeitung mit Verzögerungen im Zeitplan“ oder “bislang wurde die Umsetzung nicht begonnen“) gekennzeichnet.Anlagen
Übersicht über den aktuellen Sachstand der nachzuverfolgenden Beschlüsse 2025 -
Sachstandsbericht Bundesförderprojekt "Ganz große Küche! Regional Bio. Regensburg." Zustimmung
Stimmenverteilung
14 JA-StimmenCSU- Dagmar Schmidl Vertretung Ja
- Haritun Sarik Vertretung Ja
- Kathrin Fuchshuber Abwesend
- Marcus Troidl Abwesend
- Michael Lehner Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Yasmin Hopp Ja
SPD- Dr. Thomas Burger Abwesend
- Hans Holler Ja
- Klaus Rappert Vertretung Ja
Brücke- Bettina Simon Abwesend
- Florian Rottke Vertretung Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Erhard Brucker Abwesend
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Abwesend
- Ludwig Artinger Ja
ÖDP- Astrid Lamby Abwesend
FDP- Horst Meierhofer Ja
CSB- Christian Janele Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Ausschuss beschließt: 1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen. 2. Es findet keine Beschlussnachverfolgung statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Die Stadt Regensburg konnte sich zusammen mit dem Landkreis im zweistufigen Antragsprozess des sog. Modellregionenwettbewerbs als einziger Bewerber aus Bayern durchsetzen und erhielt am 29.11.2024 den Zuwendungsbescheid über die Fördersumme von 255.717 €. Die feierliche Übergabe des Bescheids erfolgte am 13.12.2024 durch die parlamentarische Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick. Ziele der 100%-Förderung beinhalten u. a.: Erreichen von mindestens 30 % Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) Auf- und Ausbau (bio-)regionaler Wertschöpfungsketten (WSK) und Angebotsstrukturen Reduzierung der Lebensmittelabfälle Laufzeit des Projekts ist vom 30.11.2024 bis zum 30.11.2027. Das Verbundprojekt beinhaltet folgende Maßnahmenpakete (in Klammern Zuständigkeit Verbundpartner, separate Fördermittel des Verbundpartners Landkreis Regensburg): MP1: WSK-Spezialberatung (Landkreis Regensburg) MP2: B2B-Plattform (Landkreis Regensburg) MP3: Küchen-Coaching mit Begleitprogramm (Stadt Regensburg) MP 4: Food Scanner zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen in der AHV (Landkreis Regensburg) Alle Maßnahmenpakete sind eng miteinander verknüpft bzw. greifen ineinander. MP1: WSK-Spezialberatung Ziel der Beratungen ist es, gemeinsam mit den beteiligten Akteuren ein marktfähiges Produkt zu entwickeln und erste Absatzwege zu erschließen. Aktuell sind sechs von sieben Beratungen vergeben, die allesamt vielversprechend verlaufen. Inhaltlich geht es bisher um die Themen Kartoffelprodukte, Speiseleguminosen, Legehennen und Bio-Brühe. MP2: B2B-Plattform Die digitale B2B-Plattform soll regionale Erzeuger, Verarbeiter, AHV und Einzelhändler direkt miteinander verbinden, inklusive gebündelter Logistik. Ziel ist es, ein digitales Fundament für regionalen Lebensmittelhandel zu etablieren, das Sichtbarkeit, Effizienz und Wertschöpfung in einer Region zusammenführt. Die Programmierung der Plattform wurde an die Regiothek vergeben. Insgesamt können dort bis zu 250 Betriebe aufgenommen werden. Seit Februar 2026 sind die ersten Betriebe auf der Plattform vertreten. MP3: Küchen-Coaching mit Begleitprogramm Ziel ist es, 12 Küchen aus der Gemeinschaftsverpflegung und Individual-Gastronomie bei der Einführung von (regionalen) Bio-Lebensmitteln in der Küche zu unterstützen. Dies erfolgt in Form eines individuellen Küchen-Coachings, welches durch ein umfangreiches Begleitprogramm angereichert ist. Das Maßnahmenpaket beinhaltet neben der intensiven Beratung verschiedene Workshops und Exkursionen, PR und Kommunikationsmittel für den Tischgast sowie die Kosten der Bio-Zertifizierung. Da aus haushalterischen Gründen das städtische Personal für das Förderprojekt erst zum Jahreswechsel 2025/2026 eingestellt wurde, wurde ein Teil der für 2025 vorgesehenen Maßnahmen extern vergeben. So wurde eine Agentur für die Projekt-Namensfindung und die Entwicklung einer ansprechenden Akquiseunterlage beauftragt. Die Akquise der Küchenleitungen und Durchführung von Tiefeninterviews (IST-Analyse) erfolgte ab Juni 2025 durch einen externen Freiberufler und wurde Anfang Dezember 2025 abgeschlossen. Die anschließende Auswertung der Tiefeninterviews erfolgte bis Anfang Februar 2026 ebenfalls über eine externe Agentur. Folgende Küchen-Teilnehmer wurden für „Ganz große Küche!“ (GGK) rekrutiert: Maschinenfabrik Reinhausen Betriebskantine BSZ Regensburger Land Berufsschule Lokanta Individual-Gastronomie, Kita-/Schul-Catering Soul Kitchen/Flavour Kitchen Kita-/Schul-Catering Offisid3 Individual-Gastronomie, Veranstaltungs-Catering Kulturschmiede Kallmünz Individual-Gastronomie Albert-Schweitzer-Realschule Schule Metzgerei Krain Kita- und Schul-Catering Zum Posthalter Individual-Gastronomie Folgende Einrichtungen werden im Rahmen des BioRegioCoaching des AELF Regensburg-Schwandorf gecoached und erhalten ebenfalls alle Zusatzleistungen von GGK: Kreisklinikum Wörth Krankenhaus Eckert Schulen Berufsschule Hermannsberg Tagungshaus & Foodtruck Folgende Maßnahmen wurden in Q1/2026 durchgeführt: Feb 2026: Beauftragung der fünf Küchen-Coaches Feb 2026: Auftaktveranstaltung GGK am 05.02.26 mit 120 Besuchern aus Erzeugung, Verarbeitung, Handel und Gastronomie März 2026: Durchführung Workshop „Bio kann jeder“ am 19.03.2026, BSZ mit ca. 20 Teilnehmern März 2026: Die Küchen werden seit März 2026 von den Coaches betreut. 1x pro Quartal findet ein Online-Jour-Fixe mit den Coaches statt (Termin 1. Jour-Fixe: 25.03.2026). Folgende Maßnahmen sind für Q2-Q4/2026 geplant: 1. BioRegioVernetzt (Gastro trifft Lieferant) am 23.04.2026, marinaforum Exkursionen Best Practice Exkursionen Bio-Bauernhof Workshops u. a. zu DGE, Nudging, Kommunikationsmitteln 2. BioRegioVernetzt im November 2026 Für 2027 ist v. a. die Bio-Zertifizierung der Küchen und die Umsetzung der Kommunikationsmittel für den Tischgast geplant. Während der Projektlaufzeit erfolgt eine kontinuierliche Evaluation und Monitoring seitens des Fördergebers.Anlagen
Prüfung Klimavorbehalt Stufe 3 -
Städtisches Präventionskonzept gegen wilde Müllablagerungen Zustimmung
Stimmenverteilung
14 JA-StimmenCSU- Dagmar Schmidl Vertretung Ja
- Haritun Sarik Vertretung Ja
- Kathrin Fuchshuber Abwesend
- Marcus Troidl Abwesend
- Michael Lehner Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Yasmin Hopp Ja
SPD- Dr. Thomas Burger Abwesend
- Hans Holler Ja
- Klaus Rappert Vertretung Ja
Brücke- Bettina Simon Abwesend
- Florian Rottke Vertretung Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Erhard Brucker Abwesend
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Abwesend
- Ludwig Artinger Ja
ÖDP- Astrid Lamby Abwesend
FDP- Horst Meierhofer Ja
CSB- Christian Janele Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Ausschuss beschließt: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die im Sachverhalt unter II. 6. aufgezeigten Maßnahmen werden weiterverfolgt. Eine Beschlussnachverfolgung findet statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
I. Anlass und Zielsetzung In den letzten Jahren sind im Stadtgebiet Regensburg zunehmend sogenannte wilde Müllablagerungen bzw. illegale Abfallentsorgung zu beobachten. Diese stellen nicht nur eine erhebliche Belastung für die Umwelt und das Stadtbild dar, sondern verursachen auch erhebliche Kosten für die Stadtreinigung und beeinträchtigen das Sauberkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Ziel dieser Beschlussvorlage ist die Etablierung eines städtischen Präventionskonzepts, um die wilden Müllablagerungen zu reduzieren und diesen effektiv entgegenzuwirken. Unter illegaler Müllentsorgung sind hierbei verschiedene Fallgestaltungen zu verstehen. Es kann sich um Abfall handeln, der entweder vereinzelt und kleinteilig, z. B. in Form einer Zigarettenkippe, als Kaugummi, einzelner Kaffeebecher usw. auf Straßen, Plätzen oder in Grünanlagen entsorgt wird, als Müllbeutel neben einem Papierkorb abgestellt wird, als Picknick-Überbleibsel aus Verpackungsmüll mehr oder weniger flächig in Grünanlagen zurückgelassen wird, nach einer (nicht genehmigten) Feier flächig, vor allem in Grünanlagen, weggeworfen wird, in Form von Schrott-Fahrrädern u. ä. oder als „geliehene“ Einkaufswägen im öffentlichen Raum zurückgelassen wird, als wilde Müllablagerung mit Sperrmüll-Charakter, die an vielen Stellen im Stadtgebiet – Wälder, Felder, Parkanlagen, Baumscheiben, Brücken, Straßenraum, Wertstoffinseln – und in unterschiedlicher Form und Menge zu finden ist, und in Einzelfällen auch als Abstellen von gefährlichen Abfällen (Autobatterie, Lacke bis hin zu asbesthaltigem Material) und Abbruchabfällen im Stadtgebiet vorkommt. Die erstgenannten Punkte 1. bis 4. sind eher unter dem Fachbegriff „Littering“ zu subsumieren, die Punkte 5. bis 7. stellen andere Tatbestände illegaler Müllentsorgung dar. Diese – nicht vollständige – Liste verdeutlicht die Bandbreite illegaler Abfallentsorgung. Die Übergänge von „Littering“, also dem achtlosen Wegwerfen von Abfällen, zur Ablagerung von Abfall im öffentlichen Raum sind dabei fließend. Nach Auswertung der städtischen Beschwerdestatistiken, Medienberichten und Mitteilungen des Amts für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement sind einige Gebiete besondere Hotspots. Im Jahr 2024 wurden über 1.800 wilde Müllablagerungen im Stadtgebiet gemeldet – ein Anstieg um etwa 20 % gegenüber dem Vorjahr. Rund 40 % dieser Fälle entfielen auf bekannte Schwerpunkte, insbesondere: Grieser Spitz und Donauufer westlich der Nibelungenbrücke: Vor allem nach Wochenenden sind dort auffällig viele Flaschen, Einwegverpackungen und Grills. Altstoffsammelstellen in der Konradsiedlung und am Rennweg: Dort werden regelmäßig Sperrmüll, alte Matratzen und Bauschutt neben den Containern abgelegt. Parkflächen am Unteren Wöhrd und bei der Bajuwarenstraße: Hier finden sich auch größere Ablagerungen, teils mit gewerblichem Ursprung. Industriegebiet Haslbach und der Bereich bei der Autobahnausfahrt Burgweinting: Abseits gelegene Straßen und Parkplätze werden offenbar gezielt zum Abladen von Abfall genutzt. Neben den offiziellen Meldungen der Bürgerschaft über den Mängelmelder tragen auch stichprobenartige Kontrollen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOS) sowie Hinweise aus sozialen Medien zur Erkenntnislage bei. Gemäß § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. § 17 KrWG ist die Stadt Regensburg verpflichtet, im Rahmen der Daseinsvorsorge die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung der in den Stadtgrenzen angefallenen und überlassenen Abfälle sicherzustellen. Allerdings liegt die Entsorgungspflicht auch beim Abfallerzeuger (vgl. § 7 Abs. 2 KrWG). Verstöße gegen die ordnungsgemäße Entsorgung stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Die derzeitige Bußgeldpraxis zeigt jedoch nur eingeschränkt Wirkung, da in der Regel der Verursacher nicht festgestellt werden kann. Dementsprechend können auch keine Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht werden. Die Kosten für die Sammlung und Entsorgung der wilden Müllablagerungen trägt die Stadt Regensburg und refinanziert diese über die Müllgebühren für Restmüll. Im Folgenden sollen mögliche Ursachen für illegale Abfallentsorgungen, bereits bestehende (Gegen-)Maßnahmen sowie weitergehende Lösungsansätze dargestellt und erörtert werden. Ein Schwerpunkt soll dabei auf wilden Müllablagerungen liegen, welche oftmals Sperrmüll-Charakter haben. Sperrmüll sind haushaltsübliche Gegenstände, die wegen ihrer Größe und/oder ihres Gewichts auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Restmülltonne passen und für die es keine anderen Verwertungsmöglichkeiten gibt, wie beispielsweise Einrichtungsgegenstände (z. B. Schrank, Bett, Sofa, Sessel), Matratzen, Teppiche oder Sportgeräte (Skier, Tischtennisplatte etc.), vgl. § 2 Nr. 7 Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen in der Stadt Regensburg (Abfallwirtschaftssatzung – AbfS). II. Ursachen für illegale Abfallablagerungen, Status Quo und weitergehende Lösungsansätze zur Prävention illegaler Abfallablagerungen in der Stadt Regensburg Theoretische Einordnung: Müll als soziales Spiegelbild Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Abfall zeigt, dass Müll weit mehr ist als ein logistisches Problem, er ist ein Spiegelbild sozialer Machtverhältnisse und kultureller Identität. Die Soziologie begreift Müll als Schattenseite der Modernisierung. In einer hochspezialisierten Gesellschaft verschwindet der Abfall durch komplexe Entsorgungssysteme scheinbar aus unserem Bewusstsein, solange wir für diesen Service bezahlen können. Dabei offenbart der Umgang mit Müll ein tiefes soziales Ungleichgewicht. Während wohlhabende Haushalte über den nötigen Raum verfügen, um Gegenstände zu lagern, bis sie eventuell wieder wertvoll werden, zwingt der Platzmangel in prekären Wohnverhältnissen zur sofortigen Entsorgung. Armut bedeutet oft, transiente, also kurzlebige Billiggüter, kaufen zu müssen, die schnell zu Müll werden, aber mangels Mobilität und Geld kaum legal entsorgt werden können. Gleichzeitig wird die Verantwortung für den Müll zunehmend von der Industrie (Marketing/Verpackung) auf den Bürger übertragen, der bei Fehlverhalten moralisch stigmatisiert wird. Wenn sich Menschen jedoch von der Gesellschaft abgehängt fühlen, spiegelt sich diese Gleichgültigkeit oft im öffentlichen Raum wider. Sauberkeit wird so zum Abgrenzungsmerkmal einer privilegierten Schicht, während vermüllte Viertel die Ausgrenzung ihrer Bewohner zementieren. Kommunikation und zielgruppenspezifische Aufklärung Informationsdefizite und Sprachbarrieren Wilde Müllablagerungen resultieren oft aus Unkenntnis über korrekte Entsorgungswege oder aus Sprachbarrieren. Trotz eines breiten Spektrums an Informationen werden nicht alle Zielgruppen gleichermaßen erreicht. Status Quo Die Abfallberatung der Stadt Regensburg und die Zero-Waste-Koordinatorin halten bereits umfassend Informationen vor: Umfassende (telefonische) Beratung durch die Abfallberatung: Die Abfallberatung des Umweltamtes berät Bürgerinnen und Bürger telefonisch zu korrekter Abfallentsorgung, ohne Terminvereinbarung oder Anmeldung. Auf Wunsch können Hausverwaltungen oder Gewerbetreibende (Vor-Ort)-Termine zur Beratung vereinbaren, bei anstehenden Gesetzesänderungen besucht die Abfallberatung auch proaktiv die Betroffenen und informiert, z. B. hinsichtlich der Mehrweg-Angebotspflicht. Zentrale Abfall-App der Stadt: Die Stadt Regensburg betreibt eine umfassende App, die insbesondere jüngeren Zielgruppen einen niederschwelligen Zugang bietet. Sie beinhaltet den individuellen Abfuhrkalender mit automatisierten Push-Benachrichtigungen (per E-Mail oder mittels App), eine interaktive Standortkarte aller Entsorgungseinrichtungen sowie aktuelle Meldungen zum städtischen Abfallwesen. Kontinuierlich gepflegtes Abfall-ABC: Als zentrales Nachschlagewerk dient ein digitales Verzeichnis aller gängigen Abfallarten inklusive der korrekten Entsorgungswege. Dieses „Lexikon“ wird von der Abfallberatung kontinuierlich aktualisiert und inhaltlich gepflegt und ist auf der Homepage der Stadt Regensburg und in der Abfall-App einfach aufzufinden. Interaktive Zero Waste Karte: In der Abfall-App ist eine Karte integriert, die Standorte für Reparaturen, Gebrauchtkauf, Tauschbörsen, Foodsharing-Verteiler und Second-Hand-Einrichtungen ausweist, um das lokale Kreislaufwirtschaftssystem aktiv zu unterstützen. Bestandteil der Integreat-App: Die Abfallberatung arbeitet fest mit dem Amt für Integration und Migration zusammen. In der Integreat-App werden grundlegende Informationen zur Abfallentsorgung in hochwertigen Übersetzungen bereitgestellt, um Sprachbarrieren für Neubürgerinnen und Neubürger von Beginn an zu minimieren. Jährlicher Abfallkalender: Der jährlich erscheinende Abfallkalender, welcher sowohl als Druckausgabe als auch digital erscheint, beinhaltet neben den Abfuhrterminen der Mülltonnen auch vielfältige Informationen rund um Mülltrennung und korrekte Entsorgungswege. Informationsmaterial: Die Abfallberatung hält umfassendes Informationsmaterial in diversen Sprachen, in einfacher Sprache und in Piktogrammen bereit (Flyer, Broschüren, Aufkleber etc.). Die Materialien werden proaktiv verteilt, bei Aktionen ausgelegt und auf Anfrage versendet. Weiter werden die Materialien an Hausverwaltungen ausgegeben, damit sie an neue Mieterinnen und Mieter verteilt werden können. Direkte Kontaktaufnahme: Mögliche Verursacher werden direkt angeschrieben, wenn beispielsweise unrichtige Lagerungen von gelben Säcken o. ä. gemeldet werden. Erst kürzlich wurde ein Informationsschreiben zu wilden Müllablagerungen in der Altstadt an Gewerbetreibende, Mieter und Eigentümer versandt. Veröffentlichung und Verbreitung: Es wird auf verschiedenste Möglichkeiten der Informations-Verbreitung gesetzt: Neben der Abfall-App und der städtischen Homepage erscheinen regelmäßig Posts auf den Social Media Auftritten der Stadt (Instagram und Facebook), es werden Spots in TVA gesendet oder auch Plakate verteilt und aufgehängt. Unterstützung und Beratung von Schulen Im Rahmen des Ökoschulprogramms werden Schulen bei der Abfalltrennung und korrekter Abfallentsorgung unterstützt und beraten. Weitergehender Lösungsansatz: Ergänzend zum laufenden Angebot soll eine verstärkte Information bei der Neuanmeldung von Wohnsitzen sowie eine (noch) engere Kooperation mit Hausverwaltungen die Reichweite erhöhen. Perspektivisch kann die Abfallberatung das Thema Sperrmüll stärker gewichten, da der Fokus bisher primär auf der korrekten Trennung von Alltagsabfällen und der Steigerung der Biomüllmengen lag. Soziokulturelle Faktoren und Verhaltensökonomie 3.1. Verantwortungsbewusstsein und Eigenverantwortung Gleichgültigkeit gegenüber dem öffentlichen Raum oder Bequemlichkeit begünstigen illegale Ablagerungen. Soziologisch betrachtet fehlt oft das sogenannte Boundary Work. Damit ist gemeint, wenn der Raum vor der eigenen Haustür nur als anonyme Durchgangszone und nicht als Teil der eigenen sozialen Identität („unser Viertel“) wahrgenommen wird, fehlt die psychologische Hemmschwelle für Verschmutzung. Ohne diese Aneignung des Raums wird die Verantwortung für Sauberkeit vollständig an den Staat delegiert, was bei Überlastung der Systeme zu einer Spirale der Vernachlässigung führt. Status Quo Die Stadt bietet bereits einen digitalen Mängelmelder zur Meldung illegaler Ablagerungen an, was die Selbstwirksamkeit der Bürger stärkt. Diesen Hinweisen, wie auch Meldungen wilder Müllablagerungen, die über andere Kommunikationswege bei der Verwaltung eingehen, wird konsequent nachgegangen und der Abfall durch städtische Mitarbeiter entfernt. Weitergehender Lösungsansatz Zusätzlich sollen sogenannte Abfallpatenschaften eingeführt werden. Abfallpatenschaften gibt es bereits in sehr vielen Städten unterschiedlicher Größe, u. a. in Dortmund, Dachau oder Kamp-Lintfort. Die dort gesammelten Erfahrungen sind äußerst positiv. Abfallpatinnen und Abfallpaten kümmern sich regelmäßig um einen bestimmten Bereich im öffentlichen Raum – zum Beispiel um einen Gehweg, einen verkehrsberuhigten Bereich, einen Platz oder einen Grünstreifen – und befreien diesen von achtlos weggeworfenem Abfall. Dies kann ganz unkompliziert auf der Gassi- oder Joggingrunde, beim Spaziergehen, auf dem täglichen Weg zu Arbeit, Schule, Kindergarten etc. oder auch als regelmäßige Aktion, z. B. von Personengruppen erfolgen. Jede/r kann Abfallpatin oder Abfallpate werden: Ob Sport- oder Gartenverein, Umweltinitiative, Kegelclub oder Wandergruppe, Schulklassen oder Kindergartengruppe, Haus- oder Wohngemeinschaft. Jede Gruppe, jede Familie, jedes Unternehmen und natürlich auch jede Einzelperson ist herzlich willkommen, mit einer Patenschaft Verantwortung für ein sauberes Regensburg zu übernehmen. Mit diesem ehrenamtlichen Engagement können Bürgerinnen und Bürger aktiv Verantwortung für ihre Umgebung übernehmen und ein sichtbares Zeichen für Umweltbewusstsein und Gemeinschaftssinn setzen. Die Abfallpatenschaft soll dabei unkompliziert, flexibel gestaltbar und für jeden geeignet sein. Die konkrete Ausgestaltung der Abfallpatenschaft muss noch in Detailfragen mit den beteiligten Dienststellen abgestimmt werden, jedoch fanden bereits u. a. mit dem Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement (KoBE) Gespräche statt, sodass die Einführung der Abfallpatenschaften zeitnah erfolgen kann. 3.2. „Broken-Window-Effekt“ Zudem ist zu beobachten, dass bestehende Müllablagerungen häufig dazu führen, dass an diesem Standort weiterer Abfall abgelagert wird, sogenannter Broken-Window-Effekt. Erfahrungsgemäß sinkt in solchen Fällen die Hemmschwelle, zusätzlichen Abfall hinzuzustellen. Vor allem in Bereichen von Wertstoffinseln ist dieses Verhalten stadtweit zu erkennen. Status Quo Reinigungsintervall und Beschilderung: Das Amt für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement reinigt Containerstandplätze bereits wöchentlich. An Standorten mit hoher Belastung durch wilde Ablagerungen sind Schilder mit Text und QR-Codes angebracht. Diese führen Nutzer unmittelbar zum digitalen Abfallwegweiser und bieten die notwendigen Informationen direkt am Ort des Entsorgungsbedarfs an. Spezialkonstruktionen gegen Littering: Um dem spezifischen Problem des Pizzakarton-Litterings zu begegnen, hat die Stadt gängige Mülleimer im Innenstadtbereich an Hotspots umgebaut und aufgestellt, um eine problemlose Sammlung ganzer Kartons zu ermöglichen. Verpflichtendes Mehrweggebot: In der städtischen Abfallwirtschaftssatzung (AbfS) ist bereits normativ verankert, dass für Veranstaltungen im öffentlichen Raum die Nutzung von Mehrwegsystemen verpflichtend ist, um das Müllaufkommen an der Quelle zu reduzieren (vgl. § 3 Abs. 2 AbfS). Unterstützung von Ramadama Aufräumaktionen: Die Stadt ermöglicht Einzelpersonen und Gruppen die Durchführung angemeldeter Aufräumaktionen. Hierfür werden Müllsäcke und Greifzangen kostenlos zur Verfügung gestellt; der Abtransport des gesammelten Mülls erfolgt durch das Amt für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement. Weitergehender Lösungsansatz Nachdem der Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz am 10.02.2026 beschlossen hat, die Videoüberwachung von Containerstandorten weiterzuverfolgen (VO/26/22844/31), ist nach der Vorfallsdokumentation bei andauernder Gefahrensituation ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Dieses Konzept muss eine – nach Eingriffsintensität und Kosten möglichst abgestufte – Planung enthalten, in deren Verlauf auch die Prüfung vorgesehen werden kann, ob eine Videoüberwachungsanlage eingerichtet werden kann. Sodann sind die nach dem Sicherheitskonzept vorrangigen, weniger eingriffsintensiven und weniger kostspieligen Maßnahmen zu erproben und nach angemessener Zeit zu evaluieren. Hier kommen z. B. bauliche (Verbesserung der Einsehbarkeit), technische (Verbesserung der Beleuchtung) oder organisatorische Maßnahmen (Einsatz von Kontrollpersonal) bei den Containerstandorten zum Tragen. 3.3. Wirtschaftliche Aspekte und Fehlanreize Ein weiterer Faktor für illegale Entsorgungen ist der Versuch, Gebühren für kostenpflichtige Abfälle (z. B. Bauschutt, Bodenbeläge) zu vermeiden. Status Quo Die Stadt Regensburg erhebt Gebühren in ähnlicher Höhe wie andere Kommunen und arbeitet kostendeckend. Eine Senkung der Gebühren widerspricht dem Kostendeckungsgrundsatz, vgl. Art. 8 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG). Monitoring, Kontrolle und Sanktionierung Die Verfolgung von Abfallablagerungen als Ordnungswidrigkeiten ist nur möglich, wenn der Verursacher bekannt ist. Dies ist zumeist nicht der Fall. Ohne monetäre oder soziale Konsequenzen bleibt die Hemmschwelle für illegale Ablagerungen niedrig. Status Quo Werden Adressdaten im Müll gefunden, erfolgt eine konsequente Verfolgung im Ordnungswidrigkeitenverfahren. Weitergehender Lösungsansatz Als weiterer Lösungsansatz zur Verstärkung der Kontrolle und der gleichzeitigen Aufklärung vor Ort sollen sogenannte Waste-Watcher eingesetzt werden (mittels externer Vergabe). Andere Städte, wie Hamburg, Heilbronn oder Pforzheim, setzen dieses Instrument bereits erfolgreich ein, auch die Landeshauptstadt München plant den Einsatz von Waste-Watchern. Dieses geschulte Personal kann sowohl abschreckend wirken als auch im direkten Dialog mit der Bevölkerung für eine korrekte Abfallentsorgung sensibilisieren. Ein zentrales Problem bei wilden Müllablagerungen ist die Anonymität der Verursacher. Oft sind die Verantwortlichen nicht zu identifizieren, da Müllablagerungen in unübersichtlichen oder abgelegenen Bereichen stattfinden und es keine unmittelbaren Zeugen gibt. Waste-Watcher tragen dazu bei, diese Anonymität zu reduzieren, indem sie gezielt bestimmte Gebiete beobachten und Ablagerungen dokumentieren. Auch wenn sie keine Bußgelder verhängen dürfen, schaffen sie durch ihre Präsenz ein Bewusstsein bei den Verursachern. Oft reicht die Wahrnehmung einer „Kontrolle“, um das Verhalten der Verursacher zu beeinflussen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass anonyme Müllablagerungen häufig die Tendenz haben, sich auf andere Orte zu verlagern, wenn dort keine Konsequenzen zu erwarten sind. Waste-Watcher können diese Verschiebung verhindern, indem sie sowohl präventiv als auch proaktiv auf konkrete Vorfälle reagieren: Eine präventive Wirkung entsteht, indem die Waste-Watcher mit ihrer Präsenz signalisieren, dass die Stadt auf wilde Müllablagerungen reagiert. So wird der Eindruck einer kontrollierten Umgebung erzeugt. Diese Vorbeugungsmaßnahme wirkt abschreckend auf potenzielle Täter, die sich sonst durch die Anonymität ihrer Handlungen sicher fühlen könnten. Statt auf reaktive Maßnahmen wie Bußgelder oder Anzeigen angewiesen zu sein, können die Waste-Watcher proaktiv und direkt mit den Verursachern in Kontakt treten. Sie können durch eine erste Intervention, wie etwa ein Informationsgespräch oder eine schriftliche Benachrichtigung, den Verursacher auf die Folgen seines Handelns aufmerksam machen und ihn zu einem Umdenken anregen. Falls sich durch die Beobachtungen der Waste-Watcher herausstellt, dass bestimmte Abfallarten häufiger an bestimmten Orten abgelagert werden, kann die Stadt ihre Entsorgungsstrategien anpassen, z. B. durch zusätzliche Sammelbehälter. Die langfristige Prävention von wilden Müllablagerungen erfordert nicht nur Kontrollmaßnahmen, sondern vor allem einen Bewusstseinswandel in der Bevölkerung. Auch Waste-Watcher tragen durch ihre Präsenz und direkte Ansprache dazu bei, dass die Bürgerinnen und Bürger sich der gesellschaftlichen Verantwortung für den Umgang mit Abfällen stärker bewusst werden. Durch direkte Gespräche und Aufklärung können Waste-Watcher den Verursachern die Konsequenzen ihres Handelns näherbringen, ohne dabei ordnungsrechtliche Maßnahmen, wie Bußgelder, sofort anzuwenden. Der Dialog schafft Verständnis für die Umweltauswirkungen und die Kosten der Entsorgung. Waste-Watcher fungieren in diesem Prozess als Bindeglied zwischen Verwaltung und Bevölkerung, was die Akzeptanz der Präventionsmaßnahmen fördert. Die Kosten für die Stadtreinigung und die Beseitigung von wilden Müllablagerungen sind hoch und belasten die städtischen Müllgebühren. Waste-Watcher tragen direkt dazu bei, diese Kosten zu senken: Durch die präventive Wirkung der Waste-Watcher und die damit verbundene Reduktion der wild abgelagerten Müllmengen werden wiederkehrende Einsätze der Stadtreinigung und zusätzliche Reinigungsmaßnahmen vermieden. Die gezielte Beobachtung und Dokumentation von Müllablagerungen ermöglicht es der Stadt, ihre Reinigungsressourcen effizienter einzusetzen und unnötige Einsätze zu vermeiden. Die Durchsetzung von Abfallgesetzen und kommunalen Vorschriften zur Müllentsorgung ist eine komplexe und häufig schwer umsetzbare Aufgabe. Waste-Watcher tragen dazu bei, dass Verstöße gegen Abfallvorschriften nicht nur aufgedeckt, sondern auch verhindert werden können. Waste-Watcher können in Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden und der Stadtreinigung dazu beitragen, dass die rechtlichen Vorgaben zur Abfallentsorgung konsequent durchgesetzt werden. Infrastruktur und Logistik in Regensburg 5.1. Erreichbarkeit und Kapazitäten der Entsorgungsstellen Ein weiterer möglicher Faktor für wilde Müllablagerungen könnte die geografische Konzentration der Entsorgungsmöglichkeiten darstellen. Da sich der städtische Recyclinghof in der Markomannenstraße im Stadtsüden befindet, entstehen für Bürgerinnen und Bürger aus den nördlichen oder westlichen Stadtteilen relativ lange Anfahrtswege. Hinzu kommt die Problematik der Kapazitätsgrenzen vor Ort. Zu Stoßzeiten führen erhebliche Wartezeiten bei der Anlieferung oft zu Frustration innerhalb der Bevölkerung. Auch wenn damit keine Rechtfertigung für illegale Ablagerungen von Müll verbunden ist, kann eine eingeschränkte Zugänglichkeit der Entsorgungsangebote das Fehlverhalten begünstigen. Das bedeutet, wenn die Bürger das Gefühl haben, unverhältnismäßig viel Zeit und Aufwand in eine korrekte Entsorgung investieren zu müssen, suchen sie sich „einfachere Wege“, z. B. wird dann der kaputte Stuhl innerhalb von 10 Minuten zum nahegelegenen, zu Fuß erreichbaren, Altkleidercontainer gestellt, anstatt zwei Stunden mit dem Auto beim Recyclinghof warten zu müssen. Die Fahrt zum Recyclinghof erledigt dann sozusagen die Gemeinschaft, nämlich durch die Entfernung der wilden Müllablagerung. Status Quo Um diesen Hürden zu begegnen, besteht seit März 2025 zusätzlich die Möglichkeit, Sperrmüll kostenfrei an der Müllumladestation in Haslbach im Stadtnorden zu entsorgen. Diese Lösung entlastet den Recyclinghof, schafft mit dem Montag, an dem die Umladestation geöffnet ist, einen zusätzlichen Wochentag für die Entsorgung und verkürzt für viele Bürgerinnen und Bürger die Anfahrt. Weitergehende Lösungsansätze Andere Städte mit vergleichbarer Einwohnerzahl haben mindestens zwei Recyclinghöfe, z. B. haben Ingolstadt mit ca. 145.000 Einwohnern und Ludwigshafen am Rhein mit ca. 179.000 Einwohnern jeweils drei Recyclinghöfe, Augsburg (ca. 300.000 Einwohner) hat vier sogenannte Wertstoff- und Servicepunkte. Zudem bieten die genannten Städte auch Sperrmüllabholung an. Um künftig eine flächendeckende und bürgernahe Entsorgungsinfrastruktur zu gewährleisten, erscheinen die Modernisierung der Recyclinghofinfrastruktur sowie ein zweiter Recyclinghof, z. B. im Norden der Stadt, erforderlich. Die momentane Anlieferungs- und Abgabesituation führt zu langen Abgabe- und damit auch Wartezeiten. Im Rahmen des anstehenden Umbaus des Standorts Markomannenstraße 3 sollte dieser Bereich nochmals geprüft und optimiert werden. Aktuell wird bereits geprüft, wohin beim Umbau des Standorts Markomannenstraße 3 ein Ausweichstandort für den jetzigen Recyclinghof eingerichtet werden kann. Dieser Ausweichstandort könnte künftig parallel zu dem bereits vorhandenen Recyclinghof bestehen bleiben. Die Verwaltung soll in einem mittelfristigen Zeitrahmen beide Projekte (weiter)prüfen und erneut darüber berichten. 5.2. Individuelle Transportmöglichkeiten Viele Haushalte (besonders in der Altstadt oder in Großwohnanlagen) verfügen über keinen Pkw oder nur über Kleinfahrzeuge. Wer keinen Pkw besitzt, ist von zentralen Entsorgungsstellen für Sperrmüll faktisch ausgeschlossen. Zudem führt Platzmangel in engen Wohnungen dazu, dass Dinge sofort „weg“ müssen. Status Quo Bisher umfasst das städtische Angebot der Abholung ausschließlich Haushaltsgroßgeräte aus Metall, welche in regelmäßigen Abständen an 18 festen Terminen im Jahr stadtweit nach vorheriger Anmeldung gesammelt werden können. Weitergehende Lösungsansätze Zusätzlich sollen Aktionstage für haushaltsnahe Sperrmüll-Abgaben sowie eine kommunale Sperrmüllabholung eingeführt werden. 5.2.1. Aktionstage für haushaltsnahe Sperrmüll-Abgaben: Mehrere Großstädte veranstalten solche Aktionstage bzw. Stadtteiltage bereits mit großem Erfolg. Beispielsweise gibt es in Berlin die „Kiez-Tage“ oder die „Nachbarschaftstage“ in München, welche von der Bürgerschaft sehr positiv angenommen werden. Bei diesen Aktionstagen haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Sperrmüll fußläufig in ihrem Stadtviertel abzugeben, es können auch Gegenstände getauscht oder verschenkt werden. Durch die haushaltsnahe Abgabe wird die Entsorgung von Sperrmüll erleichtert und die Wiederverwendung von Wertstoffen gefördert. Dies stellt eine wirtschaftliche und quartiersbezogene Optimierung der Sperrmüllabholung dar. Gerade für Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund eingeschränkter Mobilität, begrenzter oder fehlender Transportmöglichkeiten oder zeitlicher Hürden den Recyclinghof nicht ohne Weiteres erreichen können, stellen wohnortnahe Abgabemöglichkeiten eine wichtige Unterstützung dar. Damit wird ein niedrigschwelliger Zugang zur fachgerechten Entsorgung geschaffen. Solche Aktionstage können ebenfalls genutzt werden, um gezielt zu Abfallvermeidung und -entsorgung zu informieren und zu beraten. Zudem werden Nachbarschaftshilfe und Vernetzung gefördert. Die Verwaltung wird beauftragt, ein detaillierteres Konzept für die Aktionstage der haushaltsnahen Sperrmüll-Abgabe für die Stadt Regensburg zu entwickeln; dabei sollen u. a. ein passender Name, Ablauf und Organisation festgelegt werden. Diese Stadtteiltage sollen sodann in ausgewählten Stadtvierteln probeweise durchgeführt werden. Die Verwaltung wird über die probeweise Durchführung im Anschluss berichten. Eine tragfähige Vorhersage, wie gut das Projekt angenommen wird und wie viel Sperrmüll gesammelt werden wird, ist aktuell nicht möglich. Da die Kosten für diese Aktionstage vor allem von der Entsorgungsmenge abhängen, ist momentan daher auch noch nicht absehbar, wie hoch die zu erwartenden Ausgaben sein werden. Nach Evaluierung dieser Pilotversuche soll entschieden werden, ob und auf welche Art und Weise dieses Projekt fortgeführt werden soll. 5.2.2. Kommunale Sperrmüllabholung: Eine Vielzahl an (Groß-)Städten bietet die Möglichkeit einer Sperrmüllabholung an. Die Ausgestaltung hierbei ist unterschiedlich und reicht von kostenloser Abholung hin zu gebührenpflichtiger Sammlung. (Rechtliche) Grundlagen Der Sperrmüll stellt eine besondere Form der Abfälle dar. Dieser ist oft schwer zu transportieren, fällt jedoch im Gegensatz zu anderen Abfallfraktionen (z. B. Restmüll) deutlich seltener an. Im Rahmen der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgers besteht die Verpflichtung, auch für diese besondere Abfallfraktion die ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen und eine adäquate Entsorgungsmöglichkeit anzubieten. Der Kommune bleibt überlassen, in welcher Form eine solche Entsorgung angeboten wird. Dies kann durch einen besonderen Service „Sperrmüllabholung“ geschehen, aber auch durch Recyclinghöfe oder einer Kombination aus beiden Möglichkeiten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, u. a. Art. 7 Abs. 1 Satz 2 Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Entsorgung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG) normieren lediglich die Mindeststandards. Den gesetzlichen Verpflichtungen wird durch das Einrichten und Unterhalten eines Recyclinghofes Rechnung getragen. Bei der Abwägung zwischen einer Sperrmüllabholung und einem reinen Wertstoffhofsystem muss Folgendes berücksichtigt werden: Die Bürgerinnen und Bürger trifft als Abfallerzeuger die Pflicht, die ordnungsgemäßen Maßnahmen zur Beseitigung und Verwertung ihrer Abfälle zu ergreifen. Diese Mitwirkungspflicht der Bevölkerung spricht dafür, dass ein Verbringen des Sperrmülls an den Recyclinghof grundsätzlich möglich und zumutbar ist. Dieses Bringsystem dient gleichzeitig dem Interesse der Bevölkerung an der Einsparung von Gebühren. Durch die Anlieferung von Sperrmüll auf den Recyclinghof wird außerdem eine sortenreine Trennung der Abfallarten gewährleistet, womit eine ordnungsgemäße und umweltschonende Verwertung sichergestellt wird. Allerdings zeigt der Vergleich mit anderen Kommunen, dass die meisten vergleichbaren Städte eine Sperrmüllabholung anbieten. Nach Recherchen und Austausch mit anderen Kommunen kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass eine Sperrmüllabholung in der Stadt Regensburg grundsätzlich als sinnvoll zu betrachten wäre und eine Sperrmüllabfuhr auf Abruf einer periodischen Sperrmüllsammlung vorzuziehen ist. In Deutschland bietet derzeit keine Großstadt eine periodische Straßensammlung mehr an und auch die Mittelzentren, welche diese in der Vergangenheit noch angeboten hatten, nehmen zunehmend Abstand hiervon oder bieten diese nur noch ausschließlich für Elektro-Großgeräte (z. B. Waschmaschinen) an. Hauptgrund hierfür ist das Ziel, untragbare Zustände der Vermüllung im Rahmen von Straßensammlungen zu vermeiden. Auch der Fachausschuss Entsorgungslogistik im Verband der kommunalen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung e. V. (VKU) empfiehlt schon seit 1999, in Großstädten von der straßenweisen Sperrmüllsammlung Abstand zu nehmen und nur die Terminabfuhr zur Sperrmüllentsorgung zu praktizieren. Ausgestaltung des Systems der Sperrmüllabholung Hinsichtlich der möglichen Ausgestaltung des Systems kann sich die Verwaltung am Beispiel anderer Kommunen orientieren: Bürgerinnen und Bürger sollen die Sperrmüllabholung über ein Internetportal anmelden können. Dabei sind die geplanten Sperrmüllgegenstände anzugeben. Das Programm errechnet daraus ein Volumen; dies ist für eine bessere Planbarkeit sowie die Abrechnung mit dem externen Auftragnehmer (hierzu sogleich) erforderlich. Das Volumen einer Abholung soll mengenmäßig begrenzt werden (z. B. auf maximal 2 m³). Größere Mengen (z. B. komplette Wohnungsentrümpelungen) müssen außerhalb des städtischen Sperrmüllsystems über gewerbliche Entsorger abgewickelt werden. Der Sperrmüll darf frühestens am Abend vor dem Abfuhrtermin bereitgestellt werden bzw. bis spätestens 6:00 Uhr am Abfuhrtag. Die Bereitstellung des Sperrmülls darf nicht auf öffentlichen Flächen (Gefahr der zusätzlichen Ablagerung von Fremdmüll), sondern nur auf privaten Flächen erfolgen. Der so bereitgestellte Sperrmüll soll mit einem Pressfahrzeug abgeholt werden, die Flohmarktware mit einem Kastenwagen. Sollte keine private Fläche (bei sich selbst oder auch in der Nachbarschaft) zur Bereitstellung zur Verfügung stehen, soll die Abholung durch einen externen Auftragnehmer erfolgen, der das Material direkt aus dem Haus oder der Wohnung abholt. Die Einführung eines Sperrmüllabfuhrsystems soll von Anfang an kontrolliert und begleitet werden. Bereitgestelltes Material sowie Bereitstellungsort sollen von den Waste-Watchern punktuell überprüft werden, ebenso die Tätigkeit des externen Auftragnehmers. Für die Einführung der Sperrmüllabfuhr muss die Satzung über die Abfallwirtschaftssatzung (AbfS) ergänzt werden. Bislang unterfällt Sperrmüll dem Bringsystem nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. g, sodass die Möglichkeit für Sperrmüll das Holsystem in Anspruch zu nehmen ergänzt werden muss. Kosten Weiter muss die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Regensburg die entsprechende Gebührenstruktur abbilden. Dabei sind die Grundsätze der Gebührenkalkulation (u. a. Äquivalenzprinzip, Kostendeckungsprinzip) anzuwenden. Städten mit ungefähr vergleichbarer Einwohnerzahl entstehen Logistikkosten von ca. 160 – 180 Euro pro Gewichtstonne Sperrmüll. Aufgrund der Vielzahl an variablen Einflussfaktoren, insbesondere hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Systems, ist eine belastbare Aussage zu den erwarteten Kosten derzeit nicht möglich. Die Verwaltung wird daher beauftragt, eine belastbare Kostenschätzung für die Einführung einer Sperrmüllabfuhr zu erarbeiten und zu prüfen, und in welcher Form eine probeweise Durchführung der Sperrmüllabfuhr vorerst in ausgewählten Stadtteilen möglich ist, und dem Ausschuss darüber berichten. Fazit Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass wilde Müllablagerungen aus einem Zusammenspiel infrastruktureller, kommunikativer und verhaltensbezogener Faktoren entstehen. Ein wirksames Präventionskonzept muss daher mehrdimensional ansetzen. Ziel ist es, legale Entsorgungswege möglichst niedrigschwellig zugänglich zu machen, Informationsdefizite zu reduzieren, Fehlanreize abzubauen und zugleich durch Kontrolle sowie Bewusstseinsbildung das Verantwortungsgefühl für den öffentlichen Raum zu stärken. Die Verwaltung schlägt daher folgende Maßnahmen zur Prävention wilder Müllablagerungen vor: Verstärkte Information bei der Neuanmeldung von Wohnsitzen sowie engere Kooperation mit Hausverwaltungen zur Erhöhung der Reichweite Stärkere Gewichtung des Themas Sperrmüll bei der Abfallberatung Einführung sogenannter Abfallpatenschaften Umsetzung des Sicherheitskonzepts bei Containerstandorten zur Vorbereitung einer möglichen Videoüberwachung Einsatz sogenannter Waste-Watcher Weiterverfolgung der Projekte: Modernisierung der Recyclinghofinfrastruktur sowie der Einrichtung eines zweiten Recyclinghofs Probeweise Einführung von Aktionstagen für haushaltsnahe Sperrmüll-Abgaben Weiterverfolgung der Einführung einer kommunalen SperrmüllabholungAnlagen
Prüfung Klimavorbehalt Stufe 3 -
Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Regensburg (Entwässerungssatzung - EWS) vom 04. Dezember 1996 Zustimmung
Stimmenverteilung
14 JA-StimmenCSU- Dagmar Schmidl Vertretung Ja
- Haritun Sarik Vertretung Ja
- Kathrin Fuchshuber Abwesend
- Marcus Troidl Abwesend
- Michael Lehner Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Yasmin Hopp Ja
SPD- Dr. Thomas Burger Abwesend
- Hans Holler Ja
- Klaus Rappert Vertretung Ja
Brücke- Bettina Simon Abwesend
- Florian Rottke Vertretung Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Erhard Brucker Abwesend
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Abwesend
- Ludwig Artinger Ja
ÖDP- Astrid Lamby Abwesend
FDP- Horst Meierhofer Ja
CSB- Christian Janele Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Ausschuss empfiehlt: 1. Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Regensburg (Entwässerungssatzung – EWS) vom 04. Dezember 1996 gemäß dem beigefügten Entwurf vom 10. Februar 2026, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist. 2. Eine Beschlussnachverfolgung findet nicht statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
Die EWS wird hinsichtlich der Punkte Überwachung/Betretungsrecht und Geltungsbereich überarbeitet. 1. Überwachung und Betretungsrecht: § 12 Abs. 1 EWS regelt die Überwachung von Grundstücksentwässerungsanlagen und beinhaltet insoweit ein Betretungsrecht der Stadt für anzuschließende oder angeschlossene Grundstücke. Die bestehende Regelung wird in Anlehnung an das vom BayerischenStaatsministeriums des Innern herausgegebene Muster einer gemeindlichen Entwässerungssatzung angepasst. Dies führt zu Änderungen in § 12 Abs. 1, in welchem ein neuer Satz 4 eingefügt wird, der die Befugnisse der Stadt Regensburg und deren Durchsetzung aufgrund der Duldungsverpflichtung in Satz 3 sichert. Ergänzend hierzu wird auch die Einführung des neuen § 20a erforderlich. 2. Geltungsbereich: Im Randbereich des Stadtgebiets gibt es aufgrund verschiedener örtlicher Gegebenheiten Grundstücke von Nachbargemeinden, deren Abwasser direkt durch die Stadt Regensburg entsorgt wird, sowie städtische Grundstücke, deren Abwasser über das Kanalnetz einer Nachbargemeinde abgeleitet wird. Die städtischen Grundstücke, welche aus dem Geltungsbereich der städtischen Entwässerungssatzung ausgenommen wurden, waren zuvor nicht an die städtische Entwässerungseinrichtung angeschlossen. Eine Abwasserbeseitigung erfolgte durch den Anschluss an die Entwässerungseinrichtung der Nachbargemeinden Tegernheim und Pettendorf. Hierzu wurden entsprechende Zweckvereinbarungen abgeschlossen, in denen die hierfür notwendigen Aufgabenübertragungen ebenso wie die erforderliche Übertragung von Befugnissen geregelt wurden. Diese Zweckvereinbarungen wurden nach den Vorschriften des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) durch die Regierung der Oberpfalz als zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt und amtlich bekanntgemacht. Für die Grundstücke der Nachbargemeinde Tegernheim, welche in den Geltungsbereich der städtischen Entwässerungssatzung aufgenommen wurden und deren Entwässerung durch die städtische Entwässerungseinrichtung gesichert wurde, erfolgte eine hoheitliche Übertragung der Aufgaben und Befugnisse von der Nachbargemeinde auf die Stadt mittels Zweckvereinbarung, welche ebenfalls nach den Vorschriften des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) durch die Regierung der Oberpfalz als zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt und amtlich bekanntgemacht wurde. Mit Einführung des neuen § 23 wird der Geltungsbereich der EWS klargestellt.Anlagen
Anlage 1 – Entwurf der Satzung vom 10. Februar 2026 zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Regensburg vom 04. Dezember 1996 Anlage 2 – Geltungsbereich (Anlage 1 zur Entwässerungssatzung), Stand: 10. Februar 2026 Anlage 3 – Synopse Anlage 4 – Prüfschema Klimavorbehalt Stufe 3 -
Klärwerk Regensburg; Betriebsgebäude - Neubau und Sanierung; Aktualisierung des Grundsatzbeschlusses / Masterplans Zustimmung
Stimmenverteilung
14 JA-StimmenCSU- Dagmar Schmidl Vertretung Ja
- Haritun Sarik Vertretung Ja
- Kathrin Fuchshuber Abwesend
- Marcus Troidl Abwesend
- Michael Lehner Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Yasmin Hopp Ja
SPD- Dr. Thomas Burger Abwesend
- Hans Holler Ja
- Klaus Rappert Vertretung Ja
Brücke- Bettina Simon Abwesend
- Florian Rottke Vertretung Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Erhard Brucker Abwesend
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Abwesend
- Ludwig Artinger Ja
ÖDP- Astrid Lamby Abwesend
FDP- Horst Meierhofer Ja
CSB- Christian Janele Ja
Ribisl- Jakob Friedl Ja
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: einstimmigBeschluss
Der Ausschuss empfiehlt: Die notwendigen Planungen für den Neubau und die Sanierung von Betriebsgebäuden für das Klärwerk sowie der Räumlichkeiten der Schwarz-Weiß Trennung für den Kanalunterhalt werden nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf Basis des im Bericht dargestellten Masterplans durchgeführt. Eine Beschlussnachverfolgung findet statt.Beschlussvorschlag
Ungeändert beschlossen. Siehe Beschluss.Sachverhalt
1. Ausgangssituation Mit dem Grundsatzbeschluss für das Klärwerk Regensburg zur Ertüchtigung der Reinigungsleistung, Erneuerung der Anlagentechnik und der Sanierung der Betriebsgebäude vom 27.04.2016 / 28.04.2016 (VO/16/11885/65) und dem Statusbericht zur Ertüchtigung der Reinigungsleistung, Erneuerung der Anlagentechnik und der Sanierung der Betriebsgebäude vom 19.09.2019 / 26.09.2019 (VO19/15769/65) wurden die grundsätzliche Notwendigkeit einer Gebäudesanierung auf dem Klärwerksgelände und ein Vorgehen dazu aufgezeigt. In den Jahren 2017 bis 2019 wurden die Leistungsphasen für die Grundlagenermittlung und für die Vorentwurfsplanung an die jeweiligen Fachplaner (Architekt, Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung und Heizung, Lüftung, Sanitär) beauftragt und durchgeführt. Im Rahmen dieser Planungen wurde auch der vorläufige Raumbedarf für die künftige Entwicklung des Klärwerks berücksichtigt und in einem Raumbuch dokumentiert. 2. Ergebnisse der Grundlagenermittlung und der Vorentwurfsplanung Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde der aktuelle Gebäudebestand hinsichtlich der Bausubstanz im Detail untersucht und bewertet. Dabei wurde im Wesentlichen festgestellt, dass die Gebäude aus dem 1. Bauabschnitt des Klärwerks (Baujahre 1975 bis 1979), bestehend aus Verwaltungs- / Laborgebäude Haupthebewerk / Rechenhalle Trafostation Gebäude alte Schlammentwässerung Schlammfaulung mit Treppenturm Zentrifugenhalle Schlosserei Umkleiden-, Sanitär- und Kantinengebäude Elektro- und Schreinerwerkstatt Waschhalle / Garagen Lagerhalle Zwischenhebewerk Motorenhalle / Zentrale Leitwarte umfangreiche Schäden an der Dacheindeckung und Fassaden aufweisen, die aufgrund des eindringenden Regenwassers zu erheblichen Beeinträchtigungen in den Werkstätten und Büroräumen sowie bei den elektrotechnischen Anlagen führen. Die Fenster und Türen müssen nach einer Nutzungsdauer von über 50 Jahren erneuert werden. Eine Dämmung der Fassaden und der Dächer ist nicht vorhanden. In den Gebäuden ist eine Erneuerung der Heizungs- und Sanitäranlagen sowie der elektrotechnischen Anlagen dringend notwendig. Die Bausubstanz ist hinsichtlich des Tragwerkes ohne Mängel, so dass ein weitestgehender Erhalt und die weitere Verwendung des Gebäudebestandes nach einer Grundsanierung wirtschaftlich und sinnvoll sind. Im Rahmen der Vorplanung wurden aber auch Aspekte der weiteren langfristigen Entwicklung des Klärwerks von der derzeitigen Ausbaugröße (400.000 EW) über die voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2026 vorliegende künftige Ausbaugröße von 500.000 EW bis hin zu einer möglichen Ausbaugröße von 600.000 EW (hinsichtlich der Anzahl der Beschäftigten), die künftigen Anforderungen bei der Abwasserreinigung und Schlammbehandlung, des Arbeitsschutzes, des Brandschutzes und der Schutz der IT- Sicherheit (Rechenzentrum) berücksichtigt. Damit sollte auf Grundlage eines vorläufigen Raumbuches ein Planungskonzept erarbeitet werden, das auch den künftigen Bedarf entsprechend berücksichtigt und Raumreserven für die Zukunft beinhaltet. Ein wesentliches Ziel der Planungen war es, durch die Anordnung der Gebäude sowie die Zuordnung der Gebäudenutzungen die internen Betriebsabläufe zu optimieren und die Kommunikationswege zwischen den einzelnen Organisationseinheiten wie Labor, Betrieb, Instandhaltung Maschinentechnik, Instandhaltung Elektrotechnik und der Zentralen Leittechnik deutlich zu reduzieren. Im Zuge der Grundlagenermittlung und der ersten Konzepte hat sich gezeigt, dass eine Verbesserung der Arbeitsabläufe durch eine Reduzierung der Wege und die Bereitstellung der notwendigen Betriebsräume nur in einem zentralen Gebäude möglich ist. Auf der Grundlage eines ersten Raumbuches wurde dazu ein neues Zentralgebäude entwickelt, in dem alle relevanten künftig notwendigen Funktionen räumlich zusammengefasst werden. Das Raumbuch wurde auf der Grundlage der aktuellen Nutzungen in den Gebäuden entwickelt. Dabei wurden zunächst die vorhandenen Flächen für Werkstätten, Lager, Garagen, Büros, Labor und IT-Räume und die Anzahl der derzeit Beschäftigten im Klärwerk als Grundlage verwendet, eine weitere Entwicklung (4. Reinigungsstufe, Erweiterung bis zu 600.000 EW) mit dem dazugehörigen Betriebspersonal wird jedoch berücksichtigt. In dem neuen Gebäude sollen künftig folgende Funktionen zusammengefasst werden. Schwarz-Weiß-Trennung mit Sanitärräumen Elektrowerkstatt Werkstatt für Edelstahlbearbeitung Schreinerei Waschhalle Garagen und Lager Abwasserlabor Zentrale Leitwarte mit Rechenzentrum Büros für Betriebsleitung, Ingenieure und Meister Besprechungsräume und Mehrzweckraum mit Küche Dieses Gebäude soll im zentralen Bereich des Klärwerksgeländes errichtet werden, um die internen Betriebs- und Kommunikationswege zu reduzieren. 3. Masterplan Aufgrund des sehr umfangreichen Gebäudebestandes und der notwendigen durchgängigen Aufrechterhaltung des Klärwerksbetriebs kann der Gebäudeneubau bzw. die Sanierung bestehender Gebäude nur in einzelnen Abschnitten nacheinander ausgeführt werden. Um das oben erläuterte neue Zentralgebäude als Ausgangsbasis für die weiteren (Sanierungs-) Abschnitte realisieren zu können, muss dabei zunächst der Gebäudebestand nördlich der Werkstatt der Schlosserei abgebrochen und diese Fläche freigemacht werden. In einem sogenannten Masterplan wird die zukünftige Entwicklung des Gebäudebestandes im Klärwerk mit der jeweiligen Funktionalität aufgezeigt und die geplante zeitliche Abwicklung der erforderlichen Maßnahmen dargestellt. Im Rahmen des Masterplans werden ebenfalls die Planungen für die notwendigen Erneuerungen der Sanitäranlagen und der Schwarz-Weiß-Trennung beim (ebenfalls auf dem Klärwerksgelände befindlichen) Kanalunterhalt ausgeführt und baulich umgesetzt. Dabei sind folgende zeitliche Abläufe vorgesehen, wobei die einzelnen Abschnitte geplant und jeweils nach einem entsprechenden Maßnahmenbeschluss sukzessive baulich umgesetzt werden: Priorität 1 1. Abschnitt: Errichtung von Ersatzräumen mit Containern Vor dem Gebäudeabbruch (Geb. Nr. 8) der bestehenden Sozialräume, Sanitärräume (Klärwerk und Kanalbetrieb), Werkstätten und Lagerräume müssen für diese Nutzungen entsprechende Ersatzräume zur Weiterführung des Betriebs mittels Container geschaffen werden. Diese werden auf Freiflächen innerhalb des Klärwerkgeländes errichtet. Da die benötigten Anschlüsse für Trinkwasser, Abwasser, Strom und Kommunikationstechnik nur auf der vorhandenen Freifläche südlich der Schlammwasserbehandlungsanlage zur Verfügung stehen, soll ein Großteil der Container hier errichtet werden. Für die Übergangszeit kann auch das zwischenzeitlich zum Klärwerksgelände zugehörige Gebäude „ehemalig Am Kreuzhof 8“ für eine vorübergehende Nutzung für Büroräume miteinbezogen werden. 2. Abschnitt: Abbruch der Gebäudeteile nördlich der Schlosserei Die Funktion der Schlosserei muss ohne Unterbrechung aufrechterhalten werden, um die ständigen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den maschinentechnischen Anlagen durchführen zu können und damit einen sicheren Anlagenbetrieb zu gewährleisten. Im Kellergeschoss befindet sich die Windkesselanlage, die das gesamte Klärwerk mit Betriebswasser versorgt. Aufgrund dieser zentralen Funktion der Schlosserei muss dieser Gebäudeteil (Geb. Nr. 7) im Bestand erhalten bleiben. Eine Sanierung der Gebäudehülle findet im Rahmen des nördlich der Schlosserei geplanten Neubaus eines Zentralgebäudes statt. Die nicht unterkellerten Gebäudeteile nördlich der Schlosserei mit den Sanitärräumen, Kantine, Elektrowerkstatt, Schreinerei, Lager, Waschhalle und Garagen müssen für den Gebäudeneubau abgebrochen werden. 3. Abschnitt: Neubau Zentralgebäude sowie Sanierung Schlosserei und Sanierung/Neubau Sanitärräume Kanalunterhalt Nördlich der zu erhaltenden Schlosserei (Geb. Nr. 7) soll ein neues Zentralgebäude (Geb. Nr. 8) errichtet werden. In dem neuen, unterkellerten Zentralgebäude werden dabei künftig folgende Funktionen abgebildet: Sanitärräume mit einer Schwarz-Weiß-Trennung, Lagerräume, Werkstätten für Elektriker, Metallbearbeitung und Schreinerei, Garagen, Abwasserlabor, Zentrale Leittechnik mit Rechenzentrum, Büroräume für die Betriebsleitung, Ingenieure und Meister für die Maschinentechnik, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik und IT-Sicherheit, Besprechungsräume und Mehrzweckraum mit Küche. Nachdem ein temporärerer Ersatz der Schlosserei (Geb. Nr. 7) aufgrund der schweren Werkzeugmaschinen nicht möglich ist, muss die Schlosserei im Bestand erhalten werden. Die Sanierung des Gebäudes soll im zeitlichen Zusammenhang mit dem Neubau des Zentralgebäudes ausgeführt werden; aufgrund der Planung als Sanierung erfolgt die fachliche Zuordnung im Übergang zur Priorität 2. Aufgrund der Dringlichkeit für die Erneuerung der Sanitärräume bzw. der Schwarz-Weiß-Trennung für den Kanalunterhalt (Geb. Nr. 11) wird diese Maßnahme zudem zeitgleich in dieser Phase ausgeführt; die Planung und Umsetzung der Maßnahme erfolgt in Koordination des Neubaus des Zentralgebäudes, da gleiche Planungsanforderungen für eine Schwarz-Weiß-Trennung für das Klärwerk bestehen und somit Synergieeffekte genutzt werden. Nach der Fertigstellung des Zentralgebäudes und dessen Nutzungsaufnahme können weitere Bestandsgebäude saniert werden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Sanierung von Gebäudehüllen, die für die Verfahrenstechnik der Abwasserreinigung, Schlammbehandlung und der Energieerzeugung und -verteilung notwendig sind. Diese werden immer in funktionellen Einheiten zusammengefasst, um den Eingriff in den laufenden Betrieb möglichst zu reduzieren. Nachdem der Gebäudebestand die gleiche Bausubstanz besitzt, ist davon auszugehen, dass der Sanierungsumfang bei jedem Abschnitt nahezu identisch ist. Die Sanierungsmaßnahmen umfassen eine Erneuerung der Dächer, Fassaden, Fenster, Sanitäranlagen, Heizung und die Elektrotechnik. Bei der Sanierung ist dann entsprechend folgende Reihenfolge geplant: Priorität 2 4. Abschnitt: Sanierung Motorenhalle (BHKW) / ehemalige Zentrale Leitwarte (Geb. Nr. 10) sowie ehemaliges Zwischenhebewerk (Geb. Nr. 9) Die Nutzungen des Gebäudes für die BHKW-Anlagentechnik und für Energieversorgungsanlagen mit der Trafoanlage und den Schaltanlagen für die Energieverteilung bleiben weitgehend unverändert. Das 1. OG, in dem sich derzeit noch die Zentrale Schaltwarte befindet, soll künftig als Werkstatt und Lager für die digitale Anlagentechnik (Programmierung von speicherprogrammierbaren Steuerungen und digitale Messtechnik) genutzt werden. In dem ehemaligen Zwischenhebewerk wird im Jahr 2026 die Anlagentechnik für das S-Selekt-Verfahren installiert. Die Innenräume wurden der Nutzung angepasst und renoviert. Die Gebäudehülle bleibt unverändert. Die Sanierungsmaßnahmen umfassen im Wesentlichen die Erneuerung des Daches und der Fassaden. Priorität 3 5. Abschnitt: Sanierung Schlammbehandlung, Treppenturm Faulbehälter (Geb. Nr. 5) Die Funktionen dieser technischen Betriebsgebäude bleiben unverändert; die bauliche Substanz muss nach Bedarf (Dächer, Fassaden, Fenster, Sanitäranlagen, Heizung und die Elektrotechnik) saniert werden. 6. Abschnitt: Sanierung Zentrifugenhalle (Geb.- Nr. 6) und alte Schlammentwässerung (Geb. Nr. 4) Die Funktionen dieser technischen Betriebsgebäude bleiben unverändert; die bauliche Substanz muss nach Bedarf (Dächer, Fassaden, Fenster, Sanitäranlagen, Heizung und die Elektrotechnik) saniert werden. Priorität 4 7. Abschnitt: Sanierung Haupthebewerk / Rechenhalle / Trafostation (Geb. Nr. 2 und 3) Die Funktionen dieser technischen Betriebsgebäude bleiben unverändert; die bauliche Substanz muss nach Bedarf (Dächer, Fassaden, Fenster, Sanitäranlagen, Heizung und die Elektrotechnik) saniert werden. 8. Abschnitt: Sanierung ehemaliges Verwaltungs-/ Laborgebäude (Geb. Nr. 1) Für das Gebäude entfällt nach dem Umzug in das neue Zentralgebäude die bisherige Nutzung. Im Zuge der Sanierung des Gebäudes sollen die Räume künftig für einen Serverraum als notwendige Redundanz der IT-Sicherheit, ein Archiv für die Stadtentwässerung sowie ein Besucherzentrum genutzt werden. Da das Klärwerk mit einer Ausbaugröße von 500.000 EW die gesetzlichen Anforderungen der KRITIS und der NIS-2 Regeln erfüllen muss, ist zudem eine Zugangskontrolle für das Klärwerksgelände notwendig; dazu wird bei den Sanierungsplanungen für das bestehende Verwaltungsgebäude hier die dazu notwendige Anlagentechnik und ein Arbeitsplatz für einen Pförtner berücksichtigt. 4. Kosten und Beteiligung der Anschlussgemeinden Gemäß einer vorliegenden Kostenschätzung aus dem Jahr 2022 betragen die vorläufigen Investitionskosten mit den Baunebenkosten ca. 22 Mio. €. Bei dem bisherigen Planungsumfang für den Gebäudeneubau wurden dabei bisher noch nicht berücksichtigt: ein Rechenzentrum für die gesamte IT-Netzwerk- und Prozessleitechnik mit entsprechend hohen Anforderungen an Sicherheit und Brandschutz (ca. 2,0 - 2,5 Mio.€) zusätzliche Büroräume für die künftige IT-Abteilung (ca. 0,2 – 0,5 Mio.€) notwendige Raumreserven (Büros, Werkstätten, Lagerräume) für die künftige Entwicklung des Klärwerkpersonals (ca. 0,5 -1,0 Mio. €) Neubau (incl. Ausstattung) eines Abwasser-Labors (ca. 1,5 -2,0 Mio. €) Kostenerhöhung durch den Baupreisindex (bei einem Zeitraum von ca. 8 Jahren und einem durchschnittlichen Index von 3% Erhöhung um ca. 25 %) Unter Einbeziehung dieser zusätzlichen Kostenanteile ergibt sich ein Kostenrahmen von ca. 32 bis 35 Mio.€. Nach dem derzeitigen Planungsstand müssen aufgrund der noch hohen Planungsunsicherheit dabei Abweichungen von bis zu 30 % berücksichtigt werden. Damit ergibt sich ein voraussichtlicher Mittelbedarf von ca. 40 bis 45 Mio. €. Die Anschlussgemeinden werden entsprechend der vertraglichen Regelungen in den Zweckvereinbarungen an den Kosten gemäß ihrer jeweiligen Abwasserkontingente beteiligt. Da die Maßnahmen zur Erhöhung der Ausbaugröße des Klärwerks von derzeit 400.000 EW auf 500.000 EW voraussichtlich bis zum Jahresende 2026 abgeschlossen werden, werden die Anschlussgemeinden nach den jeweiligen Anteilen für die Ausbaugröße von 500.000 EW mit einem Verteilungsschlüssel von 34,26 % (Anschlussgemeinden) zu 65,74 % (Stadt Regensburg) beteiligt. 5. Vergabe weiterer Planungsleistungen Für eine Sanierung der Betriebsgebäude wurden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt, um die wesentlichen Grundlagen für die weiteren Planungen zu ermitteln. Um nun die weitere konkrete Planung beauftragen zu können, wird zeitnah ein EU-weites Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bei der Auswahl geeigneter Planer in einem zweistufigen Bewerbungsverfahren werden Wertungskriterien zu Grunde gelegt, die einen hohen Anspruch bezüglich der Planungsqualität und Ausführung von Referenzobjekten unter Einbindung eines Architekten-Teams haben. In der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens wird seitens der Büros eine Projektskizze verlangt. Es soll auf Basis des Kernstücks eines neuen Zentralgebäudes, welches dann die Voraussetzung für die Sanierungen der anderen Gebäude ist, für alle Gebäudemaßnahmen der gesamte Planungsumfang beauftragt werden, auch da sich gegenüber der bisherigen Planung die Anforderungen (u.a. Integration des Abwasserlabors und die Notwendigkeit eines Rechenzentrums für die IT-Technik) an das neue Zentralgebäude grundlegend geändert haben und diese eingearbeitet werden müssen. Anschließend wird die Umsetzung abschnittsweise nach Maßgabe des Masterplans erfolgen. 6. Zeitplan Für die Umsetzung der Maßnahmen für den Gebäudeneubau und der Sanierungen des Gebäudebestandes ist geplant, das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen möglichst zeitnah zu starten, mit dem Ziel noch in der ersten Jahreshälfte 2026 den Auftrag hierfür erteilen zu können. Geplante Umsetzungszeiträume Maßnahmen Priorität 1: (Errichtung von Ersatzräumen mit Containern, Abbruch der Gebäudeteile nördlich der Schlosserei, Neubau Zentralgebäude / Schwarz-Weiß-Trennung Kanalbetrieb) Planung 2026 bis Ende 2027 Ausführung 2028 bis Ende 2030 Maßnahmen Priorität 2-4: (Sanierung des Weiteren Gebäudebestandes) Planung ab 2029 Ausführung 2031 bis 2035 7. Haushalt, Finanzierung Im Investitionsprogramm 2025-2029 sind für die Maßnahme im UA 7103/11 auf der Haushaltsstelle 1.7103.9451 Gesamtkosten i.H.v. 21,0 Mio. € für das Klärwerk bzw. im UA 7000/11 auf der Haushaltsstelle 1.7000.9452 Gesamtkosten i.H.v. 1,155 Mio. € für den Kanalbetrieb berücksichtigt. Die Einplanung der zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel i.H.v. bis von 23,0 Mio. € bleibt der Fortschreibung des Investitionsprogramms 2026-2030 vorbehalten. Der zusätzliche Mittelbedarf wird durch Einsparungen und/oder Verschiebungen bei anderen Maßnahmen saldenneutral gegenzufinanzieren sein.Anlagen
Lageplan Masterplan Klärwerk Gebäudeliste „Nutzung und Maßnahmen“ Klärwerk Prüfschema Klimavorbehalt Stufe 3 -
Berichterstattung zum Entwässerungsbauwerk und Wurzelschaden; Antrag von Herrn Stadtrat Friedl vom 29.01.2026 Zustimmung
Stimmenverteilung
12 JA-Stimmen | 2 NEIN-StimmenCSU- Dagmar Schmidl Vertretung Ja
- Haritun Sarik Vertretung Ja
- Kathrin Fuchshuber Abwesend
- Marcus Troidl Abwesend
- Michael Lehner Ja
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet Ja
- Dr. Helene Sigloch Ja
- Yasmin Hopp Ja
SPD- Dr. Thomas Burger Abwesend
- Hans Holler Ja
- Klaus Rappert Vertretung Ja
Brücke- Bettina Simon Abwesend
- Florian Rottke Vertretung Ja
- Thomas Thurow Ja
AfD- Erhard Brucker Abwesend
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Abwesend
- Ludwig Artinger Ja
ÖDP- Astrid Lamby Abwesend
FDP- Horst Meierhofer Ja
CSB- Christian Janele Nein
Ribisl- Jakob Friedl Nein
Abstimmungsergebnis
Zustimmung: mit Stimmenmehrheit Ablehnung: Hr. Stadtrat Friedl, Hr. Stadtrat JaneleBeschluss
Der Antrag von Herrn Stadtrat Friedl wird nicht behandelt.Beschlussvorschlag
Antrag von Herrn Stadtrat Friedl vom 29.01.2026 (Text des Antrags siehe Anlage)Sachverhalt
Keine Daten.Anlagen
29.01.2026 - Friedl - Bericht Entwässerungsbauwerk und Wurzelschaden (925 KB) -
Anfrage 3: Kahlschlag Kumpfmühl Fragesteller: Hr. Stadtrat Gaittet Keine Daten
Stimmenverteilung
CSU- Dagmar Schmidl Vertretung
- Haritun Sarik Vertretung
- Kathrin Fuchshuber Abwesend
- Marcus Troidl Abwesend
- Michael Lehner
Bündnis 90/Die Grünen- Daniel Gaittet
- Dr. Helene Sigloch
- Yasmin Hopp
SPD- Dr. Thomas Burger Abwesend
- Hans Holler
- Klaus Rappert Vertretung
Brücke- Bettina Simon Abwesend
- Florian Rottke Vertretung
- Thomas Thurow
AfD- Erhard Brucker Abwesend
Freie Wähler / FWR- Dr. Christoph Schießl Abwesend
- Ludwig Artinger
ÖDP- Astrid Lamby Abwesend
FDP- Horst Meierhofer
CSB- Christian Janele
Ribisl- Jakob Friedl
Abstimmungsergebnis
Keine Daten.Beschluss
Keine Daten.Beschlussvorschlag
Keine Daten.Sachverhalt
Keine Daten.Anlagen
Keine Daten.